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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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    August 2018
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Für die Überwinterung von Kübelpflanzen, Inh. Günter Seidler www.diepalme.de Tel.: 030 66 44 301 E-Mail: [email protected] Umfang der Leistungen - Überwinterung der Pflanzen beinhaltet die Unterbringung in einem ausreichend geheizten und gut gelüfteten Gewächshaus und die beste gärtnerische Pflege bei Bedarf wird gewässert und im Frühjahr werden die Pflanzen regelmäßig gedüngt Zusatzleistungen wie Umtopfen, Formschnitt, Verjüngungsschnitt müssen extra in Auftrag gegeben werden Pflanzen welche zu stark mit Schaderregern befallen sind und/oder zu starken Wildkrautbewuchs auf der Topfoberfläche haben können zurückgewiesen werden außerdem werden Pflanzen bei denen eine erfolgreiche Überwinterung in Frage gestellt wird ebenfalls nicht angenommen. Das liegt allein im ermessen des Auftragnehmers der Zustand der Pflanze wird schriftlich und mit einem Foto festgehalten Pflanzen die zu groß sind, sei es für die Einlagerung oder den Transport, können auch zurückgewiesen werden dies gilt auch für Pflanzen mit geringen Wiederbeschaffungswert (z.B. Geranien) Preis und Berechnung - Preis für die Überwinterung beträgt 120€ pro m², die Quadratmeterzahl errechnet sich aus dem (mittleren) Kronen Durchmesser der Pflanze die Mindestberechnungsfläche beträgt 0,5m² der Transport wird entweder vom Stadtbote ausgeführt (der Kunde trägt die Kosten) oder der Kunde transportiert die Pflanze selber zusätzliche Leistungen wie Pflanzenschutz, Umtopfen oder Rückschnitt werden je nach Zeitaufwand und Material extra berechnet Haftung und Gewährleistung - der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Pflanzen und Gefäßen, welche bereits vor der Annahme entstanden sind sichtbare Schäden werden schriftlich und mit einem Foto festgehalten auf nicht sichtbare Schäden ist hinzuweisen Auftraggeber haftet nur bei Schäden, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann eingeschränkte Haftung/Gewährleistung - - Überwinterung von Pflanzen birgt trotz fachgerechter Pflege immer ein Risiko d.h. unbemerkter Schädlingsbefall, ein nass kaltes Wetter vor dem Einlagern oder der Stress durch den Standortwechsel kann den Zierwert einer Pflanze durchaus beeinträchtigen Pflegefehler vor der Überwinterung können auch während der Überwinterung zur Verminderung des Zierwertes führen das Wachstum einer Pflanze beginnt erst am Ende der Überwinterungsperiode (oder noch später) das bedeutet, dass keine vorherige Einschränkung des Zierwertes ausgeglichen werden kann zum Auslieferungstermin wird auch kein Blühen der Pflanze garantiert es gibt auch einige Krankheiten oder Schädlinge gegen die es kein wirksames oder zugelassenes Pflanzenschutzmittel gibt aus diesen genannten Gründen kann “die Palme“ keine uneingeschränkte Haftung mit dem Überwinterungsservice der Pflanzen verbinden Der Kunde Akzeptiert durch Auftragserteilung, sei es per E-mail, schriftlich, per Fax, fernmündlich oder persönlich die vorliegenden AGB´s.