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Bericht Zur Sitzung Vom 18.07.2016

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 18.07.2016 1. Blutspenderehrung Auf nachfolgenden Bericht wird verwiesen. 2. Baugesuch a) Neubau einer Gewerbehalle mit Betriebsleiterwohnung auf Flst. Nr. 1684/12, Gewerbegebiet Bernried 10-1 Dem Baugesuch wurde das gemeindliche Einvernehmen mitsamt den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt. 3. Planung Breitbandausbau - Aktueller Stand - Vorstellung Planung TeleData - Ausblick/weitere Schrittte In der Sitzung am 23.06.2014 beschloss der Gemeinderat die Beauftragung einer FTTBMasterplanung an die Fa. TeleData aus Friedrichshafen. Diese beinhaltete die Planung von Glasfasertrassen entlang der L333 (Elmenau, Wildpoltsweiler, Bernried, Neukirch, Uhetsweiler und Goppertsweiler). Diese liegt nun vor. Dass Landratsamt richtete im Dezember 2014 einen Arbeitskreis ein, um für den Bodenseekreis eine Bestandanalyse im Breitbandbereich durchzuführen. Die Verwaltung wollte das Ergebnis dieser Analyse abwarten, um danach den Gemeinderat auf den neuesten Informationsstand in Sachen Breitband zu bringen. Die Auftaktveranstaltung zur landkreisweiten Breitbandanalyse fand am 01.10.2015 statt. Zuvor wurden an die einzelnen Städte und Gemeinden Fragebogen zur örtlichen Infrastruktur verschickt, die als Grundlage der Analyse dienen sollten. Auch von Seiten der Gemeinde Neukirch wurden entsprechende Angaben gemacht. Hinzu kam, dass der Bodenseekreis im vergangenen Jahr Mitglied beim neu gegründeten interkommunalen Verbund „Komm.Pakt.Net“ wurde. Dieser Verbund hat sich die Förderung des Glasfaseraufbaus im ländlichen Raum und eine flächendeckende Breitbandversorgung zum Ziel gesetzt. Neben der Abfrage des momentanen „Ist – Zustands“ fragte das Landratsamt auch bei über 2.400 Betrieben und Unternehmen im Kreisgebiet den aktuellen Stand und die künftig „gewünschte“ Breitbandversorgung ab. Diese Umfrage traf bei den Gewerbetreibenden auf eine sehr hohe Resonanz. Nach der Vorstellung der Analyseergebnisse im Kreistag Ende Februar 2016, fand auf Einladung des Landratsamts am 28.04.2016 eine weitere Arbeitsgruppensitzung zum selben Thema statt. Für Neukirch lässt sich die derzeitige Situation im Bereich der Breitbandversorgung wie folgt zusammenfassen: Im Gegensatz zu anderen Städten und Gemeinden gibt es über das Gemeindegebiet von Neukirch eine hohe Anzahl von sogenannten „DLAM´s“, die bereits vom Netzbetreiber (Deutsche Telekom) mit Glasfaserleitungen angefahren wurde. Im Bereich der größeren Wohnplätze sind daher bisher schon Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr möglich. Durch die technische Aufrüstung der „DLAM´s“ und den Einsatz von VDSL wird die Bandbreite in Zukunft noch verbessert werden. Die Gemeinde Neukirch gehört damit bei der Breitbandversorgung derzeit zu einer der Best versorgten Kommunen im Landkreis und in der Region. Bedingt durch die Länge der verbauten Kupferleitungen ab den einzelnen „DLAM´s“ nimmt die Bandbreite der Datenübertragung zu den einzelnen Anwesen jedoch kontinuierlich ab, so dass dort teilweise Bandbreiten von weit unter 30 Mbit/s zur Verfügung stehen. Die Zukunft der Breitbandversorgung liegt also auch in Neukirch bei FTTB (Fibre To The Building), bei dem Glasfaserleitungen bis in jedes Gebäude verlegt werden. Bedingt durch die hohen Kosten und die relativ niedrige Zahl an Nutzern wird jedoch mittelfristig kein privates Unternehmen bereit sein, dieses Versorgungsystem in Neukirch aufzubauen. Um hier weiter zu kommen, muss die Gemeinde Neukirch (wie andere Kommunen auch) künftig bei jeder geplanten Tiefbaumaßnahme überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, hier entsprechende Glasfaserinfrastruktur mit zu verlegen. Im Baugebiet Uhetsweiler West II ist dies bereits geschehen. Hier wurden Leitungen für die spätere Breitbandversorgung bereits mitverlegt. Solche Maßnahmen führen zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung des gemeindlichen Haushalts, bei dem die Gemeinde für Jahre (wenn nicht für Jahrzehnte) in „Vorleistung“ treten muss, bis endlich ein entsprechende Netz aufgebaut und ein Betreiber gesucht werden kann. Ob ein Unternehmen dann bereit ist, diese geschaffene Infrastruktur zu nutzen, ist aus heutiger Sicht noch völlig offen. Grundlage, sowohl für einen solchen Ausbau, als auch für eventuelle Landeszuschüsse, ist eine entsprechende Masterplanung, wie sie die Gemeinde Neukirch für einen Teil des Gemeindegebiets bereits von der Fa. TeleData machen ließ. Im Gemeindegebiet gibt es rd. 800 Anwesen und Gebäude, wovon rd. 2/3 von der bisherigen Planung betroffen sind. Für rd. 280 Anwesen liegt jedoch bislang noch keine Planung über den möglichen Ausbau eines Glasfasernetzes vor. Herr Lins von der TeleData und Herr Außenhofer stellten in der Sitzung die bisherige Planung vor. Ausblick / weitere Schritte: Nach der „Ist – Analyse“ plant der Bodenseekreis nun ein kreisweites „Backbone-Netz“ (Hauptdatennetz). Durch dieses sollen Glasfaserinfrastrukturen in den Landkreis und an jede Kommune geführt werden. Die Planung soll in Zusammenarbeit mit dem interkommunalen Verbund „Komm.Pakt.Net“ durchgeführt werden. Außerdem soll hierzu entsprechende Fördermittel des Landes beantrag werden. Das Landratsamt hat nun angeboten, gegen Kostenersatz die entsprechende FTTB Planung für die einzelnen Kommunen mit in Auftrag zu geben und die erforderlichen Zuschussanträge zu stellen. Pro Gebäude ist lt. Landratsamt mit Kosten in Höhe von 8,00 € bis 15,00 € zu rechnen. Die Planungskosten von 8,00 € pro Gebäude können in einem dichtbesiedelten, städtischen Gebiet angesetzt werden, bei einer großflächigen, ländlich strukturierten Gemeinde sind entsprechend höhere Planungskosten von bis zu 15,00 € pro Gebäude anzusetzen. Für den bisher nicht geplanten Bereich von Neukirch würden sich die Kosten also eher bei 15,00 € pro Gebäude bewegen. Bei fehlenden 280 Anwesen wären dies Kosten in Höhe von rd. 4.200 €. Die Landesförderung für solche Planungen ist derzeit sehr hoch. Bei einem solchen „interkommunalen“ Vorhaben liegt diese bei 90 % der Kosten. Der Eigenanteil der Gemeinde Neukirch läge also noch bei lediglich 420 €. Es wäre auch möglich, die noch ausstehende FTTB Planung für Neukirch ohne den Landkreis durchzuführen. Auch für die Gemeinde besteht hier die Möglichkeit entsprechende Förderanträge beim Land zu stellen. Unter der Annahme, die sonstigen Fördervoraussetzungen liegen vor, würde die Förderquote hier bei 70 % der Planungskosten liegen. Hinzu käme noch der verwaltungsinterne Aufwand bezüglich des Förderantrags, der Abrechnung der Förderung und der Umsetzung der Maßnahme. Der Eigenanteil der Gemeinde für die FTTB Restplanung läge also bei 1.260 €. Voraussetzung für eine Planung über das Landratsamt ist jedoch, dass die Gemeinde Neukirch ebenfalls Mitglied beim interkommunalen Verbund „Komm.Pakt.Net“ wird. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine Kommune in unserer Größe liegt derzeit bei 2.500 €. Zurzeit sind bereits 11 Städte und Gemeinden im Bodenseekreis Mitglied bei der „Komm.Pakt.Net“. Der Vorteil des höheren Fördersatzes für die FTTB Planung würde also durch den jährlichen Mitgliedsbeitrag ins Negative umgekehrt. Neben der Durchführung der FTTB Planung bietet die „Komm.Pakt.Net“ ihren Mitliedern noch weiter Leistungen an, die bei Bedarf abgerufen werden können. Ein großer Vorteil der Mitgliedschaft bei diesem Verbund liegt aus Sicht der Verwaltung bei der späteren Betreibersuche für das FTTB Netz, da die Wahrscheinlichkeit einen Netzbetreiber zu finden mit der Größe des Netzes steigt. Ab wann ein Netzbetreiber gesucht werden kann, hängt jedoch stark vom Umfang der Investitionstätigkeit der Gemeinde ab. Diese wird jedoch sicherlich noch Jahre in Anspruch nehmen, in denen dem jährlichen Mitgliedsbeitrag keine direkten und messbaren Gegenleistungen gegenüber stehen. Neukirch ist derzeit in der komfortablen Situation einer recht guten Breitbandversorgung. Wie lange die jetzt bestehenden und im bisherigen Netz möglichen Bandbreiten jedoch noch ausreichen ist unklar. Die vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass immer höhere Übertagungsraten in immer kürzeren Zeiträumen erforderlich werden. Auch in Neukirch bemängeln einzelne Nutzer (vor allem im gewerblichen Bereich) bereits heute eine zu geringe Bandbreite. Um bei der Breitbandversorgung nicht irgendwann abgehängt zu werden, muss überlegt werden, ob künftig nicht wie für den Straßenausbau auch für den Breitbandausbau jährlich Mittel in den Haushalt von Neukirch eingeplant werden. Wie die Planung eines FTTB Netzes werden auch Baumaßnahmen vom Land gefördert. Die Förderung erfolgt pauschal pro laufender Meter und beträgt derzeit 85 €/lfm in versiegelten und 40 €/lfm bei nicht versiegelten Flächen (jeweils bei der Verlegung im offenen Graben). Bei kommunalen Zusammenschlüssen wird auf diese Fördersätze ein Zuschlag von noch einmal 30 % gewährt. Die Verwaltungsvorschrift Breitbandversorgung in der diese Förderung geregelt ist stammt vom 01.08.2015. Wie lange diese Fördersätze noch gelten und wie sich die gesamte Breitbandförderung weiterentwickelt ist aus heutiger Sicht nicht vorhersehbar. Eine Voraussetzung für die Bezuschussung von Baumaßnahmen ist jedoch die Vorlage einer flächendeckenden FTTB Planung. Unabhängig von einem Beitritt zum interkommunalen Verbund „Komm.Pakt.Net“ und um für eventuelle Baumaßnahmen vorbereitet zu sein, sollte daher die bisherige FTTB Planung ergänzt und der hierfür erforderliche Planungsauftrag erteilt werden. Der Gemeinderat beschloss, 1) auf die Mitgliedschaft beim interkommunalen Verbund „Komm.Pakt.Net“ derzeit zu verzichten, 2) die FTTB Planung soll für den bisher ungeplanten Bereich erweitert werden. Die Beauftragung hierfür geht an die Fa. TeleData zum Preis von 5.355 €. Ein entsprechender Antrag auf Bezuschussung der Planung wird von der Verwaltung gestellt werden. 3) Für den Aufbau einer Breitbandinfrastruktur sollen in den kommenden Jahren Mittel im finanziell machbaren Umfang in den Haushalt der Gemeinde Neukirch eingeplant werden. 