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Netzwerk für ExistenzgründerInnen und inhabergeführte Unternehmen in der Region Bonn/Rhein-Sieg 1/2016 Leitartikel Dr. Hubertus Hille Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Editorial Liebe Leserinnen, liebe Leser, Vom Marketing lebt jedes Unternehmen. Und jedes Unternehmen hat seine eigene Strategie, neue Kunden zu gewinnen. Rechtliche Grenzen der Neukundenakquise Werbung ist für Unternehmen ein wichtiges Instrument, um sich am Markt darzustellen und potentielle Kunden zu akquirieren. Die Möglichkeiten der Produktwerbung sind im digitalen Zeitalter vielfältiger geworden. So stellt z. B. die „Tell-a-friend“-Option oder die „Like“Funktion die Rechtsprechung vor neue Probleme. Gleichzeitig sind aber auch traditionellere Modelle, insbesondere das telefonische Direktmarketing, trotz Internet, E-Mail etc. weiterhin von erheblicher Bedeutung für die Unternehmen. § 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) normiert die Anforderungen, denen Werbung genügen muss, um lauterkeitsrechtlich zulässig zu sein. Wichtig ist die Frage, wann Werbung, bzw. die Kontaktaufnahme für den Beworbenen eine „unzumutbare Belästigung“ darstellt. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen. Hierbei gelten für die nachfolgend dargestellten Fallgruppen jeweils unterschiedliche Spielregeln: 1. E  inwilligung zum Erhalt von Werbung nach § 7 II Nr. 2 und 3 UWG Gemäß § 7 II Nr. 2 und 3 UWG ist Werbung durch Telefonanrufe, automatische Anrufmaschinen, Fax, E-Mails, SMS und MMS nur unter der Bedingung einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Verbrauchers zulässig (sog. „Opt-in“-System im Gegensatz zum sog. „Opt-out“System des jederzeitigen Widerspruchs). Hierfür ist es allerdings nicht ausreichend, wenn der Verbraucher erst zu Beginn des Werbeanrufs nach seiner Einwilligung gefragt wird. Diese muss stets vor der ersten werberelevanten Maßnahme des Unternehmers vorliegen. Dies gestaltet sich häufig schwierig, so dass sich in der Praxis die Veranstaltung von Gewinnspielen verbunden mit einer Einwilligungserklärung der Verbraucher als erster Schritt des „Opt-in“Systems empfohlen hat. Für die TeilnahFortsetzung auf Seite 2 Aber die Zeiten ändern sich und damit nicht nur die Akquisestrategien, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingen. Viele Unternehmer wissen häufig nicht, ob und wie sie mit ihren Maßnahmen zur Kundengewinnung gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen könnten. Was ist erlaubt? Wie weit darf der rechtliche Rahmen ausgeschöpft werden? Nicht nur Gründer sind bei diesen Fragen unsicher. Es sind oft die Kleinigkeiten, die den Auftritt eines Unternehmens positiv von dem der Mitbewerber abhebt. Das gilt ebenso für den Text des Anrufbeantworters wie für die Präsentation auf einer Messe. Inhalt Editorial Seite 1 Leitartikel 1-2 Fachartikel 3-11 Impressum 12 www.40plus-bonn.de me am Gewinnspiel war die Einwilligung zu Werbeanrufen Voraussetzung. Die Zulässigkeit dieses Vorgehens wurde vom BGH unter gewissen Einschränkungen bestätigt. Da es sich bei diesen Einwilligungserklärungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, müssen diese a) auf die konkrete Möglichkeit von Werbeanrufen, b) die Art der dabei zu bewerbenden Produkte hinweisen und c) Auskünfte darüber, durch welches Unternehmen die Werbung erfolgen wird, enthalten, denn nur so wird davon ausgegangen, dass der Verbraucher die Tragweite seiner Einwilligungserklärung erkennen kann. Generaleinwilligungen in sämtliche Werbeanrufe sind nicht zulässig. Die Beweislast für die ordnungsgemäße (vorherige) Einwilligung trägt hierbei stets der werbende Unternehmer, so dass eine penible Dokumentation der jeweiligen Abläufe unerlässlich ist. 2. Double-Opt-in-Verfahren Bislang galt das sog. „Double-Opt-inVerfahren“ als rechtlich unbedenklich. Bei diesem Verfahren meldet sich eine interessierte Person unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse auf der Homepage eines Unternehmers für einen von diesem erstellten Newsletter an. Dieser verschickt dann eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink. Aktiviert der Empfänger den Link, erhält er den Newsletter, wenn er dies unterlässt, wird weder der Newsletter noch eine andere weitere E-Mail an den Empfänger verschickt. Da die E-Mail mit dem Aktivierungslink aber bereits mittelbar dem Absatz des Absenders förderlich ist, soll es sich bereits hierbei um Werbung handeln. Damit falle sie in den Anwendungsbereich des § 7 II Nr. 3 UWG. Wenn es hierfür keine ausdrückliche Einwilligung seitens des Verbrauchers gibt, liegt bereits ein Verstoß gegen § 7 II Nr. 3 UWG vor. Dies kann nur noch vermieden werden, wenn die E-Mail mit dem Bestätigungslink völlig neutral gestaltet und keinerlei werblichen Inhalt enthält. Aufgrund der unein- 2 heitlichen Rechtsprechung kann derzeit jedoch nicht prognostiziert werden, ob dieses Modell auch höchstrichterlich Bestand haben wird, jedoch ist bis zu einer abschließenden Klärung dringend anzuraten, sich im Rahmen dieses Verfahrens an obenstehende Hinweise zu halten. 3. T  ell-a-friend und Facebook Like-Button Über den Tell-a-friend Button, welcher von Unternehmen auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, dass ein Dritter die E-Mail-Adresse eines „Freundes“ eingeben kann, welcher anschließend vom Unternehmen eine (Werbe-)E-Mail erhält. Hier hat der BGH einen Verstoß gegen § 7 UWG angenommen, da bereits in dem Anbieten des Buttons durch das Unternehmen Werbung vorliegt, so dass es auf den Versand durch den empfehlenden Dritten nicht mehr ankommt. Von dieser Vorgehensweise ist daher abzuraten. Hinsichtlich des Facebook Like-Buttons, den Unternehmer auf ihrer Homepage anbieten können, schwelt noch ein Streit vor dem OLG Hamburg. Bislang konnte noch nicht höchstrichterlich geklärt werden, ob durch die Übermittlung der Daten an Facebook ein Verstoß gegen § 13 TMG vorliegt und ob dieser eine Marktverhaltensregel i. S. d. § 4 Nr. 11 UWG darstellt, mit der Folge, dass ein Verstoß hiergegen wettbewerbsrechtlich unzulässig wäre. Mit Spannung wird auf die Bewertung gewartet, ob es sich bei einem „Like“ um mehr als eine „unverbindliche Gefallensäußerung“ handelt. Falls dem so wäre, dürfte die Koppelung eines Gewinnspiels mit der Verpflichtung, den Like-Button zu klicken, unzulässig sein. 4. P  ostalische Werbung – „Bitte keine Werbung“ Werbung per Post ist zulässig. Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Werbungsadressat einen Aufkleber mit der Aufschrift „Bitte keine Werbung!“ am Briefkasten angebracht hat. In diesen Fällen darf durch das Zustellunternehmen oder den Adressaten persönlich selbstverständlich keine Werbung in den Briefkasten geworfen werden. Gleiches gilt, wenn der Adressat bereits zuvor explizit der Zusendung von Werbung gegenüber dem Werbenden widersprochen hat („Opt-out-Verfahren“). 5. D  irektansprache und Telefonanrufe Zulässig ist auch die direkte Ansprache von potentiellen Kunden, z. B. in der Fußgängerzone. Hierbei muss man beachten, dass keine Personen angesprochen werden dürfen, die die Werbung erkennbar nicht wünschen oder der Werbende als solcher nicht erkennbar ist. Telefonanrufe bei Verbrauchern bedürfen der vorherigen Einwilligung. Bei Anrufen bei Gewerbetreibenden genügt die mutmaßliche Einwilligung. Dies ist bei unaufgeforderten Anrufen jedoch nur der Fall, wenn der Anruf erfolgt, um Leistungen des Adressaten in Anspruch zu nehmen oder im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung. n Erik Möll Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Lewalder & Partner mbB Rechtsanwälte und Steuerberater Wilhelmstraße 30 53111 Bonn Tel. 0228-969220 [email protected] www.lewalder.de Coaching Empfehlen Sie mich weiter! Empfehlungsmarketing – wie Werbung ohne Werbebudget gelingt Empfehlungen führen dazu, dass ihr Angebot dem von Mitbewerbern vorgezogen wird. Empfehlungen fallen nicht vom Himmel. Derjenige, der eine Empfehlung ausspricht, kann Ihr Angebot in wenigen Worten beschreiben und gibt eine positive Bewertung zu Ihrer Person und/oder Ihrem Angebot ab. Nur zufriedene Kunden und Multiplikatoren, die Sie wirklich überzeugt haben, empfehlen Sie auch weiter. Voraussetzung schaffen für Empfehlungen Wischiwaschi-Angebote wird keiner empfehlen. Machen Sie es Ihren Kunden, Ihrer Familie, Ihren Freunden und Ihren Geschäftspartnern leichter, Sie zu empfehlen, in dem Sie dafür die Vorarbeit leisten. Entwickeln Sie ein leicht verständliches klares Angebot statt tausend „könnte ich auch machen“. Wir alle können zwei Angebote gut behalten, bestenfalls drei, sonst merken wir uns: „Die oder der macht Verschiedenes!