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Überprüfung der Wettbewerbsarbeiten für den Neubau der Veranstaltungshalle in Kuppenheim
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Überprüfung der Wettbewerbsarbeiten Projekt 1615 Veranstaltungshalle Kuppenheim
Inhalt 1.
Aufgabenstellung
3
2.
Grundlagen
4
3.
Allgemeine Anmerkungen zu den Entwürfen
6
4.
Überprüfung der Kostenschätzungen
8
5.
Nachhaltigkeit
50
6.
Akustik
52
7.
Brandschutz
61
8.
Statik / Gründung
83
9.
Betriebs- und Folgekosten
90
10. Fortführung der Planung
93
11. Einordung der Arbeiten
94
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1.
Aufgabenstellung Die Klotz und Partner GmbH wurde von der Stadt Kuppenheim mit Schreiben vom 21.04.2016 beauftragt, die überarbeiteten Wettbewerbsarbeiten der Büros - Dasch Zürn, - N2 Architekten und - Mensing Timofticiuc in den Bereichen -
der Baukosten, der Nachhaltigkeit, der Akustik, des Brandschutzes, der Statik und der Gründung sowie der Folgekosten
zu überprüfen und einzuordnen. Durch die Klotz und Partner GmbH wurden die folgenden Fachingenieure zur Überprüfung der Arbeiten in den genannten Fachdisziplinen hinzugezogen: HLS-Planung
ebök Planung und Entwicklung Gesellschaft mbH Schellingstraße 4/2 72072 Tübingen
Elektroplanung
Egon + Peter SCHNELL Beratende Ingenieure VDI Ingenieurbüro für Elektrotechnik Trochtelfinger Straße 9 70567 Stuttgart
Akustik
Dr. Schäcke + Bayer GmbH Hartweg 21 71334 Waiblingen-Hegnach
Brandschutz
Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH) Sachverständige & Ingenieure für vorbeugenden Brandschutz Leonhardstraße 13 70182 Stuttgart
Statik und Gründung
Fischer + Friedrich Beratende Ingenieure Christofstraße 51 71332 Waiblingen Klotz und Partner GmbH Telefon 0711/18744-0, Fax -33
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2.
Grundlagen Grundlagen der Überprüfung waren die folgenden von der Stadt Kuppenheim übergebenen Unterlagen, welche den Fachingenieuren zur weiteren Bearbeitung übergeben wurden:
2.1. Grundlagen für Gründung - Berechnung Gründung Cuppamare - Pfahlberechnung Cuppamare
2.2. Auslobung mit Anlagen -
Auslobungstext Anlage 1 Abgrenzung Wettbewerbsgebiet Anlage 2 Luftbilder Anlage 3 Katasterplan Anlage 4 Bestandsvermessung Anlage 5 Grundleitungspläne Anlage 6 Vorentwurf Ausbau Badstraße Anlage 7 Übersichtspläne Bestand Cuppamare Anlage 8 Raumprogramm und Berechnungsformblatt Anlage 9 Verfassererklärung Veranstaltungshalle Kuppenheim.pdf
2.3. Wettbewerbsarbeiten 26.02.2016 - 1. Preisträger Dasch Zürn mit Präsentationsplan 1+2 - 2. Preisträger N2 Architekten mit Abgabeplan 1+2 - 3. Preisträger Mensing Timofticiuc mit nvk-798214-plan1+2
2.4. Erläuterungsberichte 26.02.2016 - 1. Preis 1017 Erläuterungsbericht - 2. Preis 1002 Erläuterungsbericht - 3. Preis 1022 Erläuterungsbericht
2.5. Bilder Preisgericht 26.02.2016 - 1. Preisträger Dasch Zürn - 2. Preisträger N2 Architekten - 3. Preisträger Mensing Timofticiuc
2.6. Protokoll Preisgericht 26.02.2016 2.7. Vorbereitung Überarbeitung 14.03.2016 Klotz und Partner GmbH Telefon 0711/18744-0, Fax -33
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- Protokoll Aufklärungsgespräche 1.-3. Preisträger - Präsentation N2 zum Termin am 14.03.16
2.8. Überarbeitung 11.04.2016 - 1. Preisträger Dasch Zürn mit Wettbewerbsbearbeitung und Präsentationsplänen - 2. Preisträger N2 Architekten mit Honorarvorschlag, Kostenermittlung, Handout, Flächenberechnungen, Plänen und Visualisierung - 3. Preisträger Mensing Timofticiuc (nur Handout)
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3.
Allgemeine Anmerkungen zu den Entwürfen Grundlage der Arbeiten ist gem. Punkt 12 Energiekonzept der Auslobung die EnEV 2014 unter Berücksichtigung der Anforderungen der EnEV 2016. Darüber hinaus wurde besonderes Augenmerk auf den sommerlichen Wärmeschutz gelegt. Die Nutzung des Veranstaltungssaals mit einem behaglichen Innenraumklima sollte auch ohne Gebäudekühlung sichergestellt werden. Bei der Prüfung der Arbeiten fiel auf, dass durch Dasch Zürn eine Temperierung der Zuluft des Saals in die Planung aufgenommen hat. Die beiden anderen Arbeiten beinhalten keine Kühlung. Auf den sommerlichen Wärmeschutz ist zu achten, um die Nutzung der Halle bei lang anhaltend hohen Außentemperaturen zu ermöglichen. Bauphysikalisch stellt die EnEV 2016 keine unüblichen Anforderungen an die Detailausbildung der Gebäude, hierdurch sind keine zusätzlichen Kosten zu erwarten. Bei der Überprüfung aller Arbeiten fiel auf, dass die Leitungsverlegung in der Dach- bzw. Deckenkonstruktion aus statischen Gründen technisch nur sehr aufwändig realisierbar oder nicht herstellbar ist. Weiter sind die Anordnung und die Größe der Technikräume im weiteren Planungsprozess zu überprüfen, um mit einer geschickteren Anordnung eine Verkürzung der Leitungslängen und eine Reduktion der Anzahl der Brandabschottungen zu erreichen. Die Entwürfe der Büros N2 Architekten und Mensing Timofticiuc weisen keine Räume für die Elektroverteiler und die Notstromversorgung aus.
3.1. Dasch Zürn 3.1.1.
Technikbereich
Die Flächen der Technikbereiche überschreiten die Vorgaben der Auslobung um das, 1,5-fache (+127 m²) und sollten für die Aufstellung der Technik ausreichend bemessen sein. Die Lage des Raums für die Küchenlüftung ist auf Grund der notwendigen Querungen von Brandabschnitten zu hinterfragen (siehe hierzu 4.3 Kostengruppen 410 bis 430 und 480 HLS-Installationen). An der niedrigsten Gebäudeecke sind im Obergeschoss ca. 2,10 m im Lichten vorhanden, ob der Technikbereich im Gesamten in der Höhe ausreichend bemessen ist, ist zu prüfen.
3.1.2.
Küchenbereich
Die Geschosshöhe im Küchenbereich mit ca. 2,5 m im Lichten bei einer Abhängung von ca. 50 cm für die Lüftungsdecke ist gering bemessen und zu prüfen. Die Flächen der Getränkelager und Kühlräume unterschreiten die Vorgaben der Auslobung, es ist zu prüfen, ob diese ausreichend bemessen sind.
3.2. N2 Architekten Klotz und Partner GmbH Telefon 0711/18744-0, Fax -33
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3.2.1.
Technikbereich
Der Technikbereich ist zweigeteilt (17 m² und 68 m²) und ist etwas größer als die Flächenvorgaben aus der Auslobung. Der Zugang zum kleinen Technikbereich erfolgt über eine F90-Scherentreppe aus dem darunterliegenden Putzraum - die Erreichbarkeit des Technikraums für Wartung und Instandsetzung ist nur eingeschränkt gegeben (z. B. Transport Ersatzteile). Die Größe und Lage der Technikräume ist im Planungsprozess zu untersuchen (siehe hierzu 4.3 Kostengruppen 410 bis 430 und 480 HLSInstallationen).
3.3. Mensing Timofticiuc 3.3.1.
Funktionalität Saal/Foyer
Saal und Foyer sind über eine mobile Trennwand flexibel verbunden. Im Erdgeschossgrundriss ist eine Parkierung der Elemente rechts und links der Öffnung gekennzeichnet. Die Teilung des Saals erfolgt ebenfalls mit einer mobilen Trennwand, die am einen Ende an der Fassade und am anderen Ende an der mobilen Trennwand zum Foyer anschließt. Beide Anschlüsse müssen einen guten Schallschutz gewährleisten und sind deshalb nur aufwändig herzustellen. Die Parkierung der mobilen Trennwand im Saal ist nicht im Grundriss dargestellt, bei raumhoher Ausführung kann diese auf Grund der Dachneigung nicht rechts und links der Öffnung zum Foyer geparkt werden. Für eine Nutzung des Saals (ein- oder zweigeteilt) ist durch die Grundrissform und die Deckengestaltung eine zufriedenstellende Akustik nicht ohne Hilfsmittel erreichbar. Es sind wie bei den beiden anderen Arbeiten zusätzliche Maßnahmen mit Schallsegeln erforderlich.
3.3.2.
Technikbereich
In den Unterlagen ist kein Grundriss des Obergeschosses mit dem Technikbereich und dem Regieraum enthalten. Auf Grund der fehlenden Flächenberechnung ist nicht erkennbar, wo und in welcher Größe Raum für die Gebäudetechnik vorgesehen ist, es ist nicht sichergestellt, dass die gesamte Gebäudetechnik im Dachgeschoss auf Grund fehlender Raumhöhen untergebracht werden kann (siehe hierzu 4.3 Kostengruppen 410 bis 430 und 480 HLS-Installationen).
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4.
Überprüfung der Kostenschätzungen Die Kostenschätzungen der Büros wurden mit den Erläuterungstexten der Wettbewerbsarbeiten abgeglichen und in den jeweiligen Fachdisziplinen durch Klotz und Partner und die vorgenannten Büros mit Erfahrungswerten aus eigenen, bereits realisierten oder in der Realisierung befindlichen Projekten verglichen. Die Kostenschätzungen liegen in unterschiedlichen Detaillierungsgraden vor. Die Ermittlung der Kosten erfolgte - bauteilorientiert von Dasch Zürn, - auf Grundlage einer gewerkeorientierten Mengenermittlung von N2 Architekten und - ohne weitere Angabe von Grundlagen als Auflistung von Mensing Timofticiuc. Zu den Kostenschätzungen ist anzumerken: - In der Kostenschätzung von Dasch Zürn fehlt eine Aussage zu den Kosten der Kostengruppe 500. - Die Kostenschätzung von N2 Architekten ist vollständig. - Die Kostenschätzung von Mensing Timofticiuc beschränkt sich auf Angaben zu den Kostengruppen 300 und 400. Für die Vergleichbarkeit wurde die Kostenschätzung mit Ansätzen in den Kostengruppen 200 und 500-700 ergänzt. Zu den Kosten für Tragkonstruktionen und Gründung der drei Arbeiten erfolgte eine Prüfung und Einordnung durch das Büro Fischer + Friedrich (siehe hierzu 8 Statik / Gründung).
4.1. Kostengruppe 200 - Herrichten und Erschließen Die Kostenschätzungen der Büros Dasch Zürn und N2 Architekten weisen für die Kostengruppe 200 Ansätze in Höhe von 40.000 € brutto bzw. 119.000 € brutto aus. Inhaltlich sind diese Annahmen nicht belegt und können nicht überprüft werden. Für die Kostenschätzung ist u. a. auch ausschlaggebend, ob das BHKW des Cuppamare für die Versorgung der neuen Festhalle herangezogen werden kann und welche Aufwendungen für den Anschluss an die öffentliche Versorgung notwendig werden. Zur Vergleichbarkeit der Arbeiten, die aufgabenbedingt die gleichen Anschlüsse und entwurfsbedingt annähernd die gleichen Anschlussleistungen benötigen, wird ein Kostenansatz von 60.000 € brutto gewählt. Dieser beinhaltet einen Ansatz für die Anbindungen an das öffentliche Telekom- und Stromnetz und an die Trink- und Abwasserversorgung. Der Anschluss an das BHKW im Cuppamare wurde von Dasch Zürn geprüft und als nicht machbar eingestuft, diese Voraussetzung wird für alle Arbeiten übernommen. In den Kosten der Kostengruppe 420 wird die von Dasch Zürn vorgeschlagene Wärmebereitung mit einer Wärmepumpe als Grundlage bei den anderen Arbeiten verwendet und ein entsprechender Kostenansatz eingetragen. Klotz und Partner GmbH Telefon 0711/18744-0, Fax -33
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4.2. Kostengruppe 300 - Bauwerk Die Kostenschätzung von Dasch Zürn erfolgte in der Kostengruppe 300 auf Grundlage von Kennwerten, welche mit Darstellung der Konstruktionen der Hauptbauteile veranschaulicht wurden. Eine Differenzierung nach Einzelmassen der verschiedenen Aufbauten ist nicht ausgewiesen. Es sind Abweichungen bei den Einheitspreisen der Bauteile und bei den zu Grunde gelegten Mengen zwischen der detaillierten Ermittlung und der Zusammenstellung in der Präsentation vorhanden. Die Kostenschätzung von N2 Architekten erfolgte in der Kostengruppe 300 bauteilorientiert, die Ansätze der Einheitspreise sind nachvollziehbar gewählt. Die kostenrelevanten Bauteile (Fassade mit Metallverkleidung, Glasfassaden, Oberflächen etc.) sind in einer ausreichenden Detailtiefe bewertet, die eine Überprüfung ermöglicht. Die Grundlage für die Kostenschätzung von Mensing Timofticiuc ist nicht bekannt, es werden Kosten in der zweiten Ebene der DIN 276 ohne Angabe von Kenngrößen und Einheitspreisen aufgeführt. Die von Mensing Timofticiuc ermittelten Kosten der Kostengruppe 300 liegen ca. 35 % und die Kosten der Kostengruppe 400 ca. 50% niedriger als die Kosten der beiden anderen Büros. Die Ursache für diese Abweichung ist in der Kostenschätzung nicht zu erkennen. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit müssen die Kostenansätze wie im Folgenden beschrieben angepasst werden. Die Kosten von Dasch Zürn und N2 Architekten sind nachvollziehbar und liegen im Bereich unserer Erfahrungswerte.
4.2.1.
Kostengruppe 310 Erdarbeiten
Die Erdarbeiten wurden von allen Büros mit Ansätzen zwischen 71.400 € und 75.350 € annähernd gleich bewertet. Beim Dasch Zürn und Mensing Timofticiuc ist nicht zu erkennen, ob in der Kostengruppe 310 auch die Leistungen für Bodenverbesserungen, Entwässerungsleitungen und -schächte enthalten sind. Der Kostenansatz von N2 Architekten, welcher die Entwässerung in angemessener Höhe berücksichtigt wird zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Entwürfe herangezogen. Es erfolgt eine Anpassung der Kosten auf Basis der Grundfläche, die Gebäude verfügen über eine Grundfläche von 1.375 m² bis 1.468 m².
4.2.2.
Kostengruppe 320 Gründung
In der Kostenschätzung von Dasch Zürn sind Gründung und Konstruktion in dem leichteren Entwurf (Holztragwerk und Holzdecke) angemessen berücksichtigt. Der Kostenansatz von N2 Architekten berücksichtigt Pfahlgründung, Dämmung und Bodenplatte mit Frostschürzen und Fundamentbalken in angemessener Höhe. KonKlotz und Partner GmbH Telefon 0711/18744-0, Fax -33
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zeptbedingt resultiert aus der massiven Ausführung des Dachs über der Halle mit Beton, welche ca. 4-5x schwerer als eine Holzkonstruktion mit Schalung ist, eine höhere Belastung der Gründung, die dadurch verursachten Mehraufwendungen sind in der Kostenschätzung berücksichtigt. Durch Mensing Timofticiuc wurden die Kosten für die Bodenplatte inkl. Gründung mit einem Gesamtbetrag von 130.900 € brutto unterschätzt, hier ist für eine Pfahlgründung ähnlich der im Cuppamare verwendeten Konstruktion ein Betrag von rund 150.000 € in die Kostenschätzung aufzunehmen. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit erfolgt eine Anpassung der Kosten auf Basis der Grundfläche und des Kostenansatzes des erstplatzierten Büros, da diese Arbeit ebenfalls eine Holzkonstruktion zumindest im Dachtragwerk beinhaltet.
4.2.3.
Kostengruppe 330 Außenwände
Für die Außenwände setzt Dasch Zürn einen Einheitspreis von ca. 820 €/m² für massive und verglaste Bauteile an. Der Ansatz ist auch für die Herstellung von Sichtbetonwänden ausreichend. In der Flächenermittlung der Präsentation fehlen zwei untergeordnete Wandbereiche rechts und links der Verglasung des Foyers mit ca. 18 m². Der Kostenansatz wird um 14.760 € erhöht und übernommen. Für die Herstellung der geneigten Betonwände auf Grund erhöhter Aufwendungen bei der Schalung und Bewehrung ist ein Zuschlag von ca. 25.000 € in der Kostenermittlung aufzunehmen. Die Kosten für die Außenwandkonstruktionen von N2 Architekten beachten die unterschiedlichen Wandaufbauten inkl. der geplanten Hinterleuchtung der Fassadenverkleidung und sind auf Grund der aufwändigen Konstruktion (monolithische Sichtbetonwände mit Kerndämmung) und teuren Materialien (gestanzte und vorgehängte Bleche) sehr hoch, jedoch angemessen. Der Ansatz in der Kostenschätzung für die Außenwände von Mensing Timofticiuc ist auf Grund der, im Vergleich zu den übrigen beiden Arbeiten, einfachen Konstruktion, der geringen Gesamtfläche und des niedrigen Anteils an Verglasungsflächen nachvollziehbar. Der Kostenansatz in Höhe von 523.600 € wird in den Kostenvergleich übernommen.
4.2.4.
Kostengruppe 340 Innenwände
Die Kostenansätze für die Innenwände mit unterschiedlichsten Aufbauten sind in den Kostenschätzungen nur teilweise nachvollziehbar. Aussagen zu Brandschutzelementen werden außer von N2 Architekten nicht gemacht. Durch Dasch Zürn werden beispielhaft drei Wandtypen im Aufbau beschrieben, Preise für die einzelnen Wandtypen sind in der Überarbeitung der Arbeiten nicht genannt. Kosten für die mobile Trennwand sind in der Kostenschätzung nicht separat ausgewieKlotz und Partner GmbH Telefon 0711/18744-0, Fax -33
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sen. Der Kostenansatz für die Innenwände erscheint, auch im Vergleich zu den Ansätzen von N2 Architekten, angemessen und kann in den Kostenvergleich übernommen werden. Die gewerkeorientierte Kostenschätzung von N2 Architekten lässt eine Bewertung der Einheitspreise zu, die Kosten sind nachvollziehbar und angemessen. Die Kostenschätzung von Mensing Timofticiuc ist nicht detailliert aufgestellt. Auf Grund des hohen Anteils an tragenden Innenwänden (Saalwände) und der zwei enthaltenen mobilen Trennwände ist der gewählte Ansatz zu gering. Für die Innenwände ist konstruktionsbedingt eine zweite, nichttragende Bekleidung (im Saal mit akustischer Wirkung) einzurechnen, die beiden mobilen Trennwände sind auf Grund der Höhe und des erforderlichen Schalldämmwerts mit 90.000 € anzusetzen. Über die in der Präsentation enthaltenen Flächenangaben und den Ansatz eines gemittelten Einheitspreises von ca. 450 €/m² werden für die Herstellung der Innenwände der Arbeit von Mensing Timofticiuc Gesamtkosten in Höhe von 615.000 € in der Kostenermittlung angesetzt.
4.2.5.
Kostengruppe 350 Decken
Die Fläche der Geschossdecke in der detaillierten Aufstellung der Bauteile von Dasch Zürn ist mit 498 m² falsch ermittelt, die Addition der Raumflächen zzgl. einer geschätzten Konstruktionsfläche ergibt eine Fläche von ca. 300 m². Der Kostenansatz in der Kostenschätzung für eine einfache Geschossdecke mit Anstrich und einer unterseitiges Abhangdecke im Küchenbereich von 320 €/m² ist als realistisch zu bewerten. In der Kostenschätzung wurde eine Fläche von 300 m² durch das Büro aufgenommen. Die Kostenschätzung von N2 Architekten in der Kostengruppe 350 ist zu der von Dasch Zürn in der Höhe vergleichbar und auf Grund des Detaillierungsgrads der Kostenermittlung nachvollziehbar. Die Entstehung der Kosten von Mensing Timofticiuc (5x so hoch wie die Kostenschätzung der anderen Büros) ist auf Grund der fehlenden Informationen nicht nachvollziehbar. Weiter sind keine Flächenangaben für das Obergeschoss und kein Obergeschossgrundriss beigefügt, es ist der Präsentation nicht zu entnehmen, wie groß diese Deckenflächen im Obergeschoss tatsächlich sind. Auf Grund der aufwändigen Konstruktion (auch für die Herstellung von Geschossdecken) wird dieser Wert beibehalten. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen werden, dass der Leitungsverzug in der Konstruktionsebene von Lüftungsleitungen nicht möglich ist und hier eine alternative Leitungsverlegung gesucht werden muss.
