Preview only show first 10 pages with watermark. For full document please download

Artenschutz-verträglichkeitsuntersuchung Gemäß § 44 Bnatschg

   EMBED


Share

Transcript

Bebauungsplan „Schelmenlach“ in Leimersheim ArtenschutzVerträglichkeitsuntersuchung nach § 44 BNatSchG Juli 2015 erstellt von: Dipl. Biol. Matthias Kitt Raiffeisenstraße 39 76872 Minfeld www.biologe-kitt.de im Auftrag von: Verbandsgemeinde Rülzheim Am Deutschordensplatz 1 76761 Rülzheim BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim 1 Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Anlass und Zweck Die Gemeinde Leimersheim möchte zwischen westlichem Siedlungsrand und einer angrenzenden Kiesabbaufläche ein Gewerbegebiet ausweisen, um damit verschiedene örtliche Betriebe mit Erweiterungsbedarf an einen gemeinsamen Standort zu verlagern. Da im Gebiet mit Vorkommen von seltenen, artenschutzrechtlich relevanten Tierarten zu rechnen ist, hat die Untere Naturschutzbehörde die Erstellung einer ArtenschutzVerträglichkeitsuntersuchung gefordert. Bereits im Vorfeld wurde mit einer „Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Stufe I) zum Bebauungsplan „Dorfacker und Schelmlache“ im Jahr 2014 von WSW eine Art Vorprüfung durchgeführt. Darin wird aufgeführt, dass möglicherweise für die Arten Zauneidechse, Knoblauchkröte, Kreuzkröte und Wechselkröte sowie für Vogelarten der Gebüsche, Brach- und Ackerflächen Verbotstatbestände zutreffen. 2 Rechtliche Grundlagen Neben der Eingriffsregelung (§ 15) bildet im BNatSchG der Artenschutz ein eigenständiges Regelungsfeld. Grundlage dafür sind die neu gefassten §§ 44 und 45 BNatSchG. Nach § 44 (1) BNatSchG ist es verboten, - - - wildlebende Tiere der besonders und der streng geschützten Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten erheblich zu stören Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören Bei nach der Eingriffsregelung zulässigen Eingriffen und bei Betroffenheit von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, von europäischen Vogelarten oder solchen Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt nach § 44 (5) ein Verstoß gegen oben genannte Verbote (Zugriffsverbote) nicht vor, wenn die ökologischen Funktionen ihrer vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden. Dazu sind z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Aktionsbereich der lokalen Population möglich (so genannte „CEF-Maßnahmen“ = continuous ecological funcionality). Im Plangebiet kommen Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wie auch europäische Vogelarten vor. Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Eintretens von Verbotstatbeständen des § 44 (1) BNatSchG. Kann das Eintreten von Verbotstatbeständen nicht vermieden werden, erfordert das Vorhaben eine Ausnahme gemäß § 45 (7) BNatSchG. Die Ausnahme kann nur erteilt werden, wenn die sich aus Artikel 16 der FFH-Richtlinie ergebenden Voraussetzungen für die Ausnahme erfüllt sind. Dies sind insbesondere zwingende Gründe des öffentlichen Interesses, die das Vorhaben erforderlich machen und das Fehlen von Alternativen mit geringeren Beeinträchtigungen. Ferner darf der Erhaltungszustand der betroffenen Arten nicht verschlechtert werden. 2 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim 2 Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt westlich der der Gemeinde Leimersheim zwischen der Kiesabbaufläche PFADT und der Siedlungsgrenze. Im Süden verläuft der Erlenbach von Südwest nach Nordost. Die Grenze bildet ein Grasweg, der ca. 30 bis 70 m nördlich des Erlenbachs in Ost-West-Richtung verläuft. Westliche Grenze ist das Kiesabbaugebiet mit einem dort verlaufenden Schotterweg, östliche Grenze zunächst ein schmaler Grasweg im Südosten, an den nach Norden ein brachliegendes Gartenund Obstgrundstück anschließt. Weiter nach Norden hin bilden die Gärten der Wohnbebauung die Grenze. Die Nordgrenze des Gebietes verläuft quer über die Äcker von Ost nach West und stößt dann wieder auf den Schotterweg des Kiesabbaugeländes. Von dort zieht sich das Plangebiet als schmaler Streifen in Form des Schotterweges nach Norden bis zur L553, wo es sich beidseits entlang der bereits vorhandenen Zufahrt zum Kiesabbaugelände verbreitert. Das Plangebiet wird im ROP als überschwemmungsgefährdetes Gebiet ausgewiesen und als Planungsgebiet für Siedlungsfläche in Form von Industrie und Gewerbe. Die Umgebung gilt als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft, nordwestlich grenzt ein Vorranggebiet für den Rohstoffabbau an. Es liegt im Landschaftsschutzgebiet 73-1 „Pfälzische Rheinauen“. Sonstige Schutzgebietszugehörigkeiten liegen nicht vor. Unmittelbar südlich grenzt das FFH-Gebiet 6814-302 „Erlenbach und Klingbach“ in Form des schmalen Erlenbachlaufs an. In rund 300 m Entfernung Richtung Nordosten liegt das FFH-Gebiet 6914-301 „Bienwaldschwemmfächer“ in Form des durch den Ort fließenden Otterbachs. Das Vogelschutzgebiet 6816-402 „Hördter Rheinaue inkl. Kahnbusch und Oberscherpfer Wald“ liegt rund 1,2 km entfernt im Osten. Abb. 1: Plangebiet zwischen Baggersee und westlichem Siedlungsrand von Leimersheim 3 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Das Plangebiet weist auch keinerlei besonders geschützte Biotoptypen auf. Die nächstliegenden schutzwürdigen Lebensräume liegen entlang des Erlenbachs, Otterbachs und Michelsbachs sowie etwas südlich des Erlenbachs in Form von Tümpeln (alte Ausspülungen von Dammbrüchen). Den größten Teil des Plangebietes machen Maisäcker aus. Ganz im Süden befindet sich, etwa in der Mitte des Gebietes, eine Fläche, die als Schweineweide genutzt wird. Dieser Bereich war bis 2014 als stark verbuschte Sukzessionsfläche mit Gehölzen ausgebildet. Aktuell ist der Boden weitgehend kahl mit etwas Brombeerbewuchs und Melde. Umgeben wird die Weide von einem etwa 1 m breiten, ruderalen Grasstreifen mit Brennessel, Zaunrübe, Labkraut, Rispengras