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Klaus Hempel
17.01.2017
BVerfG NPD-Urteil mit Reaktionen Unverhohlene Freude bei den anwesenden Funktionären der NPD, Enttäuschung dagegen bei den Vertretern der Bundesländer. So in etwa lassen sich die Reaktionen auf das Urteil zusammenfassen. Ralf Jäger SPD, Innenminister von Nordrhein-Westfalen, tut sich erkennbar schwer mit der Entscheidung. Ralf Jäger: Es irritiert einen Demokraten, dass eine solche Partei erst dann verboten wird, wenn sie tatsächlich schon eine unmittelbare Gefahr darstellt. Das könnte auch mal zu spät sein. In ihrem Urteil haben die Richter der NPD zwar eine verfassungsfeindliche Haltung bescheinigt. Dennoch sei ein Verbot nicht gerechtfertigt, da die NPD im Moment nicht das Potenzial habe, ihre politischen Ziele umzusetzen. Parteichef Frank Franz reagierte zufrieden auf das Urteil. Oberstes Ziel sei es gewesen, nicht verboten zu werden. Dass die NPD verfassungsfeindlich sei, streitet er ab. Frank Franz: Die NPD verfolgt keine verfassungsfeindlichen Ziele. Wir wollen weder die Demokratie noch den Rechtsstaat beseitigen, sondern wir wollen dem Volk wieder zu seinem Recht verhelfen. Im Urteil liest sich das allerdings völlig anders. Die NPD ist danach eine rassistische, antisemitische Partei, die sich gegen die Verfassung und damit den Rechtsstaat stellt. Programmatisch steht sie der NSDAP unter Adolf Hitler nahe, auch das lässt sich im Urteil nachlesen. Eine wichtige Feststellung, meint Markus Ulbig CDU, Sachsens Innenminister und Vorsitzender der Innenministerkonferenz. Markus Ulbig: Durch die Entscheidung heute ist erst mal ganz klar herausgekommen, es handelt sich um eine verfassungsfeindliche Partei, die Nähe, die Wesenverwandschaft zum Nationalsozialismus ist deutlich geworden. Und all das, was wir an Beweisen eigentlich vorgetragen haben, ist auch entsprechend gewürdigt worden.
Klaus Hempel
17.01.2017
Ähnlich äußerte sich Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von RheinlandPfalz und amtierende Bundesratspräsidentin. Nun gehe es darum, das Urteil sorgfältig zu analysieren. Malu Dreyer: Wir werden jetzt das Urteil auswerten und wir werden all die Fragen, die uns wichtig sind, beispielsweise die Parteienfinanzierung, aber eben auch die Frage, was bedeutet es, wenn eine Partei deutlich verfassungsfeindlich ist, was bedeutet es für Mitglieder, die bestimmt Positionen anstreben? Das müssen wir jetzt erst mal auswerten und dann auch entsprechende Schritte vornehmen. In ihrem Urteil haben die Verfassungsrichter angedeutet, dass man verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung abschneiden könnte. Dafür müsste allerdings das Grundgesetz geändert werden. Sollte dies geschehen, werde sich die NPD vor Gericht dagegen zu Wehr setzen, kündigte ihr Anwalt Peter Richter an. Peter Richter: Falls tatsächlich in dieser Hinsicht irgendwelche Gesetze beschlossen würden, würden wir die selbstverständlich auch hier wieder einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle zuführen. Also unsere Gegner sollen sich nicht darauf freuen, dass der NPD in absehbarer Zeit der Geldhahn zugedreht werden kann. Sollte die Parteienfinanzierung tatsächlich geändert werden, dürfte eines jedenfalls sicher sein: ein weiteres Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit Beteiligung der NPD. Klaus Hempel, Karlsruhe.