4.2.6.
Kostengruppe 360 Dachflächen Klotz und Partner GmbH Telefon 0711/18744-0, Fax -33
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In der Kostenschätzung von N2 Architekten sind 85 m² Deckenfläche falsch zugeordnet. Die Kosten hierfür sind mit ca. 15.000 € anzusetzen und werden in die Kostengruppe 350 verschoben. Die Dachkonstruktion und -eindeckung von Mensing Timofticiuc sind auf Grund der Geometrie und der Vielzahl der Verbindungen und die Ausführung der verdeckt liegenden Rinne als sehr aufwändig und damit kostenintensiv einzuschätzen. Der Ansatz in Höhe von 290 €/m² ist nicht ausreichend. Für die Konstruktion sind ca. 330 €/m² anzusetzen. Die Dachdeckung mit Zinkblech kann mit ca. 150 €/m² und die Dachuntersicht (Abhangdecke teilw. mit akustischer Wirkung) mit ca. 130 €/m² angesetzt werden. Für die zusätzlich erforderlichen Deckensegel wird ein Betrag von 25.000 € in der Kostenermittlung aufgenommen. Die Gesamtkosten für die Herstellung des Daches betragen somit 1.031.500 €.
4.2.7.
Kostengruppe 370 Einbauten
Die Kostenansätze in der Kostengruppe 370 sind bei Dasch Zürn an Hand von Vergleichswerten und der Auflistung in der Kostenschätzung und N2 Architekten auf Grund der Auflistung der Einzelbauteile in der Kostenschätzung nachvollziehbar. Der Kostenansatz von Mensing Timofticiuc liegt deutlich über diesen Ansätzen und ist auf Grund der fehlenden Aufstellung nicht nachvollziehbar. Eine Korrektur auf einen Durchschnittswert wird hier zur Erzielung der Vergleichbarkeit angenommen, da alle Gebäude mit ähnlichen Einbauten (Garderobe etc.) ausgestattet werden müssen.
4.2.8.
Kostengruppe 390 Sonstige Maßnahmen
Die Kostenansätze in der Kostengruppe 390 sind bei Dasch Zürn an Hand von Vergleichswerten und bei N2 Architekten auf Grund des Detaillierungsgrads der Kostenschätzung nachvollziehbar. Die Kosten von Mensing Timofticiuc liegen über diesen Ansätzen, sind jedoch auf Grund der Mehraufwendungen für Arbeitsgerüste bei der Aufstellung des Dachtragwerks akzeptabel.
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4.3. Kostengruppen 410 bis 430 und 480 HLS-Installationen Ergänzend zur beiliegenden Wettbewerbsbewertung durch das IB ebök ist für die Arbeiten Folgendes anzumerken: - Die Lüftung im Proberaum ist mit einem Kostenansatz in Höhe von 13.700 € in den Kostenermittlungen enthalten. Um ein akzeptables Raumklima auch bei geschlossenen Fenstern zu erreichen, ist in den Proberäumen der Verzicht auf den Anschluss an die Lüftungsanlage nicht zu empfehlen. - Mit einer Wärmepumpe kann eine Temperierung der Zuluft mit relativ geringem Aufwand realisiert werden. Je nach Anforderung an die Nutzung (gelichzeitiges Kühlen/Heizen, zu kühlende Einzelbereiche etc.) kann die Steuerung für die Temperierung ausgelegt werden. Eine einfach Umschaltung im Zentralgerät zwischen Heizung und Kühlung ist mit einem finanziellen Aufwand von 10.000 € realisierbar. Auf Grund der nicht bekannten Anforderungen und der nicht vorliegenden Berechnungen zum sommerlichen Wärmeschutz und zur Simulation von Raumtemperatur und -feuchte ist in der Kostenermittlung bei allen Arbeiten keine Kühlung enthalten.
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Aktennotiz Projekt/-teil: Veranstaltungshalle Kuppenheim, Prüfung Wettbewerbsarbeiten Nummer: 1 Datum: 06. Juni 2016
Planung und Entwicklung Gesellschaft mbH Schellingstraße 4/2 • 72072 Tübingen Telefon 0 70 71 93 94 0 • Fax 93 94 99
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Verfasser / Verfasserin:
Michael Keppler
Rückfragen an / M. Keppler Telefon:
Teilnehmer:
-
Verteiler / Fax:
Klotz und Partner GmbH
Einwände und Ergänzungen müssen binnen fünf Werktagen beim Verfasser eingereicht werden. Andernfalls gilt die Aktennotiz als inhaltlich voll anerkannt.
zu erledigen durch / Termin / Bemerkung 1 Wettbewerbsüberarbeitung Büro Dasch-Zürn 1.1 Plausibilitätsprüfung TGA-Konzept Allgemein: Die Wettbewerbsüberarbeitung erfolgte unter Einbeziehung der Fachplaner. Es sind Konzepte, Auslegungsgrößen und Umfang der berücksichtigten Anlagentechnik beschrieben, so dass eine Prüfung erfolgen kann. KG 410: Es ist ein mittlerer Standard beschrieben. Maßnahmen zum Brandschutz sind enthalten. Es ist keine dezidierte Aussage zur erforderlichen Löschtechnik in der Küche enthalten. Es ist nicht benannt, ob eine Enthärtung für die Küche berücksichtigt wurde. KG 420: Der Wettbewerber hat vor Ort die mögliche Anbindung an das Freizeitbad abgeklärt und revidiert sein ursprüngliches Konzept (Anbindung an Cuppamare), da dieses nicht möglich ist. Es wird ein Konzept auf Basis monovalenten Wärmepumpenbetriebs vorgeschlagen. Ein solches Konzept ist denkbar und kann auch Warmwasser für Küche und Duschen bereitstellen. Die Lüftungsheizregister müssen bei Betrieb mit Wärmepumpe ggf. größer ausgelegt werden, damit die Erzeuger in einem optimalen Temperaturbereich arbeiten.
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Aktennotiz Projekt/-teil: Veranstaltungshalle Kuppenheim, Prüfung Wettbewerbsarbeiten Nummer: 1 Datum: 06. Juni 2016
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung Als Heizleistung werden 100 kW inkl. Lüftungsheizregister angegeben. Für die Lüftungsheizregister wurden abgeschätzt: 40 kW (15.000 m³/h bei 5K) für die Anlage Saal und 11 kW (5.500 m³/h bei 6K). Es verbleibt eine Heizleistung von rd. 50 kW. Diese Heizleistung geteilt durch die Fläche ergibt einen spezifischen Heizlastbedarf von 33 W/m². Für ein energetisch hochwertiges (EnEV 2016) Gebäude ist dieser Kennwert plausibel. Der Heizraum ist für Wärmepumpe, Pumpentechnik Saug-Schluck-Brunnen, Druckhaltung, Wasseraufbereitung, Verteilung und Warmwasserbereitung sehr knapp bemessen. KG 430: Es ist eine ZU-/Abluftanlage für den Saal, die Küche und eine Lüftung für die Sanitärbereiche vorgesehen. Die Auslegung der Anlage Saal mit 15.000 m³/h bei 450 Personen ist für die geplante Nutzung plausibel und stellt eine mittlere Luftqualität nach DIN EN 13779 sicher. Die Auslegung der Küchenlüftungsanlage auf 5.500 m³/h stellt angesichts der beiliegenden Daten zur Küchenplanung eine eher zu kleine Dimensionierung dar, die nicht VDI 2052 entspricht. Hier wären 8.0009.000 m³/h plausibler. Die Erschließung des Saals von der Lüftungszentrale aus ist nicht plausibel, da sie rechtwinklig zum Haupttragwerk verläuft und keine Installationsebene vorhanden ist. Die Raumhöhe für die Lüftungszentrale Saal ist für eine Anordnung der Lüftungsgeräte übereinander zu gering bemessen, die Fläche bei einer Anordnung nebeneinander eher knapp. Der geplante Aufstellraum für die Anlage Küche ist zu klein und an einer ungünstigen Stelle. Es müssen mehrere Brandschutzbereiche gequert werden. Der Anschluss des Probenraums an das „große“ Lüftungsgerät scheint auf Grund der zeitlich versetzten Nutzung und der weiten Distanz zumindest fraglich. KG 480: Es ist eine zentrale Mess-Steuer und Regelungstechnik geplant. Die „Visualisierung“ und „Historien“ weisen auf eine Gebäudeleittechnik hin, die in einem solchen Gebäude unbedingt Sinn macht.
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Aktennotiz Projekt/-teil: Veranstaltungshalle Kuppenheim, Prüfung Wettbewerbsarbeiten Nummer: 1 Datum: 06. Juni 2016
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung 1.2 Plausibilisierung TGA-Kosten Für KG 410 sind 130.000 EUR netto als Schätzkosten angegeben. Die Kosten wurden mit flächenspezifischen Kostenkennwerten plausibilisiert und liegen im oberen Drittel der möglichen Bandbreite. Für die Hauptkomponenten der KG 410 wurden eigene Kosten ermittelt und die resultierende Summe von den Schätzkosten subtrahiert. Der verbleibende Betrag wurde durch einen spezifischen Kostenkennwert für einen Sanitärgegenstand im mittleren Standard (verrohrt, inkl. Trockenbau) geteilt. Die Prüfung ergab, dass die angegebenen Kosten für KG 410 wenig Spielraum lassen und eher zu gering angesetzt sind. Für KG 420 sind 235.000 EUR netto als Schätzkosten angegeben. Die Kosten wurden mit flächenspezifischen Kostenkennwerten plausibilisiert und liegen oberhalb der möglichen Bandbreite. Die Kosten wurden mit einem spezifischen Kostenkennwert für Verteilung und Übergabe x Fläche und einem spezifischen Kostenkennwert pro kW Leistung x Leistung verglichen und liegen geringfügig oberhalb von der Grobabschätzung. Für die Hauptkomponenten der KG 420 wurden eigene Kosten ermittelt und die resultierende Summe von den Schätzkosten subtrahiert. Der verbleibende Betrag wurde durch die Fläche geteilt. Der daraus resultierende spezifische Kennwert steht für Verteilung und Übergabe zur Verfügung und kann als auskömmlich bewertet werden. Die Prüfung ergab, dass die angegebenen Kosten für KG 420 auskömmlich angesetzt sind.
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung Für KG 430 sind 220.000 EUR netto als Schätzkosten angegeben. Die Kosten wurden mit volumenstromspezifischen Kostenkennwerten plausibilisiert und liegen etwas oberhalb der möglichen Bandbreite. Die Kosten wurden mit einem spezifischen Kostenkennwert pro Volumenstrom x Volumenstrom der großen Lüftungsanlagen verglichen und liegen deutlich unterhalb von der Grobabschätzung. Für die Hauptkomponenten der KG 430 wurden eigene Kosten ermittelt und die resultierende Summe von den Schätzkosten subtrahiert. Der verbleibende Betrag wurde durch den Volumenstrom geteilt. Der daraus resultierende spezifische Kennwert steht für Kanäle, Auslässe und Komponenten zur Verfügung und muss als nicht auskömmlich bewertet werden. Die Prüfung ergab, dass die angegebenen Kosten für KG 430 deutlich zu gering angesetzt sind, da es sich bei der Saallüftung um eine hochwertige Lüftungsinstallation (Größe, Behaglichkeit, Akustik) und bei der Küchenlüftung um eine der Küchenlüftungsnorm entsprechende Anlage handelt. Für KG 480 sind 65.000 EUR netto als Schätzkosten angegeben. Die Kosten wurden mit flächenspezifischen Kostenkennwerten plausibilisiert und liegen innerhalb der möglichen Bandbreite. Für die Hauptkomponenten der KG 480 wurden eigene Kosten ermittelt und die resultierende Summe von den Schätzkosten subtrahiert. Es stehen nach dieser Abschätzung keine Kosten mehr für Feldgeräte und Verkabelung zur Verfügung. Die Prüfung ergab, dass die angegebenen Kosten für KG 480 für den aus der Beschreibung abgeleiteten Standard mit Schaltschränken, Gebäudeautomation (mit DDC) und Gebäudeleittechnik vermutlich nicht auskömmlich angesetzt sind. Die Kosten der KG 480 hängen jedoch immer
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung sehr stark vom geplanten Automatisierungsgrad und dem Umfang der Gebäudeleittechnik ab. Aus diesem Grund kann eine Gebäudeautomation für das beschriebene Gebäude mit den angegebenen Kosten als machbar, wenn auch bei reduziertem Standard bezeichnet werden. 1.3 Bewertung zu Folgekosten des Konzepts: -
-
-
-
-
-
Die Wärmeversorgung über Saug-Schluckbrunnen mit Wärmepumpe stellt bei geeigneten Heizkreis-Temperaturen auf der Abnehmerseite ein effizientes und wirtschaftliches Versorgungskonzept dar. Die Abhängigkeit vom Strompreis ist, wie bei anderen Energieträgern auch, ein wirtschaftlich schwer zu bewertender Unsicherheitsfaktor. Die Nutzung von Umweltwärme kompensiert bei richtiger Auslegung den schlechten Primärenergiefaktor von Strom so weit, dass die Versorgung gegenüber fossilen Brennstoffen Vorteile hat. Die Versorgung separat nutzbarer Bereiche (Proberaum) über die zentrale Lüftungsanlage für die Halle kann zu erhöhten Betriebskosten führen. Die Platzierung der Lüftungsgeräte im Innenbereich führt gegenüber der Außenaufstellung zu mehr Brandschutzklappen, höheren Kosten und höheren Wartungskosten. Die Erschließung des Saal- und Bühnenbereichs mit Lüftungskanälen ist nicht dargestellt und kann zu erhöhten Kosten bzw. erhöhten Betriebskosten bei zu klein gewählten Kanaldimensionen führen. Die Anordnung der Sanitärbereiche weit entfernt von der Heizungszentrale bringt erhöhte Verluste für Warmwasserverteilung/Zirkulation mit sich. Die Anordnung der Küche auf der Ostseite hin zum Freizeitbad macht einen Fettabscheider als Vollentsorger notwendig, um dort Geruchsbelästigungen zu verhindern. Die Betriebskosten sind hierbei leicht höher.
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung 2 Wettbewerbsüberarbeitung Büro N2 2.1 Plausibilitätsprüfung TGA-Konzept Allgemein: Die Wettbewerbsüberarbeitung erfolgte nicht unter Einbeziehung von Fachplanern. Es sind nur wenige Ausführungen zu Konzepten, Auslegungsgrößen und Umfang der berücksichtigten Anlagentechnik beschrieben, so dass eine Prüfung nur sehr stark eingeschränkt erfolgen kann. KG 410: Es werden keine Aussagen zum Umfang, zur vorgesehenen Ausführung und zur Qualität gemacht. KG 420: Der Wettbewerber plant eine Anbindung an das Freizeitbad, was vom Mitbewerber geprüft und revidiert wurde. Eine Änderung des Wärmeversorgungskonzepts und damit der Kosten ist ggf. notwendig. KG 430: Es ist eine ZU-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung für den Saal und das Foyer und innenliegende Nebenräume vorgesehen. Zur notwendigen Lüftungsanlage für die Küche wird keine Aussage gemacht. Die Erschließung des Saals von der Lüftungszentrale aus ist nicht plausibel, da sie in der Plandarstellung im Haupttragwerk gezeichnet ist. Die Raumhöhe für die Lüftungszentrale Saal ist zu gering bemessen, die Fläche für Lüftungsanlage Saal und Küche zu knapp. Eine Erweiterung über die Küche wäre denkbar. KG 480: Es werden keine Aussagen zum Umfang, zur vorgesehenen Ausführung und zur Qualität gemacht.
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung 2.2 Plausibilisierung TGA-Kosten Für die Kostengruppe 400 wurden keine detaillierten Kosten ermittelt, sondern lediglich ein prozentualer Anteil an den 300er-Kosten angesetzt. Die so ermittelten Kosten betragen 1.400.575 EUR brutto. Darin enthalten sind Zuschläge in Höhe von 300.000 EUR brutto. Die Kosten der KG 400 ohne die Zuschläge wurden zur Plausibilisierung auf Basis von Erfahrungswerten folgendermaßen aufgeteilt: KG 400 ohne Zuschläge: 1.100.575 EUR brutto Davon 50% HLS: 550.288 EUR brutto Daraus netto: KG 410 KG 420 KG 430 KG 480
30% 25% 30% 15%
165.086 EUR 137.572 EUR 165.086 EUR 82.543 EUR
Für KG 410 sind 165.086 EUR netto geschätzt. Die Kosten wurden mit flächenspezifischen Kostenkennwerten plausibilisiert und liegen im über der möglichen Bandbreite. Für die Hauptkomponenten der KG 410 wurden eigene Kosten ermittelt und die resultierende Summe von den Schätzkosten subtrahiert. Der verbleibende Betrag wurde durch einen spezifischen Kostenkennwert für einen Sanitärgegenstand im mittleren Standard (verrohrt, inkl. Trockenbau) geteilt. Die Prüfung ergab, dass die angegebenen Kosten für KG 410 auskömmlich angesetzt sind.
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung Für KG 420 sind 137.572 EUR netto geschätzt. Die Kosten wurden mit flächenspezifischen Kostenkennwerten plausibilisiert und liegen im oberen Drittel der möglichen Bandbreite. Die Kosten wurden mit einem spezifischen Kostenkennwert für Verteilung und Übergabe x Fläche verglichen. Die verbleibenden Kosten können für eine Wärmeerzeugung und Trinkwarmwasserbereitung ausreichen. Für die Hauptkomponenten der KG 420 wurden eigene Kosten ermittelt und die resultierende Summe von den Schätzkosten subtrahiert. Der verbleibende Betrag wurde durch die Fläche geteilt. Der daraus resultierende spezifische Kennwert steht für Verteilung und Übergabe zur Verfügung und kann als auskömmlich bewertet werden. Die Prüfung ergab, dass die angegebenen Kosten für KG 420 ausreichen können. Für KG 430 sind 165.000 EUR netto geschätzt. Die Kosten wurden mit flächenspezifischen Kostenkennwerten plausibilisiert und liegen etwas oberhalb der möglichen Bandbreite. Die Kosten wurden mit einem spezifischen Kostenkennwert pro Volumenstrom x Volumenstrom der großen Lüftungsanlagen verglichen und liegen deutlich unterhalb von der Grobabschätzung. Für die Hauptkomponenten der KG 430 wurden eigene Kosten ermittelt und die resultierende Summe von den Schätzkosten subtrahiert. Der verbleibende Betrag wurde durch den Volumenstrom geteilt. Der daraus resultierende spezifische Kennwert steht für Kanäle, Auslässe und Komponenten zur Verfügung und muss als nicht auskömmlich bewertet werden. Die Prüfung ergab, dass die angegebenen Kosten für KG 430 deutlich zu gering angesetzt sind.
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung Für KG 480 sind 82.543 EUR netto geschätzt. Die Kosten wurden mit flächenspezifischen Kostenkennwerten plausibilisiert und liegen oberhalb der möglichen Bandbreite. Für die Hauptkomponenten der KG 480 wurden eigene Kosten ermittelt und die resultierende Summe von den Schätzkosten subtrahiert. Die Prüfung ergab, dass die angegebenen Kosten für KG 480 vermutlich auskömmlich angesetzt sind. Die Kosten der KG 480 hängen jedoch immer sehr stark vom geplanten Automatisierungsgrad und dem Umfang der Gebäudeleittechnik ab. Aus diesem Grund kann in KG 480 auch noch Kostenpotential für andere Kostengruppen enthalten sein. 2.3 Bewertung zu Folgekosten des Konzepts: - Die Wärmeversorgung über das benachbarte Freizeitbad wurde vom Wettbewerber geprüft und ist nach dessen Aussagen nicht machbar. Hier sind ggf. Mehrkosten für einen eigenen Wärmeerzeuger anzusetzen. - Bei Wärmeversorgung aus dem benachbarten Freizeitbad ist der Wärmepreis die kostenbestimmende Größe. Dieser kann zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer eingeschätzt werden. - Die Versorgung separat nutzbarer Bereiche (Proberaum) über die zentrale Lüftungsanlage für die Halle kann zu erhöhten Betriebskosten führen. - Die Platzierung der Lüftungsgeräte im Innenbereich führt gegenüber der Außenaufstellung zu mehr Brandschutzklappen, höheren Kosten und höheren Wartungskosten. - Die Platzierung der Lüftungsanlagen direkt über der Küche führt zu reduzierten Wartungskosten auf Grund der geringeren Anzahl an Brandschutzklappen. - Die Erschließung des Saal- und Bühnenbereichs mit Lüftungskanälen ist nicht dargestellt und kann zu erhöhten Kosten bzw. erhöhten Betriebskosten bei zu klein gewählten Kanaldimensionen führen.
