Transcript
Sozial-Psychologisches Zentrum V.o.G.
Tätigkeitsbericht 2015
Mit Rückblick: 40 Jahre SPZ
TÄTIGKEITSBERICHT SPZ 2015: INHALTSVERZEICHNIS KAPITEL 1: DER ZUGANG ZUM SPZ
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Beratungsangebot, Öffnungszeiten, Erstgespräch, Kostenbeteiligung
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KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
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1 Was geschieht in einer Beratung oder Psychotherapie?
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2 Klienten und Anfragen: die Zahlen 2015
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3 Gesprächskonstellationen: Einzelberatung, Paarberatung,
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Eltern- und Familienberatung, Kindertherapie, Gruppenangebote KAPITEL 3: WERKZEUGE FÜR DIE BERATUNGSARBEIT
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1 Fachliche Qualifizierung und Teamarbeit
25
2 Zusammenarbeit im Netzwerk der Dienste
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KAPITEL 4: ERFAHRUNGSWERTE
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1 Aktuelle Themen in Beratung und Gesellschaft
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2 40 Jahre SPZ: ein Rückblick aus verschiedenen Blickwinkeln
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KAPITEL 5: THEMENARBEIT IM NETZWERK DER DIENSTE
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1 Verwaltungsräte und langfristige Arbeitsgruppen
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2 Projekte im Netzwerk der Dienste
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3 Öffentlichkeitsarbeit und Kontakte 2015
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KAPITEL 6: ORGANISATION
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1 Die V.o.G. und die Generalversammlung
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2 Das Personal
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WILLKOMMEN
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2015 war für das SPZ ein schwieriges Jahr. Aus gesundheitlichen Gründen konnte Dr. Lohmann seine Aufgabe als Ärztlicher Direktor nicht wahrnehmen, und eine intensive Suche nach einem Facharzt für einen Vertretungsvertrag blieb ohne Erfolg. Glück im Unglück brachte Frau Dr. Labisch-Ziesmann: Seit 2014 arbeitet sie im Rahmen eines Honorarvertrags im SPZ Eupen und übernahm hier vollständig die fachärztliche Betreuung der Klienten und die fachliche Beratung des Teams. Für das St. Vither Team konnte bisher keine Lösung gefunden werden, manche Klienten wurden an Fachärzte in anderen Einrichtungen weiter vermittelt. Die Suche nach einer Vertretung geht weiter, 2016 werden einige Stunden durch eine zusätzliche Fachärztin übernommen. Der Verwaltungsrat und das Team des SPZ danken Herrn Dr. Roland Lohmann für seinen langjährigen zuverlässigen Einsatz und wünschen ihm eine bestmögliche Gesundheit. Unser Dank gilt Frau Dr. Ursula Labisch-Ziesmann für ihren Einsatz als Fachärztin und ihre Verfügbarkeit für die Klienten und das Team des SPZ. Die finanzielle Situation war seit dem zweiten Halbjahr 2014 angespannt und erforderte Lösungen. Nach dem Ende des europäischen Projekts zur Betreuung von Asylbewerbern konnte die damit verbundene Halbzeit-Psychologenstelle 2015 nicht weiter finanziert werden. Unvorhersehbare Mindereinnahmen (u.a. aus der Beteiligung an diesem europäischen Projekt) und Mehrausgaben (u.a. für die Informatik) führten dazu, dass eine weitere Halbzeitstelle eingespart werden musste. Diese Stelle hatte der Verwaltungsrat vor 6 Jahren außerhalb des üblichen Personalkaders zusätzlich geschaffen, um den wachsenden Druck der Anfragen abzufedern. Ihre Einsparung hat direkte Auswirkungen auf die Warteliste und auf die Anzahl Dienstleistungen. Auch wenn das Team überbrückende Lösungen für Klienten in dringenden Notlagen erarbeitet hat, lässt sich der Verlust von so vielen Arbeitsstunden nicht ausgleichen. Unser Dank gilt Frau Aline Deruisseau für ihre kompetente Arbeit während 6 Jahren in diesen beiden Aufgabenbereichen. Neben den Sparmaßnahmen hat das Präsidium des SPZ intensive Verhandlungen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft geführt. Der zuständige Minister, Herr Antoniadis, sagte hierbei die Übernahme der Verluste von 2014 und eine Beteiligung der DG an der Erneuerung der Informatik zu; das SPZ dankt für diese Unterstützung in einer Notlage. Eine wichtige Neuerung im Dienstleistungsvertrag ist die Möglichkeit ab 2016, die Vertragslage von Fachärzten flexibler und damit attraktiver handhaben zu können. Für die Stabilisierung der Finanzlage in der Zukunft stehen weitere Verhandlungen an. Es wurde eine Anpassung der Tarifordnung des SPZ von 2010 vereinbart. Die Beratung von Personen und Familien mit niedrigem Einkommen bleibt unverändert zugänglich, besser verdienende Klienten zahlen einen höheren Beitrag, der auf Grund des öffentlichen Auftrags des SPZ immer noch weit unter den Tarifen von Privatpraxen liegt. Neben diesen strukturellen Herausforderungen hat das SPZ 2015 seine ganz normale Arbeit geleistet, wie sie in diesem Tätigkeitsbericht vorgestellt wird: •
Das Kapitel zur Statistik zeigt auf, wie die 1709 Personen, die 2015 im SPZ betreut wurden, sich verteilen: nach Alter, Geschlecht, Gemeinden, auf welche Arten von Anfragen und von Dienstleistungen.
