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Anforderungen Im Münchner Qualitätsstandard Zum Sanieren

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Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt Bauzentrum München Anforderungen im Münchner Qualitätsstandard zum Sanieren und Bauen in Wohngebäuden Im „Münchner Qualitätsstandard in Wohngebäuden“ werden Anforderungen aufgeführt, die zu der Ausführung einer baulichen Maßnahme in hoher Qualität führen. Die Landeshauptstadt München empfiehlt die Ausführung nach diesem Standard, weil damit eine hohe Effizienz und Einsparung an Energie erreicht wird. Mit der Ausführung von Maßnahmen nach diesem Standard doku mentiert die Eigentümerin, der Eigentümer einer Immobilie gegenüber den Nutzern und Mietern, dass er sich im Zusammenhang mit der gegebenenfalls notwendigen Umlage von Kosten um einen größtmöglichen Nutzen für den Mieter durch eine hohe Energieeinsparung bemüht hat. Mit diesem Formblatt wird die hochwertige Ausführung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden entsprechend dem „Münchner Qualitätsstandard in Wohngebäuden“ dokumentiert. Eine bauliche Maßnahme wurde entsprechend den Kriterien zum „Münchner Qualitätsstandard in Wohngebäuden“ durchgeführt, wenn alle Blätter ausgefüllt und jeweils von der Auftragnehme rin, dem Auftragnehmer (AN) und der Auftraggeberin, dem Auftraggeber (AG) unterschrieben wurden. Damit verpflichten sich die Beteiligten, die Maßnahmen in der entsprechenden Quali tät ausgeführt zu haben. Allgemeine Empfehlungen und Hinweise Das Bauzentrum München empfiehlt bei allen geplanten Vorhaben, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt der Planungen eine neutrale Beratung wahrzunehmen. Des weiteren empfiehlt das Bauzentrum München, vor der Beauftragung von Maßnahmen zuerst einen Sanierungsplan zu erstellen. Die Erstellung eines Sanierungsplans wird von der Landeshauptstadt München über das „Förderprogramms Energieeinsparung“ bis zu ...... € gefördert. In dem Sanierungsplan soll in Absprache zwischen der Fachplanerin, dem Fachplaner und der Auftraggeberin, dem Auf traggeber ein optimales Vorgehen zum Erreichen eines hohen energetischen Standards des Gebäudes vorgeschlagen werden. Unabhängig von dem Sanierungsplan werden Maßnahmen zur Verminderung des Energiever brauchs, jeweils unter Einhaltung der Anforderungen im „Münchner Qualitätsstandard in Wohngebäuden“ über das „Förderprogramm Energieeinsparung“ gefördert. Hinweis: Für alle Förderanträge gilt, dass der Antrag vor der Beauftragung der Maßnahme im Bauzentrum Mün chen eingegangen sein muss. Das Bauzentrum München bietet auch Beratungen zur optimalen Nutzung der Fördermöglich keiten an. Die Anträge zum „Förderprogramm Energieeinsparung“ können im Bauzentrum München abgegeben werden. Um den Komfort für die AG zu erhöhen, können jetzt auch die AN die Abwicklung der Förderanträge übernehmen und die Anträge im eigenen Namen in Abstimmung mit dem AG abwickeln. Der Förderbetrag wird, nach Vorlage aller Nachweise zur Einhaltung der Förderkriterien, immer an die Antragstellerin, an den Antragsteller überwiesen. Willy- Brandt- Allee 10 81829 München Telefon: (089) 50 50 85 Telefax: (089) 54 63 66 - 20 bauzen [email protected] www.muenchen.de /bauzentrum geöffnet: Mo - Sa, 9 - 19 Uhr U- Bahn: U2 bis Messestadt West D-155- 00200 Seite 2 von 11 Das Bauzentrum München empfiehlt auch die Vereinbarung von einer zusätzlichen Qualitäts sicherung bei der Bauausführung und der Abnahme durch einen unabhängigen AN. Über die Internetseite des Bauzentrums München www.muenchen.de/bauzentrum finden Sie Hinweise auf AN, die sich im Rahmen von Verbänden oder Institutionen durch Fortbildung regelmäßig qualifizieren, sowie die Förderrichtlinien zum „Förderprogramm Energieeinsparung“. Seite 3 von 11 Empfehlung zur Erstellung von Sanierungsplänen In dem Sanierungsplan soll in Absprache zwischen der Fachplanerin, dem Fachplaner und dem AG ein optimales Vorgehen zum Erreichen eines hohen energetischen Standards für das Gebäude vorgeschlagen werden. Hinsichtlich eines hohen energetischen Standards, und der Erreichung einer größtmöglichen Barrierefreiheit unter