Transcript
Preisliste Nr. 38c – gültig ab 1. KW 2016
Medienübergreifend erfolgreich werben
Inhalt Gedruckte Werbung Unser Verbreitungsgebiet . . . . .
4
Ausgaben & Preise . . . . . . . . 4 Beispielgrößen . . . . . . . . . 5 Rabatte . . . . . . . . . . . . 5 Wortanzeigen . . . . . . . . . . 5 Bildwortanzeigen . . . . . . . .
5
Sonderpreise . . . . . . . . . . 6 Sonderwerbeformen . . . . . . . 7 Prospektanzeigen . . . . . . . . 8 QR-Codes . . . . . . . . . . . 8 Teaser-Anzeigen . . . . . . . . . 8 Beilagenwerbung . . . . . . . .
9
Sie wollen mehr? . . . . . . . .
10
Online-Werbung Mehr Besucher auf Ihrer Website! . . 13 Alle Formate im Überblick . . . . . 13
Bewegtbild-Werbung Ihr Imagefilm . . . . . . . . . . 15 Weiteres Allgemeine Geschäftsbedingungen . . 16 Ihre Ansprechpartner . . . . . . . 18
Sie haben noch Fragen?
Unser Klassiker:
Ihre Anzeigenwerbung! Seit über 50 Jahren sind unsere Anzeigenblätter überall im Großraum Köln/Bonn bekannt und beliebt. In diesem hochwertigen redaktionellen Umfeld kommt Ihre Werbung besonders gut zur Geltung. Was Form, Farbe und Größe Ihrer Anzeige angeht, richten wir uns ganz nach Ihnen. Platzieren Sie Ihre Werbung genau dort, wo Ihre lokale Zielgruppe besonders aufmerksam liest.
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Unser Verbreitungsgebiet:
Hier kommt Ihre Werbung an!
Preise Grundpreis Ortspreis Verteilte Ausgabe (in M) (in M) Auflage**
Erscheinungstag Mittwoch Odenthal
Kürten
MM-Anzeigen
BHB - Bergisches Handelsblatt
1,30 €
1,11 €
94.941
Erscheinungstag Mittwoch + Samstag
Bergisch Gladbach
MM-Anzeigen
BHB - Bergisches Handelsblatt
2,08
1,78 €
Kombinations- anzeigen
10% Rabatt bei Kombination mit LOKALE INFORMATIONEN
10% Rabatt bei Kombination mit ANZEIGEN ECHO
20% Rabatt bei Kombination mit BERGISCHES SONNTAGSBLATT
Bitte beachten: Für Anzeigen im Stellenmarkt, in den Kleinanzeigen, im Reisemarkt und in den Bekanntschaften gelten abweichende Tarife, siehe Seite 6.
Bensberg Overath
?
188.456
Beispielgrößen auf Seit e5
Wie errechnen sich Schwarz/Weiß-Preise? Nehmen Sie ganz einfach die Höhe Ihrer Anzeige in mm mal der Anzahl der Spalten*. Diesen Wert multiplizieren Sie mit dem Preis Ihrer Wunschausgabe. Beispiel: 50 mm Höhe × 2 Spalten × 1,11 v (Ausgabe Mittwoch) = 111,00 v (Nettopreis)
Rösrath
?
Wieviel kosten farbige Anzeigen? Eine Zusatzfarbe (z. B. Rot) wird mit 20% Zuschlag berechnet. Auf zwei Zusatzfarben (z. B. Rot und Blau) oder auf drei Zusatzfarben (=komplettes Zeitungsdruck-Farbspektrum) werden 45% Zuschlag berechnet. Die Höhe in mm mal die Anzahl der Spalten muss dabei mindestens 600 mm betragen, ansonsten gilt dieser Wert. Beispiel: 600 mm × 1,11 v (Ausgabe Mittwoch) × 45% = 299,70 v (Zuschlag für Farbe) *Spaltenbreiten: 1 Spalte = 45 mm, 2 Spalten = 92 mm, 3 Spalten = 140 mm, 4 Spalten = 187 mm, 5 Spalten = 235 mm, 6 Spalten = 282 mm
? 4
Wieviel kostet Werbung auf der Titelseite? Für Ihre Anzeige auf der Titelseite berechnen wir einen Aufschlag in Höhe von 300%. **Stand: II. Quartal 2015
Beispielgrößen
Wortanzeigen
Hier einige Beispiele typischer Anzeigengrößen, proportional verkleinert. Die Preise beziehen sich auf die Mittwochsausgabe.