•
Das Kapitel „Aktuelle Herausforderungen“ zeigt auf, wie aktuelle Themen und Probleme bei den Klienten die aktuellen gesellschaftlichen Situationen widerspiegeln: Migration und Trauma, Überforderung und Depression, Reizüberflutung und Suchtgefahren, Bindungsstörungen und problematische Trennungen enthalten täglich Herausforderungen, die die Menschen mit ihrer unterschiedlichen psychischen
Verfassung und ihren unterschiedlichen sozialen Ressourcen unterschiedlich bewältigen können. Das SPZ folgt den Entwicklungen durch kontinuierliche Fortbildung in therapeutischen Verfahren und die Entwicklung von neuen Angeboten, z.B. neuen Gruppen zu den Themen „Depression“, „Umgang mit Schmerz“, „Trauer bei Jugendlichen“ oder zusätzlichen Kindergruppen. •
Das Kapitel „Themenarbeit im Netzwerk der Dienste“ zeigt auf, wie sich das SPZ an Projekten, Arbeitsgruppen und Strukturen im Netzwerk der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen beteiligt. Aus der Beratungsarbeit heraus ergeben sich gemeinsame Themen mit anderen Einrichtungen und Dienstleistern, zu denen gemeinsam neue Lösungen erarbeitet werden: z.B. im Begleitausschuss für Jugendhilfe, in den Netzwerken „Süd“ und „Nord“, im Verwaltungsrat des Begleiteten Wohnens und in allen anderen Gremien, die in Kapitel 4 beschrieben werden. Auch der Psychiatrieverband steht mit den landesweiten Reformen der Erwachsenen- und der Kinder- und Jugendpsychiatrie vor arbeitsintensiven Herausforderungen. Zur Netzwerkarbeit gehört auch die Beteiligung an Initiativen der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Erhebungen und Fragebögen, Anhörungen, Foren (z.B. zur Armutsbekämpfung, Case- und Caremanagement, AG Kodex,...).
•
Das Kapitel „Organisation“ stellt die Generalversammlung, den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung vor und nennt die Schwerpunkte ihrer Arbeit 2015. Im September 2015 wählte der Verwaltungsrat den bisherigen Vizepräsidenten, Ulrich Deller, zum Präsidenten; neuer Vizepräsident wurde Gerd Schmitz. Das SPZ dankt Frau Irene Kalbusch für ihre Arbeit als Präsidentin 2013-2015.
