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Befahrbarkeit Kreisel

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Verkehr und Infrastruktur (vif) 731.504.1 Merkblatt Nachweis Befahrbarkeit Kreisel Grundlagen - SN 640 263 "Knoten - Knoten mit Kreisverkehr" - SN 640 271a "Kontrolle der Befahrbarkeit" für Schleppkurven von Anhängerzügen - vif Fachordner für weitere Schleppkurven - Ausnahmetransportrouten-Netz Nachweis der Befahrbarkeit Die problemlose Durchfahrt für folgende Fahrzeuge ist mit Schleppkurven nachzuweisen: - Lastwagenverkehr: Sattelschlepper mit ungelenktem Auflieger (16.50 m) und Anhängerzüge (18.75 m) - Linienbusse (Dimensionen und Linienführung) gemäss Angaben des VVL bzw. des Betreibers - Reisecars und Linienbusse mit 15 m Länge und mit gelenkter Nachlaufachse - Langholztransporter/Langmaterialtransporte (Zulässige Länge inkl. Last 30 m (VRV 79.2) gemäss Normal) sowie Ausnahmetransporte gemäss nachgewiesenem Bedarf Bei den Schleppkurvennachweisen sind folgende Grundsätze zu beachten: - Linienbusse sollen den Innenring im Linienverkehr nicht befahren müssen. - Bei Abbiegemanövern in respektive bei Einmündemanöver in untergeordnete Strassen ist ein Überfahren des Innenrings durch Reisecars zulässig. - Für Lastwagen ist das Überfahren des Innenrings zulässig. - Mit Ausnahme der Schleppkurven für Langholz- und Ausnahmetransporte ist bei allen Schleppkurven eine Fahrgeschwindigkeit von 15 km/h anzunehmen. Gerade bei Minikreiseln und spitzwinkligen Abbiegemanövern sind tiefere Fahrgeschwindigkeiten unumgänglich. Diese sind für die jeweilige Fahrzeugkategorie und Fahrbeziehung explizit auszuweisen. - Bei den Schleppkurven ist beidseitig ein Zuschlag von 50 cm vorzusehen. Hierbei ist zu beachten, ob dadurch der für Lastwagen befahrbare Bereich oder der überstrichene Bereich sowie die Signalstandorte entsprechend angepasst werden muss. - Nach allfälliger Optimierungen der Kreiselgeometrie sind insbesondere die Ablenkwinkel α und β, die Breiten der Einfahrten und Ausfahrten sowie der Kreiselfahrbahn erneut auf ihre Normgerechtigkeit zu überprüfen. Bei einer massgebenden Abweichung zur Norm und der einhergehenden Verschlechterung der Verkehrssicherheit ist der Kreisel zwingend neu zu planen (Anpassungen Durchmesser, Lage etc.). Hindernisse im und um den Kreisel Wo Langholztransporter/Langmaterialtransporte (siehe Normal 720.106) zu erwarten sind, ist zusätzlich folgendes zu beachten: - Der durch die Last überstrichene Bereich zwischen Lastwagen und Anhänger darf keine Hindernisse höher 80 cm aufweisen (Innenseite bei Kreisfahrt) - Der durch den hinteren Last-Überhang bestrichene Bereich soll absolut hindernisfrei sein, also keine Verkehrszeichen, Wegweiser, Pfosten, Kandelaber etc. aufweisen (Aussenseite bei Kreisfahrt). STRASSEN Ausgabe Projektierungs- und Ausführungs- Freigabedatum grundlagen 731.504.1 2015 22.06.2015 Seite 1 / 2 Hinweis Die Randsteinhöhe insbesondere bei den Ein- und Ausfahrbereichen sollten eine Höhe von mindestens 10 cm aufweisen. Baulich sind diese Randsteine auf vereinzeltes seitliches Anfahren durch den Schwerverkehr auszulegen und entsprechend zu verankern. Kreiseleinfahrt Damit Anhängerzüge bei der Einfahrt in den Kreisel genügend nach links ausholen können, soll die rechte Kante der Insel bei der Kreiseleinfahrt nach Möglichkeit parallel zu Achse der zum Kreisel führenden Strasse verlaufen. 731.504.1 Merkblatt Nachweis Befahrbarkeit Kreisel Seite 2 / 2