und Honiggras. Die Fläche ist zerstreut bestanden mit 5 Nussbäumen von 15 – 30 cm Durchmesser, einem buschförmigen Nussbaum, 2 Zwetschgenbäumen (25 cm BHD) einem Apfelbaum (40 cm BHD) und Gebüschen aus Pfaffenhütchen, Hartriegel und Schlehe. Die Maisäcker sind von drei Graswegen durchzogen, zwei davon ziehen von Süden nach Norden bzw. Nordosten, einer von Westen nach Osten mitten durch das Plangebiet. Ihre Vegetation wird dominiert von Raygras, Rispengras, Honiggras, Glatthafer und Knäuelgras, zudem wachsen Ehrenpreis, Brennessel, Wegerich, Löwenzahn und stellenweise Taube Trespe. Am westlichen Grasweg steht ein ca. 80 cm starker Nussbaum. Prägende Struktur des Gebietes ist ein im unteren Bereich gemauerter und mit Fachwerk versehener Tabakschuppen am Ostrand. Seine Umgebung ist grasdominiert, dazu findet sich noch Luzerne, Wiesen-Klee und Taube Trespe, auf der Südseite einige Ziergehölze und auf der Nordseite 6 Mittelstamm Obstbäume. Mehrere Heckenhaufen, Ziegeln und Geräte strukturieren den Bereich um den Schuppen zusätzlich. Entlang des Ostrandes führt ebenfalls ein schmaler Grasweg, an den reich strukturierte Hausgärten mit teils starken Bäumen (Kiefer, Fichte, Eibe, Kirsche) und Niederstammobst angrenzen. Am östlichsten Ende findet sich ein verbrachtes Gartengelände mit einem Kirschbaum (40 cm BHD), Spalierobst und BrombeerHartriegelgebüschen. An dem nach Norden führenden Schotterweg befindet sich ein alter Nussbaum von etwa 90 cm Durchmesser. Er weist, wie auch der weiter südlich stehende Nussbaum, keine Höhlen auf. Lediglich einige Astfaulstellen lassen ein zukünftiges Höhlenpotenzial erkennen. Die Zufahrt von der L 553 besteht aus einer breiten Verkehrsinsel mit 4 Kastanienbäumen, etlichen Birken, 5 jungen, unsachgemäß geschnittenen Obstbäumen und Haselgebüschen. Der Unterwuchs wird von einer Fettwiese gebildet, mittig ist eine Sitzgruppe installiert. Südlich zum Erlenbach hin grenzt ein strukturreicher Bereich mit Acker, Schafweide, Brache, Gehölzsukzession, Wiese mit Holzlager und Ackerbrache mit Brombeergebüsch an, am Erlenbach selbst stehen zahlreiche Gehölze. Nach Südwesten findet sich eine Ausbuchtung des Baggersees mit Schilfufer. Nach Norden entlang des Zauns zum Kiesabbaugelände zieht sich ein breiter Streifen mit ruderaler Hochstaudenflur (Brombeere, Hopfen, Rainfarn, Süßgräser). 4 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim 3 Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Beschreibung des Vorhabens Im Plangebiet ist eine Baufläche für Gewerbe vorgesehen mit Zufahrt von der L 553 nach Süden. Insgesamt sollen 9 Grundstücke für Gewerbeansiedlung entstehen, wovon 2 etwa 10.000 m² umfassen und im Westen bzw. Süden des Gebietes liegen sollen. Die Gebäudehöhe wird mit maximal 10 m festgesetzt. Zur nördlichen Ortslage hin ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet zur Reduktion von Lärmemissionen geplant. Nach Osten hin wird ein Lärmschutzwall von 3,5 m Höhe und einer Aufstandsfläche von 13,5 m errichtet, der von Norden nach Süden zieht und auf seinem letzten Viertel nach Südwesten abknickt. Seine Ostseite soll landschaftsgerecht modelliert und gestaltet, seine Westseite mit Laubbäumen bepflanzt werden. Zu den Hausgärten hin an den Wall angrenzend entsteht eine große öffentliche Grünfläche (ca. 11.500 m²), für die die Entwicklung von Grünland mittlerer, wechselfeuchter und wechselnasser Standorte vorgesehen ist. Der östlich angrenzende Grasweg bleibt erhalten, ebenso der Tabakschuppen mit seinem Umfeld. An der Süd- und der Nordseite des Gebietes sind 8 m breite Pflanzflächen für Bäume und Sträucher vorgesehen. Abb. 2: Bebauungsplan „Schelmenlach“ 5 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim 4 Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Wirkungsprognose Bei Eingriffen und Vorhaben sind grundsätzlich baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkungen zu unterscheiden, die sich auch artenschutzrechtlich auswirken können: - baubedingte Auswirkungen treten zeitlich begrenzt nur während der Bauphase auf, das heißt, ihre Auswirkung auf die Schutzgüter ist vorübergehend - anlagebedingte oder betriebsbedingte Auswirkungen treten auch nach Abschluss der Bauphase auf; sie können die Schutzgüter dauerhaft beeinflussen (z.B. Versiegelung von Flächen, Störung durch Gebäude) oder auch nur zeitweise auftreten (z.B. Betrieb einer Fertigungsanlage oder Gaststätte) Mit dem Bauvorhaben sind folgende baubedingte Wirkungen verbunden: - Licht-, Lärm- und Schadstoffemissionen von Baufahrzeugen, Baumaschinen und Personal mögliche Emissionen durch den Einsatz von Bau- und Betriebsstoffen Flächeninanspruchnahme für Baustofflager oder Arbeitsstreifen baubedingte Erschütterungen durch Rüttelmaschinen zur Bodenverdichtung Räumung des Baufeldes (Abschieben des Oberbodens, Beseitigung von Gehölz- und Grasvegetation) und damit Vernichtung von möglichen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren Anlagebedingt können folgende Wirkungen auftreten: - Überbauung von Lebensräumen von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie von Nahrungsräumen geschützter Vogelarten Erhöhtes Kollisionsrisiko für Vögel bei Verwendung großer Glasfronten Betriebsbedingt ist mit folgenden Auswirkungen zu rechnen: - Lärmemissionen durch Befahrung der Zufahrtswege Lärmemission durch Gewerbebetriebe Lichtemissionen durch die Betriebsflächen im Gewerbebereich Staubemissionen insbesondere durch Kiesabbau Überfahren von wandernden Tieren durch LKW und PKW Neben den üblichen Beeinträchtigungen wie Überbauung oder Zerstörung von Lebensräumen kann sich insbesondere Licht auf sehr sensible Vogelarten negativ auswirken. Für die Wirkung von Licht auf Vogelarten sind vor allem die Leuchtdichte (Zahl der Lichtquellen), aber auch der Kontrast zur Umgebung und die Leuchtpunkthöhe bedeutend. Licht kann vor allem zu einer Vorverlegung der Brutzeiten und somit zum Brutverlust sowie einer Veränderung von Tag/Nachtrhythmen führen. Bekannt sind auch Auswirkungen großer Lichtquellen auf den Vogelzug (E. INDERWILDI; http://www.sanu.ch/uploads/kursDoc/02_Inderwildi_Praesentation.pdf). 