4. Grundschule Neukirch - Aktueller Sachstand Schulrektorin Frau Dr. Fuoß-Bühler berichtete dem Gremium über den Schulalltag an der Grundschule Neukirch. Neben Rückblick, Statistik, Zusammenarbeit mit den Eltern, das schulische Profil wurden besonders die Themen Evaluationen und Schulentwicklung thematisiert. Die wichtigsten Punkte ersehen Sie aus nachfolgendem Bericht der Schulleitung. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis. 1.2 Gesamtschülerzahlen Entwicklung 2015/16: 96 Schüler/innen und 10 Schüler/innen der Internationalen Vorbereitungsklasse (Flüchtlingskinder der VKL) 2016/17: 105-107 Schüler/innen Die Gesamtzahl der Kinder, auch aufgrund der vorausschauenden Gemeindeentwicklung und der hohen Geburtenrate auch im Blick auf den Kindergartenbericht erlaubt eine aktuelle gesicherte Prognose bis 2025. 1.3 Übergangszahlen Wechsel HWRS/GMS 2014/15 2015/16 zu RS 1.4 Wiederholung und Wechsel 2015/16: von Kl. 2 nach 1: 2 Kinder (freiwillig) von Kl. 2 in Förderschule: 1 von Kl. 2 in Sprachheil / bzw. Kooperation mit Sprachheil: 1 1.5 Inklusion 2016/17 haben wir eine Einzelintegration und eine Kooperation mit der Sprachheilschule Friedrichshafen. 2. Wettbewerbe, Preise und wichtige Veranstaltungen „Inklusion leben“ - „Gemeinsam in Vielfalt leben“ - „Spendenwunschbaum Volksbank“ - Schüler-Wettbewerbe: Volksbank Malwettbewerb Wichtige Veranstaltungen: - 2 Themenelternabende („Lernen lernen“ e.V. und „Bildungsplan 2016“ (Schulamt Markdorf) - Fremdevaluation - Entwicklung des Schul-Info-Flyers - Studierende der PH und des Seminars in Meckenbeuren waren wieder in Ausbildung bei uns - Bläserklasse - Projektzeit, Reitprojekt, Tischtennisprojekt, Internationale Vorbereitungsklasse; das „Lesenetzwerk“ war da ; - Schulwandertag - „5 trifft 4“ Schulübergänger berichten den Viertklässler/innen - Lärmdämmung der Decken im Altbau (Gesundheitsvorsorge für Lehrkräfte und Ganztag) 3. Kollegium und Lehrbeauftragte Im ablaufenden Schuljahr bestand das Kollegium aus 6 Kolleg/innen. Im kommenden Schuljahr erhöht sich dies auf 10 Lehrkräfte. Der Anteil der Teilzeitkräfte steigt auf 50%. Eine Kollegin wird gehen. Lehrbeauftragte, also zeitlich begrenzte Unterstützer/innen bei Unterrichtsausfall sind es 8 Pädagogen. 4. Eltern 4.1 Schulische Zusammenarbeit Wir sind eine moderne Schule, sie verlangt hohes Wissen und Interesse seitens des Gym. 9/ 2 1/ 1 Schulträgers und auch seitens der Eltern zu Pädagogik und Schulleben. Diese sehr engagierten Eltern haben wir! Der diesjährige Elternbeirat unter Vorsitz von Frau Schoch und Herrn Fluck hat sehr gewichtige Themen bearbeitet, z.B. einen tollen Eltern-Themenabend organisiert, ein Eltern-ABC für Schulanfänger-Eltern auf den Weg gebracht, Teilnahme an einer AG zur Entwicklung eines Infoflyers der Schule für zuziehende Familien, Teilnahme an der Fremdevaluation der Schule, Diskussion zur Weltklasse. Die Schule dankt herzlich den beiden Vorsitzenden sowie den Elternvertreterinnen Frau Beck, Frau Göpfert, Frau Schwab, Frau Lämmle, Frau Buchmaier, Frau Kollmann, Frau Hellwig, Herrn Vogt. 4.2 Ferienbetreuung Neben den sehr tollen Ferienspielen gibt es wie in anderen Gemeinden auch Ferienbetreuung, die als einwöchiges Programm angeboten wird. Diesen Sommer laufen 2 Wochen Betreuung, eine ist doppelt voll. 5. Schulisches Lernen Braucht Kontinuität, Rituale, Üben und Wiederholen; individuelle Erfolge erleben; und auch Neugierde bewahren, lernen am Leben, an spannenden Fragen, Abwechslung. Für diese Mischung sorgen wir. 5.1 Schulprofile: Wir haben ein Leseprofil und ein Schulprofil Demokratieerziehung. 