Wortanzeigen nennen wir kleine Textanzeigen in unserer Rubrik Marktplatz –
1
1
2
2
buchbar zu günstigen Konditionen: Wortanzeigen (Gewerblich pro Wort)
2 Spalten (92 mm) × 50 mm Höhe Schwarz/Weiß
111,00 v
Schwarz/Weiß + 1 Zusatzfarbe
244,20 v
Schwarz/Weiß + 2 Zusatzfarben
410,70 v
komplett farbig (4c)
410,70 v
2 Spalten (92 mm) × 140 mm Höhe Schwarz/Weiß
310,80 v
Schwarz/Weiß + 1 Zusatzfarbe
444,00 v
Schwarz/Weiß + 2 Zusatzfarben
610,50 v
komplett farbig (4c)
610,50 v
Grundpreis (in M)
Ortspreis (in M)
1,23
1,05
Mindestberechnung: 10 Worte pro Anzeige (Anfangswörter in Fettdruck – mind. 1 Wort – sowie Wörter mit mehr als 15 Buchstaben zählen doppelt). Für die Erfassung über das Online-Formular auf unserer Homepage gewähren wir 5% Rabatt. Darüber hinaus werden keine weiteren Rabatte gewährt. Bitte beachten: Für Anzeigen im Stellenmarkt, in den Kleinanzeigen, im Reisemarkt und in den Bekanntschaften gelten abweichende Tarife, siehe Seite 6.
Bildwortanzeigen Für die Standardgröße – ein Foto mit bis zu
3
3
3 Spalten (140 mm) × 100 mm Höhe
sieben Zeilen Text – gelten folgende Konditionen:
Schwarz/Weiß
333,00 v
Schwarz/Weiß + 1 Zusatzfarbe
466,20 v
Schwarz/Weiß + 2 Zusatzfarben
632,70 v
komplett farbig (4c)
632,70 v
Rabatte* Nachlässe auf die Menge der Anzeigen
Nachlässe auf die Größe der Anzeigen Höhe in mm × Anzahl der Spalten = Anzeigengröße in mm
5
12 Anzeigen
18 Anzeigen
im Paket
im Paket
im Paket
Bergisches Handelsblatt* 179,– v 339,– v
499,– v
Bergisches Sonntagsblatt* 179,– v 339,– v
499,– v
Bergisches Handelsblatt + Bergisches Sonntagsblatt**
799,– v
279,– v 549,– v
Bergisches Handelsblatt* 187,95 v 355,95 v
523,95 v
Bergisches Sonntagsblatt*
187,95 v 355,95 v
523,95 v
Bergisches Handelsblatt + Bergisches Sonntagsblatt**
292,95 v 576,45 v
838,95 v
*Für jede weitere Zeile über 7 Zeilen hinaus werden pauschal 2,00 Euro berechnet.
Anzahl der Spalten
5% 10% 15% 20%
6 Anzeigen
Abweichende Tarife im Stellenmarkt
Höhe in mm
ab 6 Anzeigen ab 12 Anzeigen ab 24 Anzeigen ab 48 Anzeigen
**Für jede weitere Zeile über 7 Zeilen hinaus werden pauschal 3,20 Euro berechnet.
ab 3.000 mm 5% ab 5.000 mm 10% ab 10.000 mm 15% ab 20.000 mm 20% bei Mehrabnahme nach Vereinbarung
Eine Aufteilung der genannten Anzeigenpakete auf verschiedene Erscheinungstermine ist möglich. In diesem Fall wird der Paketpreis vollständig mit der ersten Erscheinung berechnet. Auf die genannten Preise werden keine weiteren Rabatte gewährt. Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
*pro Kalenderjahr
Sonderpreise MM-Anzeigen im Stellenmarkt Grundpreis Ortspreis Verteilte Ausgabe (in M) (in M) Auflage** (Mi.)
BHB - Bergisches Handelsblatt
1,37
1,17
(Mi.+Sa.)
Kombi BHB/BSO
2,18
1,87 188.456
94.941
MM-Anzeigen in den Kleinanzeigen, Reisemarkt und Bekanntschaften Grundpreis Ortspreis Verteilte Ausgabe (in M) (in M) Auflage** (Mi.)