2016 wird für das SPZ ein besonderes Jahr. Im Juli 2016 wird das SPZ 40 Jahre alt. Nach intensiven Vorbereitungen im Jahr 2015 findet im Jubiläumsjahr 2016 am 19. Mai im Triangel eine Fachtagung zum aktuellen Thema „Kinder psychisch kranker Eltern“ mit der renommierten Referentin Ines Andre-Lägel statt. Am 25. November wird ein festlicher Empfang die Gelegenheit geben, gemeinsam mit den Verantwortungsträgern aus Politik und Gesellschaft, mit Verwaltungsrat und Mitarbeitern einen Rückblick und Ausblick zu halten. Das Team hat den Anlass genutzt, um Erfahrungswerte aus 4 Jahrzehnten Arbeit im eigenen Haus und Mitarbeit in den Netzwerken der Versorgung zusammen zu tragen. Dabei wurde die Entwicklung von Anfragen, Themen und Problemen, Methoden und Strukturen zurückverfolgt. Bis heute arbeiten im SPZ Kolleginnen und Kollegen, die in 4 unterschiedlichen Jahrzehnten zum Team hinzu gestoßen sind. Aus der Konfrontation ihrer verschiedenen Blickwinkel heraus entstand zugleich ein Spiegelbild gesellschaftlicher Entwicklungen. Das Resultat findet sich in Kapitel 3. Auf der Titelseite erinnern das alte Logo von 1982 und das neuere von 2000 an die Entwicklung des SPZ innerhalb von 40 Jahren. Eine anregende Lektüre wünschen
U. DELLER, Präsident
E. KRINGS, Geschäftsführer
A. NAHL, Teamkoordinator
Informationen über das SPZ für die Öffentlichkeit und Klienten sind auf der Website www.spz.be zugänglich, in Kurzfassung auch durch Faltblätter in mehreren Sprachen.
KAPITEL 1: DER ZUGANG ZUM SPZ
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1 DAS BERATUNGSANGEBOT
Das Sozial-Psychologische Zentrum ist eine Beratungsstelle für Erwachsene, Kinder und Jugendliche, Paare, Eltern und Familien, die in schwierige psychische oder psychosoziale Lebenslagen geraten sind oder schwierige Lebensphasen durchlaufen. Auslöser oder Ursachen dieser Schwierigkeiten können sein: • Überforderung durch Belastungen, • traumatische Ereignisse, • Entwicklungsphasen, • Beziehungsschwierigkeiten in Partnerschaft und Familie, • Probleme der sozialen Integration, • Spätfolgen von Ereignissen aus der Lebens- und Familiengeschichte, • psychische Probleme, • psychiatrische Erkrankungen, • ... Die im SPZ angebotene Hilfe erfolgt vor allem durch das Gespräch und umfasst je nach Problemlage verschiedene, sich ergänzende Vorgehensweisen: psychosoziale Beratung, Psychotherapie, ambulante psychiatrische Betreuung. Allgemeines Ziel ist, mit Hilfe von Beratung und Therapie einen Prozess der Veränderung bei den Klienten anzustoßen und zu begleiten. Einen Prozess, der das Leiden verringern und das Gleichgewicht stärken will durch • Veränderungen im Denken und Gefühlsleben, • Veränderungen von Verhaltensweisen, • Veränderungen in den Beziehungen und in der sozialen Einbindung, • Stärkung der psychischen Gesundheit. Dies im Rahmen einer respektvollen Zusammenarbeit, bei der Klienten/innen und Therapeuten/innen gemeinsam Ziele vereinbaren und schrittweise bearbeiten. Wichtigstes Werkzeug ist dabei das Gespräch, das mit Hilfe unterschiedlicher Techniken eine „heilsame“ Wirkung entfalten kann. Die Mitarbeiter/innen sind in verschiedenen Fachbereichen ausgebildet. Alle Mitarbeiter/innen sind dem Berufsgeheimnis verpflichtet. Zuständigkeit: Das SPZ ist zuständig für • alle Einwohner/innen der Deutschsprachigen Gemeinschaft • und für die deutschsprachige Bevölkerung in den wallonischen Nachbargemeinden.
KAPITEL 1: DER ZUGANG ZUM SPZ
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2 ÖFFNUNGSZEITEN
Sekretariate SPZ Eupen:
Frau L. Weinberg und Frau V. Wolter Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
SPZ St. Vith: Frau V. Arens-Heinen Montag bis Donnerstag Montag Mittwoch
9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 17:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Termine für Beratungsgespräche nach dem Erstgespräch finden auf Vereinbarung statt, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Sekretariate (Montag bis Freitag). 3 KONTAKTAUFNAHME UND ERSTGESPRÄCH
Klienten/innen mit einer Neuanfrage kommen auf folgende Weise zu einem ersten Gespräch: •
Im SPZ St. Vith fragen sie telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch an: Vennbahnstraße 4/6, im Dienstleistungszentrum im Triangel, Tel. 080-22 76 18.
•
Im SPZ Eupen kommen sie ohne vorherige Anmeldung in die freie Sprechstunde: dienstags 16:30 bis 17:30 Uhr, freitags 9:00 bis 10:00 Uhr. Vervierser Straße 14, 2. Etage, Tel. 087-59 80 59.
Im Erstgespräch stellen der Klient oder die Klientin einer Fachperson ihre „Anfrage“ vor, d.h. die Probleme, Anliegen und Erwartungen. Die Fachperson nimmt die Anfrage entgegen, stellt Fragen über Vorgeschichte, Hintergründe und Zusammenhänge. Fachperson und Klient/Klientin machen sich gemeinsam ein erstes Bild der Situation und der erwarteten Hilfe. Manchmal reicht auch ein Erstgespräch als Orientierungshilfe, so dass keine weitere Beratung folgt. Bei manchen Anfragen zeigt sich im Erstgespräch, dass das SPZ nicht zuständig ist – hier dient das Erstgespräch der Überweisung an einen anderen, zuständigen Dienst und der Information darüber, welche Hilfe dort zu finden sein wird. Wenn nach dem Erstgespräch weitere Beratung im SPZ gewünscht wird, erfolgt diese durch eine Fachperson, die im betreffenden Beratungsbereich ausgebildet ist (z.B. Suchtbereich, Erziehung und Kindertherapie, Paarberatung, Traumatherapie,...): entweder durch die Fachperson, die bereits das Erstgespräch geführt hat, oder durch eine andere, die im Rahmen der wöchentlichen Mitarbeiterbesprechung bezeichnet wird. Diese Fachperson bleibt dann fester Ansprechpartner für den Klienten/die Klientin. Bei manchen Problemlagen können mehrere Fachpersonen zusammenarbeiten. Die Auswahl des Beratungs- und Therapieverfahrens erfolgt durch das therapeutische Team des SPZ in Abstimmung mit dem ärztlichen Direktor passend zur individuellen Lage der Klienten/innen.
KAPITEL 1: DER ZUGANG ZUM SPZ
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4 KOSTENBETEILIGUNG
Das SPZ ist als Beratungsstelle für mentale Gesundheit anerkannt und wird durch die öffentliche Hand im Rahmen eines Geschäftsführungsvertrags bezuschusst. Die Deutschsprachige Gemeinschaft trägt den Hauptanteil der Lohn- und Funktionskosten. Die 9 Gemeinden, die die Deutschsprachige Gemeinschaft bilden, beteiligen sich proportional zu ihrem Bevölkerungsanteil an den Funktionskosten des SPZ. Dadurch kann die Eigenbeteiligung der Klienten an ihren Beratungs- und Therapiestunden begrenzt und an ihre jeweilige Einkommenslage angepasst werden. Die Berechnung erfolgt anhand einer Einkommenstabelle mit aktualisiertem Index. Die Eigenbeteiligung der Klienten/innen: Bis Ende 2015 war die Tarifordnung von 2010 gültig: • • • •
Normaltarif: 14 € pro Gespräch. Für Haushalte mit einem kleinen bis mittleren Einkommen: ermäßigte Tarife von 4,50 € oder 9,50 € pro Gespräch. Sozialtarif für Sozialhilfeempfänger/innen und für Personen ohne Einkommen oder mit geringem Einkommen: 1,50 € pro Gespräch. Tarif für Klienten, die außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen: 14 € pro Gespräch. Ermäßigte Tarife werden nicht gewährt, da sich die betreffenden Gemeinden nicht an den Kosten des SPZ beteiligen.
Im September 2015 verabschiedete der Verwaltungsrat eine neue Tarifordnung, gültig ab 01.01.2016: • Normaltarif: 15 Euro pro Gespräch. • Ermäßigte Tarife: 5 oder 10 Euro pro Gespräch. • Sozialtarif: 2 Euro pro Gespräch. • Tarif für Personen und Haushalte mit hohem Einkommen: 20 Euro pro Gespräch. • Tarif für Klienten, die außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen: je nach Einkommen entweder 15 € oder 20 € pro Gespräch. Ermäßigte Tarife werden nicht gewährt, da sich die betreffenden Gemeinden nicht an den Kosten des SPZ beteiligen. Der individuelle Tarif von Klienten kann angepasst werden, wenn sich ihre Einkommenssituation verändert. Die Berechnung erfolgt anhand einer Tabelle. Manche Krankenkassen erstatten eine jährliche Anzahl von Terminen bei Psychologen. Klienten des SPZ können hierfür eine Quittung oder Bescheinigung der Dienstleistungen des SPZ erhalten. Verpasste, nicht abgemeldete Termine sind kostenpflichtig in Höhe des Tarifs, den der Klient üblicherweise für seine Termine bezahlt. Die Konsultationen beim Facharzt für Psychiatrie und beim Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie sind entsprechend den gesetzlichen LIKIV-Tarifen zu zahlen und werden größtenteils über die Krankenkassen erstattet. Entsprechend dem Versicherungsstatus des Klienten erstatten die Krankenkassen entweder einen Normaltarif oder einen erhöhten Tarif.