5.2 Medienunterricht Medienunterricht bezieht sich auf Hardware aber auch auf den kritischen Umgang mit verschiedensten Medien, auch Büchern, Filmen, Computern. Unsere 9 nutzbaren Laptops sind in einen Medienlehrplan eingebunden. Der Medienunterricht an den Laptops erfolgt in der Regel als mehrwöchige Unterrichtseinheit. Hierbei arbeiten verschieden Kolleg/innen zusammen. Die Kinder lernen z.B. den grundlegenden Umgang mit Textverarbeitung, Internetrecherche, Lernen mit Lernprogrammen. Dabei sitzen sie zu zweit an einem Rechner. 5.3 AGs Es gibt weiterhin eine Musik,-Theater-AG; „Fördern und Fordern“ sowie Medien-Unterricht. 5.5 Kooperation mit Ganztagesbetreuung Weiterhin sehr erfreuliche Zusammenarbeit sowie die Hausaufgabenbetreuung wird wieder von Lehrern unterstützt 5.5 Kooperationen mit Vereinen waren: Bläserklasse Tischtennis Reitprojekt mit Reitverein Achberg 5.6 Schule im Dorf 2015/16 Es fanden statt: Öffentliche Autorenlesung; Nikolausmarkt;, Weihnachtstheater; Fasnetsaktion, Ostermarkt; Dorfputzete, Frühlingsfest Hockstube; Halleneinweihung; öffentliches klassisches Kinderkonzert; Schulsommerfest 5. Asylbewerberunterbringung - Aktueller Stand - Ausblick/weitere Schritte In den vergangenen Monaten sind im Mai 2016 lediglich 15 neue Flüchtlinge dem Bodenseekreis zugeteilt worden. Im Juni wurden sogar nur 10 Personen aufgenommen, wobei jedoch die Prognosen von ca. 70 Personen ausgegangen sind. Im Moment bringt der Bodenseekreis ca. 1800 Flüchtlinge unter. Davon befinden sich ca. 1300 in Regelunterkünften (GU) und noch ca. 300 in Notunterkünften (NU). 200 Personen haben den Status als anerkannte Flüchtlinge und müssten dringend in die Anschlussunterbringung umverteilt werden. Bei den bisherigen Planungen ist man davon ausgegangen, dass der Landkreis ca. 2000 Plätze in 2016 zur Verfügung stellen muss. Ebenfalls ist zurzeit auch der Bundesgesetzgeber sehr aktiv und befindet sich in der Endabstimmung eines neuen Bundesintegrationsgesetzes, welches den Ländern die Möglichkeit geben soll auch anerkannten Flüchtlingen für eine gewisse Zeit den Wohnort vorzuschreiben. Vorgesehen sind in diesem Zuge auch neue Fördermaßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt sowie Leistungskürzungen, wenn Integrationsangebote nicht angenommen werden. 1. Gemeinschaftsunterkünfte und Notfallunterkünfte in Neukirch In diesem Bereich fährt wie oben beschrieben der Landkreis noch zweigleisig. Es ist jedoch klares Ziel die Notunterkünfte abzubauen, da diese sowohl von der humanitären als auch der wirtschaftlichen Seite die schlechteste Form der Unterbringung für den Landkreis darstellt. Zwischenzeitlich wurden die Hallen in Kressbronn, Eriskirch und die Seldner-Halle in Kau geräumt. Voraussichtlich nach der Sommerpause können die Hallen wieder genutzt werden. Neben unserer alten Turn- und Festhalle sind noch die Stadthalle in Tettnang sowie die alte Turn- und Festhalle in Meckenbeuren mit Flüchtlingen belegt. a) die Notfallunterkunft Neukirch (alte Turn-und Festhalle) Hier hat sich einiges getan. Die Belegung der Halle ist bisher in mehreren Tranchen im Beisein unseres Helferkreises erfolgt. 