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Allgemeine Geschäftsbedingungen Das Naturfreundehaus Laacherseehaus ist eine Einrichtung der NaturFreunde Deutschlands Landesverband NRW e.V. und wird durch den Verein Naturfreundehaus Laacherseehaus e.V., Sitz in Mendig, nach den Grundsätzen der NaturFreunde Deutschlands bewirtschaftet. Es steht Mitgliedern und Nichtmitgliedern offen. 1. Reservierung Die Gäste können ihre Reservierung persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail vornehmen. Die Anfrage sollte folgende Angaben enthalten: postalische Anschrift, gewünschter Belegungszeitraum, Anzahl der Gäste, bei Familien das Alter der Kinder und die Verpflegungswünsche. Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage für beide Seiten verbindlich. 2. Leistungen und Zahlungen Die Regelleistungen des Naturfreundehauses umfassen neben der Unterbringung folgende Verpflegungsmöglichkeiten: Übernachtung mit Frühstück Übernachtung mit Halbpension (Frühstück und warmes Abendessen) Übernachtung mit Vollpension (Frühstück, Mittagessen, kaltes Abendessen) Sonderverpflegung wie Lunch- oder Grillpakete Sonderverpflegung bedingt durch Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten Vegetarische und muslimische Angebote Für die vertraglich vereinbarte Leistung ist eine Anzahlung von 10,00 € pro Person und Tag zu zahlen. Diese Zahlung erfolgt im Januar des Anreisejahrs oder bis zu dem im Belegungsvertrag gesondert ausgewiesenen Anzahlungsdatum. Die Zahlung für den Aufenthalt im Naturfreundehaus ist spätestens bei Abreise fällig. Die Zahlung kann entweder bar, per Rechnung oder durch Vorkasse erfolgen. Im Falle des Zahlungsverzugs kann das Naturfreundehaus eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € pro Mahnung in Rechnung stellen. 3. An- und Abreisen Von Montag bis Donnerstag stehen die Zimmer nach der 1. Mahlzeit zur Verfügung. Wir versuchen Ihnen die Zimmer zeitnah bei Ankunft zur Verfügung zu stellen. Die Reinigung braucht aber ihre Zeit. Freitags stehen Ihnen die Zimmer ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise ist unabhängig von der Räumung der Zimmer. Diese richtet sich nach dem Zeitpunkt der Neubelegung. 4. Absagen Absagen müssen schriftlich erfolgen. Die Absage muss mindestens 12 Wochen vor dem geplanten Anreisetag dem Naturfreundehaus vorliegen. Für Absagen, unterhalb von 12 Wochen, gelten die Regelungen, die unter Ausfallzahlungen im nächsten Punkt genannt sind. 5. Ausfallzahlungen Wenn die Absagefrist nicht eingehalten wird oder die Gäste nicht erscheinen, wird der vereinbarte Mietpreis minus der ersparten Aufwendung fällig. Das Naturfreundehaus Laacherseehaus verlangt folgende Staffelung: 80% bei Übernachtung mit Frühstück, 70% bei Halbpension und 60% bei Vollpension. Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen kann eine Anreise mit bis zu 10% weniger Personen erfolgen, ohne dass eine Entschädigungspflicht entsteht. Fehlen mehr als 10% der angemeldeten Personen ist für die Differenz die oben genannte Entschädigung zu zahlen. Der Gast hat die Möglichkeit, die Ausfallzahlungen zu reduzieren, soweit er nachweist, dass die ersparte Aufwendung des Naturfreundehauses zwischen vereinbartem Entgelt und der jeweiligen Pauschalsumme größer ist. Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden. (Dem Vertragsnehmer bleibt es unbenommen, geeignete versicherungstechnische Maßnahmen zu ergreifen, damit o.g. resultierende Verpflichtungen abdeckt sind.) Seite 1 von 2
6. Haftung Gäste, die Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen) Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Herbergsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Die Haftung erfolgt im Rahmen der §§ 701 BGB. Für Fahrzeuge (einschließlich Inhalt), die sich auf dem Gelände des Naturfreundehauses befinden wird nicht gehaftet. Soweit nicht gesetzlich ausgeschlossen gilt als Gerichtsstand der Sitz des Naturfreundehauses 7. Sollten einzelne oder mehrere Klauseln unwirksam sein oder werden, soll die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt werden. 8. Hausordnung Das Naturfreundehaus Laacherseehaus wünscht allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt. Folgende Grundregeln sollen daher von allen Gästen beachtet werden. Gruppenleiter sind verantwortlich für „ihre“ Gruppen. Wir bitten Sie während ihres Aufenthaltes um Mithilfe. Dazu gehört z.B. dass Sie die von Ihnen genutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und beim Tischdienst helfen. Die Naturfreundehäuser fühlen sich dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet. Darum bitten wir Sie Abfall getrennt zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser sparsam umzugehen. In den Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch gegessen werden. Aus brandschutztechnischen und versicherungsrechtlichen Gründen ist die Benutzung von elektrischen Geräten für die Zubereitung von Speisen und heißen Getränken nicht gestattet. Getränke müssen vom Naturfreundehaus abgenommen werden. Die möglichst preisgünstig angebotenen Getränke tragen zur Wirtschaftlichkeit des Hauses bei. Rauchen ist im Naturfreundehaus nicht gestattet. Die Schlafräume sind Ruhezonen und dienen der Erholung. Die Nachtruhe dauert in der Regel von 22.oo Uhr bis 7.00 Uhr. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Heimleitung. Wir freuen uns, wenn Sie im Haus „Hausschuhe“ tragen. Im Untergeschoß steht für Wander- und Straßenschuhe ein Schuhraum zur Verfügung. Tiere dürfen in der Regel nicht mitgebracht werden. Blinden-und Servicehunde können in Absprache mit der Heimleitung im Naturfreundehaus bleiben. Die Zimmer müssen in ordentlichem Zustand und besenrein übergeben werden. Die Uhrzeit, wann die Zimmer oder genutzten Tagesräume geräumt sein müssen, richtet sich nach dem Anreisezeitpunkt der nächsten Gäste. Absprachen sind mit der Heimleitung möglich. Für den Aufenthalt im Naturfreundehaus gilt die Hausordnung, ersatzweise die Anordnung der Heimleitung, soweit hierfür Bedarf besteht. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Heimleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Verein Naturfreundehaus Laacherseehaus e.V. Laacher-See-Straße 17 D-56743 Mendig Stand April 2016
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