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Die Infektiöse Laryngotracheitis (ilt)

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Die infektiöse Laryngotracheitis (ILT) In der Schweiz ist ILT seit 1987 anzeigepflichtig. Die Impfung ist verboten. ILT kommt vor allem in Hühnerkleinbeständen und Beständen mit Rassehühnern vor. In schweizerischen Wirtschaftsgeflügelbeständen trat ILT bisher nur ausnahmsweise auf. Mit der zunehmenden Freilandhaltung könnte das Infektionsrisiko für Wirtschaftsgeflügel in den kommenden Jahren steigen. Diagnostik der ILT Verlauf Klinisches Bild Beobachtet nach Sektionsbild Virusnachweis perakut/akut subakut/chronisch latent ja, dramatisch (1) ja, geringgradig (1, evt. 2) - Zukauf oder Ausstellung 2-3 Monate nach Zukauf oder Ausstellung längere Zeit unveränderte Herde typisch (1) / verdächtig (2) verdächtig (1, evt. 2) unauffällig oft (1) / kaum (2) gelegentlich (1) / kaum kaum (2) Antikörpernachweis nein (1)/ja (2) ja (1 und 2) ja, abnehmende Titer 1 empfängliche Tiere; 2 latent infizierte Träger Mögliche Bekämpfungsstrategien a) Aktuelles Vorgehen in der Schweiz Die Bekämpfung von ILT beschränkte sich bisher auf das Ausmerzen akut infizierter Bestände. b) Begünstigende Faktoren für eine Änderung der ILT-Bekämpfung Folgende Gegebenheiten begünstigen die Bekämpfung der ILT: 1) Die Impfung gegen ILT ist in der Schweiz verboten. Man kann davon ausgehen, dass alle ILTV-Antikörperträger infiziert sind. 2) Charakteristika des ILT-Virus • Das Virus ist nicht besonders widerstandsfähig in der Aussenwelt und wird durch die meisten kommerziell erhältlichen Desinfektionsmittel inaktiviert. Zudem sind einfache Hygienemassnahmen ausreichend, um eine Ausbreitung zu verhindern. • Kongenital infizierte Embryonen sterben vor dem Schlupf. Deshalb können Bruteier von infizierten Tieren zum Aufbau eines neuen ILT-freien Zuchtbestandes verwendet werden. • Das Huhn ist Hauptwirt und wichtigstes Erregerreservoir. 3) Die epidemiologische Situation beim schweizerischen Wirtschaftsgeflügels ist günstig. • Bisher traten nur Einzelfälle von akuter ILT auf. Die Ausbreitung der Infektion konnte durch adäquate Massnahmen in allen Fällen verhindert werden. c) Vorschlag für eine neue Bekämpfungsstrategie Die bisherigen Massnahmen sind für Wirtschaftsgeflügelbetriebe ausreichend, solange die horizontale Einschleppung verhindert wird. Besondere Aufmerksamkeit muss den Rassegeflügelhaltungen gelten, wo reger Tierverkehr und der Besuch von Ausstellungen das Infektionsrisiko erhöhen. Hier könnte eine neue Bekämpfungsstrategie erfolgen. Die serologische Untersuchung der Betriebe steht zunächst im Vordergrund. In Haltungen mit mehr als einer Herde oder getrennter Aufzucht der Jungtiere sind unbedingt von allen Tiergruppen Proben zu entnehmen. Wird eine Herde als infiziert erkannt, muss jeglicher Tierverkehr sofort eingestellt werden. Kranke Tiere oder solche mit eindeutig positiven Testergebnissen werden sofort ausgemerzt. Da ILTinfizierte Embryonen vor dem Schlupf sterben, können mit dem verbleibenden Bestand Bruteier gewonnen werden, um so die Erhaltung des Zuchtmaterials zu sichern. Vor dem Einstallen der Jungtiere müssen alle Hühner und andere mögliche Virusträger wie Fasane oder Pfaue ausgemerzt werden. Stallungen, Einrichtung und Ausläufe müssen fachgerecht gereinigt und desinfiziert werden. Bei Zukäufen in sanierte Betriebe ist die Einhaltung von Quarantänemassnahmen und eine zweimalige serologische Untersuchung im Abstand von mindestens 14-21 Tagen empfehlenswert.