6 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Auch Lärm kann zu Beeinträchtigungen insbesondere von Vogelarten führen. Nach GARNIEL & MIERWALD (2010) sind 5 verschiedene Gruppen von Vogelarten hinsichtlich ihrer Lärm-, aber auch ihrer Lichtempfindlichkeit zu unterscheiden. Fledermäuse können ebenfalls auf starke Lichtquellen reagieren, indem sie ihre Quartiere später verlassen, womit sich eine verringerte Nahrungseffizienz ergibt (E. INDERWILI; s. oben). Zudem werden nachtaktive Insekten von künstlichen Lichtquellen angelockt und verlassen ihren eigentlichen Lebensraum, was sie an Nahrungs- und Partnersuche hindert. Das wiederum kann zu hohen Individuenverlusten führen und sich letztlich auf die Population auswirken (Lichtrichtlinie: Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmisionen - Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 10. Mai 2000). Hinsichtlich der zu erwartenden Emissionen lässt sich eine nur geringe Zunahme von Lärmemissionen durch den Verkehr prognostizieren. Lärmemissionen durch den Gewerbebetrieb werden durch Vorgaben der TA-Lärm geregelt und sind daher nach oben begrenzt. Ebenfalls gering dürfte die Emission von Licht sein. Die meisten Kleingewerbebetriebe arbeiten tagsüber. Lediglich beim Kiesabbau könnte es im Winterhalbjahr morgens und in den Abendstunden zu vermehrter Lichtemission kommen. Über die Staubentwicklung lässt sich keine Prognose anstellen. Staubemissionen sind allerdings für die hier zu betrachtenden Arten kaum von Bedeutung. 5 Lokale Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten Methodik Zur Erfassung von nach § 44 BNatSchG zu schützender Arten wurde das Plangebiet im Jahr 2015 an drei Terminen jeweils 4 Stunden begangen. Dabei wurde besonders nach Vogelarten und relevanten Arten der FFH-Richtlinie gesucht. Begehungstermine waren am 29. April, 17. Juni und 2. Juli. Zur Ermittlung relevanter Arten wurde auf die Angaben des räumlich zugeordneten Messtischblattes DTK5 4505440 sowie die TK25 6816 Graben-Neudorf (ARTeFAKT) zurückgegriffen. Weiter wurden alle Daten aus dem LANIS Rheinland-Pfalz (www.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis) ausgewertet. In den nachfolgenden Kapiteln werden die Arten des Gebietes aufgeführt, die für die Planungen relevant sein können. 7 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim 5.1 Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Vorkommen/potenzielle Vorkommen von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Fledermäuse Lebensraumansprüche: Fledermäuse bevorzugen je nach Art ganz bestimmte, strukturreiche Landschaftsbereiche für ihre Jagdflüge. Dabei ernähren sie sich von verschiedensten Insekten. Bedeutend für ihre Ökologie sind entsprechende Winterquartiere, Wochenstuben und Tagesverstecke. Die kalte Jahreszeit überdauern die Fledermäuse im Winterschlaf. Als Winterquartiere dienen den meisten Arten Felshöhlen und Felsspalten, die tief genug sind um entsprechende frostfreie Räume zu gewährleisten. Einige Arten überwintern aber auch in Baumhöhlen (Großer Abendsegler) oder in Spalten von Gebäuden (Zwergfledermaus). Während des Sommers werden die Jungen in so genannten Wochenstuben aufgezogen, die sich meist in Baumhöhlen, Felshöhlen sowie in und an Gebäuden finden. Zudem dienen diese Strukturen auch als Tagesquartier der nachtaktiven Tiere. Verbreitung: Die sommerliche Verbreitung der Fledermäuse in der Pfalz weist einen Schwerpunkt in den klimatisch begünstigten Gebieten des Oberrheins auf, wobei sich die Nachweise auf die Bachtäler und Wälder der Schwemmfächer sowie auf die Rheinauen verdichten. Strukturarme Bereiche der Lößriedel werden offensichtlich selten bis gar nicht genutzt. Der Pfälzerwald ist im Winterhalbjahr von besonderer Bedeutung, da sich dort zahlreiche Höhlen als Überwinterungsquartiere finden. Im Plangebiet wurden die Fledermäuse nicht gezielt untersucht. Anhand von Literaturrecherchen (KÖNIG & W ISSING 2007) und den Daten aus „ARTeFAKT“ der rheinland-pfälzischen Naturschutzverwaltung zuzüglich der Fachdaten des LUWG, die 2011 im Rahmen der Erstellung eines Bewirtschaftungsplanes erhoben wurden und von Daten aus dem Jahr 2008 (Büro SFN) können jedoch folgende Arten für die weitere Umgebung des Plangebietes aufgeführt werden: Art RLD V RLRP 1 FF H IV Fransenfledermaus (Myotis nattereri) 3 1 IV Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 3 3 IV Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) G 2 IV Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Ökologie / Vorkommen in der Pfalz zwar selten, aber verbreitet; jagt in Siedlungen, entlang von Gewässern und in lichten Wäldern; in Dachstühlen von Gebäuden; Vermutlich in Sondernheim; Beobachtungen aus der Hördter Rheinaue Art der Wälder und Parkanlagen; in der Regel in Baumhöhlen und Nistkästen. Gelegentlich auch Spalten an Gebäuden; Vorwiegend in Nistkästen in der Hördter Rheinaue an Gewässern, in Wäldern, aber auch in Siedlungen; Quartier in weitgehend freistehenden alten Bäumen aber auch Nistkästen; meist in Nistkästen in der Hördter Rheinaue lichte Wälder und Waldränder sowie strukturreiche Säume, auch in Siedlungen; Wochenstuben in Wäldern mit altem Baumbestand, seltener auch in Gebäuden oder Nistkästen; in Nistkästen der Hördter Rheinaue 8 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) G 1 IV Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) D 3 IV seltene Art in der Pfalz; nistet in Gebäuden und jagt in überwiegend offenen Landschaftsteilen, die mit Gewässern durchzogen sind; nur vereinzelte Rufe in der Hördter Rheinaue bekannt häufigste Art der Pfalz und weit verbreitet; Spaltenbewohner in Gebäuden, Felsen, Baumrindenspalten; oft