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Der aktuelle Bauschaden Holz ist intelligent – es weiß, wann es aufgeben muss Das Wort Intelligenz kommt aus dem Lateinischen und bedeutet: intellegere „verstehen“, wörtlich „wählen zwischen“ von lat. inter „zwischen“ und legere „lesen, wählen“. Eigentlich sollte der Mensch das intelligenteste Lebewesen sein, das auf einer Baustelle zu finden ist. Dass es manchmal anders ist und der Baustoff ihn übertrifft, zeigt folgender Schadensfall. Vor 12 Jahren wurden auf der schönen Sonneninsel Usedom zwei Ferienhäuser erbaut. Das heiß, erbaut wurde natürlich noch viel mehr, aber hier geht es nur um diese zwei Häuser. Die zweigeschossigen, ca. 10 × 20 Meter großen Gebäude wurden in moderner Holzrahmenbauweise errichtet. Nachdem sich die Eigentümer und Bewohner dieser Gebäude knapp zehn Jahre sorglos dort aufgehalten und erholt hatten, wurde die Freude aufgrund eines Durchfeuchtungsschadens an der Decke einer Wohnung im Erdgeschoss eines der beiden Häuser je getrübt. Ein hinzugezogener Architekt stellte dann fest, dass man die aus Kunststoffrohren bestehende Fallleitung der Dachentwässerung in der Außenwand verlegt hatte und aufgrund einer Undichtigkeit an den Muffen Wasser in die Konstruktion eingedrungen war. Nach Öffnungsarbeiten wurde außerdem festgestellt, dass zahlreiche Holzbauteile sichtbar geschädigt waren. Der daraufhin zugezogene Sachverständige musste nach einer vollständigen Freilegung der betreffenden Außenwände sowie der Dachterrassen feststellen, dass aufgrund eines vermutlich jahrelangen Eintrags von Niederschlagswasser in die Holzbalkendecken und die Außenwände die tragenden Holzbauteile stark geschädigt waren. Es wurde ein ausgedehnter Befall mit Blättlingen und Weißen Porenschwamm festgestellt. Zahlreiche Deckenbalkenköpfe und Stiele in den Außenwänden waren durch Braunfäule nahezu völlig zerstört. Die Kosten für die Sanierung wurden damals auf rund 25 000 Euro geschätzt. Zum gleichen Zeitpunkt erfolgte durch den Sachverständigen eine Begutachtung der Holzbauteile der Balkonanlagen. Auch dort wurden an den tragenden Bauteilen starke Schäden durch Braunfäule und ein Befall mit Blättlingspilzen festgestellt, die die Tragfähigkeit stark beeinträchtigten. Ursache dieser Schäden waren die allseits aus anderen Schadensfällen bekannten wie: ein mangelhafter Schutz der Holzbauteile gegen dauernde Befeuchtung ein mangelhafter baulich-konstruktiver Holzschutz kein chemischer Holzschutz die Verwendung einer für den Außenbereich nicht geeigneten Holzart (Fichte) Nachdem man im zweiten Gebäude bereits drei Jahre zuvor die hölzernen Balkonanlagen teilweise durch Teilkonstruktionen ersetzt hatte, wurde nun entschieden, dies für alle anderen Balkone umzusetzen. Als ein Jahr später die Fundamente über die neuen Stahlbalkone gegossen wurden, wurden auf Veranlassung des Sachverständigen die Außenwände im erdberührten Bereich freigelegt. Dabei bestätigte sich die Vermutung, dass die Fußschwelle der Außenwände zum Teil unterhalb des Geländeniveaus lag.
Als „Abdichtung“ dieses erdberührten Bereichs der Holzwände wurde ermittelt:
vor den Holzschwellen stand eine 2 cm starke zementöse Bauplatte, die auf der Fundamentplatte aufstand, davor befand sich eine mit Rauhputz verputzte Polystyrolpatte von ca. 3 cm; diese Platte war für eine Wärmedämmung im erdberührten Bereich nicht zulässig und untauglich (mangelnde Druckfestigkeit und Wasserdichtheit), unter den Fußschwellen (ohne einen chemischen Holzschutz) lag eine deutlich unter 1 mm starke PE-Folie, die als Querschnittsabdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit dienen sollte
Das heißt, es gab keinerlei Abdichtung im erdberührten Bereich und im Sockel des Gebäudes, die diesen Namen verdient hätte. Es wurde daraufhin an jedem Gebäude an sechs Stellen die Fußschwelle freigelegt. Von diesen insgesamt 12 Untersuchungspunkten waren vier (zwei je Gebäude) stark schadhaft, d.h. die Fußschwelle war durch Braunfäule zerstört und nicht mehr tragfähig, erkennbar war auch der aufsitzende Stiel im Fuß analog geschädigt, an einer weitere Stelle war die Holzoberfläche leicht durch Braunfäule angegriffen. Die Schäden zeigten sich ausschließlich auf den Gebäudeseiten, wo aufgrund von Geländeregulierungen durch den Garten- und Landschaftsbau die Fußschwellen unter der Erde verschwanden. Damit kamen auf die Eigentümer der Wohnungen und Gebäude weitere Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe weiterer mehrerer 10 000 Euro zu. Wären die Planer und Baufirmen vor 12 Jahren intelligenter gewesen und hätten diese Mängel vermieden, dann hätte nicht der Baustoff Holz seine Intelligenz unter Beweis stellen müssen und zu diesem Zeitpunkt aufgegeben.