Transcript
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
3
Energieverbrauchskennwert Dieses Gebäude
134,9 kWh/(m²·a) 0
50
100
Energieverbrauch für Warmwasser:
150
200
enthalten
250
300
350
400
> 400
nicht enthalten
Das Gebäude wird auch gekühlt; der typische Energieverbrauch für Kühlung beträgt bei zeitgemäßen Geräten etwa 6 kWh je m2 Gebäudenutzfläche und Jahr und ist im Energieverbrauchskennwert nicht enthalten.
Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Energieträger
Zeitraum von
Erdgas L Erdgas L Erdgas L
Energieverbrauch [kWh]
bis
01.05.2003 01.05.2004 01.05.2005
29.04.2004 30.04.2005 30.04.2006
Anteil Warmwasser [kWh]
55.314 57.438 51.660
9.957 10.339 9.299
Klimafaktor
Energieverbrauchskennwert [kWh/(m2 ·a)] (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung
1,13 1,08 1,03
118,3 117,4 100,7
Warmwasser
Kennwert
23,0 23,9 21,5
141,3 141,3 122,2
Durchschnitt
134,9
Vergleichswerte Endenergiebedarf
50
100
150
200
250
300
350
400
> 400
Pa ssi vh au s M FH Ne ub au EF H Ne EF ub H au gu en t m erg e od ti er sch ni sie rt Du W rch oh sc ng hn eb itt M äu FH de we e se ne nt rg lic eti h m sc EF od h ni we H e er ch se ne ni t nt rg sie lic eti rt h m sc h od ni c er ni ht sie rt
0
1)
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/(m2 ·a) entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist.
Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach Energieeinsparverordnung. Der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. 1) EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser.