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22.04.2016
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Staatsbürgerschaft im Spannungsfeld zwischen Inklusion und Exklusion von Andreas Kewes
Soziologische Nachwuchstagung, 15./16. Oktober 2016, Universität Siegen Staatsbürgerschaft wird in den Tagen der öffentlichen Diskussion über Flucht zwangsläufig mit Migrationsprozessen in Verbindung gebracht. Entsprechend ging es auch bei der Siegener Tagung weniger um die bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte aller Mitglieder eines politischen Gemeinwesens, sondern vorwiegend um globale Migrationsbewegungen, Flüchtlinge oder spezifische Inklusionspolitiken für Neuankömmlinge. Diese thematische Akzentuierung war zwar ursprünglich von den OrganisatorInnen der Tagung nicht beabsichtigt worden, ermöglichte aber eine gute Anschlussfähigkeit der einzelnen Beiträge untereinander. EMMANUEL NDAHAYO (Siegen) begrüßte im Name der Gruppe, die die Tagung inhaltlich und konzeptionell vorbereitet hatte (SARAH GRÜNENDAHL, JASMIN MOUISSI, CAROLIN SPRENGER, ANDREAS KEWES, alle Siegen), zunächst die Teilnehmenden aus dem In- und Ausland, die verschiedene wissenschaftliche Disziplinen vertraten. ALBERT SCHERR (Freiburg) eröffnete die Tagung mit einem vorwiegend gesellschaftstheoretisch argumentierenden Vortrag. Ihn beschäftigte, wo denn eigentlich in der an Exklusionsprozessen interessierten kritischen Sozialforschung im Sinne von Autoren wie Theodor W. Adorno oder Pierre Bourdieu die internationalen Austauschverhältnisse ausreichend thematisiert würden, damit man soziale Inklusion und Exklusion zugleich denken könne. Zudem argwöhnte er, es gebe in diesem Forschungsfeld einen gewissen Hang dazu, auf eine untertheoretisierte Formel zu bauen, nach der Staatsbürgerschaft immer schon Inklusion bedeute. Anschließend bot Scherr seine eigene Sicht auf das Tagungsthema dar, wobei er Staatsbürgerschaft lediglich als Inklusionsmodus für einen politischen, nicht zwangsläufig aber für andere gesellschaftliche Teilbereiche fasste. Vielmehr wirke der bei Thomas Marschall mit Staatsbürgerschaft verknüpfte Wohlfahrtsstaat ja gerade als eine Art zentraler Mechanismus der globalen Ungleichheitserzeugung. Bei der Stabilisierung dieser Ungleichheit spielten dann Migrationsregime, also Politiken der Zugangsregelung zu Nationalstaaten, eine wesentliche Rolle. CHANTAL MUNSCH (Siegen) skizzierte in ihrem Vortrag ein Dilemma – es sei zwar unglaublich wertvoll, den richtigen Pass zu haben, der Pass garantiere aber im Alltag keineswegs die faktische Teilhabe. Vielmehr sei im alltäglichen und individuellen Erleben der Bürgerschaft zentral, wie Lebenswirklichkeiten in alltäglichen Interaktionen zwischen den jeweils Involvierten hergestellt würden. Um diese Überlegung zu illustrieren, schilderte sie zwei Formen der Grenzziehung, nämlich einerseits in den symbolischen Ordnungen, die Praktiken im bürgerschaftlichen Engagement prägen, und andererseits das nicht verschwinden wollende Label des Migrationshintergrunds. Ersteres diskutierte sie am Beispiel der Planung eines Stadtteilfestes, während der sie beobachten konnte, wie zwar alle Freiwilligen willkommen geheißen wurden, wie aber letztlich implizite Effizienzanforderungen Ausschließungsprozesse in Gang setzten, durch die manche Freiwillige wieder aus Planungskommunikationen herausfielen. Umfassende politische 1/4