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Die Anordnung der Sanitärbereiche weit entfernt von der Heizungszentrale bringt erhöhte Verluste für Warmwasserverteilung/Zirkulation mit sich. Die Anordnung der Küche auf der Ostseite hin zum Freizeitbad macht einen Fettabscheider als Vollentsorger notwendig, um dort Geruchsbelästigungen zu verhindern. Die Betriebskosten sind hierbei leicht höher.
3 Wettbewerbsüberarbeitung Büro Mensing-Timofticiuc 3.1 Plausibilitätsprüfung TGA-Konzept Allgemein: Die Wettbewerbsüberarbeitung erfolgte nicht unter Einbeziehung von Fachplanern. Es sind keine Konzepte, Auslegungsgrößen und Umfang der berücksichtigten Anlagentechnik beschrieben, so dass eine Prüfung nur sehr stark eingeschränkt erfolgen kann. Der Verzug der Haustechnik in der „primären“ und „sekundären“ Konstruktion des Daches ist nicht plausibel, da in der Schnittdarstellung keine Kreuzungsbereiche Tragwerk-Technik erkennbar sind. Auch eine Unterdecke steht für den Leitungsverzug nicht zur Verfügung. Die Technikbereiche über den Nebenräumen, im Schnitt erkennbar, weisen zu geringe Raumhöhen auf. Wie die Einbringung der technischen Anlagen erfolgen soll ist nicht klar. Der Technikraum hinter den WCs Küche wäre für die Heizungstechnik nutzbar. Auch hier fehlt eine Einbringöffnung. Im Entwurf sind „kleine Oberlichter im Dach“ sowie eine zwischen transparenten und opaken Bereichen wechselnde Fassade/Hülle dargestellt. die sich daraus ergebenden zahlreichen Anschlussbereiche verschlechtern den Dämmstandard der Hülle durch Wärmebrückeneffekte. Ob eine ausreichende Belichtung der Räume gegeben ist, oder ein erhöhter Bedarf an Kunstlicht besteht, kann nicht bewertet werden.
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung Die natürliche Belichtung und Belüftung durch großflächige gegenüberliegende Fassadenelemente muss in Anbetracht der geplanten Nutzung und aus Behaglichkeitsgründen zumindest für den Winterbetrieb in Frage gestellt werden. Für eine natürliche Belüftung der Bühne sind ebenfalls aus Behaglichkeitsgründen Grenzen gesetzt. KG 410: Es werden keine Aussagen zum Umfang, zur vorgesehenen Ausführung und zur Qualität gemacht. Die unter 2.3.1 dargestellt Lösung des Details für die Dachentwässerung lässt die Frage offen, wie das Dachflächenwasser letztendlich abgeleitet wird. Auch eine Notentwässerung über die Rinnenkante ist mit dem geplanten Baustoff Holz unverträglich. KG 420: Der Wettbewerber plant eine Anbindung an das Freizeitbad, was vom Mitbewerber geprüft und revidiert wurde. Eine Änderung des Wärmeversorgungskonzepts und damit der Kosten ist ggf. notwendig. Es ist eine Fußbodenheizung in der Bodenplatte angedacht. Ob dies so beabsichtigt ist, oder eine konventionelle Fußbodenheizung gemeint ist, ist unklar. Eine Bodenplattentemperierung ist für die angedachte Nutzung deutlich zu träge. Die „Haustechnik im Zwischenraum der Holzwände“ muss in Bezug auf die Führung der luftdichten Ebene geprüft werden. KG 430: Es werden keine Aussagen zum Umfang, zur vorgesehenen Ausführung und zur Qualität gemacht. Zur notwendigen Lüftungsanlage für die Küche wird keine Aussage gemacht. Die Erschließung des Saals von der Lüftungszentrale aus ist nicht plausibel, da sie im Haupttragwerk angedacht ist. Die Raumhöhe für die Lüftungszentralen ist zu gering bemessen, die Flächen für Lüftungsanlagen sind nicht benannt. KG 480: Es werden keine Aussagen zum Umfang, zur vorgesehenen Ausführung und zur Qualität gemacht.
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung 3.2 Plausibilisierung TGA-Kosten Für KG 410 sind 60.000 EUR netto als Schätzkosten angegeben. Die Kosten wurden mit flächenspezifischen Kostenkennwerten plausibilisiert und liegen an der unteren Grenze der möglichen Bandbreite. Für die Hauptkomponenten der KG 410 wurden eigene Kosten ermittelt und die resultierende Summe von den Schätzkosten subtrahiert. Die Prüfung ergab, dass die angegebenen Kosten für KG 410 zu gering angesetzt sind. Für KG 420 sind 80.000 EUR netto als Schätzkosten angegeben. Die Kosten wurden mit flächenspezifischen Kostenkennwerten plausibilisiert und liegen in der Mitte der möglichen Bandbreite. Die Kosten wurden mit einem spezifischen Kostenkennwert für Verteilung und Übergabe x Fläche verglichen. Bereits dieser Vergleich zeigt, dass die Kosten für Erzeugung, Warmwasserbereitung und Luftkonditionierung nicht berücksichtigt sind. Die Prüfung ergab, dass die angegebenen Kosten für KG 420 zu niedrig angesetzt sind. Für KG 430 sind 110.000 EUR netto als Schätzkosten angegeben. Die Kosten wurden mit flächenspezifischen Kostenkennwerten plausibilisiert und liegen etwas in der Mitte der möglichen Bandbreite. Die Kosten wurden mit einem spezifischen Kostenkennwert pro Volumenstrom x Volumenstrom der großen Lüftungsanlagen verglichen und
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung liegen deutlich unterhalb von der Grobabschätzung. Die Prüfung ergab, dass die angegebenen Kosten für KG 430 deutlich zu gering angesetzt sind. Für KG 480 sind 60.000 EUR netto als Schätzkosten angegeben. Die Kosten wurden mit flächenspezifischen Kostenkennwerten plausibilisiert und liegen innerhalb der möglichen Bandbreite. Die Kosten der KG 480 hängen immer sehr stark vom geplanten Automatisierungsgrad und dem Umfang der Gebäudeleittechnik ab. Für diesen sind keine Aussagen getroffen, daher kann eine Gebäudeautomation für das beschriebene Gebäude mit den angegebenen Kosten als machbar bezeichnet werden. 3.3 Bewertung zu Folgekosten des Konzepts: -
-
-
Die beschriebene Ausführung des Dachs und der Fassade hat evtl. hohe Wärmebrückenverluste zur Folge, was den guten Dämmstandard der Hülle verschlechtert. Die beschriebene natürliche Lüftung führt zu erhöhten Lüftungswärmeverlusten und einer geringeren Behaglichkeit in der Heizperiode. Die beschriebene natürliche Belichtung kann dazu führen, dass ein hoher Kunstlichtbedarf für einzelne Raumbereiche entsteht. Die dargestellte Notentwässerung über die Rinnenkante kann zu erhöhtem Instandhaltungsaufwand an der Fassade führen. Die Anordnung der Küche auf der Nord-Ostseite hin zum Freizeitbad macht einen Fettabscheider als Vollentsorger notwendig, um dort Geruchsbelästigungen zu verhindern. Die Betriebskosten sind hierbei leicht höher.
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung 4 Kostenprognose für die Wettbewerbsentwürfe Grün= Kosten plausibel Für die drei Wettbewerbsentwürfe wurden die geschätzten Kosten in einer Rot= Tabelle gegenübergestellt. Kosten zu gering Ausgehend von den angesetzten Konzepten bzw. den Konzepten der Orange= Mitbewerber wurden bezifferbare Kosten für große Komponenten über flächenspezifische Kosten für Netze, Übergabe und Ausstattung ergänzt und Kosten könnten erreicht werden so ein neuer Kostenansatz für den Wettbewerbsentwurf abgeleitet. Plausible Kostenansätze wurden vom Wettbewerber übernommen. Büro
Dasch-Zürn Kostenansatz Büro
N2 Kostenansatz ergänzt ebök
Mensing-Timofticiuc
Kostenansatz Büro
Kostenansatz ergänzt ebök
Kostenansatz Büro
Kostenansatz ergänzt ebök
KG 410
130.000
173500
165.086
165.086
60.000
166300
KG 420
235.000
235.000
137.572
137.572
80.000
149780
KG 430
220.000
414000
165.086
414000
110.000
414000
KG 480
65.239
95550
82.543
95550
60.000
95550
Summe
650.239
918.050
550.288
812.208
310.000
825.630
Differenz Büro ebök
-267.811
-261.921
-515.630
Der Kostenansatz KG 420 für Büro N2 und Büro Mensing-Timofticiuc gilt nur unter der Annahme, dass ein Nahwärmeanschluss an das benachbarte Freizeitbad möglich ist. Falls diese Annahme nicht bestätigt wird, ist mit Mehrkosten i.H.v. ca. 50.000 EUR netto für den Fall einer Wärmepumpenversorgung zu kalkulieren.
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zu erledigen durch / Termin / Bemerkung 5 Folgekosten für die Wettbewerbsentwürfe Für die drei Wettbewerbsentwürfe wurden anhand der neuen Kostenansätze und aus VDI 2067 abgeleiteten mittleren Prozentsätzen für den Aufwand an Wartung und Instandhaltung Folgekosten abgeleitet. Folgekosten Büro Dasch-Zürn
KG 410 KG 420 KG 430 KG 480
N2
Mensing-Timofticiuc
Wartung Instandhaltung Wartung Instandhaltung Wartung Instandhaltung EUR/a EUR/a EUR/a EUR/a EUR/a EUR/a 1.735 868 1.651 825 1.663 832 1.175 4.700 688 2.064 749 2.247 4.140 2.070 4.140 2.070 4.140 2.070 2.389 2.867 2.389 2.867 2.389 2.867
Die Kosten für Wartung wurden mit Erfahrungswerten aus aktuellen Submissionen verglichen und sind plausibel für Wartungsverträge für Anlagen der beschriebenen Dimension. Folgekosten für den Energieverbrauch können nur über eine Modellrechnung hergeleitet werden. Da diese Folgekosten jedoch stark nutzerabhängig sind, kann hier keine valide Aussage getroffen werden.
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Wettbewerbsüberarbeitung Büro Dasch-Zürn Plausibilisierung der Kosten Eckdaten NGF Überarbeitet (exkl. Außenflächen)
Kosten KG 410 KG 420 KG 430 KG 480
1514 m²
brutto
netto
154.700 279.650 261.800 77.635
130.000 235.000 220.000 65.239
flächenspezifisch EUR EUR EUR EUR
85,9 155,2 145,3 43,1
EUR/m²NGF EUR/m²NGF EUR/m²NGF EUR/m²NGF
Detaillierte Kostenplausibilisierung anhand KKW Fläche, KKW spezifisch, Kosten großer Komponenten:
KG 410
130.000 EUR
Schätzkosten
AWG aus spez. Kostenkennwerten: AWG aus KKW Fläche
57532 EUR
bis
142316 EUR
Große Komponenten AWG, die bezifferbar sind: Hausanschluss + Zub. Enthärtungsanlage Küche Löschanlage Küche Regenwasserleitungen innen Küchenanschlüsse TW Küchenanschlüsse SW Fettabscheider Grundleitungen restl. Summe große Komp.
10.000 4500 19000 15000 14500 6000 8500 15000 92.500
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Rest
37.500 EUR
(Zuleitung, Hauseinführung, Zähler, Filter) (keine Vollentsalzung, jedoch Enthärtung, Kompakt) (Löschanlage Herdblock inkl. VdS Abnahme) (z.B. LoroX Stahlrohr) (29 Zapfstellen á 500 EUR verrohrt) (20 Anschlüsse á 200 EUR inkl. GL fett) (ca. NS7 inkl. Zubehör, kein Vollautomat) (Schätzung, inkl. 3 Revischächte, ohne Erdbau)
Diese Summe verbleibt für Sanitärausstattung und verrohrung TW, TWW, TWK, SW
geteilt durch KKW Sanitärgegenstand mittl. Ausstattung fertig verrohrt inkl. Trockenbau mögliche Sanitärgegenstände
KG 420
21 Stck.
235.000 EUR
1800 EUR
--> Entwurf zeigt deutlich mehr Bedarf
Schätzkosten
WVA aus spez. Kostenkennwerten: WVA aus KKW Fläche Übergabe aus KKW Fläche Erzeugung aus Leistung Summe WVA
45420 EUR
bis
187736 EUR
90840 EUR 130000 EUR 220840 EUR
Große Komponenten WVA, die bezifferbar sind: Wärmepumpe W/W 100kW 4 Brunnen, Zub. 5 Gruppen und Verteiler Anbindung Lüftungsheizreg. Druckhaltung, Nachspeisung WW-Bereitung Rohrnetz Zentrale Summe große Komp.
32.000 35000 16500 5000 7500 10000 5500
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
(Richtpreis Ochsner mit Zub.) (Richtpreis Baugrund Süd) (3000 EUR pro Gruppe verrohrt und 1500 EUR Vert. M. Dämm.) (2 Einspritzgruppen á 2500 EUR) (Schätzpreis) (2 Standorte, Puffer plus FriWa) (Schätzpreis psch.)
111.500 EUR
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Rest geteilt durch Fläche
KG 430
123.500 EUR 82 EUR/m²
220.000 EUR
Diese Summe verbleibt für Heizflächen, Unterverteiler und Verrohrung --> für HK oder FBH auskömmlicher Wert
Schätzkosten
10,7317
LTA aus spez. Kostenkennwerten: LTA aus KKW Fläche
30280 EUR
bis
178652 EUR
LTA aus spez. Kostenkennwerten: Lüftungsanlage Saal Lüftungsanlage Küche Summe LA m³-spezifisch
270000 EUR 144000 EUR 414000 EUR
(15.000 m³/h bei 18 EUR/m³ Komplettpreis inkl. Kanalnetz) (8.000 m³/h bei 18 EUR/m³ Komplettpreis inkl. Kanalnetz)
Große Komponenten RLT, die bezifferbar sind: Lüftungsgerät Saal Lüftungsgerät Küche Lüftungsdecke Küche Brandschutzklappen Küche Gerät WC/Umkl Summe Großkomponenten
38000 32000 42900 14000 8500 135400
Rest
84.600 EUR
geteilt durch Fläche geteilt durch Volumenstrom
KG 480
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
56 EUR/m² 4 EUR/m³
65.239 EUR
(15.000 m³/h Referenzwert ausgeführtes Projekt) (8.000 m³/h Referenzwert ausgeführtes Projekt) (66m² Referenzwert ausgeführtes Projekt) (2 Klappen Fett, 2 Klappen RA, 4 normale Klappen) (reine Schätzung)
Diese Summe verbleibt für Kanäle, Dämmung, Auslässe, Komponenten --> grenzwertig, in Anbetracht der hochwertigen Nutzung --> grenzwertig, in Anbetracht der hochwertigen Nutzung
Schätzkosten
GA aus spez. Kostenkennwerten: GA aus KKW Fläche
8327 EUR
bis
78728 EUR
Große Komponenten GA, die bezifferbar sind: Schaltschränke DDCs Gebäudeleittechnik Summe Großkomponenten
45000 20000 8500 73500
EUR EUR EUR EUR
Rest
-8.261 EUR
(3 Felder (Lüftung, Heizung, Leistung) á 15.000) (2 DDCs á 10.000) (Schätzwert)
Es ist noch kein Ansatz für Feldgeräte, Kabel etc. mit enthalten
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Wettbewerbsüberarbeitung Büro N2 Plausibilisierung der Kosten Eckdaten BGF Überarbeitet (exkl. Außenflächen)
1507 m²
Kosten
brutto
KG 410 KG 420 KG 430 KG 480 gesamt 400 -Bühnentechnik -Küchentechnik -LED KG 400 davon 50% HLS
30% 25% 30% 15% 1.400.575 100.000 100.000 100.000 1.100.575 550287,5
netto
196.453 163.711 196.453 98.226 EUR EUR EUR EUR EUR EUR
165.086 137.572 165.086 82.543
flächenspezifisch EUR EUR EUR EUR
109,5 91,3 109,5 54,8
EUR/m²BGF EUR/m²BGF EUR/m²BGF EUR/m²BGF
keine Angaben nach Kostengruppen!! daher Abschätzung n. prozentualem Anteil
Detaillierte Kostenplausibilisierung anhand KKW Fläche, KKW spezifisch, Kosten großer Komponenten:
KG 410
165.086 EUR
Schätzkosten
AWG aus spez. Kostenkennwerten: AWG aus KKW Fläche
51238 EUR
bis
126588 EUR
Große Komponenten AWG, die bezifferbar sind:
vergleichbar wie Dasch-Zürn, gleiche Anforderungen
Hausanschluss + Zub. Enthärtungsanlage Küche Löschanlage Küche Regenwasserleitungen innen Küchenanschlüsse TW Küchenanschlüsse SW Fettabscheider Grundleitungen restl. Summe große Komp.
10.000 4500 19000 15000 14500 6000 8500 15000 92.500
(Zuleitung, Hauseinführung, Zähler, Filter) (keine Vollentsalzung, jedoch Enthärtung, Kompakt) (Löschanlage Herdblock inkl. VdS Abnahme) (z.B. LoroX Stahlrohr) (29 Zapfstellen á 500 EUR verrohrt) (20 Anschlüsse á 200 EUR inkl. GL fett) (ca. NS7 inkl. Zubehör, kein Vollautomat) (Schätzung, inkl. 3 Revischächte, ohne Erdbau)
Rest
72.586 EUR
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Diese Summe verbleibt für Sanitärausstattung und verrohrung TW, TWW, TWK, SW
geteilt durch KKW Sanitärgegenstand mittl. Ausstattung fertig verrohrt inkl. Trockenbau mögliche Sanitärgegenstände
KG 420
40 Stck.
137.572 EUR
1800 EUR
35 Stck. aus Plan abgeschätzt
Schätzkosten
WVA aus spez. Kostenkennwerten: WVA aus KKW Fläche
39182 EUR
bis
165770 EUR
Übergabe aus KKW Fläche
90420 EUR
Rest bleibt für Erzwuger und TWW
Große Komponenten WVA, die bezifferbar sind:
abgeleitet aus Präsentationsplänen
Fernwärmeleitung Übergabestation u. Zub. 5 Gruppen und Verteiler Anbindung Lüftungsheizreg. Druckhaltung, Nachspeisung WW-Bereitung Rohrnetz Zentrale
12.000 8500 16500 5000 7500 10000 5500
(Schätzpreis 33 Trassenmeter) (Richtpreis Referenzprojekt) (3000 EUR pro Gruppe verrohrt und 1500 EUR Vert. M. Dämm.) (2 Einspritzgruppen á 2500 EUR) (Schätzpreis) (2 Standorte, Puffer plus FriWa) (Schätzpreis psch.)
Summe große Komp.
65.000 EUR
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
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Rest geteilt durch Fläche
KG 430
72.572 EUR 48 EUR/m²
165.086 EUR
Diese Summe verbleibt für Heizflächen, Unterverteiler und Verrohrung --> für HK oder FBH machbarer Wert
Schätzkosten
LTA aus spez. Kostenkennwerten: LTA aus KKW Fläche
39182 EUR
bis
158235 EUR
LTA aus spez. Kostenkennwerten: Lüftungsanlage Saal Lüftungsanlage Küche Summe LA m³-spezifisch
270000 EUR 144000 EUR 414000 EUR
(15.000 m³/h bei 18 EUR/m³ Komplettpreis inkl. Kanalnetz) (8.000 m³/h bei 18 EUR/m³ Komplettpreis inkl. Kanalnetz)
Große Komponenten RLT, die bezifferbar sind:
aus Präsentationsplänen Ausstattung hergeleitet
Lüftungsgerät Saal Lüftungsgerät Küche Lüftungsdecke Küche Brandschutzklappen Küche Gerät WC/Umkl Summe Großkomponenten
38000 32000 50050 10000 8500 138550
(15.000 m³/h Referenzwert ausgeführtes Projekt) (8.000 m³/h Referenzwert ausgeführtes Projekt) (57 m² Referenzwert ausgeführtes Projekt) (2 Klappen Fett, 2 Klappen RA, 4 normale Klappen) (reine Schätzung)
Rest
26.536 EUR
geteilt durch Fläche geteilt durch Volumenstrom
KG 480
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
18 EUR/m² 1 EUR/m³
82.543 EUR
Diese Summe verbleibt für Kanäle, Dämmung, Auslässe, Komponenten --> nicht machbar --> nicht machbar
Schätzkosten
GA aus spez. Kostenkennwerten: GA aus KKW Fläche
7535 EUR
bis
69322 EUR
Große Komponenten GA, die bezifferbar sind: Schaltschränke DDCs Gebäudeleittechnik Summe Großkomponenten
45000 20000 8500 73500
EUR EUR EUR EUR
Rest
9.043 EUR
(3 Felder (Lüftung, Heizung, Leistung) á 15.000) (2 DDCs á 10.000) (Schätzwert)
Ansatz für Feldgeräte, Kabel etc. nicht ausreichend
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Wettbewerbsüberarbeitung Büro Mensing-Timofticiuc Plausibilisierung der Kosten Eckdaten BGF Überarbeitet (exkl. Außenflächen)
Kosten
1413 m²
brutto
KG 410 KG 420 KG 430 KG 480
71.400 95.200 130.900 71.400
netto 60.000 80.000 110.000 60.000
flächenspezifisch EUR EUR EUR EUR
42,5 56,6 77,8 42,5
EUR/m²BGF EUR/m²BGF EUR/m²BGF EUR/m²BGF
Detaillierte Kostenplausibilisierung anhand KKW Fläche, KKW spezifisch, Kosten großer Komponenten:
KG 410
60.000 EUR
Schätzkosten
AWG aus spez. Kostenkennwerten: AWG aus KKW Fläche
48042 EUR
bis
118692 EUR
Große Komponenten AWG, die bezifferbar sind:
(davon ausgehend, dass Anforderungen gleich wie Wettbewerber)
Hausanschluss + Zub. Enthärtungsanlage Küche Löschanlage Küche Regenwasserleitungen innen Küchenanschlüsse TW Küchenanschlüsse SW Fettabscheider Grundleitungen restl. Summe große Komp.