BHB - Bergisches Handelsblatt
1,34
1,14
94.941
(Mi.+Sa.)
Kombi BHB/BSO
2,14
1,83
188.456
Wortanzeigen im Stellenmarkt Grundpreis Ortspreis Ausgabe (in M) (in M) (Mi.)
BHB - Bergisches Handelsblatt
1,29
1,10
(Mi.+Sa.)
Kombi BHB/BSO
2,07 1,76
Grundpreis Ortspreis Ausgabe (in M) (in M)
6
(Mi.)
BHB - Bergisches Handelsblatt
1,27
1,08
(Mi.+Sa.)
Kombi BHB/BSO
2,03
1,73
Berechnung erfolgt gewerblich pro Wort. Mindestberechnung: 10 Worte pro Anzeige (Anfangswörter in Fettdruck – mind. 1 Wort – sowie Wörter mit mehr als 15 Buchstaben zählen d oppelt). Für die Erfassung über das Online-Formular auf unserer Homepage gewähren wir 5% Rabatt. Darüber hinaus werden keine weiteren Rabatte gewährt.
**Stand: II. Quartal 2015
Wortanzeigen in den Kleinanzeigen, Reisemarkt und Bekanntschaften
Sonderwerbeformen
Weiteres
Der MemoStick®
Mindestgröße
Ihr MemoStick® eignet sich perfekt, um Ihre Werbebotschaft auf den Punkt zu bringen. Auf dem selbstklebenden Etikett können Sie beispielsweise ein ganz neues Produkt präsentieren oder den Startschuss zu besonderen Aktionstagen geben. Ihre Kunden lösen den MemoStick® von der Zeitung ab und kleben ihn sich ins Portemonnaie oder auf den Kühlschrank – so bleibt er besonders lange im Blickfeld! Wird der MemoStick® – etwa in Form eines Gutscheins – bei Ihnen im Geschäft abgegeben, ist der Erfolg Ihrer Aktion direkt messbar. Pro Zeitung gibt es nur einen einzigen MemoStick® – mit diesem attraktiven Werbemittel erzielen Sie eine große Aufmerksamkeit.
Für gestaltete Anzeigen 20 mm /1spaltig (= 45 mm × 20 mm)
Sonderveröffent- Für Sonderveröffentlichungen können je nach Art und Erscheinungslichungen weise besondere Anzeigenpreise und Anzeigenschlusstermine festgelegt werden.
Gegen einen Aufpreis sind beim MemoStick® auch individuelle Formen realisierbar.
Farbanzeigen
Sämtliche Farben werden aus der 4c-Skala hergestellt. Geringe Abweichungen zu dem gewünschten HKS-Farbton sind möglich und von Reklamationen ausgeschlossen. Farbpreise sind rabattfähig.
Chiffregebühr
Bei Abholung M 2,50; bei Zusendung M 6,00. Die Kennzifferanschrift wird mit fünf Worten berechnet (ohne Nachlass)
Platzierungs- vorschrift
Titelseite 300% Aufschlag, sonstige 20% Aufschlag, nur im Rahmen der Möglichkeit und nur nach schriftlicher Bestätigung.
Agenturprovision 15% vom Grundpreis Satzspiegel
Das Halfcover Ihr Halfcover ist das allererste, was unsere Leser sehen, noch bevor sie die Zeitung aufschlagen – eine beidseitig bedruckte halbe Titelseite. Ihr Halfcover ist besonders vielseitig nutzbar: Auf der Außenseite des Titelblatts wecken Sie Neugier, auf der Innenseite geben Sie nähere Informationen zu Ihren aktuellen Angeboten – und laden über 95.079 potentielle Neukunden direkt zu einem Besuch ein!