KAPITEL 1: DER ZUGANG ZUM SPZ
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5 WARTEZEITEN UND IHRE ÜBERBRÜCKUNG
Erstgespräche sind ohne Wartezeiten möglich. Hier kann auch sofort geklärt werden, • ob das SPZ für die Anfrage zuständig ist oder ob sich eine Anfrage bei einer anderen Einrichtung empfiehlt; • ob die Wartezeit im SPZ für Untersuchungen (z.B. bei einem Facharzt oder in einem anderen Zentrum) oder Abklärungen (z.B. mit der Schule, mit anderen Betreuungsdiensten) genutzt werden kann, um für den Start der Beratung im SPZ alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu haben. Beratung nach dem Erstgespräch: Zu manchen Zeiten gehen so viele neue Anfragen ein, dass Wartelisten geführt werden müssen. • Im SPZ St. Vith vorübergehend für einige Wochen. • Im SPZ Eupen mussten in den letzten Jahren sowohl im Kinder- und Familienbereich als auch im Erwachsenenbereich ständig Wartelisten geführt werden. 2015 betrug die durchschnittliche Wartezeit nach dem Erstgespräch im Erwachsenenbereich durchgehend 12-14 Wochen. Im Kinder- und Jugendbereich beginnen Eltern- und Familiengespräche einige Wochen nach dem Erstgespräch, für Diagnostik und Einzeltherapie von Kindern beträgt die Wartezeit 3 bis 4 Monate. Die Einsparung einer Psychologenstelle seit März 2016 hat Auswirkungen auf die Warteliste. Im Kinder- und Jugendbereich hat die Übernahme der Beratung Priorität, wenn die Anfrage im Rahmen eines Vertrags der Familie mit dem Jugendhilfedienst oder im Rahmen eines Urteils des Jugendgerichts bzw. einer Anfrage des Jugendgerichtsdienstes erfolgt. Dies wird durch einen ministeriellen Erlass vorgegeben und kann zeitweilig dazu führen, dass andere Anfragen länger warten. Bei dringenden Situationen, je nach Art der Dringlichkeit, bieten die Mitarbeiter/innen Überbrückungstermine während der Wartezeit an, so weit ihre Terminkalender es erlauben. Bis zum Start einer Beratung bleibt der Berater/die Beraterin, der/die das Erstgespräch geführt hat, Ansprechpartner für den Klienten/die Klientin, leistet gegebenenfalls auch Unterstützung bei Krisen oder begleitet die Überweisung an andere Fachdienste, in Situation von akuter Gefährdung auch an Kliniken. Die Aufnahme in eine der beiden Psychodramagruppen kann meist sofort nach dem Erstgespräch erfolgen und dazu beitragen, die Wartezeit auf Einzelgespräche zu überbrücken. Das SPZ erarbeitet seit 2015 thematische Gruppenangebote, z.B. zum Thema Depression, die während der Wartezeit eine erste Orientierung zu Verständnis und Selbstmanagement der Problemsituationen geben wollen. Im Kinderbereich können Eltern eine „Weitmaschige Elternberatung“ (W.E.B.) im Abstand von 4 bis 6 Wochen nutzen: die Elterngespräche dienen der Erziehungsberatung für die aktuelle Situation und der Vorbereitung der künftigen Kindertherapie, bis ein Platz für das Kind frei geworden ist. Für Klienten, die statt des Wartens freischaffende Therapeuten/innen konsultieren wollen, steht eine Adressenliste zur Verfügung; diese wird regelmäßig durch die SPZ-Mitarbeiter/innen aktualisiert.
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
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1 WAS GESCHIEHT IN EINER BERATUNG ODER PSYCHOTHERAPIE?
