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Anmeldebogen - Landessparkasse Zu Oldenburg

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    August 2018
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Anmeldung zum LzO-Fahrsicherheitstraining Hiermit melde ich mich verbindlich zum Fahrsicherheitstraining auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts in Oldenburg an. Name: Geb.datum: Anschrift: Telefon: Mobiltelefon: Mailadresse: Den Kostenbeitrag in Höhe von EUR 45,- p. P. (Teilnehmer ohne LzO GiroGo zahlen EUR 75,- p. P.) bezahle ich bei der Anmeldung. Mit den Bedingungen des Fahrsicherheitstrainings (siehe Rückseite) erkläre ich mich einverstanden. LzO-Kunde: Ja, Kontonummer: ___________________________ Nein Treffpunkt (mit eigenem Pkw): Clubhaus der Motorradfreunde „Alte Säcke“ Anfahrt von der Tannenkampstraße über den Heidkamper Weg, Wehnerfelder Weg und „An den Eichen“ Navi-Eingabe: An den Eichen, Wiefelstede Termin: Sonntag, 14.08.2016 Sonntag, 11.09.2016 Beginn: 8:30 Uhr Ende: ca. 16:30 Uhr Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich rechtzeitig am Treffpunkt einzufinden. Sonstige Hinweise: Die umseitig aufgeführten Hinweise sowie das Merkblatt „Was Sie zum Fahrsicherheitstraining wissen müssen - Sicherheitsregeln und Unfallschutzbestimmungen“ habe ich erhalten und erkenne diese an. ___________________________ ____________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Anmeldung und Betrag erhalten: ____________________________________ Datum, Unterschrift LzO-Mitarbeiter/in Kunde Nicht-Kunde 45,00 Euro 75,00 Euro HK 9049292015 0230100 0230200 0230300 0230400 0230500 0230600 OE: Erläuterungen zur Veranstaltung und verbindliche Erklärung des Teilnehmers zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining der Landessparkasse zu Oldenburg auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts Oldenburg. Beschreibung der Einrichtung/Veranstaltung: Während des Sicherheitstrainings werden unter Anleitung erfahrener Trainer, auf speziell präparierten Fahrbahnen, Sicherheits-Strategien vermittelt und Stück für Stück trainiert. Eine einmalige Gelegenheit, sich und das Fahrzeug aktiv unter realistischen Bedingungen gefahrlos zu testen. Ob Kleinwagen, Limousine oder Van. Auf dem Trainingsprogramm stehen u. a. richtiges Bremsen, Ausweichen und Kurven fahren. Trainiert werden die optimalen Handlungsabläufe. Die beste Voraussetzung, um im Ernstfall einen kühlen Kopf zu bewahren und stets genau das Richtige zu tun: „learning by doing“. Die Teilnahme erfolgt mit dem eigenen Pkw. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B. Bei Teilnehmern, die mit einem Führerschein ab 17 teilnehmen muss die entsprechende Begleitperson die Vorgaben erfüllen. Begleitpersonen können am Training aus versicherungstechnischen Gründen nicht teilnehmen (außer bei Führerschein mit 17). Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl für das Fahrsicherheitstraining ist auf max. 12 Personen beschränkt. Gehen mehr Anmeldungen ein, als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Evtl. bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge werden bei Nichtberücksichtigung zurückerstattet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Versicherung: Die Landessparkasse zu Oldenburg hat bei der VGH Versicherungen Hannover eine Gruppenunfallversicherung für alle Teilnehmer am Fahrsicherheitstraining abgeschlossen. Die Versicherung gilt sowohl für die Veranstaltung selbst, als auch für den unmittelbaren Weg zu und von dem Fahrsicherheitstraining. Von Seiten des Veranstalters Motositreisen und der Landessparkasse zu Oldenburg besteht für das eingesetzte Fahrzeug beim Fahrsicherheitstraining kein separater Versicherungsschutz. Die Teilnehmer sollten im Vorfeld der Veranstaltung mit dem eigenen Versicherer klären, inwieweit die vorhandene Kfz-Versicherung bei Schäden, die im Training entstanden sind, eintritt. Teilnahmebedingungen: Das Merkblatt „Was Sie zum Fahrsicherheitstraining wissen müssen - Sicherheitsregeln und Unfallschutzbestimmungen„ habe ich bei der Anmeldung erhalten und zur Kenntnis genommen. Verpflegung: Die Mittagspause wird von den Teilnehmern in Eigenregie organisiert. Eine Verpflegung vor Ort ist auslogistischen Gründen nicht möglich. MERKBLATT Was Sie zum Fahrsicherheitstraining wissen müssen - Sicherheitsregeln und Unfallschutzbestimmungen Allgemeines • Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der StVO • Ihr Fahrzeug muss in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein • Fahren Sie entsprechend Ihrem Können mit möglichst geringem Risiko, vermeiden Sie es, sich unter Erfolgsdruck zu setzen • Während des Kurses ist den Anweisungen des Trainers unbedingt Folge zu leisten, ein Losfahren in die jeweilige Übung darf nur nach ausdrücklicher Anweisung seitens des Fahrtrainers erfolgen. • Die Reihenfolge in den Fahrgruppen ist grundsätzlich einzuhalten, der zugewiesene Übungsbereich ist nur von einem Teilnehmer zur gleichen Zeit zu nutzen, selbständiges Nachüben ist unzulässig • Der Übungsparcours darf nur in einer Richtung befahren werden. Richtungswechsel und Rückwärtsfahren ist nur auf Anweisung des Trainers erlaubt, vorgegebene Wendemarkierungen sind einzuhalten • Markierte Sicherheitszonen und Fluchtwege dürfen nur von dem jeweils übenden Teilnehmer befahren werden • Den in der Betriebserlaubnis vorgegebenen Reifendruck sollten Sie auf jeden Fall beachten, damit mehr Fahrsicherheit und weniger Reifenverschleiß erreicht wird • Inhaber einer Fahrerlaubnis BF17 dürfen nur in Begleitung der eingetragenen Personen am Sicherheitstraining teilnehmen. • Während jeder Übung ist der Sicherheitsgurt anzulegen. • Bei Doppelnutzung eines Fahrzeugs kann es zu Einschränkungen der praktischen Fahranteile kommen. • Im Fahrzeug befindliche Gegenstände verstauen Sie bitte im Kofferraum oder hinter dem Beifahrersitz, schwere Gegenstände entfernen Sie bitte aus dem Fahrzeug, halten Sie bitte bei den Übungsfahrten die Fenster geschlossen • Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht. • Das Training wird mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt. Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung ist daher verpflichtet, selbst für eine gültige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und ggf. eine Fahrzeug-Vollversicherung zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz seitens der Firma Motositreisen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz (mindestens die gesetzlich geregelte KFZ Haftpflichtversicherung, Mindesdeckungssumme) ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet. • Bei Verstoß gegen die zuvor benannten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jegliche Haftungsansprüche gegenüber der Firma Motositreisen ausgeschlossen. Mit der Unterschrift des Teilnehmers auf der Teilnehmerliste (Vorderseite) erkennt der Teilnehmer die zuvor genannten Teilnahmebedingungen an. Motositreisen Inh. Marco Brückner, Sommerpadd 5, 27777 Ganderkesee Tel. 04221-67843, Mobil 0162-9197979, Fax 04221-6851956