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Diensthaftpflichtversicherung und Kasernendeckung
Damit Sie ein dienstliches Missgeschick nicht teuer zu stehen kommt.
Wir schützen Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines dienstlichen Missgeschicks. Schutz für Soldatinnen und Soldaten vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzforderungen des Dienstherrn. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Das entspricht unserem Rechtsempfinden und ist ein in Gesetzen verankerter Grundsatz. Auch Soldatinnen und Soldaten sind hiervon nicht ausgenommen. Die Rechtslage Nach § 24 Abs. 1 Soldatengesetz haftet der Soldat dem Bund gegenüber für Schäden, die er dem Bund direkt zugefügt hat. Aber auch wenn der Bund aufgrund einer Pflichtverletzung eines seiner Bediensteten einem Dritten Schadenersatz leisten muss, kann er seine Entschädigungsaufwendungen von dem Bediensteten zurückverlangen (Regressanspruch des Bundes). Viele Bundeswehrangehörige werden bei den jedes Jahr anfallenden Zehntausenden von Schadenfällen durch die Wehrbereichsverwaltungen zu Schadenersatzleistungen herangezogen. Die Schaden- und Regressforderungen und die damit verbundenen finanziellen Folgen sind nicht unerheblich.
Kasernendeckung Mit unserer „Kasernendeckung“ ist Ihr persönliches Hab und Gut in dienstlichen Unterkünften in Kasernen in Deutschland und im Ausland sowie in Kabinen von Schiffen der Deutschen Marine bestens versichert. • Versicherungsschutz besteht bis 10.000 Euro. • Wertsachen inkl. Bargeld sind bis 500 Euro versichert. • Versicherungsschutz besteht gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen zum Beispiel durch Brand, Einbruchdiebstahl und Raub.
Der Dienstherr verzichtet zwar aus Fürsorgegründen in vielen Fällen auf den vollen Ersatz des Schadens. Trotz der Begrenzung des Schadenersatzes auf drei oder sechs Messbeträge kann dies trotzdem für den Einzelnen eine hohe finanzielle Belastung darstellen.
• Diebstahl von persönlichen Sachen aus abgeschlossenen Spinden ist versichert.
Vor diesen finanziellen Folgen können Sie sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung schützen.
Wir gewähren auch Versicherungsschutz in dienstlichen Unterkünften im Ausland während der kompletten Zeit im Ausland. Dies kann auch ein Containerlager sein, wie es zum Beispiel in Afghanistan der Fall ist. Als Spind zählt dabei auch die verschlossene private Transportkiste.
Die Diensthaftpflichtversicherung prüft, ob geltend gemachte Schadenersatzansprüche berechtigt sind oder nicht, und kommt bei berechtigten Ansprüchen für den Schaden auf. Empfohlen von der
Ein wichtiger Bestandteil ist der „passive“ Rechtsschutz: So kann es – auch bei Wehrbereichskommandos – vorkommen, dass eine Schadenersatzforderung unbegründet oder überzogen ist. In diesen Fällen bezahlt die Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten, die zur Durchsetzung der Schadenablehnung erforderlich sind. Neben dem Freispruch von der Zahlungsverpflichtung kann dies auch Auswirkungen auf eventuelle disziplinarrechtliche Folgen, wie etwa Geldbußen oder sogar Beförderungssperren, haben.
• Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden sind bis 1.000 Euro versichert.
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