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An Die Kantonalen Direktoren Des öffentlichen Verkehrs (siehe

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Q Schweizerische Eidgenossenschaft Confdration suisse Confederazione Svizzera Conlederaziun svizra Eidgenässisches Departement für Umwelt Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Infrastruktur CH-3003 Bem. BAV An die kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (siehe Verteilliste) Aktenzeichen: BAV-214•00001/00002/00001/00006/00003/00026 Ihr Zeichen: Unser Zeichen: horn Sachbearbeiter/in: Markus Hoenke Born, 25. Januar 2016 Anpassung des Referenzkonzeptes 2025 Sehr geehrte Regierungsrätinnen Und Regierungsräte Nachdem das Stimmvolk die FABI-Vorlage gutgeheissen hat, haben wir Ihnen am 29. August 2014 das Referenzkonzept 2025 zugestellt. Das Referenzkonzept zeigt ein mit der bis 2025 finanzierten Schieneninfrastruktur mögliches Fahrplankonzept für den Personen- und Güterverkehr. Da der Zu stand erst in zehn Jahren Realität sein wird, gibt es nach wie Vor einige Unschärfen und zum heutigen Zeitpunkt nicht eindeutig festlegbare Umstände. Mit der Veröffentlichung sind zahlreiche Anträge bei uns eingegangen, das Referenzkonzept 2025 anzupassen. Zusammen mit den SBB haben wir im vergangenen Jahr diese Anträge in einem defi nierten Prozess geprüft. Leider konnten nicht ganz alle Anträge bereits abschliessend bearbeitet wer den. Dennoch haben wir uns entscheiden, den erreichten Planungsstand mit einer Anpassung des Referennustandes festzuhalten. Das BAV hat die Kantone und die Begleitgruppe Güterverkehr ein geladen, sich bis zum 20. November 2015 zu den geplanten Anpassungen und den verworfenen An derungsanträgen zu äussern. Zusammen mit den Stellungnahmen wurden uns zahlreiche neue An träge eingereicht. Der beiliegende Bericht gibt Auskunft über die Anpassungen und die pendenten Änderungsanträge, welche im nächsten Durchlauf des Änderungsprozesses geprüft werden. Die beiliegenden Netzgrafiken des nationalen Fernverkehrs und des Güterverkehrs sowie die sieben regionalen Netzgrafiken des Referenzkonzeptes 2025 (Planungsstand 12/2015) lösen die bisher gülti gen Netgrafiken des Referenzkonzeptes 2025 (Planungsstand 08/2014) ab. Sie sind als Grundlagen für die Planungsarbeiten auf der BAV-Homepage zum Herunterladen bereit (www.bav.admin.ch/fabi: STEP Ausbauschritt 2025). Die Netzgrafiken dienen einem dreifachen Zweck: Bundesaml für Verkehr BAV Postadresse: cH-3003 Bern Standartadresse: Mühleslrasse 6, 3063 Ittigen Marlws Hoenke Tel. +41 58 462 51 26, Fax +41 58 462 55 95 [email protected] vAyw.bav.admin.ch COO .2125.100.2.8200448 0 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002100D01/00006/00003/00025 • • • Sie stellen die fahrplantechnische Grundlage für die Umsetzung der beschlossenen Ausbau ten von ZEB sowie des Ausbauschrittes 2025 dar. Sie dienen als Grundlage für die Erarbeitung der gesamtschweizerischen Konzepte für den STEP Ausbauschritt 2030. Sie dienen als Basis für die erstmalige Erarbeitung des Netznutzungskonzeptes im Jahr 2016. Wir sind uns bewusst, dass bis zur Inbetriebnahme der einzelnen Verkehrsangebote noch zahlreiche Iterationen und Abstimmungen zwischen den Planungspartnern BAV, Kantone, Eisenbahnunterneh mungen und Infrastrukturbetreiberinnen notwendig sein werden. In den Planungsregionen haben wir Gremien, welche sich nun seit gut zwei Jahren als effiziente Plattformen für diese Abstimmung etab lieft haben. Für die konstruktive Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz danken wir Ihnen. Freundliche Grüsse Bundesamt für Ver ehr DyRudjL.*erlich, Abteilungschef a.i. Aßt&tufig Infrastruktur Wolf-Dieter Deuschle, Sektionschef Sektion Planung Beilagen: - - Referenzkonzept 2025— Prozess Anpassungen 2015 Minutiede Netzgrafiken des nationalen Fernverkehrs, Güterverkehrs und sieben regionale Netzgrafiken (Planungsstand 1212015) Kopie z.K. an: - - - SBB Division Infrastruktur, Philippe Gauderon, Hilfikerstrasse 1, 3000 Bern 65 VAP, Ringlikerstrasse 70, Postfach 31, 8142 Uitikon VöV, Dählhölzliweg 12! 3000 Bern 6 Intern per Zeiger an: - FU, MEP, BAG 2/2 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Infrastruktur hom/pl 7. Dezember 2015 Referenzkonzept 2025 Prozess Anpassung 2015 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 *COO.2125.100.2.8173189* Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 Inhaltsverzeichnis 1  Ausgangslage .................................................................................................................................. 3  2  Durchgeführte Arbeiten .................................................................................................................... 3  3  Anpassungen des Referenzkonzeptes ............................................................................................ 3  4  Weiteres Vorgehen .......................................................................................................................... 5  2/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 1 Ausgangslage Am 29. August 2014 hat das Bundesamt für Verkehr das Referenzkonzept 2025 mit Stand 08/2014 veröffentlicht. Es zeigt ein mit der bis 2025 finanzierten Schieneninfrastruktur mögliches Fahrplankonzept für den Personen- und Güterverkehr. Es besteht neben der schriftlichen Dokumentation aus nationalen Netzgrafiken für den Personen- und den Güterverkehr sowie regionalen Netzgrafiken, die zusätzlich auch die Regionallinien differenziert darstellen. 2 Durchgeführte Arbeiten Zum Referenzkonzept mit Stand 08/2014 sind nach der Publikation rund 120 Änderungsanträge beim BAV eingetroffen. Grundsätzlich können Anträge aufgenommen werden, wenn für die beantragte Anpassung des Angebots benötigte Infrastrukturen finanziert sind und die Änderung keine negativen Auswirkungen auf andere Angebote haben. Die eingegangenen Anträge wurden durch das BAV in Zusammenarbeit mit den SBB vertieft geprüft. Dazu wurden ein Prozess und die Verantwortlichkeiten definiert. Gemäss diesem Prozess erfolgte sodann die Prüfung in mehreren Iterationen. Die bis September 2015 erzielten Resultate wurden den Kantonen sowie der Begleitgruppe Güterverkehr unterbreitet. Die Konsultation fand vom 18. Oktober 2015 bis zum 20. November 2015 statt. Alle Kantone sowie VöV und VAP für die Güterverkehrsbranche haben Stellung genommen. 3 Anpassungen des Referenzkonzeptes Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der Konsultation, können im ersten Durchlauf des Änderungsprozesses die folgenden 20 Anpassungen am Referenzkonzept vorgenommen werden: Nr. 2 10 21 22 23 Beschreibung Einzeichnen der grenzüberschreitenden Trassen in der Netzgrafik GV. Der IR Basel - Mulhouse wird in der Netzgrafik Nordwestschweiz eingezeichnet. Das unterschiedliche Wording betr. HVZ-Zügen wird vereinheitlicht: Einzelne HVZ-Züge in Lastrichtung. Der RE Singen-Schaffhausen-Basel wird in der Netzgrafik Nordwestschweiz eingezeichnet. Die Hochrheinstrecke Basel-Waldshut-Schaffhausen wird im Knoten Schaffhausen eingezeichnet. 30, 121 Einzeichnen von zwei RV-Halten zwischen Buchs und Sargans. 32 Der Marchshuttle wird gelöscht und die S2 mit allen Halten bis Ziegelbrücke eingezeichnet. Ein grüner Kasten weist darauf hin, dass notwendige Infrastrukturen noch nicht abschlies3/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 68 74 75 77 78 79 80 84c 102 103 113 114 117 send definiert sind. Die Fahrlagen der TER La Chaux-de-Fonds – Morteau sind geprüft und werden eingezeichnet. Die Umspurung Bulle-Broc wird über die LV 2017-20 finanziert. Somit kann die Verlängerung bis Broc eingezeichnet werden. Die GV-Trasse Givisiez-Murten wird in der regionalen Netzgrafik berücksichtigt. Darstellung der S52 Bern-Murten-Payerne stündlich und nur in HVZ geflügelt nach Ins. Darstellung des RE Zweisimmen-Spiez durchgehend nach Interlaken. Darstellung Flügelung RE Bern-Spiez-Zweisimmen/Brig. Einzeichnen von HVZ-Zug Spiez-Frutigen. Darstellen des Haltes in Minusio. Der Halt des RE Annemasse–St. Maurice in Villeneuve wird dargestellt, da die dazu nötigen Infrastrukturmassnahmen im Rahmen der Substanzerhaltes gebaut werden können. Der Vorbehalt FV-25-05 Genève – Brig entfällt, da die betriebliche Machbarkeit nachgewiesen wurde. Der 1/2h-Takt RER ist bereits ab 2018 geplant. Die benötigte Infrastruktur in Ecublens und Lucens wird mit der LV 2017-20 realisiert. Die Fahrplanzeiten des RE Erstfeld - Biasca in Göschenen werden gemäss Fahrplankonzept 2020 angepasst. Die Finanzierung der für den G-Verkehr notwendigen Anschlussweiche Gossau - Sommerau konnte zwischenzeitlich geregelt werden. Abb.1: Änderungen am Referenzkonzept 2025 gegenüber dem Stand 08/2014 4/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 Die genannten Anpassungen wurden von der Projektsteuerung BAV-SBB am 10. Dezember 2015 der Gesamtleitung Umsetzung Bahnausbau (GL-UBA) zum Beschluss unterbreitet. Diese hat sie antragsgemäss am 21 Januar 2016 verabschiedet. Das neue Referenzkonzept 2025 mit Stand 12/2015 dient als Grundlage für die Umsetzung der beschlossenen Infrastrukturausbauten, die Erarbeitung des STEP Ausbauschrittes 2030 sowie die erstmalige Erarbeitung des Netznutzungskonzeptes im Jahr 2016. 