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Ausschreibung - Motor-yacht

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Attersee Cup MYCS Yardstickregatta im Rahmen des Atterseecup Samstag, 20. August 2016 Veranstalter: MYCS Motor Yacht Club Salzkammergut – Sektion Segeln Revier: Schörfling/Attersee Zulassung: International offen für alle Ein- und Mehrrumpfboote Boote (ausgenommen Optimist), die im Bootsregister eines von der ISAF anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind. Die Steuerleute müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen Verbandes sein. Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können. Regeln: Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind. Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2016, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2016, das Yardstickregulativ des OeSV 2016, die ergänzenden Segelanweisungen des Motor Yacht Club Salzkammergut – Sektion Segeln sowie diese Ausschreibung. Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen der ISAF und des Anti-DopingBundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen Werbung Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. Meldestelle Online-Meldung unter: www.mycs.or.at (Online-Anmeldung) oder schriftlich an: Motor-Yacht-Club Salzkammergut Bahnhofstraße 19 4861 Schörfling am Attersee E-Mail: [email protected] Meldegebühr 20,00 € pro Boot und Steuermann plus 15,00 € pro Mannschaftsmitglied (das Meldegeld beinhaltet die Abgabe von € 2,00 pro Teilnehmer für die Gesamtorganisation des Atterseecup) bar bei Registrierung oder mittels Überweisung bis spätestens Donnerstag, 18. August 2016, an: Bankverbindung: Oberbank Vöcklabruck, IBAN: AT90 1512 0001 9197 0300, BIC: OBKLAT2L (Einzahlungsbeleg bitte mitbringen!). Die Abgabe der Meldung verpflichtet in jedem Fall zur Zahlung des Meldegeldes. Meldeschluss: Montag, 15. August 2016; Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von 10,00 € pro Boot entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen. Es gilt eine Mindestnennung von 10 Booten bei Meldeschluss. Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so wird die Regatta abgesagt. Registrierung: Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein sowie Ausgabe der Segelanweisungen: Samstag, 20. August 2016, von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr im Regattabüro des MYCS (Clublokal). Erster Start: Samstag, 20. August 2016, 11:30 Uhr, Begrüßung: 10:00 Uhr Segelanweisungen: Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich. Bahnen: Der zu segelnde Kurs wird in den Segelanweisungen beschrieben. Wertung: Die einzelnen Wettfahrten werden nach den Yardstickregeln des OeSV gewertet. Es sind 2 Wettfahrten vorgesehen. Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A). Gruppenwertungen nach den Empfehlungen des Attersee Cup Komitees. Funkverkehr: Ein Boot darf, außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. Haftung, Bilder, Daten: Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (z.B. Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen. Alle teilnehmenden Personen erklären sich damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke des MYCS, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen. Die Teilnehmer erklären ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ihre persönlichen Daten durch den MYCS zur Förderung der Vereinszwecke gespeichert und verwendet, nicht aber ab Dritte weitergegeben werden dürfen. Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür bevollmächtigte Personen abzugeben. Gesellschaftliches Programm: Ab ca. 18:00 Uhr Siegerehrung und Segleressen (in der Meldegebühr enthalten), anschließend gemütlicher Ausklang.