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überzeugend Bis Ins Detail: Die Bausteine Und Ihre Leistungskriterien

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Überzeugend bis ins Detail: Die Bausteine und ihre Leistungskriterien SLP-Existenzschutz – Die Bausteine im Überblick Baustein 1 Absicherung bei Invalidität durch Unfälle (Unfallrente) Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % als Folge eines Unfalls, bestimmter Infektionskrankheiten oder einer Impfschädigung nach einer Schutzimpfung kommt die vereinbarte Rente zur Auszahlung. Baustein 2 Absicherung bei Organschäden durch Unfälle und Krankheiten (Organrente*) Wird durch einen Unfall oder eine Krankheit ein Organ zu einem fest definierten Grad geschädigt und resultiert hieraus eine dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigung, kommt die vereinbarte Rente zur Auszahlung. Die vereinbarte Rente wird auch bei der Diagnose »Demenz« ab Schweregrad 5 nach der Global Deterioration Scale nach Reisberg geleistet. Baustein 3 Absicherung bei Verlust von Grundfähigkeiten (Grundfähigkeitenrente*) Bei Verlust von Grundfähigkeiten, wie z. B. Sehen, Hören, Sprechen, Orientierung und schwerwiegenden Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates, kommt ab einem fest definierten Grad der Beeinträchtigung die vereinbarte Rente zur Auszahlung. Baustein 4 Absicherung bei Krebserkrankungen (Krebsrente*) Falls eine Krebserkrankung eintritt, kommt die vereinbarte Rente zur Auszahlung. Die Dauer der Rentenleistung richtet sich hierbei nach dem Stadium und Schweregrad der Erkrankung und kann unter Umständen zeitlich befristet sein. Baustein 5 Absicherung bei Pflegebedürftigkeit (Pflegerente) Bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe I) kommt die vereinbarte Rente zur Auszahlung. Baustein Plus Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall Bei Tod der versicherten Person, während des Bezugs einer zeitlich unbefristeten Rente aus dem SLP-Existenzschutz Plus, wird die Rentenleistung bis zu einem Gesamtbezugszeitraum von zehn Jahren weiter an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Zusätzlich erhalten die Hinterbliebenen eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten. Swiss Life Partner Service- und Finanzvermittlungs GmbH Zeppelinstraße 1 85748 Garching b. München Telefon 089 38109-1612 Telefax 089 38109-4694 [email protected] www.swisslife-weboffice.de Bei Tod der versicherten Person durch einen Unfall, ohne bisherigen Bezug einer Rente aus dem SLP-Existenzschutz Plus, erhalten die Hinterbliebenen eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten. 3790/08.2015 *W  artezeiten: Eine Leistung aus der Organrente, Grundfähigkeitenrente oder Krebsrente ist möglich für die Folgen von Erkrankungen, die nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten, vom Vertragsbeginn gerechnet, erstmals aufgetreten sind. Für Leistungsansprüche aufgrund von Multiple Sklerose beträgt die Wartezeit zwölf Monate. So fängt Zukunft an. Amtsgericht München HRB 111062 IHK-VV-Register: D-JWNS-F5XWB-75 IHK-FAV-Register: D-F-155-VBSY-44 Geschäftsführer: Stefan Hafner, Thomas Hübner Nichts ist wertvoller als Ihre Zukunft Der SLP-Existenzschutz, der hilft, wenn Sie nicht mehr leistungsfähig sind. Schutz für das Wichtigste im Leben: Sie Nichts ist so wertvoll wie Ihre Zukunft. Deshalb bieten der SLP-Existenzschutz und SLP-Existenzschutz Plus Ihnen eine Absicherungsmöglichkeit gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, Organschäden, Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit und Krebserkrankungen. Gemacht für den Fall der Fälle Gut, wenn auch in Zukunft alles nach Plan läuft. Wenn aber doch etwas Unvorhergesehenes passiert, muss das nicht das Ende von Zukunftsplänen sein. Damit die finanzielle Existenz im Fall eines Unfalls, beim Verlust von Grundfähigkeiten, bei Pflegebedürftigkeit, Organschäden oder einer Krebserkrankung nicht gefährdet ist, braucht es die richtige Absicherung. Eine Absicherung, die mit einer monatlichen Rente das Einkommen sichert: der SLP-Existenzschutz. Schutz für Ihre Familie Eine Krankheit oder ein Unfall kann Ihr wertvollstes Gut – Ihre Gesundheit – in Gefahr bringen. Die unmittelbaren gesundheitlichen Folgen sind schon schlimm genug. Oft kommen noch weitreichende finanzielle Einbußen hinzu. Für die eigene Zukunft – und die der Familie. Wenn bei Einschränkung oder Verlust der Arbeitskraft der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden oder Ausbildung bzw. Studium nicht abgeschlossen werden können, braucht die finanzielle Existenz eine andere Grundlage: den SLP-Existenzschutz. Das ganze Paket des SLP-Existenzschutzes Wertvolle Leistungen für Ihre Zukunft – flexibel und fair Baustein 1 Baustein 2 Baustein 3 Absicherung bei Invalidität durch Unfälle (Unfallrente) Absicherung