(Zuleitung, Hauseinführung, Zähler, Filter) (keine Vollentsalzung, jedoch Enthärtung, Kompakt) (Löschanlage Herdblock inkl. VdS Abnahme) (z.B. LoroX Stahlrohr) (29 Zapfstellen á 500 EUR verrohrt) (20 Anschlüsse á 200 EUR inkl. GL fett) (ca. NS7 inkl. Zubehör, kein Vollautomat) (Schätzung, inkl. 3 Revischächte, ohne Erdbau)
10.000 4500 19000 15000 14500 6000 8500 15000 92.500
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Rest
-32.500 EUR
Keine Sanitärausstattung mehr möglich!
KG 420
80.000 EUR
Schätzkosten
WVA aus spez. Kostenkennwerten: WVA aus KKW Fläche
36738 EUR
bis
155430 EUR
Übergabe KKW Fläche 60 EUR/m² beheizte Fläche
84780 EUR
Kein Ansatz für Erzeugung und WWB enthalten
Große Komponenten WVA, die bezifferbar sind:
(davon ausgehend, dass Anforderung gleich wie Wettbewerber)
Fernwärmeleitung Übergabestation u. Zub. 5 Gruppen und Verteiler Anbindung Lüftungsheizreg. Druckhaltung, Nachspeisung WW-Bereitung Rohrnetz Zentrale
12.000 8500 16500 5000 7500 10000 5500
(Schätzpreis 33 Trassenmeter) (Richtpreis Referenzprojekt) (3000 EUR pro Gruppe verrohrt und 1500 EUR Vert. M. Dämm.) (2 Einspritzgruppen á 2500 EUR) (Schätzpreis) (2 Standorte, Puffer plus FriWa) (Schätzpreis psch.)
Summe große Komp.
65.000 EUR
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
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Rest geteilt durch Fläche
KG 430
15.000 EUR 11 EUR/m²
110.000 EUR
Diese Summe verbleibt für Heizflächen, Unterverteiler und Verrohrung -->für HK oder FBH kein auskömmlicher Ansatz
Schätzkosten
LTA aus spez. Kostenkennwerten: LTA aus KKW Fläche
23314,5 EUR
LTA aus spez. Kostenkennwerten: Lüftungsanlage Saal Lüftungsanlage Küche Summe LA m³-spezifisch
bis
148365 EUR
ausgehend von gleicher Küchenausstattung und Saalbelegung 270000 EUR 144000 EUR 414000 EUR
(15.000 m³/h bei 18 EUR/m³ Komplettpreis inkl. Kanalnetz) (8.000 m³/h bei 18 EUR/m³ Komplettpreis inkl. Kanalnetz)
Große Komponenten RLT, die bezifferbar sind:
keine Aussage über geplantes RLT-Konzept enthalten
KG 480
Schätzkosten
60.000 EUR
GA aus spez. Kostenkennwerten: GA aus KKW Fläche
7065 EUR
bis
166300 EUR
Große Komponenten GA, die bezifferbar sind:
(ausgehend von gleichen Anforderungen wie Wettbewerber)
Schaltschränke DDCs Gebäudeleittechnik Summe Großkomponenten
(3 Felder (Lüftung, Heizung, Leistung) á 15.000) (2 DDCs á 10.000) (Schätzwert)
Rest
45000 20000 8500 73500
EUR EUR EUR EUR
-13.500 EUR
Ansatz für Feldgeräte, Kabel etc. nicht ausreichend
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Überprüfung der Wettbewerbsarbeiten Projekt 1615 Veranstaltungshalle Kuppenheim
4.4. Kostengruppen 440, 450 u. 490 Stark- und Schwachstrominstallationen Ergänzend zur beiliegenden Wettbewerbsbewertung durch das IB Egon + Peter Schnell ist für die Arbeiten Folgendes anzumerken: - Je nach Brandschutzkonzept sind in den einzelnen Brand-/Rauchabschnitten einzelne Unterverteilungen planerisch sinnvoll. Die zu versorgenden Abschnitte sind im weiteren Planungsverlauf abzustimmen und die Unterverteilungen auszulegen. - Die Ansätze von Dasch Zürn für die Kostengruppen 440, 450 und 490 werden in die Kostenschätzungen der beiden anderen Büros übernommen. Dabei erfolgt eine Anpassung an Hand der Gebäudegrößen in der Kostengruppe 440. Berücksichtigt sind dabei auch Kosten für einfache Elektroakustische Anlagen im Saal und eine Brandmeldeanlage. - Von Dasch Zürn wurde ein KNX-Bus zur Gebäudesteuerung berücksichtigt, die beiden anderen Arbeiten enthalten hierzu keine Angaben. Ein Bus-System ist für ein Gebäude dieser Nutzung sinnvoll und zur Steuerung auch zukünftig gewünschter Funktionen notwendig. Der Kostenansatz wird gem. Ausarbeitung des Büros ebök in der Kostengruppe 480 in die beiden anderen Arbeiten übertragen. - Von Dasch Zürn werden verschiedene Optionen zur Ausstattung des Gebäudes vorgestellt. Diese sind im weiteren Planungsprozess auch bei den beiden anderen Arbeiten zu diskutieren und wurden bei der Ermittlung der Gesamtkosten bisher nicht berücksichtigt.
Klotz und Partner GmbH Telefon 0711/18744-0, Fax -33
[email protected]
1615 Kuppenheim Bericht.doc
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Neubau Veranstaltungshalle Kuppenheim Wettbewerbsbewertung Elektro
Stand 20.06.2106
0.
Prüfungskriterien Baukosten Elektro Nachhaltigkeit Folgekosten
1.
Preisträger ( Dasch Zürn Architekten, Stuttgart) Baukosten Elektro Die Baukosten KG 440 - 490 sind ausführlich aufgegliedert und entsprechen dem Stand der Technik. Eine Kurzbeschreibung der Leistungen liegt ebenso vor. Ebenso über die Bühnentechnik liegt eine detaillierte Kostenschätzung vor. Optionale Baukosten KG 440-490 weisen zusätzliche Anlagenteile für u.a. PV-Anlage, BOS-Anlage einzeln aus. Für die Außenanlagen liegt kein Kostenansatz vor.
Nachhaltigkeit Für die Nachhaltigkeit sind optionalen Anlagenteile zu bewerten und den Gesamtkosten hinzuzurechnen. Eine Brandmeldeanlage ist kostenmäßig erfasst vorbehaltlich einer Bauauflage. Diese führt zu Wartungskosten als Folgekosten einer Investition. Die Beleuchtung wird in LED Technik vorgesehen, was sich auf die Energieleistung/Verbrauch des Gebäudes positiv auswirkt. Folgekosten Beigefügt wurde eine Energiebilanz in der die prognostizierten Energiekosten ausweist Dies macht eine überschlägige Energie-Betrachung möglich. Hierzu werden Betriebsgebundene Kosten ( Wartungskosten ) zwischen 1 % und 2 % benannt. Beim Einsatz von Leuchten mit LED Technik senken sich der Energieverbrauch und auch der Wartungsanteil. In der Betrachtung der Gesamtenergiebilanz ist der Beleuchtungsanteil untergeordnet, auch bei permanenter Nutzung.
Seite 36 von 97
2.
Preisträger (N2 Architekten, Stuttgart) Baukosten Elektro Die Baukosten KG 400 sind über Flächen bzw. Kubatur ermittelt. Diese beruhen auf Erfahrungswerten. Die angesetzten Preise entsprechen dem Standard. Eine weitere Aufgliederung nach Kostengruppen liegt nicht vor, daher im Einzelnen nicht prüfbar, auch hinsichtlich dem Umfang von Kostengruppen und Anlagen. Desweiteren liegen als Schätzkosten als Mehrpreis Kosten zur Bühnentechnik und LEDBeleuchtung vor, die in die Gesamtkosten mit eingerechnet sind. Eine detailliertere Gliederung der Kostenelemente fehlt. Für die Beleuchtung im Aussenbereich verweisen wir auf die Kostengruppen 500 Zur Vergleichbarkeit der Kosten wurden die Ansätze des1. Bieters zu Grunde gelegt , mit dem Bezug zu der benannten BGF Fläche des Gebäudes.
Nachhaltigkeit Optional wird im Energiekonzept eine Photovoltaikanlage erwähnt, aber keine kostenmäßige Bewertung hinterlegt. Die Beleuchtung wird in LED Technik als Mehrpreis vorgesehen, was sich auf die Energieleistung/Verbrauch des Gebäudes positiv auswirken würde. Aufgrund der weiteren fehlenden Beschreibung von berücksichtigen Anlagenteile kann hierzu kein weitere Aussage getätigt werden. Folgekosten Aufgrund der fehlenden Beschreibung von berücksichtigen Anlagenteilen kann hierzu kein Aussage getätigt werden.
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3.
Preisträger (Mensing Timofticinc Architekten) Baukosten Elektro Die Kosten sind nach KG aufgegliedert, allerdings fehlt die KG 440 Starkstromanlagen daher nicht weiter prüfbar. Im Vergleich zu den weiteren Preisträgern sind die Kosten niedrig angesetzt bzw. fehlen. Zur Vergleichbarkeit der Kosten sind die Ansätze des1. Bieters zu Grunde gelegt worden mit dem Bezug zu der benannten BGF Fläche des Gebäudes. Nachhaltigkeit Wird nicht weiter beschrieben.
Folgekosten Aufgrund der fehlenden Beschreibung von berücksichtigen Anlagenteilen kann hierzu kein Aussage getätigt werden. Hinweis: Räumlichkeiten für die Technik müssen geschaffen sein und nicht nur in den Zwischenräumen der Konstruktion wie vom Bieter beschrieben. Unter Annahme des Einsatzes von Leuchten mit LED Technik senken sich der Energieverbrauch und auch der Wartungsanteil. Bei einer Betrachtung der Gesamtenergiebilanz auf Basis des ersten Preisträgers, ist der Beleuchtungsanteil untergeordnet, auch bei permanenter Nutzung des künstlichen Lichts.
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4.
Fazit
Nur der erste Preisträger hat eine Darstellung von Verbauchs-und Energie Kosten möglichen elektrische Verbrauchern ( Elektro Starkstrom, Beleuchtungsanlagen, Fernmelde- u. informationstechn. Anlagen) zur Bemessung von Folgekosten angenommen und ausgewiesen. Demnach können für elektrische Anlagen ( Annahmen ) - Instandsetzungskosten bis zu 3 % - Wartungskosten bis zu 2 % (u.a. BMA Anlage, Elt Verteiler ) - Verbrauchskosten zu Grunde gelegt werden. Dies entspricht bei der angenommen Kostenschätzung der Herstellkosten ca. 6.400 € Wartungskosten, Instandsetzungskosten ca. 46.000 €, Verbrauchskosten 27.700 € pro Jahr. Entspricht Jahreskosten von 80.100 €/a
Trifft man die Annahme der gleichen Verbrauchswerte für alle Preisträger, ist der Wert über die Bruttogeschossfläche BGF entsprechend anzupassen. Dies dient zu einer groben Einschätzung. Eine genauere, abschließende Einschätzung der beiden anderen Arbeiten hinsichtlich der Jahresfolgekosten kann nicht getroffen, da keine eigenen Grundlagen der Preisträger dazu vorliegen.
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Seite 40 von 97 1860
BGF
Unterlagen Wettbewerbsbewertung.xlsx
1.423.271,00 €
105.000,00 €
Bühnentechnik
400
342.363,00 €
7.616,00 €
490
Optional
137.040,00 €
450
1
189.715,00 € 99.730,00 €
Dasch Zürn
440 445
KG
Kostengegenüberstellung aus den Unterlagen brutto
Wettbewerb Neubau Veranstaltungshalle Kuppenheim
Mehrpreis
Mehrpreis LED
2
1510
1.400.574,00 €
100.000,00 €
150.000,00 €
N2 Architekten 3
1413
690.200,00 €
71.400,00 €
fehlt
Mensing
60.000,00 €
1
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Sonstiges
Fernmelde u. inform. Tech. Anlagen
Telekommunikationsanlagen Such‐ und Signalanlagen Elektroakustische Anlagen Fernseh‐u. Antennenanlage Gefahrenmeldeanlage Übertragungsnetze EDV Anlagen Fernmelde Sonstigens
449
450
451 452 454 455 456 457 458 459
Wettbewerbsbewertung.xlsxKostenvergleich Annahmen
Blitzschutz
446
3.120,00 € 3.040,00 € 58.000,00 € 1.000,00 € 38.000,00 € 12.000,00 €
115.160,00 €
500,00 €
30.350,00 €
3.712,80 € 3.617,60 € 69.020,00 € 1.190,00 € 45.220,00 € 14.280,00 €
137.040,00 €
595,00 €
36.116,50 €
99.730,00 €
Beleuchtungsanlagen
445
83.807,00 €
10.251,85 € 16.660,00 € 126.091,21 €
Eigenstromversorgungsanlagen Niederspannungsschaltanlagen Niederspannungsinstallationsanlagen
442 443 444
8.615,00 € 14.000,00 € 105.959,00 €
289.445,00 €
1
440
brutto
KG
netto
Dasch Zürn
Kostengegenüberstellung Grundlagen Kosten 1. Bieter Annahme
Wettbewerb Neubau Veranstaltungshalle Kuppenheim
3.120,00 € 3.040,00 € 58.000,00 € 1.000,00 € 38.000,00 € 12.000,00 €
0,32
19,42
53,62
5,51 8,96 67,79
2
3.712,80 € 3.617,60 € 69.020,00 € 1.190,00 € 45.220,00 € 14.280,00 €
137.040,00 €
483,04 €
29.320,38 €
80.963,60 €
8.322,74 € 13.525,05 € 102.364,37 €
234.979,54 €
brutto
N2 Architekten
3.120,00 € 3.040,00 € 58.000,00 € 1.000,00 € 38.000,00 € 12.000,00 €
3
3.712,80 € 3.617,60 € 69.020,00 € 1.190,00 € 45.220,00 € 14.280,00 €
137.040,00 €
452,01 €
27.436,89 €
75.762,63 €
1.413,00 € 12.656,23 € 95.788,65 €
219.884,83 €
brutto
Mensing
2
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Wettbewerbsbewertung.xlsxKostenvergleich Annahmen
spezifischer Wert
BGF m2
Bemessungsgröße
2 155,62 € /m
1860
171.360,00 € 4.879,00 € 11.900,00 € 69.020,00 € 31.535,00 € 5.355,00 € 5.474,00 € 42.840,00 €
144.000,00 € 4.100,00 € 10.000,00 € 58.000,00 € 26.500,00 € 4.500,00 € 4.600,00 € 36.000,00 €
441 453 454 456 456 456 456 459
PV Anlage Uhrenanlage Gegensprechanlage Sprachalamierung BOS‐Gebäudefunkanlage Tür‐Überwachung Zutrittskontrollanlage Aussentüren Großbild‐ Rückprojektion
342.363,00 €
4.760,00 € 2.856,00 €
Optional
4.000,00 € 2.400,00 €
7.616,00 €
434.101,00 €
Baustelleneinrichtung Gerüste
491 492
6.400,00 €
1
Zwischensumme KG 440/450/490
sonstige Maßnahmen
490
brutto
KG
netto
Dasch Zürn
Kostengegenüberstellung Grundlagen Kosten 1. Bieter Annahme
Wettbewerb Neubau Veranstaltungshalle Kuppenheim
2
1510
379.635,54 €
7.616,00 €
brutto
N2 Architekten 3
1413
364.540,83 €
7.616,00 €
brutto
Mensing
3
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Dasch Zürn
Wettbewerbsbewertung.xlsxKostenvergleich Annahmen
KG netto brutto Annahme: Bezugsgröße BGF Fläche für KG 440 mal spezifischem Kostenanteil Annahme: Bezugsgröße Gleicher Kostenansatz für KG 450 Annahme: Bezugsgröße Gleicher Kostenansatz für KG 490
Kostengegenüberstellung Grundlagen Kosten 1. Bieter Annahme
Wettbewerb Neubau Veranstaltungshalle Kuppenheim
1 brutto
N2 Architekten 2 brutto
Mensing 3
4
Überprüfung der Wettbewerbsarbeiten Projekt 1615 Veranstaltungshalle Kuppenheim
4.5. Kostengruppe 470 Küchen- und Bühnentechnik 4.5.1.
Kostengruppe 471 Küchentechnik
Die Kostenschätzung Dasch wurde durch ein Planungsbüro für Küchentechnik auf Grundlage einer detaillierten Geräteauflistung und einer Konzeption ermittelt. Im Vergleich zu bereits realisierten oder sich in der Realisierung befindlichen Projekten scheint der Ansatz jedoch eher niedrig gewählt. Aus der Baubeschreibung und den Kostenschätzungen ist nicht ersichtlich, ob z. B. die Fußbodenrinnen in der Küche in der Kostengruppe 410 oder 471 eingerechnet wurden. In der Kostenschätzung von N2 Architekten ist nur ein Mehrpreis zum Flächenansatz in Höhe von 119.000 € brutto für eine größere Küche ausgewiesen. Dieser entspricht annähernd dem Ansatz des erstplatzierten Büros. In der Kostengruppe 300 sind für die Einbauten im Küchenbereich (Personalumkleiden etc.) Kosten in Höhe von 9.520 € brutto berücksichtigt. In der Kostenschätzung von Mensing Timofticiuc sind die Kosten für Küchentechnik und Bühnentechnik mutmaßlich zusammengefasst enthalten, der Ansatz mit 190.400 € brutto ist jedoch für die beiden Kostengruppen zusammen eher zu niedrig gewählt. Dasch Zürn KG 471
110.670 € €
N2 Architekten Anmerkung: „Mehrpreis größere Küche 119.000 €“
Mensing Timofticiuc Zusammengefasst mit Bühnentechnik 190.400 €
(alle Angaben brutto) Die in der Auslobung genannten Anforderungen wurden von den Büros weitestgehend umgesetzt, zu präzisieren sind: - bei Dasch Zürn die Flächen für Getränke und Kühlräume und - bei N2 Architekten die Trennung von Spülküche, eigentlichem Küchenbereich und Ausgabebereich. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wird bei allen Büros ein Kostenansatz in Höhe von 140.000 € berücksichtigt.
4.5.2.
Kostengruppe 479 Bühnentechnik
Für die Bühnentechnik wurden in der Auslobung keine detaillierten Angaben aufgenommen. Die Kostenansätze sind im Zuge der weiteren Planung mit den Anforderungen abzugleichen und abzustimmen.
Klotz und Partner GmbH Telefon 0711/18744-0, Fax -33
[email protected]
1615 Kuppenheim Bericht.doc
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Überprüfung der Wettbewerbsarbeiten Projekt 1615 Veranstaltungshalle Kuppenheim
Die Kostenschätzung von Dasch Zürn für die Bühnentechnik wurde durch ein spezielles Planungsbüro auf Grundlage einer detaillierten Auflistung von Bauteilen ermittelt. In der Kostenschätzung von N2 Architekten ist ein annähernd gleicher Kostenansatz in Höhe von 119.000 € brutto als Mehrpreis zum Flächenansatz enthalten. Beide Ansätze decken sich mit unseren Erfahrungswerten.
