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„2. änderung Friedhof“

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ENTWURF 01.12.2015 Bebauungsplan „2. Änderung Friedhof" in Freudenstadt BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN „2. ÄNDERUNG FRIEDHOF“ IN FREUDENSTADT 1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................................... 2 2 Verfahrenswahl ............................................................................................................ 2 3 Ausgangslage und Ziele.............................................................................................. 3 3.1 Derzeitige Situation und Rahmenbedingungen ................................................... 3 3.2 Planerfordernis ........................................................................................................... 4 4 Übergeordnete Planung | Vorbereitende Bauleitplanung ................................... 5 5 Bestehende Rechtsverhältnisse ................................................................................. 6 6 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung ............................................................. 6 7 Erläuterungen zu den Planfestsetzungen ................................................................. 6 7.1 Städtebauliche Konzeption ..................................................................................... 6 7.2 Art der baulichen Nutzung....................................................................................... 7 7.3 Maß der baulichen Nutzung.................................................................................... 7 7.4 Öffentliche Grünflächen/Pflanzungen .................................................................. 7 7.5 Erschließung ............................................................................................................... 7 7.5.1 Äußere Erschließung................................................................................................ 7 7.5.2 Ver- und Entsorgung | Wasser .............................................................................. 8 7.6 Leitungsrecht ............................................................................................................. 8 7.7 Örtliche Bauvorschriften ........................................................................................... 8 8 Umweltverträglichkeit/Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Umweltbericht ...... 8 9 Bodenordnung und Kosten ........................................................................................ 8 10 Städtebauliche Daten | Flächenbilanz.................................................................... 9 Freudenstadt, den ……….. ..................................................................................................... 9 1 Begründung ENTWURF 01.12.2015 Bebauungsplan „2. Änderung Friedhof" in Freudenstadt STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 1 Räumlicher Geltungsbereich Das Bebauungsplangebiet „2. Änderung Friedhof“ befindet sich nördlich des Friedhofes der Kernstadt Freudenstadt. Abbildung 1 Luftbild Das Plangebiet wird im Norden durch den Dobelweg und im Osten durch das Wegegrundstück Flst. Nr. 1283 begrenzt. Im Süden umfasst der Geltungsbereich Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 1285 und 1286, im Südwesten wird der Geltungsbereich durch das Grundstück Flst. Nr. 1284/3 begrenzt. Im Westen verläuft die Grenze des Geltungsbereichs entlang der Grenze zu den Gebäuden der Waldorfschule. Alle Grundstücke liegen auf der Gemarkung Freudenstadt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 3,18ha. 2 Verfahrenswahl Das Plangebiet ist im aktuellen Bebauungsplan als Friedhofsfläche festgesetzt und war als Erweiterungsfläche geplant. Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2010 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt wurde diese Erweiterungsfläche herausgenommen und als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. 2 Begründung ENTWURF 01.12.2015 Bebauungsplan „2. Änderung Friedhof" in Freudenstadt Die 2. Änderung des Bebauungsplans „Friedhof“ soll nun diese Flächennutzungsplanänderung in der verbindlichen Bauleitplanung vollziehen. Ergänzend soll die Friedhofsfläche in einen Teilbereich als Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Kompostanlage“ festgesetzt werden. Die Änderung des Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Die Grundzüge der Planung werden in diesem Bereich nicht berührt, da lediglich die Zweckbestimmung der Grünfläche konkretisiert und verändert wird. Die Rücknahme der Erweiterungsfläche für den Friedhof basiert auf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2010. Erweiterungsmöglichkeiten für den Friedhof sind auch nach der Änderung dieses Bebauungsplans am Standort möglich. Im Wesentlichen wird durch die Änderung des Bebauungsplans die Bestandsnutzung als Art der Nutzung festgesetzt. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans „Friedhofs“ wird weder die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Gleichfalls bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter (§ 13 Abs. 3 BauGB). 3 Ausgangslage und Ziele 3.1 Derzeitige Situation und Rahmenbedingungen Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt hat der Gemeinderat beschlossen die Erweiterungsfläche des Friedhofes deutlich zu verkleinern. Mit dem Bebauungsplan „Waldorfschule und 1. Änderung Friedhof“ wurde die Erweiterungsfläche nordwestlich des Friedhofs bereits überplant. Die nordöstliche Fläche, angrenzend an den Friedhof, ist der vorbereitenden Bauleitplanung nun anzupassen. Durch die Verlegung des städtischen Bauhofs an die Gemeindeverbindungsstraße nach Wittlensweiler ist nun in einem weiteren Schritt die Verlagerung der Deponie/Kompostplatz notwendig. Verkehrliche Anbindung Der geplante Kompostplatz wird über die Friedrich-List-Straße und den Weg, Flst. Nr. 1283, entlang der Südostseite des Friedhofs angefahren. Weitere Erschließungen oder der Neubau von Erschließungsanlagen ist nicht notwendig. Umwelt und Schutzgebiete Im Plangebiet liegen keine Schutzgebiete, Biotope oder Naturdenkmale. 3 Begründung ENTWURF 01.12.2015 Bebauungsplan „2. Änderung Friedhof" in Freudenstadt Abbildung 2 Schutzgebiete; Quelle: LUBW 3.2 Planerfordernis Verbunden mit dem Beschluss der 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2010 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt durch den Gemeinderat der Stadt Freudenstadt ist die Verpflichtung die Rücknahme der Erweiterungsfläche des Friedhofs im Flächennutzungsplan in der verbindlichen Bauleitplanung umzusetzen. Daher ist der Bebauungsplan „Friedhof“ in diesem Bereich zu ändern. Weiter ergibt sich aus der notwendigen Verlagerung der Kompostanlage des Baubetriebshofes diesen neuen Standort bauplanungsrechtlich zu sichern. Die Kompostanlage dient ausschließlich der Kompostierung von Grünschnitt und sonstigem nicht verunreinigten organischem Material. 4 Begründung ENTWURF 01.12.2015 4 Bebauungsplan „2. Änderung Friedhof" in Freudenstadt Übergeordnete Planung | Vorbereitende Bauleitplanung Die Fläche des Friedhofs ist in der Raumnutzungskarte des Regionalplans ohne Ausweisung dargestellt. Abbildung 3 Auszug Raumnutzungskarte Regionalplan Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2010, 4. Änderung, der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt ist der Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Bereich des Kompostplatzes ist wie der übrige Bereich des Friedhofs als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung „Friedhof“ dargestellt. Im Zuge der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2010 soll die Fläche der Kompostanlage innerhalb der Grünfläche des Friedhofs dargestellt werden. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren angepasst werden. Abbildung 4 Auszug Flächennutzungsplan 2010 5 Begründung ENTWURF 01.12.2015 5 Bebauungsplan „2. Änderung Friedhof" in Freudenstadt Bestehende Rechtsverhältnisse Derzeit liegt das Planungsgebiet vollständig im Bereich des seit 11.01.1974 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Friedhof“. Die Fläche ist vollständig als Grünanlage/Friedhof dargestellt. Der Bebauungsplan „Waldorfschule / 1. Änderung Friedhof“ wird durch diese 2. Änderung nicht berührt. Abbildung 5: bestehender Bebauungsplan "Friedhof", rechtskräftig seit 11.01.1974 6 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Planung im Bereich Friedhof sind folgende Ziele verbunden:  Umsetzung des Flächennutzungsplan 2010, 4. Änderung durch Änderung des Bebauungsplans,  Umwandlung Friedhofserweiterungsfläche in landwirtschaftliche Fläche,  Planungsrechtliche Sicherung der Kompostanlage. 7 Erläuterungen zu den Planfestsetzungen 7.1 Städtebauliche Konzeption Die nördlich an den bestehenden Friedhof angrenzende Freifläche war als Erweiterungsfläche für den Friedhof geplant. Für Erweiterungen des Friedhofs sind ausreichend Flächen im südlichen Bereich vorhanden. Daher wurde in Zuge der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der nördliche Teil, östlich der Waldorfschule nicht mehr als Erweiterungsfläche dargestellt, sondern als landwirtschaftliche Fläche. An der Bestandsnutzung wird sich damit nichts ändern. Im östlichen Bereich ist die Kompostanlage für den Baubetriebshofs geplant. Verbunden mit der Entwicklung des neuen Geländes für den Baubetriebshofs musste die einstige Kompostanlage verlagert werden. Die aktuell genutzte Fläche im Bereich der „Birre“ ist nur als Interimslösung möglich. Die Verlagerung in Richtung Friedhof ist 6 Begründung ENTWURF 01.12.2015 Bebauungsplan „2. Änderung Friedhof" in Freudenstadt auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu vollziehen, für eine Lagerung im Bereich Bengelbruck entstünden Kosten von rund 70.000 € jährlich für die Kompostierung des Grüngutes