“ Potenzielle Kunden fühlen sich angesprochen, wenn ein Angebot genau auf sie zugeschnitten ist. So habe ich mich auf die Zielgruppe „unternehmerische Persönlichkeiten in der zweiten Lebenshälfte“ spezialisiert. Damit verzichte ich bewusst auf alle jungen Kunden. Ohne Verzicht ist kein Alleinstellungsmerkmal möglich. Viele, die sich für meine Beratung entscheiden, hat die klare Fokussierung auf Ältere besonders angesprochen. Mein Tipp: Treffen Sie Entscheidungen bezogen auf Ihre Angebotsvielfalt und die möglichen Zielgruppen. weiterzuempfehlen. Aber nicht nur Kunden, sondern auch Freunde, Familie, Nachbarn, Exkollegen, Kooperationspartner und viele andere Personen aus Ihrem Umfeld können Sie empfehlen. Ich erlebe immer wieder, dass diese ein Angebot nicht verstanden haben oder eine veraltete Version im Kopf haben. Bitten Sie alle, denen Sie privat und beruflich begegnen, Ihnen fünf Minuten Zeit zu schenken, in denen Sie Ihnen kurz erläutern, was Sie aktuell anbieten. Sie können nur empfohlen werden von Personen, die Ihr Angebot kennen. Klingt banal, aber Sie werden feststellen, dass selbst Ihr engstes Umfeld oft nur über Sie sagen kann: „Ist selbständig, wünsche viel Erfolg“. Empfehlungen kosten nichts Werbung kann hohe Budgets verschlingen. Empfehlungen sind die beste Werbung und zudem für Sie kostenlos. Sie geben potentiellen Kunden Sicherheit, sich für Ihr Angebot zu entscheiden. Wenn Kunden nicht mit Geschenken „Rabatt für jede Empfehlung“, sondern aus voller Überzeugung Sie und Ihr Angebot empfehlen, funktioniert dieses schöne Werbeinstrument besonders gut. Viel Spaß beim Ausprobieren. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Alleinstellungsmerkmale auf den Punkt zu bringen, freue ich mich, wenn Sie meine Beratung hierzu nutzen. n Beantworten Sie hierzu folgende Fragen: 1. Wo liegen meine Stärken? 2. A  uf welches Angebot habe ich mich spezialisiert? 3. Wie kann ich meine Zielgruppe eingrenzen und klar umschreiben? 4. W  ie verfasse ich mein Angebot kundenorientiert? Bieten Sie nur das an, was Sie wirklich beherrschen! Wenn Ihre Leistung durchschnittlich ist, dann reicht das nicht für eine Empfehlung. Worin sind Sie außergewöhnlich gut? Haben Sie den Mut, weniger anzubieten, aber das Wenige exzellent. Empfehlungen sind wirksame Werbung Kristiane von dem Bussche, Start up Consulting Karriere-, Existenzgründungs- und Wachtstumsberatung für unternehmerische Persönlichkeiten in der zweiten Lebenshälfte Zufriedene Kunden, die Sie persönlich empfehlen, sind glaubwürdig. Bitten Sie Ihre zufriedenen Kunden aktiv darum, Sie Tel. 0228-3683282 www.ihr-start-up-consulting.de 3 Gesundheit Betriebliches Gesundheitsmanagement – Entspannung auf Knopfdruck Wird in Ihrem Unternehmen gerade über die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) nachgedacht oder bereits einiges in diese Richtung getan? Bisher wurde jedoch keine effiziente und effektive Methode gefunden? Mit speziellen Entspannungssystemen bieten sich alternative und flexible Möglichkeiten. Wie entsteht Entspannung per Knopfdruck? Gesäß- und Wadenbereich löst. Danach werden Sie mittels Lichtimpulsen, Musik und Ton in eine tiefe Entspannung geführt und sind schon nach wenigen Minuten ruhig, entspannt und regeneriert. Ein brainLight ® System besteht aus einem bequemen, hochwertigen Massagesessel, einer Brille sowie schalldichten Kopfhörern. Erleben Sie die persönliche Steigerung von Aufnahme- und Merkfähigkeit, Kreativität, Fantasie und Intuition. Lehnen Sie sich zurück – erleben Sie eine perfekt aufeinander abgestimmte Kombination aus Massage, Wärme, Licht und Musik: Sie genießen zunächst eine individuelle Shiatsu-Massage, die Verspannungen im Rücken-, Nacken-, Sie können bei mir eine, zwei- oder mehrwöchige Teststellungen für sich und Ihre Mitarbeiter zwecks Einführung oder Erweiterung des BGMs in Ihrem Unternehmen kostengünstig und ganz unverbindlich buchen. n Evica Draeger Entspannungstrainerin Bonner Straße 108a 53757 Sankt Augustin Tel. 02241-9053888 [email protected] www.bonn-bgm.de Kristiane von dem Bussche www.ihr-start-up-consulting.de Ideensuche Businessplan Wachstumsetappen Zuschüsse Finanzierung Finanzierungslücke Gründung Wachstum Krise Talente Kompetenzen Nachfolge Marktkenntnis Kontakte Existenzängste Vermarktung Neuerfindung Veränderung Team Allein Delegation Profil Netzwerk Lebenswerk Einkommen Ziele Work-Life-Balance Zufriedenheit Erfolg Auswahl meiner Beratungsthemen – Unternehmensberaterin seit 2001 4 Unternehmensberatung Mehr Gewinn erzielen! Die Mehrheit der mittelständischen, inhabergeführten Unternehmen arbeitet in der Form des Einzelunternehmens, d. h. der Chef lebt vom Gewinn. Deshalb ist es umso wichtiger, seine betriebswirtschaftlichen Zahlen zu