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Seite 1 von 4 ÖFFENTLICHE D er B ü r g e r m e i s t e r BEKANNTMACHUNG Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Der Ausschuss für Planung, Gemeindeentwicklung und Umwelt (APGU) der Gemeinde Möhnesee hat in seiner Sitzung am 21.10.2015 die Beschlüsse zur Aufstellung der folgenden Bebauungspläne sowie Aufstellungsbeschlüsse zu Änderungen des Flächennutzungsplanes gefasst. Diese Beschlüsse werden gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekanntgemacht. Weiterhin hat der APGU in seiner v.g. Sitzung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form eines Aushangs der Planungen im Rathaus beschlossen. A) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Nördlich des Friedhofs“, Möhnesee-Günne und parallel Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind nachfolgend im Übersichtsplan dargestellt. --- Geltungsbereich der 19. Flächennutzungsplanänderung --- Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 16 „Nördlich des Friedhofs“, Möhnesee-Günne Seite 2 von 4 Das Plangebiet liegt nördlich des Friedhof Günne und der Liboristraße, südlich und östlich der Soester Straße und grenzt im Westen an eine landwirtschaftliche Fläche. Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Wohngebietes um den Bedarf an Bauland in Günne zu decken. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Teilfläche des Friedhofs Günne – Gemeinbedarfsfläche - und eine nördlich bzw. östlich angrenzende landwirtschaftliche Fläche als Wohnbaufläche dargestellt werden. B) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Südlich der Haar – Heyecker, nördlich Schillerstraße östlich Goethestraße“, Möhnesee-Günne, und parallel Änderung des Flächennutzungsplanes Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachfolgend im Übersichtsplan dargestellt. Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung liegt innerhalb des Bebauungsplanbereiches im Norden, siehe auch nachfolgende textliche Beschreibung. --- Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 17 „Südlich der Haar – Heyecker, nördlich Schillerstraße östlich Goethestraße“, Möhnesee-Günne Seite 3 von 4 Das Plangebiet liegt nördlich der Bebauung an der „Schillerstraße“, östlich der Goethestraße, grenzt im Norden an landwirtschaftliche Flächen des Haarstranges und im Osten an einen Wirtschaftsweg. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Wohngebietes verbunden mit der nördlichen Eingrünung des Bereiches zur Haar zur Einbindung des nördlichen Ortsrandes von Günne in das Landschaftsbild. Im nördlichen Planbereich soll hier mit einer Flächennutzungsplanänderung statt der bisherigen Waldfestsetzung eine Grünfläche (mit bepflanztem Lärmschutzwall) dargestellt werden. C) Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Möhnesee im Bereich des Heinrich-Lübke-Hauses (KAB), Zur Hude 9, Möhnesee-Günne Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist nachfolgend im Übersichtsplan dargestellt. --- Geltungsbereich der 16. Flächennutzungsplanänderung Seite 4 von 4 Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst Flächen am „Heinrich-Lübke-Haus“ der „Katholischen –Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)“ im Ortsteil Günne, Zur Hude 9. Ziel der Planung ist vordringlich die Schaffung von Planungsrecht für eine dauerhafte Baugenehmigung der bisher bis April 2018 befristeten Baugenehmigung für die sogenannte „Bildungsbox“ (Pavillon). Gleichzeitig ist beabsichtigt, die bislang eng am Hauptgebäude des „Heinrich-Lübke-Haus“ geführte Begrenzungslinie des Sondergebietes zu ´begradigen´ und so für die Zukunft eine höhere Flexibilität bezüglich Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen des Altbaus zu erlangen. Voraussetzung ist die Änderung der Darstellungen des FNP von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage“ in „Sondergebiet ´Bildungszentrum / Beherbergung“. Um die Inanspruchnahme von Freiraum auszugleichen, können im Norden und Süden bislang nicht bebaute Grundstücksteile aus der Darstellung „Sondergebiet“ heraus genommen werden zugunsten der Darstellung „Grünfläche“. Im Ergebnis erfolgt somit keine wesentliche Vergrößerung des dargestellten Sondergebietes, sondern eine Änderung seines Zuschnitts. Entsprechend der Beschlüsse im APGU erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines Aushangs der v.g. Planungen im Rathaus. Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es besteht Gelegenheit zur Information, Erörterung und Äußerung in der Zeit vom 30.11.2015 bis einschließlich 30.12.2015 im Rathaus der Gemeinde Möhnesee, Fachbereich 3, Gemeindeentwicklung, Bauwesen, Umwelt, Zimmer 3.06, Hauptstr. 19, 595919 Möhnesee-Körbecke, während der Dienststunden, (Mo.- Do. von 8.00 – 13.00 Uhr, Do. von 14.00 – 17.30 Uhr, Fr. von 08.00 – 12.30 Uhr) bzw. nach vorheriger Terminabsprache. Es besteht auch die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich abzugeben. Die noch zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführende förmliche Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) bleibt hiervon unberührt. Bekanntmachung Die zuvor genannten Beschlüsse zur Aufstellung der Bauleitpläne sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Möhnesee-Körbecke, 23. November 2015 Der Bürgermeister gez. Dicke Im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus ausgehängt am: __________________ abgenommen am: __________________