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Adr-ausnahmevereinbarungen

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ADR-Ausnahmevereinbarungen Folgende multilaterale Vereinbarungen sind von Deutschland gegengezeichnet worden und können in den mitzeichnenden ADR-Vertragsstaaten sowie innerhalb Deutschlands angewandt werden (bei einer gleichlautenden RID-Sondervereinbarung, die ebenfalls von Deutschland gegengezeichnet wurde) ist diese entsprechend gekennzeichnet). Nummer Titel der Vereinbarung der Vereinbarung Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOTM 237 Gasflaschen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 M 253 M 266 M 273 M 281 M 284 M 285 M 286 M 289 M 290 M 292 M 293 M 294 M 295 M 296 Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenstän-den mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind Kennzeichnung von Flaschen für Gase Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist Beförderung von viskosen flüssigen Stoffen, die ebenfalls umweltgefährdend sind, wenn sie in Gefäßen mit einem Fassungsraum von nicht mehr als 5 Litern befördert werden Beförderung von Ausrüstungen mit Lithium-Zellen und Batterien Durchfahrtsbeschränkung in Straßentunnel Beförderung erwärmter Stoffe zum Zwecke des Aufbringens von Fahrbahnmarkierungen Beförderung infizierter Tiere Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden Verwendung von verflüssigtem Erdgas (LNG), verdichtetes Erdgas (CNG) und Flüssiggas (LPG) als Treibstoff für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern Beförderung von Prototypen großer Lithium-IonenBatterie-Baugruppen (UN 3480) Beförderung von Lithiumzellen und –batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen und Batterien, sofern diese Prototypen für die Prüfung befördert werden (UN 3090-3091-3480-3481) Beförderung von hybriden Lithiumbatterien, die sowohl primäre Lithium-Metall-Zellen als auch wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zellen enthalten Gezeichnet von Deutschland am Gültig bis 16.05.2011 01.06.2016 19.12.2012 31.12.2017 02.09.2013 01.08.2018 12.02.2014 30.06.2019 27.11.2014 31.12.2016 28.05.2015 31.12.2016 12.08.2015 31.12.2016 30.10.2015 31.12.2016 04.03.2016 31.12.2016 04.03.2016 31.12.2016 03.12.2015 31.12.2016 18.12.2015 31.12.2016 17.02.2016 31.12.2017 19.02.2016 31.12.2016 18.02.2016 31.12.2019 Gleichlautende RIDSondervereinbarung Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Nord Westfalen für Mitgliedsunternehmen. Die Merkblätter enthalten nur erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Für Fragen und weitere Informationen zu diesem Thema können sich Mitgliedsunternehmen der IHK Nord Westfalen wenden an: Beate Schleicher Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sentmaringer Weg 61 | 48151 Münster Telefon 0251 707-208 | Telefax 0251 707-376 E-Mail: [email protected] Stand: April 2016