38 Personen befanden sich Anfang Juli in der NU. Die soziale Betreuung findet über einen Sozialarbeiter der Johanninter, einen Alltagsbetreuer und über Mitglieder unseres Helferkreises statt. Kleinere bauliche Verbesserungen wurden zwischenzeitlich durchgeführt z.B. (Einhausung Stromaggregat). Unser Helferkreis bietet ehrenamtlich Sprachgelegenheiten /Sprachkurse an, übernimmt Fahrdienste und versucht bei einer Vielzahl von Alltagsproblemen weiterzuhelfen. Vorgesehen ist im Moment die Belegung der Halle als Notunterkunft bis Frühjahr 2017, vorausgesetzt die Flüchtlingszahlen bleiben auf heutigem Niveau. Es gilt jedoch, dass die Festlegung auf ein verbindliches Ende der Nutzung durch das Landratsamt weiterhin allerhöchste Priorität hat um wie bereits in den vergangenen Sitzungen geschildert die Infrastruktur und Entwicklung der neuen Ortsmitte nicht zu gefährden. b) bebaubare Grundstücke oder verwertbare Liegenschaften, die zur Unterbringung von einer größeren Anzahl von Menschen geeignet sind. Parallel dazu hat die Verwaltung informiert, dass die Erstellung einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) durch den Kreis auf unserem angebotenen Grundstück hinter dem ehemaligen Hobbytimegrundstück zwischenzeitlich untersucht wurde und ein entsprechender Neubau aus Sicht des Landratsamtes weiterhin denkbar ist. Vorstellbar wäre dort ein zweigeschossiges Gebäude mit ca. 500 m² Wohnfläche für 67 Flüchtlinge. Das Gebäude würde überwiegend in Massivhausbauweise erstellt werden und wäre später relativ einfach in Sozialwohnungen mit verschiedenen Grundrissen umnutzbar. Allerdings ist die zeitliche Umsetzung dieser Maßnahme weiterhin unsicher. Die Wahrscheinlichkeit mit den doch zurückgegangenen Flüchtlingszahlen im Moment wird immer höher, dass der Landkreis den vorgesehenen Wohnungsbau weiter hin- ausschiebt bzw. Objekte wieder streicht. Bei den Überlegungen des Landkreises spielt es dabei sicher auch eine Rolle, dass durch die beschleunigten Verfahren beim BAMF die Anerkennung der Flüchtlinge zwischenzeitlich schneller ausgesprochen wird. Mit dem Status der Anerkennung sind die Flüchtlinge in der AUB unterzubringen wofür bekanntlich die Gemeinde entsprechenden Wohnraum zur Verfügung stellen muss. Eine Realisierung des Projektes bei uns wäre nach aktueller Auskunft des Landratsamtes unter günstigsten Umstände 2017 denkbar, vorbehaltlich den bevorstehenden Haushaltsplanberatungen im Kreistag. Es wäre daher darüber nachzudenken, ob die Gemeinde in Bezug auf die erforderliche Unterbringungssituation hier noch lange auf den Landkreis warten kann. Denkbar wäre es ein Geschoss selbst zu verwirklichen und als Plätze der AU zu nutzen. Dem Landkreis kann weiterhin angeboten werden ein zusätzliches Geschoss als GU zu bauen. 2. Anschlussunterbringung und hierfür vorhandene Räumlichkeiten (AUB) In der Anschlussunterbringung wurden die Zahlen aufgrund der rückläufigen Zuweisungen ebenfalls korrigiert. Im Moment geht man davon aus, dass im Jahr 2016 ca. 1500 Flüchtlinge im Bodenseekreis aufzunehmen sind. Diese Zahlen schlagen auch auf die zu erwartenden Flüchtlinge in der AUB durch. Bis Jahresende sollte Neukirch nach den alten Zahlen 31 Plätze zur Verfügung stellen. Nach den neuen nach unten korrigierten Zugangszahlen sind