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Tabakproduktegesetz
Elena Strozzi Verantwortliche des Sektors Politik, Prävention und Gesundheitsförderung, Lungenliga Schweiz Quadrimed Cran Montana, 28. Januar 2016
Aktuelle Situation 2
Die Schweiz kennt auf nationaler Ebene lediglich eine sehr schwache Regulierung der Tabakprodukte.
Sie kann die WHO-Rahmenkonvention aktuell nicht ratifizieren.
Der Tabak muss aus dem Lebensmittelgesetz heraus genommen und in ein neues Gesetz integriert werden -> Ausarbeitung des neuen Tabakproduktegesetzes
Einige Fakten Die Jugend
30% der 15-25 Jährigen rauchen 18% (21% H, 16% F) zwischen 15 und 17 Jahren rauchen 6 von 10 Raucher haben vor dem 18. Lebensjahr damit angefangen (8 von 10 vor dem 21.) schwerwiegende gesundheitliche Folgen (chronische Erkrankungen, jeden Tag 25 Todesfälle aufgrund von Lungenkrebs) Folgen betreffend Gesundheitskosten (10 Mia CHF/Jahr)
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Einige Fakten Werbung Selektiv Auf Jugendliche ausgerichtet Verkaufsförderung 39% der 15-25 Jährigen geben an, Werbegeschenke der Tabakindustrie erhalten zu haben (16% des 15-17) Sponsoring
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Facts «Werbung / Sponsoring / Promotion» Bestehende Werbeeinschränkungen auf kantonaler Ebene:
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Sponsoring:
SO, VS
Kino:
SO, VS, SG, GE
Plakate:
SO, VS, SG, GE, TG, ZH, GR, TI, UR, ZG, BE, VD, BL, BS, AR
Nur 0.4% des Gesamtausgaben für Werbung in der Schweiz kamen 2013 durch Tabakwerbung zustanden.
Neues Tabakproduktegesetz Ziele der Lungenliga (TabPräv allemeine) 1. Mit einer effizienten Regelung erreichen, dass immer weniger Jugendliche mit dem Rauchen beginnen (Jugendschutz) 2. Die Industrie verpflichten, den Inhalt ihrer Produkte transparent zu deklarieren 3. E-Zigaretten reglementieren 4. Die Ratifikation der WHORahmenkonvention ermöglichen
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Neues Tabakproduktegesetz Die wichtigsten Inhaltspunkte im neuen Gesetz (I)
Die Promotion von Tabakwaren wird verboten. Die Werbung wird eingeschränkt (wenn sie sich hauptsächlich an Minderjährige richtet). Das Sponsoring wird nur für Tätigkeiten und Veranstaltungen mit internationalem Charakter verboten.
Mindestalter für Tabakabgabe: 18 Jahre
Verpflichtung zur Selbstkontrolle beim Inverkehrbringen von Tabakprodukten
Der BR kann Höchstmenge gewisser Zutaten festlegen
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Neues Tabakproduktegesetz Die wichtigsten Inhaltspunkte im neuen Gesetz (II)
Die E-Zigarette wird der konventionellen Zigarette gleichgestellt. Sie wird ebenfalls im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen integriert.
