Preview only show first 10 pages with watermark. For full document please download

1 Anlage 3 Information über Die Grundsätze Für Die Ausführung Von

   EMBED


Share

Transcript

Anlage 3 Information über die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen (Best Execution) Zum Vermögensverwaltungsvertrag vom………………………………………………………….. Auftraggeber: …………………………………………………………………………………………. 1. Allgemeine Grundlagen der Auftragsausführung Diese Ausführungsgrundsätze finden Anwendung, wenn wir in Erfüllung unserer Pflichten aus einem Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Mandanten sowie der festgelegten Anlagerichtlinien für Rechnung des Mandanten Finanzinstrumente erwerben oder veräußern. Im Rahmen unserer allgemeinen Verpflichtung zur Wahrung der Interessen des Mandanten haben wir als Vermögensverwalter sicherzustellen, dass bei Verfügungen das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten erzielt wird. Verfügungen im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages können regelmäßig über verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden, z. B. an Börsen, über Handelssysteme anderer Anbieter oder gegen Eigenhandel betreibende Banken, im Inland oder im Ausland, im Präsenzhandel oder im elektronischen Handel. Wir haben unter Ziffer 2. für einzelne Gattungen von Finanzinstrumenten bestimmte einzelne Ausführungswege und Ausführungsplätze anhand der nachfolgenden Maßstäbe festgelegt: - Preis des Finanzinstruments verbundenen Kosten sowie - die Wahrscheinlichkeit der Ausführung - die Abwicklung des Auftrags - die Geschwindigkeit der Ausführung - Art und Umfang des Auftrages sämtliche mit der Auftragsausführung Wir werden im Rahmen der vorgenannten Maßstäbe ferner ergänzend andere relevante Kriterien, wie z. B. Marktverfassung und Sicherheit der Abwicklung, beachten. Dabei gehen wir davon aus, dass der Mandant vorrangig den – unter Berücksichtigung sämtlicher mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten – bestmöglichen Preis erzielen möchte. Da Wertpapiere regelmäßig Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf nach der Auftragserteilung eine Kursentwicklung zum Nachteil des Mandanten nicht ausgeschlossen werden kann, werden wir vor allem solche Ausführungsplätze berücksichtigen, an denen eine vollständige Ausführung wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. Bei der Gewichtung der Maßstäbe werden die Merkmale des Mandanten, des Auftrags, des Finanzinstruments sowie des Ausführungsplatzes berücksichtigt. 1 Information über die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen (Best Execution) Stand 07/2014 (3 Seiten) Der Mandant kann dem Institut Weisungen erteilen, an welchen Ausführungsplätzen einzelne Anlageentscheidungen ausgeführt werden sollen. Solche Weisungen gehen diesen Ausführungsgrundsätzen vor. Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine von diesen Ausführungsgrundsätzen abweichende Ausführung erforderlich machen, werden wir diese unter Wahrung des Kundeninteresses wählen. Blockorders: Blockorders sind von mehreren Mandanten gebündelte Aufträge, die Kostenund Abwicklungsvorteile ermöglichen. Dürfen wir uns im Rahmen der Vermögensverwaltung dieses Instruments bedienen, so sind wir im Rahmen der Ausführung dieses Auftrages frei in der Wahl des Ausführungsweges. Wir werden diese Ausführungsgrundsätze mindestens einmal jährlich überprüfen. Außerhalb des Jahresrhythmus wird eine Überprüfung dann vorgenommen, wenn wir von einer wesentlichen Veränderung Kenntnis erhalten, die dazu führt, dass an den vorgesehenen Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleich bleibend im bestmöglichen Interesse des Mandanten gewährleistet ist. 2. Ausführungsgrundsätze zu den unterschiedlichen Arten von Finanzinstrumenten a. Aktien a. Aktien von Emittenten mit Heimatbörse Deutschland: Ausführung auf der elektronischen Handelsplattform XETRA bzw. an der inländischen Heimatbörse, soweit Kursstellung, Liquidität sowie Börsenöffnungszeiten dafür sprechen. b. Aktien von Emittenten mit ausländischer Heimatbörse: Ausführung auf der elektronischen Handelsplattform XETRA bzw. der liquidesten inländischen Börse oder an der ausländischen Heimatbörse, soweit Kursstellung und Liquidität dafür sprechen. b. Variabel- und festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen) c. Variabel- und festverzinsliche Wertpapiere werden auf der elektronischen Handelsplattform XETRA bzw. an der in- oder ausländischen Heimatbörse in Auftrag gegeben, soweit Kursstellung, Liquidität sowie Börsenöffnungszeiten dafür sprechen. d. Investmentfonds a. Die Ausgabe von Anteilen an Investmentfonds zum Ausgabepreis sowie deren Rückgabe zum Rücknahmepreis nach Maßgabe des Investmentgesetzes unterliegt nicht den gesetzlichen Bestimmungen zur bestmöglichen Ausführungen von Kundenaufträgen. i. Wertpapiergeschäfte über den Erwerb von Anteilen in Investmentfonds schließen wir entweder als Festpreisgeschäft oder als Börsengeschäft ab. Beim Festpreisgeschäft richtet sich der Preis nach dem Nettoinventarwert zzgl. Agio, dessen Höhe maximal dem von dem Emittenten bzw. deren depotführende Bank festgelegten Ausgabeaufschlag entspricht. Das Börsengeschäft wird zu jeweils aktuellen Kursen ausgeführt. Aufträge zur Rücknahme nehmen wir zur Weiterleitung an den Emittenten oder deren depotführende Bank entgegen bzw. als Auftrag zum Börsenhandel. 2 Information über die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen (Best Execution) Stand 07/2014 (3 Seiten) e. Zertifikate / Optionsscheine a. Instrumente mit inländischer Heimatbörse: Ausführung an der inländische Heimatbörse b. Instrumente mit ausländischer Heimatbörse: Ausführung an der ausländischen Heimatbörse i. Für alle Zertifikate / Optionsscheine gilt, dass, sofern an der Heimatbörse keine aktuelle Kursstellung erfolgt, ein alternativer Ausführungsweg gewählt werden wird. f. Finanzderivate a. Hierunter fallen Termingeschäfte, die nach standardisierten Bedingungen an einer Börse gehandelt werden (Futures, Options) oder die außerbörslich (Over-the-Counter) individuell vereinbart werden. Je nach Finanzinstrument kommen hierfür besondere Bedingungen oder spezielle Verträge zum Einsatz (Sonderbedingungen für Termingeschäfte, Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte). Dem Auftraggeber steht im Internet unter www.abacus-assetmanagment.de jederzeit die aktuelle Version dieser „Information über die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen (Best Execution)“ zur Verfügung. …………………………………., den ……………………… …………………………………………………………………………………………. Auftraggeber …………………………………, den …………………….. ………………………………………………………………………………………….. ABACUS Asset Management GmbH 3 Information über die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen (Best Execution) Stand 07/2014 (3 Seiten)