bei Schädigung von Organen durch Unfälle und Krankheiten (Organrente) Absicherung bei Verlust der Grundfähigkeiten (Grundfähigkeitenrente) Baustein 4 Baustein 5 Baustein Plus Absicherung bei Krebserkrankungen (Krebsrente) Absicherung bei Pflegebedürftigkeit (Pflegerente) Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall Ihr SLP-Existenzschutz mit fünf Bausteinen Mit fünf kompakten Leistungsbausteinen sichert Sie der SLP-Existenzschutz gegen die finanziellen Folgen: – von Unfällen und bestimmten Infektionskrankheiten, schon ab einem Invaliditätsgrad von 50 % (Baustein 1) – von schweren Schädigungen eines wichtigen Organs (z. B. Gehirn, zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren, Herz oder Leber) durch Unfälle oder Krankheiten und bei Demenz ab Schweregrad 5 nach der Global Deterioration Scale nach Reisberg (Baustein 2) – bei Verlust von Grundfähigkeiten (z. B. Sehen, Hören, Sprechen) und bei schwerwiegenden Störungen des Stütz-/Bewegungsapparates (Baustein 3) – bei Eintritt einer bösartigen Krebserkrankung (Baustein 4) – bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit, schon ab Pflegestufe I (Baustein 5) Das Plus an Sicherheit für Hinterbliebene: Ihr SLP-Existenzschutz Plus Der optionale SLP-Existenzschutz-Baustein Plus sorgt durch eine Einmalleistung und eine Weiterführung der Rentenzahlung für die Absicherung der Hinterbliebenen. – Bei Tod der versicherten Person, während des Bezugs einer zeitlich unbefristeten Rente aus dem SLP-Existenzschutz Plus, wird diese Rentenleistung bis zu einem Gesamtbezugszeitraum von zehn Jahren weiter an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Zusätzlich erhalten die Hinterbliebenen eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten. – Bei Tod der versicherten Person durch einen Unfall, ohne dass bisher eine Rente aus dem SLP-Existenzschutz Plus bezogen wurde, erhalten die Hinterbliebenen eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten. Wichtiger Hinweis für alle Bausteine: Die Leistungsbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Rente im Leistungsfall Sie erhalten die monatliche Rente in vereinbarter Höhe, sobald eines der fünf definierten Leistungskriterien eintritt. Treten mehrere Kriterien gleichzeitig ein, wird die Rente nur einmal fällig. Die Dauer der Rentenzahlung können Sie dabei selbst bestimmen, wählen Sie zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Rentenzahlung bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres. Besonders flexibel – Rentenhöhe: Die Höhe der Rente im Leistungsfall bestimmen Sie selbst (zwischen 500 Euro und 3.000 Euro). – Erhöhungsoption: Eine Erhöhung der versicherten Rente um 500 Euro ist einmalig und bis zum 45. Lebensjahr möglich (sofern noch keine Leistungen aus dem SLP-Existenzschutz bezogen wurden). – Rentendauer: Die Dauer der Auszahlung bestimmen Sie, wahlweise lebenslang oder bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres. – Beitrags-/Summendynamik: Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz während der Laufzeit dynamisch anzupassen. – Leistungsdynamik: Es besteht zudem die Möglichkeit, die Höhe der Rente im Leistungsfall dynamisch anzupassen. Besonders fair – Einfache Tarifierung: Es erfolgt keine Einteilung in Berufsgruppen. – Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit: Bei Arbeitslosigkeit kann der Vertrag für bis zu sechs Monate beitragsfrei gestellt werden. – Update-Garantie: Zukünftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil. – Kündigungsverzicht: Auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet der Versicherer. – Volle Rente im Leistungsfall: Leistungen anderer gesetzlicher oder privater Versicherungen werden nicht angerechnet. – Zusätzliche Absicherungsmöglichkeit: Der Einschluss des Plus-Pakets schützt die Hinterbliebenen. Besonders leistungsstark – Mitversicherung von Infektionen bei der Unfallrente: Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Unfallrente auch bei einer aus folgenden Infektionskrankheiten resultierenden, mindestens 50 %igen Invalidität, auch wenn sie durch Tierbisse oder Insektenstiche verursacht werden (einer Infektion gleichgestellt sind Impfschäden durch Schutzimpfungen): Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echinokokkose, Gürtelrose/ Windpocken, Kinderlähmung (Poliomyolitis), Fleckfieber, Frühsommer-Menigoenzephalitis (FSME), Gelbfieber, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Ringelröteln (Fifth Disease), Scharlach, Schlaf-/Tsetse-Krankheit, Tularämie (Hasenpest), Typhus/Paratyphus, Wundinfektionen, Blutvergiftungen Tollwut, Wundstarrkrampf – Mitversicherung von Demenz bei der Organrente: Bei der Diagnose »Demenz« erfolgt die Rentenleistung ab einem Schweregrad 5 (mittelschwere kognitive Leistungseinbußen) nach der Global Deterioration Scale nach Reisberg.