BERGISCHES HANDELSBLATT
430 mm hoch x 282 mm breit
Spaltenbreite 45 mm x 6 Spalten 1 Spalte = 45 mm, 2 Spalten = 92 mm, 3 Spalten = 140 mm, 4 Spalten = 187 mm, 5 Spalten = 235 mm, 6 Spalten = 282 mm. 1/1 Seite
430 mm x 6 Spalten = 2580 mm
Panoramaanzeige 430 mm x 13 Spalten Erscheinungs- weise
Wöchentlich mittwochs (Schieberecht bei Feiertagen)
Anzeigenschluss Montag 15.00 Uhr. Für Kombianzeigen Freitag 17.00 Uhr. Druckunterlagen Druckfähiges PDF. Versand per E-Mail an den Verlag. Bitte fordern Sie unser Merkblatt zur digitalen Datenlieferung an. Druckverfahren Rollenoffset
Ausgabe Auflage MemoStick® Halfcover Ortspreis** Ortspreis**
Gesamtausgabe
ro 89 Euro p re d 94.941 Tausen * e Auflag *Mindestmenge 12.500 Stück
** zzgl. MwSt.
7
6.900,– €
Zahlungs- bedingungen
Sofort nach Rechnungserhalt oder per SEPA-Lastschrift, jeweils ohne Abzug.
Prospektanzeigen:
Näher am Kunden
QR-Codes:
Online-Inhalte intuitiv erleben
Sie möchten den Verbraucher effizient und werbewirksam ansprechen.
Ein QR-Code macht Ihre Anzeige
Sie wissen einerseits die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen,
noch aussagekräftiger: einfach das Mobiltelefon davorhalten –
andererseits möchten Sie auf die Vorteile der Anzeigenwerbung nicht
und schon öffnet sich eine
verzichten?
Website Ihrer Wahl!
Dann ist die Prospektanzeige das richtige Angebot! Prospektanzeigen, das sind 4- oder 8-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt, sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf geradezu ideale Weise gekoppelt.
Teaser-Anzeigen:
Seien Sie ganz vorne mit dabei Ein echter Blickfang: Ihre Teaser-Anzeige auf dem Titelblatt fällt unseren Lesern sofort ins
Preise
Auge – dazu brauchen sie die Zeitung noch nicht einmal
Preise Prospektanzeige pro 1.000 Exemplare
8
aufzuschlagen.
4 Seiten 4 Seiten 8 Seiten 8 Seiten (Grundpreis) (Ortspreis) (Grundpreis) (Ortspreis)
über 200.000
85,88 M 73,00 M 135,29 M 115,00 M
100.000 bis 199.999
91,76 M 78,00 M 181,18 M 154,00 M
50.000 bis 99.999
97,65 M 83,00 M 200,00 M 170,00 M
40.000 bis 49.999
121,18 M 103,00 M 242,35 M 206,00 M
Preise inkl. 1 Panoramaseite, Satzarbeiten auf Anfrage, Preise nicht rabattfähig.
Preise
?
Wieviel kostet eine Teaser-Anzeige? Die Teaser-Anzeige wird berechnet wie eine normale Anzeige – mit einer Größe von 92mm (=2 Spalten) × 50mm. Der Preis wird anschließend mit dem Faktor 5 multipliziert. Hinzu kommen vom Ursprungspreis 45% Farbzuschlag.
Das nehmen sich Ihre Kunden raus:
Beilagenwerbung
Beilagenpreise Grundpreis Ortspreis (in M) (in M)
Ihre Werbung können Sie als Beilage zu unseren Anzeigenblättern
pro tausend bis 10 Gramm
58,82
50,00
verteilen lassen. Oder als sogenannte Direktverteilung – in die Brief-
pro tausend bis 20 Gramm
68,24
58,00
pro tausend bis 30 Gramm
77,65
66,00
kästen Ihrer Kunden. Wählen Sie dazu gezielt die Zustellbezirke in Ihrer
pro tausend bis 40 Gramm
87,06
74,00
pro tausend bis 50 Gramm
96,47
82,00
Nachbarschaft aus – oder machen Sie auf einen Schlag alle erreichba-
über 50 Gramm nach Vereinbarung
ren Haushalte in unserem Verteilgebiet auf Ihr Geschäft aufmerksam. Wenn Sie möchten, dass unsere Zusteller ausschließlich Ihre Werbung verteilen, bieten wir Ihnen auch gerne eine Sonderverteilung an.
