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1 Geltungsbereich 1 Diese Allgemeinen

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AGBs § 1 Geltungsbereich 1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WALDO sind im Umfang aller Paragraphen Bestandteil eines jeden Angebotes von WALDO und gelten für jede Beauftragung und für jeden Vertrag mit WALDO. 2 Da WALDO mit einem Netzwerk aus Spezialisten Ihres Fachs zusammenarbeitet (als Freelancer oder Subunternehmen) gelten auch in diesem Fall die AGB`s von WALDO. Als Ansprechpartner steht immer Herr Zeljko Kovacevic dem Kunden gegenüber. 3 Speziellere Regelungen die von den AGB`s abweichen müssen immer im Angebot schriftlich festgehalten werden und von den Vertragsparteien abgezeichnet werden. § 2 Verpflichtungen von WALDO 1 Ein schriftliches Angebot bleibt solange offen bis das Angebot (bzw. festgelegte Anzahlung) bei WALDO vom Auftraggeber eingegangen ist und wandelt sich dann in einen Vertrag. 2 Die Inhalte und der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. 3 Von den Vertragsparteien vereinbarte Projektlaufzeiten und Fristen sind nur verbindlich, wenn der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten gemäß §3 ordnungsgemäß erfüllt hat. 4 WALDO ist verpflichtet, nach den Vorgaben des Auftraggebers ein gebrauchstaugliches CI / sonstige Leistungen zu erstellen und je nach Vereinbarung (wie im Angebot festgehalten) Sonderleistungen wie z.B. Druckunterlagen, Serveranbindungen oder Einrichtungen wie in §11 festgehalten zu liefern. Feindaten werden in der Regel (wenn nicht anders festgehalten) als ai, eps und PDF in CMYK für den Druck und als psd, jpg und png in RGB für den Bildschirm geliefert. 5 WALDO hat das Recht für jegliche Art von Leistungen Freelancer und Subunternehmen einzusetzen. § 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 1 Der Auftraggeber erkennt an, das seine Mitwirkungspflicht ausschlaggebend für die zeitliche und gestalterische Umsetzung des Projektes ist. Eine rechtzeitige Lieferung von Anforderung, Inhalten, Farbgebungen, Bildern und Richtlinien (in digitaler Form) sowie ein im zeitlichen Rahmen von 48 Stunden abgegebenes Feedback zu den Layout`s auf dem Kundenserver von WALDO bzw. auf den Testserver von Subunternehmen ist ausschlaggebend für die Einhaltung von Fristen. 2 LIIA ist zur Kündigung des Vertrages (nach Fristsetzung) und zur Inrechnungsstellung sämtlicher bis dahin angefallener Arbeiten nach Aufwand berechtigt, wenn der Vertragspartner mit seinen Mitwirkungen in Verzug kommt. § 4 Honorar 1 Grundsätzlich gelten die im Angebot/Vertrag vereinbarten Vergütungen. Die im Angebot geschrieben Preise richten sich nach dem Umfang der Arbeiten und werden in Anlehnung an die Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer erstellt. Ein Angebot besteht immer aus einem Komplett-Paket und kann deswegen unter dem normalen Stundensatz liegen. 2 Leistungen die nicht im Angebot festgehalten worden, sind nach dem jeweils aktuell gültigen Stundensatze von WALDO gemäß Preisliste zu bezahlen. WALDO wird vor den anfallenden Kosten den Kunden über den Umfang per eMail informieren. 3 Die im Angebot vereinbarten Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Weitere Abgaben/Kosten wie Zölle oder Anmeldegebühren werden gesondert an den Auftraggeber weiterberechnet. WALDO wird vor den anfallenden Kosten den Kunden über den Umfang per eMail informieren. 4 Ab einem Projektwert über 500,00 Euro (sonst nur nach Vereinbarung) wird zur Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% fällig. Diese wird mit einer Steuerrechnung eingefordert und ist vor Projektbeginn zu begleichen. Die Anzahlung wird mit der Endrechnung verrechnet. 5 Alle ordnungsgemässen Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungseingang, ohne Abzüge zu begleichen, WALDO behält sich das Recht vor, vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 7,5 (Sieben Komma Fünf) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. 6 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich. 7 Die Honorare sind vor der Ablieferung der Feindaten fällig und sie sind ohne Abzug zu zahlen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils vor der Ablieferung des Teils fällig. § 5 Widerrufsrecht Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht. § 6 Gewährleistung / Haftung 1 Der Auftragsgeber hat die von WALDO erbrachte Leistung unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel sowie Folgemängel. 2 Die Gewährleistung umfasst nicht Mängel, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen Dritter zurückgehen. Dasselbe gilt für Mängel, die aus einer nicht vereinbarungsgemäßen Veränderung, Bearbeitung, Druck oder Nutzung der Feindaten/Website, insbesondere den Druck auf Officedruckern, den Druck bei Druckereien oder Eingriffe am Quelltext, durch den Auftraggeber oder eines Dritten herrühren, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommene Veränderung, Bearbeitung oder vertragswidrige Nutzung verursacht wurden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch Mängel, die auf falsche Informationen oder fehlerhafte, nicht rechtzeitige oder unterbliebene Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers oder von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen sind. 3 Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter detaillierter Beschreibung anzuzeigen. 