KG 479
Dasch Zürn
N2 Architekten
105.000 €
119.000 €
Mensing Timofticiuc Zusammengefasst mit Küchentechnik 190.400 €
(alle Angaben brutto) In der Kostenschätzung von Mensing Timofticiuc sind die Kosten für Küchentechnik und Bühnentechnik zusammengefasst enthalten, der Ansatz mit 190.400 € brutto ist jedoch für die beiden Kostengruppen zusammen eher zu niedrig gewählt. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wird bei allen Büros ein Kostenansatz in Höhe von 119.000 € berücksichtigt.
4.6. Ergebnis Prüfung Kosten KG 500 durch Klotz und Partner In der Kostenschätzung von Dasch Zürn und Mensing Timofticiuc ist kein Ansatz für die Kostengruppe 500 enthalten. Die Kostenschätzung von N2 Architekten erscheint im Vergleich zu ähnlichen Projekten eher zu hoch. Für technische Installationen und Effektbeleuchtungen wurden von N2 Architekten keine Kosten ausgewiesen, hier ist im Zuge der Vorplanung eine Abstimmung herbeizuführen. Fahrradabstellplätze sind in der Kostenschätzung ebenfalls nicht enthalten. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit werden die Außenanlagen über Erfahrungswerte und einen allgemeinen Mengenansatz wie folgt: -
Grünanlagen - Rasen Grünanlagen - Bäume Vorplatz + Terrasse Festwiese Anlieferung Mauern, Einfriedungen Summe
90 €/m² 500 €/Stk 200 €/m² 100 €/m² 100 €/m² psch.
600 m² 30 Stk 450 m² 200 m² 150 m²
54.000 € 15.000 € 90.000 € 20.000 € 15.000 € 50.000 € 244.000 €
Für die Außenanlagen wird ein pauschaler Betrag von 300.000 € ohne Parkplätze in die Kostenermittlungen aufgenommen. Eine genauere Kostenermittlung ist erst in Abhängigkeit der Planung der Außenanlagen und nach Durchführung einer Baugrunderkundung mit Schadstoffanalyse möglich. Klotz und Partner GmbH Telefon 0711/18744-0, Fax -33
[email protected]
1615 Kuppenheim Bericht.doc
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Überprüfung der Wettbewerbsarbeiten Projekt 1615 Veranstaltungshalle Kuppenheim
Für die (Wieder-) Herstellung von 160 Stellplätzen ist ein Betrag von 3.000 - 5.000 €/Stellplatz in Abhängigkeit der Oberfläche anzunehmen.
4.7. Ergebnis Prüfung Kosten KG 600 durch Klotz und Partner In der Kostenschätzung von Dasch Zürn sind für die Ausstattung des Gebäudes Kosten in Höhe von 240.000 € brutto vorgesehen. Dieser Ansatz deckt sich mit unseren Erfahrungswerten bei vergleichbaren Objekten. Der Kostenansatz von N2 Architekten enthält nur Tische und Stühle für die Veranstaltungshalle. Kosten für z. B. Tisch- und Stuhlwägen sind in der Kostenermittlung nicht berücksichtigt. Von Mensing Timofticiuc werden zu den Kosten der Ausstattung keine Angaben gemacht. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wird der Kostenansatz von Dasch Zürn in Höhe von 240.000 € in der Kostenermittlung der beiden anderen Büros berücksichtigt.
4.8. Ergebnis Prüfung Kosten KG 700 durch Klotz und Partner Der von Dasch Zürn und N2 Architekten in die Kostenschätzung eingerechnete Anteil von 22% der Kosten der Kostengruppen 300-600 ist nach heutiger Kenntnis zu gering. Durch die Anpassung der Honorartabellen in der HOAI 2013 muss für die Ermittlung der Nebenkosten mit einem Ansatz von ca. 26% gerechnet werden. In diesem sind die Kosten für Versicherungen und Gebühren im Genehmigungsprozess enthalten. Die Kosten für die Durchführung des Wettbewerbs sind in der Kostengruppe 700 nicht enthalten.
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4.9. Gegenüberstellung Kostenschätzung - Kostenermittlung In den Wettbewerbsarbeiten und den Überarbeitungen sind die Kostenschätzungen durch die einzelnen Büros ermittelt wie folgt: Kostengruppe
Dasch Zürn
200 Herrichten und Erschließen 300 Gebäude 400 Gebäudetechnik 500 Außenanlagen 600 Ausstattung 700 Nebenkosten (hier 22%) (Alle Angaben inkl. 19% MwSt.)
40.000 3.556.550 1.423.271 nicht bekannt 240.000 1.252.757
N2 Architekten Mensing Timofticiuc 119.000 3.933.367 1.666.684 1.124.550 142.443 1.536.930
nicht bekannt 2.403.800 690.200 nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt
Eine Summenbildung ist auf Grund der fehlenden Angaben in einzelnen Kostengruppen nicht möglich. Ersatzweise wird die Summe der Kostengruppen 300 und 400 ermittelt: Summe KG 300+400 (Alle Angaben inkl. 19% MwSt.)
4.979.821
5.600.051
3.094.000 *)
*) Die Kostenschätzung des Büros Mensing Timofticiuc erscheint unrealistisch.
Es ergeben sich folgende Kennwerte: Kennwerte €/m² BGF KG 300+400 €/m³ BRI KG 300+400 (Alle Angaben inkl. 19% MwSt.)
Dasch Zürn
N2 Architekten Mensing Timofticiuc
2.677
3.715
2.190
424
593
249
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Nach der Überprüfung und Einschätzung der Wettbewerbsarbeiten ergeben sich die folgenden, bereinigten Kostenermittlungen (angepasste Werte mit *) gekennzeichnet): Kostengruppe
Dasch Zürn
N2 Architekten Mensing Timofticiuc
KG 200 Herrichten, Erschließen
60.000 *)
60.000 *)
60.000 *)
KG 300 Bauwerk
3.577.670
3.933.367
3.541.502
67%
70%
68%
KG 310 Baugrube
150.360 *)
143.395
140.834 *)
KG 320 Gründung
513.800
774.928
481.250 *)
1.000.260 *)
1.355.410
523.600
480.080
621.299
615.000 *)
KG 350 Decken
96.000
77.945
416.500
KG 360 Dächer
955.870
670.625
1.031.500 *)
KG 370. Einbauten
158.100
126.735
142.418 *)
KG 390 Sonstiges
223.200
163.030
190.400
1.785.581
1.664.237
1.665.540
33%
30%
32%
KG 410 Abwasser, Wasser
206.465 *)
196.452 *)
197.897 *)
KG 420 Wärmeversorgung
279.650
223.211 *)
237.738 *)
KG 430 Lufttechn. Anlagen
492.660 *)
492.660 *)
492.660 *)
KG 440 Starkstromanlagen
289.445
234.553 *)
219.885 *)
KG 450 Schwachstromanl.
137.040
137.040 *)
137.040 *)
KG 460 Förderanlagen
-
-
-
KG 471 Küchentechnik
140.000 *)
140.000 *)
140.000 *)
KG 479 Bühnentechnik
119.000 *)
119.000 *)
119.000 *)
KG 480 Gebäudeautom.
113.705 *)
113.705 *)
113.705 *)
7.616
7.616 *)
7.616 *)
300.000 *)
300.000 *)
300.000 *)
240.000
240.000 *)
240.000 *)
1.472.445 *)
1.533.377 *)
1.431.831 *)
7.435.696
7.730.980
7.238.873
Anteil an Summe KG 300+400
KG 330 Außenwände KG 340 Innenwände
KG 400 Gebäudetechnik Anteil an Summe KG 300+400
KG 490 Sonstiges KG 500 Außenanlagen KG 600 Ausstattung KG 700 Nebenkosten Summe (Alle Angaben inkl. 19% MwSt.)
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Zum Vergleich zur Wettbewerbsüberarbeitung erfolgt die Summenbildung der Kostengruppen 300 und 400: Summe KG 300+400 (Alle Angaben inkl. 19% MwSt.)
5.363.250
5.597.603
5.207.042
Daraus ergeben sich die folgenden Kennwerte: Kennwerte €/m² BGF KG 300+400 €/m³ BRI KG 300+400 (Alle Angaben inkl. 19% MwSt.)
Dasch Zürn
N2 Architekten Mensing Timofticiuc
2.883
3.714
3.685
457
593
419
4.10. Zusammenfassung Die Kostenschätzung von Dasch Zürn auf Grundlage der Bauteilkennwerte in der Kostengruppe 300 und detaillierten Kostenschätzungen der Fachplanungsbüros weicht um ca. 8% von unserer Kostenermittlung ab. Der ermittelte Kostenrahmen ist einzuhalten. Die gewerkeorientiert erstellte Kostenschätzung von N2 Architekten weicht von unserer Kostenermittlung nicht ab, der ermittelte Kostenrahmen ist wie bei Dasch Zürn einzuhalten. Unabhängig von der fehlenden Nachvollziehbarkeit auf Grund der vorliegenden, nicht ausreichenden Unterlagen, ist die hohe Abweichung (ca. 68%) der Kostenermittlung zur Kostenschätzung von Mensing Timofticiuc auffällig. Im Gegensatz zum Massivbau erfordert der Holzbau mit polygonalen Geometrien eine besonders sorgfältige Planung der Details v. a. in Bezug auf Vorfertigung und Verbindung der Elemente sowie im Bereich des Feuchte- und Brandschutzes. Durch das Büro Mensing Timofticiuc wurde auf die Bedeutung der erforderlichen Sorgfalt bei der Planung nicht hingewiesen.
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5.
Nachhaltigkeit 5.1. Gebäude Für die Bewertung der Nachhaltigkeit eines Gebäudes sind verschiedene Kriterien anzuwenden:
5.1.1.
Herstellung, Um- und Rückbau
Für die Herstellung der Veranstaltungshalle dürfen nach geltendem Baurecht nur zugelassene und schadstofffreie Baustoffe verwendet werden. Diese Baustoffe stellen bei Um- und Rückbau des Gebäudes keine Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar und können eingesetzt werden. Sollte bei der Herstellung der Veranstaltungshalle ein erhöhter Anspruch an die Umweltverträglichkeit gestellt werden, kann bei allen Arbeiten die Materialwahl entsprechend erfolgen.
5.1.2.
Flexibilität
Eine Veranstaltungshalle unterliegt nicht den gleichen Anforderungen an die räumliche Flexibilität wie z. B. ein Bürogebäude, das erforderliche Maß an Flexibilität wird bei einer Veranstaltungshalle ausschließlich durch die geplante Nutzung vorgegeben. Die Möglichkeit der Teilung der Halle in zwei Bereiche ist bei allen Arbeiten sichergestellt, der Nachweis der Unterbringung des Trennwandpakets ist im weiteren Planungsverlauf zu führen. Die Einbeziehung des Foyers ist bei den Arbeiten von Dasch Zürn und N2 Architekten mehreren, zweiflügligen Türen gegeben, in der Arbeit von Mensing Timofticiuc wird diese Möglichkeit mit einer mobilen Trennwand erreicht.
5.1.3.
Dauerhaftigkeit der Materialien und Wartungsfreundlichkeit
Auf diesen speziellen Teil bei der Nachhaltigkeitsbetrachtung wird im Punkt 9 Betriebsund Folgekosten gesondert eingegangen.
5.2. Gebäudetechnik - Heizung, Lüftung und Sanitär Die Nachhaltigkeit wird auf die Ausführungen des Büros ebök in 4.3 Kostengruppen 410 bis 430 und 480 HLS-Installationen verwiesen. Im Entwurfsprozess ist die Erörterung der Notwendigkeit und der Art der Temperierung der Zuluft in der Veranstaltungshalle, im Foyer und ggf. auch im proberaum zu beleuchten und festzulegen. Die Akzeptanz der Halle für Veranstaltungen hängt u. a. auch von der Behaglichkeit im Gebäude für Besucher und Veranstalter ab.
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5.3. Gebäudetechnik - Elektrotechnik Eine Nachinstallation bei Ergänzungen der Gebäudetechnik (Steuerung von außen etc.) in den Technikbereichen zur Anpassung ist üblicherweise nur bedingt möglich. Durch eine ausreichende Anzahl von Netzwerkanschlüssen und dem Einbau eines Bus-Systems (KNX bei Dasch Zürn) ist die nachträgliche Aufnahme von Steuerungsoptionen und Beleuchtungsszenarien möglich. Die Beleuchtung im ganzen Gebäude mit LED-Technik entspricht heute dem Stand der Technik und muss vorgesehen werden. Für die Aufstellung einer PV-Anlage sind die Dachflächen entsprechend zu planen (Abdichtung, Zugänglichkeit) und im Technikbereich ist ein Raum für die erforderliche Technik vorzusehen. Ob auf Grund der geneigten Dachflächen des erst- und drittplatzierten Entwurfs die Aufstellung einer PV-Anlage gestalterisch vertretbar ist, ist zu diskutieren.
5.4. Gebäudetechnik - Küchentechnik Im Zuge der Entwurfsplanung sind die Anforderungen an die Küchentechnik zu definieren, da eine Anpassung der Küchentechnik z. B. an die Anforderungen eines anderen Pächters ist auf Grund der individuellen Herstellung von Arbeitstischen und Schränken nur schwer möglich ist. Der Ersatz von baugleichen Geräten stellt kein Problem dar. Je nach Nutzung und Konzept können für weitere Geräte (z. B. Kombidämpfer) bereits in der Planung Anschlüsse an einer geeigneten Stelle vorgesehen werden. Bei der Planung der Abdichtung und der Oberflächen sollte auf Dauerhaftigkeit geachtet werden, die Entwässerung und die Belüftung des Küchenbereichs spielen eine zentrale Rolle bei der Nutzung.
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6.
Akustik
Siehe hierzu die beiliegende Einordnung der Arbeiten durch das Büro Dr. Schäcke + Bayer.
6.1. Zusammenfassung Bei allen Hallen ist bei Sprachveranstaltungen eine elektroakustische Unterstützung erforderlich. Bei der Planung der akustischen Maßnahmen ist für die Teilbarkeit der Hallen auf eine ausgewogene Verteilung der schallabsorbierenden und -reflektierenden Flächen zu achten. Die Arbeit von Mensing Timofticiuc erfordert zusätzliche Maßnahmen (Deckensegel) zur Sicherstellung einer nutzungsgerechten Akustik.
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7.
Brandschutz
Siehe hierzu die beiliegende Einordnung der Arbeiten durch das Büro Ralf Kludt.
7.1. Zusammenfassung Die darin beschriebene Grundlagen und Bedingungen sind bei den drei Arbeiten einhaltbar. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind realisierbar.
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Erste Einschätzung B RANDSCHUTZTECHNISCHE K URZBEWERTUNG VON W ETTBEWERBSARBEITEN
Bauherr
Stadt Kuppenheim vertreten durch Herrn Bürgermeister Karsten Mußler Friedensplatz 76456 Kuppenheim
Objekt
Neubau Veranstaltungshalle 76456 Kuppenheim
Erstellungsdatum
06.06.2016
Stand
06.06.2016
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Inhaltsverzeichnis ........................................................... Seite 1 Vorbemerkung ......................................................................................... 4 Anlass und Auftrag.................................................................................................................... 4
2 Baurechtliche Einstufung des Gebäudes.............................................. 4 Brandverhütungsschau ............................................................................................................ 4 Rechtsvorschriften und Literaturquellen................................................................................. 5 2.2.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN ............................................................................................................... 5 2.2.2 HERANGEZOGENE LITERATURQUELLE (STAND DER TECHNIK) ................................................................... 5 Anforderung des Sachversicherers ......................................................................................... 6
3 Brandschutztechnische Risikobewertung ............................................. 6 Allgemeine Schutzziele ............................................................................................................. 6 Objektbezogene Definition des Schutzziels ............................................................................ 6 Brandrisikobewertung .............................................................................................................. 6
4 Darstellung der Grundzüge des Brandschutzes ................................... 7 Anforderungen an das Bauwerk .............................................................................................. 8 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6 4.1.7 4.1.8 4.1.9 4.1.10
INNERE ABSCHOTTUNG, BRANDWAND ................................................................................................ 8 BRANDSCHUTZTECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE TRAGKONSTRUKTION .............................................. 8 BRANDSCHUTZTECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN DAS DACHTRAGWERK ................................................... 9 INNERE ABSCHOTTUNG MIT BRANDSCHUTZTECHNISCHER BEMESSUNG ...................................................... 9 DECKEN MIT BRANDSCHUTZTECHNISCHER BEMESSUNG ........................................................................ 10 ANFORDERUNGEN AN VERSCHLÜSSE UND VERGLASUNGEN ................................................................... 11 BEDACHUNG ................................................................................................................................. 11 DÄMMSTOFFE ............................................................................................................................... 11 BEKLEIDUNGEN, UNTERDECKEN UND BODENBELÄGE IN DEN VERSAMMLUNGSSTÄTTEN ............................. 12 BÜHNE ....................................................................................................................................... 12 System der Flucht- und Rettungswege .................................................................................. 13
4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7 4.2.8
ALLGEMEIN ................................................................................................................................... 13 BEWERTUNG ERSTPLATZIERTE ARBEIT ............................................................................................... 13 BEWERTUNG ZWEITPLATZIERTE ARBEIT ............................................................................................. 15 BEWERTUNG DRITTPLATZIERTE ARBEIT .............................................................................................. 16 NOTWENDIGE TREPPEN .................................................................................................................. 17 NOTWENDIGE TREPPENRÄUME ........................................................................................................ 18 NOTWENDIGE FLURE ...................................................................................................................... 18 RETTUNGSWEGKENNZEICHNUNGEN .................................................................................................. 18 Haustechnische Anlagen ........................................................................................................ 18
4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4
BLITZSCHUTZANLAGE ...................................................................................................................... 18 AUFZÜGE ...................................................................................................................................... 18 LEITUNGSANLAGEN ........................................................................................................................ 18 LÜFTUNGSANLAGEN ....................................................................................................................... 18 Anlagentechnischer Brandschutz .......................................................................................... 19
4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.4.5 4.4.6
SICHERHEITSBELEUCHTUNG ............................................................................................................. 19 SICHERHEITSSTROMVERSORGUNG / FUNKTIONSERHALT........................................................................ 19 RAUCHABZUGSÖFFNUNGEN ............................................................................................................. 19 BRANDMELDEANLAGE..................................................................................................................... 19 ALARMIERUNGSEINRICHTUNG .......................................................................................................... 19 AUTOMATISCHE LÖSCHANLAGE ........................................................................................................ 19 Seite 63 von 97
4.4.7 WANDHYDRANTEN......................................................................................................... 20
5 Schlusswort ...........................................................................................21
Diese erste Einschätzung umfasst 21 Seiten.
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1 Vorbemerkung Anlass und Auftrag Das Ingenieurbüro für vorbeugenden Brandschutz Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH) mit Sitz in Stuttgart und Konstanz wurde von der Firma Klotz und Partner aus Stuttgart mit der Erstellung einer ersten Einschätzung zur Bewertung von drei Wettbewerbsarbeiten für den Neubau einer Veranstaltungshalle in der Stadt Kuppenheim beauftragt. Innerhalb dieser ersten Einschätzung sollen die drei Wettbewerbsarbeiten, unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks und der Gefahrensituation, hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes erfasst werden. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der aktuellen baurechtlichen Anforderungen und den uns zur Verfügung gestellten Daten des Bauherrn. Die vorliegende erste Einschätzung soll in einem ersten Schritt die wesentlichen materiellen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise und Größe feststellen sowie die Grundzüge der Brandschutzkonzeption aufzeigen. Es handelt sich hierbei nicht um eine vollumfängliche Brandschutzbewertung, da die Wettbewerbsunterlagen hier noch einen sehr frühen Planungsstand darstellen.
2 Baurechtliche Einstufung des Gebäudes In der novellierten Landesbauordnung (LBO) wird zwischen einer grundsätzlichen Einstufung in Gebäudeklassen und einer daran folgenden Einstufung als Regel- oder Sonderbau unterschieden. Hierbei erfolgt aufgrund der mittleren Gebäudehöhe nach § 2 der LBO eine Einstufung in die Gebäudeklassen, welche im Wesentlichen die Anforderungen an die tragenden und aussteifenden Bauteile definiert. Aufgrund der Nutzung erfolgt die Einstufung in Regel– oder Sonderbauten. Und für die Sonderbauten werden dann auf dieser Basis die objektspezifischen Schutzziele definiert. An Sonderbauten gemäß § 38 LBO können zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 der LBO besondere Anforderungen im Einzelfall gestellt werden. Ebenso können aber auch Erleichterungen zugelassen werden, soweit aufgrund der besonderen Art und Nutzung des Gebäudes oder der bewerteten Räume auf die Einhaltung einzelner Vorschriften für Regelbauten verzichtet werden kann. Allgemein Aufgrund der Höhe des (Fertigfußbodens) FFB der höchstgelegenen Ebene, in welcher sich Aufenthaltsräume befinden, von unter 7,00 m gemäß LBO, sind die Gebäude als Gebäude der Gebäudeklasse 3 einzustufen. Versammlungsstätte Die Neubauten sind aufgrund ihrer Nutzung als Veranstaltungshalle und direkt anschließender Küche als Sonderbau gemäß § 38 LBO einzustufen. Aufgrund der Grundfläche und der daraus resultierenden Personenanzahl von über 200 Personen gemäß § 1 VersammlungsstättenVerordnung (VStättVO) handelt sich bei diesem Sonderbau um eine Versammlungsstätte. Für Versammlungsstätten ist in Baden-Württemberg die Versammlungsstättenverordnung eingeführt. Es handelt sich somit um einen geregelten Sonderbau.
