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EFFAT Präsidium BRÜSSEL, 21. September 2015 Tagesordnungspunkt 7: FAIRER WETTBEWERB / SOZIALDUMPING MOBILITÄTSPAKET UND PROJEKT DES EINHEITLICHEN BINNENMARKTS Beschluss: Das Präsidium nimmt die Berichte zur Kenntniss und genehmigt die vorgelegten Berichte Briefing-Entwurf Gerechter und menschenwürdiger Binnenarbeitsmarkt: Paket der Europäischen Kommission zur Mobilität von Arbeitskräften Einführung 1. Bis Ende des Jahres will die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Mobilitätspaket herausbringen, das eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie sowie eine Neufassung der Verordnung 883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vorsieht. Es besteht eine signifikante Verbindung zwischen Entsendung und den Bestimmungen für soziale Sicherheit, und diese Verbindung ist wichtig, um effektive Lösungen gegen Sozialdumping zu finden, weil das Umgehen von Sozialversicherungsbestimmungen Teil des Missbrauchs bei Entsendung ist. 2. Die Entsenderichtlinie gewährleistet für entsendete Arbeitnehmer ein Mindestmaß an Rechten wie Mindestlohnstandards in Ländern, wo es diese gibt, aber leider bezieht sich diese Liste nicht auf Sozialleistungen. Sozialleistungen werden nach wie vor in dem Land bezahlt, aus dem der Arbeitnehmer entsendet wurde, was nicht unbedingt das Heimatland des Arbeitnehmers sein muss. Die EFFAT-Mitgliedsorganisationen haben bei ihrer praktischen Arbeit viele Beispiele von Unternehmen erlebt, die sich strategisch ansiedeln und Mitarbeiter unter anderem über Briefkastenfirmen oder andere Täuschungsmanöver wie Zeitarbeitsfirmen einstellen, um Nutzen aus den Unterschieden zwischen den nationalen Systemen der sozialen Sicherheit in Europa zu ziehen. Schlupflöcher in der Gesetzgebung 3. Die Arbeitskräftemobilität in Europa erfolgt entweder als Entsendung, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zur Arbeit ins Ausland entsendet, oder als individuelle Migration. Diese beiden Formen finden im Rahmen unterschiedlicher Gesetze mit eigenen Rechten statt, nämlich der Freizügigkeit von Dienstleistungen und der Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Dieser unterschiedliche Gesetzesrahmen innerhalb Europas schafft daher für die Unternehmen neuen Spielraum für die Möglichkeit, in Länder mit einem weniger restriktiven und billigeren Gesetzesumfeld auszuweichen, um ihren Gewinn auf Kosten aller Arbeitnehmer, sowohl der Migranten als auch der inländischen Arbeitskräfte, zu maximieren. Die Unternehmen können auf der Suche nach der niedrigsten Kostenstruktur für die Beschäftigung ihrer Arbeitskräfte Strategien zu den unterschiedlichen gesetzlichen Systemen zwischen oder innerhalb der Länder entwickeln. Manche Unternehmen betrügen ihre Arbeitnehmer sogar und beschäftigen sie als Scheinselbständige ohne Schutz. 4. Wir bemühen uns daher sicherzustellen, dass die bestehenden Bestimmungen gestärkt und höhere Sozial- und Arbeitsstandards für alle Arbeitnehmer in Europa geschaffen werden. Wir wollen Sozialdumping verhindern und die Abwärtsspirale bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen in Europa stoppen. Wir wollen einen fairen innereuropäischen Wettbewerb. Das Recht auf Freizügigkeit der Bürger und Arbeitnehmer ist ein zentraler Wert der EU-Bürgerschaft und ein Grundrecht, das Hand in Hand mit der 1 Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer geht. Die goldene Regel der Freizügigkeit muss sein: „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit am selben Arbeitsplatz“. Forderungen 5. In diesem Zusammenhang fordern wir eine effektive Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie (2014/67/EG) und Rechtssicherheit bezüglich der Stellung von Leiharbeitern im Rahmen der „Entsendung“. 6. Eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie darf nicht dazu führen, dass Änderungen der Arbeits- und Sozialbedingungen eine Reduzierung der Entsendebedingungen und des bestehenden Schutzniveaus mit sich bringen, sondern im Gegenteil die Arbeitnehmerrechte ausweiten, die Gleichbehandlung fördern und die Arbeitsbedingungen der entsendeten Arbeitnehmer verbessern. Die Beschäftigungsbedingungen aller entsendeten Arbeitnehmer dürfen nicht schlechter sein, als die für einen Arbeitnehmer geltenden, der nach den Bedingungen des Gastlandes angestellt ist. 7. Wir fordern die Verbesserung der praktischen Anwendung der Verordnung (883/2004) zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Praktische Vorschläge 8. Um das oben Gesagte umzusetzen, schlagen wir vor, dass die Kommission vor allem folgende Punkte prüft, um den Schutz der Arbeitnehmer, ob entsendete Arbeitnehmer oder andere, zu verstärken: • Unterbindung der betrügerischen Verwendung der A1-Formulare und zum Beispiel Einführung eines EU-Sozialversicherungsausweises. • Verbesserung des Nachweises der Niederlassung, um durch die Einführung eines europäischen Firmenregisters mit grundlegenden Vorgaben und genauen faktischen Elementen als Beweis für die echte Geschäftstätigkeit Briefkastenfirmen besser bekämpfen zu können. • Einschränkung der Möglichkeit für Zeitarbeitsfirmen, Arbeiter allein zu dem Zweck einzustellen, sie direkt in einen anderen Mitgliedstaat zu entsenden, durch die Einführung eines Systems zur Voranmeldung. Die Arbeit durch Entsendung ist so zu regulieren, dass keine Strategie des Kostenwettbewerbs entsteht, sondern, dass sie nur dem beabsichtigten Zweck dient, nämlich die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland, um über kurze Zeiträume spezifische Aufgaben zu erledigen. • Bessere Durchsetzungsmechanismen, einschließlich Sanktionen zur Abschreckung, zusammen mit der Schaffung eines verpflichtenden Systems der Kettenhaftung und Erleichterung von grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, sowie die grenzübergreifende Ausführung von strafrechtlichen und administrativen Urteilen und Bußen. • Bessere Zusammenarbeit zwischen Behörden und Inspektionsdiensten, die auch zum Kampf gegen Scheinselbständigkeit beitragen können. Es sollte diesbezüglich ein gemeinsames Verständnis des Begriffs „Arbeitnehmer“ geben, um sicherzustellen, dass kein Arbeiter, inklusive Scheinselbständige und abhängige Selbständige, ohne Sozialschutz oder Schutz durch das Arbeitsrecht ist. 2