in Siedlungsbereichen; in allen Siedlungen der Rheinniederung 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Art der Vorwarnliste; D = Daten defizitär; FFH = Schutzstatus nach FFH-Richtlinie; Die meisten für das Kartenblatt verzeichneten Arten haben ihre Vorkommen im Bereich der großen Auwälder in der Hördter Rheinaue. Einige Arten sind aus den umliegenden Siedlungsbereichen bekannt. Im Plangebiet selbst finden sich keinerlei Baumhöhlen oder Nistkästen. Der alte Tabakschuppen weist ein Welleternitdach auf, das keine geeigneten Zwischenräume bildet. Nur Spalten hinter Holzbrettern und – abdeckungen könnten als Quartier in Frage kommen. Im Bereich des Schuppens finden allerdings keine Eingriffe statt. Das Gebiet fungiert daher höchstens als Durchzugskorridor zu den östlich angrenzenden Waldgebieten der Hördter Rheinaue und als Teilnahrungsgebiet für siedlungsbewohnende Arten. Reptilien Zauneidechse (Lacerta agilis) Lebensraumansprüche: Sie gilt als Waldsteppenbewohner mit kontinentalen Klimaansprüchen. Die Zauneidechse meidet geschlossene Wälder und intensive landwirtschaftliche Nutzflächen, besiedelt aber Waldränder, Hecken und insbesondere strukturreiches Kulturland. Ihr Habitat muss dabei ein kleinräumiges Mosaik von krautiger Vegetation, exponierten, über das Gelände leicht erhobenen Sonnenplätzen, offenen Eiablagestellen und Tagesverstecken aufweisen. Die Eiablage erfolgt in grabbaren Böden an sonnigen Stellen oder unter Steinen ab Ende Mai, nachdem die Tiere im Laufe des Monats März aus ihrer Winterruhe gekommen sind. Die Jungen schlüpfen ab Mitte Juli. Ende Oktober endet die Aktivitätsphase. Die Zauneidechse ernährt sich zur Hauptsache von Insekten und Weichtieren, selten auch von kleinen Jungtieren anderer Eidechsen sowie von neugeborenen Mäusen oder von Jungfröschen. Während der Begehungen konnten zwei ausgewachsene Zauneidechsen beobachtet werden (29. April, siehe Abb. 2). Ein Exemplar befand sich am Tabakschuppen, eines in einem Holzstapel zwischen südlichem Grasweg und Erlenbach. Weitere, nicht näher definierte Nachweise nennt WSW (1014) für die damals stark verbuschte, heutige Schweineweide, die aktuell ungeeignet ist für die Art. Deren Randbereiche könnten aber potenziell als Lebensraum der Art fungieren. Die Zauneidechse ist recht schwer nachzuweisen. Oft liegen die Vorkommen unterhalb der Nachweisschwelle. Trotz mehrfacher Begehungen ohne Funde der Art können Exemplare vorhanden sein. Befragungen von Anwohnern können hier einen Erkenntnisgewinn erbringen, erbrachten im Vorliegenden Fall aber keine zusätzlichen Nachweise. 9 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Im „Artenfinder“ von Rheinland-Pfalz werden mehrere Nachweise der Art rund um die Randzonen des westlich gelegenen Kiesabbaugebietes aufgeführt. Die westliche Gebietsgrenze zum Baggersee hin könnte potenziell als Lebensraum für Zauneidechsen dienen. Auch die im Osten an das Plangebiet angrenzenden Hausgärten weisen eine Eignung für die Art auf. Aus den vorliegenden Daten lässt sich schließen, dass die lokale Population als klein einzustufen ist. Abb. 3: Zauneidechsenfunde (pink: eigene Nachweise 2015; gelb: Nachweise aus „artenfinder-rlp.de“; grün: potenzieller Lebensraum) Amphibien Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) Lebensraumansprüche: Für die Knoblauchkröte ist lockeres, sandiges Bodensubstrat im Umfeld der Laichgewässer für die Eignung von Lebensräumen entscheidend, da sie sich über Tage und bei Gefahr in den Boden eingräbt. Sie laicht gleichermaßen in vegetationsarmen Kleingewässern, z.B. Druckwassersenken in Äckern und Wiesen, wie auch in Bruchwäldern. Stets sind die Laichgewässer periodisch und flach. Die Knoblauchkröte wandert im Sommer, etwa ab Juni, in ihre Sommerquartiere, insbesondere Weinberge, Obstanlagen, Spargelfelder und sonstige Felder mit Teilbesonnung. Im Juli/August tritt eine auffällige Sommerruhe ein, ab September bis Oktober folgt dann eine Aktivitätsphase. Dabei bewegt sie sich meist in einem Umkreis bis zu 2 km Entfernung. 10 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Im Gebiet und der Umgebung finden sich keine geeigneten Laichgewässer. Ephemere Pfützen auf dem Gelände des Kiesabbaus wurden kontrolliert und waren nicht besiedelt. Die Vorkommen der Knoblauchkröte in der Region konzentrieren sich auf die Hördter Rheinaue, die Auwiesen (etwa 2,5 km nördlich von Leimersheim) sowie auf einige Tümpel südlich des Erlenbachs. Aufgrund der Entfernung der Laichgewässer bzw. der trennenden Wirkung des Erlenbachs ist nicht mit Vorkommen wandernder Exemplare im Plangebiet zu rechen. Kreuzkröte (Bufo calamita) Die Kreuzkröte laicht in vegetationsfreien bis -armen, episodisch-periodischen Kleingewässern, bevorzugt in druckwasserbeeinflussten Senken der Rheinniederung. Der Jahreslebensraum in höchstens 400 m Entfernung vom Laichplatz ist sonnig und oft vegetations-, stets aber gehölzarm. Auch extensive Äcker zählen zum Jahreslebensraum. Als Pionierart ist die Kreuzkröte auf ein Netz von Lebensräumen angewiesen, die vielfach nur wenige Jahre lang besiedelt werden. Die Bestandsgröße ist starken Schwankungen unterworfen. Bei hohem Populationsdruck werden Wanderungen über 8-10 km hinweg unternommen. Im Winter graben sich die Tiere meist bis zu 3 m weit ins Erdreich ein. Im Gebiet und der Umgebung finden sich keine geeigneten Laichgewässer. Ephemere Pfützen auf dem Gelände des Kiesabbaus wurden kontrolliert und waren nicht besiedelt. Die Vorkommen konzentrieren sich im Offenland nördlich von Leimersheim entlang der Auwälder der Hördter Rheinaue (Auwiesen, Königsgarten) sowie südlich des Erlenbachs und östlich von Leimersheim zwischen Fischmal und Rheinhauptdeich. Aufgrund der Entfernung der Laichgewässer bzw. der trennenden Wirkung des Erlenbachs ist nicht mit Vorkommen wandernder Exemplare im Plangebiet zu rechen. Wechselkröte (Bufo