Brandverhütungsschau Gemäß VwV Brandverhütungsschau unterliegen die vorliegenden Gebäude aufgrund der Einstufung als Versammlungsstätte gemäß Punkt 2.9 der Durchführung einer Brandverhütungsschau.
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Rechtsvorschriften und Literaturquellen 2.2.1
Gesetzliche Grundlagen
Eingeführte Rechtsvorschriften
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 5. März 2010 (GBl. Nr. 7, S. 358) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. Nr. 17, S. 389) in Kraft getreten am 1. Januar 2014
Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (LBOAVO) vom 5. Februar 2010 (GBl. I, Nr. 2, S. 24) zuletzt geändert durch Artikel 217 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. Nr. 3, S. 65) in Kraft getreten am 28. Februar 2012
Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO) vom 28. April 2004 (GBl. S. 311), zuletzt geändert durch Artikel 222 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 90)
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagenrichtlinien (LAR) 03/2000 Fassung November 2006
Leitungsanlagen
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR) Fassung November 2006
Lüftungsanlagen
Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung FeuVO) vom 24. November 1995 (GBl. S. 806) zuletzt geändert durch Artikel 226 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. Nr. 3, S. 65) in Kraft getreten am 28. Februar 2012
Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über elektrische Betriebsräume - EltVO vom 28. Oktober 1975 (GBl. S. 788) zuletzt geändert durch Artikel 224 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. Nr. 3, S. 65) in Kraft getreten am 28. Februar 2012
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen) vom 17.09.2012 – Az.: 41-2611.2/90 (GABl. 2012, S. 859)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Brandverhütungsschau (VwV-Brandverhütungsschau) vom 17. September 2012 (GABl. Nr. 13, S. 863) in Kraft getreten am 29. November 2012
an
Technische Baubestimmungen
DIN 4102, Teil 1 Baustoffe, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
DIN 4102, Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
DIN 14095 Feuerwehrpläne von baulichen Anlagen
DIN 14096 Brandschutzordnung
DIN EN 13501 - Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
Andere technische Richtlinien und Ausführungsvorschriften/DIN-Normen bezüglich des technischen und organisatorischen Brandschutzes
2.2.2
Herangezogene Literaturquelle (Stand der Technik) - Weitere Literaturquellen wurden zur Beurteilung nicht herangezogen -
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Anforderung des Sachversicherers Anforderungen der Sachversicherer werden nicht berücksichtigt.
3 Brandschutztechnische Risikobewertung Allgemeine Schutzziele Für die brandschutztechnische Bewertung werden zuerst die Schutzziele gem. § 3 LBO – Allgemeine Anforderungen – zugrunde gelegt sowie die Schutzziele des Brandschutzes nach § 15 LBO:
Vorbeugen einer Brandentstehung
Vorbeugen einer Ausbreitung von Feuer und Rauch
Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren
Ermöglichen von wirksamen Löscharbeiten
Zur Wahrung dieser Anforderungen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Von diesen Regeln bzw. den Vorschriften kann abgewichen werden, wenn eine zielgerichtete Lösung bzw. Ersatzmaßnahme in gleicher Weise die aufgeführten Schutzziele und deren Anforderungen erfüllt.
Objektbezogene Definition des Schutzziels In den vorliegenden Gebäuden finden größere Menschenansammlungen statt, bei welchen Besuchermengen analog zur Versammlungsstätten-Verordnung (VStättVO) auftreten. Deshalb wird die VStättVO angewandt. Das erhöhte Schutzziel der VStättVO ist die schnelle, eigenständige Evakuierung der gesamten Versammlungsstätte vor Eintreffen der Rettungskräfte der Feuerwehr. Hierzu sind die Rettungswege so zu dimensionieren, dass alle möglichen Besucher über voneinander getrennte bauliche Rettungswege (zwei unabhängig entgegengesetzte Rettungswege) evakuiert werden. Durch Einhaltung der Vorgaben aus der VStättVO wird dieses erhöhte Schutzziel erreicht.
Brandrisikobewertung Das Brandrisiko in den Versammlungsstätten wird durch die Einhaltung und Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung reduziert. Damit sind keine erhöhten Risiken vorhanden.
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4 Darstellung der Grundzüge des Brandschutzes Nachfolgend werden die brandschutztechnischen Anforderungen nach LBO bzw. LBOAVO und VStättVO aufgeführt, die bei allen drei Wettbewerbsvorschlägen zu berücksichtigen sind. Im Anschluss an die einzelnen Anforderungen wird, falls dies erforderlich wird, eine entsprechende Kommentierung erfolgen. Die Zuordnung der drei Wettbewerbsarbeiten erfolgt auf Basis der Platzierungen anhand des uns zur Verfügung gestellten Preisgerichtprotokolls. Erstplatzierte Arbeit:
Zweitplatzierte Arbeit:
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Drittplatzierte Arbeit:
Anforderungen an das Bauwerk 4.1.1
Innere Abschottung, Brandwand
Alle Wettbewerbsarbeiten sind als ein zusammenhängender Brandabschnitt ohne Errichtung einer inneren Brandwand zu bewerten. Die Ausbildung einer inneren Brandwand ist nicht erforderlich.
4.1.2
Brandschutztechnische Anforderungen an die Tragkonstruktion
Aufgrund der Einstufung in ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 gemäß LBO und als mehrgeschossige Versammlungsstätte gemäß §§ 2 und 3 VStättVO sind folgende Anforderungen gestellt: Wettbewerbsarbeit Alle Arbeiten: da mehrgeschossig
Ausführung „feuerbeständig“ (F90 nach DIN 4102 bzw. REI90 nach DIN EN 13501
Anmerkung bei Tragwerken aus brennbaren Baustoffen Gemäß VStättVO müssen tragende und aussteifende Bauteile bei mehrgeschossigen Versammlungsstätten feuerbeständig sein. In der VStättVO wird zur Verwendung der Baustoffklasse keine Angaben gemacht, sodass hier die Anforderungen nach § 26 Absatz 2 LBO zu berücksichtigen sind. Gemäß Satz 3 Nr. 3 müssen Bauteile, die feuerbeständig sein müssen, aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (Satz 2 Nr. 2).
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Abweichend von § 26 Absatz 2 Satz 3 sind tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die feuerbeständig sein müssen, aus brennbaren Baustoffen zulässig, wenn die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchschutzbereichen, insbesondere Geschosstrennungen, hinweg übertragen werden können. Dies ist bei der Planung und Ausführung des Tragwerkes zu beachten.
4.1.3
Brandschutztechnische Anforderungen an das Dachtragwerk
Das Dachtragwerk, welches den oberen Abschluss von Räumen der Versammlungsstätte bildet, ist gemäß § 4 VStättVO wie folgt auszubilden. Wettbewerbsarbeit Alle Arbeiten
4.1.4
Ausführung „feuerhemmend“ (F30 nach DIN 4102 oder R30 nach DIN EN 13501) oder nichtbrennbar
Innere Abschottung mit brandschutztechnischer Bemessung
Das innere Abschottungsprinzip wird ausgebildet durch die folgenden begrenzenden, raumabschließenden Vertikalbauteile mit brandschutztechnischen Anforderungen. Wettbewerbsarbeit
Ausführung
Alle Arbeiten Trennwände von Räumen mit erhöhter Brandgefahr, Lager, Putz- und Abstellräume
„feuerbeständig“ (F90 nach DIN 4102 oder REI90 nach DIN EN 13501)
Wände von Räumen nach EltVO, FeuVO
„feuerbeständig“ (F90 nach DIN 4102 oder REI90 nach DIN EN 13501)
Erstplatzierte Arbeit Erdgeschoss: Müllraum, Abstellraum Foyer, Lager neben Bühne und Bühnennebenraum Obergeschoss: Luftraum Lager, evtl. Technik neben Regie (kommt auf Nutzung an)
„feuerbeständig“ (F90 nach DIN 4102 oder REI90 nach DIN EN 13501) „feuerbeständig“ (F90 nach DIN 4102 oder REI90 nach DIN EN 13501)
Zweitplatzierte Arbeit Erdgeschoss: Putz- und Abstellraum, Lager neben Bühne
„feuerbeständig“ (F90 nach DIN 4102 oder REI90 nach DIN EN 13501)
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Obergeschoss: evtl. Technik unterteilen und abtrennen, je nach endgültiger Nutzung, Regieraum abtrennen
„feuerbeständig“ (F90 nach DIN 4102 oder REI90 nach DIN EN 13501)
Drittplatzierte Arbeit Erdgeschoss: Putz- und Abstellraum und Lager zum Foyer, Putzund Müllraum Bereich Küche, Bühnennebenraum/ Lager Obergeschoss: evtl. Technik unterteilen und abtrennen, je nach endgültiger Nutzung, Regieraum abtrennen
„feuerbeständig“ (F90 nach DIN 4102 oder REI90 nach DIN EN 13501) „feuerbeständig“ (F90 nach DIN 4102 oder REI90 nach DIN EN 13501)
Aufgrund der Einstufung in ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 und Ausbildung eines zusammenhängenden Brandabschnittes ist die Ausbildung einer Lüftungszentrale gemäß LüAR nicht erforderlich. Anmerkung Wenn die Küchen eine Fläche von über 30 m² besitzen, müssen diese von den Versammlungsräumen feuerbeständig abgetrennt werden oder, wenn die Küchen offen an die Versammlungsräume angeschlossen werden sollen, über Kleinlöschanlagen verfügen.
4.1.5
Decken mit brandschutztechnischer Bemessung
An die Decken sind gemäß § 3 VStättVO folgende Anforderungen gestellt. Wettbewerbsarbeit Alle Arbeiten da mehrgeschossig
Ausführung „feuerbeständig“ (F90 nach DIN 4102 bzw. REI90 nach DIN EN 13501
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4.1.6
Anforderungen an Verschlüsse und Verglasungen
Anforderung an die Türen Türen sind gemäß unten stehender Tabelle zu errichten. Bauteil
Ausführung
Türen von Räumen erhöhter Brandgefahr
„feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend“ (T30RS nach DIN 18095 und DIN 4102 oder EI230-CS200 nach DIN EN 13501)
Türen in Wänden nach Punkt 4.1.4
„feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend“ (T30RS nach DIN 18095 und DIN 4102 oder EI230-CS200 nach DIN EN 13501)
Türen von Räumen nach EltVO
„feuerhemmend, dicht und selbstschließend“ (T30 und DIN 4102 oder EI230 nach DIN EN 13501)
Türen ins Freie Bauteil Verglasung Verglasung in T30 Türen
4.1.7
keine Anforderrungen Ausführung „feuerhemmend“ (F30 nach DIN 4102 oder EI30 nach DIN EN 13501)
Bedachung
Es ist eine harte Bedachung gefordert. Eine harte Bedachung muss ausreichend Widerstand gegen Flugfeuer und strahlende Wärme leisten.
4.1.8
Dämmstoffe
Dach über der Versammlungsstätte Die Baustoffe dürfen nicht brennend abtropfen. Lichtdurchlässige Dachflächen und die Dämmung auf dem Dach müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Außenwand Dämmstoffe und nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
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4.1.9
Bekleidungen, Unterdecken und Bodenbeläge in den Versammlungsstätten
Vorliegend handelt es sich um eine Versammlungsstätte mit Versammlungsräumen von unter 1.000 m². Anhand dieser Feststellung werden die nachfolgenden Anforderungen an die Versammlungsstätten gestellt. Bekleidungen an Wänden Bekleidungen an Wänden in Versammlungsräumen schwerentflammbaren Baustoffen bestehen.
müssen
aus
mindestens
In Versammlungsräumen mit nicht mehr als 1.000 m² Grundfläche genügen geschlossene nicht hinterlüftete Holzbekleidungen. Bekleidungen an Decken Unterdecken und Bekleidungen an Decken in Versammlungsräumen mit nicht mehr als 1.000 m² Grundfläche genügen Bekleidungen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen oder geschlossene nicht hinterlüftete Holzbekleidungen. Bodenbeläge In notwendigen Treppenräumen, Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie müssen Bodenbeläge nichtbrennbar sein. In Foyers, durch die Rettungswege aus anderen Versammlungsräumen führen, müssen Bodenbeläge mindestens schwerentflammbar sein.
4.1.10 Bühne Vorliegend handelt es sich aufgrund der Bühnengröße von deutlich unter 200 m² bei allen Arbeiten nicht um eine Großbühne gemäß VStättVO, sodass keine erhöhten Anforderungen aus brandschutztechnischer Sicht an die Bühnen zu stellen sind.
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System der Flucht- und Rettungswege Gemäß den zuvor definierten Schutzzielen dürfen insbesondere Leben und Gesundheit der sich im Gebäude befindenden Personen durch die bauliche Anlage nicht gefährdet werden. Deshalb ist ein schnelles Fliehen oder die Rettung durch Einsatzkräfte der Feuerwehr im Gefahrenfall sicherzustellen. 4.2.1
Allgemein
Für die Versammlungsstätte gelten die erhöhten Anforderungen an die Rettungsweglängen aus der Versammlungsstätten-Verordnung. Hier darf die maximale Rettungswegläng von maximal 30 m gemäß § 7 VStättVO nicht überschritten werden. Die lichte Breite der Rettungswege muss in allen Teilen des Rettungsweges mindestens 1,20 m betragen. Die Türen in Zuge von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und jederzeit mit einem Handgriff öffenbar sein. Bemessung der größtmöglichen Besucherzahl Nach Versammlungsstätten-Verordnung muss für die Gebäude ein Nachweis der Flucht- und Rettungswege geführt werden. Gemäß VStättVO muss die Breite der Rettungswege nach der größtmöglichen Besucherzahl bemessen werden. Hierbei gelten folgende Kriterien:
Für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze:
zwei Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes
Für Sitzplätze an Tischen:
ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes
Pro 200 Personen müssen 1,20 m Fluchtwegbreite nachgewiesen werden. Eine Staffelung ist nur in 0,60 m Schritten zulässig. Ein Nachweis, ob die 30 m zw. 35 m Rettungsweglängen eingehalten werden können, kann zum heutigen Zeitpunkt durch unser Büro nicht überprüft werden, da keine DWG- bzw. DXF-Pläne zur Verfügung standen. Unser Büro bewertet deshalb nach Augenscheinlichkeit und Anzahl der bereits geplanten Rettungswege.
4.2.2
Bewertung Erstplatzierte Arbeit
Saal Fluchtwegnachweis Fläche in m² ca.
Besucher / m²
Summe Besucher
Saal 451 m²
2 Besucher / m²
902 Besucher
Erforderliche Türbreiten für den Saal 1,20 m Türbreite x 902/200 Besucher
5,42 m
Nach den uns vorgelegten Planskizzen besitzt der Saal vom Foyer unabhängige Rettungswege in augenscheinlich ausreichender Anzahl. Dies stellt eine ordentliche Konzeption dar, da so auf die Besprinklerung des Foyers verzichtet werden kann.
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Foyer mit Nebenräumen Fluchtwegnachweis Fläche in m² ca.
Besucher / m²
Summe Besucher
Foyer 213 m²
2 Besucher / m²
416 Besucher
Erforderliche Türbreiten für das Foyer 1,20 m Türbreite x 416/200 Besucher
2,50 m
Nach den uns vorgelegten Planskizzen besitzt das Foyer mit seinen Nebenräumen unabhängige Rettungswege und einen Zugang zum Treppenraum. Augenscheinlich werden zwei Rettungswege baulich sichergestellt. Rückwärtiger Bühnenbereich Nach den uns vorgelegten Planskizzen besitzt der rückwärtige Bühnenbereich mit seinen Nebenräumen unabhängige Rettungswege über die Anlieferung Bühne und einen Zugang zum Treppenraum. Augenscheinlich werden zwei Rettungswege baulich sichergestellt. Die Entfernung von jeder Stelle einer Bühne bis zum nächsten Ausgang darf nicht länger als 30 m sein. Küche Die Küche besitzt einen eigenen Ausgang über die Anlieferung direkt ins Freie. Ein weiterer Rettungsweg kann über den Saal geführt werden. Technikbereiche im Obergeschoss Die Technik- und Lagerbereiche stellen keine Aufenthaltsräume dar. Deshalb ist nur ein Rettungsweg innerhalb von 35 m nachzuweisen. Dieser wird über den notwendigen Treppenraum dargestellt. Für den Regieraum ist eine anleiterbare Stelle für tragbare Leitern der Feuerwehreinsatzkräfte nachzuweisen. Das anzuleiternde Fenster muss eine lichte Öffnungsfläche von H x B 120 cm x 90 cm besitzen. Die innere Brüstungshöhe darf dabei 120 cm nicht übersteigen. Regieraum auf der rechten Gebäudeseite im Obergeschoss besitzt keinen ersten und zweiten qualifizierten Rettungsweg. Die Treppe muss als notwendiger Treppenraum im Erdgeschoss vom Foyer abgetrennt werden. Ferner fehlt dem Regieraum ein zweiter Rettungsweg. Hier kann mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt werden, ob eine Flucht in einen Technikbereich möglich ist. Andernfalls muss hier umgeplant werden, damit der Regieraum einen Zugang zu einer anleiterbaren Stelle erhält.
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4.2.3
Bewertung Zweitplatzierte Arbeit
Saal Fluchtwegnachweis Fläche in m² ca.
Besucher / m²
Summe Besucher
Saal 450 m²
2 Besucher / m²
900 Besucher
Erforderliche Türbreiten für den Saal 1,20 m Türbreite x 900/200 Besucher
5,40 m
Nach den uns vorgelegten Planskizzen besitzt der Saal vom Foyer unabhängige Rettungswege. Die Anzahl Ausgänge ist im weiteren Verlauf der Planung zu überprüfen und, nach derzeitiger Einschätzung, zu erhöhen. Dabei sind die Ausgänge für die gesamte Fläche nachzuweisen und zusätzlich bei Unterteilung des Saales durch die mobile Trennwand, damit auch zwei Parallelveranstaltungen stattfinden können. Nach Optimierung der Ausgänge direkt aus dem Saal bestehen für den Saal keine Bedenken hinsichtlich der Rettungswegführung. Foyer mit Nebenräumen Fluchtwegnachweis Fläche in m² ca.
Besucher / m²
Summe Besucher
Foyer 176 m²
2 Besucher / m²
352 Besucher
Erforderliche Türbreiten für das Foyer 1,20 m Türbreite x 352/200 Besucher
2,2 m
Nach den uns vorgelegten Planskizzen besitzt das Foyer mit seinen Nebenräumen unabhängige Rettungswege. Der hintere Bereich mit der Umkleide Künstler und Raum Probe besitzen durch eine Abtrennung einen direkten Ausgang ins Freie. Rückwärtiger Bühnenbereich Nach den uns vorgelegten Planskizzen besitzt der rückwärtige Bühnenbereich mit seinen Nebenräumen einen Zugang bzw. direkten Ausgang im Bereich Anlieferung Bühne. Für die Nutzung ist dies ausreichend. Die Entfernung von jeder Stelle einer Bühne bis zum nächsten Ausgang darf nicht länger als 30 m sein. Küche Die Küche besitzt einen eigenen Ausgang über die Anlieferung direkt ins Freie. Ein weiterer Rettungsweg kann über den Saal geführt werden.
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Technikbereiche Die Technik- und Lagerbereiche stellen keine Aufenthaltsräume dar. Deshalb ist nur ein Rettungsweg innerhalb von 35 m nachzuweisen. Dieser wird über den notwendigen Treppenraum dargestellt. Für den Regieraum ist eine anleiterbare Stelle für tragbare Leitern der Feuerwehreinsatzkräfte nachzuweisen. Das anzuleiternde Fenster muss eine lichte Öffnungsfläche von H x B 120 cm x 90 cm besitzen. Die innere Brüstungshöhe darf dabei 120 cm nicht übersteigen. Der Regieraum im Obergeschoss muss abgetrennt werden und besitzt keinen ersten und zweiten qualifizierten Rettungsweg. Die Treppe muss als notwendiger Treppenraum im Erdgeschoss vom Flur abgetrennt werden. Ferner fehlt dem Regieraum ein zweiter Rettungsweg. Dieser kann, nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, über die Technik und das Dach führen. Auf dem Dach besteht die Möglichkeit der Abholung über Leitern der Feuerwehreinsatzkräfte.