4 WALDO wird Mängel beseitigen, die der Auftraggeber vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich geltend gemacht hat. Kann WALDO nachweisen, dass kein Mangel vorlag, kann die Erstattung des Aufwandes für die vermeintliche Mängelbeseitigung verlangt werden. 5 WALDO übernimmt keine Haftung für den Erfolg des Unternehmens/der Aktion. Dies gilt auch für ausgearbeitete Konzepte und eingebundene Studien über Erfolg oder Gewinnaussichten. 6 Bei Websites gilt, das keine Gewährleistung für etwaige Sicherheitslücken und den daraus möglicherweise entstandenen Folgen. Dies gilt insbesondere bei CMS - Content Management Systemen. 7 Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegenüber WALDO verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 8 Weitere Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bestehen nicht. § 7 Höhere Gewalt Bei Ereignissen höherer Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, unverschuldeter Strom- oder Telefonanlagenausfall, unverschuldeter Ausfall von Netzwerkverbindungen, Ausfälle im Internet, Serverausfälle, Krankheit oder ähnliche vergleichbare Umstände, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine dadurch entstandene Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung. § 8 Datenschutz und Geheimhaltung 1 Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder von Dritten übermittelte personenbezogene Daten an WALDO den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetztes, entsprechen und dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch WALDO keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. 2 WALDO garantiert die Geheimhaltung aller Daten die durch den Auftraggeber übermittelten Informationen. § 9 Urheberrecht und Eigentum 1 Alle erbrachten Leistungen (wie Grafiken, Bilder, Photos, Layouts, Konzepte und Websites) verbleiben Grundsätzlich als geistiges Gut (Urheberrecht) bei WALDO (dies gilt nicht für Bilder,Grafiken, Texte, Ideen und Namen die vom Kunden angeliefert werden.), es wird dem Auftraggeber (Lizenznehmer) ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an diesen Leistungen übergeben. Die Einräumung der Nutzungsrechte werden erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat. 2 WALDO behält sich das Recht vor die erbrachte Leistung als Werbung auf der eigenen Website oder anderen Medien zu verwenden. 3 Auf ausgelieferten Websites wird an geeigneten Stellen ein Hinweis auf die Urheberstellung von WALDO oder Subunternehmen aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von WALDO zu entfernen. 4 Nach einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung können die Urheberrechte an den genannten Leistungen auf den Auftraggeber übertragen werden. § 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. § 11 Sonstiges 1 Freigaben Ist ein Layout freigegeben (Schriftlich per Mail oder Brief) sind nachfolgende Änderungen bzw. neue Produktionen in der vollen Höhe des Angebots / Teilangebots vom Auftraggeber zu bezahlen. 2 Druck Bei gedruckten Unterlagen (z.B. Visitenkarten, Briefbogen, Plakaten usw.) gelten folgende Bestimmungen: 2.1 Eine Farbabweichung oder Positionierung zu selbstgdrucketen Unterlagen des Kunden z.B. aus Word wird keine Haftung übernommen. 2.2 Bei gedrucketen Unterlagen gelten für den Druck üblichen Toleranzen. - Beim Druck, Schneid- und Falzttechnik liegt die Toleranz bei 2mm - Es kann zu geringfügigen Farbabweichungen kommen. - Abweichungen zum Proof - Für gelieferte Bilder vom Auftraggeber wird keine Garantie übernommen (Druckqualität) 3 Angebote sind stets nach dem Wissensstand des Erstellungsdatums geschrieben, dies basiert auf den Informationen des Auftraggebers und der Kosten für Freelancer und Subunternehmen. Ein Angebot ist für 4 Wochen gültig, danach muss der Rechnungsbetrag neu verhandelt werden. 4 WALDO übernimmt keine Kontrolle und Gewährleistung von Text und Bildmaterial (Rechtschreibung, Richtigkeit oder Rechtswidrigkeiten), welches vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und von ihm genehmigt ist. 5 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von WALDO. 6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Frankfurt am Main. 7 Ergänzungen oder Abweichungen von diesen AGBs bedürfen der Schriftform. 8 WALDO steht es frei, Änderungen an diesen AGBs vorzunehmen. Auftraggeber werden in laufenden Projekten darüber informiert. Haftungsausschluss WALDO hat die Inhalte der Seiten mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. 
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