des Baubetriebshofs. Hinzu kämen noch die Kosten für die Kompostierung der Friedhofsabfälle und des Stadions. Daher ist die Planung der Kompostanlage im räumlichen Zusammenhang der Betriebsstandorte umzusetzen. Die geplante Kompostanlage dient ausschließlich der Nutzung durch den Baubetriebshof (Stadtgärtnerei). Auf der geplanten Anlage sollen insbesondere Beetpflanzen, Stauden, Laub, Schnittblumen, Baum- und Heckenschnitt kompostiert werden. Die jährliche Menge an Kompost (feiner Heckenschnitt, Grasschnitt, Unkraut und Pflanzgut aus Wechselbeeten beträgt ca. 1:000 m³, hinzukommend sollen ca. 450 m³ Laub jährlich kompostiert werden. Ebenso sollen ca. 1.800 m³ an Holzmaterial gelagert werden, wobei nur Teil hiervon kompostiert werden soll, Schreddermaterial soll teilweise verkauft werden. Eine externe Nutzung als Grünschnittdeponie für Bürger ist ausgeschlossen. Der Boden der Kompostanlage wird asphaltiert und an das bestehende Schmutzwasserkanalnetz angeschlossen, da entstehende Sickersäfte bei der Kompostierung nicht versickert werden dürfen, sondern direkt in die Kanalisation abzuleiten sind. Die Eingrünung der Kompostanlage mit Hecken und Bäumen ist geplant. 7.2 Art der baulichen Nutzung Im nördlichen Teil wird die bestehende landwirtschaftliche Nutzung der Fläche als solche festgesetzt. Im südöstlichen Teil des Geltungsbereichs wird die bestehende öffentliche Grünfläche „Friedhof“ in eine öffentliche Grünfläche „Kompostanlage“ geändert. 7.3 Maß der baulichen Nutzung Mit der Planung sind keine Hochbauten verbunden. Da die Flächen aber asphaltiert werden muss, wird die Höhenlage im Genehmigungsverfahren festgelegt. Die Höhenlage im Osten wird an den bestehenden Weg angeglichen. 7.4 Öffentliche Grünflächen/Pflanzungen Die Kompostanlage wird eingegrünt. Im Bebauungsplan sind entsprechende Festsetzungen (Pflanzgebote) getroffen. Die Eingrünung erfolgt mit standorttypischen, heimischen Gehölzen. 7.5 7.5.1 Erschließung Äußere Erschließung Die Andienung der Kompostanlage erfolgt über den bestehenden Weg östlich des Geltungsbereichs. Neue Erschließungsmaßnahmen sind nicht notwendig. Gegebenenfalls ist die Zuwegung von Westen nördlich des Friedhofes als befestigter Rasenschotterweg auszubauen, um die Zuwegung für die Wartung des Stauraumkanals sicher zu stellen. 7 Begründung ENTWURF 01.12.2015 7.5.2 Bebauungsplan „2. Änderung Friedhof" in Freudenstadt Ver- und Entsorgung | Wasser Die Kompostanlage muss an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Die Anbindung erfolgt im Bereich des Schachtes 011249, welcher unmittelbar östlich an den Geltungsbereich angrenzt. In den unter der geplanten Kompostanlage verlaufen Kanal wird nicht eingegriffen. Der Drosselschacht im Bereich der Kompostanlage ist hinsichtlich der Höhenlage in die Planung zu integrieren. 7.6 Leitungsrecht Im Bereich des Kompostplatzes ist ein Leitungsrecht zu Gunsten der Stadtwerke vorgesehen. Das Grundstück Flst. Nr. 1285 Gem. Freudenstadt, wird zugunsten der Stadtwerke Freudenstadt GmbH & CO.KG und der Stadt Freudenstadt mit einem Geh- und Leitungsrecht (GR 1 + LR 1) für die Unterhaltung des Stauwasserkanals belastet. Die Ausübung kann Dritten übertragen werden. Die Zugänglichkeit des Drosselschachtes (Schachtdeckel) für Bau- und Wartungsarbeiten ist dauerhaft sicherzustellen. Der Schachtdeckel ist als geschlossener Schachtdeckel herzustellen bzw. umzurüsten. Hierdurch wird die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Stauwasserkanals sichergestellt. Durch den geschlossenen Deckel ist sicherzustellen, dass keine Sickersäfte in den Drosselschacht eindringen. 7.7 Örtliche Bauvorschriften Gemeinsam mit dem Bebauungsplan „2. Änderung Friedhof“ werden örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO beschlossen. Die örtlichen Bauvorschriften sollen die Einbindung des Kompostplatzes in die umgebende Landschaft sicherstellen. 8 Umweltverträglichkeit/Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Umweltbericht Der Bebauungsplans „2. Änderung Friedhof“ wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kann im Vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet werden. 9 Bodenordnung und Kosten Die Stadt Freudenstadt ist Eigentümerin von einer Vielzahl von Grundstücken im Gebiet, insbesondere der Flächen für den Kompostplatz. Durch die Planung wird keine gesetzliche Bodenordnung gemäß BauGB notwendig. Hierdurch entstehen somit keine Kosten. 8 Begründung ENTWURF 01.12.2015 10 Bebauungsplan „2. Änderung Friedhof" in Freudenstadt Städtebauliche Daten | Flächenbilanz bisherige Nutzung Nutzung nach Planverwirklichung Geltungsbereich insgesamt 3,18 ha 3,18 ha Öffentliche Grünfläche (Erweiterung Friedhof) 3,18 ha 0 ha Landwirtschaftliche Fläche 2,91 ha Öffentliche Grünfläche/Kompostanlage 0,27 ha Freudenstadt, den ……….. ___________________________________ Christoph Gerber Baurechts- und Ordnungsamt 9 ___________________________________ Rudolf Müller Bauamt Begründung