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De De Entwurf Eines Berichts

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Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 2015/2223(INI) 21.10.2015 ENTWURF EINES BERICHTS zur Verwirklichung des Ziels der Armutsbekämpfung in Anbetracht der steigenden Haushaltskosten (2015/2223(INI)) Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Berichterstatter: Tamás Meszerics PR\1074959DE.doc DE PE569.633v01-00 In Vielfalt geeint DE PR_INI INHALT Seite ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ............ 3 BEGRÜNDUNG ...................................................................................................................... 10 PE569.633v01-00 DE 2/10 PR\1074959DE.doc ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zur Verwirklichung des Ziels der Armutsbekämpfung in Anbetracht der steigenden Haushaltskosten (2015/2223(INI)) Das Europäische Parlament, – gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Artikel 3, und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 9, – unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Ein Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020) und seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zu dieser Mitteilung1, – unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2014 mit dem Titel „Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2014)0130), – unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG2 sowie seine Entschließung vom 15. Dezember 2010 zu der Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz3, – unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)4, – unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates5, – unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/20066, – unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den 1 ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 57. ABl. L 315 vom 14.11.2012. 3 Angenommene Texte, P7_TA(2010)0485. 4 ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13. 5 ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470. 6 ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289. 2 PR\1074959DE.doc 3/10 PE569.633v01-00 DE Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/20061, – unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen2, – unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsprojekteverzeichnis sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/20133, – unter Hinweis auf den Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten4 und auf seine legislative Entschließung vom 8. Juli 2015 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten5, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2015 zur Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen6, – unter Hinweis auf das Pilotprojekt der Kommission zur Entwicklung einer Methodik für Referenzbudgets in Europa, – unter Hinweis auf den Quartalsbericht der Kommission vom September 2015 über die soziale Lage und die Beschäftigungssituation in der EU7, – unter Hinweis auf das Maßnahmenpaket für soziale Investitionen der Kommission vom 20. Februar 2013, – unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758), die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu diesem Thema und die diesbezügliche Entschließung des Europäischen 1 ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320. ABl. L 72 vom 12.3.2014, S. 1. 3 ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1. 4 Beschluss des Rates (EU) 2015/... vom ... zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2015. 5 Angenommene Texte, P8_TA-PROV(2015)0261. 6 Angenommene Texte, P8_TA-PROV(2015)0264. 7 http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=2345&furtherNews=yes 2 PE569.633v01-00 DE 4/10 PR\1074959DE.doc Parlaments vom 15. November 20111, – unter Hinweis auf die gemeinsame Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz zur Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 vom 3. Oktober 20142, – unter Hinweis auf den Jahresbericht des EASO über die Asylsituation in der Europäischen Union (2014)3, – gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, – unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0000/2015), A. in der Erwägung, dass zwischen 2008 und 2013 die Zahl der Menschen in der Union der 27, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, von 117 Millionen auf 121 Millionen gestiegen ist, wobei die Zahl der Menschen in dieser Gruppe, die unter erheblicher materieller Entbehrung leiden, von 42 auf 45 Millionen und die Zahl der Menschen, die nach Sozialleistungen noch von Armut bedroht sind, von 82 auf 86 Millionen gestiegen ist; in der Erwägung, dass diese Entwicklung dem Ziel der EU entgegenläuft, die Zahl armer Menschen bis 2020 um 20 Millionen zu senken; B. in der Erwägung, dass sich unzureichende Heizmöglichkeiten gesundheitsschädlich auswirken, was insbesondere für Kinder und ältere Menschen gilt; C. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in der Richtlinie 2012/27/EU aufgefordert werden, Sensibilisierungsprogramme zu entwickeln und Einzelpersonen und Haushalte über Energieeffizienz zu informieren und entsprechend zu beraten; D. in der Erwägung, dass sich die Energiemarktpreise in Europa annähern, die Kaufkraft sich aber nicht im selben Maße annähert; Grundlegende Empfehlungen Auf der Grundlage der in diesem Initiativbericht ausgearbeiteten Empfehlungen: 1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, integrierte Rahmenvorschriften anzunehmen, um Energiearmut durch eine engere Verknüpfung von politischen Maßnahmen in den Bereichen Energie und Armut/soziale Inklusion zu bekämpfen; 2. fordert die Mitgliedstaaten auf, ein europäisches Moratorium für die Abschaltung der Heizung im Winter zu unterzeichnen, um sicherzustellen, dass während eines festgelegten Zeitraums im Winter kein Haushalt von der Energieversorgung abgeschnitten werden darf, und dass Haushalte, bei denen dies bereits der Fall ist, wieder in einem Maße mit Heizenergie versorgt werden, das eine Raumtemperatur 1 Angenommene Texte, P7_TA(2011)0495. Gemeinsame Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz zur Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020, Rat der Europäischen Union, 13809/14 vom 3. Oktober 2014. 3 http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de&pubId=7744&visible=0 2 PR\1074959DE.doc 5/10 PE569.633v01-00 DE gemäß den Normen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ermöglicht; 3. fordert die Kommission auf, im Rahmen der angekündigten sozialen Säule 2016 eine EU-Rahmenrichtlinie für ein angemessenes Mindesteinkommen vorzulegen; 4. fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine effizientere und gezieltere Nutzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) durch die nationalen, regionalen und lokalen Behörden zu sorgen, um gegen Energiearmut vorzugehen; Politische Maßnahmen der EU zur Verwirklichung des Ziels der Armutsbekämpfung 5. findet es bedauerlich, dass das Ziel der EU für 2020, die Armut in Europa zu verringern, indem 20 Millionen Menschen aus der Armut herausgeführt werden, noch weiter weg erscheint als zu dem Zeitpunkt, zu dem es festgelegt wurde; wiederholt, dass eine der Zielgruppen hierbei Menschen sind, die unter erheblicher materieller Entbehrung leiden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusagen in Bezug auf das Ziel der Armutsreduzierung zu erneuern, indem sie – der Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen und der Verringerung der Armut Priorität einräumen und diesen Themen einen Gipfel widmen; – die Aspekte Einkommen und Ausgaben armer Haushalte in ausgewogenerer Weise angehen; – sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten jedem während des gesamten Lebens eine einfach zugängliche, angemessene Einkommensunterstützung, einschließlich eines Mindesteinkommens über der Armutsgrenze, zur Verfügung stellen; – Haushaltsausgaben ins Visier nehmen, damit unverhältnismäßig höhere Kosten wie Energieausgaben nachhaltig reduziert werden können; – politische Maßnahmen in anderen Politikbereichen einstellen, die zu einer Vermehrung der Armut beitragen könnten; 6. fordert in Anlehnung an die Jugendgarantie eine Empfehlung des Rates zur Armutsbekämpfung, um der Verwirklichung des Ziels der Armutsbekämpfung neue Impulse zu verleihen; 7. begrüßt die Absicht der Kommission, eine neue soziale Säule vorzustellen; verweist darauf, dass, – um Artikel 9 AEUV gerecht zu werden –, eine solche Säule darauf abzielen sollte, einen europäischen Rahmen für ein Mindesteinkommen über der Armutsgrenze festzusetzen, weiterhin