kennen und sich Ziele zu stecken. So ermitteln Sie Ihr Ziel Haben Sie schon ausgerechnet, wieviel Gewinn Sie in 2016 brauchen? Addieren Sie einfach – dann haben Sie Ihr Ziel vor Augen: Ihre gesamten privaten Ausgaben (inkl. Urlaub) + Ihre soziale Absicherung (insb. Altersvorsorge) + Einkommensteuer = Mindestgewinn setzen sich die Kosten zusammen, wie haben sie sich in den letzten zwei Jahren entwickelt? Die Grundformel heißt Umsatz – Kosten = Gewinn. Also bleiben nur die zwei Stellschrauben Umsatz und Kosten, um den Gewinn zu erhöhen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, dies zu erreichen. Hier die Grundtypen: A Umsatz steigern, Kosten gleichbleibend B Umsatz steigern, Kosten gering erhöhen C Umsatz gleichbleibend, Kosten senken D Umsatz senken, Kosten stark senken Zwei Beispiele aus der Praxis Sofern Sie einen Risikopuffer anlegen wollen oder Anschaffungen planen, darf es ruhig mehr sein. Wenn Sie nun Ihr Gewinnziel mit dem Ergebnis des Vorjahres vergleichen, wird klar, ob Sie den bisherigen Kurs weiterverfolgen können oder gewinnsteigernde Maßnahmen notwendig sind. Gibt es die Erfolgsstrategie? Nein. Es gibt nicht das eine erprobte Rezept, das auf alle Unternehmen und Branchen passt. Für ein Handelsunternehmen oder einen Gastronomiebetrieb sind die Handlungsmöglichkeiten ganz andere als für Freiberufler oder kleine Dienstleistungsunternehmen. Am len. mit gen Anfang steht die Analyse der ZahWie entwickelt sich der Umsatz, welchen Produkten/Dienstleistunmachen Sie wieviel Umsatz? Wie Strategie D hat eine Friseurmeisterin erfolgreich umgesetzt. Sie hatte einen großen Salon mit mehreren Angestellten, hohen Umsatz und hohe Kosten. Den erzielten Gewinn fand sie unbefriedigend, insbesondere vor dem Hintergrund der extremen zeitlichen Belastung. Sie schloss ihren Salon, suchte sich ein kleines Ladenlokal und arbeitete alleine. Sie bietet jeder Kundin einen absolut individuellen Service, eine intime Wohlfühlatmosphäre und nimmt sich Zeit. Dies ist eine neue, andere Friseurdienstleistung, die bestimmte Ziel­ gruppen anspricht und auch einen höheren Preis verlangt. Das Ergebnis: Weniger Umsatz, deutlich geringere Kosten, sprich mehr Gewinn, zudem weniger Arbeitsstunden und deutlich höhere Zufriedenheit. In einem kleinen Einzelhandelsbetrieb hat Strategie A gut funktioniert. Die Un- ternehmerin hatte eine klare, günstige Kostenstruktur, in der Fixkosten (Miete, Versicherung, Telefon, Webseite) dominierten. Da sie selbst die Ladenöffnungszeiten abdeckte und das Potential des Geschäfts noch lange nicht ausgereizt war, erhöhte sie ihre Marketingaktivitäten (ohne die Kosten zu erhöhen) hauptsächlich durch Social-Media- und Cross-Marketing. Der Umsatz hat sich in zwei Jahren mehr als verdoppelt und der Rohertrag (= Umsatz – Wareneinsatz) ging voll in die Gewinnerhöhung. Was ist zu tun? (1) Analysieren, (2) Strategie entwickeln und (3) umsetzen Punkt (1) kann frustrierend sein. Bei (2) ist Ihre Kreativität gefragt und Ehrlichkeit sich selbst gegenüber. Bei beiden Punkten können Ihnen Unternehmensberater helfen, Feedback zu bekommen, Ideen zu prüfen und ggf. wieder zu verwerfen. Das Schwierigste wird (3), denn nun müssen Sie handeln und hartnäckig bei der Umsetzung der Strategie bleiben. Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg! n Diplom-Volkswirtin Irene Kuron OPUS 1 Unternehmensberatung Kaiserstraße 139-141 53113 Bonn Tel. 0228-9148844 [email protected] www.opus1-europe.de 5 Online-Werbung „Wie soll es denn heißen?“ Nicht nur werdende Eltern müssen sich dieser Frage stellen. Auch Unternehmer, stehen vor der Frage: Unter welcher Adresse (URL) soll die Webseite im Internet vertreten sein? Da liegt es nahe, den Firmennamen auch als Webadresse des eigenen Auftritts zu registrieren. Ist die Adresse www.firmenname.de wirklich die beste Wahl, um im Internet gefunden zu werden? Große Unternehmen haben den Vorteil, dass ihr Namen so bekannt ist, dass die Interessenten im Internet danach suchen. Ihr Unternehmen ist noch nicht so bekannt. Sie werden weniger über Ihren Namen als über Ihr Angebot im Internet gefunden. Daher sollte Ihre Internetadresse möglichst das Wort enthalten, nachdem die Interessenten suchen: Ihr Keyword! Wenn das Keyword noch frei ist, umso besser! Ist es bereits vergeben, ergänzen Sie Ihre Adresse um die Region oder Stadt, in der Sie aktiv sind. Ein Beispiel: Die Internetadresse „www. training.de“ ist schon vergeben. Die Adresse www.training-in-bonn.de