Anlass für eine Beratung oder Therapie ist das Empfinden eines persönlichen Leidensdrucks, der viele Auslöser und Ursachen haben kann, z.B. • die persönliche seelische Verfassung in bestimmten Lebensabschnitten, • schwierige Lebensumstände, Veränderungen und Ereignisse, • Spätfolgen der eigenen Lebens- und Familiengeschichte, • Probleme in zwischenmenschlichen Beziehungen, • eine psychiatrische Erkrankung, bei sich selbst oder bei einem Familienmitglied, • ... Der oder die Betroffene(n) möchte(n) an dieser Situation etwas verändern und dazu die Hilfe ausgebildeter Fachkräfte in Anspruch nehmen. In den ersten Gesprächen geht es darum, gemeinsam ein Bild der Situation des Klienten zu erstellen: Der Therapeut begleitet den Klienten darin, sein Anliegen an die Beratung zu beschreiben und markante Elemente seiner Lebenssituation, seiner Lebensgeschichte, seiner Interessen und Stärken, seiner Belastungen usw. zu nennen. Hauptsächliches Werkzeug von Beratung und Therapie ist das Gespräch in einem vertrauensvollen Rahmen, der durch das Berufsgeheimnis geschützt ist. Gemeinsam werden Ziele festgelegt und Vereinbarungen über das Vorgehen getroffen, z.B. zur Häufigkeit der Gespräche, und ob andere Personen darin einbezogen werden. Ein Beispiel Herr M. hat in letzter Zeit immer größere Schwierigkeiten, morgens aus dem Bett zu kommen. Er fühlt sich lustlos, geht kaum noch ans Telefon, liegt häufig auf dem Sofa und starrt an die Decke. Am Arbeitsplatz kann er sich nicht konzentrieren, er ist oft müde, nachts schläft er trotz Schlafmitteln schlecht. Aufgaben, die ihm früher leicht von der Hand gingen, scheinen unüberwindbar. Der Kontakt zu anderen Menschen und seine bisherigen Hobbys werden ihm zu anstrengend. Er ist oft in trauriger Stimmung. Herr M. wurde von seiner Hausärztin an das SPZ überwiesen. Beim dritten Anlauf gelang es ihm, in die Sprechstunde zu kommen und seine Depression zu beschreiben. Dabei kamen auch verschiedene Enttäuschungen zur Sprache, die ihn zunehmend „müde“ machen: verpasste Chancen in Beruf und Partnerschaft, alte Schuldgefühle, ungerechte Behandlung im Bekanntenkreis, Einsamkeit. Besorgt stellt er fest, dass manche Ängste in letzter Zeit stärker geworden sind, z.B. beim Autofahren. Nach dem Erstgespräch bot das Team des SPZ Herrn M. Termine bei der Psychiaterin und regelmäßige Therapiegespräche bei einem Psychotherapeuten an: Nach einem ausführlichen Gespräch über seine Beschwerden und seine Lebenssituation schlägt die Psychiaterin Herrn M. eine unterstützende Behandlung mit einem Antidepressivum vor. Es brauche einige Wochen Zeit um zu wirken. Sie überprüft auch das Medikament für den Schlaf. Sie besprechen die möglichen Wirkungen und Nebenwirkungen und einigen sich darauf, einen Versuch mit dem Antidepressivum zu starten. In den Therapiegesprächen setzt Herr M. sich mit der Hilfe des Therapeuten mit den alten und neuen Verletzungen auseinander, die sich im Laufe seines Lebens angesammelt haben. Einige Wochen lang sieht alles noch schwärzer aus, alte Verletzungen aus seiner Jugend drängen sich wieder auf. Das setzt Emotionen frei: Trauer, Enttäuschung, Hilflosigkeit, aber auch eine
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
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unbändige Wut, die lange verdrängt war. Dabei erkennt er auch nach und nach, welche Hürden er in seinem Leben schon gemeistert hat, welche Erfahrungswerte in ihm schlummern, welche Erinnerungen ihn jenseits der Trauer mit Dankbarkeit erfüllen. Er erkennt auch, welche Menschen ihm guttun und welche ihn ausnutzen, welche Beschäftigungen ihn aufbauen und welche ihn entmutigen. In den Gesprächen beschließt er, kleine Schritte in neue Richtungen zu wagen: Kontakte zu meiden, die ihn belasten, unsinnige Pflichten abzustellen und kleine angenehme Dinge zu tun, die er schon immer tun wollte. In kleinen Schritten findet er sein Selbstvertrauen zurück, erobert er sich Stück für Stück seine Lebensfreude zurück, nimmt er vorsichtig wieder Kontakt zu Menschen auf, die ihm guttun. In den Beratungsgesprächen wird Herrn M. bewusst, dass es ihm bestimmten Personen gegenüber schwerfällt, Nein zu sagen, selbst wenn er sich vornimmt, nicht nachzugeben. Er einigt sich mit dem Therapeuten darauf, einen