4 Weiteres Vorgehen Im ersten Durchlauf des Änderungsprozesses war es nicht möglich, für alle eingebrachten Anträge eine Lösung zu finden oder sie zu verwerfen. Zudem haben anlässlich der Konsultation einzelne Kantone die Prüfung alternativer oder neuer Anträge gewünscht. Insgesamt sind nun noch 77 Anträge pendent. Einige wenige Studien konnten noch nicht abgeschlossen werden und die Bearbeitung geht im nächsten Änderungsprozess weiter. Rund 20 Anträge sind bereits Teil der Arbeiten am STEP Ausbauschritt 2030 und werden dort bearbeitet. Zu den übrigen Anträgen laufen Abklärungen darüber wie sie im Änderungsprozess des Jahres 2016 bearbeitet werden können. Die Liste der pendenten Anträge findet sich im Anhang. Die Reihenfolge entspricht der Chronologie der Einreichung. Einzelne Anträge wurden durch verschiedene Antragsteller mehrfach eingereicht. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurde auf eine Bereinigung verzichtet. 5/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 Anhang / annexe / allegato Nr. 24 Beschreibung Inscription du train GL HDP Neuchâtel – Lausanne. Weiteres Vorgehen Le train est indiqué sans temps de parcours du fait d’un conflit avec le TM. 25 Beibehaltung FV-Halt Grenchen Süd und Einführungszeitpunkt "décalage". 26 Arrêt Delémont-Communance. 27 Eintrag des HVZ-Zug Rotkreuz – ArthGoldau. Um den Halt Grenchen Süd auf dem Studie zweiten Jurasüdfuss-Zuglauf, (St.Gallen-) Zürich (Spinne 00)–Biel– Lausanne–Genève zu ermöglichen, wurden verschiedene Ansätze geprüft und verworfen. Es wurde noch keine Lösung gefunden, welche ohne gravierende Auswirkungen auf andere Angebote sowie infrastrukturneutral realisierbar wäre. Le canton aimerait éviter des inciEA 2030 dences sur l’offre existante. Or cela n’est possible que moyennant un aménagement de l’infrastructure. Der Zug ist abgebildet, aber ohne Abklärung Fahrzeiten. Fahrzeiten noch offengelassen infolge Konflikt mit GV. 28 Eintrag der HVZ-Leistung Freiamt. 29 Fermata di Piazza Indipendenza. 31 Anschluss 00/30 Wil - St. Gallen; S1 in Wil im 15/45 Knoten; Erwartung Kanton: Kt.SG will Abfahrten von Wil nach SG zur Minute 02/32 (Anschlüsse Toggenburg). 32 S2 mit Bedienung aller Halte in der March. Der Zug ist abgebildet, aber ohne Fahrzeiten. Fahrzeiten noch offengelassen infolge Konflikt mit GV. Nel calcolo dei tempi di percorrenza si tiene conto della sosta. La fermata, però, non è indicata per l'attuale mancanza di finanziamento. Die gewünschte Lage der S1 führt zu Konflikten in der Gleisbelegung SG. Eine Möglichkeit, das gewünschte Ziel zu erreichen, stellt die Drehung der Fahrlage der S9 um 15 Minuten dar. Dadurch verschlechtern sich jedoch in Wil die Anschlussbeziehungen Richtung Zürich und der Knoten Wattwil als Ganzes. Ein Entscheid ist suspendiert, um Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten. Die Diskussion wird in der ArG ZürichChur mit Fokus AS2030 geführt. Die Festlegung für den AS 2025 erfolgt in Kenntnis der langfristigen Zielsetzung. Status Vérification Abklärung Fase di ampliamento PROSSIF 2030 Abklärung AS 2030 6/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 33 34 35 37 41 44 47 54b 55 GV-Einschränkungen Bern Weyermannshaus, Erreichbarkeit nicht sichergestellt Die Einfahrt in Bern Weyermannshaus ist je nach Verkehren der SBahn Züge nicht immer möglich. Eine Lösung wird im Rahmen der Objektstudie Holligen gesucht. Thun-Brig Betriebskonzept (BetriebsGemäss den Studien der SBB gibt es wechselpunkt), Qualität und Mengenge- keine infrastrukturneutrale Lösung. rüst Trassen. Das Angebotsziel ist im AS 2030 angemeldet und wird dort geprüft. Studie Zollikofen-Gümligen; 4 GV-Trassen pro Richtung und Stunde.; Simulation zur Festlegung der notwendigen Infrastruktur Conflit de croisement Romont, calcul du temps de parcours pour les trains de la série W Lausanne – Bern. Studie Eine Betriebssimulation kann durchgeführt werden, sobald das Signalisierungskonzept im Rahmen Objektstudie Aaretal erstellt ist. Le concept proposé par les CFF et approuvé par les cantons FR et VD serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les deux directions. A part l’infrastructure de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc – Bulle – Romont. Angebot Basel SBB - Basel Bad Bf Das Risiko bleibt ein offener Punkt, nicht abgestimmt, evtl. Infrastrukturaus- der im Jahresfahrplan gelöst werden bau oder Angebotsabbau muss (keine Auswirkungen auf Infrastruktur) Perrongleicher Anschluss Ost-West Das Risiko bleibt ein offener Punkt, zwischen IR Zürich-Oensingen-Biel und der im Jahresfahrplan gelöst werden ICN Basel-Lausanne mit 3' muss (keine Auswirkungen auf Infrastruktur) Publikumsanlagen Basel SBB Die Publikumsanlage ist nicht finanziert. Deuxième produit rapide Biel/Bienne – L’infrastructure requise n’est pas fiDelémont – Basel nancée. Rupture RE Romont – Genève à Lausanne et suppression de la liaison directe Palézieux – Fribourg/Bern Le concept proposé par les CFF et approuvé par les cantons FR et VD serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les deux directions. A part l’infrastructure de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc – Bulle – Romont. AS 2030 Etude Abklärung Abklärung AS 2030 EA 2030 Etude 7/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 56 Stündliche GV-Systemtrasse Landquart-RBL/Frauenfeld u.z. 58 IC Chur-Zürich einmal stündlich mit IC Zürich-Basel verknüpfen (Prio1) 60 Halt RE und REX in Maienfeld. 63 EC-Halt St. Margrethen mit Anschluss REX 64 Verknüpfung REX in St. Gallen mit BProdukt i.R. Zürich 65 Verlängerung REX in HVZ halbstündlich bis Chur Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit der Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei planbar. Es wären einschneidende Anpassungen bei der Trassenanzahl/-qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZLeistungen) Die gewünschte Durchbindung ist nach Prüfung durch SBB-Infrastruktur planbar. Ein Entscheid ist suspendiert, um Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten. Die Lösungsvariante ohne Infrastrukturanpassungen führt zu Einschränkungen im lokalen Rangierbetrieb und konsumiert Gleiskapazität im Güterbahnhof Chur. Die alternative Lösungsvariante mit einer Infrastrukturanpassung bedingt eine zusätzliche Weichenverbindung. Allerdings führt der mit dem RE-/REX-Halt Maienfeld verbundene Verzicht auf die S12 Chur - Sargans für Reisende von Bad Ragaz/Maienfeld zu Angebotsverschlechterungen. Um den EC-Halt St. Margrethen zu ermöglichen, wurden verschiedene Ansätze geprüft und verworfen. Es wurde noch keine Lösung gefunden, welche ohne gravierende Auswirkungen auf andere Angebote sowie infrastrukturneutral realisierbar wäre. Die Durchbindung ist stündlich infrastrukturneutral möglich. Zu prüfen bleibt, ob ein Stärken / Schwächen möglich ist. Ein Entscheid wird suspendiert, um Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten Voraussichtlich entstehen Konflikte mit möglichen Vor-/Nachläuferzügen von Zürich Abklärung Abklärung Abklärung Studie Abklärung Abklärung 8/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 66 69 70 71 73 76 Garantierte Anschlüsse Biel zwischen ICN Grund: Perrongleicher Anschluss in Biel in drei Minuten. Der Anschluss in Biel ist mit einem perrongleichen Anschluss sichergestellt. Gemäss der aktuellen gültigen Referenz-Planung wird davon ausgegangen, dass dieser perrongleiche Anschluss umgesetzt werden kann. Das Risiko bleibt ein offener Punkt, der im Jahresfahrplan gelöst werden muss (keine Auswirkungen auf Infrastruktur). Liaison transversale RE Romont – Lau- Le concept proposé par les CFF et sanne en direction de Genève approuvé par les cantons FR et VD serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les deux directions. A part l’infrastructure de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc –Bulle – Romont. Liaison transversale RE Palézieux – Le concept proposé par les CFF et Romont en direction de Berne approuvé par les cantons FR et VD serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les deux directions. A part l’infrastructure de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc – Bulle – Romont. Sillon TM Grolley – Payerne uniqueA régler dans l’horaire annuel. Adapment dans un sens. ter la légende dans les graphiques réticulaires du TM. Les trains Fribourg – Yverdon s’arrêtent L’arrêt à Givisiez n’est possible aussi à Givisiez qu’avec une voie TM. Les CFF vérifient si la fonctionnalité est donnée dans le cadre de l’augmentation de la CP 2017-20 : l’arrêt intégral est étudié en tant que module dans l’EA 2030. HVZ-Zusatz-S-Bahnen Thun-/Langnau- Es ist zu prüfen, ob die gewünschten Bern darstellen HVZ-Zusatzzüge Auswirkungen auf den GV haben. Die gewünschten HVZ-Zusatzzüge Bern an .12 / ab .18 am Vor- und Nachmittag ist durch den Kanton BE noch zu bezeichnen. Abklärung Etude Etude Vérification Vérification Abklärung 9/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 82 83 84a 84b 85 86 Systematischer Viertelstundentakt Heri- Das gewünschte Angebot ist mit Ansau-Wittenbach gebotsanpassungen (geänderte Durchbindungen, Abtausch Rollmaterial/EVU) infrastrukturell planbar. Es fehlt eine Bestätigung der DB, dass Spangenzug stündlich in Konstanz machbar ist. Ein Entscheid wird suspendiert, um Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten. S-Bahnen Rorschach verkürzt bis Das gewünschte