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Partizipation ist in diesem Fall nicht abhängig von einer Staatsbürgerschaft, sondern von einer Passung in bestimmte Arten und Weisen des Planens. Letzteres brachte sie mit ihrer eigenen biografischen Erfahrung als Luxemburgerin in Deutschland in Verbindung. Dabei bemerkte sie, Migrationshintergrund sei kein Attribut, das man sich im landläufigen Verständnis selbst zuweise. Dieses Klassifikationsmuster betreffe im alltäglichen Sprachgebrauch nur bestimmte Migrantengruppen. Nach den beiden Vorträgen war ein erstes Analyseraster erarbeitet: Demnach ist Staatsbürgerschaft nicht als Königsweg zur gesellschaftlichen Inklusion zu betrachten, schon allein deshalb, weil verschiedene gesellschaftliche Teilbereiche wie Bildung, Jugendhilfe, Arbeitsmarkt, Wissenschaft oder Zivilgesellschaft dieses Konzept ganz unterschiedlich übersetzen. Für die Inklusions- oder Exklusionsmechanismen von Staatsbürgerschaft scheinen Kontexte von weit größerer Bedeutung zu sein. Diese unterscheiden sich wiederum, je nachdem wie sich das Handeln in einem politischen Mehrebenensystem verortet: Auf kommunaler Ebene sowie im lebenspraktischen Alltag können gelebte Solidarität oder ein ausgrenzender kleinbürgerlicher Habitus manche auf Bundesebene gewollte Exklusion revidieren – oder eben auch nicht. Die Tagung wurde anschließend mit einer Diskussionsrunde fortgesetzt, zu der auch außeruniversitäres Publikum zugelassen war. Zwei Mitarbeiterinnen aus den Integrationsagenturen in Düren und Olpe, SYBILLE HAUßMANN und GEYLA TROT, debattierten dabei über die Zusammenarbeit von MigrantInnen mit der kommunalen Verwaltung; konkret ging es um Migrantenselbstorganisationen. Haußmann und Trot waren sich darin einig, dass Kommunen bei den Themen Staatsbürgerschaft, Migration und Migranteneinbindung gewisse Ermessensspielräume hätten. Implizit wiesen sie auch darauf hin, dass die nationalstaatliche politische Steuerung von Inklusionspolitiken im Mehrebenensystem nicht immer auch tatsächlich die Kommune erreicht habe, weshalb sich Kommunen erst sehr spät selbst daran gemacht hätten, solche Politiken zu entwerfen. Moderator WOLF-DIETRICH BUKOW (Siegen) schloss die Diskussion mit einem Aufruf an kommunalpolitisch Engagierte, sich nicht länger um Ausschließungseffekte in Migrantenselbstorganisationen zu sorgen. Damit verweist er auf die Besorgnis diverser WissenschaftlerInnen, sogenannte Migrantenselbstorganisationen seien einer Integration eher abträglich, weil sich in ihnen nur Migranten träfen und es daher zu einer sozialen Schließung komme. In eigener Forschung habe er dagegen beobachtet, dass in diesen Verbänden vergleichsweise unterschiedliche Formen sozialer Schließung existieren würden, wie sie etwa ein westfälischer Schützenverein ebenfalls aufweise. Im Abendvortrag richtete OLIVER SCHMIDTKE (Victoria) den Blick auf Kanada. Seiner Meinung nach zeigt der Vergleich dieses Staates mit europäischen Ländern, dass das Staatsangehörigkeitsrecht nicht dahingehend diskutiert werde, wie schnell es zu Einbürgerungen komme, sondern die Kanadier wichtiger fänden, was von Bürgern erwartet werde und was deren Rechte seien. Dem kanadischen Bürgerschaftsverständnis sei eine dialogische Form inhärent: Zwar verteile der Staat die Bürgerschaft, doch könnten beziehungsweise sollten sich Bürgerinnen und Bürger, seien sie nun im Land geboren oder eingewandert, im Sinne des Gebots der Teilhabe in dieses aktiv einbringen. Freilich habe dieser kanadische Republikanismus in den vergangenen Jahren Schaden genommen. War Kanada lange Jahre erfolgreich, was den ökonomischen Anschluss der Neuankömmlinge an die kanadische Mehrheitsgesellschaft betreffe, so sei