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st.galler bauer 6 – 2016
Der Kontrolldienst KUT informiert
Die Tierhaltung wird kontrolliert Die Kontrolleure des Kontrolldienstes KUT haben in diesen Tagen mit der Grundkontrolle für die Tierhaltung begonnen. Text: Roman Steiger, KUT
Bei der Grundkontrolle werden folgende Bereiche kontrolliert: Tierschutz, besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS), regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS) und Label wie beispielsweise IPSMastkälber, Mastschweine. Die Grundkontrolle Tierhaltung wird vermehrt unangemeldet im Winterhalbjahr durchgeführt. Das wird kontrolliert Die Kontrollpunkte werden je Programm vom Bundesamt für Landwirtschaft vorgegeben. Unter anderem werden folgende Punkte kontrolliert: Rinder – Tierschutz: Winterauslauf, keine Auslaufunterbrüche über 14 Tage. Für alle Kälber stehen jederzeit Rohfaser und Wasser zur Verfügung, Einstellung und Funktionalität des Kuhtrainers, Sauberkeit der jeweiligen Tiere – keine Rollenbildung – RAUS: während der Winterfütterungsperiode vom 1. November 22
bis 30. April an 13 Tagen Auslauf pro Monat oder permanenter Zugang zu einem Laufhof. Kälber bis 160 Tage nicht angebunden – BTS: keine Anbindehaltung von Tieren bei den angemeldeten Kategorien, Einstreu der Liegeflächen Schweine – Tierschutz: Beschäftigung und Wasser stehen jederzeit zur Verfügung, Langstroh während Abferkelphase, Einstreue während der Säugezeit Notwendige Aufzeichnungen Folgende Aufzeichnungen benötigen die Kontrolleure des Kontrolldiensts KUT bei der Grundkontrolle Tierhaltung: Tierschutz und regelmässigen Auslauf ins Freie – Wiesenjournale seit der letzten Kontrolle – Auslaufjournale seit der letzten Kontrolle
– Laufhofskizze (für angemeldete RAUS-Kategorien) Gesamtbetriebliche Anforderungen IP-Suisse und QM-Schweizer Fleisch – Tierverzeichnis – Begleitdokumente – Inventar für Tierarzneimittel – Behandlungsjournal – Besucherjournal (nur für Schwei nehaltung) – Lieferdokumente für Futter- und Hilfsmittel – Stallplan für Mastkälber, Mastschweine und bei Laufstallhaltung für Bankvieh Das Auslaufjournal (gilt für sämtliches angebundenes Rindvieh auch ohne RAUS) muss auch bei unangemeldeten Kontrollen verfügbar sein. Die Kontrolle wird vereinfacht, wenn das Auslaufjournal im Stall aufgehängt wird. Das Auslaufjournal kann auch im Wiesenjournal geführt werden und muss spätestens drei Tage nach dem Auslauf nachgeführt werden.
Einsprache innert drei Tagen Bereits im dritten Jahr werden die Kontrolleure des Kontrolldienstes KUT die Kontrolldaten mit einem Tablet elektronisch erfassen. Das Kontrollergebnis wird vom Kontrolleur mündlich mitgeteilt. In den darauffolgenden Tagen wird das Kontrollergebnis (Inspektionsbescheinigung) dem Betriebsleiter mit den entsprechenden Rechtsmitteln per E-Mail zugestellt. Betrieben mit einem Mangel sowie Betrieben ohne E-Mail-Adressen wird die Inspektionsbescheinigung per Post zugestellt. Nach dem Erhalt der Inspektionsbescheinigung besteht die Möglichkeit, innerhalb von drei Werktagen gegen das fachliche Kon trollergebnis Einsprache einzureichen. rs.