Angebot ist mit AnSt.Gallen. gebotsanpassungen (geänderte Durchbindungen, Abtausch Rollmaterial/EVU) infrastrukturell planbar. Es fehlt eine Bestätigung der DB, dass Spangenzug stündlich in Konstanz machbar ist. Ein Entscheid wird suspendiert, um Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten. Halt Frauenfeld-Langdorf Der Kanton TG wünscht zu prüfen, ob bei einer Bedienung des Haltes Frauenfeld-Langdorf durch die S30 auf die Aufhebung von Haltestellen verzichtet werden kann. Arrêt Delémont-Communance. Le canton aimerait éviter des incidences sur l’offre existante. Or cela n’est possible que moyennant un aménagement de l’infrastructure. Anschluss IC Basel - Zürich auf EC SBB-P-FV studiert Alternativen für die nach Mailand in Zürich nächste Sequenz. Fahrzeiten S32 Rotkreuz – Arth-Goldau Prüfung ob die heutige Praxis beibehalten werden kann oder ein Weichenersatz über den Sustanzerhalt finanzierbar ist. Abklärung Abklärung Abklärung EA 2030 Abklärung Abklärung 10/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 87a Verlängerung S32 bis Brunnen 87b Doppelbelegung Rotkreuz mit S26 prüfen 88 Systematisierung VAE und S31, Optimierung Anschlüsse Arth-Goldau und Pfäffikon (SZ) 89a zusätzliche Trasse RBL-CH + 1 Trasse in NVZ 89b zusätzliche Trasse RBL-CH +1 Trasse integral 90 zusätzliche Trasse RBL-OL +1 Trasse integral Die Verlängerung der HVZ S32 im Abschnitt Arth-Goldau–Brunnen ist mit einem voraussichtlich lösbaren Konflikt bei der Einfahrt in Brunnen (Abkreuzung Ausfahrt S2 ab .21, Ankunft S32 .23) fahrbar. Zu beachten ist jedoch, dass die HVZ S32 ist im Abschnitt Rotkreuz–Arth-Goldau im 2020 und 2025 in unterschiedlichen Fahrlagen geplant ist. Der Kanton SZ wünscht eine Fahrlage wie 2020. Dies bedingt Anpassungen am Angebot des VAE sowie die Verlangsamung von 3 GV-Trassen. Dies steht im Widerspruch zur aktuell laufenden Diskussion über die Fahrzeiten im Güterverkehr und muss gesamthaft nochmals im 2016 vertieft geprüft werden. Die signalmässige Doppelbelegung von Gleis 5 in Rotkreuz bedingt eine Infrastrukturanpassung. Eine Realisierung bedingt die Doppelspur Schindellegi - Biberbrugg. Diese ist im AS 2025 nicht finanziert. Gemäss der Stellungnahme des Kantons SZ ist eine angenäherte Systematisierung zu prüfen. Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei planbar. Es wären einschneidende Anpassungen bei der Trassenanzahl/qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ-Leistungen) Es gibt keine unabhängige Trassierungsmöglichkeit eines ExpressGüterzuges vom RBL nach Chur ohne Teilnutzung je eines Systemtrasses RBL–Zürich Vorbahnhof und Zürich Vorbahnhof–Chur und umgekehrt Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei planbar. Es wären einschneidende Anpassungen bei der Trassenanzahl/qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ-Leistungen) Abklärung AS 2030 Abklärung Abklärung AS 2030 AS 2030 11/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 91 92 93 94 95 96 zusätzliche Trasse RBL-DOTU +1 Trasse integral zusätzlich verknüpfte Fahrmöglichkeit Richtung Süden Der Leitweg Heitersberg führt zu Konflikten in Othmarsingen und der Leitweg Brugg führt zu Konflikten in Brugg. Es besteht keine infrastrukturneutrale Lösung. zusätzliche Trasse RBL-SG +3 Trassen Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit in der HVZ Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei planbar. Es wären einschneidende Anpassungen bei der Trassenanzahl/qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ-Leistungen) zusätzliche Trasse RBL-SH +1 Trasse Im Fahrplan 2017 besteht noch kein in der HVZ Konflikt. Dieser entsteht erst mit der Einführung der 4. TE der S-Bahn Zürich 2020. Eine infrastrukturneutrale Lösung ist nicht möglich. zusätzliche Trasse RBL-SO +2 Trassen Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit in der HVZ Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei planbar. Es wären einschneidende Anpassungen bei der Trassenanzahl/qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ-Leistungen) zusätzliche Trasse LB-ZF +1 Trasse in Die Umsetzung braucht Infrastruktur der HVZ unabhängig von RBL-SO (Einbindung Zofingen, Kapazitätserhöhung auf Strecke in Einspur (Doppelspurinsel) Eine infrastrukturneutrale Lösung ist nicht möglich. Sillon supplémentaire LS-SIO + 1 sillon A l’heure actuelle, il y a un sillon stanintégral dard jusqu’à St-Maurice. Avec l’introduction de l’EA 2025 de PRODES, ce sillon ne sera plus réalisable sans mesure infrastructurelle. Un sillon TM supplémentaire n’est pas planifiable sans conflit sur l’infrastructure de référence. Des adaptations cruciales seraient nécessaires en matière de nombre et de qualité des sillons du transport de voyageurs (renonciation aux prestations HDP). Les vérifications doivent tenir compte de la plage horaire de l’EC intégré à l’horaire cadencé. AS 2030 AS 2030 AS 2030 AS 2030 AS 2030 Vérification 12/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 97 98 99 Sillon supplémentaire LT-PAL + 1 sillon L’état de référence correspond à Vérification intégral l’horaire 2015. Un sillon TM supplémentaire n’est pas planifiable sans conflit sur l’infrastructure de référence. Des adaptations cruciales seraient nécessaires en matière de nombre et de qualité des sillons du transport de voyageurs (renonciation aux prestations HDP). Durchfahrt GZ Bern PB zur HVZ nicht Es ist keine infrastrukturneutrale LöAbklärung möglich sung möglich. Bestehende Trassenkonflikte in der HVZ müssen im Jahresfahrplan geregelt werden. Vorbehalten bleiben mögliche (Teil-) Lösungen im Rahmen des mit STEP AS 2025 geplanten Ausbaus. Zugslängebeschränkung GV auf 500m Mögliche Zugslänge wird bei VorlieAbklärung in Bern gen der Konzeptstudie Holligen geprüft. 100 Aumentare la velocità media delle tracce per il traffico merci nella GBC 101 Verfügbarkeit 6 Transittrasse Gotthard 105 Knoten Bern: Stärken/Schwächen und betriebliche Anforderungen Stärken/Schwächen EC Zürich– München in St. Gallen 107 Le tracce per il traffico merci vengono rallentate a 45 km/h dall'inserimento della linea S. Dato che il sistema Tilo è già al limite della capacità, non è possibile attuare un adeguamento senza investimenti infrastrutturali. Si sta verificando se, in attesa che venga completato l'ampliamento del sistema TILO, il concetto intermedio TILO 2020 attualmente perseguito consenta temporaneamente di realizzare miglioramenti. In den Stunden mit dem FV-Halt Altdorf kann bis Rotkreuz die mit Konflikt behaftete sechste Trasse nur mit weitgehenden Konsequenzen FV, TILO und GV genutzt werden. Die Resultate sind bei neuen Erkenntnissen aus dem Testbetrieb des Gotthard-Basistunnels zu überprüfen SBB prüft die Machbarkeit im Rahmen der Objektstudie Westkopf Um ein Stärken / Schwächen in St.Gallen zu ermöglichen, wurden verschiedene Ansätze geprüft und verworfen. Es wurde noch keine Lösung gefunden, welche ohne gravierende Auswirkungen auf andere Angebote sowie infrastrukturneutral realisierbar wäre. Chiarimento Abklärung Studie Studie 13/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 109 111 Anpassung der Abfahrten im Knoten Zürich in Richtung Milano und Schaffhausen Mögliche Änderungen aufgrund des Energiesparzieles SBB 112a 400m-Züge Züge Zürich – Luzern 112b 2. IR-Halt Rotkreuz 115 Auf der Referenznetzgrafik sollen auch die Bahnhöfe Erzingen, Thayngen und Singen inkl. dem entsprechenden Angebot dargestellt werden. Wil–Weinfelden: Die Erweiterung der Gleisanlage Bettwiesen und die Abtretung an das Tanklager sind eingeleitet. Zürich–Konstanz: Zusammen mit dem IC Zürich-Romanshorn (an .55/ab .05) ist der IR Zürich–Konstanz in Zürich HB in einem sauberen 30 Minuten-Takt mit den Fahrzeiten (an .25/ab .35) zu legen. Ab Zürich Flughafen ist der saubere 30 Minuten-Takt bereits jetzt schon eingetragen. An- und Abfahrtszeiten in Sargans von St.Gallen werden auf Dezember 2014 angepasst. Diese sind in der Netzgrafik zu übernehmen: An .24 / ab .36 (bzw. der zweite REX um eine halbe Stunde versetzt: an .54 / ab .06). Die Umsteigezeit kann somit mit Fahrzeitverkürzungen zwischen Buchs und Sargans realisiert werden (ohne Doppelspurabschnitt Altstätten). Abfahrtszeiten in Sargans Richtung Chur sollen symmetrisch zur Ankunftszeit sein: Ab .57 (REX) und .27 (RE) S-Bahn Obersee: Flügelungskonzept VAE/S-Bahn (Richtung Sargans) gemäss VAE-Konzept 2020. Ab- und Ankunftszeiten des VAE in Rapperswil gemäss VAE-Konzept 2020. 1/4-stündliche Bedienung Zürich- 116 118 120 122 126 SBB-P-FV studiert Alternativen für die Abklärung nächste Sequenz. Das Risiko bleibt ein offener Punkt, Abklärung der im Jahresfahrplan gelöst werden muss, sofern dies keine Auswirkungen auf die Infrastruktur hat. Die verschiedenen Varianten sind AS 2030 unter Inkaufnahme von Stabilitätsrisiken oder/und HVZ-Einschränkungen fahrbar. Die Haltezeit in Rotkreuz ist zu knapp. Abklärung Es gibt Lösungen, jedoch braucht es dazu die detaillierten Prozessschritte vom FV Dosto (Schliesszeiten). Diese Grundlagen liegen 2016 erst vor. Die zeichnerische Umsetzung bedingt Aufnahme aufwändige Arbeiten die erst 2016 2016 umgesetzt werden können. Es ist zu prüfen, ob mit der zugesiAbklärung cherten Finanzierung das Problem gelöst ist. Ein Entscheid wird suspendiert, um Abklärung Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten Ein Entscheid wird suspendiert, um Abklärung Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten Es ist abzuklären, ob die Durchbindung S4/S6 57/03 beziehungsweise Kurzwende S6 56/04 machbar ist. Abklärung Abklärung 14/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 127 Wipkingen Realisierung Mittelfristangebot 2025 Luzern-Sursee-Olten 128 Realisierung Mittelfristangebot 2025 Luzern-Zug-Zürich 129 Systematisierung Luzern-Küssnacht gemäss Mittelfristangebot 2025 130 Überprüfung des Güterüberholgleises in Pfäffikon (SZ) hinsichtlich Lage und Standort sowie Prüfung der Machbarkeit einer Haltestelle Seedamm-Center 1/2h-Takt S41 Luzern - Horw 131 132 133 134 135 Die Prüfung des Mittelfristangebots 2025 ergab, dass eine infrastrukturneutrale Realiserung nicht machbar ist. Die Prüfung des Mittelfristangebots 2025 ergab, dass eine infrastrukturneutrale Realiserung nicht machbar ist. Die Prüfung des Mittelfristangebots 2025 ergab, dass eine infrastrukturneutrale Realiserung nicht machbar ist. Die Finanzierung der doppelspurigen Einfahrt in den Bahnhof Luzern sowie des mittigen Wendegleises im Bahnhof Horw im Rahmen AS 2025 ist zu prüfen. HVZ-Leistungen auf der Strecke SoloVorausgesetzt, dass der Tunnel bis thurn – Gänsbrunnen sind im Refe2025 nutzbar ist, ist die konfliktfreie renzkonzept darzustellen. Führung der HVZ-Züge in Einzelfahrlage zu prüfen. HVZ-Leistungen im Raum Basel – Aar- Die konfliktfreie Führung der HVZgau sind im Referenzkonzept darzustel- Züge in Einzelfahrlage ist zu prüfen. len. Les trains EuroCity ne perturbent plus L’intégration de l’EC (matériel roulant les RER vaudois et valaisans ETR 610, série N180) dans le concept d’offre en Valais est possible à plusieurs conditions. Afin de résoudre des conflits de cisaillement en gare de Lausanne avec impacts sur le trafic régional et marchandises, l’EC doit aussi être intégré dans le sillon de l’IR sur le tronçon Genève-Aéroport – Lausanne (renonciation à l’échange de sillon avec l’IR Genève – Luzern). Pour obtenir une considération globale, il faut examiner les effets sur le temps de parcours total Lausanne – Milan. Arrêt de l’IR Genève – Brig à Renens et possibilité de desservir l’arrêt dès 2020 AS 2030 AS 2030 AS 2030 AS 2030 Abklärung Abklärung Abklärung Vérification Vérification 15/16 Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003 136 137 138 Cadence semi-horaire intégrale des trafics IR et TR entre Brigue et Monthey avec restriction EC Prise en compte de l’ETCS Level II entre Lausanne et Brigue à l’horizon 2025 3e produit BE-LS avec option de proLe concept proposé par les CFF et longement en direction d’Annemasse approuvé par les cantons FR et VD serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les deux directions. A part l’infrastructure de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc – Bulle – Romont. Vérification Vérification Etude 16/16 25-WE-25, Neuchâtel: Die Anschlusszeiten von La-Chaux-de-Fonds Richtung Lausanne betragen nur 3' anstelle 4'. 25-FV-02, Neuchâtel - Lausanne: Les trains hdp ne circulent que dans le sens de la charge de trafic 25-FV-30, Biel: Stärken/Schwächen ICN: Mit 2 resp. 3' Aufenthalt ist in Einzelfällen nur Schwächen am Schluss und kein Stärken möglich. Dies gilt für beide Richtungen 25-FV-17, Biel: In Richtung Ost-West perrongleicher Anschluss zwischen IR ZUE-OEN-BI und ICN BS-LS mit 3' erforderlich. 25-RME-01, Knoten Basel: Ausbau des Ostkopfes und Reduktion der Federwege im Westkopf. ZEB-RME-01, Liestal: Leistungssteigerung mit 4. Gleisachse. 25-RME-15, Olten: Ohne Erhöhung der Nutzlänge auf 400m sind organisatorische Massnahmen zu treffen (betrifft insbesondere die Linien Bern - Basel und BielZürich via Oensingen). 25-FV-17, Olten: In Fahrrichtung West-Ost perrongleicher Anschluss zwischen IR BI-OEN-ZUE und IR BNAA-BG-ZUE erforderlich (Gleis 4/7 mit 4'). ZEB-RWT-10, Neuchâtel bif - Neuchâtel: Amélioration du distancement. 25-FV-02, Lausanne Triage - Cornaux: Sillon RE HdP NE-LS à fixer en minimisant l’impact sur les sillons de marchandises LTRBL. 25-RWT-22, Noeud de Fribourg: Neuer Spurwechsel Ostkopf. 25-RWT-21, Romont Est: 2ème voie de dépassement pour train fret (direction ouest-est). 25-RWT-02, Founex: Voie de dépassement pour train fret. 25-FV-04, Lausanne - Romont: Fahrzeit de RE zwischen Palézieux und Romont lässt 2 zusätzliche Halte zu (Distanz auf GTrasse). ZEB-ROT-07, Winterthur - Weinfelden: Fahrzeitreduktion. ZEB-ROT-06_FIN, St.Gallen - St.Margrethen: Ertüchtigung der Strecke für Wako. Erforderliche technische Fahrzeit: 15.8' (ohne Zwischenhalte und ohne Halt in SM). 25-FV-19, St. Margrethen: Die mit Wako erreichbaren Fahrzeiten erfordern eine Durchfahrt in SMG (fahrende Transition, Durchfahrzeiten SMG Richtung Bregenz: .52; von Bregenz .08). ZEB-ROT-03, Elgg: Überholgleise und Anpassung Signalisierung Sirnach - Wil SG. ZEB-ROT-04, Wil: Leistungssteigerung Knoten. ZEB-ROT-17_FIN, St.Gallen Bruggen St.Gallen: Verkürzung Zugfolgezeit auf 2' und Weichenverbindung West. ZEB-ROT-05..06, Winterthur - St.Margrethen: Risiko, ob mit der bisher nicht im praktischen Betrieb erprobten Technologie "Wako" zu Zulassung und die angestrebte Fahrzeit erreicht wird. ZEB-ROT-05_FIN, Winterthur - St.Gallen: Ertüchtigung der Strecke für Wako. Erforderliche technische Fahrzeit: 29.7' (ohne Zwischenhalte). 25-FV-17, Oensingen: In Oensingen muss die Haltezeit in Richtung West-Ost auf eine Minute reduziert werden. Zudem kann der Halt in Grenchen Süd nicht gewährt werden. ZEB-RWT-11, Biel - Lengnau: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-RME-03, Bern-Wylerfeld: Entflechtung. ZEB-RME-02, Solothurn - Wanzwil: Leistungssteigerung ABS. ZEB-RME-06, Olten - Aarau: Integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel). ZEB-RME-07, Aarau: Schneller Spurwechsel Gleise 2-3. 25-FV-02, Luzern-Zürich: HVZ-Züge nur in Lastrichtung. 25-RWT-20, Lausanne - Bern: Risiko, ob mit der bisher nicht im praktischen Betrieb erprobten Technologie "Wako" zu Zulassung und die angestrebte Fahrzeit erreicht wird. 25-RWT-20, Lausanne - Bern: Die Fahrzeitberechnung, Stand 05.06.2014 verschärft die Situation mit dem Abkreuzkonflikt RE/IC in Romont. Die erforderlichen 3' werden um 0.4' unterschritten. 25-RWT-20, Lausanne - Bern: Ertüchtigung für Dosto mit Wankkompensation (Wako) zur Reduktion der Fahrzeit (61' mit Halt FRI). 25-RWT-01, Genève Cornavin.: Genève Cornavin, Augmentation de la capacité avec une nouvelle gare souterraine "FD2C". 25-RWT-03, Denges: Voie de d’attende pour l’entrée à LT. ZEB-ROT-02, Winterthur: Leistungssteigerung Bahnhof. ZEB-ROT-01, Raum Dorfnest: Entflechtung und Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-ROT-08, Weinfelden - Kehlhof: Partielle Doppelspur mit Verlängerung. 25-ROT-97, Oberriet - Altstätten: Doppelspurabschnitt Oberriet - Oberriet Nord: - Spaltweichen mit Streckengeschwindigkeit - Weichenverbindung in Oberriet Seite Altstätten (für Doppelkreuzung/Überholung REX – GTrasse – G-Trasse) - Federweg Oberriet Nord S4 mit RE: 90‘‘. ZEB-PONS-06, Walchwil: Partielle Doppelspurausbau. 25-FV, Luzern - Milano: Einzelzüge 25-FV-30, Bern - Olten - Zürich: Die Fahrbarkeit der HVZ IC Bern - Zürich mit Halt in Aarau erfordert, dass die FV-Linie BN-BDFOL (-ZUE) mit Regio-Dosto produziert wird. Die Fahrzeiten mit Lok 460 und 300m langen Kompositionen reicht nicht. Gemäss Masterplan des Fernverkehrs steht aus heutiger Sicht die ZEB-RME-04_FIN, (Basel -) Luzern: notwendige Anzahl Regio-Dosto auf den Zugfolgezeitverkürzung Einfahrt. Zeitpunkt 2025 nicht zur Verfügung. ZEB-RME-08, Olten: Neue Fahrstrasse Gleise 10/11 von Däniken, Ersatz wegfallende Abstellanlagen. ZEB-RME-09, Däniken: Wendemöglichkeit im RB. 25-RME-17, Aarburg/Oftringen - Zofingen: 2' Zugfolge Abzweigung Kriegsschlaufe bis Zofingen. 25-RME-18, Zofingen: Wendegleis für den Fernverkehr in Mittellage. 25-RME-20, Zofingen - Rothrist: Kriegsschlaufe, Ertüchtigung für höhere Zugzahlen. 25-RME-14, Luzern: 404m FV-Dosto in Gleis 3, 404m GIRUNO in Gleis 7, diese Situation führt zu Anschlussbruch IR GeAp–Lz auf Zb. Abfertigung an ortsfester Anlage in Lz erforderlich. 25-WE-01, Coppet: Il n'a pas de correspondance entre RE GEAPNY et le RER ANN-COP (correspondance à Versoix). 25-GV-30, Genève La Praille - Vernier - Meyrin Cargo - (Bellegarde): GV von und nach GePr schliesst sich bei Einund Ausfahrt gegenseitig aus. Kapazitätsteilung zwischen GV und TGV (an Ge xx.16 resp. ab Ge xx.43). ZEB-RWT-14_FIN, Lausanne - St-Maurice: Aménagement pour l'exploitation sans agent de train (RE à 300m) et pour un dépassement par l'EC à Villeneuve. 25-GV-30, Lausanne - Brig: Wenn der EC verkehrt, ist eine veränderte Fahrlage der G-Trassen erforderlich. 25-FV-06, Lausanne - Brig: Wenn der EC verkehrt, müssen Fahrzeiten und Haltepolitik anderer Produkte (IR, RE, RER Valais) angepasst werden). ZEB-RWT-09, Lausanne: Pronlongement des quais. ZEB-RWT-01, Villeneuve - St. Maurice: Amélioration du distancement. ZEB-RWT-02, Vevey - Leuk: PEL2-adaptation diverse. ZEB-RWT-03, Puidoux - Palézieux: Amélioration du distancement. ZEB-RWT-04, Romont Est: Voie de dépassement pour train fret (direction est-ouest). ZEB-RWT-05_FIN, Fribourg: Deuxième accès dénivelé. ZEB-RWT-06, Lausanne - Renens: Saut de mouton. ZEB-RWT-07, Lausanne - Renens: 4ème voie. ZEB-RWT-08, Renens: Tête est, raccordement de la 4ème voie. 25-FV-30, Luzern: 404m lange GIRUNO-Züge BS-LZ-LG sowie 404m FV-Dosto zur HVZ ZUE-LZ-BN erfordern, dass in Gleis 6/7 nach dem Ausfahrsignal abgefahren wird. Die bereits heute vorhandene, stellwerkseitige Lösung für die besetzte Ausfahrt ist wegen fehlender Abfahrtverhindernung kritisch. 