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D/2/15,16,18 Und D/3/16-18

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    August 2018
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INW - Ingenieur- und NaturWissenschaften Laborordnung für das mechanische, thermische und chemische VT-Labor Ohne eine entsprechende Sicherheitsbelehrung dürfen keine Arbeiten mit Gefahrenstoffen und Anlagen innerhalb dieser Labore durchgeführt werden! Verhalten im Labor Gefahrenstoffverordnung: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/Gefahrstoffverordnung.html Grundsätzliches « Das Betreten des Labors ist nur autorisierten Personen gestattet. Diese Personen müssen über das Verhalten in Brand-, Havarie- und Alarmfällen unterwiesen sein « Jeder Mitarbeiter hat sich so zu verhalten, dass er weder sich noch andere gefährdet und Sachschäden vermeidet « Im Umgang mit Gefahrstoffen ist die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe nach Gef.Stoff.V. § 14 einzuhalten (Chemikalien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein) « Die Entsorgung von Gefahrenstoffen findet durch gekennzeichnete Behälter statt « Jeder Unfall bzw. jede Störung oder Auffälligkeit ist umgehend beim Laborverantwortlichen anzuzeigen « Hinweise zur Brandschutzordnung bzw. Not- und Alarmplan sind zu beachten (s. Aushang Flure) « Die Arbeitsplätze sind ausschließlich dem vorgesehenen Zweck entsprechend zu nutzen « Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten « Anlagen und Geräte dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn man sich von der Schadenund Mängelfreiheit der Einrichtung überzeugt hat « Vor jedem Praktikum müssen die entsprechenden Betriebsanweisungen verstanden worden sein (http://web.hs-merseburg.de/~ag-verfa/) « Zum Arbeitsschluss ist zu kontrollieren, ob elektrische Geräte aus- bzw. ordnungsgemäß geschaltet, Chemikalien gesichert abgestellt und Medienleitungen verschlossen sind Gefahrenvorbeugung « Labortüren müssen geschlossen bleiben! « Essen, Trinken und Rauchen sind im Labor nicht gestattet « Im Labor ist das Tragen eines Laborkittels aus Baumwolle und festes Schuhwerk Pflicht « Bei Arbeiten mit Chemikalien, … o ist eine geeignete Schutzbrille zu tragen! o muss die Laborlüftung angeschaltet sein (Fenster geschlossen!) o müssen vorher die Sicherheitsdatenblätter verstanden worden sein! o müssen diese so gelagert werden, dass ein Missbrauch verhindert wird « Persönliche Accessoires sind außerhalb des Labors aufzubewahren « Schwangeren ist das Arbeiten mit Gefahrenstoffen Gef.Stoff.V. § 3 untersagt!!! -- LABORORDNUNG -- Seite 1/2 INW - Ingenieur- und NaturWissenschaften Laborordnung für das mechanische, thermische und chemische VT-Labor Bei Gefahren 1. Ruhe bewahren!!! 2. Unfallstelle sichern 3. Auf eigene Sicherheit achten Notruf: 112 Pforte: 03461 46 2666 4. Personen aus Gefahrenzone bringen 5. Notruf absetzen! 5.1 Gefährdung schildern Wo geschah es? - Einrichtung; Ort; Straße; … Was geschah? - Erkrankung, Brand; weitere Gefahren; … Wie viele Verletze? Welche Art von Verletzung? - Bewusstlosigkeit; … Warten auf Rückfragen 5.2. Pforte benachrichtigen (zur Einweisung der Rettungskräfte) 6. Geschädigte Person versorgen - Wärmedecke; stabile Seitenlage; Reden; … 7. Brand bekämpfen - CO2-Löscher neben Labortür - Schaumlöscher im Flur, gegenüber Labortür - keine Aufzüge benutzen!!! 8. Sammelplatz aufsuchen - Parkplatz hinter Hauptgebäude -- LABORORDNUNG -- Seite 2/2