dagegen ist noch frei! Oder fügen Sie Ihre Zielgruppe hinzu. Auch www.trainingfür-frauen ist noch zu haben! Mit einer klugen Wahl Ihrer Internetadresse legen Sie den Grundstein dafür, bei Suchmaschinen gut platziert zu werden. Auch wenn Sie sich für eine „Firmenadresse“ entschieden haben, gibt es Möglichkeiten, eine andere URL sinnvoll zu nutzen. Gerne erläutere ich, wie dies bei Ihnen aussehen kann. n Heike Sondermann City-Map Agentur Bonn/Rhein-Sieg Quantiusstraße 15 53115 Bonn Tel. 0228-655746 [email protected] www.agentur-sondermann.city-map.de Paarberatung Unternehmerpaare – den Rosenkrieg vermeiden! Wieviel Liebe und Zuneigung empfinden Sie noch für Ihren Partner? Wie würde Ihr Partner diese Frage beantworten? Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und des damit verbundenen Wertewandels ist keine Paarbeziehung mehr vor dem Scheitern gefeit. Wie dann damit umgehen? Scham und Angst um die wirtschaftliche Existenz lassen Unternehmerpaare häufig im Status quo erstarren. Lassen Sie es besser nicht so weit kommen. Gerade für Unternehmerpaare kann eine Trennung nicht nur emotional, sondern auch wirtschaftlich gravierende Folgen haben (z. B. Zugewinnausgleich bei Wertsteigerung des Unternehmens). Viele Unternehmerpaare versuchen sich über einen Ehevertrag bzw. Regelungen im Gesellschaftervertrag abzusichern. Das kann zwar die schlimmsten wirtschaftlichen Folgen im Fall einer Scheidung verhindern, ist aber keine Prävention für die Erkaltung der Gefühle. • Überprüfen Sie, was Ihnen fehlt und was Sie sich wünschen. • Trennen Sie zwischen Ihrer Rolle im Unternehmen und zuhause. • Werden Sie aktiv und reden Sie mit Ihrem Partner. • Nehmen Sie sich die Zeit und schaffen Sie sich eine „Paarinsel“ jenseits des Unternehmens. 6 4 Schritte zum Neuanfang: Gern unterstütze ich Sie bei Ihrem Paar-Anliegen. n Hans-Georg Lauer Coaching und Consulting Rüngsdorfer Straße 1a 53173 Bonn / Bad Godesberg Tel. 0228-85041537 Mobil 0172-6478000 [email protected] www.hglauer.com www.paarberatung-koelnbonn.de Coaching Bankenvorbereitung: (K)ein Buch mit 7 Siegeln! Seit Wochen hatte sich Marco gequält. Seinen Businessplan zu schreiben, war ihm nicht leicht gefallen. Nach dem Abbruch seines Germanistik-Studiums hatte ihn der Traum vom eigenen ‚Kultur-Café’ beflügelt. Vor allem, nachdem sein Onkel Rudi ihm 10.000 Euro vererbt hatte. Ein schönes Startkapital – aber ohne Kredit würde es nicht reichen. Und dann die Absage der Bank. Marco war mit seiner Vorbereitung zu ‚salopp’ gewesen. Ein gute Vorbereitung hätte sich für Marco bezahlt gemacht: Zum Beispiel mithilfe eines Gründer-Coachings! Gerne lade ich Sie zu einer kostenlosen Erstberatung ein! 10 klassische Fehler: • Qualifikation: Zu wenig BranchenErfahrung • Kein Vermarktungskonzept • Keine Markt- u. Wettbewerbs­ recherchen • Mangelnde Zielgruppen-Definition • Kein Überblick über Kapitalbedarf • Keine Darstellung von Risiken u. Chancen • Mangelhafte Struktur • Keine überzeugenden Anlagen zu Markt- u. Qualifikationsprofil • Download irgendeines InternetBusinessplans • Mangelhafte Selbst- u. BusinessplanPräsentation. n Gabriele vom Feld alpha-Das Gründer-Forum!® Kamillenweg 22 53757 Sankt Augustin Tel. 02241-94560-10 Fax 02241-94560-12 Mobil 0170-5562288 [email protected] www.alpha-gruenderforum.de Sie suchen Personal? Wir helfen Ihnen! Der Arbeitgeberservice unterstützt Sie rund um die Personalauswahl und Stellenbesetzung. Teilen Sie uns bitte jede offene Stelle mit. Wir freuen uns auf Sie! Hotline: 0800 4 5555 20 / www.arbeitsagentur.de 7 Steuerberatung Werbeaufwendungen im Steuerrecht Gerade in der Gründungsphase eines Unternehmens kommt es auf gute Werbung an. Heutzutage gibt es immer ausgefallenere Möglichkeiten. Steuerlich ist bei der Absetzbarkeit bestimmter Werbemaßnahmen jedoch einiges zu beachten. werden. Fortlaufende Wartungskosten können in voller Höhe als sofort abziehbare Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Homepage und Domain Werden Kosten für den Messeauftritt direkt vom Ausstellungsveranstalter bezogen, können diese als sofort abziehbare Betriebsausgaben berechnet werden. Bei einem Bilanzierenden sind Zahlungen für eine Messe, die erst nach dem Bilanzstichtag stattfindet, abzugrenzen (Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungsposten). Anders ist es, wenn ein eigener Messestand hergestellt wird. Die Kosten hierfür müssen über die gewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren abgeschrieben werden, sofern der Messestand wieder verwendbar ist. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen den Begriffen Homepage und Domain. Bei der Domain handelt es sich um die IP-Adresse und somit um den Namen der Internetpräsenz. Die Homepage ist der entsprechende Inhalt, der auf den Webseiten dargestellt wird. Aufwendungen für den Erwerb der Domain-Adresse stellen Anschaffungskosten eines sogenannten immateriellen Wirtschaftsguts dar. Eine Abschreibung über die Nutzungsdauer ist nicht möglich, da es sich um ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut handelt. Registrierungskosten für die Domain stellen aber sofort abziehbare Betriebsausgaben dar. Bei den Kosten für die Homepage ist zu unterscheiden, ob diese selbst erstellt oder ein externer Dienstleister beauftragt wurde. Bei der eigenen Erstellung liegt ein sogenanntes selbst geschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut vor, für das ein steuerliche Aktivierungsverbot greift. Angefallene Kosten können direkt als Betriebsausgabe abgezogen werden. Die eigene Arbeitsleistung kann aber nicht berücksichtigt werden. Wurde ein externer Dienstleister beauftragt, können die Kosten hierfür im Rahmen der Abschreibung geltend gemacht werden. Je nach Komplexität, Höhe der Kosten und tatsächlicher Nutzbarkeit kann in der Regel von einer Abschreibungsdauer von drei bis sechs Jahren ausgegangen 8 Messen und Ausstellungen Werbe- und Imagefilme Wird ein Werbefilm in Eigenregie produziert, liegt abermals ein selbstgeschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut vor. Angefallene Kosten müssen aufgrund des Aktivierungsverbots als sofort abziehbare Betriebsausgabe behandelt werden. Nimmt der Unternehmer die Hilfe eines Dienstleisters in Anspruch, ist im Einzelfall auf den Werkvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustellen. Eine pauschal geltende Aussage zur steuerrechtlichen Behandlung von Aufwendungen für die Produktion von Werbefilmen kann nicht getroffen werden. maßnahme ein Werbeeffekt für den Sponsor eintritt. Typische Fälle sind Trikotwerbung und die Präsentation des Sponsors auf Plakaten. Sollte es sich bei den Leistungen des Sponsors nicht um Betriebsausgaben handeln, kann eventuell eine Spende vorliegen, wenn die Leistungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke freiwillig erbracht werden. Plakat-, Zeitungs-, und Flyerwerbung Werbemaßnahmen in Printmedien sind immer noch eine attraktive Möglichkeit, um das Unternehmen oder seine Produkte zu präsentieren. Die Aufwendungen für derartige Werbemaßnahmen stellen üblicherweise sofort abziehbare Betriebsausgaben dar. Je nach vertraglicher Gestaltung kann es aber dazu kommen, dass bei einem Bilanzierer ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist. n Dipl.-Vw. Marc Löhndorf Steuerberater, Partner VRT Linzbach, Löcherbach und Partner mbB Wirtschaftsprüfer – Steuerberater – Rechtsanwälte – vereid. Buchprüfer Sponsoring Steuerlich können auf Seiten des Sponsors Betriebsausgaben, Spenden oder nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung vorliegen. Eine Betriebsausgabe liegt vor, wenn durch die Sponsoring- Graurheindorfer Str. 149a 53117 Bonn Tel. 0228-26792-0 Fax 0228-26792-30 [email protected] www.vrt.de Büroservice Wenn der Kunde mit Auftrag droht Wie oft ärgert man sich beim Anruf in einer Firma über eine Mailbox, einen Besetzt-Ton oder überhaupt kein Lebenszeichen? Dies ist nicht nur ärgerlich für den Anrufer, sondern auch für den Unternehmer. Er riskiert Umsatzverluste, weil viele Anrufer entnervt beim Mitbewerber anrufen. Die Krux: Die Zahl der verlorenen Anrufe lässt sich nicht beziffern und temporär höhere Nachfrage oder Personalausfall sind nie auszuschließen. Optimale Erreichbarkeit bedeutet dann aber viel mehr als die reine Rufannahme. Optionen wie Terminierung, OnlineShop-Zugriff, Buchungen, Online-Chat, E-Mail-Abruf und fallabschließende Auskünfte sind heute mit moderner Software möglich. Wenn dann auch noch das aktive Telefonieren mit den Kundenstamm oder gewerblichen Neukunden angeboten wird, ist dieser Service für jede Branche oder Betriebsgröße eine unverzichtbare Bereicherung. Ihr Vorteil: • Mehr Umsatz & Kundenzufriedenheit • Geringere Personalkosten • Konzentration auf das Kerngeschäft n Michael Grygo Inhaber global office Bonn/Rhein-Sieg Im Wotanger 8 53424 Remagen Tel. 02642-2908081 [email protected] www.global-office-bonn.de LINZBACH, LÖCHERBACH UND PARTNER mbB WIRTSCHAFTSPRÜFER • STEUERBERATER • RECHTSANWÄLTE • VEREID. BUCHPRÜFER Steuerberatung bei Existenzgründung Wir beraten Existenzgründer und bieten dabei ein kostenloses Erstgespräch sowie eine intensive Begleitung in der Gründungsphase und Vereinbarung von Pauschalhonoraren. VRT Linzbach, Löcherbach und Partner mbB Graurheindorfer Straße 149 a • 53117 Bonn • Tel. 0228 26792 0 Fax: 0228 26792 30 • E-Mail: [email protected] • Internet: www.vrt.de Mehr Beratung. Mehr Wert. 9 Coaching Mit dem richtigen MindSet erfolgreich Sie merken, es hat sich etwas verändert in Ihrem Leben. Sie wissen noch nicht genau, was. Sie wissen nur, Ihre jetzige berufliche Situation stellt Sie nicht mehr zufrieden und Sie möchten gerne etwas ändern. Doch manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Wir finden nicht den Anfang, bremsen uns selber aus. Zu den äußeren Hindernissen kommen die inneren Blockaden. Wer bin ich denn schon? Häufig ziehen wir die Handbremse an, obwohl wir Gas geben wollen! Was machen erfolgreiche Menschen anders? Sie haben ihr richtiges MindSet gefunden! Die richtige Einstellung zum Thema Erfolg! Natürlich gehört auch eine Portion Mut, Motivation und Selbstbewusstsein dazu. Ebenso das Wissen um den eigenen WERT! Ja, und manchmal ist das gar nicht so einfach umzusetzen. Mit diesem E-Book eröffne ich Ihnen Möglichkeiten, wie Sie Hindernisse erkennen, verwandeln und Ihre Erfolge feiern können. Sie bekommen Halt, wenn der Wind Ihnen ins Gesicht bläst. Sie erhalten Denkimpulse und Handlungsempfehlungen für Ihr MindSet! Für Ihren Erfolg! Wenn Sie jemanden suchen, der Sie auf Ihrem Weg begleitet, bin ich für Sie da! Ich biete Ihnen die Unterstützung an, die Sie brauchen, um erfolgreich zu werden. Ihre Ziele schnell und effektiv zu erreichen und Ihre Potentiale auszuschöpfen, als Coach, Lösungsfinderin und Ihre Begleiterin. n Gabriele Briesemeister Coach, Lösungsfinder und Begleiter Münstereifeler Straße 40 53359 Rheinbach Mobil 0172-5769334 [email protected] www.gabrielebriesemeister.de Werbung Die ersten 7 Sekunden Sicherlich kennen Sie das – Sie lernen jemand kennen und geben sich die Hände. Und ganz schnell wird Ihnen klar, der ist mir sympathisch, der ist kompetent, mit dem kann ich arbeiten. Dieses „Aus-dem-Bauch-heraus-Gefühl“ wird durch die Amygdala im Gehirn intuitiv gesteuert. Es braucht gerade mal 7 Sekunden bis sich der erste Eindruck manifestiert hat. Da liegt es nahe, diesen Moment auch professionell für den beruflichen Auftritt zu nutzen. Was im persönlichen Umgang die Haltung, die Gestik und Mimik des Gegenübers ausmacht, ist im Beruf das Logo, die Visitenkarte, die Homepage – schlicht das einheitliche Erscheinungsbild eines Unternehmens (Corporate Design/CD). Mit einem smarten Cor- 10 porate Design kann es Ihnen gelingen, den Wiedererkennungwert Ihres Unternehmens längerfristig zu steigern, um im reiz- und informationsüberflu­ teten Markt besser lokalisiert zu werden. Ihr Corporate Design Schon die individuelle Wahl einer spezifischen Hausfarbe, einer Schrift oder eines Slogans kann das Image und die Philosophie Ihres Unternehmens nachhaltig prägen. Das Atelier „eichenartig“ steht gestalterisch gerne an Ihrer Seite, damit Sie nicht Ihre ersten 7 Sekunden des unternehmerischen Auftritts verschenken, denn es gibt niemals eine 2. Chance für den ersten Eindruck. n Anja Eichen eichen I artig Atelier für Kommunikations­ design und Buchgestaltung Im Frankenkeller 18 53179 Bonn Tel. 0228-38765803 [email protected] www.eichenartig.de Podcasting Marketing mit Neuen Medien Viele nutzen bereits „Neue Medien“, also Dateien in digitaler und interaktiver Form, für ihr Marketing z. B. als Newsletter oder Blogs. Bei Pod­casts handelt es sich um eine Art Internetradio mit MP3-Audiodateien. Hier kann der Hörer – im Gegensatz zum traditionellen Radio – bestimmte Sendungen abonnieren. Dabei werden ihm neue Folgen automatisch zugeschickt, so dass er diese herunterladen oder auf seinem Smartphone oder Tablet direkt anhören kann. Übrigens, haben Sie die Podcast-App auf Ihrem Smartphone schon entdeckt? Podcasting ist für jedes Unternehmen interessant, das neue B2B- oder B2CKunden gewinnen bzw. vorhandene Kunden an sich binden möchte. Es op- timiert das Marketingkonzept effektiv und langfristig. Die Vorteile: Es ist eine sehr persönliche Art, wertvolle Informationen an bestehende oder potentielle Kunden zu übermitteln, ohne „hart verkaufen“ zu müssen, und besonders für Freiberufler geeignet. Warum jetzt damit