Weiteres Direktvertrieb Konditionen siehe Tarif der RDW Rheinischen Direkt-Werbung GmbH & Co. KG Höchstformat
21 x 30 cm
Mindestmenge
5.000 Stück
Anlieferung
Kostenfrei, 5 Tage vor Erscheinen
Versandanschrift DuMont Druckzentrum, Friedrich-Karl-Straße 280
50735 Köln - Telefon 02 21 / 2 24 14 57
Mo.– Fr. 7.00–16.30 Uhr
Sonstige Angaben 1. Die Belegungen von Einzelausgaben und Streuung auf einzelne Verteilerbezirke sind auf Anfrage möglich. Der Verlag kann eine Alleinverteilung und Sortimentsausschluss nicht zusichern. 2. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. 3. Der Streuauftrag wird erst nach Vorlage eines für Satz, Text und Gestaltung v erbindlichen Musters sowie dessen Billigung durch den Verlag ausgeführt. Vorlage beim Verlag spätestens 10 Tage vor Verteilung. 4. Letzter Rücktrittstermin ist 8 Tage vor Erscheinen. Bei kurzfristigen Rücktritten ist der Verlag berechtigt, 25% der Auftragssumme als Schadenersatz zu b erechnen, ohne einen Schaden im Einzelnen nachweisen zu müssen. 5. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere P rospektbeilagen zusammen haften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden, wenn Prospektbeilagen bei der Zustellung aus der Zeitung herausfallen oder deren Sauberkeit durch den Einlegevorgang leidet. Es wird daher empfohlen, ca. 1% der zu verteilenden Auflage als Reserve mehr anzuliefern. 6. Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Bei nicht einwandfreien gleichen Verpackungseinheiten oder beschädigt angelieferten Prospekten kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verteilung übernommen werden. Darüber hinaus behält sich der Verlag vor, die Kosten für das notwendige Bündeln von Prospekten weiter zu berechnen.
9
Sie wollen mehr?
Unsere Mittwochstitel
Das Rheinland steht Ihnen offen!
Wochenendausgaben auf der nächsten Seite!
Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Erftstadt . Auflage: 106.769
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Brühl, Bornheim . Auflage: 42.138 Wesseling, Bornheim-Widdig, Uedorf Auflage: 18.899
Leverkusen
Bergisch Gladbach
Köln
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Frechen Waldbröl Brühl Siegburg
Waldbröl, Nümbrecht, Morsbach, Reichshof, Ruppichteroth, Windeck Auflage: 38.816 Gummersbach, Bergneustadt, Marienheide, Engelskirchen, Wiehl, Reichshof, Lindlar, Wipperfürth Auflage: 88.277
Bonn
Euskirchen
Stadt Bonn, Beuel, Bornheim, Alfter, Swisttal, Meckenheim, Rheinbach, Wachtberg, Bad Godesberg, Grafschaft . Auflage: 231.070
für alle Auflagen gilt: ADA-geprüft II. Quartal 2015
Stadt Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Kürten, Odenthal Auflage: 94.941 Stadt Leverkusen, Opladen, Leichlingen, Burscheid Auflage: 105.250
10
Ihr Werbeerfolg am Wochenende –
mit uns auf den Frühstückstisch! Ob morgens beim Gute-Laune-Frühstück oder nachmittags bei einem Stück Kuchen: Unsere Wochenendausgaben garantieren höchste Aufmerksamkeit zu einer Zeit, in der Leverkusen
es Ihre Zielgruppe nicht eilig hat und empfänglicher für Werbereize ist. Nutzen Sie dies für Ihren Erfolg –
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für alle Auflagen gilt: ADA-geprüft II. Quartal 2015 Siegburg
Bonn
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Pulheim, Frechen, Hürth, Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Erftstadt . Auflage: 192.668
PORZ · KÖLN 8 · KALK/DEUTZ · MÜLHEIM
Kalk/Deutz, Mühlheim, Rath, Porz Auflage: 188.761 Euskirchen, Zülpich, Vettweiß, Weilerswist, Mechernich, Nettersheim, Bad Münstereifel Auflage: 69.653 Bergisch Gladbach, Overath, Kürten, Odenthal, Rösrath . Auflage: 93.515
11
Leverkusen, Opladen, Leichlingen, Burscheid Auflage: 105.474 Siegburg, Troisdorf, St. Augustin, Hennef, Eitorf, Windeck, Niederkassel Auflage: 196.589 Stadt Bonn, Bornheim, Alfter, Swisttal, Meckenheim, Rheinbach, Wachtberg, Bad Godesberg, Grafschaft . Auflage: 229.681
Ein Blick – ein Klick:
Ihre Werbung online Ergänzen Sie Ihre Printanzeige durch Werbung auf unseren Internetseiten: So eröffnen Sie direkt den Dialog mit Ihren Kunden. Die Internetportale unserer 11 Verlage stehen zu Ihrer Auswahl – jedes davon mit ganz unterschiedlichen regionalen, lokalen und thematischen Schwerpunkten. Ein Klick auf Ihre Anzeige genügt – und schon können sich unsere Leser über Ihre Angebote informieren und direkt zu Ihnen Kontakt aufnehmen.