viridis) Lebensraumansprüche: Als Laichgewässer werden vor allem Flachwasserzonen von Weihern und Teichen, Tümpel, Rückhaltebecken, Überschwemmungsflächen der Auen und flache Kleingewässer, auch Gartenteiche, genutzt. Sommerlebensräume sind sonnige Standorte mit lückiger, niedrigwüchsiger Vegetation meist in offener Kulturlandschaft, wo sie den Tag unter feuchten Grasbüscheln und in kleinen Höhlungen verbringt. Jungtiere halten sich bevorzugt in Ufernähe auf. Zur Überwinterung graben sich die Tiere tief ins Erdreich ein. Die Wechselkröte vagabundiert sehr stark und wandert oft weite Strecken (> 1 km pro Nacht) umher, wobei sie oft im Siedlungsbereich zu finden ist. Die Wechselkröte konnte in ephemeren Gewässern (Fahrspuren) im Kiesabbaugelände nachgewiesen werden. Dort fanden sich etliche Larven. Ansonsten liegen die nächsten bekannten Vorkommen nördlich am Michelsbach in überschwemmten Äckern aber auch in Gartenteichen innerhalb von Leimersheim. Das Plangebiet selbst bietet keine Laichmöglichkeiten. Es wird höchstens über kurze Zeiträume durchwandert, wenn erwachsene Tiere im Spätsommer in Richtung Gärten ziehen. 11 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) / Teichfrosch (Rana kl. esculenta) Lebensraumansprüche: Der Teichfrosch, auch Wasserfrosch genannt, bildet sich durch Bastardisierung aus den Arten Kleiner Wasserfrosch und Seefrosch, wobei die Bastarde sich weiter mit den Elternarten vermischen. Die Arten sind nicht immer eindeutig zu unterscheiden. Die Art bewohnt Gewässer aller Art, von Weihern und Teichen über Altwasser bis hin zu Überschwemmungsflächen und Gräben. Er hält sich dabei fast ganzjährig im Gewässer oder der unmittelbaren Umgebung auf. Die Überwinterung erfolgt teils im Gewässergrund oder auch an Land. Größere Wanderungen sind oft zu beobachten. Die Vertreter des „Grünfroschkomplexes“ (R. esculenta und R. lessonae) sind in der gesamten Rheinniederung weit verbreitet. Im angrenzenden Baggersee liegen Vorkommen der Art. Das Plangebiet weist allerdings keine Funktion als Teillebensraum für die Art auf. Weitere Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind wegen fehlender Habitate nicht zu erwarten. Käfer Arten des Anhang IV sind wegen fehlender Habitatstrukturen nicht zu erwarten. Libellen Im Plangebiet finden sich keine geeigneten Gewässer für Arten des Anhang IV. Schmetterlinge Fehlende Habitate und Vegetationszusammensetzungen lassen keine Arten des Anhang IV im Gebiet erwarten. Weichtiere Die einzigen Vertreter dieser Tiergruppe, die im Anhang IV gelistet sind leben in Gewässern. Ihre Habitate sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Anmerkung: Im angrenzenden Erlenbach ist mit Vorkommen der Bachmuschel (Unio crassus) zu rechnen. W ESTERMANN (2004) konnte die Art in mehreren Exemplaren im Erlenbach östlich von Hatzenbühl nachweisen. B. W EIBEL (2015) hat ganz aktuell im Erlenbach zwischen Winden und Hatzenbühl eine große Population festgestellt, die auf Aussetzungen im Jahr 2006 (KITT & W EIBEL 2007) von aus dem trocken gefallenen Otterbach geretteten Tieren zurückgeht. Die geplanten Eingriffe im Plangebiet haben allerdings keinen Einfluss auf die Lebensgemeinschaft des Erlenbachs. 12 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim 5.2 Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Vorkommen europäischer Brutvogelarten Art RL R-P RL D § Status Mehrfach Brutvogel im Bereich der Hausgärten Brutvogel im Siedlungsbereich und Nahrungsgast im östlichen Bereich Brutvogel im Schilfgürtel der Baggerseebucht im Südwesten Brutvogel im Siedlungsbereich und Nahrungsgast im östlichen Bereich Brutvogel in den Hausgärten Nahrungsgast im Bereich der östlichen Gartenbrache Amsel Bachstelze Turdus merula Motacilla alba b b Bläßhuhn Fulica atra b Blaumeise Parus caruleus b Buchfink Buntspecht Fringilla coelebs Dendrocops major Sylvia communis b b Dorngrasmücke Elster Feldsperling Gartengrasmücke Girlitz Grünfink Hausrotschwanz Haussperling Kohlmeise Kormoran Mehlschwalbe Nachtigall Nilgans Rabenkrähe Ringeltaube Schwarzmilan Sommergoldhähnchen Stieglitz Teichrohrsänger Turmfalke Weißstorch Zaunkönig b Pica pica Passer montanus Sylvia borin Serinus serinus Cardelius chloris Phoenicurus ochruros Passer domesticus Parus major Phalacrocorax carbo Delichon urbica Luscinia megarhynchos Alopochen aegyptica Corvus corone Columba palumbus Milvus migrans Regulus ignicapillus Carduelis carduelis Acrocephalus scirpaceus Falco tinnunculus Ciconia ciconia Troglodytes troglodytes 3 V b b Brutvogel in den Hausgärten, der Gartenbrache, in den Gehölzen der Schweineweide und am Erlenbach; Nahrungsgast im Kiesabbaugelände Nahrungsgast im Bereich der östlichen Gartenbrache Mehrfach Brutvogel im Siedlungsbereich und Nahrungsgast im östlichen Bereich Brutvogel in den Hausgärten und der Gartenbrache im Ostteil Brutvogel in den Hausgärten Brutvogel in den Hausgärten Brutvogel im Tabakschuppen, im Siedlungsbereich und dem Kiesabbaugelände Mehrfach Brutvogel im Siedlungsbereich und Nahrungsgast im östlichen Bereich Brutvogel im Siedlungsbereich und Nahrungsgast im ganzen Plangebiet Nahrungsgast im westlich angrenzenden Kiesabbaugebiet Regelmäßiger Nahrungsgast über dem Plangebiet Brutvogel in den Gehölzen am Erlenbach, südwestlich des Gebietes Brutvogel im Schilfgürtel der Baggerseebucht im Südwesten Nahrungsgast in den Gehölzbereichen des Erlenbachs Brutvogel in den Hausgärten des Siedlungsbereichs s b Nahrungsgast im Bereich des Erlenbachs Brutvogel in den Gehölzen am Erlenbach b Brutvogel in den Hausgärten und am Erlenbach; Nahrungsgast im Kiesabbaugelände Brutvogel im Schilfgürtel der Baggerseebucht im Südwesten Nahrungsgast in den Hausgärten und am Erlenbach b b b b b b 3 V b b b 3 V b b b s 3 s b Nahrungsgast in den Weideflächen am Erlenbach Brutvogel in den Hausgärten; Nahrungsgast im östlichen Randbereich des Gebietes 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; s = nach BNatSchG streng geschützte Art; b = nach BNatSchG besonders geschützte Art; Anh.I = nach Vogelschutzrichtlinie zu schützende Art 13 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Nach der Vogelschutzrichtlinie besonders erwähnenswerte Arten waren im Plangebiet nicht nachzuweisen. Die vorkommenden Arten können für die Region alle als durchaus häufig und weit verbreitet angesehen werden. Dies gilt auch für die vier Rote-Liste Arten Feldsperling, Haussperling, Mehlschwalbe und Weißstorch. Die oben aufgeführten Arten lassen sich weitestgehend zu verschiedenen Gilden zusammenfassen: Gilde der Gehölz- und Gebüschbrüter Hierzu zählen die in kleineren bis größeren Gebüschen und Gehölzen brütenden Arten Amsel, Buchfink, Dorngrasmücke, Elster, Gartengrasmücke, Girlitz, Grünfink, Nachtigall, Rabenkrähe, Ringeltaube, Sommergoldhähnchen, Stieglitz und Turmfalke, aber auch der Zaunkönig, der oft gerne in Nischen sein Nest baut. Sie alle besiedeln weitestgehend die gehölzreichen Zonen in den Hausgärten und entlang des Erlenbachs. Lediglich die Dorngrasmücke war in den Gehölzen der Schweineweide und die Gartengrasmücke in der Gartenbrache im Ostteil brütend anzutreffen. Gilde der Höhlen- und Halbhöhlenbrüter In diese Gruppe sind Bachstelze, Meisen, Buntspecht, Feldsperling, Hausrotschwanz, Haussperling und Mehlschwalbe einzuordnen. Mit Ausnahme des Hausrotschwanzes, der im Tabakschuppen brütet, liegen die Brutplätze der beobachteten Arten im angrenzenden Siedlungsbereich oder den Gebäuden des Kiesabbaugeländes. Gilde der Bodenbrüter Die Feldlerche wurde im Jahr 2015 nicht nachgewiesen, da im Plangebiet alle Ackerflächen ausschließlich mit Mais bebaut waren. In Jahren mit Getreide- oder Zuckerrübenanbau könnten allerdings Bruten vorhanden sein. Sonstige Beobachtungen erwähnenswerter Arten Am Stamm des alten Nussbaums im Südwesten des Plangebietes konnte die Vierfleck-Ameise Dolichoderus quadripunctatus nachgewiesen werden. Die baumbewohnende Art gilt bundesweit als stark gefährdet. Sie ist ursprünglich ein Bewohner alter Wälder in Wärmegebieten, sekundär besiedelt sie aber vor allem alte Obstbäume. 6 Mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände In den folgenden Kapiteln werden diejenigen Auswirkungen des Vorhabens aufgeführt, die artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG darstellen können. 14 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim 6.1 Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Arten, die von Verbotstatbeständen des § 44 (1) BNatSchG betroffen sein können Zauneidechse (Lacerta agilis) Die Zauneidechse weist Vorkommen im Bereich des Tabakschuppens und der südlich angrenzenden Brachen und Holzlagerplätze auf. Potenziell könnte die Art in den Randbereich der Schweinweide einstreuen. Weitere potenzielle Lebensräume stellen die östlichen Randbereiche des Kiesabbaugeländes und die Hausgärten dar. Die aktuell nachgewiesenen Vorkommen sind von dem geplanten Eingriff nicht betroffen. Durch die Beseitigung der Randstrukturen der Schweineweide könnte es baubedingt aber zur Tötung einzelner Tiere kommen, die sich zeitweise dort aufhalten. Weiterhin gehen anlagebedingt potenzielle Lebensräume in diesem Bereich kleinflächig verloren. Da die lokale Population nicht sehr groß ist, könnte das zu Beeinträchtigungen der lokalen Vorkommen führen. Wechselkröte (Bufo viridis) Eine baubedingte Betroffenheit der Wechselkröte durch Tötung wäre nur bei Arbeiten während einer Durchwanderung denkbar. Da Wanderungen aber in der Regel bei Nacht stattfinden ist nicht mit Beeinträchtigungen zu rechnen. Falls während der Bauarbeiten auf dem Gelände periodische Flachgewässer wie Pfützen und Fahrspuren entstehen, besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass in den Monaten von Ende April bis Ende Juli Tiere dort ablaichen und deren Larven in Folge getötet werden. Betriebsbedingt könnte es durch die Zunahme des LKW- und PKW-Verkehr vermehrt zum Überfahren einzelner Individuen kommen. In Folge davon könnte die lokale Population über einen längeren Zeitraum gesehen Schaden erleiden. Gilde der Gehölz- und Gebüschbrüter Bei den Arbeiten zur Baufeldfreimachung werden im Süden die dortigen Gehölze gerodet. Dadurch können Brutplätze und Jungvögel von gebüschbrütenden Arten geschädigt werden. Insbesondere würde dies die Dorngrasmücke betreffen. Gehölzrodungen dürfen daher nur im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar erfolgen. Gilde der Bodenbrüter Potenziell könnte die Feldlerche baubedingt beeinträchtigt werden, sofern die Arbeiten während der Brutzeit stattfinden. Vorraussetzung wäre der Anbau von Getreide oder Rüben in 2016. Sollte es dazu kommen, dass Getreide angebaut wird und Bruten nachweisbar sind, dann dürfen die Arbeiten nicht im Zeitraum von Mitte April bis Ende Mai erfolgen. Singvögel Möglicherweise werden bei der Errichtung der gewerblichen Gebäude größere Flächen verglast. Solche Glasfronten werden immer wieder von Singvögeln nicht erkannt und es kommt zu tödlichen Kollisionen. 15 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim 6.2 Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Arten, die von Verbotstatbeständen des § 44 (1) BNatSchG nicht betroffen sind Fledermäuse Im Plangebiet waren keine Quartiere von Fledermäusen nachzuweisen. Geeignete Einzelbäume oder Gebäude sind nicht vorhanden. Lediglich der Tabakschuppen könnte spaltenbewohnende Fledermausarten beherbergen, bleibt jedoch erhalten. Beeinträchtigungen liegen daher nicht vor. Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) Da die Knoblauchkröte im Umfeld keine Laichplätze hat und auch ein Aufenthalt im Plangebiet während der Sommermonate sehr unwahrscheinlich ist liegen keine Beeinträchtigungen vor. Kreuzkröte (Bufo calamita) Da die Kreuzkröte im Umfeld keine Laichplätze hat und auch ein Aufenthalt im Plangebiet während der Sommermonate sehr unwahrscheinlich ist liegen keine Beeinträchtigungen vor. Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) / Teichfrosch (Rana kl. esculenta) Vorkommen der Art im Plangebiet waren nicht nachzuweisen. Zudem erfolgen keine Eingriffe in den aktuellen Fortpflanzungsgewässern. Eine Beeinträchtigung liegt nicht vor. Gilde der Gehölz- und Gebüschbrüter Betriebsbedingt kommt es im unmittelbaren Umfeld des Baugebietes zu einer erhöhten Lärm- und Lichtemission, welche auf die dort in den Gehölzen lebenden Vogelarten einwirkt. Die meisten Vertreter dieser Gruppe und insbesondere die nachgewiesenen Vogelarten weisen eine geringe Empfindlichkeit gegen Lärm und auch gegen Licht auf (Gruppe 4 nach GARNIEL & MIERWALD 2010). Weiterhin existiert besonders im Siedlungsbereich bereits eine Vorbelastung. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist daher nicht anzunehmen. Gilde der Höhlen- und Halbhöhlenbrüter Es erfolgt vorhabensbedingt keine Inanspruchnahme von Revieren oder von Brutplätzen der Arten. Hinsichtlich Lärm- und Lichtemissionen sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da einerseits die Vertreter dieser Gruppe eine geringe Empfindlichkeit gegen Lärm und auch gegen Licht aufweisen und andererseits deren Brutplätze in einiger Entfernung im bereits belasteten Siedlungsbereich liegen. 7 Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen des § 44 (1) BNatSchG Zauneidechse (Lacerta agilis) Um das bestehende Tötungs- und Störungsverbot einzuhalten sind im Plangebiet Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. Bereits in diesem Sommer sollten die Randbereiche der Schweineweide bis in den Oktober regelmäßig alle drei Wochen kurz gemäht werden. Damit wird gewährleistet, dass eventuell dort sich zeitweise 16 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung aufhaltende Individuen nach Süden in die strukturreicheren Vegetationsflächen vertrieben werden (sogenannte „strukturelle Vergrämung“ nach PESCHEL et al. 2013). Diese Vergrämungsmaßnahme muss ab April nächsten Jahres solange fortgeführt werden, bis die Baufläche geräumt wird. Sollte die Fläche nicht mehr beweidet werden, ist die Maßnahme auch auf die Gesamtfläche auszudehnen. Bei weiterer Beweidung ist nicht davon auszugehen, dass Individuen der Zauneidechse in die Fläche eindringen. Es ist sicherzustellen, dass die an das Plangebiet angrenzenden Lebensräume nicht beeinträchtigt werden. Die Bereiche südlich des Grasweges und um den Tabakschuppen dürfen nicht als Lagerplatz für Baumaterialien oder Maschinen genutzt werden. Wechselkröte (Bufo viridis) Während der Bauarbeiten ist von Ende April bis Ende Juli darauf zu achten, dass möglicherweise entstehende Kleingewässer innerhalb weniger Tage wieder zugeschüttet werden. Gilde der Gehölz- und Gebüschbrüter Zur Räumung der Baufläche ist die Entfernung einiger Gehölze nötig. Letztendlich gehen damit Brutplätze für die gebüschbrütenden Arten dauerhaft verloren. Wenn die Rodungsarbeiten allerdings im Winter stattfinden ist eine Beeinträchtigung des Brutgeschäftes ausgeschlossen und es kommt somit nicht zu direkten Beeinträchtigungen genutzter Nester, von Eigelegen oder Jungvögeln. Singvögel nutzen die verlassenen Nester des Vorjahres i. d. R. nicht mehr sondern bauen neue. Für diese häufigeren Arten ist zunächst aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit ein Ausweichen auf andere Standorte der Umgebung möglich. Durch verschiedene Ereignisse (natürlicher Tod, Beutegreifer, Unfälle beim Zug) werden immer wieder Reviere frei, die dann von anderen Individuen besetzt werden. Im Umfeld sind ausreichend Ersatzlebensräume für die Gilde gebüschbrütender Arten vorhanden. Gilde der Bodenbrüter Sollte über Winter in den betroffenen Äckern Getreide angebaut werden und im Frühjahr Bruten der Feldlerche nachzuweisen sein ist von Mitte April bis Ende Mai auf die Baufeldfreimachung zu verzichten. Singvögel Durch die Verwendung entsprechender, entspiegelter Gläser bei großen Flächen kann das Kollisionsrisiko deutlich verringert werden. 8 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Wechselkröte (Bufo viridis) Um einen möglichen Individuenverlust auszugleichen, wird empfohlen die geplanten Versickerungsmulden an die Habitatsansprüche der Wechselkröte anzupassen. Dem eigentlichen Versickerungsbecken sollte ein weiteres, flaches Becken vorgeschaltet werden, welches durch gezielte Bodenverdichtungen über einen längeren Zeitraum 17 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Wasser führen kann. Dadurch entsteht ein geeigneter Laichplatz für die Wechselkröte. Zauneidechse (Lacerta agilis) Um den kleinflächigen Verlust an potenziellem Lebensraum der Zauneidechse auszugleichen bzw. zu ersetzen muss an geeigneten Stellen innerhalb des Plangebietes neuer Lebensraum für die Art geschaffen werden. Dies kann im Bereich des südlichen Viertels des Lärmschutzwalls erfolgen. Dort sollten auf der Ostseite, am Fuß des Walls, offene Vegetationsbereiche erhalten werden, die mit entsprechenden Strukturen anzureichern sind. Hier sollten vier kleine Haufwerke aus sandig-kiesiegem Material aufgeschüttet und mit aufgelegten Baumstubben, Baumstämmen oder Steinhaufen versehen werden. Über die Ausgleichsverpflichtung hinausgehende, freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation Der Lärmschutzwall sollte auf seiner gesamten Ostseite und weiten Teilen seiner Krone offen gehalten werden. Einzelne Gebüsche und Bäume sind wünschenswert, dürfen aber keinen zu großen Raum einnehmen (Die Westseite kann dagegen dicht bepflanzt werden). Die entstehende öffentliche Grünfläche östlich des Walls sollte ebenfalls weitgehend zu Grünland mit Hochstaudenbereichen entwickelt werden. Dazu ist eine entsprechende zeitlich und räumlich versetzte Mahd erforderlich. Insbesondere ein unterschiedliches Bodenrelief in Form weitläufiger Wellen und Schluten von bis zu 