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Im Referat Erziehung und Bildung der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Unterhaltsvorschuss- und Elterngeldkasse und Betreuungsgeld im Team Vormundschaften die Stelle einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters oder einer Sozialpädagogin bzw. eines Sozialpädagogen Kennziffer: E 2015 – 061 (bitte bei Bewerbung angeben) befristet für die Dauer eines Jahres zu besetzen.
Das Aufgabengebiet eines Vormunds umfasst kraft Gesetz oder auf richterliche Anordnung folgende Tätigkeiten:
Wahrnehmung der elterlichen Sorge für Kinder und Jugendliche, vorwiegend für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch persönlichen Kontakt und Beziehung (Mündelbeteiligung) Wahrnehmung der Personen- und Vermögenssorge des Kindes nach außen (gesetzliche Vertretung, § 1629 BGB) Beantragung und Inanspruchnahme von Sozialleistungen, z. B. Antrag auf Hilfe zur Erziehung, Mitwirkung bei Planung und Entscheidung über die zu gewährende Hilfe (Wunsch- und Wahlrecht), Mitwirkung im Hilfeplanverfahren, Sicherstellung der Beteiligung des zu vertretenden Kindes Kooperation und enge Zusammenarbeit mit den Familiengerichten Monatlicher Kontakt zum Mündel in seiner gewohnten Umgebung sowie Begleitung des Mündel in krisenhaften Situationen Führen von bis zu 50 Vormundschaften bzw. Pflegschaften
Für die Aufgabenwahrnehmung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit bzw. der Sozialpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) mit staatlicher Anerkennung erforderlich. Einschlägige Berufserfahrung ist von Vorteil. Darüber hinaus sind Kenntnisse der rechtlichen Normen, Kenntnisse über Verwaltungsabläufe sowie Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den Themengebieten Pädagogik, Psychologie und Soziologie förderlich. Aufgrund der besonderen Situation des Mündels muss die zukünftige Stelleninhaberin bzw. der zukünftige Stelleninhaber über eine ausgeprägte Sozialkompetenz verfügen. Neben Einfühlungsvermögen, einem hohen Maß an Einsatzbereitschaft und Konfliktfähigkeit erfordert insbesondere der monatliche Kontakt mit dem Mündel ein freundliches, kompetentes und verbindliches Auftreten. Fremdsprachenkenntnisse, vorzugsweise in Englisch, Türkisch oder Arabisch, sind von Vorteil. Erfahrungen im Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen (Word, Excel 1
und Outlook) werden vorausgesetzt. Kenntnisse in den Fachanwendungen (PROSOZ 14plus, SAP/PSCD) sind von Vorteil. Ein PKW-Führerschein Klasse B ist erforderlich. Der Einsatz eines privaten Kfz für dienstliche Fahrten (gegen entsprechende Kostenerstattung) ist wünschenswert. Im Referat Erziehung und Bildung gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet. Die Position ist nach Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE bewertet. Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine Vollzeitstelle. Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich. Die Wahrnehmung der Aufgaben kann anlassbezogen auch an Wochenenden, Feiertagen oder zu ungünstigen Zeiten erfolgen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter der Abteilung Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Unterhaltsvorschuss- und Elterngeldkasse und Betreuungsgeld, Herr Machaczek (Tel: 0209 / 169 9401), gerne zur Verfügung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Frauenförderplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Position ist - je nach Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet. Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Bitte übersenden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung unter Angabe der o.g. Kennziffer mit den üblichen Unterlagen spätestens bis zum
21.01.2016 an die Stadtverwaltung Gelsenkirchen - Referat Personal und Organisation - 45875 Gelsenkirchen oder per E-Mail an
[email protected]. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Briefbewerbungen nur mit einem von Ihnen beigelegten frankierten Rückumschlag zurückgesendet werden können.
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