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Information zur öffentlichen Plandiskussion
Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 17 Wohnen an der Oberaltenallee
Donnerstag, 26. Januar 2017 Plangebiet: Bereich zwischen Oberaltenallee, Leo-Leistikow-Allee und Martha-Muchow Weg Veranstaltungsort: Barmbek Basch Wohldorfer Straße 30, 22081 Hamburg Eintritt frei! Beginn: 19.00 Uhr
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Einsicht in Planungsunterlagen ab 18.00 Uhr
Zur Plandiskussion Uhlenhorst 17 Aufgabe der öffentlichen Plandiskussion Die öffentliche Plandiskussion ist ein Instrument der im § 3 des Baugesetzbuchs vorgeschriebenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Die öffentliche Plandiskussion dient der Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Lösungsansätze und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus gibt sie Betroffenen und an der Planung Interessierten Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen und eigene Vorstellungen vorzutragen. Die öffentliche Plandiskussion wird vom Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausgewertet.
Ausgangssituation Das im Osten des Stadtteils Uhlenhorst gelegene Plangebiet wird im Südwesten durch Wohngebäude sowie dem Polizeikommissariat 31, im Nordwesten durch die Oberaltenallee, im Nordosten durch die Leo-LeistikowAllee und im Südosten durch den Martha-Muchow-Weg sowie der Hochbahn umgeben. Das Plangebiet zählt zu den letzten noch unbebauten Flächen des in Entwicklung befindlichen Wohnquartiers Finkenau, zwischen der Oberaltenallee im Norden und dem Eilbekkanal im Süden. Der geltende Bebauungsplan Uhlenhorst 13 vom 20. November 2009 setzt für das Plangebiet überwiegend Kerngebiet sowie allgemeines Wohngebiet fest. Vor dem Hintergrund der weiterhin anhaltenden Wohnungsnachfrage in Hamburg soll für das in zentraler, gut angebundener Lage gelegene Plangebiet eine Wohnbebauung ermöglicht werden.
Ziel der Planung Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Uhlenhorst 17 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von ca. 175 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau (Eigentumswohnungen, 30% geförderte Mietwohnungen) sowie ergänzenden kleinteiligen Laden- oder Dienstleistungsnutzungen in der Erdgeschosszone Ecke Oberaltenallee/ Leo-Leistikow-Allee geschaffen werden. Im Vorfeld des Bebauungsplan-Verfahrens hat ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbs mit 10 Teilnehmern stattgefunden. Der daraus resultierende Entwurf sieht eine Bebauung vor, die in der Geschossigkeit zwischen dem gewerblich geprägten Hochhausensemble nördlich der Oberaltenallee auf der einen Seite und dem überwiegend wohnbaulich geprägten Neubauareal im Bereich südlich des Plangebiets vermitteln soll. Der zwölfgeschossige Hochpunkt an der Oberaltenallee/ Ecke LeoLeistikow-Allee soll die Eingangssituation zum Neubaugebiet Finkenau prägen. Richtung Süden und entlang des Martha-Muchow-Wegs nimmt die Geschossigkeit im Übergang zum Neubaugebiet Finkenau mit einer vierbis fünfgeschossigen Bebauung ab.
Planinhalt Für die Umsetzung der geplanten Wohnbebauung soll dieser Teil des Bebauungsplans als allgemeines Wohngebiet in fünf- bis zwölfgeschossiger, geschlossener Bauweise ausgewiesen werden. Aufgrund der Immissionen durch die hochfrequentierte Straße Oberaltenallee und der Hochbahntrasse der Linie U3, werden Festsetzungen und Maßnahmen zum Schutz vor Schallimmissionen erforderlich.
Bebauungskonzept
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 17
Wie geht es weiter? Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Diese Beratung wird in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses stattfinden. Die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses ist unter www.hamburg.de/hamburg-nord/wohnen-bauen-verkehr einsehbar.
Behördeninterne Abstimmung Auf der Grundlage dieser Auswertung wird ein Bebauungsplan-Entwurf mit Gesetzestext und Begründung erstellt. Der Entwurf wird mit allen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Öffentliche Auslegung Danach wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats im Fachamt Stadtund Landschaftsplanung des Bezirksamts Hamburg-Nord öffentlich ausgelegt. Unterlagen dazu sind dann auch im Internet unter www.hamburg.de/hamburg-nord/planen-bauen-wohnen einsehbar. Die Auslegung wird rechtzeitig im Amtlichen Anzeiger angekündigt. Das Bezirksamt gibt eine Pressemitteilung heraus und veröffentlicht die Auslegung im Internet. Für die Dauer der Auslegung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und – falls gewünscht – sich erläutern zu lassen. Sie können ihre Stellungnahmen zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.
Behandlung der Stellungnahmen Alle Stellungnahmen werden geprüft und mit dem Stadtentwicklungsausschuss sowie den Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange beraten und abgewogen. Führt die Berücksichtigung der Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfs, kann eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich werden. Andernfalls wird die Bezirksversammlung in Kenntnis der vorgebrachten Stellungnahmen um Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf gebeten.
Feststellung des Plans Der Bebauungsplan wird durch den Bezirksamtsleiter festgestellt und tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Die Bürgerinnen und Bürger, welche eine Anregung gegeben haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Feststellung des Bebauungsplans und die Prüfung ihrer Stellungnahmen. Sie haben noch Fragen zum Bebauungsplanverfahren oder suchen nach weiteren Informationen?
BEZIRKSAMT HAMBURG-NORD Herausgeber:
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Kümmellstraße 6 20249 Hamburg
Herr Krummreich Herr Jorga
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