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Gemeinde Anzing I/024-06 W
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Tagesordnung 1.
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 16.02.2016 *
2.
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Alpenstraße 20 *
3.
Unterasbach 5; - Abbruch eines Gebäudeteils (gewerbliche Lagerhalle), - Neuerrichtung/Anbau eines Gebäudes mit 4 Wohneinheiten und Wiedereinrichtung des Lagers und eines Büros für die Orthopädiewerkstatt an ein bestehendes Gebäude; - Einbau einer Heizungsanlage in eine bestehende Garage *
4.
Frühlingstraße 12; Errichtung einer zweiten Wohneinheit durch Anbau und Aufstockung; Änderung der Kfz-Stellplätze *
5.
Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben
* = Beschluss
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 22.03.2016
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TOP 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 16.02.2016 Beschluss: 6:0 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 16.02.2016 wird genehmigt.
TOP 2 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Alpenstraße 20 Vortrag: Die Antragstellerin beantragt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten auf dem 902 m² großen Grundstück Alpenstraße 20. Die geplanten Wohnungen sind mit folgenden Größen vorgesehen: 60,60 m², 137,45 m², 55,40 m², 109,90 m², 38,00 m², 76,20 m². Damit errechnet sich eine Gesamtwohnfläche von 469,10 m². Gegenüber dem zurückgenommenen Vorantrag verringert sich die Gesamtwohnfläche um rund 22,5 m². Das Gebäude soll eine Länge von 21,70 m und eine Breite von 10 m erhalten und mit einem zurückgesetzten Treppenhaus gegliedert werden. Der Baukörper soll eine Wandhöhe von 6,50 m und eine Firsthöhe von 9,18 m erhalten. Die Neigung des gleichschenkligen Satteldachs soll 28° betragen. Auf den beiden Dachhälften sind jeweils drei Dachaufbauten vorgesehen. Die Grundflächenzahl ist mit 0,304 und die Geschoßflächenzahl mit 0,41 angegeben. In einer Tiefgarage sollen acht Kfz-Stellplätze errichtet werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll mit einer Rampe südlich des Wohnhauses erfolgen. Nach der Planzeichnung sollen westlich des Mehrfamilienhauses vier oberirdische Stellplätze für Menschen mit Behinderung errichtet werden. Die geplante Tiefgarage überschreitet den im Bebauungsplan eingetragenen Bauraum. Die Antragstellerin beantragt hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Beschluss: 7:0 Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird für das Bauvorhaben und die beantragte Befreiung (Überschreitung des Bauraums) erteilt. Das Vorhaben soll innerhalb des Bebauungsplans Nr. 2 e Anzing West, Alpenstraße, nördlicher Teil (Ostseite) ausgeführt werden. Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße.
TOP 3 Unterasbach 5; - Abbruch eines Gebäudeteils (gewerbliche Lagerhalle), - Neuerrichtung/Anbau eines Gebäudes mit 4 Wohneinheiten und Wiedereinrichtung des Lagers und eines Büros für die Orthopädiewerkstatt an ein bestehendes Gebäude;
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- Einbau einer Heizungsanlage in eine bestehende Garage Vortrag: Nach Abbruch eines Gebäudeteils, das bisher als gewerbliche Lagerhalle genutzt wurde, ist die Neuerrichtung eines Gebäudes mit vier Wohneinheiten und Wiedereinrichtung des Lagers und eines Büros für die Orthopädiewerkstatt geplant. Der Baukörper soll eine Länge von 20,41 m und eine Breite von 13,24 m erhalten. Das Gebäude überschreitet damit den im Bebauungsplan eingetragenen Bauraum um circa einen Meter. Die Wandhöhe ist mit 6,95 m, die Firsthöhe mit 10,63 m angegeben. Das Dach soll eine Neigung von circa 30° erhalten. Die Gesamtwohnfläche ist mit 378 m², die Nutzfläche ist mit 105 m² angegeben. In eine bestehende Garage soll eine Heizungsanlage eingebaut werden. Nach der Stellplatzberechnung sind 22 Kfz-Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen werden 23 Stellplätze. Beschluss: 7:0 Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Vorhaben soll innerhalb des Bebauungsplans für Unterasbach, rechtskräftig seit 02.03.2016 ausgeführt werden. Das Gebäude überschreitet den im Bebauungsplan eingetragenen Bauraum nach Osten. Der hierfür erforderlichen Befreiung wird zugestimmt. Bezüglich der Abstandfläche der Heizungsanlage liegt ein Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung vor. Diesem Antrag wird ebenfalls zugestimmt. Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die bestehende Wasserleitung der Wasserversorgung Anzing-Forstinning. Das Abwasser ist über die Kanalisation des gKu VE München-Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße.
TOP 4 Frühlingstraße 12; Errichtung einer zweiten Wohneinheit durch Anbau und Aufstockung; Änderung der Kfz-Stellplätze Vortrag: In dieser Angelegenheit fasste der Bauausschuss zuletzt unter dem Tagesordnungspunkt 4 in seiner Sitzung vom 22.12.2015 folgenden Beschluss: Dem überarbeiteten Stellplatzplan wird zugestimmt. Die im Plan eingetragenen Stellplätze mit den Nummern 1 (vorhandene Garage) 2, 4 und 5 werden anerkannt. Die Genehmigung ist durch die die Untere Bauaufsichtsbehörde erst nach Vorliegen einer dinglichen Sicherung für die Stellplätze 2, 4 und 5 zu erteilen. Mit E-Mail-Nachricht vom 14.03.2016 bitten die Antragsteller um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einer geänderten Anordnung von zwei Kfz-Stellplätzen. Der Vorsitzende erklärt die vorgesehenen Änderungen anhand von Lageplänen.
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Beschluss: 7:0 Der geänderten Anordnung der Stellplätze wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
TOP 5 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben
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