auf einen rechtebasierten Ansatz bei der Sozialpolitik zu setzen und für eine bessere Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften in den Bereichen Soziales, Arbeitnehmer und Antidiskriminierung zu sorgen; 8. begrüßt die Absicht der Kommission, einen „AAA-Sozialstatus“ für die Union anzustreben; findet es bedauerlich, dass dies aufgrund der steigenden Ungleichheit, hohen Armutsraten, weit verbreiteten sozialen Ausgrenzung sowie immer geringeren Verfügbarkeit von hochwertigen und bezahlbaren Sozial-, Gesundheits- und Pflegediensten derzeit unerreichbar ist; erinnert daran, dass ein AAA-Sozialstatus auf PE569.633v01-00 DE 6/10 PR\1074959DE.doc Artikel 9 AEUV beruhen muss, der auf ein hohes Beschäftigungsniveau, die Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie ein hohes Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes abzielt; verweist darauf, dass ein AAA-Sozialstatus nur dann erreicht werden kann, wenn sowohl die politischen Maßnahmen, die der Verwirklichung dieses Ziels entgegenstehen, als auch die Maßnahmen, die hierzu beitragen, geprüft werden; findet es bedauerlich, dass Letzteres noch nicht auf Unionsebene behandelt wurde; 9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen sich aus konkreten Maßnahmen und Tätigkeiten, einschließlich im Bereich Energiearmut, zusammensetzenden EU-Rahmen zur Reduzierung von Armut und sozialer Ausgrenzung im Einklang mit der Strategie Europa 2020, zu entwickeln, anzunehmen und anzuwenden; Mittel und Einkommen armer Haushalte 10. betont, dass ein annehmbares Einkommen ein wesentliches Element für ein würdevolles Leben ist; verweist darauf, dass die Armutsgefährdungsquote nach Sozialleistungen in der EU der 28 bei 16,7 % liegt; fordert die Kommission auf, 2016 im Rahmen der angekündigten sozialen Säule eine EU-Rahmenrichtlinie für ein angemessenes Mindesteinkommen vorzulegen; 11. empfiehlt, dass in einer EU-Rahmenrichtlinie über ein Mindesteinkommen festgelegt werden sollte, welche Kriterien die Mindesteinkommensregelungen der Mitgliedstaaten erfüllen müssten, damit Menschen aus der Armut herausgeführt werden können; ist der Auffassung, dass ein solcher Rahmen rechtebasiert sein, die Einkommenshöhe und den diskriminierungsfreien, effizienten und leichten Zugang zu diesem Einkommen sowie die Abwicklung regeln sollte, wobei besonders die Gruppen im Fokus stehen sollten, die derzeit von Mindesteinkommenssystemen ausgeschlossen sind oder Gefahr laufen, ausgeschlossen zu werden; 12. betont, dass Mindesteinkommenssysteme Haushalte vor erheblicher materieller Entbehrung schützen oder sie hiervon befreien und ein Einkommen über der Armutsgrenze ermöglichen sollten; erinnert daran, dass das Mindesteinkommen ein Schlüsselinstrument ist, um Artikel 9 AEUV nachzukommen, da es einen angemessenen Sozialschutz und das Grundrecht auf angemessene Lebensbedingungen, gesellschaftliche Teilnahme und Gesundheitsschutz sichert; Haushaltsausgaben armer Haushalte 13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sowohl das Einkommen als auch die Ausgaben armer Haushalte ausgewogener zu behandeln; weist auf Mängel hin, die beim Umgang mit dem Aspekt der steigenden Haushaltskosten bestehen, und ist der Auffassung, dass die Arbeit der Kommission an einem Referenzbudget ein Schritt in die richtige Richtung ist; betont, dass eine Senkung der Haushaltsausgaben für arme Haushalte sich nicht nur positiv auf die betroffenen Haushalte, sondern auch auf die Wirtschaft – vor allem die lokale – sowie den sozialen Zusammenhalt auswirkt; 14. erinnert daran, dass arme Haushalte den Großteil ihres Einkommens für Wohnungs- und PR\1074959DE.doc 7/10 PE569.633v01-00 DE Nebenkosten sowie Nahrungsmittel verwenden; betont, dass auf Unionsebene keine eingehende Prüfung eines Aspekts der Haushaltsausgaben armer Haushalte – nämlich der Energiekosten und der damit verbundene Energiearmut – stattfindet; fordert die Kommission auf, die interne Zusammenarbeit zu verbessern, um die Energie- und die Armutspolitik besser zu verknüpfen; 15. betont, dass es bisher auf Unionsebene keine Definition für Energiearmut gibt und es daher sehr schwierig ist, eingehend das Ausmaß, die Gründe und die Folgen der Energiearmut armer Haushalte in der Union zu prüfen; fordert die Kommission auf, zusammen mit Interessenträgern