4.2.4
Bewertung Drittplatzierte Arbeit
Saal Die Flächenberechnung war nicht zuordnungsbar. Annahme 550 m² aus Plan mit Vermerk Sitzplätze. Fluchtwegnachweis Fläche in m² ca.
Besucher / m²
Summe Besucher
Saal 550 m²
2 Besucher / m²
1.100 Besucher
Erforderliche Türbreiten für den Saal 1,20 m Türbreite x 1.100/200 Besucher
6,60 m
Nach den uns vorgelegten Planskizzen besitzt der Saal derzeit keine vom Foyer unabhängige Rettungswege. Wenn die Rettungswege über das Foyer geführt werden sollen, so muss dieses besprinklert werden. Wenn auf die Besprinklerung verzichtet werden soll, sind ausreichend Rettungswege aus dem Saal direkt ins Freie nachzuweisen. Da die Fassade des Saals sehr klein ist und eine Verteilung der Menschenmassen nicht gegeben ist, ist die Rettungswegkonzeption bei dieser Variante als kritisch zu betrachten. Foyer mit Nebenräumen Die Flächenberechnung war nicht zuordnungsbar. Annahme 200 m² aus Flächenberechnung BGF Bereich b. Fluchtwegnachweis Fläche in m² ca.
Besucher / m²
Summe Besucher
Foyer 200 m²
2 Besucher / m²
400 Besucher
Erforderliche Türbreiten für das Foyer
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1,20 m Türbreite x 400/200 Besucher
2,40 m
Nach den uns vorgelegten Planskizzen besitzt das Foyer mit seinen Nebenräumen unabhängige Rettungswege direkt ins Freie. Rückwärtiger Bühnenbereich Nach den uns vorgelegten Planskizzen besitzt der rückwärtige Bühnenbereich mit seinen Nebenräumen einen Zugang bzw. direkten Ausgang im Bereich Anlieferung Bühne. Für die Nutzung ist dies ausreichend. Die Entfernung von jeder Stelle einer Bühne bis zum nächsten Ausgang darf nicht länger als 30 m sein. Küche Die Küche besitzt einen eigenen Ausgang über die Anlieferung direkt ins Freie. Ein weiterer Rettungsweg kann über den Saal geführt werden. Technikbereiche im Obergeschoss Die Technik- und Lagerbereiche stellen keine Aufenthaltsräume dar. Deshalb ist nur ein Rettungsweg innerhalb von 35 m nachzuweisen. Dieser muss in einen notwendigen Treppenraum dargestellt werden, welcher in der weiteren Planung eingearbeitet werden muss. Für den Regieraum ist eine anleiterbare Stelle für tragbare Leitern der Feuerwehreinsatzkräfte nachzuweisen. Das anzuleiternde Fenster muss eine lichte Öffnungsfläche von H x B 120 cm x 90 cm besitzen. Die innere Brüstungshöhe darf dabei 120 cm nicht übersteigen. Der Notausstieg ist aufgrund der Dachform schwer nachzuweisen. Hier muss im Verlauf der weiteren Planung eine Überarbeitung stattfinden.
4.2.5
Notwendige Treppen
Erstplatzierte Arbeit In Erstplatzierte Arbeit wird eine notwendige Treppe innerhalb eines notwendigen Treppenraumes angeordnet. Diese muss aus mindestens nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Da keine Rettungswege für Publikumsverkehr über diese Treppe geführt werden, sind keine weiteren Maßnahmen einzuhalten. Zweitplatzierte Arbeit In Erstplatzierte Arbeit wird eine notwendige Treppe innerhalb eines notwendigen Treppenraumes angeordnet. Diese muss aus mindestens nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Da keine Rettungswege für Publikumsverkehr über diese Treppe geführt werden, sind keine weiteren Maßnahmen einzuhalten. Drittplatzierte Arbeit In Erstplatzierte Arbeit wird eine notwendige Treppe innerhalb eines notwendigen Treppenraumes angeordnet. Diese muss aus mindestens nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Da keine Rettungswege für Publikumsverkehr über diese Treppe geführt werden, sind keine weiteren Maßnahmen einzuhalten. Seite 78 von 97
4.2.6
Notwendige Treppenräume
Erstplatzierte Arbeit In Erstplatzierte Arbeit wird ein notwendiger Treppenraum angeordnet. Die Anforderungen gemäß LBO bzw. LBOAVO hinsichtlich Wand- und Türanforderungen, direktem Ausgang ins Freie und Entrauchung sind bei der weiteren Planung zu beachten. Notwendige Treppenräume bei Versammlungsstätten müssen eine Rauchableitungsöffnung von 1m² im Lichten an oberster Stelle besitzen. Zweitplatzierte Arbeit Die offene Treppe muss als notwendiger Treppenraum mit Abtrennung im Erdgeschoss und direktem Ausgang ins Freie umgeplant werden. Drittplatzierte Arbeit Die offene Treppe muss als notwendiger Treppenraum mit Abtrennung im Erdgeschoss und direktem Ausgang ins Freie umgeplant werden.
4.2.7
Notwendige Flure
Es sind keine notwendigen Flure in den vorliegenden Wettbewerbsarbeitn vorhanden. 4.2.8
Rettungswegkennzeichnungen
Für die Rettungswegkennzeichnung gelten folgende Bedingungen: Für die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege sind im gesamten Objekt an Flurbereichen, Abzweigungen, Zugängen, Treppenräumen und Ausgängen ins Freie Sicherheitszeichen anzubringen. Die Ausführung (Art und Aussehen) soll nach DIN 4844 bzw. DIN ISO 7010 erfolgen. Bei Verwendung von hinterleuchteten (selbstleuchtenden) Fluchtwegpiktogrammen, sind die Anforderungen der DIN VDE 0108 zur Notstromversorgung zu beachten. Gegen akkugepufferte Ausführungen am Einzelgerät bestehen keine Bedenken.
Haustechnische Anlagen 4.3.1
Blitzschutzanlage
Eine Blitzschutzanlage ist gefordert. Diese muss sowohl die sicherheitstechnischen Einrichtungen schützen als auch den inneren und äußeren Blitzschutz gewährleisten. 4.3.2
Aufzüge
Augenscheinlich sind in den drei Wettbewerbsarbeitn keine Aufzüge geplant. 4.3.3
Leitungsanlagen
Die Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) ist in der aktuellen Fassung ist für zu verlegende Leitungen einzuhalten. 4.3.4
Lüftungsanlagen
Bezüglich. der technischen Be- und Entlüftung des Gebäudes und der Räume ist die Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) in der aktuellen Fassung einzuhalten. Seite 79 von 97
In den vorliegenden Wettbewerbsarbeitn müssen auch Schutzvorkehrungen hinsichtlich einer Kaltverrauchung über die Lüftungsanlage getroffen werden.
Anlagentechnischer Brandschutz 4.4.1
Sicherheitsbeleuchtung
Gemäß § 15 VStättVO muss in Versammlungsräumen folgende Bereiche mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein: Ausgänge ins Freie, in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (zum Beispiel Foyers, Garderoben, Toiletten), in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume, in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen, für Stufenbeleuchtungen Die DIN VDE 0108 und die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind entsprechend zu beachten. 4.4.2
Sicherheitsstromversorgung / Funktionserhalt
Für folgende Anlagentechnik ist eine Sicherheitsstromversorgung vorzusehen: Sicherheitsbeleuchtung Rauchabzugsöffnungen Gegen die Verwendung von Einzelakkus bestehen keine Bedenken. 4.4.3
Rauchabzugsöffnungen
Gemäß § 16 VStättVO müssen Versammlungsräume mit einer Grundfläche von über 200 m² entraucht werden können. Für die Entrauchung von Versammlungsräumen und sonstigen Aufenthaltsräumen mit nicht mehr als 1.000 m² Grundfläche genügen Rauchableitungsöffnungen in Form Dachöffnungen mit einer freien Öffnungsfläche von 1%, von Fenstern oder Türen mit einer freien Öffnungsfläche von insgesamt 2 Prozent der Grundfläche oder maschinelle Rauchabzugsanlagen mit einem Luftvolumenstrom von 36 m³/h je Quadratmeter Grundfläche. 4.4.4
Brandmeldeanlage
Baurechtlich ist keine Brandmeldeanlage erforderlich. 4.4.5
Alarmierungseinrichtung
Baurechtlich ist keine Alarmierungsanlage erforderlich. 4.4.6
Automatische Löschanlage
Wenn die Küchen offen an den Versammlungsraum angebunden werden sollen und eine Grundfläche von über 30 m² besitzen, müssen diese eine eigene Kleinlöschanlage gemäß § 19 (7) VStättVO besitzen. Wenn auf eine Löschanlage verzichtet werden soll, so müssen die Küchen durch feuerbeständige Wände und feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Türen von den Versammlungsräumen abgetrennt werden. Seite 80 von 97
4.4.7
Wandhydranten
Baurechtlich sind keine Wandhydranten erforderlich.
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5 Schlusswort Die vorliegende erste Einschätzung soll einen ersten Überblick hinsichtlich der brandschutztechnischen Anforderungen an die drei Wettbewerbsarbeitn geben. Dieses Schriftstück kann nicht als Brandschutzkonzept verwendet werden.
Stuttgart, 06.06.2016
Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH)
Thomas Broll Dipl.-Betriebswirt (FH)
Nachweisberechtigter vorbeugender Brandschutz
Sachverständiger Brandschutz (TÜV)
Hessen gem. § 3 Abs. 1 NBVO, Listen-Nr. B-336A-IngKH Bayern gem. Art. 62 BayBO, Listen-Nr. 53200
Vereinigung der Brandschutzplaner e.V. Mitglied-Nr: 0052
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Überprüfung der Wettbewerbsarbeiten Projekt 1615 Veranstaltungshalle Kuppenheim
8.
Statik / Gründung
Siehe hierzu die beiliegende Einordnung der Arbeiten durch das Büro Fischer + Friedrich.
8.1. Zusammenfassende Einordnung aus Sicht der Tragwerksplanung Bei der Herstellung des Rohbaus der Arbeit von Dasch Zürn ist das Schrägstellen der Außenwände bei Schalung und Bewehrung zu berücksichtigen. Die Arbeit von N2 Architekten erfordert bei der Herstellung des Hallentragwerks eine zusätzliche Unterstützung der Träger, welche bei der Ausführungsvorbereitung planerisch zu beachten und im Bauablauf zu berücksichtigen ist. Weiter ist die monolithische Sichtbetonkonstruktion mit Kerndämmung der Außenwände sorgfältig zu planen (v. a. bei der Bewehrungsplanung und der Integration der Haustechnik) und aufwändig herzustellen. Das Tragwerk und dessen Detailausbildung in der Arbeit von Mensing Timofticiuc erfordert ebenfalls eine sorgfältige Planung. Der Vorteil der mit einer Holzkonstruktion verbundenen hohen Maße an Vorfertigung wird durch die Vielzahl der Einzelteile bei der Montage wieder aufgehoben. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Tragwerke der drei Arbeiten realisierbar sind und keine überdurchschnittlichen Herausforderungen an die Planung und an die ausführenden Firmen darstellen. Ebenfalls sind alle Tragwerke für die Bemessung in der Erdbebenzone 1 geeignet.
Klotz und Partner GmbH Telefon 0711/18744-0, Fax -33
[email protected]
1615 Kuppenheim Bericht.doc
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Neubau Veranstaltungshalle in Kuppenheim: Beurteilung der TW-Entwürfe
WBW-Entwurf Dasch-Zürn- Architekten TW-Kurzbeschreibung:
Nichtunterkellerter trapezförmiger Baukörper auf einer ebenen STBBodenplatte, Tiefgründung mit duktilen Gußpfählen, Bodenplatte trägt als punktgestützte Platte, Außen- und Innenwände als Stahlbetonwände, Außenwände teilweise geneigt, in Nebenbereichen teilweise zweigeschossig, Geschoss- und Dachdecken im Nebentrakt als STBFlachdecken, Dächer über dem Saal, der Bühne und dem Foyer mit BSH-Bindern und einer tragenden Dachschalung aus Brettsperrholzplatten.
Dachtragwerk:
Im Bereich Saal, Foyer und Bühne mit großen Spannweiten (ca. 18,5m) werden paralellgurtige BSH-Binder im Abstand von ca. 3,5m mit einer tragenden Massivholzdecke, z.B. aus Brettsperrholzelementen, ohne zusätzliche Nebenträger eingebaut. Die Massivholzplattenelemente werden zur Abtragung der Erdbebenlasten als Scheibe ausgebildet. Wirtschaftliches Tragwerk, da die BSH-Binder durch die Auflagerung auf der Saaltrennwand und auf den Fassadenstützen zum großen Teil als Mehrfeldbinder ausgebildet werden können. Der Dachüberstand über dem Eingangsbereich kann mit ebengleich angeschlossenen BSHRandträgern hergestellt werden. Die ebenengleichen Binderanschlüsse an die STB- und BSH-Randträger müssen durch einen Zuschlag auf die TW-Kosten berücksichtigt werden. Eine Leitungsführung von Lüftungskanälen in Hallenlängsrichtung ist durch die BSH-Binder nur mit reduzierten Rohrquerschnitten möglich und erfordert dann Verstärkungen mit aufgeleimten BFU-Platten, die Kostenmäßig berücksichtigt werden müssen. Das Lüftungskonzept sollte so ausgelegt werden, dass die Längstrasse im Foyer unter der abgehängten Decke verläuft und im Saal die Kanäle parallel zu den BSHBindern liegen. Der Kostennachteil der teureren Massivholzdeckenelemente wird durch die Einsparung der Nebenträger und die Ausbildung als Dachscheibe kompensiert. geschätzter Kostenansatz für die Tragkonstruktion: ca. 255 – 275 EUR/m², netto.
Außenwände:
Die tragenden Außenwände sollen als STB-Wände hergestellt werden und bilden eine steife Hülle zur Aussteifung gegen Erdbebenlasten. Durch die Schrägstellung der Wände und durch die Wandhöhen bis ca. 8-9m müssen die Wände wegen der Betonierbarkeit mit einer Wandstärke von ca. 30-35cm ausgeführt werden. Durch die Schrägstellung
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sind erhöhte Schal- und Rüstkosten zu berücksichtigen. geschätzter Kostenansatz für die Tragkonstruktion: ca. 150 – 185 EUR/m², netto.
Innenwände:
Die tragenden Innenwände werden als STB-Wände hergestellt und werden zur Aussteifung gegen Erdbebenlasten herangezogen. Die Wände können mit Wandstärken von 25-30cm ausgeführt werden. Kostenansatz für die Tragkonstruktion: ca. 130 – 150 EUR/m², netto.
Decken:
Die tragenden Geschossdecken und die Dachdecken über dem Nebentrakt werden als 25 – 30 cm dicke STB-STB-Flachdecken hergestellt. Sie bilden zusammen mit den STB-Wänden steife Kerne und werden zur Aussteifung gegen Erdbebenlasten herangezogen. geschätzter Kostenansatz für die Tragkonstruktion: ca. 130 – 150 EUR/m², netto.
Stützen:
Zu den erforderlichen tragenden Dachstützen werden keine Materialund Kostenaussagen gemacht. Es wird davon ausgegangen, dass sie in den Kosten des Dachtragwerks berücksichtigt sind. geschätzter Kostenansatz für die Tragkonstruktion: ca. 15 – 25 EUR/m², netto.
Bodenplatte +Tiefgründung:
Die Bodenplatte muss als punktgestützte Platte mit einer Dicke von 3035 cm ausgeführt werden. Eine elastisch gebettete Platte mit einer verdichteten Schottertragschicht kann wegen zu großer Setzungen nicht in Betracht gezogen werden. Es wird eine Tiefgründung mit duktilen Gußpfählen hergestellt werden. geschätzter Kostenansatz für die Tragkonstruktion der Bodenplatte und die Tiefgründung: ca. 195 – 215 EUR/m², netto.
Fazit:
Das im Wettbewerbsentwurf konzipierte Tragwerk stellt in Hinsicht auf das gewählte Tragsystem und die verwendeten Materialen ein kostengünstiges System dar. Durch die Ausführung der tragenden Wände und Decken als monolitisches STB-Tragwerk ist auch eine effiziente und gute Aussteifung gegen Erdbebenlasten gegeben. Die großen Dachauskragungen über dem Eingangsbereich lassen sich mit dem gewählten Holztragwerk effektiv realisieren. Die schräg gestellten Wände führen zu erhöhten Herstellkosten und zu erhöhten Scheibenbeanspruchungen.
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WBW-Entwurf N2- Architekten TW-Kurzbeschreibung:
Rechteckiger Baukörper ohne Unterkellerung, ebene STB-Bodenplatte mit Fundamentgurten, Tiefgründung mit Pfahlgründung, Bodenplatte trägt als punkt- und liniengestützte Platte, Außen- und Innenwände als Stahlbetonwände, in Nebenbereichen teilweise zweigeschossig, Geschoss- und Dachdecken im Nebentrakt als STB-Flachdecken, hohes Dach über dem Saal mit STB-FT-Bindern und einer STB-Filigrandecke, niedrige Dachdecken über dem Foyer und Nebentrakt als STBFlachdecken..
Dachtragwerk:
Im Bereich des Saals, mit großer Spannweite werden rechteckige STBFertigteilbinder im Abstand von ca. 5 m mit einer tragenden massiven STB-Filigrandecke eingebaut. Die FT-Binder werden an den Längsseiten des Saals in den wandartigen STB-Trägern aufgelagert. Die FTBinder müssen während der Montage bis zur Erhärtung der mittragende STB-Filigrandecke temporär unterstützt werden. Die STB-Massivplatte wird zur Abtragung der Erdbebenlasten als Scheibe ausgebildet. Durch die Ausführung des weitgespannten als schweres STB-Tragwerk müssen höhere lasten durch die vertikalen Bauteile und die Gründung abgetragen werden. Die tieferliegenden Dächer über dem Eingangsbereich und Nebentrakt können kostengünstig als punkt- und linienförmig gestützte STBFlachdecken hergestellt werden. Eine Leitungsführung von großformatigen Lüftungskanälen in Hallenlängsrichtung ist durch die STB-FT-Binder nur mit reduzierten Rohrquerschnitten möglich. . Das Lüftungskonzept sollte so ausgelegt werden, dass die Längstrasse im Foyer unter der abgehängten Decke verläuft und im Saal die Kanäle parallel zu den STB-FT-Bindern liegen. geschätzter Kostenansatz für das hohe Saaldach: ca. 200 - 220 EUR/m², netto. geschätzter Kostenansatz für das niedere Dach: ca. 130 - 140 EUR/m², netto. geschätzter Kostenansatz für das Vordach: ca. 240 - 250 EUR/m², netto.
Außenwände:
Die tragenden Außenwände werden als STB-Wände hergestellt und könne als Wandscheiben für die Aussteifung gegen Erdbebenlasten herangezogen werden. Die weitspannenden wandartigen Träger über den großen Öffnungen müssen entweder mit Wandstärken von 35 – 40cm oder mit zusätzlichen Stützen ausgeführt werden. geschätzter Kostenansatz: ca. 130 - 140 EUR/m², netto. geschätzter Kostenansatz für wandartige Träger: ca. 200 - 210 EUR/m², netto.
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Innenwände:
Die tragenden Innenwände werden als STB-Wände hergestellt und werden zur Aussteifung gegen Erdbebenlasten herangezogen. Die Wände können, je nach Höhe, mit Wandstärken von 25-30cm ausgeführt werden. Kostenansatz für die Tragkonstruktion: ca. 160 – 170 EUR/m², netto.
Decken:
Die tragenden Geschossdecken im Bereich Technik werden als 30 cm dicke STB-STB-Flachdecken hergestellt. Sie bilden zusammen mit den STB-Wänden steife Kerne und werden zur Aussteifung gegen Erdbebenlasten herangezogen. geschätzter Kostenansatz für die Tragkonstruktion: ca. 130 – 140 EUR/m², netto.
Stützen:
Zu den erforderlichen tragenden Dachstützen werden keine Materialund Kostenaussagen gemacht. Es wird davon ausgegangen, dass sie in den Kosten des Dachtragwerks berücksichtigt sind. geschätzter Kostenansatz für die Tragkonstruktion: ca. 250 EUR/lfm, netto.
Bodenplatte +Tiefgründung:
Die Bodenplatte wird als linien- und punktgestützte Platte mit einer Dicke von 30 cm ausgeführt werden. Eine elastisch gebettete Platte einer verdichteten Schottertragschicht kann wegen zu großer Setzungen nicht in Betracht gezogen werden. Die Tiefgründung soll mit einer Pfahlgründung hergestellt werden. Die Pfähle binden in Pfahlgurte ein, die als Balken unter der Bodenplatte angeordnet werden. geschätzter Kostenansatz für die Tragkonstruktion der Bodenplatte, Gurte und Tiefgründung: ca. 290 – 300 EUR/m², netto.
