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Amt für Umwelt
Bodenbelastungsgebiet «Elsässli» Derendingen Belastungssituation, Gefährdung und Massnahmen In diesem Merkblatt beschreibt das Amt für Umwelt die Belastungs- und Gefährdungssituation der Gärten im «Elsässli» und gibt Massnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefährdungen bekannt.
Geschichte der Gartennutzung im «Elsässli» Die Liegenschaften im «Elsässli» wurden zwischen 1880 und 1912 erstellt, haben also eine über 100-jährige gemeinsame Geschichte als ehemalige Arbeitersiedlung der damaligen Kammgarnspinnerei Derendingen resp. später der Schöller Textil AG. Zu jedem Haus gehört ein grosser Hausgarten, der während vieler Jahrzehnte der Selbstversorgung diente und intensiv genutzt wurde. Zu einem frühen, nicht mehr bekannten Zeitpunkt wurden Gartenwege und -flächen (z.B. für Kaninchenställe), aber auch Hausplätze mit Teerplatten befestigt. Diese stammten von einer ausgedienten, ehemaligen Dachabdichtung der Shed-Hallen der Kammgarnspinnerei. Nach ersten Hinweisen auf hohe Bodenbelastungen führte das Amt für Umwelt 2011 Abklärungen zur Belastungs- und Gefährdungssituation durch. Diese zeigen, dass als Folge der verwendeten Teerplatten die Gärten im Elsässli flächendeckend sehr stark durch Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) belastet sind und dass die jahrzehntelange, intensive Gartennutzung zu einer starken Belastung der Böden durch die Schwermetalle Blei und Zink geführt hat.
Bodenbelastung und Empfehlung für einen Bodenaustausch Die Belastungssituation der Gartenböden im «Elsässli» (Details siehe Kasten 1) verpflichtet den Kanton, eine Gefährdungsabschätzung hinsichtlich direkter Bodenaufnahme und Nahrungspflanzenanbau durchzuführen. Trotz den kleinräumig unterschiedlich hohen Schadstoffbelastungen ergibt sich aus dieser Abschätzung ein einheitliches Ergebnis. Für das gesamte «Elsässli» wird somit ein einheitlicher Massnahmenkatalog formuliert, differenziert nach Altersklassen und Nutzungen. Die Massnahmen und Handlungsanweisungen werden in der Folge detailliert erläutert. Die nachhaltigste Lösung ist ein vollständiger Austausch des schadstoffbelasteten Bodens. Dies ermöglicht eine gefährdungsfreie, uneingeschränkte Nutzung der Gärten. Wir empfehlen daher allen Grundeigentümern, einen Bodenaustausch vorzunehmen.
Mit einem Bodenaustausch der obersten 40 cm Boden kann die Gefährdung beseitigt werden. Die Anforderungen, die sich an einen Bodenaustausch stellen, können beim Amt für Umwelt angefragt werden. Kasten 1
Belastungssituation und Ursachen Zur Untersuchung der Belastungen der Böden wurden 20, für die Gärten des «Elsässli» repräsentative Situationen ausgewählt und insgesamt über 50 Bodenproben sowie mehrere Materialproben analysiert. Die Beurteilung der Ergebnisse erfolgte auf der Grundlage der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12). Die Gartenböden im «Elsässli» sind hoch mit den Schadstoffen PAK, Blei und Zink belastet. Die Schadstoffbelastungen schwanken gleichermassen innerhalb jedes Gartens stark, in einem kleinräumigen, unregelmässigen Muster. Die PAK-Belastung in den obersten 40 cm der Gartenböden übersteigt flächendeckend mindestens den Prüfwert (siehe Kasten 2) gemäss VBBo sowie punktuell den Sanierungswert gemäss VBBo. Die PAKBelastung stammt von den ehemals als Weg- und Platzbefestigung eingesetzten Teerplatten, die einen sehr hohen PAK-Gehalt (über 50g/kg Teer) aufweisen. Durch laufendes Verwittern sowie durch Rückstände nach Entfernen der Teerplatten gelangten bedeutende Mengen von Teerstücken auf den Boden, die anschliessend durch Gartenarbeiten verkleinert und mit dem Boden intensiv vermischt wurden. Die Belastung durch die Schwermetalle Blei und Zink in den obersten 40 cm der Gartenböden übersteigt flächendeckend mindestens den Richtwert gemäss VBBo sowie punktuell den Prüfwert gemäss VBBo. Die Blei- und Zink-Belastungen kommen von der jahrzehntelangen intensiven Gartenbewirtschaftung, insbesondere durch Ascheeintrag (im «Elsässli» wurde lange Zeit mit Holz geheizt und gekocht), Verbrennen von Abfällen, Holzanstriche (Bleiweiss), Hilfsmitteleinsatz und Anreichern der Schadstoffe durch Kompostierung.