25-FV-10, Bern: Im 00 und 30 Knoten Bern müssen jeweils die ersten Radiallinien bis Bern eine Fluchtfahrt vollziehen, um die max. Kapazität zu gewährleisten. 25-RME-25, Knoten Bern: - Ausbau Perron 5 für 2x 404m Züge. - Ausbau Perron 6 für 4x 210m Züge. - Neue Bereitstellungsanlage Westseite mind. 4 Gleise Anbindung Mitte für RE und FV. - 2'-Zugfolge Westseite. 25-RME-26, Knoten Bern: Ostseite 2‘ ZFZ bis an jede Perronkante. 25-RME-33, Gümligen: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. 25-RME-34, Gümligen - Rubigen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. 25-RME-36, Rubigen - Münsingen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. 25-FV-12, Spiez: Für 400m lange Züge in Gleis 1 sind organisatorische Massnahmen erforderlich. ZEB-BLS-30, Leissigen: Ausbau zur Kreuzungsstelle für 400m Züge. 25-FV-09, Luzern - Arth-Goldau: Mit Abfahrt .16 in GD Richtung LZ ist mit den Rollmaterialvorgaben der Federweg zwischen dem Zug von GD und dem IR nach ZUE ungenügend (0.6' unter den Planungsvorgaben) sowie in RK der Federweg zwischen den Zügen LZ-GD auf dem Minimum (in RK beide Züge durch Gleis 4). Die Suche nach möglichen Lösungsansätzen ist in Bearbeitung. 25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona: Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen pro h und Richtung anstelle der geforderten 6 Trassen fahrbar. 25-ROT-12, Weesen: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. 25-ROT-10, Schübelbach: Angebot benötigt Infrastrukturen, welche noch nicht abschliessend geprüft und definiert sind. 25-ROT-11, Pfäffikon SZ: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. 25-ROT-18, Pfäffikon - Altendorf: Blockverdichtung für Zugfolge EC-GV. 25-OST-04, Sargans: Mindestumsteigezeit IC/RE von 3' entspricht Planungsgrundlagen, ist aber unter Betrachtung der spitzen Kreuzung RE/RE in ALT stabilitätskritisch. Für die Ausdehnung der Umsteigezeit ist ein Doppelspurabschnitt in ALT oder eine Fahrzeitverkürzung erforderlich. 25-ROT-14, Landquart: Gleissignale Gleis 1 / 2. 25-FV-30, Erstfeld: Beim Einsatz von Lok Re420 anstelle Pendel mit Re460 erfordert die knappe Wendezeit sowie die Ein-/Ausfahrten 2 Loks. Auf der Nordseite von ER muss ein Bereitstellungsgleis für die abgehende Lok bestehen. 25-FV-02, Erstfeld-Zürich: HVZ-Züge nur in Lastrichtung. In Fahrrichtung Süd-Nord besteht eine Kapazitätsteilung mit IC von Lugano. ZEB-RSD-01, Biasca - Castione: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-RSD-02, Bellinzona: Leistungssteigerung. ZEB-RSD-03, Giubiasco: Neue Weichenverbindungen. ZEB-RSD-06, Lugano: Parallele Ein- und Ausfahrten Gleis 1/2. 25-RSD-10, Lugano - Melide: Wendegleis und Abstellung für Stärken/Schwächen. ZEB-RSD-11, Mendrisio: Verlängerung und Anpassung Perron Gleis 1, inkl. Einfahrt mit 60 km/h. ZEB-RSD-04, Chiasso: Leistungssteigerung. ZEB-FV-13, Chiasso: Das FV-Konzept Zürich - Milano erfordert eine Durchfahrt in CHI (fahrende Transition). Machbarkeit bezüglich Technik und Prozesse bisher nicht nachgewiesen. ZEB-FV-13, Lugano - Chiasso: Stärken/Schwächen der EC in Lugano oder Chiasso nicht möglich (in Lugano Aufenthalt zu kurz, in Chiasso kein Halt hinterlegt). Bemerkungen zum Angebot. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten. Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet. Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert werden. 25-GV-30, Stein-Säckingen - Eglisau: 2 Trassen pro h in einer Fahrrichtung fahrbar anstelle 1 Trasse pro h und Fahrrichtung. 25-GV-30, RBL - Zürich Altstetten - Zürich Oerlikon: Zur HVZ P von RBL Richtung Ostschweiz 2 von 4 Trassen fahrbar (keine Verknüpfung Richtung Bülach möglich); zur HVZ P keine Ausnahmen keine erhöhte Anhängelast für freie Fahrt zulässig. 25-GV-30, Laufen - Basel: Zur HVZ-P Konflikt mit G-Trassen in beiden Richtungen. 25-GV-30, Würenlos - Zürich Seebach: 25-GV-30, Hüntwangen - Schaffhausen: Zur HVZ P über beide Fahrrichtungen insgesamt Zur HVZ P nur 1 von 2 G-Trassen fahrbar 5 Trassen fahrbar (anstelle 6). (spezielle HVZ-Trasse für den G-Verkehr). 25-RME-03, Pratteln: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. ZEB-RME-01, Liestal: Leistungssteigerung mit 4. Gleisachse. 25-RME-10, Mägenwil - Lupfig: Neue Verbindungslinie und Leistungssteigerung Mägenwil für Abzweigung Richtung Birr. 25-RME-11, Lenzburg - Gexi: Leistungssteigerung mittels zusätzlicher Spurwechsel. 25-RME-12, Mägenwil: Einbindung Verbindungslinie in Richtung Heitersberg zur Leistungssteigerung. 25-RME-13, Rupperswil - Brugg: Lärmschutzmassnahmen als Folge Umleitung Güterverkehr. Bemerkungen zum Angebot. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten. Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet. Infrastruktur durch andere Infrastrukturbetreiberin finanziert. ZEB-PONS-01, Basel RB - Pratteln: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-PONS-02, Rheinfelden - Mumpf: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-PONS-03, Eiken - Hornussen: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-PONS-04, Effingen - Brugg: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-PONS-05, Brugg - Rotkreuz: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-RME-10, Olten: Weichenverbindung 361 – E2 und Bypass Olten Nord für Parallelfahrmöglichkeiten Olten – Olten Nord, neue Einbindung Gleis E4 für Lokalgüterverkehr. 25-RME-09, Ligerz - Twann: Leistungssteigerung mittels durchgehender Doppelspur. ZEB-RME-07, Aarau: Schneller Spurwechsel Gleise 2-3. HVZ-Verknüpfung hat einen Ausschluss mit Trasse von Baden-Oberstadt. ZEB-RME-06, Olten - Aarau: Integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel). ZEB-ROT-01, Raum Dorfnest: Entflechtung und Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-ROT-03, Elgg: Überholgleise und Anpassung Signalisierung Sirnach - Wil SG. 25-GV-30, RBL - Ostschweiz: G-Trassen müssen mit A80 trassiert sein. 25-GV-30, Bern: Zur HVZ P keine Durchfahrten fahrbar. 25-GV-30, Knoten Bern: Durchfahrt Güterzüge Bern West - Ost auf 500m Länge beschränkt. 25-GV-04, Bern Weyermannshaus: Die Erreichbarkeit für den Güterverkehr ist nicht in jedem Fall sichergestellt. 25-GV-30, Aarau – Killwangen-Spreitenbach (RBL): Zur HVZ P sind West-Ost 5 Trassen und OstWest 4 Trassen fahrbar. 25-GV-30, Genève La Praille - Vernier - Meyrin Cargo - (Bellegarde): GV von und nach GePr schliesst sich bei Einund Ausfahrt gegenseitig aus. Kapazitätsteilung zwischen GV und TGV (an Ge xx.16 resp. ab Ge xx.43). 25-RWT-21, Romont Est: 2ème voie de dépassement pour train fret (direction ouest-est). ZEB-RWT-04, Romont Est: Voie de dépassement pour train fret (direction est-ouest). 25-FV-02, Lausanne Triage - Cornaux: Sillon RE HdP NE-LS à fixer en minimisant l’impact sur les sillons de marchandises LTRBL. 25-GV-10, Zollikofen - Gümligen: Umsetzung des Betriebskonzeptes mit 4 GTrassen pro Richtung und h ins Aaretal erfordert eine vertiefte Betrachtung unter Berücksichtigung der Topologie in Gümligen. Für die Festlegung der erforderlichen Infrastruktur (Spurwechsel zur Vergrösserung der Federwege) ist eine Simulation erforderlich. 25-GV-30, Lausanne - Brig: Wenn der EC verkehrt, ist eine veränderte Fahrlage der G-Trassen erforderlich. 25-RWT-02, Founex: Voie de dépassement pour train fret. 25-RWT-03, Denges: Voie de d’attende pour l’entrée à LT. 25-GV-30, Zofingen - Suhr - Lenzburg: Fahrrichtung SUHR-ZF: 2 Trassen pro h in unter Auschluss der Gegenrichtung fahrbar. Fahrrichtung ZF-SUHR: 1 Trasse pro h fahrbar, unter Ausschluss der Gegenrichtung sowie in ZF unter Ausschluss der Trasse nach SO. ZEB-PONS-08, Arth-Goldau: Beitrag an neue Spurwechsel. 25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona: Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen pro h und Richtung anstelle der geforderten 6 Trassen fahrbar. ZEB-RME-03, Bern-Wylerfeld: Entflechtung. 25-RME-33, Gümligen: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. 25-RME-34, Gümligen - Rubigen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. 25-RME-36, Rubigen - Münsingen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. ZEB-GV-05, Thun - Brig: Betriebskonzept (insbesondere BWP) Lötschbergachse noch offen. Das Betriebskonzept hat einen Einfluss auf die Qualität und Mengengerüst der Trassen. 25-RME-20, Zofingen - Rothrist: Kriegsschlaufe, Ertüchtigung für höhere Zugzahlen. ZEB-RME-02, Solothurn - Wanzwil: Leistungssteigerung ABS. 25-GV-30, Olten - Zofingen: Nur 1 Trasse anstelle 2 Trassen fahrbar. 25-GV-30, Brig - Domodossola: Von den 4 G-Trassen können nur 3 via DOMO II verkehren. 25-WE-17, Brig - Domodossola: Fahrlage gem. "Variante1" (Studie SBB-RV 31.1.2014) ohne kurze Wendezeit in Domo. RV verhindert eine von 4 G-Trassen. ZEB-RSD-01, Biasca - Castione: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-RSD-02, Bellinzona: Leistungssteigerung. 25-RSD-01, Bellinzona - Giubiasco: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis und Wendegleis für S-Bahn (Seite Stadt). ZEB-RSD-03, Giubiasco: Neue Weichenverbindungen. ZEB-RSD-05, Vezia - Chiasso: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-RSD-04, Chiasso: Leistungssteigerung. 25-GV-30, Basel RB - Luino: Maximale Zugslänge 700m. ZEB-RSD-07, Contone - Quartino: Doppelspurausbau. ZEB-RSD-14, Cadenazzo - Ranzo: Beitrag an Leistungssteigerung. ZEB-RSD-15, Cadenazzo - Luino: Ampliamento alimentazione linea (Leistungssteigerung). 25-RFI-01, Cadenazzo - Luino: Ausbau Pino T. für Kreuzungen GV/GV mit 700m; in Luino 4 Gleise für Züge von 700m. 25-ROT-14, Landquart: Gleissignale Gleis 1 / 2. 25-ROT-11, Pfäffikon SZ: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. 25-ROT-12, Weesen: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. 25-GV-30, Stein-Säckingen - Eglisau: 2 Trassen pro h in einer Fahrrichtung fahrbar anstelle 1 Trasse pro h und Fahrrichtung. 25-GV-30, RBL - Zürich Altstetten - Zürich Oerlikon: Zur HVZ P von RBL Richtung Ostschweiz 2 von 4 Trassen fahrbar (keine Verknüpfung Richtung Bülach möglich); zur HVZ P keine Ausnahmen keine erhöhte Anhängelast für freie Fahrt zulässig. 25-GV-30, Laufen - Basel: Zur HVZ-P Konflikt mit G-Trassen in beiden Richtungen. 25-GV-30, Würenlos - Zürich Seebach: 25-GV-30, Hüntwangen - Schaffhausen: Zur HVZ P über beide Fahrrichtungen insgesamt Zur HVZ P nur 1 von 2 G-Trassen fahrbar 5 Trassen fahrbar (anstelle 6). (spezielle HVZ-Trasse für den G-Verkehr). 25-RME-03, Pratteln: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. ZEB-RME-01, Liestal: Leistungssteigerung mit 4. Gleisachse. 25-RME-10, Mägenwil - Lupfig: Neue Verbindungslinie und Leistungssteigerung Mägenwil für Abzweigung Richtung Birr. 25-RME-11, Lenzburg - Gexi: Leistungssteigerung mittels zusätzlicher Spurwechsel. 25-RME-12, Mägenwil: Einbindung Verbindungslinie in Richtung Heitersberg zur Leistungssteigerung. 25-RME-13, Rupperswil - Brugg: Lärmschutzmassnahmen als Folge Umleitung Güterverkehr. Bemerkungen zum Angebot. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten. Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet. Infrastruktur durch andere Infrastrukturbetreiberin finanziert. ZEB-PONS-01, Basel RB - Pratteln: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-PONS-02, Rheinfelden - Mumpf: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-PONS-03, Eiken - Hornussen: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-PONS-04, Effingen - Brugg: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-PONS-05, Brugg - Rotkreuz: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-RME-10, Olten: Weichenverbindung 361 – E2 und Bypass Olten Nord für Parallelfahrmöglichkeiten Olten – Olten Nord, neue Einbindung Gleis E4 für Lokalgüterverkehr. 25-RME-09, Ligerz - Twann: Leistungssteigerung mittels durchgehender Doppelspur. ZEB-RME-07, Aarau: Schneller Spurwechsel Gleise 2-3. ZEB-RME-06, Olten - Aarau: Integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel). ZEB-ROT-01, Raum Dorfnest: Entflechtung und Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-ROT-03, Elgg: Überholgleise und Anpassung Signalisierung Sirnach - Wil SG. 25-GV-30, RBL - Ostschweiz: G-Trassen müssen mit A80 trassiert sein. 25-GV-30, Bern: Zur HVZ P keine Durchfahrten fahrbar. 25-GV-30, Knoten Bern: Durchfahrt Güterzüge Bern West - Ost auf 500m Länge beschränkt. 25-GV-04, Bern Weyermannshaus: Die Erreichbarkeit für den Güterverkehr ist nicht in jedem Fall sichergestellt. 25-GV-30, Aarau – Killwangen-Spreitenbach (RBL): Zur HVZ P sind West-Ost 5 Trassen und OstWest 4 Trassen fahrbar. 25-GV-30, Genève La Praille - Vernier - Meyrin Cargo - (Bellegarde): GV von und nach GePr schliesst sich bei Einund Ausfahrt gegenseitig aus. Kapazitätsteilung zwischen GV und TGV (an Ge xx.16 resp. ab Ge xx.43). 25-RWT-21, Romont Est: 2ème voie de dépassement pour train fret (direction ouest-est). ZEB-RWT-04, Romont Est: Voie de dépassement pour train fret (direction est-ouest). 25-FV-02, Lausanne Triage - Cornaux: Sillon RE HdP NE-LS à fixer en minimisant l’impact sur les sillons de marchandises LTRBL. 25-GV-10, Zollikofen - Gümligen: Umsetzung des Betriebskonzeptes mit 4 GTrassen pro Richtung und h ins Aaretal erfordert eine vertiefte Betrachtung unter Berücksichtigung der Topologie in Gümligen. Für die Festlegung der erforderlichen Infrastruktur (Spurwechsel zur Vergrösserung der Federwege) ist eine Simulation erforderlich. 25-GV-30, Lausanne - Brig: Wenn der EC verkehrt, ist eine veränderte Fahrlage der G-Trassen erforderlich. 25-RWT-02, Founex: Voie de dépassement pour train fret. 25-RWT-03, Denges: Voie de d’attende pour l’entrée à LT. 25-GV-30, Zofingen - Suhr - Lenzburg: Fahrrichtung SUHR-ZF: 2 Trassen pro h in unter Auschluss der Gegenrichtung fahrbar. Fahrrichtung ZF-SUHR: 1 Trasse pro h fahrbar, unter Ausschluss der Gegenrichtung sowie in ZF unter Ausschluss der Trasse nach SO. ZEB-PONS-08, Arth-Goldau: Beitrag an neue Spurwechsel. 25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona: Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen pro h und Richtung anstelle der geforderten 6 Trassen fahrbar. ZEB-RME-03, Bern-Wylerfeld: Entflechtung. 25-RME-33, Gümligen: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. 25-RME-34, Gümligen - Rubigen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. 25-RME-36, Rubigen - Münsingen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. ZEB-GV-05, Thun - Brig: Betriebskonzept (insbesondere BWP) Lötschbergachse noch offen. Das Betriebskonzept hat einen Einfluss auf die Qualität und Mengengerüst der Trassen. 25-RME-20, Zofingen - Rothrist: Kriegsschlaufe, Ertüchtigung für höhere Zugzahlen. ZEB-RME-02, Solothurn - Wanzwil: Leistungssteigerung ABS. 25-GV-30, Olten - Zofingen: Nur 1 Trasse anstelle 2 Trassen fahrbar. 25-GV-30, Brig - Domodossola: Von den 4 G-Trassen können nur 3 via DOMO II verkehren. 25-WE-17, Brig - Domodossola: Fahrlage gem. "Variante1" (Studie SBB-RV 31.1.2014) ohne kurze Wendezeit in Domo. RV verhindert eine von 4 G-Trassen. ZEB-RSD-01, Biasca - Castione: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-RSD-02, Bellinzona: Leistungssteigerung. 25-RSD-01, Bellinzona - Giubiasco: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis und Wendegleis für S-Bahn (Seite Stadt). ZEB-RSD-03, Giubiasco: Neue Weichenverbindungen. ZEB-RSD-05, Vezia - Chiasso: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-RSD-04, Chiasso: Leistungssteigerung. 25-GV-30, Basel RB - Luino: Maximale Zugslänge 700m. ZEB-RSD-07, Contone - Quartino: Doppelspurausbau. ZEB-RSD-14, Cadenazzo - Ranzo: Beitrag an Leistungssteigerung. ZEB-RSD-15, Cadenazzo - Luino: Ampliamento alimentazione linea (Leistungssteigerung). 25-RFI-01, Cadenazzo - Luino: Ausbau Pino T. für Kreuzungen GV/GV mit 700m; in Luino 4 Gleise für Züge von 700m. 25-ROT-14, Landquart: Gleissignale Gleis 1 / 2. 25-ROT-11, Pfäffikon SZ: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. 25-ROT-12, Weesen: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. HGV-RFF-01, Delle - Belfort: Wiederinbetriebnahme der stillgelegten Linie. 25-WE-25, Les Hauts-Geneveys - La Chaux-deFonds: Le sillon fret est supprimé. ZEB-RWT-13_FIN, Courtemaîche: Gare de croisement avec entrées simultanées (2ème étape). 25-WE-26, Porrentruy - Delle: À cause des 5' de temps transition, les arrêts à Grandgourt et Buix sont supprimés. ZEB-RWT-12, Bassecourt: Gare de croisement avec entrées simultanées. 25-RME-09, Ligerz - Twann: Leistungssteigerung mittels durchgehender Doppelspur. 25-WE-25, Neuchâtel: Zwischen RE nach Pontarlier und RV nach Corcelles-Peseux besteht eine Kapazitätsteilung. Es kann nur der eine oder andere Zug verkehren. 25-WE-25, Neuchâtel: Die Anschlusszeiten von La-Chaux-de-Fonds Richtung Lausanne betragen nur 3' anstelle 4'. 25-FV-02, Neuchâtel - Lausanne: Les trains hdp ne circulent que dans le sens de la charge de trafic 25-FV-02, Lausanne Triage - Cornaux: Sillon RE HdP NE-LS à fixer en minimisant l’impact sur les sillons de marchandises LTRBL. 25-RME-64, Kerzers: Flügelkonzept bedingt mindestens 5 Minuten Aufenthaltszeit. Angebotsoptimierungen erforderlich. ZEB-RWT-10, Neuchâtel bif - Neuchâtel: Amélioration du distancement. 25-FV-30, Biel: Stärken/Schwächen ICN: Mit 2 resp. 3' Aufenthalt ist in Einzelfällen nur Schwächen am Schluss und kein Stärken möglich. Dies gilt für beide Richtungen 25-FV-17, Biel: In Richtung Ost-West perrongleicher Anschluss zwischen IR ZUE-OEN-BI und ICN BS-LS mit 3' erforderlich. 25-GV-30, (Payerne -) Avenches - Kerzers: Trasse pro h nur in einer Richtung fahrbar (anstelle 1 Trasse pro h und Fahrrichtung). Zur HVZ P keine Trasse Payerne - Kerzers fahrbar. 25-RWT-15, La Sarraz: Aménagement de la gare (Infrafonds). 25-RWT-16, Cully: Voie de rebroussement centrale (Infrafonds). 25-WE-01, Coppet: Il n'a pas de correspondance entre RE GEAPNY et le RER ANN-COP (correspondance à Versoix). ZEB-RWT-06, Lausanne - Renens: Saut de mouton. ZEB-RWT-07, Lausanne - Renens: 4ème voie. 25-RWT-02, Founex: Voie de dépassement pour train fret. ZEB-RWT-08, Renens: Tête est, raccordement de la 4ème voie. 25-RWT-03, Denges: ZEB-RWT-09, Lausanne: Voie de d’attende pour l’entrée à LT. Pronlongement des quais. ZEB-RWT-14_FIN, Lausanne - St-Maurice: Aménagement pour l'exploitation sans agent de 25-FV-06, Lausanne - Brig: train (RE à 300m) et pour un dépassement par Wenn der EC verkehrt, müssen Fahrzeiten und Haltepolitik anderer Produkte (IR, RE, RER l'EC à Villeneuve. Valais) angepasst werden). 