sozialen und nachhaltigen Gesichtspunkten, empfiehlt das Referat für Gesundheit und Umwelt die Erstellung der folgenden Sanierungspläne. Sanierungsplan „Niedriger Wärme - Energiebedarf“ Mit dem Sanierungsplan „Niedriger Wärme- Energiebedarf“ ist ein Maßnahmenkatalog festzulegen, mit dem die Gebäudehülle und die Anlagentechnik des Gebäudes so verbessert werden kann, dass das Gebäude nach der Umsetzung dieser Maßnahmen den Anforderungen des Münchner Standards „Niedriger Wärme- Energiebedarf“ genügt. Die Energetische Zielsetzung ist: - ein Jahres- Primärenergiebedarf (Qp) von nicht mehr als 40 Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) und Jahr erreicht wird. Der Jahres- Primärenergiebedarf ist nach den Vorgaben der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) zu berechnen. - eine thermische Hülle, deren auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogener spezifischer Transmissionswärmeverlust (HT') nicht höher ist als folgender, aus dem A/V- Verhältnis des Gebäudes zu errechnende Wert: HT' max = (1 – 45%) x ( 0,3 + 0,15 / (A/V e) ) in W/(m²K) Die für diese Formel einzusetzenden Werte für die wärmeübertragende Umfassungsfläche A und das beheizte Gebäudevolumen Ve sind nach den Vorgaben der EnEV zu ermitteln. Hinweis: Die Erstellung des Sanierungsplans „Niedriger Wärme- Energiebedarf“ wird von der Landeshauptstadt München über das „Förderprogramm Energieeinsparung“ mit .......... € gefördert. Sanierungsplan 100%ige Wärme - Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern bei niedrigem Wärme - Energiebedarf Mit dem Sanierungsplan „100%ige Wärme- Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern bei minimiertem Energiebedarf“ ist ein Maßnahmenkatalog festzulegen, mit dem die Gebäudehülle und die Anlagen technik des Gebäudes so verbessert werden kann, dass das Gebäude nach der Umsetzung dieser Maßnahmen den Anforderungen des Münchner Standards „Niedriger- Wärme- Energiebedarf“ genügt. Weiterhin muss das Konzept eine Wärme- Versorgung enthalten, die zu 100% aus erneuerbaren Energieträ gern besteht. Hinweis: Die Erstellung des Sanierungsplans „100%ige Wärme- Versorgung mit erneuerbaren Energieträ gern bei minimiertem Energiebedarf“ wird von der Landeshauptstadt München über das „Förderpro gramm Energieeinsparung“ mit ......... € gefördert. Nachhaltigkeitsbonus für zusätzlichen Sanierungsplan Barrierefreiheit Seite 4 von 11 Im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung empfiehlt sich die Prüfung der Durchführbarkeit einer größtmöglichen Zahl von Maßnahmen. Für mindestens für fünf der nachfolgend exemplarisch auf geführten Maßnahmen ist eine ausschreibungsfähige Maßnahmenbeschreibung zu erstellen. Zur Orientierung wird auf die Planungsgrundlagen nach der DIN 18025 Teil 2 verwiesen. Hinweis: Die Erstellung des zusätzlichen Sanierungsplans „Barrierefreiheit“ wird von der Landeshaupt stadt München über das „Förderprogramm Energieeinsparung“ mit ......... € gefördert. Die folgenden Maßnahmen können im Sanierungsplan „Barrierefreiheit“ geprüft werden, für insgesamt mindestens fünf Maßnahmen ist eine ausschreibungsfähige Maßnahmenbeschreibung zu erstellen. - Ist der Zugang zum Haus/zum Gebäude barrierefrei? - Besteht in der Immobilie Schwellenfreiheit? - Haben die Türen eine lichte Mindestbreite von 80 cm? - Bewertung der sanitären Anlagen? - Ist der Zugang zu Balkon oder Terrasse barrierefrei? - Ist auch aus einer sitzenden Position heraus der Blickkontakt auf die Straße möglich? - Sind die Bedienelemente ergonomisch sinnvoll positioniert? - Ist ausreichende Lichtstärke im Treppenhaus vorhanden? - Sind Handläufe beidseitig an Treppen angebracht? Empfehlung zur qualitätssichernden Baubegleitung Für die qualitätssichernde Baubegleitung sind mindestens die folgenden Vereinbarungen einzuhalten: - mindestens zwei Baustellenbegehungen („Qualitätsabnahmen“) zum geeigneten Zeitpunkt während der Bauausführung (Bei Maßnahmen, die innerhalb von max. drei Tagen ausgeführt werden, genügt eine Baustellenbegehung). - Begleitung der Abnahme der Bauleistung. Dazu wird die Baubegleiterin, der Baubegleiter mit den folgenden Aufgaben beauftragt: - Verbindliche Herbeiführung