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BEKANNTMACHUNGEN
Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“, 2. Änderung
Hier:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Landgang im Osten: durch die Planstraße A im Süden: durch die Planstraße A im Westen: durch das Flurstück 4141/1 Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 30.06.2016 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gegeben. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Grundzüge der Planung werden durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt. Es wird bekannt gegeben, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB stattfindet.
Über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird nach Erstellung der Planunterlagen und einen entsprechenden Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ortsüblich im Stadtanzeiger der Hansestadt Wismar informiert. Hansestadt Wismar | Der Bürgermeister |Bauamt, Abt. Planung
Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft: Hier:
Bebauungsplan Nr. 19/91/6 „Wohngebiet Redentin Südwest“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19/91/6 wird wie folgt begrenzt: im Norden: von der südlichen Begrenzung der Grundstücke An der Fischerklause 2 – 10 (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19/91/5 „Wohn- und Mischgebiet Redentin West“) im Osten: von der Inselstraße im Süden: von der landwirtschaftlichen Nutzfläche zwischen der Straße Hoher Damm / Inselstraße und der Redentiner Bucht im Westen: von den Grundstücken am verkehrsberuhigten Bereich bzw. am Fuß- und Radweg entlang der Redentiner Bucht (Seestraße - Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19/91/5 „Wohn- und Mischgebiet Redentin West“) Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmte Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 01.08.2016 bis einschließlich 31.08.2016 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt sind diese zeitgleich auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter
http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/ einsehbar. Des Weiteren findet am Donnerstag, dem 25.08.2016, um 16.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, Raum 234 ein Informationsgespräch statt, in dem über Ziele und Zwecke der Planung informiert wird. Hansestadt Wismar Der Bürgermeister Bauamt, Abt. Planung
STADTANZEIGER | 23. Juli 2016
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