BODENBELASTUNGSGEBIET «ELSÄSSLI» DERENDINGEN
MERKBLATT AMT FÜR UMWELT
Gefährdung durch direkten Bodenkontakt im Garten (Bodenaufnahme) Ein akutes Gesundheitsrisiko besteht nicht. Die PAKBelastung der Gartenböden im «Elsässli» muss jedoch bei wiederholtem Bodenkontakt als gesundheitsgefährdend eingestuft werden.
Tiere: Eine Gesundheitsgefährdung von Tieren durch direkte Bodenaufnahme beim Aufenthalt auf dem Boden und beim Fressen von Boden kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Schadstoffe können über den Mund (v.a. Kinder beim Spielen), über die Haut (Aufenthalt auf dem Boden mit blosser Haut, Gärtnern) oder beim Einatmen von aufgewirbeltem Staub bei trockenem Boden in den Körper gelangen. Bei chronischer Belastung kann die PAK-Belastung krebserregend wirken und sie steht im Verdacht, erbgutschädigend zu sein. PAK entfetten die Haut, führen zu Hautentzündungen und können Hornhautschädigungen hervorrufen sowie die Atemwege, Augen und den Verdauungstrakt reizen.
Massnahmen Regelmässiger direkter Bodenkontakt soll unterbunden werden. Als Schutzmassnahme für Tiere vor einer Gesundheitsgefährdung wird empfohlen: Verzicht auf die Haltung von Nutztieren (inkl. Kleintiere wie Kaninchen und Hühner); keine Schlaf- und Ruheplätze für Haustiere direkt auf den belasteten Böden einrichten.
Auch Tiere können beim Aufenthalt auf dem Boden (Schlafen, Verdauen) und beim Fressen vom Boden Schadstoffe über die Haut und den Mund aufnehmen.
Kasten 2
Kinder bis 12 Jahre sind beim regelmässigen Aufenthalt und Spielen in den Gärten des «Elsässli» einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt, dies auch auf Rasenflächen. Massnahmen Direkter Bodenkontakt muss verhindert werden. Als Schutzmassnahme für Kinder bis 12 Jahre vor einer Gesundheitsgefährdung gilt: Kein Aufenthalt auf den Gartenböden und Rasenflächen, sondern nur auf versiegelten oder sanierten Böden.
Jugendliche und Erwachsene: Eine Gesundheitsgefährdung von Jugendlichen und Erwachsenen bei direkter Bodenaufnahme in den Gärten des «Elsässli» kann nicht ausgeschlossen werden. Massnahmen Als Schutzmassnahme für Jugendliche und Erwachsene vor einer Gesundheitsgefährdung gilt: Schutz vor direktem Bodenkontakt beim Aufenthalt im Garten, insbesondere auch beim Gärtnern (körperbedeckende Kleidung, Handschuhe und Schuhwerk; als Schutz vor Staub nur bei befeuchtetem Boden gärtnern).
Bodenbelastungswerte (siehe Grafik) Die eidgenössische Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) gibt drei Bodenbelastungswerte vor: Wird ein Richtwert der VBBo überschritten, bedeutet dies, dass die Bodenfruchtbarkeit, also die Gesundheit des Bodens, langfristig nicht mehr gewährleistet ist. Der Kanton muss in einem solchen Fall dafür sorgen, dass die Belastung nicht weiter ansteigt. Eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen, Tiere und Pflanzen liegt nicht vor. Es gibt jedoch Beschränkungen für die Wiederverwendung von Bodenaushub, um eine Verschleppung der Belastung in unbelastete Gebiete zu vermeiden. Wird ein Prüfwert der VBBo überschritten, muss der Kanton prüfen, ob die Bodenbelastung Menschen, Tiere oder Pflanzen konkret gefährdet. Hierzu dient das Handbuch «Gefährdungsabschätzung und Massnahmen bei schadstoffbelasteten Böden». Ist eine konkrete Gefährdung vorhanden, muss die Nutzung des Bodens eingeschränkt werden. Die Massnahmen müssen gewährleisten, dass eine Gefährdung in jedem Fall ausgeschlossen werden kann (Schutz der Schwächsten). Wird ein Sanierungswert der VBBo überschritten, gilt die aktuelle Nutzung als gesundheitsgefährdend für Mensch, Tier oder Pflanze und es gilt ein Nutzungsverbot.
BODENBELASTUNGSGEBIET «ELSÄSSLI» DERENDINGEN
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Gefährdung durch belastete Nutzpflanzen (Nahrungspflanzenanbau) Pflanzen können über ihre Wurzeln Schadstoffe aus dem Boden aufnehmen; sie tun dies in sehr unterschiedlichem Masse abhängig von der Pflanzenart und den Schadstoffen. In den Gärten des «Elsässli» ist die Schadstoffaufnahme in die Pflanzen für den Schadstoff Blei relevant. Die hohe PAK-Belastung der Gartenböden hat keine Auswirkungen auf die Qualität der angebauten Nutzpflanzen, wegen der geringen PAK-Aufnahme durch Pflanzen.
Massnahmen Es wird empfohlen, auf den Anbau von Gemüse mit hoher Blei-Aufnahme zu verzichten – übriges Gemüse und Obst kann weiterhin angebaut werden. Alles Gemüse und Obst soll vor dem Verzehr gut gewaschen und/oder geschält werden.