Versuch in der Psychodrama-Gruppe zu wagen: Unter Anleitung von zwei erfahrenen Therapeuten lässt er sich in der Gruppe nach und nach auf Rollenspiele ein. Er bemerkt, dass es anderen Teilnehmern ähnlich wie ihm ergeht. Er lernt zu verstehen, was Personen bei ihm auslösen, denen er Nein sagen will, aber nicht kann. Im Rollenspiel trainiert er neue Verhaltensweisen, traut sich, anderen deutlicher eine Grenze zu setzen. Herr M. kommt seit einem Jahr zum SPZ. Er ist nicht mehr der geworden, der er vorher war: Er hat einen Weg zurückgelegt, der schmerzhaft war, das hat ihn nachdenklicher gemacht, aber auch dankbarer... und achtsamer im Umgang mit sich selbst und seinen Bedürfnissen. Einige Beispiele für Ziele von Beratung und Psychotherapie Ausgehend von dem Leiden der Person, des Paares oder der Familie formulieren Klienten/innen und Therapeuten/innen gemeinsam realistische Ziele ihrer Zusammenarbeit. Daraus ergibt sich eine unterschiedliche Dauer der Arbeit. Die persönlichen Anfragen, die die Klienten/innen auf ihre Weise äußern, verweisen einerseits auf schwierige Ereignisse, Beziehungslagen, Lebensumstände oder auch auf Erkrankungen; andererseits verweisen sie auf die allgemeinen Herausforderungen, vor die der Lebenszyklus jeden einzelnen Menschen stellt. Beispiele: •
Den Umgang mit negativen Erfahrungen lernen, z.B.: – mit belastenden Situationen und Ereignissen besser umgehen, – psychische Verletzungen verarbeiten, – mit körperlichen und psychiatrischen Erkrankungen besser leben, – Ängste abbauen oder besser ertragen, – zerstörerische Lebensgewohnheiten erkennen und schrittweise ablegen, – destruktive Beziehungsmuster verstehen und verändern, – Abhängigkeiten erkennen, verstehen und lösen, – Hintergründe aus der Lebens- und Familiengeschichte verstehen, – einengende Verhaltensmuster verstehen und verändern,
•
Positive Erfahrungen entwickeln lernen, z.B.: – Wünsche und Vorstellungen entdecken und umsetzen, – Dinge anders sehen, – Versöhnung mit sich und anderen finden, – neue Erfahrungen wagen und nutzen, Kreativität entwickeln, – heilsame Lebensgewohnheiten entdecken und schrittweise einüben, – konstruktive Beziehungsmuster erkennen, nutzen und ausbauen, – zufriedenstellende Wege im Zusammenleben finden, – neue Kontakte aufbauen, – bewusster und achtsamer leben, – Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen stärken...
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
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2 KLIENTEN UND ANFRAGEN 2015
Zum Thema „Anfragen“ Die Anfrage ist der Anlass, das Problem, mit dem die Klienten Hilfe suchen. Sie kommen entweder auf eigene Initiative oder auf Empfehlung von Dritten (Familienangehörige und Bekannte, Ärzte, Kliniken, Sozialdienste, Schulen, ...), einige im Rahmen einer Auflage durch die Justizbehörden. • • •
Manche haben eine Anfrage für ein persönliches Problem (z.B. Ängste, Depression). Andere stellen fest, dass sich manche Probleme, z.B. Konflikte in der Partnerschaft, im Familienleben oder in der Erziehung, ständig wiederholen, und sie suchen nach Auswegen. Andere machen sich Sorgen um Angehörige, die z.B. unter einer psychiatrischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung leiden.
Daraus ergibt sich: • Manche Klienten stellen im Laufe der Beratungszeit mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Problembereichen (z.B. Beratung für ein persönliches Problem, Erziehungsberatung und psychologische Betreuung für ihr Kind). • Andere kommen nach Abschluss einer Beratung (z.B. zu einem Suchtproblem) später mit einer anderen Frage wieder (z.B. Erziehungsfragen). • Zwei Personen eines Paares können eine gemeinsame Anfrage stellen (z.B. zum Umgang mit Konflikten). • Mehrere Personen einer Familie können zu einer gemeinsamen Anfrage gehören (z.B. Umgang mit den Folgen der Trennung der Eltern beim Kind), mit der das SPZ je nach Situation in unterschiedlichen Konstellationen arbeitet (z.B. Einzelgespräche, Elterngespräche, Gespräche mit dem Kind und je einem Elternteil, Familiengespräche wenn möglich, Gespräche mit Geschwistern, Kindergruppe,...). Das Beratungsangebot richtet sich an • • •
Erwachsene, Kinder und Jugendliche, Einzelpersonen, Paare, Eltern und Familien, Klienten und Angehörige.
