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Bedingungen - Kiko Milano

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REGLEMENT FÜR DIE PRÄMIENAKTION “ LUXURIOUS LIPSTICK " Die Veranstalterfirma der Prämienaktion ist KIKO Swiss S.A.. Unterrietstrasse 2a, CH-8152 Glattibrugg ZH, in der Folge “KIKO”. Die Prämienaktion wird gemäß den in den folgenden Artikeln enthaltenen Bestimmungen durchgeführt: Artikel 1. Bezeichnung der Prämienaktion " LUXURIOUS LIPSTICK " Artikel 2. Art der Prämienveranstaltung Prämienaktion mit sofortiger Prämie beim Ankauf von KIKO Produkte in einem einzigen Einkauf. Artikel 3. Veranstaltungszeitraum Vom 02 November bis zum 25. November, nur solange der Vorrat reicht. Artikel 4. Veranstaltungsgebiet der Prämienaktion Die Prämienaktion ist landesweit gültig für alle Einkäufe in den Verkaufsstellen von KIKO MILANO die Werbematerial zu verfügen haben in der Schweiz und online durch http://www.kikocosmetics.com/de-ch/. Artikel 5. Produkte der Prämienaktion Alle Kiko Produkte, die zu der Kollektion «Glossy Dream Sheer Lipstick» oder «Gossamer Emotion Creamy Lipstick». gehören. Artikel 6. Teilnahmeberechtigte (“Prämienempfänger”) Alle KIKO Kunden. Artikel 7. Art und Wert der Prämie (“Prämie”) Die kostenlose Zugabe besteht in einem " Creamy Colour Comfort Lip Liner ", im Wert von CHF 6,90. Artikel 8. Durchführungsmodalitäten Vom 02 November bis zum 25. November 2015 erhält jeder Kunde, der in einem KIKO-Ladengeschäft in der Schweiz das Werbematerial zu verfügen hat oder durch Internet auf http://www.kikocosmetics.com/de-ch/ bei einem einzigen Einkauf 2 oder mehr Produkte der Glossy Dream Sheer Lipstick» oder «Gossamer Emotion Creamy Lipstick» Kollektion (siehe Artikel 5) erwirbt, als kostenloses Geschenk an der Kasse den unter Artikel 7 angeführten Creamy Colour Comfort Lip Liner. Je mehr Produkte der Kunde kauft, desto mehr Geschenke erhält er. Zum Beispiel: 1 Geschenk für den Kauf von 2 Produkten der Kollektion, 2 Geschenk für den Kauf von 4 Produkten der Kollektion, 3 Geschenke für den Kauf von 6 Produkten der Kollektion, 4 Geschenke für den Kauf von 8 Produkten der Kollektion usw. Wenn der Kunde nur 1 «Glossy Dream Sheer Lipstick» oder «Gossamer Emotion Creamy Lipstick» Produkte kauft, erhält er kein Geschenk, weil er die erforderliche Mindesteinkaufsmenge nicht erreicht hat. Artikel 9. Teilnahmebedingungen für die Prämienveranstaltung Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt für den Teilnehmer die bedingungslose und uneingeschränkte Akzeptanz der Regeln und Klauseln des vorliegenden Reglements voraus, ohne jedwede Einschränkung. Die Teilnahme an der Prämienveranstaltung ist frei und völlig kostenlos, mit Ausnahme dessen, was im obigen Punkt 8 festgehalten ist. KIKO behält sich vor, während der Veranstaltungszeit der vorliegenden Prämienaktion auch weitere Veranstaltungen mit Prämien/Rabatten zu organisieren, welche mit der vorliegenden Prämienaktion unter Umständen nicht aufrechenbar sind. Der Prämienempfänger kann die erhaltene Prämie weder beanstanden noch ihren Geldwert verlangen. Die Prämie ist nicht teilbar. Artikel 10. Werbung für die Prämienaktion Für die Prämienaktion wird wie folgt geworben: - Kommunikationsaktivitäten und Internetwerbung - Informationsmaterial in den KIKO Verkaufsstellen Artikel 11. Verbreitung des Reglements Das Reglement kann bei jeder KIKO Verkaufsstelle oder auf der Internetseite der Firma eingesehen werden oder man kann dafür mit dem Kundendienst Kontakt aufnehmen. Artikel 12. Änderungen des Reglements, Kürzung, Verlängerung, Aussetzung und Widerruf der Prämienveranstaltung KIKO Swiss SA behält sich das Recht vor, den Inhalt der Artikel des vorliegenden Reglements zu jedwedem Zeitpunkt vollständig oder teilweise abzuändern, wobei sie jedoch darauf achten wird, dass die entsprechenden Änderungen die von den Prämienempfängern erworbenen Rechte nicht auf die geringste Weise beeinträchtigen. Sollte eine Änderung des vorliegenden Reglements notwendig sein, werden die Prämienempfänger von den Änderungen unter den gleichen Bedingungen oder auf gleichartige Weise darüber in Kenntnis gesetzt, wie sie auch Kenntnis vom vorliegenden Reglement erhalten haben. KIKO Swiss SA behält sich das Recht vor, die vorliegende Prämienveranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, die eine Fortführung der Aktion nach den Bestimmungen des vorliegenden Reglements unmöglich machen würden, zu jedwedem Zeitpunkt zu verkürzen, zu verlängern, auszusetzen oder zu widerrufen. In diesem Fall werden die Prämienempfänger in der auch für die Verbreitung des vorliegenden Reglements angewandten Form oder auf gleichartige Weise darüber informiert. Artikel 13. Anwendbares Recht Für die vorliegende Prämienaktion ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.