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Agb - Easy

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AGB - Verkauf beweglicher Sachen §1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand (1) (2) Unsere AGB gelten für die Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. §2 Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen (1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb von einer Woche a) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder b) durch Lieferung der Ware (2) annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. §3 Preise und Zahlungsbedingungen (1) (2) (3) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Wir geben lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Es gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in der Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. (4) (5) Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. §4 Datenschutz (1) Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden wir ausschließlich gemä ß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern. Kontakt / Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist Jochen Sasse In der Au 33 61440 Oberursel Tel.: 0163 – 290 630 4 Email: [email protected] (2) Die personenbezogenen Daten, soweit diese fü r den Abschluss, die inhaltliche Ausgestaltung oder Anderung des Vertragsverhä ltnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträ ge verwendet. (3) Wenn wir die E-Mail-Adresse eines Käufers im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten und der Käufer dem nicht widersprochen hat, behalten wir uns vor, regelmäßig Angebote zu ähnlichen Produkten, wie den bereits gekauften, aus unserem Sortiment per E-Mail zuzusenden. Es besteht die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung der Bestellung zu erteilen. Diese Einwilligungserklä rung erfolgt völlig freiwillig und kann auf unserer Internetseite www.easy-sub.de abgerufen sowie jederzeit durch eine Nachricht an die oben unter § 4 Abs.1 angegebene Kontaktmöglichkeit oder über einen dafür vorgesehenen Link in der Werbemail widerrufen werden, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. (3) Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermö glichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträ ge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation als Kunde bzw. Käufer. §5 Datenweitergabe zur Vertragserfüllung Die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Vertragserfüllung an Unternehmen, mit denen wir geschäftliche Beziehungen unterhalten, weitergegeben, soweit dies zur Bestellung bestellter Waren erforderlich ist. Die zur Vertragserfüllung notwendigen Daten geben wir an das mit der Lieferung beauftragte (Versand-)Unternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung bestellter Waren erforderlich ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir die hierfür erforderlichen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. von uns beauftragte Zahlungsdienstleister weiter bzw. an den im Bestellprozess ausgewählten Zahlungsdienst. Zum Teil erheben diese Zahlungsdienstleister diese Daten auch selbst, soweit Sie dort ein Konto anlegen. In diesem Fall müssen Sie sich im Bestellprozess mit Ihren Zugangsdaten bei dem Zahlungsdienstleister anmelden. Es gilt insoweit die Datenschutzerklärung des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. §6 Leistungsfrist – Nachfrist (1) (2) Falls kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zwei Wochen nach Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen. §7 Leistungszeit – Gefahrübergang (1) (2) (3) (4) Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höhere Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Es ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung ab Werk vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer über, sobald die Sachen dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. §8 Vereinbarte Beschaffenheit - Haftung für Mängel (1) (2) (3) (4) Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Wir behalten uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. §9 Haftung für Schäden (1) (2) (3) (4) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 10 Eigentumsvorbehalt (1) (2) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. (3) (4) Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung unserer Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehenden Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben. § 11 Vertragliche Rücktrittsrechte (1) Rücktritt wegen mangelnder Selbstbelieferung Wir sind im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Kunden über die ausgebliebene Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. (2) Rücktritt wegen mangelnder Lieferungsmöglichkeit durch den Hersteller Wir sind im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Lieferungsmöglichkeit des Herstellers von der bei uns bestellten Ware berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Kunden über die mangelnde Lieferungsmöglichkeit des Herstellers unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. (3) Rücktritt wegen Vermögensverschlechterung Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. § 12 Verjährung eigener Ansprüche Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB. § 13 Form von Erklärungen Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. § 14 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand (1) (2) (3) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Abs. 3 etwas anderes ergibt. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht, nämlich das Amtsgericht Bad Homburg und das Landgericht Frankfurt am Main. § 15 Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Diese Schriftformklausel gilt hingegen dann nicht für Änderungen oder Ergänzungen, wenn dem Kunden ausdrücklich oder konkludent mitgeteilt wird, dass eine Vereinbarung auch ohne Einhaltung der Schriftform bindend sein soll. (2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die dem Gewollten möglichst nahe kommt und wirksam ist. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.