dies nur noch 25 Plätze wovon 9 bereits in 2015 belegt wurden. In der Argenstraße wurde dem Landratsamt bereits vor kurzem weitere 2-3 freie Plätze gemeldet und in Wildpoltsweiler ist ab August ebenfalls die Belegung von 10 weiteren Plätzen im Rahmen der AUB möglich. Es ist daher davon auszugehen, dass nach den aktualisierten Prognosen Neukirch Ende 2016 nur geringfügig unter den geforderten Belegungszahlen in der AUB bleibt. (im Moment -3 Plätze) Fazit / weitere Überlegungen Derzeit steigen die Zugangszahlen nach Baden-Württemberg wieder an, sie liegen im Moment bei ca. 3.000 Personen monatlich. Bei einem Bevölkerungsanteil des Bodenseekreises in Baden-Württemberg von 2,3% müsste der Bodenseekreis mit ca. 70 Personen monatlich rechnen. Nachdem die Grenzen in Südosteuropa weitgehend dicht sind, gewinnt die „Lampedusa-Route“ wieder an Bedeutung. Wir gehen also weiter von steigenden Zahlen aus – in welchem Umfang ist natürlich schwer zu prognostizieren. Es ist daher aus Sicht der Verwaltung geboten bereits jetzt an die Anschlussunterbringung in 2017 zu denken. Im Jahr 2017 ist bei gleichbleibenden Zuweisungszahlen durch das Landratsamt wie in 2016 Platz für weitere 20 Flüchtlinge im Rahmen der AUB notwendig. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Verweildauer der Flüchtlinge in Neukirch durch die geplanten Rechtsänderungen/Wohnsitzauflage (Bundesintegrationsgesetz und dann mögliches Landesgesetz/RVO) voraussichtlich immer länger werden wird. Es ist daher auch nach unserer neuen Sammelunterkunft in Wildpoltsweiler weiter dringend Wohnraum für die AUB notwendig, welcher spätestens im Herbst 2016 geplant werden muss. Da seitens des Landkreises wie dargestellt im Moment keine verbindliche Zusage über den Bau einer GU an dem Standort nahe Hobbytime getroffen werden kann ist es an der der Gemeinde abzuklären, ob sie die Fläche eventuell selbst zur Bebauung als Flüchtlingsunterkunft nutzen möchte. Dies natürlich in kleinerem Rahmen wie der Landkreis auf nur einem Geschoss allerdings nach ähnlichem Grundriss um sowohl eine spätere Aufstockung (eventuell auch durch den Landkreis) wie Umnutzung des Gebäudes zu ermöglichen. Das Gebäude könnte im ersten Schritt für ca. 24 Personen ausgelegt werden. Damit wäre nach heutigem Stand der zu erwartende Platzbedarf im Rahmen der AUB für 2017 (-3 Plätze + 20 Plätze 2017, also gesamt 23 Plätze gedeckt). Der Gemeinderat fasste über den vorliegenden Sachstand Beschluss. Die Verwaltung wird die beim Landratsamt bereits vorliegende Baugrunduntersuchung sowie die angedachten Grundrisse und Schnitte zur geplanten GU auf dem nördlichen Teil des Flst. Nr. 152/2 einholen. Im Herbst 2016 können die weiteren Planungen des Landratsamtes für 2017 und die Grundrisse und Schnitte der geplanten GU vorgestellt werden. Sollte das Landratsamt im Herbst von einer Bebauung Abstand nehmen wird die Gemeinde sich an diesem Standort mit dem Neubau eines Gebäudes im Rahmen der AUB intensiv befassen. Insgesamt wird zunächst jedoch abgewartet, wie sich die Zugangszahlen entwickeln werden. 6. Anfragen, Bekanntgaben, Verschiedenes Frau Bettina Weber, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler und 2. Bürgermeisterstellvertreterin gab Ihren Rücktritt vom Amt als Gemeinderätin bekannt. Die Verabschiedung findet in der nächsten Gemeinderatssitzung am 26. September 2016 statt.