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Agb School-fun-ticket Stand August 2015

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Bedingungen für das School&Fun-Ticket Abonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug Im Rahmen des Verbundtarifs für den Aachener Verkehrsverbund (AVV) werden School&Fun-Tickets im Abonnement ausgegeben. Hierfür gelten die jeweils aktuellen Tarifbestimmungen des AVV sowie die nachstehend aufgeführten Bedingungen. Die jeweils aktuellen Beförderungsbedingungen für den Aachener Verkehrsverbund (AVV) finden ebenso Anwendung. 1. Voraussetzungen für das Abonnement Im Abonnement werden School&Fun-Tickets ausgegeben, wenn die ASEAG mittels des hierfür vorgesehenen Bestellscheins vom Abonnenten ermächtigt wird, dass jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus, mindestens für die Dauer eines Schuljahres, von einem Girokonto eines deutschen Geldinstituts einzuziehen. Bei Minderjährigen muss der Abonnementvertrag von dem oder den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Minderjährige sind Ticketinhaber, Vertragspartner sind der oder die unterschreibenden gesetzlichen Vertreter. Unterschreiben zwei gesetzliche Vertreter, sind diese Gesamtschuldner. 2. Beginn und Dauer des Abonnements Das Abonnement ist für Schüler konzipiert und damit an das Schuljahr geknüpft, es beginnt i. d. R. mit Beginn des Schuljahres (1. August) und gilt für ein Schuljahr, d. h. grundsätzlich mindestens 12 Monate. Sofern ein Schüler während eines laufenden Schuljahres die Voraussetzungen zur Erlangung des School&Fun-Tickets erfüllt, ist auch ein Beginn des Abonnements im laufenden Schuljahr zum ersten eines Monats möglich. Sofern für zwei oder mehrere Schuljahre hintereinander ein School&FunTicket vom Abonnenten gewünscht wird, ist das nur bei durchgängigem Ticketbezug möglich. Sollte daher der Antrag für das neue Schuljahr erst nach Beginn des Schuljahres, also nach dem 01. August des jeweiligen Schuljahres gestellt werden, ist das Abonnement trotzdem ab Beginn des Schuljahres zu bezahlen. 7. Fristgemäßer Einzug mittels SEPA-Lastschrift Die monatlichen Beiträge werden mittels SEPA-Lastschrift vom im Antrag angegebenen Konto eingezogen. Die Vorankündigung des Einzugs mittels SEPA-Lastschrift erfolgt grundsätzlich 14 Tage vorher im Verwendungszweck des letzten Einzugs. Vor dem ersten Einzug wird der Kontoinhaber in Textform separat informiert. Bei erstmaligem Einzug nach Beantragung des Abonnements kann die Vorankündigungsfrist einmalig auf bis zu 7 Werktage verkürzt werden. Soll der monatliche Betrag vom Konto des minderjährigen Abonnenten eingezogen werden, so muss dieser zu Beginn des Abonnements mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wird das Konto, von dem abgebucht werden soll, während der Dauer des Abonnements geändert, ist der ASEAG bis zum 10. des Vormonats ein neues SEPA-Mandat mit den neuen Kontodaten einzureichen. Der jeweilige Einzugsbetrag ist auf dem angegebenen Konto zum jeweiligen Einzugstermin bereitzuhalten. Kosten und Gebühren, die wegen nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder aufgrund unberechtigten Widerrufs der Lastschrift entstehen, werden dem Abonnenten in Rechnung gestellt und in der Regel mit dem nächsten fälligen Monatsbetrag per SEPA-Lastschrift eingezogen. Ist ein Einzug nicht möglich, ist die ASEAG zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Abonnent den Einzugsbetrag auch nach Mahnung innerhalb einer Frist von vier Wochen nicht beglichen hat. In diesem Fall ist das School&Fun-Ticket binnen einer durch die ASEAG gesetzte Frist an dieses zurückgegeben und die offene Forderung zu begleichen. Wird das Ticket nicht fristgemäß zurückgegeben oder wird die offene Forderung nicht beglichen, läuft der Vertrag bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres weiter, der Restbetrag für die gesamte verbleibende Vertragslaufzeit bzw. der Gesamtjahresbetrag ist dann sofort fällig. Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des AVV. 3. Zustandekommen des Abonnementvertrages Der Abonnementvertrag kommt mit der Zusendung bzw. mit der Aushändigung des ersten School&Fun-Tickets zustande. 8. Sonstiges Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sollten einzelne Klauseln oder Teile derselben unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt das Gesetz. 4. Änderungen im Abonnement Änderungen hinsichtlich Name, Anschrift und Bankverbindung sind der ASEAG unverzüglich mitzuteilen. Sie werden zum nächsten Ersten eines Kalendermonats berücksichtigt, falls die Mitteilung bis zum 10ten des Vormonats vorliegt. Sofern die Kosten des School&Fun-Tickets zumindest vorübergehend von öffentlichen Trägern (teilweise) übernommen werden und diese Kostenübernahme nachträglich entfällt (z.B. durch verspätete Anzeige eines Wohnungswechsels gegenüber dem öffentlichen Träger), ist die ASEAG berechtigt, im Rahmen des erteilten Mandats für das SEPA-Lastschriftverfahren den Differenzbetrag, also den bislang vom öffentlichen Träger übernommenen Kostenbetrag, vom Kunden einzuziehen. 9. Datenschutz/Datennutzung Die Daten des Kontoinhabers, (Name, Vorname, ggf. Geburtsdatum Straße/Hausnummer, Postleitzahl/Ort) werden von der ASEAG ggf. über einen Dienstleister zur Durchführung einer Bonitätsprüfung an eine oder mehrere Auskunfteien weitergegeben und dort zur Erteilung von Auskünften an die ASEAG genutzt. Die der ASEAG von der Auskunftei zur Verfügung gestellten Auskünfte und Bonitätsinformationen können auch solche einschließen, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt wurden (Wahrscheinlichkeitswerte). In die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte können unter anderem auch Anschriftendaten einfließen. 5. Vorzeitiges Vertragsende, Kündigung des Abonnements Der Vertrag endet vorzeitig, wenn die Bedingungen zum Bezug des School&Fun-Tickets, insbesondere ausweislich der Tarifbestimmungen für den Aachener Verkehrsverbund, nicht mehr erfüllt werden. Dies ist insbesondere bei Schulwechsel oder Schulabgang des Abonnenten der Fall. Hierzu hat der Abonnent einen entsprechenden schriftlichen Nachweis zu erbringen. Das School&Fun-Ticket ist in diesem Fall unverzüglich zurückzugeben. Sollte das Ticket unberechtigt weiter genutzt werden, hat der Abonnent für die Dauer der unberechtigten Nutzung den Differenzbetrag zur AzubiMonatskarte, Preisstufe 4, Gesamtnetz AVV, zu den aktuellen Preisen laut Tariftabelle, nachzuzahlen. Der Differenzbetrag wird automatisch bis zur Rückgabe des Tickets mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Tariferhöhungen des School&Fun-Tickets ist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine außerordentliche Kündigung bis zum 10ten des Nachmonats, der auf den Zeitpunkt der ordentlichen Bekanntmachung folgt, möglich. Die Kündigung ist schriftlich an die ASEAG zu richten. Das School&FunTicket muss bis zum Ende des Monats nach Inkrafttreten der Tarifänderung der ASEAG vorliegen. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die Abonnement-Karte der ASEAG vorliegt, als fortgesetzt. 6. Verlust oder Zerstörung Für abhanden gekommene, verloren gegangene oder zerstörte School&FunTickets wird gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und Zahlung einer Verwaltungsgebühr von zurzeit 15,- € eine Ersatzkarte erstellt. Die personenbezogenen Vertragsdaten des Abonnenten können durch die ASEAG auch für Zwecke der Werbung, Information, sowie Markt- und Meinungsforschung genutzt werden. Dieser Nutzung können Sie jederzeit bei der ASEAG schriftlich widersprechen. Stand: August 2015