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17-01-31 Aufstallungspflicht Für Alle - Saale-orla

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Landratsamt Saale-Orla-Kreis MEDIENINFORMATION Nr. 11/ 31. Januar 2017 Ansprechpartner Elisabeth Rau Mandy Käßner Telefon (03663) 488-208/-209 Mobil (0176) 14880-008/-009 Fax: (03663) 488-484 [email protected] Kontaktadresse 07907 Schleiz Oschitzer Straße 4 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Internet www.saale-orla-kreis.de Aufstallungspflicht für alle Geflügeltierhalter Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saale-Orla-Kreises informiert Schleiz. Die generelle Aufstallung des Geflügels in ganz Thüringen ist auf der Grundlage einer erfolgten Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Saale-OrlaKreis erließ das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes am 30. Januar. Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts ist aufgrund der aktuellen Verbreitung des Geflügelpesterregers H5N8 bei Wildvögeln in 23 europäischen Staaten und in derzeit 15 betroffenen Bundesländern Deutschlands von einem hohen Eintragsrisiko des Virus in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände zoologischer Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen. Infizierte Tiere können das Virus mit dem Kot ausscheiden und die aufgesuchten Landflächen und Gewässer kontaminieren. Darüber hinaus können tote Wasservögel bzw. deren Körperteile von anderen Tieren verschleppt werden, so dass mit einer beträchtlichen Umweltkontamination gerechnet werden muss. Personen, die diese Flächen betreten, und Fahrzeuge, die sie befahren, könnend das Virus weiterverbreiten und auch in Geflügel haltende Betriebe eintragen. In Deutschland kam es bisher in 36 Geflügelhaltungen und sechs Zoos/Tierparks zu Geflügelpestausbrüchen. Fast alle Haltungen befinden sich in Gebieten, in denen vermehrt tote, an Geflügelpest erkrankte Wasservögel gefunden wurden. Ein direkter oder indirekter Eintrag über kontaminiertes Material, wie Schuhwerk, Fahrzeuge oder andere Gegenstände, ist für die meisten Haltungen die wahrscheinlichste Infektionsquelle. 1 von 2 Landratsamt Saale-Orla-Kreis Am 27. Januar ist bei einem in Seubtendorf verendeten Schwan der Geflügelpesterreger nachgewiesen worden. Am 30. November wurde erstmals in einer Nutzgeflügelhaltung in Thüringen, in Zeulenroda, die Geflügelpest amtlich festgestellt. Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit dem Geflügelpestvirus H5N8.Hierzu steht eine Abschirmung zwischen den Lebensräumen der Wildvögel und den Geflügelhaltungen im Vordergrund. Die Aufstallung von Geflügel und weiteren Biosicherheitsmaßnahmen minimieren das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln. Berücksichtigt werden müssen vor allem auch indirekte Eintragungswege, beispielsweise über durch Wildvögel verunreinigtes Futter, Wasser oder Einstreu sowie Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarre, Fahrzeuge usw.). Diese sollen unterbunden bzw. geeignete Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Überprüfung, Optimierung und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen ist von höchster Bedeutung. Die entsprechende Allgemeinverfügung mit ihrer Begründung können nachgelesen und eingesehen werden im Veterinäramt des Landratsamtes, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz sowie in Internet unter: www.saale-orlakreis.de > Landratsamt > Kreistag > Kreisrecht > Satzungen und Ordnungen aus dem Kreisrecht. Wort-/Zeichenzahl (mit Leerzeichen): 357/2955 Pressesprecherin Mandy Käßner 2 von 2