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BEBAUUNGSPLAN
„ALPERSDORF II 1. ÄNDERUNG“ MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN Begründung
ENTWURF Stand: 01.07.2015
GEMEINDE MAUERN:
vertreten durch 1. Bürgermeister Georg Krojer Schlossplatz 2 85419 Mauern Telefon: 08764 / 89-0
PLANVERFASSER:
Ulrich Voerkelius & Stefan Längst DIPL.-ING. LANDSCHAFTSARCHITEKTEN STADTPLANER Landschaftsplanung + Bauleitplanung + Freianlagen + Golfanlagen + Geografische Informationssysteme
Nikolaus-Alexander-Mair-Straße 18 84034 Landshut Telefon +49 871 273021 Fax +49 871 273022
[email protected]
www.voerkelius.de
GEMEINDE MAUERN BEBAUUNGSPLAN „ALPERSDORF II 1. ÄNDERUNG“
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Inhalt:
A)
Planrechtliche Voraussetzungen
B)
Lage, Größe und Beschaffenheit des Planungsgebietes
C)
Geplante bauliche Nutzung
D)
Flächenverteilung
E)
Erschließung/Sonstiges
F)
Umweltbelange
G)
Grünordnung
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A) Planrechtliche Voraussetzungen 1. Baugebietsausweisung Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Mauern ist das Planungsgebiet als Fläche für Sport- und Spielanlagen sowie als Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz und Sportplatz dargestellt. Der vorliegende Bebauungsplan ändert in seinem Geltungsbereich den bisherigen Bebauungsplan Alpersdorf II, vom 21.11.1995. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren (§§ 23 und 23a BauGB) durchgeführt. Begründung: Gemäß 13a Absatz 1 ist die zulässige überbaubare Grundfläche im Sinne des §19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung kleiner als 20.000 m².
2. Ziele übergeordneter Planungen Nach dem Landesentwicklungsprogramm ist der Planungsbereich dem ländlichen Raum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, zuzuordnen. Die Gemeinde liegt unweit der Entwicklungsachse Freising – Moosburg – Landshut.
Abb. 1: Regionalplan Region München (14): Ausschnitt Karte 1, Raumstruktur
B) Lage, Größe und Beschaffenheit des Planungsgebietes 1. Lage Die Gemeinde ist dem Landkreis Freising und damit dem Regierungsbezirk Oberbayern angehörig. Mauern liegt ungefähr 20 km nordöstlich des Oberzentrums Freising. Zur Stadt Moosburg sind es 7 km. Damit ist die Gemeinde über die Bundesstraße 11 und die Autobahn A92 München – Deggendorf an das überregionale Straßennetz angebunden. Binnen einer halben Stunde Fahrzeit ist auch der Flughafen München – Franz-Josef-Strauß zu erreichen. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN - LANDSHUT
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Der Standort des geplanten Wohngebietes befindet sich am südöstlichen Ortsrand und wird verkehrstechnisch über die „Hauptstraße“ und die Straße „Am Sportpark“ angebunden. Begrenzt wird das Planungsgebiet von einem Wohngebiet im Westen, im Norden von der Schulstraße und der anschließenden Volksschule Mauern, im Süden vom Gewerbegebiet „Am Wurzelgraben“ und schließlich im Osten vom Wurzelgraben und landwirtschaftlich genutzter Flächen. Folgende Grundstücke sind Bestand des Geltungsbereichs (TF=Teilfläche): Gemarkung Schweinersdorf Fl.Nr. 1304/102 TF, 1304/103 TF, 1328, 1328/3 TF, 1328/6 TF, 1329, 1330 TF, 1334 TF, 1353 TF, 1356 TF, 922 TF, 932, 933, 934, 935. Das Planungsgebiet ist als nach Süd-Südwest geneigter Hang anzusprechen. 2. Größe Die Gesamtfläche beträgt innerhalb des Geltungsbereiches ca. 3,54 ha. 3. Beschaffenheit des Planungsbereiches Die Flächen werden derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Ackerland und Grünland, sowie als Sportflächen genutzt.