dieses Aufholen in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden. Zugleich sei man zu der Strategie übergegangen, Einwanderergruppen stärker zu differenzieren und gegebenenfalls einige Gruppen einzuschränken. Kanada habe die Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge reduziert und somit die quantitative Ergänzung strategisch ausgewählter Arbeitsmigranten durch Fluchtmigranten zurückgefahren; auch der Familiennachzug sei stark begrenzt worden. Das Politikfeld Migration werde zunehmend von Nützlichkeitserwägungen sowie 2/4
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Vorstellungen von Sicherheit und nationaler Identität strukturiert. Die NachwuchswissenschaftlerInnen bekamen nun in thematischen Panels die Möglichkeit, ihre eigenen Arbeiten zu diskutieren. Im Panel zu den normativen Grundlagen von Staatsbürgerschaftspolitik stellte VALERIE LUX SCHULT (Berlin) den enormen Beitrag Will Kymlickas zur Erweiterung des liberalen Staatsbürgerschaftsverständnisses vor. FLORIS BISKAMP (Kassel) verwies anhand Seyla Benhabibs Begriff des Jurispathos auf die Tatsache, dass jegliches philosophische Legitimieren von Staatsbürgerschaftspolitiken innerhalb der Prämisse von Nationalstaatlichkeit stattfinde. RechtsphilosophInnen sollten bedenken, dass das eigene Handeln sich immer im Spannungsfeld zwischen Legitimation und Ideologisierung von Staatlichkeit situiere. SARAH STEIDL (Hamburg) schloss das Panel mit einer literaturwissenschaftlichen Untersuchung von Romanen zu Staatenlosigkeit und Fluchtmigration ab. Migration sei immer schon ein starker Topos in der Literatur gewesen, weshalb diese einen Zugang zum Verständnis gesellschaftlichen Wandels biete. Im Panel zu vergleichenden Policies von Zuwanderung stellten LIDIA AVERBUKH (München) und DANI KRANZ (Wuppertal) ihre jeweiligen Projekte zur Migration nach Israel vor. Erstere beschäftigte sich mit der ethnischen Einwanderung von Aussiedlern aus Russland und verglich diese mit der entsprechenden Migration nach Deutschland, letztere befasste sich mit der Arbeitsmarktinklusion von Arbeitsmigranten. Anschließend diskutierte MARTIN WEINMANN (Berlin) die Aufrechterhaltung und Gewährung von Staatsbürgerschaft für ausgewanderte Staatsbürger/innen sowie ihre im Einreiseland geborenen Kinder, wobei er die Bestimmungen in Ländern wie Deutschland, Schweden, Kanada und den USA im Rahmen verschiedener Demokratietheorien reflektierte. Im Panel über Teilhabe ging es um die Kontexte, in denen Staatsbürgerschaft Bedeutung zukommt. Für heranwachsende undokumentierte Migranten in den USA, so ELIZABETH BENEDICT CHRISTENSEN (Kopenhagen), sei Staatsbürgerschaft aufgrund der Beziehungen zu ihren Peers zunächst unerheblich, im späteren Bildungsverlauf erlange das Thema dann aber größere Bedeutung. Auch Jugendliche im Übergang zwischen Schule und Beruf empfänden die Staatsbürgerschaft durchaus als ein wesentliches Element ihres Selbstverständnisses, wie IMOGEN FELD (Hamburg) ausführte. FELIX MAAS (Berlin) skizzierte anschließend sein Dissertationsprojekt zur Einpassung von Fluchtmigration in stadtpolitische Inklusionspolitiken, deren konzeptionelles Ziel die Konstruktion eines guten Staatsbürgers sei, der sich durch Offenheit, Toleranz und Kreativität auszeichne. Zum Abschluss der Tagung versuchten sich HARALD BAUDER (Toronto), ANDREAS KEWES (Siegen) und KARIN SCHITTENHELM (Siegen) sowohl an einer Ergebnissicherung der Tagung als auch an der Formulierung eines kondensierten Arbeitsauftrages für die Zukunft. Für Bauder war bemerkenswert, dass in der