50 cm Tiefe führen zu einer Diversität der Standorte. Eine dieser Schluten könnte in Richtung Südwesten führen und dabei einen bei Starkregen anfallenden Wasserüberschuss zum Erlenbach hin abführen (anstatt über die Engstelle an der Mühle Emmerling). Des Weiteren kann der das Plangebiet nach Süden hin abgrenzende Pflanzstreifen von 8 m Breite auf 4 m reduziert werden. Damit würde ein 4 m breiter, besonnter Streifen entstehen, der offen gestaltet und ebenfalls mit entsprechenden Strukturen für die Zauneidechse versehen werden kann. Sonstige Arten Der alte Nussbaum im Südwesten stellt einen wertvollen Lebensraum für die Vierpunkt-Ameise dar. Zunächst sollte versucht werden, den Baum zu erhalten. Möglicherweise lässt er sich in die Gebäudeplanungen des Bauplatzes integrieren. Ist ein Erhalt nicht möglich, so wird empfohlen den Stamm sowie das starke Kronenholz zu anderen Obstbäumen in der Umgebung zu verbringen. Der Stamm sollte dort stehend gelagert werden, das Kronenholz liegend. Dadurch ist ein Übersiedeln der Art auf andere alte Obstbäume möglich. 18 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim 9 Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Abschließende Beurteilung Bei den meisten Vorkommen von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von europäischen Vogelarten innerhalb des Plangebietes ist von keinen „erheblichen Beeinträchtigungen“ auszugehen. Es werden somit keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst. Eingriffsbedingt können Auswirkungen auf die Zauneidechse, die Wechselkröte sowie einzelne gebüschbrütende Vogelarten auftreten. Lebensraumverluste sind bei der Zauneidechse möglich, die Wechselkröte und diverse Singvögel könnten einem erhöhten Kollisionsrisiko ausgesetzt sein, die Wechselkröte auch einem Verlust von Entwicklungsstadien. Die genannten möglichen Auswirkungen können durch die vorgeschlagenen Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. 19 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim 10 Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Literatur BAUER, H.-G. & P. BERTHOLD (1997): Die Brutvögel Mitteleuropas: Bestand und Gefährdung .- Aula-Verlag, Wiesbaden. BEZZEL, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas .- Wiesbaden. BEZZEL, E. (1996): BLV-Handbuch Vögel .- 2. Aufl.; München. BfN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Schriftenr. f. Landschaftspflege und Naturschutz Heft 55; Bonn. BITZ, A., K. FISCHER, L. SIMON, R. THIELE & M. VEITH (1996): Die Amphibien und Reptilien in Rheinland-Pfalz. - Fauna Flora Rheinland-Pfalz, Beiheft 18/19: 864 S.; Landau. BRAUN, M., KUNZ, A. & L. SIMON (1992): Rote Liste der in Rheinland-Pfalz gefährdeten Brutvogelarten. - Fauna und Flora von Rheinland-Pfalz 6, 4; S. 1065-1073, Landau. GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010) in: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. – 115 S.; Bonn. KITT, M. & U. W EIBEL (2007): Beinahkatastrophe im Otterbach und neue Erkenntnisse über die Bachmuschel (Unio crassus) aus dem Jahr 2006. Pollichia-Kurier 23(4): 15-17. KUNZ, A. & L. SIMON (1987): Die Vögel in Rheinland-Pfalz; Eine Übersicht.- Naturschutz und Ornithologie in Rheinland-Pfalz 4,3; Landau. PESCHEL, R., M. HAACKS, H. GRUSS & C. KLEMANN (2013): Die Zauneidechse (Lacerta agilis) und der gesetzliche Artenschutz – Praxiserprobte Möglichkeiten zur Vermeidung des Tötungs- und Verletzungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG. – Natur und Landschaft 45 (8): S. 241-247. SFN – SPANG-FISCHER-NATZSCHKA (2008): Einbeziehung der Hördter Rheinaue als Reserveraum für Extremhochwasser in das Hochwasserschutzkozept des Landes Rheinland-Pfalz – Faunistische und vegetationskundliche Bestandserfassungen. – Gutachten i. A. der SGD Süd: Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz; Neustadt W.. SIMON, L., BRAUN, M., GRUNWALD T., HEYNE K.-H., ISSELBÄCHER, T. & WERNER M. (2014): Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz. – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz [Hrsg.]. 50 S., Mainz. SÜDBECK, R., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & W. KNIEF (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands, 4. Fassung, Stand 30. November 2007. – In: Bundesamt für Naturschutz [Hrsg.]: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere. – Naturschutz und biologische Vielfalt 70 (1): 159-227, Bonn-Bad Godesberg. WEIBEL, B. (2015 – in Bearbeitung): Entwicklung der Bachmuschelbestände (Unio crassus) im Erlenbach nach Besatzmaßnahmen im Jahr 2006. – Bachelorarbeit der Universität Göttingen. WESTERMANN, F. (2004): Lebendnachweis von Unio crassus (PHILIPSSON 1788) im Erlenbach in der Südpfalz (Mollusca, Bivalvia) – Kurzmitteilung. Mainzer naturwiss. Archiv 41: 217-220. 20 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Fotodokumentation Abb. 1: Schotterweg am Kiesabbaugelände; Blick nach N Abb. 2: südlicher Grasweg; Blick nach O 21 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Abb. 3: Schweineweide; Blick nach NO; im Vordergrund der nach Norden ziehende Grasweg Abb. 4: Randbereich der Schweineweide; Blick nach N zum Tabakschuppen 22 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Abb. 5: westlicher Grasweg mit Nussbaum (Habitat der Vierfleck-Ameise); Blick nach Norden Abb. 6: nördlicher Grasweg und Tabakschuppen; Blick nach O 23 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Abb. 7: Südseite des Tabakschuppens, Lebensraum der Zauneidechse; Blick nach O Abb. 8: Zauneidechse am Fundament des Tabakschuppens; 29 April 2015 24 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Abb. 9: Gartenbrache am Ostrand des Gebiets; Blick nach S Abb. 10: östlicher Grasweg; Blick nach SW 25 BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung Abb. 11: strukturreiches Gelände südlich der Gebietsgrenze; Blick nach SW Abb. 12: Zauneidechse in Holzstapel; 29. April 2015 26