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Agb Gelesen - Unternehmertag

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Buchung UnternehmerTAG 2016 Rückfax: 0731 9717180 oder [email protected] Raguse & Partner GmbH, 89233 Neu-Ulm, Kellergasse 21 UnternehmerTAG | Donnerstag 3. März 2016 | Ulm-Messe Angaben zum Unternehmen: Firma .......................................................................................................................................................... Straße / Nr. ................................................................................................................................................ PLZ ......................................... Ort .......................................................................................................... Name, Vorname ........................................................................................................................................ Geschäftsführer/in | Inhaber/in Telefon ..................................... Mobil .................................................. Mail ............................................ Name, Vorname ......................................................................................................................................... Organisationsverantwortliche/r für den UnternehmerTAG Telefon ..................................... Mobil .................................................. Mail ............................................ Rechnungsadresse, falls abweichend von Firmenadresse Firma .......................................................................................................................................................... Straße / Nr. ................................................................................................................................................. PLZ ......................................... Ort .......................................................................................................... Gewünschte Ausstellungsfläche (Mindestgröße: 3 m breit x 2 m tief = 6 m²) Breite: m x Tiefe: m = Gesamtfläche: m² Preis pro m² Ausstellungsfläche: Aussteller 135,00 Euro 125,00 Euro Aussteller (BVMW-Mitglied)  Messerück- und/oder Seitenwand (lfd. Meter 50,00 Euro) : … lfd. Meter nein 2 Catering Tageskarten pro Standplatz werden mit je 38,00 Euro zuzügl. berechnet.  ja Internetpräsentation auf unternehmertag.de von 2015 übernehmen  nein Im Preis enthaltene Leistungen: Standfläche, Firmenprofil mit Logo auf unternehmertag.de, Abendveranstaltung, Vor-Ort-Service, gedrucktes Tagesprogramm für Ihre Werbung, PR-Aktionen, Versand der UnternehmerTAG News, Aufnahme in alle Ausstellerlisten, Hallenbewachung, Stromanschluss und Stomverbrauch ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------- Workshop im Speaker´s Corner, Zeitfenster 30 Minuten  ja  nein Thema: Headline – Subheadline | Referent Vorname Name | Firma | Mailadresse Senden Sie Ihren Text bitte per mail an [email protected] Ein Rechtsanspruch für die Aufnahme ins Tagesprogramm besteht nicht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ -------------------Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Es gelten die AGB der Raguse & Partner GmbH Ort, Datum Unterschrift / Firmenstempel UnternehmerTAG Allgemeine Ausstellungsbedingungen 1. Veranstaltung: UnternehmerTAG am 3. März 2016 2. Veranstalter und Organisation der Messe Raguse & Partner GmbH Kellergasse 21, 89233 Neu-Ulm Telefon 0731 9717155 Telefax: 0731 9717180 Mail: [email protected] http://www.unternehmertag.de 3. Veranstaltungsort: 4. Ablauf Aufbau: Mittwoch 2. März 2016 von Veranstaltung: UnternehmerTAG 3. März 2016 Abbau: Freitag 4. März 2016 von Außerhalb dieser Zeiten ist kein Auf- oder Abbau möglich. Ulm-Messe Böfinger Straße 50 89073 Ulm Telefon +49 731 922990 http://www.ulm-messe.de 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr 5. Zulassung zur Teilnahme Über die Zulassung von Firmen, Vorträgen und die Platzzuteilung entscheidet der Veranstalter. Er behält sich vor, Anträge von Firmen auf Zulassung ohne Begründung abzulehnen. Die Ablehnung ist endgültig und eine Teilnahme nicht einklagbar. Den Verzicht darauf erkennt der Aussteller in seiner Anmeldung an. 6. Anmeldung Die Anmeldung ist für den Aussteller verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch den Veranstalter. Vorbehalte können nicht berücksichtigt werden. Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die Ausstellungsbedingungen und die auf den Anmeldungen festgelegten Ergänzungen an. Der Veranstalter kann, falls erforderlich, dem Mieter, abweichend von der Bestätigung, einen Platz in anderer Lage zuweisen, Größe und Maße seines Standes abändern und sonstige bauliche Veränderungen vornehmen. Die Aufnahme anderer Firmen in den angemieteten Stand ist nur mit vorheriger Genehmigung des Veranstalters möglich. Der Aussteller darf den ihm zugewiesenen Stand weder ganz noch geteilt anderen Firmen oder Personen überlassen und ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Messe seinen Stand besetzt zu halten und seine Ausstellungsgüter auszustellen. 7. Anmeldung von Mitausstellern / Partnerfirmen, o. ä. Die Aufnahme eines oder mehrerer Mitaussteller(s) / Partnerfirmen o. ä. hat der Mieter (Hauptaussteller) schriftlich zu beantragen. Er hat eine Mitausstellergebühr pro zusätzlichem Partner von 450,00 € zzgl. ges. USt. zu zahlen. Schuldner der Mitausstellergebühr bleibt stets der Mieter des Standes. Der Mitaussteller unterliegt denselben Bedingungen wie der Hauptaussteller. 8. Rücktritt Firmen, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr entlassen werden. Wird im Ausnahmefall eine Entlassung aus dem Vertrag bewilligt, so steht dem Veranstalter ein Entlassungsgeld in Höhe von mindestens 70 % der Standmiete zu. Muss die Veranstaltung ausfallen oder zeitlich oder räumlich verlegt werden, so gilt die Anmeldung für den neuen Termin und zu den neuen Bedingungen. Bei Abkürzung der Veranstaltungsdauer ist eine Ermäßigung der Standmiete nicht möglich. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über den zugeteilten Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur Anspruch auf Erstattung der gezahlten Standmiete zu. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen. 9. Preise Die Preise finden Sie im Anmeldeformular. 10. Stromkosten und Müllentsorgung sind pauschal in den Standgebühren enthalten. 11. Standgestaltung Der Veranstalter gibt den Ausstellern auf Anfrage Hinweise auf Messebauunternehmen, welche die Standgestaltung übernehmen und/oder Einrichtungsgegenstände vermieten. Achtung: Abhängungen von der Hallendecke sind genehmigungspflichtig. UnternehmerTAG Allgemeine Ausstellungsbedingungen 12. Ausschluss von Gegenständen Die Messeleitung kann verlangen, dass Gegenstände entfernt werden, wenn sie sich als belästigend, gefährdend oder sonst wie ungeeignet erweisen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so erfolgt die Entfernung der Gegenstände durch die Messeleitung auf Kosten des Ausstellers. 13. Einsatz von Ton- / Bild- / Videogeräten Der Betrieb dieser Geräte darf nur so erfolgen, dass Nachbarstände in keiner Weise gestört oder beeinträchtigt werden. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, den Strom abzustellen. Des Weiteren behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor. 14. Verwirkungsklausel Quantifizierte Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, die nicht spätestens zwei Wochen nach Messeschluss schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt. 15. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen Die termingerechte Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Wird die Zahlung nicht termingerecht vorgenommen, kann der Veranstalter den Vertrag lösen und die Miete geltend machen. Beanstandungen irgendwelcher Art müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. 16. Bewachung Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Aufbau- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Messe. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. 17. Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Ausstellungsgut und Standausrüstung. Gleiches gilt für evtl. Folgeschäden. Die Raguse & Partner GmbH haftet nicht für Sach- und Körperschäden. Ebenfalls besteht kein Haftungsanspruch, falls die Veranstaltung aus Gründen, die die Raguse & Partner GmbH nicht zu verantworten hat, kurzfristig abgesagt werden muss. Änderungen im Programm sind vorbehalten. 18. Versicherung Es wird den Ausstellern dringend empfohlen, ihre Exponate und ihre gesetzliche Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. 19. Aktivitäten außerhalb des Standes Aktivitäten der Aussteller außerhalb der angemieteten Standfläche, wie z. B. Besucherbefragungen oder ähnliches sind untersagt. Ausnahmegenehmigungen können vom Veranstalter erteilt werden. 20. Behördliche Genehmigung Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden Vorschriften eingehalten werden. 21 Mündliche Nebenabreden Mündliche Nebenabreden gelten nur nach schriftlicher Bestätigung. 22. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für alle Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Neu-Ulm. Es gelten ausschließlich diese AGB , andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Raguse & Partner GmbH, AGB Stand 2015