englischsprachigen Tagungsankündigung das Wort „Dialectics“ vorkomme, es aber bei der Tagung keineswegs um Dialektiken gegangen sei. Zukünftiges Nachdenken über Staatsbürgerschaft könne von einer Reflektion über Dialektiken von Staatsbürgerschaft möglicherweise profitieren. Schittenhelm stellte die Frage zur Diskussion, wie sich Diskurse über Staatsbürgerschaft und politische Anlässe, die eine Veränderung politisch-rechtlicher Bedingungen einleiten, im länderübergreifenden Vergleich untersuchen lassen. Kewes schließlich schlug den Bogen zurück zum einleitenden Spannungsfeld zwischen Analysemöglichkeiten im Rahmen einer funktionalen Differenzierung einerseits und im Hinblick auf das politische Mehrebenensystem andererseits. Wie die Tagung gezeigt habe, fänden sich für beide Analyseraster spannende Themen, weshalb in Zukunft sowohl weitere theoretisch informierte als auch theoriegenerierende Arbeit notwendig sei. Konferenzübersicht: Eröffnungsvorträge Albert Scherr (Freiburg), Inklusion, funktionale Differenzierung und Staatsbürgerschaft Chantal Munsch (Siegen), Subtile Ausgrenzungsformen im doing citizenship 1
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Podiumsdiskussion „Lokale Praktiken der Inklusion und Exklusion – ein Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis“ Sybille Haußmann (Düren), Gelya Trot (Olpe) Moderation: Wolf-D. Bukow Oliver Schmidtke (Victoria, Kanada), Citizenship in Action: Praktiken der In- und Exklusion aus transatlantischer Perspektive Politisch-Philosophisches Panel Valerie Lux Schult (Berlin), Will Kymlickas Konzeption einer multikulturellen Staatsbürgerschaft Floris Biskamp (Kassel), Nationale Staatlichkeit und Jurispathos. Auf dem Weg zu einer gesellschaftstheoretisch reflektierten politischen Theorie der Aushandlung von Zugehörigkeit Sarah Steidl (Hamburg), Verkörperungen von Staatenlosigkeit. Flüchtlingsfiguren in der deutsch-sprachigen Gegenwartsliteratur Vergleich von Policies zur Zugehörigkeit Lidia Averbukh (München), Ethnische Einwanderung nach Deutschland und Israel. Inklusive und exklusive Dynamiken in der Staatsbürgerschaft von Spätaussiedlern und russischer Alija im Vergleich Dani Kranz (Wuppertal), When labour market needs collide with the raison d’être of citizenship: The dual helix of exclusion and inclusion in Germany and Israel Martin Weinmann (Berlin), Auswanderung als Herausforderung für die repräsentative Demokratie? Ein Vergleich von Generationen-Schnittmodellen in Deutschland, Schweden, Kanada und den USA unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten Teilhabe Elizabeth Benedict Christensen (Kopenhagen), A False Sense of Belonging: Inclusion and Exclusion of 1.5 Generation Undocumented Youth in the U.S. Imogen Feld (Hamburg), Das Gefühl der Teilhabebefähigung vers. Handlungsohnmacht am Beispiel von jungen Frauen an Berliner Sekundarschulen Felix Maas (Berlin), Der Umgang von Berliner Flüchtlingsprojekten mit den gesellschaftlichen Erwartungen an das ‚good citizen-subject‘ Abschlussdiskussion Harald Bauder (Toronto), Andreas Kewes (Siegen), Karin Schittenhelm (Siegen)
Fußnoten 1 In Seyla Benhabibs jüngerer politischer Theorie ist der Begriff der Jurisgenerativität zentral. Dieser beschreibt, dass Recht über lediglich formale Rechtsetzung hinaus Bedeutungszusammenhänge erschließen und Macht ausüben könne. Jurispathos ist sozusagen der Gegenbegriff zu dieser optimistischen Sichtweise und wird erstmals von Benhabib in ihrem Band Dignity in Adversity (2013) diskutiert.
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