12
Mein Ort – Meine Kunden
Das »Mein Ort-Prinzip«
Online-Preise Print/Online-Kombination »Mein Ort-Prinzip«
Was ist das?
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Laufzeit: 40 n / Woche | 120 n / 4 Wochen Bannererstellung: einmalig 50 n
Kunden aus Ihrer Region: Die Leser unserer Onlinepräsenz sind auch Leser der Print-Ausgabe. Mit dem »Mein Ort-Prinzip« werben Sie auf beiden Kanälen. So erreichen Sie alle unsere Leser.
Nur Online
Konsequent: So sind Sie präsent und zeigen sich als starker regionaler Partner.
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Laufzeit: 50 n / Woche | 160 n / 4 Wochen Bannererstellung: einmalig 50 n €
Wie lange? Ideal: Mindestens 4 Wochen.
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4-Bucher-Rabatt: Wir schenken Ihnen in Kombination mit einer Print-Anzeige die 4. Woche Ihrer Online-Werbung
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Rubrikbuchung mit Priorität (z.B. nur Sport):
30% Aufpreis auf die Laufzeit
Wie viel?
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
Auch fair: Unsere Bannerpositionen kosten das gleiche. Jede Position hat Ihren Vorteil, je nachdem, was Sie Ihren Kunden mitteilen möchten. Günstig: F ür 4 Wochen Präsenz auf unserer Internetseite zahlen Sie im Rahmen unseres »Mein Ort-Prinzips« nur 120 n (Wochenpreis 40 n).
Die Formate im Überblick
Was muss ich tun? Ganz einfach: Sagen Sie bei der Buchung Ihrer Printanzeige, dass Sie auch online dabei sein möchten. Voller Service: Die Gestaltung der Online-Werbung übernehmen wir gerne für Sie. Und zwar so, dass Ihre Werbebotschaft ankommt.
So geht regional auch im Netz
max. Größe (B x H)
max. Expanded-Größe
1
Superbanner
728 × 90 Pixel
728 × 360 Pixel
2
Content Ad
300 × 250 Pixel
600 × 500 Pixel
3
Skyscraper
200 × 600 Pixel
480 × 600 Pixel
4
Bildergalerie
300 × 250 Pixel
Die maximale Dateigröße beträgt 40 KB.
1
3
4 2
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Bewegende Szenen:
Ihr Imagefilm!
Stellen Sie sich Ihren Kunden ganz persönlich in einem Imagefilm vor: eine moderne und besonders ansprechende Form der Online-Werbung. Gerne nutzen wir bereits vorhandenes Bildmaterial – oder Sie schildern uns Ihre Ideen und wir übernehmen für Sie die komplette Produktion. Auf unseren Verlags-Webseiten bieten wir Ihnen auch direkt eine attraktive Plattform, um Ihren Film zu veröffentlichen. So setzen wir Ihre Angebote effektiv ins Bild!
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alle Vorteile Ihres Imagefilms Full-Service-Paket (von der Beratung und Konzeption über Produktion und Schnitt bis hin zur Auslieferung) Texterstellung und Vertonung nach Ihren Vorgaben Professionelle Audio-Aufnahme mit Sprecher
Auswahl und Integration Gema-freier Hintergrundmusik
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Digitaler Schnitt (Apple Final Cut Pro-Schnittplatz)
Sie kostenmäßig ganz genau, was auf
Bereitstellung des Videos in allen gängigen Formaten Unbegrenzte Nutzungsrechte für Ihr Video
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Vollständige Produktion: 795,– Euro Vollständige Produktion & Onlinepräsentation A*: 921,– Euro Vollständige Produktion & Onlinepräsentation B**: 1071,– Euro
15
komfortablen Komplettpreis – so wissen
Alle Preise zzgl. MwSt. Alle Preise gelten bis max. eine Anfahrt von 50 km ab Köln. Für jeden weiteren Kilometer berechnen wir eine Pauschale von 0,45 EUR. *Ihr Video wird 3 Monate auf einer Verlagswebsite zu sehen sein, deren Anzeigenblatttitel eine Auflage von unter 200.000 Exemplaren hat. Erst danach erhalten Sie alle Nutzungsrechte am Video. **Ihr Video wird 3 Monate auf einer Verlagswebsite zu sehen sein, deren Anzeigenblatttitel eine Auflage von über 200.000 Exemplaren hat. Erst danach erhalten Sie alle Nutzungsrechte am Video.