Fazit:
Das vorgeschlagene Dachtragwerk mit den STB-FT-Bindern und der STB-Filigran ist ein kostengünstiges robustes Tragsystem, das allerdings auch sehr schwer ist und zu erhöhten Gründungskosten führt. Für die gewählte Dachkonstruktion im Saalbereich ist zur Montage eine temporäre Unterstützung der STB-FT-Binder und der Filigranplatten erforderlich. Die Ausführung der sichtbaren Außenwandschalen als kerngedämmte monolitische Sichtbetonbauteile zieht, trotz Anwendung von erhöhten Betondeckungen und Expositionsklassen des Betons einen erhöhten Wartungsaufwand nach sich. Durch die Ausführung der tragenden Wände und Decken als monolitisches STB-Tragwerk ist auch eine effiziente und gute Aussteifung gegen Erdbebenlasten gegeben.
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WBW-Entwurf Mensing-Timofticiuc-Architekten TW-Kurzbeschreibung:
Im Grundriss fünfeckiger nicht unterkellerte Baukörper mit einer pyramidenförmigen Dachkosnstruktion In Holzbauweise, ebene STBBodenplatte mit Fundamentgurten als Flachgründung, Außen- und Innenwände als beplankter Holzrahmenbau, in Nebenbereichen teilweise zweigeschossig, Geschoss auch in Holzbauweise,
Dachtragwerk:
Das Dach wird als fünfeckiges pyramidenförmige BSH-Konstruktion ausgeführt und besteht aus drei BSH-Gradbindern und senkrecht dazwischen spannenden BSH-Nebenbindern, die ebenengleich an die Gratbinder angeschlossen werden. Zu der tragenden Dachdeckung werden keine Aussagen gemacht. Die Haupt- und Nebenbinder werden auf den Saal- und Außenwänden aufgelagert. Die geplante Raumtrennwand soll an einem (verstärkten?) Nebenträger der Dachkonstruktion aufgehängt werden. Zur Abtragung der Aussteifungs- und Erdbebenlasten muss die gefaltete Dachkonstruktion durch umlaufende Zugbänder zusammengehalten und ausgesteift werden. Insgesamt wäre es für die Lastabtragung und auch für die Baukosten der Dachkonstruktion sinnvoll, eine Ausführung als räumliches Dreigelenkfaltwerk anzustreben. Eine Leitungsführung von großformatigen Lüftungskanälen durch die tragende Dachkonstruktion ist nicht möglich. Die Lüftungskanäle müssen unterhalb der tragenden Konstruktion angeordnet werden, so dass einen zusätzliche Installationshöhe zu berücksichtigen ist. geschätzter Kostenansatz für das Dach: ca. 325 - 335 EUR/m², netto.
Außenwände:
Die tragenden Außenwände werden als hohe Holztafelwände hergestellt und können als Wandscheiben für die Aussteifung gegen Erdbebenlasten herangezogen werden. Über den großen Öffnungen müssen Holzfachwerkträger in die Holztafeln integriert. geschätzter Kostenansatz für die Holztafelwände: ca. 150 - 160 EUR/m², netto. geschätzter Kostenansatz für die wandartigen Träger: ca. 215 - 225 EUR/m², netto.
Innenwände:
Die tragenden Innenwände werden wie die Außenwände als hohe Holztafelwände hergestellt wirken für die Aussteifung gegen Erdbebenlasten mit. Über den großen Öffnungen müssen Holzfachwerkträger in die Holztafeln integriert. geschätzter Kostenansatz für die Holztafelwände: ca. 135 - 145 EUR/m², netto. geschätzter Kostenansatz für die wandartigen Träger: ca. 215 - 225 EUR/m², netto.
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Decken:
Die tragenden Geschossdecken im Bereich der Technik sollen auch als Holzdecken ausgeführt werden. Eine Aussage zu der gewählten Konstruktion liegt nicht vor. geschätzter Kostenansatz für die Tragkonstruktion: ca. 125– 135 EUR/m², netto.
Bodenplatte +Tiefgründung:
Die Gründung soll, wie in den Schnitten dargestellt, als Flachgründung mit einer STB-Platte und Streifenfundamenten ausgeführt werden, was aber wegen dem schlechten Baugrund und den zu erwartenden großen Setzungen ausgeführt werden kann. Es müssen deshalb noch zusätzliche Kosten für eine Tiefgründung und für eine punkt- und linienförmig gelagerte Bodenplatte berücksichtigt werden. geschätzter Kostenansatz für die Tragkonstruktion der Bodenplatte, Gurte und Tiefgründung: ca. 215 – 225 EUR/m², netto.
Fazit:
Die im Wettbewerb gemachten Angaben zum Tragwerk sind sehr dürftig. Auch sind nach meiner Ansicht die TW-Kosten für die die räumliche Holztragkonstruktion der Dächer und wandartigen Träger nicht mit der erforderlichen Höhe in der Kostenschätzung berücksichtigt worden. Das vorgeschlagene räumlich gefaltete Dachtragwerk mit den ebengleich angeschlossenen BSH-Nebenbindern ist durch die vielen schrägen Anschnitte und den erforderlichen Stahlanschlussteilen sehr aufwendig. Zur Montage der drei Gratbinder muss ein temporäres Gerüst aufgebaut werden. Die angegeben Kosten für die Gründung der Halle sind nicht ausreichend. Die gewählte Holzbauweise der Wände ermöglicht eine gewisse Vorfertigung und beschleunigt die Bauzeit. Beim Dachtragwerk kommt dieser Vorteil durch die gewählte Dachform nicht zum Tragen. Die gewählte Holzkonstruktion ist technisch machbar und hat durch die geringeren Bauwerkslasten auch Vorteile für die Tiefgründung.
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9.
Betriebs- und Folgekosten 9.1. Gebäude Die Folgekosten für die Gebäudehülle und die Innenflächen werden durch die gestaltungsbedingten Anforderungen der einzelnen Entwürfe bestimmt.
9.1.1.
Dachflächen
Die Dachflächen der Arbeiten der Büros Dasch Zürn und N2 Architekten sind begrünt, hier fallen Wartungskosten für die Pflege der Dachbegrünung an. Für die Entwicklungspflege in den ersten Jahren sind Kosten in Höhe von ca. 2.000 €/a zu erwarten. Das Material und der Aufbau des Dachs von Mensing Timofticiuc sind nicht genauer spezifiziert. Die Detailausführung der innenliegenden, umlaufenden Entwässerungsrinne erfordert ggf. einen höheren Wartungsaufwand, da diese regelmäßig gereinigt werden muss. Für die Wartung von Sicherheitseinrichtungen sind unabhängig von der Dachform Kosten pro Jahr in Höhe von ca. 1.500 €/a zu erwarten.
9.1.2.
Fassade
Die Fassadenkonstruktionen unterscheiden sich bei den drei Arbeiten in der Oberfläche, alle Büros schlagen jedoch hinterlüftete Konstruktionen vor. Durch Dasch Zürn wird keine abschließende Festlegung zur Oberfläche gemacht, es sind Holz oder Metall möglich. N2 Architekten schlägt hinterleuchtete Metallbleche mit einer Stanzung vor, teilweise sind auch kerngedämmte Sichtbetonwände geplant. Mensing Timofticiuc schlägt eine Holzverkleidung vor. Im Unterhalt sind Holzfassaden aufwändiger, die Hinterleuchtung der Fassade von N2 Architekten bringt zusätzliche Kosten im Betrieb (Energie, Ersatzleuchten und Schäden durch Vandalismus) mit sich.
9.1.3.
Innenbereich
Im Innenbereich sind die Folge- und Betriebskosten abhängig von der Material- und Oberflächenwahl. Bei vergleichbarer Auswahl der Materialien werden diese Kosten bei den einzelnen Entwürfen nicht maßgeblich voneinander abweichen, die Wartung der Brandschutztüren u. ä. fallen voraussichtlich in einem vergleichbaren Maß an. Die Kosten für die Unterhaltsreinigung hängen von den Oberflächen und der Gesamtfläche ab.
9.2. Gebäudetechnik – Heizung, Lüftung und Sanitär
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Eine Betriebskostenabschätzung erfolgte durch keines der Büros, eine unverbindliche Schätzung des Büros ebök auf Grundlage der Gebäudetechnik von Dasch Zürn ergab jährliche Kosten in Höhe von ca. 11.500 €/a für Wartung und 12.500 €/a für die Instandhaltung der Anlagen. Zu Betriebskoten können auf Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen keine Aussagen getroffen werden. Aus ähnlichen Projekten werden die Kosten für die Versorgung mit Wärme in Höhe von 36.000 € bei einem Bedarf von ca. 135 kWh pro Jahr und m² sowie einem Preis von 0.17 €/kWh angesetzt.
9.3. Gebäudetechnik - Elektrotechnik Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten kann ein Betrag von ca. 52.400 €/a angesetzt werden. Die überschlägige Ermittlung der Betriebskosten durch Dasch Zürn ist realistisch und kann mit einem Betrag von 27.700 €/a auf die beiden anderen Entwürfe übertragen werden. Entwurfsbedingt wird der Energieverbrauch für die Beleuchtung variieren. Auf Grund des relativ geringen Anteils am Gesamtverbrauch (ca. 5%) und der zu empfehlenden Verwendung von LED-Leuchtmitteln sind diese Unterschiede bei der Einordnung der Arbeiten zu vernachlässigen.
9.4. Gebäudetechnik - Küchentechnik Die Küchenausstattung wird bei allen Arbeiten vorgabenbedingt annähernd vergleichbar sein, eine Differenzierung der Folgekosten für die Wartung der Geräte ist daher nicht erforderlich. Für die Geräte der Küchentechnik ist ein Wartungsvertrag erforderlich, es können hier Kosten in Höhe von ca. 3.000 €/a angesetzt werden. Für die Kältetechnik der Kühlzellen können Wartungskosten in Höhe von ca. 1.000 €/a angesetzt werden. Die Wartung ist für den Zeitraum der Gewährleistung unbedingt erforderlich.
9.5. Außenanlagen Die Pflege der Außenanlagen ist entwurfsabhängig zu betrachten. Für die Kosten sind Beträge zwischen 35.000 - 45.000 €/a zu kalkulieren.
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9.6. Zusammenfassung In der folgenden Tabelle sind die prognostizierten Wartungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten zusammenfasst: Leistung
Kosten €/a Bemerkungen
Pflege Dachbegrünung
2.000 € Kostenermittlung Klotz und Partner
Wartung Sekuranten
1.500 € Kostenermittlung Klotz und Partner
Wartung HLS
11.500 € gem. Ermittlung ebök
Instandhaltung HLS
12.500 € gem. Ermittlung ebök
Wartung Elektro Instandhaltung Elektro
6.400 € Gem. Ansatz Dasch Zürn 46.000 € Gem. Ansatz Dasch Zürn
Wartung Küchentechnik
3.000 € Kostenermittlung Klotz und Partner
Wartung Kühltechnik
1.000 € Kostenermittlung Klotz und Partner
Pflege Außenanlagen
40.000 € Kostenermittlung Klotz und Partner
Betriebskosten HLS
Ansatz mit 0,17 €/kWh 36.000 € gem. Ermittlung ebök
Betriebskosten Elektro
Ansatz mit 0,17 €/kWh 27.700 € gem. Ansatz Dasch Zürn
Summe
187.600 €
(Alle Kosten inkl. 19% MwSt.) Nicht enthalten sind die Kosten für die Instandhaltung und Reinigung des Gebäudes, da diese stark nutzungsabhängig sind. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Energieverbrauchskosten ebenfalls von der Art und der Intensität der Nutzung des Gebäudes abhängen.
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10. Fortführung der Planung Zum Anfang der weiteren Planung sind die Anforderungen an die Außenanlagen sowie die Anzahl der (wieder-)herzustellenden Parkplätze zu definieren. Für die Planung der Küchentechnik und der Bühnentechnik ist die Nutzung der Bereiche und auf dieser Grundlage der benötigte Technikumfang festzulegen, hier sind Veränderungen im Bereich der Herstellkosten dann noch möglich. Die Durchführung einer Baugrunderkundung für die Planung der Gründung ist vor Planungsbeginn erforderlich. In diesem Zuge muss auch eine Beprobung des Materials unter den Parkplatzflächen hinsichtlich möglicher Schadstoffe, eingebracht z. B. durch parkende Fahrzeuge, erfolgen. Für die Planung des Wiedereinbaus von vorhandenem Erdmaterial und die Berechnung von Entsorgungskosten ist die Beprobung ebenfalls notwendig. Die Begleitung des Planungsprozesses durch einen Brandschutzgutacher ist sinnvoll, um Kostensicherheit bereits im Entwurfsprozess vor Einreichen der Bauantragsunterlagen und Erhalt der Baugenehmigung zu erhalten. In der Vorplanung müssen mit diesem noch generelle Fragen zu den Anforderungen an Technikräume und Abschottungen von Trassen v. a. im Bereich des Saals zu klären. Die Beauftragung eines Bauphysikers mit den Aufgabengebieten Wärmeschutz und Energiebilanzierung ist notwendig, um zum einen die Einhaltung der Vorgaben der EnEV und zum anderen die Behaglichkeit des Innenraumklimas auch im Sommer (thermische Simulation) sicherzustellen. Durch die Beratung des Bauphysikers in Zusammenarbeit mit den übrigen Planern ist es möglich, das Gebäude energieeffizienter zu gestalten, wie weit hier zusätzliche Maßnahmen (Dämmung, Technik etc.) ergriffen werden, sollte vor Planungsbeginn erörtert und festgelegt werden. Um den akustischen Anforderungen an die Innenräume gerecht zu werden ist ebenfalls die Beauftragung eines Bauphysikers mit der Planung der Raum- und Bauakustik erforderlich. In der Vorplanung sind noch generelle Fragen zu den Technikräumen und zur Trassenplanung v. a. im Bereich des Saals und den Leitungsverzug in Brand-/Rauchabschnitten zu klären.
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11. Einordung der Arbeiten Die Ergebnisse der Überarbeitungen der Entwürfe durch Dasch Zürn und N2 Architekten sind weitestgehend nachvollziehbar und umfangreich dokumentiert. Von Mensing Timofticiuc werden nur wenige Aussagen zu Materialien, Kosten und Funktionen gemacht. In der nachfolgenden Tabelle sind die oben ausgeführten Prüfungsergebnisse zusammengefasst:
Kriterium
Dasch Zürn
N2 Architekten
Mensing Timofticiuc
3 Allgemeine Anmer- Die in der Auslobung aufgeführten funktionalen Zusammenhänge kungen zu den Entwürwurden durch alle Büros beachtet und in der Planung umgesetzt. fen - Bei allen Arbeiten ist die Größe der Technikbereich und die Verlegung der Leitungstrassen zu untersuchen. Zu beachten sind weiter die folgenden Themen: - Größe Kühlbereich ist zu prüfen
- Entscheidung zur - Funktion TrennAusführung Dachwände nicht gegetragwerk (Holzbinben der oder Spannbe- - OG-Grundriss tonbinder) fehlt
4 Überprüfung der Kostenschätzungen
Die Kostenschätzung erfolgte auf Bauteilbasis und ist zu erreichen.
Die Kostenschätzung erfolgte nachvollziehbar und gewerkeorientiert und ist zu erreichen.
5 Nachhaltigkeit
Die möglichen Anforderungen Nachhaltigkeit sind bei allen Entwürfen, soweit ersichtlich, im gleichen Maß berücksichtigt. Die Optionen bei der Elektroplanung und die Berücksichtigung einer Temperierung sind im Planungsprozess weiter zu betrachten.
6 Akustik
Eine angemessene Eine angemessene - Durch die RaumAkustik ist im VerAkustik ist im Vergeometrie bedinganstaltungssaal anstaltungssaal ter geringerer mit den geplanten mit den geplanten RäumlichkeitseinSchallsegeln zu Schallsegeln zu erdruck, Maßnaherzielen. zielen. men mit Schallsegeln erforderlich.
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- Die Kostenschätzung liegt deutlich unter der Kostenermittlung und erscheint unrealistisch.
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Kriterium
Dasch Zürn
N2 Architekten
Mensing Timofticiuc
7 Brandschutz
Aus brandschutztechnischer Sicht sind die Arbeiten nach Abstimmung mit den Behörden umsetzbar. - Die Fluchtwegbreiten sind im weiteren Entwurfsprozess zu prüfen. - Die Notwendigkeit einer Brandmeldeanlage ist brandschutztechnisch mit den Behörden abzustimmen.
8 Statik / Gründung
effektives, kosten- kostengünstiges, leichtes Tragwerk günstiges System robustes System mit Vorteilen für - Schrägstellung der - aufwändige Sichtdie Gründung Wände bedeutet betonkonstruktion teilw. Vorfertigung Mehraufwand als Fassade möglich - Gewicht Beton- aufwändige Pladach bedeutet nung und MontaMehraufwendunge gen bei Gründung
9 Betriebs- und Folge- Die Kosten für Wartung, Instandhaltung, Betrieb der Gebäude kosten sind größenabhängig zu ermitteln. Im Bereich der Gebäudetechnik sind die Kosten in gleicher Höhe zu erwarten. Weiter nehmen die folgenden Faktoren Einfluss auf die Folgekosten: - ggf. Holzfassade - Dachbegrünung
- Fassadenhinterleuchtung - Dachbegrünung
- Holzfassade - keine Dachbegrünung
Unter Einbeziehung der Gebäudegrößen und der Konstruktionsarten sind die Gebäude, bei gleichen Vorgaben zu Funktion und Betrieb, zu annähernd gleichen Kosten zu realisieren. Die Abweichungen zwischen den Baukosten der Arbeiten sind gering und liegen im gleichen prozentualen Bereich wie die Preisschwankungen bei Ausschreibungen am Markt. Eine Entscheidung zu Gunsten eines Büros sollte nicht nur auf Grundlage der ermittelten Herstellungskosten für den jeweiligen Entwurf erfolgen. Allerdings lässt die Art und die Präzision der erstellten Kostenschätzung eine Einschätzung zum Kostenbewusstsein zu. Die Grundlagen der Kostenschätzung von Mensing Timofticiuc liegen nicht vor. Die Herstellung der Sichtbetonbauteile mit Kerndämmung und der hinterleuchteten Fassade in der Arbeit von N2 Architekten sind sehr aufwändig und damit kostenintensiv. Die Kosten für den Unterhalt der hinterleuchteten Fassade (Stichwort Vandalismus) sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Der Verzicht auf die Hinterleuchtung und die gestanzten Metallpaneele würde den Entwurf verändern und die im Wettbewerb hervorgehobene Fassadenkomposition negativ beeinflussen. Klotz und Partner GmbH Telefon 0711/18744-0, Fax -33
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Die Konstruktion des Tragwerks in der Arbeit von Mensing Timofticiuc und die mit der Dachform verbundene, aufwändige Gestaltung von Details erfordern viel Sorgfalt bei der Planung und umfangreiche Kenntnis im Holzbau, um ein dauerhaftes, ansehnliches Gebäude zu erhalten. Vor einer Entscheidung für das Büro Mensing Timofticiuc sollten die Möglichkeit zur Erfüllung des Anspruchs an eine sorgfältige Planung und die bautechnischen Kenntnisse überprüft werden.
Gebäudetechnik, Brandschutz, Sonstiges Anforderungen Haustechnik (Lage / Größe Haustechnikräume, Flexibilität / Anpassbarkeit an Haustechnikkon2.3.1 zept) 1 bis 2 Punkte
3. Preisträger Mensing Timofticiuc
Anmerkung
2. Preisträger N2 Architekten
Kriterien
1. Preisträger Dasch Zürn
Basierend auf den Ergebnissen dieser Überprüfung erfolgt eine Einordnung der Arbeiten gem. dem von der Gemeinde Kuppenheim vorgegebenen Schema:
1
1
1
2.3
besondere Anforderungen 2.3.2 aus Gebäudekonzept?
1 Punkt = keine bes. Anforderungen 0 Punkte = bes. Anforderungen)
0
0
0
2.3.3 Brandschutz
1 bis 2 Punkte
2
2
2
3
1 bis 3 Punkte: 3 Punkte = gute Prognose/Beurteilung 2 Punkte = mittlere Prognose/Beurteilung 1 Punkt = weniger gute Prognose/Beurteilung
3
3
3
Nachhaltigkeit
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Wirtschaftlichkeit
4.1
Baukosten
4.2
Unterhaltskosten
3. Preisträger Mensing Timofticiuc
4
Anmerkung
2. Preisträger N2 Architekten
Kriterien
1. Preisträger Dasch Zürn
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3 3
3 2
2 2
1 bis 3 Punkte: 3 Punkte = gute Prognose/Beurteilung 2 Punkte = mittlere Prognose/Beurteilung 1 Punkt = weniger gute Prognose/Beurteilung
Aufgestellt, Stuttgart 29.06.2016 Klotz und Partner Siegfried Klotz, Thomas Kaltenmark
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