Blei kann eine chronische Vergiftung hervorrufen, die sich unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung und Defekten der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur zeigt.
Gemüse mit hoher Blei-Aufnahme
Beim regelmässigen Verzehr von Pflanzen mit hoher Blei-Aufnahme kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Der Anbau von Pflanzen mit mittlerer und geringer Blei-Aufnahme ist hingegen ohne Gefährdung möglich. Voraussetzung hierbei ist, dass das angebaute Gemüse und Obst gründlich gewaschen und/oder geschält wird, um anhaftenden Boden zu entfernen.
Kresse, Blattsalate, Nüsslisalat, Mangold, Spinat, alle Kohlgemüse, Broccoli, Karotten, Knollensellerie, Rettich, Radieschen, Lauch Gemüse mit mittlerer Blei-Aufnahme Kartoffeln, Kohlrabi, Randen, Schwarzwurzel, Zwiebel, Stangensellerie Gemüse / Obst mit geringer Blei-Aufnahme Aubergine, Gurke, Peperoni, Tomate, Zucchetti, Zuckermais, Bohnen, Erbsen, Beerenobst, Kernobst, Steinobst
Schadstoffbelastung im Boden Richtwert
Bodenfruchtbarkeit langfristig gewährleistet
Prüfwert
Bodenfruchtbarkeit gefährdet, jedoch keine Gefährdung von Mensch, Tier und Pflanzen
Sanierungswert
Gefährdung von Mensch, Tier und Pflanzen möglich
Konkrete Gefährung von Mensch, Tier und Pflanzen gegeben
BODENBELASTUNGSGEBIET «ELSÄSSLI» DERENDINGEN
Gefährdungssituation auf Teerplätzen und -wegen Die Teerplatten wurden nebst der Befestigung von Wegen und Plätzen in den Gärten auch als Hausplätze und Hausumrandungen verarbeitet. Teile davon sind vielerorts noch vorhanden. Die Teerplatten weisen sehr hohe PAK-Gehalte auf. In Analogie zum PAK-belasteten Boden geht bei wiederholtem direktem Körperkontakt von den Teerplatten eine Gesundheitsgefährdung aus, sowohl für Menschen jeden Alters wie für Tiere. Mit einer vollständigen Entfernung der noch verbliebenen Teerplatten können diese weiterhin wirksamen Schadstoffquellen und die davon ausgehende Gesundheitsgefährdung beseitigt sowie weitere Bodenverunreinigungen verhindert werden. Massnahmen Als Schutzmassnahme für Kinder bis 12 Jahre vor einer Gesundheitsgefährdung gilt: Kein Aufenthalt und Spielen auf den Teerplätzen und -wegen.
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Umgang mit Bodenaushub Bei Gartengestaltungen oder dem Erstellen von Kleinbauten wird in der Regel Boden ausgehoben. Die Gartenböden im «Elsässli» sind in den obersten 40 cm über dem Prüfwert mit Schadstoffen belastet. Damit gelten sie als stark belasteter Boden und werden beim Aushub zu Abfall, der entsprechend den Vorgaben der Technischen Verordnung über Abfälle TVA des Bundes fachgerecht entsorgt werden muss. Die Schadstoffbelastung der Gartenböden ist aufgrund der Bodenuntersuchung «Elsässli» bekannt; Bauherren müssen im Hinblick auf die Entsorgung keine weiteren Untersuchungen mehr durchführen. Massnahmen Der anfallende Bodenaushub der obersten 40 cm der Gartenböden im Elsässli wird als stark belastet klassiert. Er darf nicht weiter verwendet, sondern muss als Abfall fachgerecht entsorgt werden. Das Amt für Umwelt erteilt weitere Informationen.
Als Schutzmassnahme für Jugendliche und Erwachsene vor einer Gesundheitsgefährdung gilt: Beim Aufenthalt auf Teerwegen und Plätzen soll der direkte Hautkontakt durch geeignetes Schuhwerk vermieden werden. Wir empfehlen allen Grundeigentümern, die Teerplatten als unvermindert wirksame PAK-Quelle zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Die Schadstoffbelastung der Gartenböden im «Elsässli» wird gemäss § 299 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB; BGS 211.1) im Grundbuch angemerkt mit dem Vermerk «Bodenbelastungsgebiet Elsässli». Das Bau- und Justizdepartement führt gemäss §132 GWBA ein Verzeichnis über schadstoffbelastete Böden (VSB). Die Schadstoffbelastung der Gartenböden im «Elsässli» wird mit dem Vermerk «Bodenbelastungsgebiet Elsässli» ins VSB eingetragen.
Weitergehende Informationen Amt für Umwelt Abteilung Boden Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn Telefon 032 627 24 47 Telefax 032 627 76 93
[email protected] www.afu.so.ch 39447 3/12
Anmerkung im Grundbuch / Eintrag im Verzeichnis über schadstoffbelastete Böden (Bodenbelastungsgebiet)