Alles geregelt: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1 . Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und B eleg geltend gemacht werden.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger w eiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Der Verlag behält sich vor, Kosten für den Rechnungsversand in Papierform zu berechnen. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Auftraggeber kann ein SEPABasis Mandat erteilen. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter-Zeilen dem Preis entsprechend in AnzeigenMillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Prospektbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim L eser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Prospekte Fremdanzeigen enthalten bzw. für zwei oder mehrere Firmen werben. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
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Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine S telle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu bei einer Auflage bis zu bei einer Auflage bis zu bei einer Auflage über
50.000 Exemplare 20 v. H. 100.000 Exemplare 15 v. H. 500.000 Exemplare 10 v. H. 500.000 Exemplare 5 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten k onnte.
18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Ansprüche wegen Verlust oder Verzögerungen bei der Aushändigung sind ausgeschlossen. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten I nteresse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht bis 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine E ntgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden nur bearbeitet, wenn der Absender von außen erkennbar ist. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab zehn Zuschriften von dem Absender eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung e ndet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt sinngemäß auch für Prospektbeilagen. h) Anzeigen und Prospektbeilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet werden zu den Preisen für Ortskunden berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. i) Bei Änderungen der Anzeigen- und Prospektbeilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. j) Im Fall höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz, sofern den Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. k) Bei Wortanzeigen zählt jedes Wort/jeder Begriff selbstständig. Abkürzungen sind zulässig, sofern sie nicht willkürlich sind, sich ein Sinn ergibt, und die Abkürzungen grammatikalisch sowie orthographisch richtig sind. Der Verlag behält sich vor, Änderungen und Einschränkungen zu veranlassen. l) Bei Wort-, Familien- und privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Beleg-ausschnitt. m) Bei nach Verlagsrichtlinien gestalteten standardisierten Anzeigen (rubrizierte Anzeigen bzw. Wortanzeigen) besteht kein Anspruch auf Probeabzüge. n) Die Mindesthöhe für Millimeteranzeigen beträgt 20 mm.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. b) Für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ist ein besonderer Abschluss zu tätigen. Der Werbungstreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Kalenderjahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn des Kalenderjahres einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem N achlass von v ornherein berechtigt. c) Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen mit einer Beteiligung von mehr als 50% gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind. d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. e) Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Ebenfalls haftet der Verlag nicht für Fehler auf Grund undeutlich geschriebener Aufträge. f) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. g) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch
o) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb vier Wochen nach Rechnungseingang zu erheben. p) Für Anzeigen, die im Rahmen von Verlagssonderveröffentlichungen (beispielsweise aus Anlass von Jubiläen, Eröffnungen, Ausstellungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen) erscheinen, können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden. q) In Ergänzung der Ziffer 14 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden bei Zahlungsverzug oder Stundung Verzugszinsen erhoben, die 2 v. H. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. Artikel 1 § 1 des Euroeinführungsgesetzes (EuroEG) liegen. r) Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z.B. Fotopapier) stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen. s) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden. (§§ 27, 28 und 33, Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz). Die mit dem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten dürfen zum Zwecke der Kontaktaufnahme verwendet werden. t) In Ergänzung zu Ziffer 18 werden Zuschriften auf Kennziffernanzeigen, außer Stellenangebote, nur dann weitergeleitet, wenn sie in S tandardbrief- oder Postkartenform abgefasst sind. u) Orthographisch und grammatikalisch gilt in allen Anzeigentexten sowohl die alte als auch die neue Rechtschreibung. Mängelrügen b ezüglich alter oder neuer Schreibweise sind ausgeschlossen. v) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in den Online-Dienst des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Anzeigen werden a utomatisch für mindestens 7 Tage in den OnlineDiensten veröffentlicht. Der Verlag ist berechtigt, hierfür einen Preisaufschlag zu berechnen. w) Die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes ohne Rücksicht auf den Streitwert gilt als vereinbart.
Stand: 01/2016
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