der Termine für die „Zwischenabnahmen“ im Auftrag des AN. - Erstellung einer Mängelliste je „Qualitätsabnahme“. - Je „Qualitätsabnahme“ müssen verbindliche Auskünfte von der zur Ausführung beauftragten Firma zu den Themenbereichen Feuchte- , Schall- , Brand- , und ggf. Bestandsschutz bereitgehalten werden. - Je „Qualitätsabnahme“ müssen die allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) oder Prüfzeugnisse (abP) der eingesetzten Materialien für folgende Produkte und Systeme zur Verfügung gestellt werden: - Dämmstoffe - WDVS - weitere Produkte und Systeme, die eine wesentliche Bedeutung für den Wärme- und Feuchteschutz, sowie für den Brand- und Schallschutz haben. Diese Maßnahme kann nur von einer Auftragnehmerin, einem Auftragnehmer durchgeführt werden, die nachweislich nicht mit der zur Ausführung beauftragten Firma vertraglich gebunden ist. Die Ergebnisse der qualitätssichernden Baubegleitung sind zu dokumentieren, diese Dokumentation enthält auch den Nachweis der Unabhängigkeit des Qualitätsprüfers. Alle Gegebenheiten, die auf eine Ausführung hin - Seite 5 von 11 weisen, die nicht den Regeln der Technik entsprechen, sind in der Mängelliste schriftlich festzuhalten. Der AG hat die zur Ausführung beauftragte Firma vertraglich zur verbindlichen Mitwirkung an der quali tätssichernden Baubegleitung zu verpflichten . Hinweis: Die „Qualitätssichernde Baubegleitung“ wird nach dem „Förderprogramms Energieeinsparung“ für alle baulichen Maßnahmen, die nach den Förderkriterien förderfähig sind, mit ........... € gefördert. Seite 6 von 11 Empfohlene Anforderungen für bauliche Maßnahmen Sofern einzelne empfohlenen Maßnahmen nicht ausgeführt werden, sind in der folgenden Auflistung die Gründe hierfür darzustellen und mit der Unterschrift von AG und AN zu bestätigen. Empfeh lung Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 durchge führt Nicht durchge führt Beschreibung der Anforderung Die Erstellung eines Sanierungsplans nach dem „Münchner Qualitätsstandard in Wohngebäuden“ Hinweis: Die Erstellung eines Sanierungsplans wird über das „Förderprogramm Energieeinsparung“ gefördert. Eine Vereinbarung zur zusätzlichen Qualitätssicherung bei der Bauausführung und der Abnahme durch einen weiteren Auftragnehmer wurde beauftragt. Hinweis: Die zusätzliche Qualitätssicherung wird über das „Förderprogramm Energieeinsparung“ gefördert. Alle einschlägigen Fortbildungszertifikate der AN (mindestens aus den letzten zwei Jahren, ohne Fortbildungsmaßnahmen von Herstellerfirmen) für die beauftragten Maßnahmen wurden vorgelegt. Bei allen Maßnahmen, bei denen zwei und mehr Handwerker unterschiedlicher Gewerke eingesetzt werden, wurden quali tätssichernde Ausführungs- Hinweise mit einer detaillierten Beschreibung der Qualitätsmerkmale festgelegt, ggf. mit Detailplänen im Maßstab 1:10 beauftragt/erstellt. Die Auftragnehmerin, der Auftragnehmer, beschreiben die Recyclingfähigkeit der eingesetzten Materialien bzw. deren Trennbarkeit in verschiedene Müllfraktionen. Bei Netzteilen wie z. B. bei Klingeltrafos und Antennenver stärkern beträgt die maximal zulässige stand- by- Leistung 1 Watt. Für Gebäude ab 6 Wohnungen: Ein Stromsparkonzept für die Beleuchtung der Flure und Gemeinschaftsflächen mit Bedarfssteuerung wurde erstellt. Eine mindestens monatliche Verbrauchserfassung und –auswertung zur Erkennung von Störungen ist durch die Installation der notwendigen Messgeräte zu ermöglichen. Die Erfassung wurde beauftragt oder wird durch den AG selbst durchgeführt. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen, insbesondere zu Tarifverträgen über einen Mindestlohn. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der HOAI bei der Beauftragung von Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Architektinnen und Architekten. Seite 7 von 11 Begründung, warum die entsprechend gekennzeichneten empfohlenen Anforderungen nicht erfüllt wurden: Empfehlung Nr. ....: ................................................................................................................................................................. ...................... ................................................................................................................................................................. ...................... ................................................................................................................................................................. ...................... ................................................................................................................................................................. ...................... AN und Datum:................................................................ AG und Datum:.................................................................. Empfehlung Nr. ....: ................................................................................................................................................................. ...................... ................................................................................................................................................................. ...................... ................................................................................................................................................................. ...................... ................................................................................................................................................................. ...................... AN und Datum:................................................................ AG und Datum:.................................................................. Empfehlung Nr. ....: ................................................................................................................................................................. ...................... ................................................................................................................................................................. ...................... ................................................................................................................................................................. ...................... ................................................................................................................................................................. ...................... AN und Datum:................................................................ AG und Datum:.................................................................. ____________________________________________________________________________________________ Bestätigung über die Durchführung der folgenden Anforderungen: Empfehlungen Nr. ..............................................................................................................................: Seite 8 von 11 AN und Datum:................................................................ AG und Datum:.................................................................. Seite 9 von 11 Anforderungen an bauliche Sanierungsmaßnahmen. Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen sind ausnahmslos nachzuweisen. durchge führt Beschreibung der Anforderung Erklärung der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers, dass nach der Sanierungsmaßnahme der gesetzliche Mindeststandard, aber mindestens derselbe Standard an Brandschutz und Schallschutz sichergestellt wurde, wie er vor der Maßnahme vorgefunden wurde, mit Beschreibung der Maßnahmen. Die Erstellung eines bedarfsorientierten Energie- Ausweises für das Gebäude nach der Maßnahmendurchführung. Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung der Durchfeuchtung des Gebäudes während der Sanierungsmaßnahmen. Bestätigung der Durchführung der Anforderungen bei Sanierungen AN und Datum:................................................................. AG und Datum:.................................................................. Seite 10 von 11 Anforderungen an bauliche Maßnahmen bei Sanierung und Neubau. Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen sind ausnahmslos nachzuweisen. durchge führt Beschreibung der Anforderung Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage mit voreinstellbaren Regulier ventilen an allen Heizkörpern und Strängen, optimierter regelbarer Pumpe der Klasse A und vollständiger Dokumentation der Maßnahme und der Vor- Einstellwerte, jeweils für alle Heizungs- und Solarkreise im Gebäude. Hinweis: der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wird über das „Förderprogramm Energieeinsparung“ gefördert. Die Auftragnehmerin, der Auftragnehmer empfehlen schriftlich Maßnahmen zur Verminderung der Legionellenbildung im Rohrnetz der Warmwasserverteilung. Jegliche direkte Beheizung von Räumen und Bauteilen mit dem Energieträger Strom wird ausgeschlossen. Für alle neu installierten Heiz- und Klimageräte, sowie im Anschluss an Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs, werden die energieeffizienten Einstellungen der Heizund Klimageräte beschrieben und nach mehrwöchigem Betrieb überprüft bzw. angepasst. Diese Optimierung wird protokolliert und mit allen Einstellwerten in geeigneten Betriebszu ständen dokumentiert. Nachweis über die Einhaltung der zwischen dem AG und dem AN vereinbarten Luftdichtig keit. Anweisung zur Lagerung der Baumaterialien zur Vermeidung von Verschmutzung und Durchfeuchtung. Darstellung der Brandschutzmaßnahmen während der Baumaßnahmen. Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen, der Voreinstellungen der eingebauten Armaturen und der rechnerischen Strom- Verbräuche der technischen Geräte in allen Betriebszuständen. Zusammenstellung der vollständigen Bedienungshinweise. Empfehlung eines detaillierten Wartungsplans, der alle Verschleißteile enthält, sowie Maßnahmen, die den optimalen energieeffizienten Betrieb gewährleisten. Einweisung der Nutzer und des Bedienungspersonals für einen energiesparenden Betrieb. Bestätigung der Durchführung der Anforderungen bei Sanierungen und Neubauten AN und Datum:................................................................. AG und Datum:.................................................................. Seite 11 von 11 Zusätzliche Anforderungen für einzelne bauliche Maßnahmen Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen sind ausnahmslos nachzuweisen. Es sind nur die Einzelmaßnahmen aufgeführt, für die neben den allgemeinen Anforderungen noch maßnahmenbezogene Anforderungen bestehen. Für die Maßnahmen: Wärmeschutz Außenwände /Fenster, „Niedriger Wärme- Energiebedarf“ und Passivhäuser Hinweis: Sofern eine Solaranlage in Gebäude nach dem „Münchner Standard niedriger Wärmebedarf“ oder in “Passivhäuser“ eingebaut wird, sind auch die Maßnahmen bezogenen Anforderungen an Thermische Solaranlagen zu erfüllen. durchge Beschreibung der Anforderung führt Planung und Montage von Fenstern entsprechend dem RAL- Gütezeichen 695. Nachweis zur Vermeidung der Schimmelpilzgefahr am Fensteranschluss oder an konstruk tiven Wärmebrücken (z.B. Balkonanschluss) entweder gemäß den Planungsbeispielen der DIN 4108, Beiblatt 2 oder durch entsprechenden Gleichwertigkeitsnachweis z.B. durch Isothermenberechnungen gem. DIN EN ISO 10211 - 1. Die Zielsetzung zur Luftdichtigkeit des Gebäudes, und ein Lüftungs Konzept, werden zwi schen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart, der erreichte Zustand wird nachgewiesen. Zum sommerlichen Wärmeschutznachweis ist der zulässige Sonneneintragskennwert nach DIN 4108 - 2 um 30% zu unterschreiten. Bei der Modernisierung von Altbauten ist dieser Nachweis ab 30% Fensteranteil (Berechnung nach EnEV) zu erbringen, sofern im Zuge der Maßnahmendurchführung die Fensterflächen vergrößert werden. Für die Maßnahme: Thermische Solaranlagen durchge Beschreibung der Anforderung führt Das vollständig ausgefüllte Abnahmeprotokoll nach den „Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen solarthermischer Anlagen S3 (GZ966) des RAL Gütezeichens Solarenergie anlagen (GZ 966)“ in der jeweils zum Tag der Ausstellung des Nachweises gültigen Fassung. Nachweis über den Einbau eines Wärmemengenzählers oder Funktionskontrollgerät. Bestätigung der Durchführung der Maßnahmen bezogenen Anforderungen AN und Datum:................................................................. AG und Datum:..................................................................