Snus bleibt in der Schweiz verboten
Zugang zu Zigarettenautomaten wird beschränkt
Deklarationspflicht für Inhaltsstoffe sowie für Ausgaben für Werbung und Sponsoring
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Inhalt des Gesetzes
Art. 1 Gegenstand und Zweck (den Konsum reduzieren, die schädlichen Auswirkungen beschränken) Art. 7 Zusammensetzung und Emissionen der Tabakprodukte (keine schädlichen Zusatzstoffe) Art. 18 Weitergehende Beschränkungen der Kantone Art. 19 Abgabe an Minderjährige Art. 20 Testkäufe (mit Art. 40 Übertretungen) Art. 21 Meldung der Zusammensetzung der Produkte Art. 25 Grundlagenbeschaffung Arti 27 Internationale Zusammenarbeit Art. 44 Änderung anderer Erlasse (Schutz vor Passivrauchen gilt auch für E-Zigaretten)
Art. 3 Tabakprodukte (E-Zigaretten mit und ohne Nikotin) Art. 5 Bereitstellen auf dem Markt und Selbstkontrolle (Lizenz, Export) Art. 8 Kennzeichnung und Warnhinweise (System der Rückverfolgbarkeit) Art. 14 Werbung (verboten, wenn «sie sich speziell an Minderjährige richtet» -> verboten, wenn «sie für Minderjährige sichtbar ist», und Verkaufsstellen) Art 15 Verkaufsförderung (Verbot aller Formen von Preisnachlässen) Art. 16 Sponsoring (international und national) Art. 19 Abgabe an Minderjährige (EZigaretten ohne Nikotin, Zigarettenautomaten) 9
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7 – 10%
Kalender 11 März und April 2016
Erste Diskussion in der Gesundheitskommission des SR und eventuell ein Hearing
Sommersession (Mai 2016)
Abstimmung im Ständerat
Sommer / Herbst 2016
Diskussion in der Gesundheitskommission des NR (ev. Hearing)
Herbst- oder Wintersession (September oder Dezember 2016)
Abstimmung im NR
2017
Wenn kein Referendum -> Inkrafttreten des neuen Gesetzes
2017-19
Ausarbeitung der Verordnungen
Gesundheitskommission des Ständerats Eder Joachim (FDP, ZG) Vize-Präsident
Graber Konrad Präsident (CVP, LU)
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Ettlin Erich (CVP, OW) Bischof Pirmin (CVP, SO)
Keller-Sutter Karin (FDP, SG)
Bischofberger Ivo (CVP, IR)
Kuprecht Alex SVP (SZ)
Bruderer Wyss Pascale (SP, AG)
Maury Pasquier Liliane (SP, GE)
Dittli Josef (FDP, UR)
Rechsteiner Paul (SP, SG)
Eberle Roland (SVP, TH)
Stöckli Hans (SP, BE) 12
Kampagnenstrategie Öffentliche Meinung – Medien •
Jugendschutz Umfassendes Verbot aller Formen von Tabakmarketing
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Allianz für ein starkes TabPG (LL, AT, Sucht Schweiz, Krebsliga, schweizerische Herzstiftung + 90 Organisationen) Internetseite: tabakwerbungnein.ch Medienmitteilungen Informationsveranstaltung / Pressekonferenz Appel der Ärzte Diverse Publikationen, Studien E-lobbying: fb, twitter, youtube, etc.
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Die öffentliche Meinung mobilisieren und sensibilisieren
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Parlament
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Ein starkes Gesetz um unsere Jugend zu schützen Mehrheit im Parlament um ein Referendum zu vermeiden
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Jugendschutz Ein Gesetz mit einem Maximum an Artikeln, die den Jugendschutz verteidigen
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Persönliche Kontakte! Teilnahme an den Hearings in den Kommissionen Diskussion in den parlamentarischen Gruppen Briefe an die Kommissionsmitglieder
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www.tabakwerbung-nein.ch
[email protected] www.stop-pub-tabac.ch
[email protected] www.basta-pubblicita-tabacco.ch
[email protected]
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https://www.facebook.com/Keine-Zigarettenwerbung-f%C3%BCrunter-18-J%C3%A4hrige-764408730332135/?fref=ts
Paléo 16 2 CHF Aufpreis pro Ticket − Angabe Daniel Rosselat, Präsident Paléo − Falls Ausstieg aus Sponsoring Vier externe Befragende 830 Festivalbesucher − 22.07.2014 − Nyon Fünf Fragen
Paléo: Fragen 17 • •
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Wird das Paléo Ihrer Meinung nach von der Tabakindustrie gesponsert? Nach Angaben der Organisatoren des Festivals würde sich der Preis eines Tickets um zwei Franken erhöhen, wenn das Festival auf Tabaksponsoring verzichtet. Wären Sie bereit, diese zwei Franken zusätzlich zu bezahlen? Gefällt Ihnen der Stand von Marlboro auf dem Festivalgelände? Wie alt sind Sie? Rauchen Sie?
Paléo: Resultate 18
Open Air Gampel 19
Vier externe Befragende 800 Festivalbesucher − 14./15.08.2014 − Gampel Fünf Fragen
Gampel: Fragen 20 • •
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Hast du gewusst, dass das Open Air Gampel von einer Zigarettenmarke gesponsert wird? Falls das Open Air Gampel mit dem Sponsoring durch die Zigarettenmarke aufhören müsste, wärst du bereit, für dein Ticket etwas mehr zu bezahlen? Wenn ja, 10/5/2 CHF? Soll das Open Air Gampel Ersatzsponsoren suchen, damit es keine Zigarettenwerbung mehr gibt? Wie alt bist du? Rauchst du?
Gampel: Resultate 21