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C)
Geplante bauliche Nutzung
Aus der Gliederung des Wohngebietes mit einer äußeren und inneren Ringstraße ergeben sich 40 Baugrundstücke unterschiedlicher Größenordnungen (von ca. 430 bis 1.130 m²), die für die Errichtung von Einfamilienhäusern zur Verfügung gestellt werden. Auf sieben Grundstücken im Südwesten und Süden sowie sieben weiteren im Norden, können alternativ Wohnhäuser mit bis zu 6 WE errichtet werden. Die Realisierung kann in Bauabschnitten erfolgen. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung setzen den Rahmen für eine städtebaulich verträgliche zukünftige Bebauung. Eine Begrenzung der Wandhöhen und Firsthöhen sorgt für eine sinnvolle Dimensionierung der Baukörper, so dass sowohl auf das Landschaftsbild als auch auf die Belange der jeweiligen Anlieger Rücksicht genommen wird. Festsetzungen zur Gestaltung sichern eine in sich stimmige Gestaltung, die jedoch genügend Raum lässt für individuelle architektonische Lösungen. Zur Verdeutlichung der Geländetopografie zeigt die folgende Abbildung einen Schnitt, der ungefähr in Nord-Süd Richtung in der Parzelle 1 (WA 3) verläuft. Hier handelt es sich um den stärker geneigten Bereich.
Abb. 3: Schemaschnitt Parzelle 1
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D)
Flächenverteilung
Überschlägige Ermittlung der Brutto- und Nettofläche – Gesamtfläche innerhalb des Geltungsbereiches ca. 3,54 ha, davon inklusive Bestand: -
E)
WA (44 Parzellen) Grünflächen Fußwege / Radwege Straßen / Gehweg asphaltiert
ca. 2,60 ha ca. 0,27 ha ca. 0,07 ha ca. 0,60 ha
Erschließung/Sonstiges
Der geplante Wohnstandort kann als verkehrsmäßig gut erschlossen angesehen werden. Die interne Erschließung der Baugrundstücke erfolgt über die neu geplanten Erschließungs-straßen. Das Planungsgebiet wird mit Fuß- und Radwegen durchzogen. Dadurch wird eine Anbindung für Fußgänger und Radfahrer zur Umgebung sowie den öffentlichen Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten geschaffen. Schallimmissionsschutz: Zur Untersuchung des Belangs Schallimmissionsschutz wurde durch das Büro BL-Consult Piening GmbH, 85238 Petershausen, die schalltechnische Begutachtung 15-002-02 vom 28.04.2015 erstellt. Diese kommt zu folgenden Ergebnissen: In der Nachbarschaft des Wertstoffhofs (im Norden) und angrenzend das Gewerbegebiet (im Süden des Plangebiets) treten an ungeschützten Immissionsorten Richtwertüberschreitungen auf, die es zu verhindern gilt, da andernfalls für die neue Bebauung ein Rechtsanspruch auf eine Verringerung der Anlagengeräusche entsteht, der zu erheblichen Nutzungseinschränkungen bis zu Nutzungsuntersagungen in Teilzeiten führen könnte. Um die Richtwertüberschreitungen zu verhindern, sind Fenster von Aufenthaltsräumen an den Fassaden mit Sichtverbindung zu den Anlagen zu vermeiden, es sei denn, sie sind mit entsprechenden Beschlägen ausgestattet, so dass sie außer zu Reinigungszwecken nicht zu öffnen sind, und eine Raumlüftung ist über ein Fenster in einer nicht lärmbelasteten Fassade möglich. Andernfalls sind hinterlüftete Vorbauten vorzusehen. Diese Vorbauten können die Form von Wintergärten, Glaserkern, verglasten Balkonen, verglasten Dachterrassen oder Loggien (oder ähnliche Konstruktionen) oder vorgesetzte Fest- oder Faltverglasungen annehmen. Diese müssen (bei mindestens gekippt geöffnetem Innenfenster) eine ausreichende Raumbelüftung zulassen. Die Pegelminderung ist als Differenz der Pegel außen vor dem Vorbau zum Pegel im Vorbau anzusehen, wobei sich hierbei der Vorbau in Lüftungsstellung befinden muss. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN - LANDSHUT
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Geeignete Vorbauten können z.B. in Anlehnung an Konstruktionen aus dem "Handlungsprogramm Mittlerer Ring, Lärmschutzbaukästen" der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, geplant werden. Denkbar sind auch z.B. an den Seitenfassaden Erker, die mit einem von der Schallquelle abgewandten, zu öffnenden Fensterflügel ausgestattet sind. Die Vorbauten sollten schallabsorbierend verkleidete Flächen (z.B. an der Decke und an einer Wand) aufweisen.