eine gemeinsame Definition von Energiearmut auszuarbeiten, anhand derer zumindest die folgenden Elemente bewertet werden können: materielles Ausmaß, sich Haushalten stellende Schwierigkeiten beim Zugang zur Grundenergieversorgung, Bezahlbarkeit und Anteil an den Gesamthaushaltskosten, Auswirkung auf grundlegenden Haushaltsbedarf wie Heizen, Kühlen, Kochen, Beleuchtung und Transport; 16. betont, dass es bei Energiearmut einen Lock-in-Effekt gibt, da arme Haushalte sich die Investitionen, die zur Bekämpfung von Energiearmut vorab notwendig sind, nicht leisten können; Finanzierungsmittel für die Bekämpfung von Energiearmut haben eine dreifach positive Wirkung 17. erinnert daran, dass Unionsmittel, die für die Verringerung der Energiekosten armer Haushalte eingesetzt werden, indem in erneuerbare Energien oder Energieeffizienz investiert wird, zahlreiche positive Auswirkungen haben: auf Ebene der Haushalte verbessern sich die Lebensbedingungen und die Gesundheit der Betroffenen, und es werden zudem die Haushaltskosten gesenkt, was eine finanzielle Erleichterung für arme Familien darstellt; auf regionaler und lokaler Ebene sorgen die Mittel für lokale Investitionen; auf Unionsebene tragen sie dazu bei, die Armut zu senken, die Energieeffizienz zu verbessern und Energieemissionen zu reduzieren; 18. begrüßt die Tatsache, dass die Senkung von energiebezogenen Haushaltskosten durch die Unterstützung von Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Programm der ESI-Fonds 2014–2020 vorgesehen und eine Finanzierung in diesem Rahmen daher grundsätzlich möglich ist; 19. betont, dass von den Interessenträgern zwei wesentliche Hindernisse ausgemacht wurden, die der Bekämpfung von Energiearmut über die ESI-Fonds im Wege stehen: zum Einen im Hinblick auf die Projektgröße, wenn kleinere Begünstigte sich Fonds wie dem Kohäsionsfond gegenübersehen, die für größere Projekte bestimmt sind; zum Anderen machen operationelle Programme von der Option, die ESI-Fonds auf Energiearmut auszurichten, nicht erschöpfend Gebrauch; 20. verweist darauf, dass es einiger Vorbedingungen bedarf, wenn die Zielgruppe Begünstigte sind, die mit armen Haushalten zusammenarbeiten oder Teil dieser sind, und dass diese besser im Rahmen der ESI-Fonds, jedoch nicht unbedingt im Rahmen größerer Fonds wie dem EFRE, zu erfüllen sind; 21. fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Nutzung von PE569.633v01-00 DE 8/10 PR\1074959DE.doc Querfinanzierungsmechanismen, vor allem zwischen dem ESF und dem EFRE zu erleichtern, was Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien oder Energieeffizienz zugunsten von energiearmen Haushalten angeht; betont die zahlreichen Vorteile von Multifondsprogrammen, um Querschnittsprobleme wie etwa solchen im Zusammenhang mit Energiearmut zu begegnen; Verknüpfung von sozialen Zielen und Energiepolitik 22. begrüßt die Tatsache, dass die energiepolitischen Rechtsvorschriften in Europa soziale Ziele im Rahmen der Energieeffizienzpolitik anerkennen; findet es bedauerlich, dass die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2012/27/EU zugunsten von energiearmen Haushalten oder Sozialwohnungen (Artikel 7 Absatz 7) von den Mitgliedstaaten nicht voll ausgeschöpft werden; fordert die Kommission auf, die Umsetzung und Nutzung der Artikel 7 Absatz 7 und Artikel 5 Absatz 5 im Rahmen ihrer Überprüfung und Folgenabschätzung des Energieeffizienzpakets zu bewerten; fordert die Kommission außerdem auf, Artikel 7, und insbesondere Absatz 7, auf der Grundlage dieser Bewertung zu stärken, damit die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Anforderungen mit sozialer Zielsetzung in ihre Energieeffizienzverpflichtungssysteme aufzunehmen; 23. fordert die Mitgliedstaaten auf, energieintensiven Industriezweigen keine Steuerbefreiungen zu gewähren, sondern diese Mittel für Maßnahmen einzusetzen, die Haushalten mit niedrigem Einkommen zugutekommen, einschließlich gezielter Energieeffizienzmaßnahmen und der Finanzierung von Sozialversicherungssystemen, was wiederum die Belastung der Arbeitskosten senkt; ist der Auffassung, dass ein entsprechender Ausgleichsmechanismus integraler Bestanteil einer sozial gerechten Verlagerung der Steuerlasten sein könnte, wie sie von der Kommission in den derzeitigen Beschäftigungsleitlinien vorgeschlagen