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AGB für die Wohnwagen-Vermietung der NP Taxi und Vermietung GmbH I. Allgemeine Bedingungen 1. Vertragsparteien sind einerseits der Vermieter andererseits der/die umseitig bezeichnete/n Mieter ( nachfolgend als "der Mieter" bezeichnet). Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. 2. Der Mieter erkennt bei der Übernahme schriftlich den einwandfreien Zustand des gemieteten Wohnwagens an. Eventuelle Mängel müssen sofort beim Bezug mitgeteilt werden. 3. Der Mieter bestätigt, dass ihm die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt wurden. II. Nutzung des Mietfahrzeuges 1. Das Mietfahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag (unter "sonstige Vereinbarungen") angegebenen Personen geführt werden.
Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert.. Wenn diese Versicherung für etwaige Schäden eintritt, haftet der Mieter pro Schadensfall mit einer Selbstbeteiligung bis zur Höhe von Eu 300,-- für in der Mietzeit entstandene Schäden. Die Haftung bezieht sich auf das Fahrzeug,Fahrzeugteile und das Fahrzeugzubehör. Anderenfalls haftet der Mieter in voller Höhe für in der Mietzeit entstandenen Schäden. V. Reparaturen 1. Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb und/oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, so übernimmt der Vermieter die anfallenden Reparaturkosten, wenn der Mieter zuvor mindestens das telefonische Einverständnis des Vermieters eingeholt hat.
2. Die Nutzung des Mietwohnwagens ist nur für den vorgesehen Zweck erlaubt.
VI. Haftung des Mieters
3. Der Wohnwagen ist an den Fixplatz gebunden und darf nicht von diesem entfernt werden.
Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenen rechtlichen, finanziellen und sonstigen Nachteile und Schäden, die während der Mietzeit am und durch das Mietfahrzeug entstehen.
4. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug pfleglich zu behandeln.
VII. Mietvorauszahlung
5. Der Mieter verpflichtet sich, sofort bei Ankunft alle Mitreisenden Personen an der Rezeption des Camping Simuni anzumelden und die anfallende Nächtigungsgebühr bei Abreise zu entrichten.
Es kann eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten erhoben werden.
6. Im Mietpreis ist der Aufenthalt am Campingplatz für 4 Personen inkludiert. Jede weitere Person muss der Rezeption am Campingplatz gemeldet werden und separat bezahlt werden.
VIII. Verhalten am Campingplatz
7. Die im Wohnwagen aufliegende Gebrauchsanweisung und Zustandsliste wird bei Ankunft und bei Abreise vom Mieter ausgefüllt und unterschrieben. 8. Der Wohnwagen wird vom Mieter vor Abreise gereinigt. Das WC wird entleert und wieder in den ursprünglichen Zustand rückversetzt. Bei Nichterfüllung dieser Punkte behält sich der Vermieter eine Verrechnung des Aufwandes in der Höhe von Eu 100,-- vor. Bei Verlust eines Schlüssels werden die Kosten von Eu 25,-- dem Mieter aufgerechnet.
III. Mietpreis,Mietdauer und Fahrzeugrückgabe 1.Der angegebene Mietpreis ist inkl. 20 % gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Mietpreis beinhaltet die Miete des Standplatzes und die Benützung aller im und um den Wohnwagen befindlichen Zubehörteile, 2. Die Mindestmietdauer beträgt grundsätzlich sieben Tage, jeweils von Samstag 12.00 Uhr bis Samstag. 12.00 Uhr. Ausnahmen können nur mit Absprache des Vermieters getroffen werden. 3. Verlängerungen der Mietdauer sind dem Vermieter 24 Stunden vorher schriftlich oder telefonisch anzukündigen und genehmigen zu lassen. 4. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, neben der Tagesmiete eine Vertragsstrafe von € 120,-- (inkl. MwSt.) für jeden angefangenen Tag der Vorenthaltung des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugschlüssel zu verlangen. Darüberhinaus behält sich der Vermieter Schadenersatzansprüche vor. 5. Bei der Vertragsverletzung durch den Mieter ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. 6. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs haftet der Mieter für alle nach Vertragsablauf eingetretenen Schäden an dem Fahrzeug in voller Höhe, ungeachtet eines Verschuldens. Dies gilt nicht, wenn die Verlängerung der Mietdauer genehmigt wurde. IV. Zustand des Mietfahrzeugs/Versicherungen 1. Der Vermieter überläßt dem Mieter ein technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch. 2. Der Vermieter hat für das Mietfahrzeug eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in dem Umfang abgeschlossen, der in Österreich gesetzlich vorgeschrieben oder üblich ist. Es gelten die üblichen Versicherungs-
Der Mieter verpflichtet sich, die Aufenthaltsregeln des Campingplatzes zu akzeptieren und sich an diese zu halten. Weiters verpflichtet sich der Mieter, jegliches Verhalten zu unterlassen, dass einer Störung der anderen Campingplatzbesucher, im speziellen der Nachbarn und der Campingplatzverwaltung gleich kommt.
IX. Datenschutz Der Mieter ist damit einverstanden, daß seine persönliche Daten vom Vermieter gespeichert werden und Dritten nicht zugängig zu machen. Die Bearbeitung der persönlichen Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Für den Fall das der Mieter bei der Anmietung falsche Angaben gemacht hat, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder vom Mieter ausgestellte Schecks nicht einlöst oder Wechsel protestiert werden, ist der Vermieter berechtigt, die persönlichen Daten an Dritte weiterzuleiten X. Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Firmensitz des Vermieters. 2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Firmensitz des Vermieters. 3. Unabhängig davon ist der Gerichtsstand stets der Firmensitz des Vermieters, wenn es sich bei dem Mieter um einen Vollkaufmann handelt. XI. Schlußbemerkungen 1. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen diese Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind. 2. Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zwischenzeitlich ganz oder teilweise verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
bedingungen.