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BIETERFRAGEN
Die nachfolgenden Antworten auf Bieterfragen sind bei der Angebotserstellung zu beachten:
NUMMER 01 FRAGE: Ist die Teilnahme von Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten am Vergabeverfahren zulässig und welche Anforderungen sind insofern zu beachten? ANTWORT: Die Teilnahme von Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten am Vergabeverfahren ist grundsätzlich zulässig. Im Hinblick auf die Angebotsabgabe und eine spätere Auftragsausführung ist allerdings folgendes zu beachten:
Das Angebot ist vollständig in deutscher Sprache abzufassen. Die Software muss in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden. Für die Erstellung der Software muss der Auftragnehmer deutschsprachige Mitarbeiter einsetzen. Die Schulungen müssen von deutschsprachigen Mitarbeitern am Sitz des Auftraggebers in Berlin durchgeführt werden. Für die angebotene Softwarepflege und -anpassung müssen dem Auftraggeber über die gesamte Vertragslaufzeit deutschsprachige Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Präzisierung zu NUMMER 1: Kommentare innerhalb des Quellcodes sind abweichend auch in englischer Sprache zulässig.
NUMMER 02 FRAGE: Darf die Umsetzung der Webanwendung auch auf JAVA Basis erfolgen, obwohl im Lastenheft explizit nur die Umsetzung auf Basis von PHP und MS-SharePoint benannt werden? ANTWORT: Ja, die Umsetzung der Webanwendung mittels JAVA ist zulässig. Ebenso könnten hier nicht benannte Umsetzungsformen gewählt werden, sofern dies zur Erreichung der Ziele führt.
DVW_1_2016 / Dokumentenversion: 14 / 0c_PS_Vergabe_Bieterfragen_Final.docx
NUMMER 03 FRAGE: Sind die Angebote mit Nachunternehmen auch erlaubt? ANTWORT: Ja, es gilt ferner Nr. 7 der EVB-IT AGB.
NUMMER 04 FRAGE: Gibt es eine maximale Länge für das Pflichtenheft? ANTWORT: Nein, es wurde keine maximale Länge festgelegt.
NUMMER 05 FRAGE: Muss es sich bei der Serverinfrastruktur um einen dedicated Server handeln? ANTWORT: Nein, es sind ebenfalls managed Server oder shared Hostings zugelassen. Ferner verweisen wir auf die im Lastenheft genannten Anforderungen betreffend der Serverinfrastruktur.
NUMMER 06 FRAGE: Ist der Begriff Pflichtenheft mit dem Begriff Konzept identisch? ANTWORT: Als Konzept verstehen wir die Beschreibung der Umsetzung zu einzelnen Punkten des Lastenheftes. Das Pflichtenheft besteht mithin aus den einzelnen Konzepten zur Umsetzung der funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen.
DVW_1_2016 / Dokumentenversion: 14 / 0c_PS_Vergabe_Bieterfragen_Final.docx
NUMMER 07 FRAGE: Ist eine textuelle Beschreibung der Umsetzung im Pflichtenheft ausreichen oder soll eine Darstellung der technischen Anforderungen bis auf Datenfeldebene erfolgen? ANTWORT: Die Umsetzung der funktionalen Anforderungen soll auf textlicher Ebene geschehen. Primär geht es hierbei darum dass beschrieben wird, welche technischen Maßnahmen getroffen werden, um die Anforderungen zu erfüllen.
NUMMER 08 FRAGE: Zusammenfassung mehrerer Fragen zum Punkt 3.1.6. (Dashboard) des Lastenheftes. -
Was ist unter einem "Funktionsbereich" genau zu verstehen? Was soll "übersichtsartig" dargestellt werden? Welche Aspekte oder Elemente der Startseite soll der Nutzer individualisieren können?
ANTWORT: Unter Funktionsbereich verstehen wir alle funktionalen Anforderungen. "Übersichtsartig" meint, dass das Dashboard den jeweils aktuellen Stand des entsprechenden Funktionsbereichs zusammenfassend darstellt. Dies können beispielsweise (!) die zehn letzten Statusänderungen bei den Antrags- und Abrechnungsvorgängen sein oder die tagesaktuelle Darstellung eines statistischen Wertes. Letztlich soll sich jeder Mitarbeiter sein eigenes Dashboard so einrichten können, dass er auf einen Blick erkennen kann, wo etwas zu tun ist. Dies schließt im Optimalfall eine Klickfunktion, die zur ausführlichen Darstellung des jeweiligen Items führt ein. Optische Beispielumsetzungen sind http://www.igoogleportal.com/ oder https://my.yahoo.com/. Andere Umsetzungsformen sind selbstverständlich ebenfalls zulässig.
NUMMER 09 FRAGE: Stehen die Screenshots und Diagramme in einer besseren Auflösung zur Verfügung? ANTWORT: Ja, die Diagramme und Screenshot werden auf Nachfrage in einer besseren Auflösung zur Verfügung gestellt.
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NUMMER 10 FRAGE: Verwendet die Deutsche Verkehrswacht eine kameralistische oder doppelte Buchführung? ANTWORT: Die Deutsche Verkehrswacht verwendet die doppelte Buchhaltung.
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