wurde; 24. fordert die Mitgliedstaaten auf, ein europäisches Moratorium für die Abschaltung der Heizung im Winter zu unterzeichnen, um sicherzustellen, dass während eines festgelegten Zeitraums im Winter kein Haushalt von der Energieversorgung abgeschnitten werden darf, und dass Haushalte, bei denen dies bereits der Fall ist, wieder in einem Maße mit Heizenergie versorgt werden, das eine Raumtemperatur gemäß den Normen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ermöglicht; weist darauf hin, dass mit einem solchen Moratorium die erhöhten Sterberaten im Winter gesenkt werden sollen, da die am stärksten gefährdeten Gruppen, wie insbesondere kleine Kinder, ältere Menschen, dauerhaft kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen, Hilfe erfahren und so ihre Gesundheit geschützt und zu ihrem Wohlergehen beigetragen wird; 25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. PR\1074959DE.doc 9/10 PE569.633v01-00 DE BEGRÜNDUNG Der Initiativbericht zielt darauf ab, in der europäischen Debatte eine Brücke zwischen der Sozial- und der Energiepolitik zu schlagen, indem darauf hingewiesen wird, dass sich die EU von der Verwirklichung Ihres EU2020-Ziels der Armutsreduzierung weiter wegbewegt und gleichzeitig ein erhebliches, unausgeschöpftes Potenzial besteht, die Ausgaben armer Haushalte wesentlich zu senken, indem bestehende Projekte für erneuerbare Energien und Energieeffizienz auf energiearme Haushalte ausgerichtet werden. Die Absicht, das Ziel im Rahmen der Strategie Europa 2020 zur Bekämpfung der Armut zu erreichen und gleichzeitig die Ziele im Hinblick auf Energieeffizienz, Emissionsreduzierung und erneuerbare Energien zu verwirklichen, verlangt von zahlreichen Akteuren, mit Hilfe verschiedener Instrumente weitere Schritte zu unternehmen, jedoch in dieselbe Richtung. Die Mitteilung der Kommission1 stellt einen ersten Schritt hin zur europäischen Säule der sozialen Rechte dar, um die soziale Dimension Europas durch einen integrierten Ansatz zu stärken, indem die bestehenden Rechtsvorschriften modernisiert und neue Maßnahmen zugunsten einer am Ende größeren Annäherung erwogen werden. Mehr soziales Engagement seitens der EU ist ein seit langem unerfülltes politisches Versprechen, weswegen die EU durch einen Rahmen für ein Mindesteinkommen und weitere Verbesserungen beim Sozialund Arbeitsrecht sowie bei den Antidiskriminierungsvorschriften die nächste Integrationsebene erreichen kann. Das Einkommen armer Haushalte zu erhöhen, ist aus zwei Gründen eines der entscheidenden Elemente, um die Strategie Europa 2020 erfolgreich zu gestalten und Armut zu bekämpfen: Seit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise nimmt die Ungleichheit in der EU zu, und noch immer lebt jeder sechste europäische Bürger in Armut oder ist durch Armut bedroht. Das Mindesteinkommen stellt das Schlüsselinstrument dar, das in der EU auf der Grundlage von Artikel 9 AEUV2 eingeführt werden muss, um für die Achtung des Grundrechts auf angemessene Lebensbedingungen zu sorgen. Eine zweite Säule des Kampfs gegen Armut, insbesondere extreme Armut, ist die wirksame Senkung der Haushaltskosten, indem die verschiedenen Fonds besser auf die am stärksten gefährdeten Haushalte ausgerichtet und die Hindernisse für eine wirksame Mittelabwicklung beseitigt werden. Im Rahmen der Strategie Europa 20203 besteht das Ziel, 20 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu erzeugen und die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % zu erhöhen sowie die Treibhausgasemissionen bis 2020 (gegenüber 1990) um 20 % zu senken. Eine gezieltere Ausrichtung der EU-Fonds auf energiearme Haushalte bringt uns auch der Verwirklichung dieser Ziele näher. Mit diesem Initiativbericht wird das Konzept eines europäischen Moratoriums für die Abschaltung der Energieversorgung im Winter vorgestellt, um Haushalte zu schützen, die bereits keine Energieversorgung mehr haben oder bei denen dieses Risiko besteht, da sie mit der Zahlung ihrer Nebenkostenrechnungen im Verzug sind. 1 Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 6. Oktober 2015, IP-15-5763. Vertrag über die Europäische Union und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 3 http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm 2 PE569.633v01-00 DE 10/10 PR\1074959DE.doc