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Der Auszeitraum - Schillerschule Onstmettingen

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    July 2018
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Schillerschule Onstmettingen Grundund Werkrealschule Johannes-Raster-Str. 4, 72461 Albstadt Tel.:07432 / 2755, Fax: 07432 / 2776 E-Mail: [email protected] / Internet: www.Schillerschule-Onstmettingen.de ______________________________________________________________________________________________________ Der Auszeitraum Umgang mit Unterrichtsstörungen: klare Regeln, klare Konsequenzen 1. Ziele: o Lernwillige Schüler sollen geschützt werden o Lehrer sollen ungestört unterrichten können o Die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler zu stärken o Rahmenbedingungen – für einen ungestörten und freudvollen Unterricht – sollen geschaffen werden o Es müssen konkrete Hilfen für die häufig störende Schüler angeboten werden, die zur Verbesserung des Verhaltens führen  Eigenverantwortlich denken und handeln 2. Leitlinien: o Der Auszeitraum ist kein „Strafmaßnahmeraum“! o Die Grundidee von Eigenverantwortung: Jeder ist nur für sein eigenes Tun verantwortlich. o Es gilt ein respektvoller Umgang miteinander.  Viele Schüler scheuen sich nicht, selbst in den eindeutigen Situationen, ihr Handeln entweder abzustreiten oder die Verantwortung auf andere zu schieben und damit ihr Verhalten zu rechtfertigen. 3. Grundregeln Verantwortungsübernahme bedeutet auch Anerkennung des Gebots, dass Lehrer und Schüler sowohl Rechte als auch Pflichten haben: o Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht guten Unterricht zu bekommen und die Pflicht, für einen störungsfreien Unterricht zu sorgen. o Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat das Recht, ungestört zu unterrichten und die Pflicht, für einen guten Unterricht zu sorgen. o Alle müssen die Rechte der anderen akzeptieren und ihre Pflichten erfüllen. Kurze Version der Grundregeln: o Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen! o Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten! o Die Rechte des anderen müssen geachtet und respektiert werden!  Die drei Grundregeln des Auszeitmodells werden als elementare Unterrichtsregeln in allen Klassen der WRS eingeführt (verantwortlich ist der Klassenlehrer) und medial festgehalten! 4. Vor der Auszeit o Jeder Lehrer überprüft genau, ob es sich tatsächlich um eine Unterrichtsstörung handelt (ganz wichtig ist die Anwendung des Frageprozesses). o Der Schüler wird zuerst vom Lehrer respektvoll ermahnt und an die Grundregeln erinnert  die fünf Fragen unbedingt beachten, auch auf dem Klassenplakat: 1. „Was tust du gerade?“ 2. „Gegen welche Regel verstößt du mit deinem Verhalten?“ 3. „Was passiert, wenn du dich nicht an die Regel hältst?“ 4. „Wofür entscheidest du dich?“ „Möchtest du im Auszeitraum über dein Verhalten nachdenken oder möchtest du dein Störverhalten aufgeben und in der Klasse bleiben?“ „Es ist deine Entscheidung! Du entscheidest!“ 5. „Und falls du doch wieder störst, was passiert dann?“ „Wenn du nach diesen Fragen noch einmal störst, hast du dich durch diese Störung entschieden, in den Trainingsraum zu gehen. Denke daran: Es ist deine Entscheidung, wo du sein möchtest!!!“ Kurze Version (Klassenplakat 5 Fragen): 1. „Was machst du gerade?“ 2. „Gegen welche Regel verstößt du mit deinem Verhalten?“ 3. „Was passiert, wenn du dich nicht an die Regel hältst?“ 4. „Wofür entscheidest du dich?“ 5. „Wenn du wieder störst, was passiert dann?“ o Ändert der Schüler sein Verhalten nicht, bekommt er einen Laufzettel und muss in den Auszeitraum. o Der Lehrer trägt dies sofort in die Liste im Tagebuch ein. o Kein Schüler wird in den Auszeitraum geschickt, denn in jedem Fall hat er sich zuvor durch sein Verhalten mehr oder weniger bewusst selbst dazu entschieden. 5. Im Auszeitraum o Anklopfen und Eintreten o Begrüßung o Übergabe des Laufzettels an den aufsichtsführenden Lehrer im Auszeitraum. o Schüler/in setzt sich auf einen freien Platz und erhält den Rückkehrplan zur Bearbeitung. o Der Schüler erstellt einen Rückkehrplan. (Schüler können sich bei Fragen an den Auszeitlehrer wenden.) o Lehrer im Auszeitraum signiert den Plan.  Die Lehrer im Auszeitraum sind zur Neutralität und Unterstützung verpflichtet. 6. Rückkehr in den Unterricht o Nach dem Auszeitraumbesuch ist es die Verantwortung der Schülerinnen und Schüler, mit dem Klassen- bzw. Fachlehrer wieder in Kontakt zu treten und die Rückkehrpläne zu zeigen. o Der Lehrer, in deren Unterricht sich der/die Schüler/in entschieden hat, in den Auszeitraum zu gehen, kontrolliert den Plan und heftet den unterschriebenen Rückkehrplan im Auszeitraum-Ordner im Lehrerzimmer ab. o Ohne, dass die Klassen- bzw. Fachlehrer den Rückkehrplan gesehen und akzeptiert haben, dürfen die Schüler nicht in deren Unterricht zurückkehren, wohl aber in den Unterricht nicht betroffenen Klassen- und Fachlehrer.  Sollte der Schüler den Rückkehrplan nicht beim Lehrer abgeben, wird dieser sofort in der nächsten Fachlehrerstunde erneut in den Auszeitraum geschickt. Dies muss wieder im Tagebuch vermerkt werden. In Anlehnung an: Bründel/Simon, Die Trainingsraum-Methode. Beltz Verlag. Weinheim, Basel, Berlin.