25-GV-30, Genève La Praille - Vernier - Meyrin 25-GV-30, Lausanne - Brig: Cargo - (Bellegarde): Wenn der EC verkehrt, ist eine veränderte GV von und nach GePr schliesst sich bei EinFahrlage der G-Trassen erforderlich. und Ausfahrt gegenseitig aus. Kapazitätsteilung zwischen GV und TGV (an Ge ZEB-RWT-01, Villeneuve - St. Maurice: Amélioration du distancement. xx.16 resp. ab Ge xx.43). 25-RWT-01, Genève Cornavin.: Genève Cornavin, Augmentation de la capacité avec une nouvelle gare souterraine "FD2C". Remarques concernant l’offre. Infrastructure incluse dans ZEB ou STEP AS25. Infrastructure pas encore incluse dans ZEB ou STEP AS25 . En suspens de l’état actuel de planification. Des mesures seront développées ultérieurement dans le cadre du processus de planification . Infrastructures prévues par les planifications régionales qui sont financées par les cantons. 25-FV-04, Lausanne - Romont: Fahrzeit de RE zwischen Palézieux und Romont lässt 2 zusätzliche Halte zu (Distanz auf GTrasse). 25-RWT-20, Lausanne - Bern: Risiko, ob mit der bisher nicht im praktischen Betrieb erprobten Technologie "Wako" zu Zulassung und die angestrebte Fahrzeit erreicht wird. ZEB-RWT-02, Vevey - Leuk: PEL2-adaptation diverse. ZEB-RWT-03, Puidoux - Palézieux: Amélioration du distancement. 25-TPF-02, Vaulruz: Des entrées simultanées. 25-WE-32, Fribourg: Transit obligatoire: Noeud 00 Bulle <-> Morat; noeud 30 Yverdon <-> Neuchâtel. 25-WE-31, Givisiez: Trou de cadence pour le trafic fret à 30 minutes de l'offre RER FRI-YV et/ou FRI-MRT (3 trous par direction entre 08h00 et 20h00). ZEB-RWT-05_FIN, Fribourg: Deuxième accès dénivelé. 25-RWT-22, Noeud de Fribourg: Neuer Spurwechsel Ostkopf. ZEB-RWT-04, Romont Est: Voie de dépassement pour train fret (direction est-ouest). 25-RWT-21, Romont Est: 2ème voie de dépassement pour train fret (direction ouest-est). 25-RWT-20, Lausanne - Bern: Ertüchtigung für Dosto mit Wankkompensation (Wako) zur Reduktion der Fahrzeit (61' mit Halt FRI). 25-RWT-20, Lausanne - Bern: Die Fahrzeitberechnung, Stand 05.06.2014 verschärft die Situation mit dem Abkreuzkonflikt RE/IC in Romont. Die erforderlichen 3' werden um 0.4' unterschritten. 25-WE-17, Brig - Domodossola: Fahrlage gem. "Variante1" (Studie SBB-RV 31.1.2014) ohne kurze Wendezeit in Domo. RV verhindert eine von 4 G-Trassen. 25-WE-17, Brig - Domodossola: Autozüge SBB Brig-Iselle: - 90‘-Takt (wenn BLS-Autozüge nicht verkehren). -120‘-Takt (wenn BLS-Autozüge verkehren). 25-GV-30, (Payerne -) Avenches - Kerzers: Trasse pro h nur in einer Richtung fahrbar (anstelle 1 Trasse pro h und Fahrrichtung). Zur HVZ P keine Trasse Payerne - Kerzers fahrbar. 25-FV-17, Oensingen: In Oensingen muss die Haltezeit in Richtung West-Ost auf eine Minute reduziert werden. Zudem kann der Halt in Grenchen Süd nicht gewährt werden. 25-FV-17, Biel: In Richtung Ost-West perrongleicher Anschluss zwischen IR ZUE-OEN-BI und ICN BS-LS mit 3' erforderlich. 25-RME-64, Kerzers: Flügelkonzept bedingt mindestens 5 Minuten Aufenthaltszeit. Angebotsoptimierungen erforderlich. 25-BLS-01, Bern Brünnen: Wendegleis für S-Bahnen in Mittellage. 25-FV-30, Bern - Olten - Zürich: Die Fahrbarkeit der HVZ IC Bern - Zürich mit Halt in Aarau erfordert, dass die FV-Linie BN-BDFOL (-ZUE) mit Regio-Dosto produziert wird. Die Fahrzeiten mit Lok 460 und 300m langen Kompositionen reicht nicht. Gemäss Masterplan des Fernverkehrs steht aus heutiger Sicht die notwendige Anzahl Regio-Dosto auf den Zeitpunkt 2025 nicht zur Verfügung. ZEB-BLS-10, Belp - Thun (Gürbetal): Uetendorf - Lerchenfeld, Doppelspurausbau. 25-GV-04, Bern Weyermannshaus: Die Erreichbarkeit für den Güterverkehr ist nicht in jedem Fall sichergestellt. 25-BN-03, S-Bahn Bern: Rollmaterial- und Unterhaltskonzept BLS muss neu erarbeitet werden. Auswirkungen auf Abstellungen wahrscheinlich. 25-FV-10, Bern: Im 00 und 30 Knoten Bern müssen jeweils die ersten Radiallinien bis Bern eine Fluchtfahrt vollziehen, um die max. Kapazität zu gewährleisten. Bemerkungen zum Angebot. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten. Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet. Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert werden. ZEB-RME-03, Bern-Wylerfeld: Entflechtung. 25-RME-25, Knoten Bern: - Ausbau Perron 5 für 2x 404m Züge. - Ausbau Perron 6 für 4x 210m Züge. - Neue Bereitstellungsanlage Westseite mind. 4 Gleise Anbindung Mitte für RE und FV. - 2'-Zugfolge Westseite. 25-RME-26, Knoten Bern: Ostseite 2‘ ZFZ bis an jede Perronkante. 25-RME-27, Bern Holligen: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. ZEB-BLS-40_FIN, Eifeld: Neue Kreuzungsstelle mit gleichzeitigen Einfahrten. 25-FV-12, Spiez: Für 400m lange Züge in Gleis 1 sind organisatorische Massnahmen erforderlich. ZEB-BLS-30, Leissigen: Ausbau zur Kreuzungsstelle für 400m Züge. 25-GV-10, Zollikofen - Gümligen: Umsetzung des Betriebskonzeptes mit 4 GTrassen pro Richtung und h ins Aaretal erfordert eine vertiefte Betrachtung unter Berücksichtigung der Topologie. 25-RME-33, Gümligen: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. 25-RME-34, Gümligen - Rubigen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. 25-RME-35, Münsingen: Wendegleis für S-Bahnen. (Mittellage). 25-RME-36, Rubigen - Münsingen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. 25-WE-17, Brig - Domodossola: Autozüge SBB Brig-Iselle: - 90‘-Takt (wenn BLS-Autozüge nicht verkehren). -120‘-Takt (wenn BLS-Autozüge verkehren). 25-WE-17, Brig - Domodossola: Fahrlage gem. "Variante1" (Studie SBB-RV 31.1.2014) ohne kurze Wendezeit in Domo. RV verhindert eine von 4 G-Trassen. 25-NW-21, Basel SBB - Basel Bad: Dargestelltes Angebot nicht abgestimmt. Änderungen können Infrastrukturausbauten auslösen. 25-NW-21, Basel SBB - Mulhouse: Dargestelltes Angebot nicht abgestimmt. Änderungen können Infrastrukturausbauten auslösen. 25-RME-01, Knoten Basel: Ausbau des Ostkopfes und Reduktion der Federwege im Westkopf. 25-RME-02, Muttenz: Leistungssteigerung mittels Entflechtung und 4 Durchfahrtsgleisen. 25-RME-03, Pratteln: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. 25-FV-17, Oensingen: In Oensingen muss die Haltezeit in Richtung West-Ost auf eine Minute reduziert werden. Zudem kann der Halt in Grenchen Süd nicht gewährt werden. 25-FV-17, Olten: In Fahrrichtung West-Ost perrongleicher Anschluss zwischen IR BI-OEN-ZUE und IR BNAA-BG-ZUE erforderlich (Gleis 4/7 mit 4'). ZEB-RWT-11, Biel - Lengnau: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-RME-01, Liestal: Leistungssteigerung mit 4. Gleisachse. 25-RME-04, Liestal: Wendegleis für S-Bahn. 25-RME-63, Sissach: Wendezeit in Sissach zu kurz. ZEB-RME-07, Aarau: Schneller Spurwechsel Gleise 2-3. ZEB-RME-06, Olten - Aarau: Integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel). ZEB-RME-09, Däniken: Wendemöglichkeit im RB. ZEB-RME-08, Olten: Neue Fahrstrasse Gleise 10/11 von Däniken, Ersatz wegfallende Abstellanlagen. ZEB-RME-10, Olten: Weichenverbindung 361 – E2 und Bypass Olten Nord für Parallelfahrmöglichkeiten Olten – Olten Nord, neue Einbindung Gleis E4 für Lokalgüterverkehr. 25-FV-30, Biel: Stärken/Schwächen ICN: Mit 2 resp. 3' Aufenthalt ist in Einzelfällen nur Schwächen am Schluss und kein Stärken möglich. Dies gilt für beide Richtungen ZEB-RME-02, Solothurn - Wanzwil: Leistungssteigerung ABS. 25-FV-30, Bern - Olten - Zürich: Die Fahrbarkeit der HVZ IC Bern - Zürich mit Halt in Aarau erfordert, dass die FV-Linie BN-BDFOL (-ZUE) mit Regio-Dosto produziert wird. Die Fahrzeiten mit Lok 460 und 300m langen Kompositionen reicht nicht. Gemäss Masterplan des Fernverkehrs steht aus heutiger Sicht die notwendige Anzahl Regio-Dosto auf den Zeitpunkt 2025 nicht zur Verfügung. 25-RME-15, Olten: Ohne Erhöhung der Nutzlänge auf 400m sind organisatorische Massnahmen zu treffen (betrifft insbesondere die Linien Bern - Basel und BielZürich via Oensingen). 25-RME-12, Mägenwil: Einbindung Verbindungslinie in Richtung Heitersberg zur Leistungssteigerung. 25-RME-11, Lenzburg - Gexi: Leistungssteigerung mittels zusätzlicher Spurwechsel. 25-RME-10, Mägenwil - Lupfig: Neue Verbindungslinie und Leistungssteigerung Mägenwil für Abzweigung Richtung Birr. 25-RME-19, Othmarsingen, Muri: Othmarsingen: schnelle Spurwechsel; Muri: mittiges Wendegleis (Kanton, LV). Bemerkungen zum Angebot. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten. Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet. Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert werden. 25-RME-20, Zofingen - Rothrist: Kriegsschlaufe, Ertüchtigung für höhere Zugzahlen. 25-RME-18, Zofingen: Wendegleis für den Fernverkehr in Mittellage. 25-RME-17, Aarburg/Oftringen - Zofingen: 2' Zugfolge Abzweigung Kriegsschlaufe bis Zofingen. 25-RME-14, Zofingen - Suhr - Lenzburg: Diverse Leistungssteigerungen (Kanton, LV). ZEB-RME-12, Seon Nord: Neue Haltestelle (Kanton). 25-FV-02, Luzern - Zürich: HVZ-Züge nur in Lastrichtung. ZEB-RME-11_FIN, Zug: Gleichzeitige Einfahrt Gl. 2 und 3 mit Fahrbegrifftiefhaltung. ZEB-RME-04_FIN, (Basel -) Luzern: Zugfolgezeitverkürzung Einfahrt. ZEB-RME-13_FIN, Luzern: Neue Weichenverbindung Gleis 3/4. ZEB-PONS-07, Freudenberg - Rotkreuz: Doppelspurausbau. 25-FV, Luzern - Milano: Einzelzüge 25-FV-30, Luzern: FV-Dosto 404m zur HVZ LZ-ZUE: - Morgen-HVZ kann abgewickelt werden (in Gleis 3). - Abend-HVZ erfordert gleiche Konsequenz wie IC 400m Nord-Süd (besetze Ausfahrt) oder Ein/Ausfahrten werden verspätet (Anschlüsse auf zb nicht gesichert). 25-FV-02, Erstfeld - Zürich: HVZ-Züge nur in Lastrichtung. In Fahrrichtung Süd-Nord besteht eine Kapazitätsteilung mit IC von Lugano. 25-RME-14, Luzern: 404m FV-Dosto in Gleis 3, 404m GIRUNO in Gleis 7, diese Situation führt zu Anschlussbruch IR GeAp–Lz auf Zb. Abfertigung an ortsfester Anlage in Lz erforderlich. 25-FV-30, Luzern: 404m lange GIRUNO-Züge BS-LZ-LG sowie 404m FV-Dosto zur HVZ ZUE-LZ-BN erfordern, dass in Gleis 6/7 nach dem Ausfahrsignal abgefahren wird. Die bereits heute vorhandene, stellwerkseitige Lösung für die besetzte Ausfahrt ist wegen fehlender Abfahrtverhindernung kritisch. 25-ZB-01, Luzern, Zentralbahn: Doppelspur Vorbahnhof Luzern und Ertüchtigung Gleis 1 in Horw. 25-ZB, Luzern - Engelberg: HVZ-Züge und Wochenendzüge nach Engelberg schliessen sich gegenseitig aus. 25-FV-09, Luzern - Arth-Goldau: Mit Abfahrt .16 in GD Richtung LZ ist mit den Rollmaterialvorgaben der Federweg zwischen dem Zug von GD und dem IR nach ZUE ungenügend (0.6' unter den Planungsvorgaben) sowie in RK der Federweg zwischen den Zügen LZ-GD auf dem Minimum (in RK beide Züge durch Gleis 4). Die Suche nach möglichen Lösungsansätzen ist in Bearbeitung. 25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona: Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen pro h und Richtung anstelle der geforderten 6 Trassen fahrbar. 25-FV-30, Erstfeld: Beim Einsatz von Lok Re420 anstelle Pendel mit Re460 erfordert die knappe Wendezeit sowie die Ein-/Ausfahrten 2 Loks. Auf der Nordseite von ER muss ein Bereitstellungsgleis für die abgehende Lok bestehen. Bemerkungen zum Angebot. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten. Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet. Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert werden. ZEB-PONS-06, Walchwil: Partielle Doppelspurausbau. ZEB-PONS-08, Arth-Goldau: Beitrag an neue Spurwechsel. 25-FV-02, Erstfeld - Zürich: HVZ-Züge nur in Lastrichtung. In Fahrrichtung Süd-Nord besteht eine Kapazitätsteilung mit IC von Lugano. 25-FV, Luzern - Milano: Einzelzüge 25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona: Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen pro h und Richtung anstelle der geforderten 6 Trassen fahrbar. 25-FV-30, Erstfeld: Beim Einsatz von Lok Re420 anstelle Pendel mit Re460 erfordert die knappe Wendezeit sowie die Ein-/Ausfahrten 2 Loks. Auf der Nordseite von ER muss ein Bereitstellungsgleis für die abgehende Lok bestehen. Bemerkungen zum Angebot. ZEB-RSD-13, Biasca: Weichenverbindungen im Bahnhof. ZEB-RSD-01, Biasca - Castione: Verkürzung Zugfolgezeit. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten. Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet. Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert werden. 25-RSD-02, Contone - Tenero: Ausbau Doppelspur Cadenazzo Ovest bis Ponte Ticino. 25-RSD-03, Minusio: Ausbau zur Kreuzungsstelle mit gleichzeitigen Einfahrten. 25-SUD-03..04, Piazza Indipendenza : Bedienung der Haltestelle mit S10, S20 und RE10 möglich. ZEB-RSD-07, Contone - Quartino: Doppelspurausbau. ZEB-RSD-08, Contone - Tenero: Partielle Doppelspur zwischen Ponte Ticino und Ponte Verzasca. ZEB-RSD-09, Tenero - Locarno: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-RSD-02, Bellinzona: Leistungssteigerung. 25-RSD-01, Bellinzona - Giubiasco: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis und Wendegleis für S-Bahn (Seite Stadt). ZEB-RSD-03, Giubiasco: Neue Weichenverbindungen. ZEB-RSD-12, Giubiasco - Cadenazzo: Verbindungsschlaufe Camorino (Kanton). ZEB-RSD-14, Cadenazzo - Ranzo: Beitrag an Leistungssteigerung. ZEB-RSD-06, Lugano: Parallele Ein- und Ausfahrten Gleis 1/2. ZEB-RSD-15, Cadenazzo - Luino: Ampliamento alimentazione linea (Leistungssteigerung). 25-RSD-10, Lugano - Melide: Wendegleis und Abstellung für Stärken/Schwächen. ZEB-RSD-11, Mendrisio: Verlängerung und Anpassung Perron Gleis 1, inkl. Einfahrt mit 60 km/h. ZEB-RSD-05, Vezia - Chiasso: Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-RSD-04, Chiasso: Leistungssteigerung. ZEB-FV-13, Chiasso: Das FV-Konzept Zürich - Milano erfordert eine Durchfahrt in CHI (fahrende Transition). Machbarkeit bezüglich Technik und Prozesse bisher nicht nachgewiesen. ZEB-FV-13, Lugano - Chiasso: Stärken/Schwächen der EC in Lugano oder Chiasso nicht möglich (in Lugano Aufenthalt zu kurz, in Chiasso kein Halt hinterlegt). Bemerkungen zum Angebot. Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten. Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert werden. ZEB-ROT-02, Winterthur: Leistungssteigerung Bahnhof. ZEB-ROT-16, Winterthur: PU Nord. ZEB-ROT-01, Raum Dorfnest: Entflechtung und Verkürzung Zugfolgezeit. ZEB-ROT-03, Elgg: Überholgleise und Anpassung Signalisierung Sirnach - Wil SG. 25-RV, Romanshorn-Zürich: HVZ-Züge nur in Lastrichtung 25-OST-10, Rapperswil: Kurzwende der S6 sowie Durchbindung VAE / Kurzwende der S4 bedingt die Aufgabe des perrongleichen Anschlusses von auf die S5 bzw. Aufgabe des Haltes Blumenau. Die Zugfolge und die knappe Abkreuzung in Schmerikon erlauben keine Ankunft vor .27/.57. 25-ROT-10, Schübelbach: Angebot benötigt Infrastrukturen, welche noch nicht abschliessend geprüft und definiert sind. 25-ROT-11, Pfäffikon SZ: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. ZEB-ROT-15, St. Katharinental: Ausbau zur Kreuzungsstation. ZEB-ROT-12, Lengwil: Anpassung Weichengeschwindigkeit. ZEB-TBO-09, Berg: Ausbau zur Kreuzungsstation. ZEB-ROT-08, Weinfelden - Kehlhof: Partielle Doppelspur mit Verlängerung. 30-ROT-156, Münsterlingen: Gleichzeitige Fahrten Gl. 1 und Gl. 2 25-ROT-56, Romanshorn: Weichenverbindungen und Signale. ZEB-ROT-13, Weinfelden: Neuer Spurwechsel. Bemerkungen zum Angebot. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten. ZEB-OST-05, Weinfelden - Wil: Zur Sicherstellung des Minimalangebot des GV sind Lücken im 30'-Takt des RV erforderlich (5 Lücken pro Fahrrichtung in der Betriebszeit von 08h00 bis 20h00). ZEB-ROT-11, Hauptwil: Ausbau zur Kreuzungsstation. ZEB-ROT-14, Kradolf: Ausbau zur Kreuzungsstation. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten. Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet. Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert werden. 25-RV, Romanshorn-Zürich: HVZ-Züge nur in Lastrichtung ZEB-ROT-03, Elgg: Überholgleise und Anpassung Signalisierung Sirnach - Wil SG. ZEB-ROT-05_FIN, Winterthur - St.Gallen: Ertüchtigung der Strecke für Wako. Erforderliche technische Fahrzeit: 29.7' (ohne Zwischenhalte). ZEB-ROT-05..06, Winterthur - St.Margrethen: Risiko, ob mit der bisher nicht im praktischen Betrieb erprobten Technologie "Wako" zu Zulassung und die angestrebte Fahrzeit erreicht wird. ZEB-ROT-07, Winterthur - Weinfelden: Fahrzeitreduktion. 25-FV-19, St. Margrethen: Die mit Wako erreichbaren Fahrzeiten erfordern eine Durchfahrt in SMG (fahrende Transition, Durchfahrzeiten SMG Richtung Bregenz: .52; von Bregenz .08). ZEB-ROT-04, Wil: Leistungssteigerung Knoten. 25-ROT-97, Oberriet - Altstätten: Doppelspurabschnitt Oberriet - Oberriet Nord: - Spaltweichen mit Streckengeschwindigkeit - Weichenverbindung in Oberriet Seite Altstätten (für Doppelkreuzung/Überholung REX – GTrasse – G-Trasse) - Federweg Oberriet Nord S4 mit RE: 90‘‘. 25-ROT-96, Rüti: Neue Kreuzungsstelle mit: - Gleichzeitige Einfahrten - 2. Perronkante 170 Meter - Weichengeschwindigkeit 60 km/h ZEB-ROT-17_FIN, St.Gallen Bruggen St.Gallen: Verkürzung Zugfolgezeit auf 2' und Weichenverbindung West. 25-SOB-01, Krummenau: Ausbau zur Kreuzungsstation mit 2 Perronkanten und gleichzeitigen Einfahrten. 25-OST-10, Rapperswil: Kurzwende der S6 sowie Durchbindung VAE / Kurzwende der S4 bedingt die Aufgabe des perrongleichen Anschlusses von auf die S5 bzw. Aufgabe des Haltes Blumenau. Die Zugfolge und die knappe Abkreuzung in Schmerikon erlauben keine Ankunft vor .27/.57. 25-ROT-90, Buchs SG: Neue Einfahrt RB Seite Haag-Gams für Einfahrt G-Trasse ohne Halt vor ES / Unterbruch Ablaufbetrieb. 25-ROT-16, Buchs - Sevelen: Doppelspurausbau mit - Spaltweiche mit Streckengeschwindigkeit - 2. Perronkante 170 Meter in Sevelen. 25-ROT-62, Uznach - Rapperswil: Verkürzung Zugfolgezeit. 25-ROT-63, Uznach: 4. Perronkante. 25-ROT-64, Uznach - Schmerikon: Doppelspurausbau. 25-ROT-18, Pfäffikon - Altendorf: Blockverdichtung für Zugfolge EC-GV. 25-ROT-10, Schübelbach: Angebot benötigt Infrastrukturen, welche noch nicht abschliessend geprüft und definiert sind. 25-ROT-11, Pfäffikon SZ: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. 25-ROT-12, Weesen: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. 25-OST-04, Sargans: Mindestumsteigezeit IC/RE von 3' entspricht Planungsgrundlagen, ist aber unter Betrachtung der spitzen Kreuzung RE/RE in ALT stabilitätskritisch. Für die Ausdehnung der Umsteigezeit ist ein Doppelspurabschnitt in ALT oder eine Fahrzeitverkürzung erforderlich. 25-ROT-14, Landquart: Gleissignale Gleis 1 / 2. 25-ROT-92, Fährhütten: Neue Haltestelle (Ersatz für TRUE und WEIT) mit 2 Perronkanten 170 Meter.