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Damwild - Hegegemeinschaft Sonnenberg

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Damwild 1. Bewirtschaftungsziel Ziel ist ein gesunder, in den Altersklassen ausgewogener Damwildbestand, der dem Lebensraum zahlenmäßig so angepasst ist, dass Wildschäden in einem tragbaren Maß gehalten werden. 2. Zielbestand Nord 3 Stück/100ha bezogen auf 6080 ha Waldfläche Süd 7 Stück/100ha bezogen auf 1910 ha Waldfläche 3. Bestandesermittlung Grundlage ist die Waldzählung in Abstimmung mit den umliegenden Jagdbezirken Stichtag ist der 1. April. Zur Bestandesermittlung sind alle üblichen Methoden in Ansatz zu bringen. 4. Geschlechterverhältnis Angestrebt wird ein Geschlechterverhältnis von 1:1 5. Zuwachs Der Zuwachs wird mit 75 % des am 01.04. vorhandenen weiblichen Wildes geplant 6. Zielalter Höchstalter, das ein Stück Damwild erreichen sollte = Gipfelwert der Bestandespyramide: Hirsche: Tiere: 10 Jahre 7 Jahre 7. Abschussplan - Getrennt nach Geschlecht und Altersklasse auf der Grundlage der Wildbestandsermittlung: Geschlecht weiblich männlich Altersklasse 0 Wildkälber 1 Schmaltiere 2 Alttiere 0 Hirschkälber Alter in Jahren unter 1 Streckenanteil in % ( Richtwerte ) 45 % vom Gesamtabschuss weiblich 1 15 % vom Gesamtabschuss weiblich 2 40 % vom Gesamtabschuss weiblich ab unter 1 35 % vom Gesamtabschuss männlich 1 Schmalspießer 1 30 % vom Gesamtabschuss männlich 2 2 15 % vom Gesamtabschuss männlich 3 mittelalte Hirsche 3 bis 7 10 % vom Gesamtabschuss männlich 4 ab 8 10 % vom Gesamtabschuss männlich junge Hirsche alte Hirsche 8. Bejagungsgrundsätze 8.1. Kahlwild - Rangfolge der Abschusskriterien: * sichtbar krankes Wild * bekannte verwaiste Kälber * die schwächsten Stücke der jeweiligen AKL * unterdurchschnittlich entwickelte Kälber sind nach Möglichkeit mit dem dazugehörigen Tier zu erlegen * nicht führende weiße bzw. helle Stücke * überalterte Tiere (älter als 7 Jahre) * geringe Schmaltiere * vom Beginn der Jagdzeit bis zum 31.12. ist grundsätzlich das Kalb vor dem führenden Tier zu erlegen 8.2. männliches Damwild Beim männlichen Damwild wird in die Güteklassen a und b unterteilt: a = Alle gesunden, dem Alter entsprechend normal entwickelte Hirsche, die die Mindestanforderungen der Hegegemeinschaft entsprechen b = In diese Stufe werden alle Hirsche klassifiziert, die die Mindestanforderungen der jeweiligen AKL nicht erfüllen Mindestanforderungen: AKL 1 Jährlinge = Mindestanforderung 40 kg aufgebrochen ohne Haupt = Spießlänge 10 cm (Summe der Stangen : 2) = deutliche Keulenbildung AKL 2 2 Jahre = Mindestgewicht 45 kg aufgebrochen ohne Haupt = Aug- und Mittelsprosse müssen beidseitig vorhanden sein = Mindestschaufelbreite 7 cm beidseitig AKL 3 3-7 Jahre = Aug- und Mittelsprosse müssen beidseitig vorhanden sein = Mindestschaufelbreite 10 cm beidseitig = geschlossene Rechteckschaufel ohne grobe Formfehler (d.h. keine O-Schlitze) AKL 4 ab 8 Jahre = Mindestgeweihgewicht 2500 g = Aug- und Mittelsprosse müssen beidseitig vorhanden sein = Brett- oder Vollschaufel - Die Mindestanforderungen werden nicht erfüllt von Hirschen ohne Geweih, mit Perücken -, Widder -, Mehrstangen - und Einstangengeweih - Hirsche mit einem Geweihgewicht von 2500 g sollten das Zielalter erreichen - Überalterte und stark zurückgesetzte Hirsche mit einem Geweihgewicht von max. 1,5 kg (0,5 kg Toleranz) können unabhängig vom Abschussplan erlegt werden - Weiße Stücken können bei Freigabe von Damwild abschussplanunabängig erlegt werden Teilweise oder ganz abgebrochene Enden oder Stangen sind kein Abschussgrund ! 8.3. Jagdart - Die Damwildbejagung in der Hegegemeinschaft hat vorrangig über Ansitz und Pirsch zu erfolgen - Auf Bewegungsjagden erfolgt keine Freigabe von Hirschen 9. Vorzeigepflicht - Durch die Jagdausübungsberechtigten ist unverzüglich nach der Erlegung von Damwild der Obmann der Hegegemeinschaft davon in Kenntnis zu setzen - Dieses gilt für das gesamte Damwild, welches zur Strecke kommt - Dazu ist ein Protokoll zu erstellen, wenn möglich mit Foto - Die Vorzeigung erfolgt im ganzen Stück 10. Fehlabschüsse 10.1. Fehlabschüsse sind: - Alles außerhalb der Jagdzeit erlegte gesunde Wild - Alles Damwild, welches entgegen den Bejagungsgrundsätzen der Hegegemeinschaft erlegt wurde - Alles übrige Damwild, das nicht freigegeben ist 10.2. Maßnahmen bei Fehlabschüssen - weibliches Wild und Kälber: keine Freigabe im nächsten Jahr - männliches Wild: AKL 1 AKL 2 AKL 3 AKL 4 keine Freigabe männlich AKL 1 - 4 keine Freigabe männlich AKL 1 - 4 keine Freigabe männlich AKL 1 - 4 keine Freigabe männlich AKL 1 - 4 1 Jahr 1 Jahr 2 Jahre 4 Jahre - In besonderen Fällen kann der erweiterte Vorstand der Hegegemeinschaft andere Maßnahmen festlegen. - Die Maßnahmen bei Fehlabschüssen gelten für den Erleger. Gesetzliche Verstöße werden zusätzlich durch die zuständige Behörde bearbeitet. Beim Kälberabschuss ist die zahlenmäßige Planerfüllung gegenüber der Geschlechtertrennung vorrangig. Im Rahmen der Abschussfreigabe ist eine Unterschreitung der Altersklassen möglich. Ein Austausch von Freigaben zwischen nördlichen und südlichen Bereich ist nur in Abstimmung mit dem Vorstand möglich.