beginnen? Nutzen Sie Podcasting als Instrument für gezieltes und kostengünstiges Marketing, bevor es Ihre Konkurrenten tun. Um eine PDF mit Tipps zum digitalen Marketing zu erhalten, besuchen Sie meine Webseite. Ich freue mich auf Sie! n Nancy Gathecha Author, Speaker, Mediapreneur Mobil 0157-84525985 www.LBSuccess.de Podcast: LiveByDesignRadio Segeln Kaufcharter für Segelyachten als Geldanlage? Unter Seglern wird gerade bei den aktuell niedrigen Zinsen diskutiert, ob es sich lohnt, in eine Segelyacht zu investieren, um durch die Vercharterung eine Rendite zu erzielen. Hier werden am Markt unterschiedliche Modelle angeboten, die sich insbesondere durch die Dauer der Eigennutzung unterscheiden. Bei allen Modellen besteht die erzielbare Rendite in erster Linie aus der Eigennutzung. Eine finanzielle positive Rendite ist generell mit Vorsicht zu betrachten, denn ein gesundes Vercharterungsunternehmen kann in der heutigen Zeit günstig Kredite aufnehmen. Es besteht daher kein Anreiz, ein Kaufchartermodell anzubieten, bei dem Gewinne ausgeschüttet werden. Interessant sind diese Modelle also nur für Investoren, die genug Zeit haben, ihre Yacht selbst zu nutzen. Ein letztendlich entscheidendes Risiko ist auch der Wiederverkaufswert der Yacht nach 5-8 Jahren der Vercharterung, sofern ein Investor sie anschließend nicht privat nutzen möchte. Zu beachten ist auch der zu versteuernde geldwerte Vorteil einer Eigennutzung, sofern das Finanzamt die Segelyacht nicht als Liebhaberei betrachtet. Einfacher und sorgenfreier sowie flexibler ist es, sich für den Urlaub eine Segelyacht zu chartern. Die MoonShineSailing GmbH ist Direktanbieter für Segelyachten der Marke Bavaria auf Mallorca, in Hoorn (NL) und an der Ostsee. Darüber hinaus vermittle ich Segelyachten, Motor­ yachten und Hausboote weltweit. n Matthias Büchting MoonShineSailing GmbH Tel. 0228-3681308 Mobil 01575-8361019 [email protected] www.MoonShineSailing.com 11 40plus – ein Netzwerk für alle ab 40 Jahren in der Region Bonn/Rhein-Sieg: • Die sich über Chancen und Risiken der Selbstständigkeit informieren möchten. • Die im Alter 40plus ein Unternehmen gründen oder gegründet haben. • Die inhabergeführte kleine und mittelständische Unternehmen besitzen. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Das Netzwerk wurde im Jahr 2003 von einem Verbund öffentlicher und privater Unternehmen und Organisationen gegründet. Seit dem Jahr 2015 hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg die Fortführung des 40plus-Netzwerkes übernommen und engagiert sich in besonderer Weise für ältere Gründer und Unternehmer. Veranstalter des 40plus-Netzwerkes: Impressum Herausgeberin: G&P Grafik und Produktion Marketing- u. Kommunikationsberatung Angelika Fiedler Tel. 0228-2618418 [email protected] www.gundp-bonn.de Druck: Druckerei Eberwein OHG www.druckerei-eberwein.de Lektorat: Stephanie Jana www.lektorat-stilsicher.de partnerBezug des Newsletters: Der 40plus-Newsletter wird bei den Netzwerktreffen verteilt und liegt aus bei der Agentur für Arbeit Bonn, der IHK Bonn/Rhein-Sieg, der Sparkasse KölnBonn (Gründercenter), der Volksbank Bonn/Rhein-Sieg (Firmenkundencenter), der Wirtschaftsförderung Bonn und der Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises. Anzeigenpartner des 40plus-Newsletters: Betreuung Autoren, Redaktion und Layout: Angelika Fiedler www.gundp-bonn.de Betreung Anzeigenpartner: Kristiane von dem Bussche www.ihr-start-up-consulting.de Foto Titel: © vege - Fotolia.com Newsletter-Download sowie weitere Informationen zum treffens am 21.11.2012 r BundesstadtNetzwerk Bonn 40plus: www.40plus-bonn.de n 40plus-Mitglieder können im 40plusNewsletter Fachartikel veröffentlichen. Nähere Informationen finden Sie unter www.40plus-bonn.de. g* erbuven Lust ioaneufll, W rlässig engagiert und zu n Der Newsletter wird in einer Auflage von ca. 3500 Stück gedruckt. *profess Grafik & Produktion www.gundp-bonn.de ■ phone 0228 – 2618418 Marketing- und Kommunikationsberatung für Existenzgründer und kleine mittelständische Unternehmen Konzeption und Design von Logos, Flyern, Imagebroschüren, Newslettern, Websites u.v.m Design mit Strategie 12 n phone 0228 2618418 n www.gundp-bonn.de n 4 0plus ist seit 2015 eine Initiative der IHK Bonn/Rhein-Sieg. n [email protected] nDie Herausgeberin übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Beiträge. nAus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. 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