Wasserwirtschaft a) Wasserversorgung Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch den Wasserzweckverband Hörgertshausen und kann als gesichert betrachtet werden. b) Oberflächenwasser Derzeit läuft das Oberflächenwasser nach Südosten Richtung Wurzelgraben ab. Um keine Verschärfung bei Hochwassersituationen durch das durch die Bebauung entstehende zusätzliche Oberflächenwasser zu bewirken, soll dieses durch geeignete Maßnahmen, z. B. Regenwasserzisternen, zurückgehalten werden. Hierfür soll auch die noch bestehende Kapazität des Regenwasserrückhaltebeckens am Sportgelände, Fl. Nr. 1325/6 Gemarkung Schweinersdorf genutzt werden. (Bescheid wasserrechtliche Genehmigung vom 09.01.1996 LRA Freising AZ 41-632.2, gültig bis Dez. 2015.) c) Abwasserbeseitigung Die Gebäude und Grundstücke werden im Trennsystem entwässert. Es erfolgt ein Anschluss an das öffentliche Abwasserkanalnetz der Gemeinde zur zentralen Kläranlage in Mauern beim Ortsteil Waldruh. c) Hochwasser Im Bereich des überplanten Gebietes kam es in der Vergangenheit bei Starkregen zu problematischen Hochwassersituationen, die im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung behandelt werden sollen. Um das Planungsgebiet vom Hochwasser frei zu halten, soll die Uferböschung des Wurzelgrabens so ausgestaltet werden, dass beim Ausufern des Baches das Wasser in die östliche Richtung abfließt. Betroffen davon sind die Grundstücke mit den Flurnummern 930, 931, und 916 der Gemarkung Schweinbach. Das Einzugsgebiet des Wurzelgrabens (Schopflohtal) oberhalb des Geltungsbereiches des B-Planes ist ca. 2 km² groß. Nahezu 80 % der Fläche des EZG unterliegen der Ackernutzung. Nach ersten Abschätzungen können die Abflusswerte bei Starkniederschlägen zwischen 2,2 und 3,4 m³/s (HQ 20 – HQ 100) liegen.
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Es wird davon ausgegangen, dass durch die Umsetzung der Planung keine wesentliche Veränderung der Hochwassersituation des Wurzelgrabens bewirkt wird. Ungeachtet dessen sollen ein integrales Hochwasserschutzkonzept aufgestellt werden, welches die Hochwassersituation des gesamten Gemeindegebietes bearbeitet und geeignete Maßnahmen ausweist, die Schutz vor Abflüsse bis zum HQ 100 gewährleisten. Hierfür relevant ist die aus dem Jahre 1998 vorliegende Studie zum Hochwasserschutz der Gemeinde Mauern. Hier sind zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils 100.000 m³ Volumen, geplant, die am Hörgertshauser und am Enghauser Bach, liegen. Für den Bereich des Schopflohtales soll das integrale Hochwasserschutzkonzept vorgezogen erstellt werden. Das für die Förderung des Integralen Hochwasserschutzkonzeptes erforderliche Gewässerentwicklungskonzept ist in Bearbeitung.
Sonstiges a) Altlasten Der Gemeinde Mauern sind im Planungsgebiet keine Altlasten bekannt. b) Bodendenkmalpflege Vermutete Bodendenkmäler im Geltungsbereich sowie in der Umgebung sind nicht bekannt. Es ist jedoch nicht völlig ausgeschlossen, dass sich in dem Gebiet oberirdisch nicht mehr sichtbare und daher unbekannte Bodendenkmäler befinden. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten zu Tage kommende Keramik-, Metall- oder Knochenfunde umgehend dem Landratsamt Landshut oder dem Bay. Landesamt für Denkmalpflege zu melden sind. c) Denkmalpflege Baudenkmäler sind im Geltungsbereich sowie in der näheren Umgebung nicht vorhanden. d) Abfallwirtschaft Die Müllbeseitigung erfolgt durch den Landkreis Landshut und ist als gesichert zu betrachten. e) Energieversorgung Die elektrische Versorgung erfolgt über die Stadtwerke München. Die Anschlüsse für die einzelnen Bauwerke erfolgen durch Erdkabel. f) Fernmeldeeinrichtungen Die fernmeldetechnische Versorgung des Planungsbereichs kann als gesichert angesehen werden.
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F)
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Umweltbelange
Artenschutz Momentan ist das Gelände wie folgt genutzt: Verkehrsflächen 8% Intensivgrünland 41% Acker 30% Sportflächen 21%
Das Grünland wird regelmäßig gemäht und auch als Veranstaltungsfläche (z. B. Zirkus) genutzt. Der Wall nördlich der Tennisplätze ist mit jungen Bäumen bestanden und besitzt keine weiteren Strukturen. Der Graben auf der östlichen Seite verläuft ohne weitere Strukturen und ist nur bei Regen wasserführend. Der beidseitige Bewuchs besteht aus nitrophytischen Hochstaudenfluren, überwiegend Brennnessel (Urtica dioica). Aufgrund der bestehenden Ortskenntnis ist auszuschließen, dass artenschutzrechtliche Belange von beispielsweise Bodenbrütenden Arten, Amphibien oder Zauneidechse betroffen sind.
Umweltbelange
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SCHUTZGUT BODEN Als Bodentyp liegt im Untersuchungsgebiet ein Kolluvisol vor mit der Bodenart Schluff bis Lehm. Dementsprechend Ertragreich sind die Böden mit Bodenwertzahlen zwischen 75 Bodenpunkten im westlichen und 65 Bodenpunkten im östlichen Bereich Es wird davon ausgegangen, dass im Geltungsbereich tragfähige Bodenverhältnisse vorherrschen. Baubedingt wird die Fläche verändert und überschüssiger Oberboden abtransportiert bzw. zwischengelagert und für die Gartengestaltung genutzt. Durch die Anlage der Erschließungsstraße und der Gebäude mit Garagen können bisher nicht baulich genutzte Bereiche dauerhaft versiegelt werden. Davon dürfen jedoch einige Flächen wie etwa Stellplatzflächen und der Multifunktionsstreifen nur teilversiegelt werden. Durch die Wohnnutzung der geplanten Gebäude entstehen keine nennenswerten betriebsbedingten Belastungen. Vermeidungsmaßnahmen können die Auswirkungen reduzieren. Hierzu gehört eine Begrenzung der versiegelten Flächen. Es sind auf Grund der Versiegelung Umweltauswirkungen geringer bis mittlerer Erheblichkeit zu erwarten.
SCHUTZGUT WASSER Der östliche Teil des Planungsgebietes wird durch den Wurzelgraben begrenzt. Sonstige wasserrechtliche Schutzgebiete sind nicht vorhanden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die geplante Bebauung keinen erheblichen Einfluss auf die Grundwassersituation haben wird. Ebenso ist mit einer Gefährdung des Grundwassers durch die beschriebene Nutzung nicht zu rechnen. Des Weiteren sollen Maßnahmen durchgeführt werden, die die Rückführung von unbelastetem Regenwasser in den Wasserkreislauf vorsehen. Auf Grund der geplanten Nutzung im Baugebiet sind somit nur Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit zu erwarten. SCHUTZGUT KLIMA/LUFT Im bundesdeutschen Vergleich zeigt das Klima merklich kontinentale Züge (DT. WETTERDIENST 1992). Merkmale der kontinentalen Prägung des Klimas sind die im Vergleich zu den Winterniederschlägen ergiebigeren Sommerregen und besonders hohe Temperaturdifferenzen zwischen kältestem und wärmstem Monat. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 7 - 8° C, die durchschnittlichen Niederschlagsmengen pro Jahr liegen bei Werten zwischen 700 mm und 750 mm. Auf Grund der starken Durchgrünung sind keine nennenswerten negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. SCHUTZGUT TIERE/PFLANZEN Das Planungsgebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich intensiv als Acker und Grünland genutzt und hat keine besondere Wertigkeit als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Hochwertige oder geschützte Biotope fehlen. Der geringe Flächenverlust als potentieller Lebensraum wird mit Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit eingestuft. SCHUTZGUT MENSCH (ERHOLUNG) Das Planungsgebiet hat derzeit für die Naherholung keine Bedeutung. SCHUTZGUT MENSCH (LÄRMIMMISSIONEN / VERKEHR)
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Der durch das Vorhaben mögliche zusätzliche Individualverkehr wird als relativ gering prognostiziert. Lediglich während der Bauphase ist mit erhöhten Lärmimmissionen in der Umgebung zu rechnen. Es sind lediglich Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit zu erwarten. SCHUTZGUT LANDSCHAFT Das Planungsgebiet liegt am östlichen Ortsrand von Mauern und ist leicht von Nord nach Süd geneigt. Die vorgesehene Bebauung orientiert sich an der vorhandenen Topographie. Die neuen Ortsränder werden begrünt, so dass bezüglich des Landschaftsbildes nur von einer temporären Beeinträchtigung auszugehen ist. Es werden keine dauerhaften Umweltauswirkungen nennenswerter Erheblichkeit erwartet. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER Hinweise auf Kultur- und Sachgüter bzw. Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Sollte wider Erwarten im Rahmen der Tiefbauarbeiten doch auf Funde gestoßen werden, so werden diese dem Landesamt für Denkmalpflege gemeldet.
G)
Grünordnung
Die grünordnerischen Gestaltungsziele umfassen im Wesentlichen folgende Schwerpunkte: • Durchgrünung des Baugebiets mit Einzelbäumen im Bereich der privaten Grundstücksflächen. Die Lage der Bäume kann bei Bedarf den Baukörpern angepasst werden. • Aufbau einer ortsrandbildenden Grünstruktur. Es wird davon ausgegangen, dass durch die bereits bestehende, hier zu ändernde Planung und der Lage im Innenbereich sich keine weitere Ausgleichserfordernis ergibt.
Mauern, den 01.07.2015
.............................................. (1. Bürgermeister)
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