Das SPZ bietet somit Beratung, Psychotherapie und ambulante psychiatrische Behandlung bei psychischen Problemen und zwischenmenschlichen Schwierigkeiten, z.B.: • • • • • • • • • • • • • •
Belastung und Überforderung, Ängste und Depression, Schwierigkeiten bei der sozialen Integration, Trauer und Verlusterfahrungen, Anpassungsschwierigkeiten in neuen Lebensabschnitten, Verhaltensstörungen, Erziehungsschwierigkeiten, Fragen zu Drogenkonsum, Abhängigkeit und Suchtverhalten, psychiatrische Erkrankung, Familienkonflikte, Trennung oder Entfremdung in der Partnerschaft, sexuelle Schwierigkeiten, Gewalterfahrung und andere Traumata, ...
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
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2.1 Anzahl Klienten und Anfragen 2015 suchten 1.709 Personen eine Beratung im SPZ auf: 1.088 in Eupen und 621 in St. Vith. Beratungsanfragen können mehrere Personen einer gleichen Familie betreffen. So verteilen sich die 1.709 Personen auf 1.360 Beratungsanfragen, 887 in Eupen und 473 in St. Vith. Im Lauf von 2015 konsultierten demnach 11 Personen mehr das SPZ als 2014. Die Anzahl der Anfragen ist im Vergleich zum Vorjahr um 30 Einheiten gesunken. Während im SPZ St. Vith die Anzahl Klienten (+ 27 Personen) und Anfragen (+ 13 Anfragen) im Vergleich zum Vorjahr steigen, sind in Eupen die Anzahl Klienten (- 16 Personen) und Anfragen (- 43 Einheiten) gesunken. 728 Anfragen (54 %) sind Neuanfragen des Jahres 2015; die anderen 45 % sind Anfragen aus den vorhergehenden Jahren, deren Beratung 2015 weitergeführt wurde. Dieser Proporz ist seit mehreren Jahren relativ konstant.
Entwicklung Kienten und Anfragen 2000 1741
1800 1600 1366
1440
1537
1400 1200 1000
1685 1448
1283 1004
1695
1765
1353
1854
1415
1823
1438
1803
1442
1725
1763
1417
1406
1698
1709
1390
1360
1251
1083
Klienten Anfragen
837
800 600 400 200 0 1999
2001
2003
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Grafik 1
Das Team versucht diese Situation möglichst gut aufzufangen, indem es einerseits die besonders akuten Situationen von Klienten berücksichtigt und anderseits Übergangslösungen anbietet: ein zweites Erstgespräch, einen Überbrückungstermin. Die Situation bleibt dennoch für die Klienten und für die SPZ-Mitarbeiter/innen unbefriedigend.
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
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2.2 Alter und Geschlechterverteilung
41 % der Klienten sind männlich, 59 % weiblich. Die Altersklassen verteilen sich wie folgt: Altersklasse
Klienten 2015
Klienten 2014
Anzahl
%
Anzahl
%
0 bis 6
24
1,4
31
1,8
7 bis 12
138
8,1
104
6,1
13 bis 18
147
8,6
170
10
19 bis 25
194
11,4
188
11,1
26 bis 35
284
16,6
317
18,7
36 bis 45
385
22,5
379
22,3
46 bis 60
444
26
419
24,7
über 60
93
5,4
90
5,3
Tabelle 1
500 26%
450 400
23%
350 300
17%
250 11%
200 150
8%
9%
5%
100 50
1%
0 Klienten
Grafik 2
Zirka 19 % der Klienten (309 Personen) des Jahres 2015 sind minderjährig, 81 % erwachsen. Im Vergleich zum Vorjahr nimmt die Gruppen der Minderjährigen, und hier insbesondere der 7 bis 12jährigen, leicht zu.
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
14
Proporz Anfragen/Klienten 1200 63% 74%
1000
800 37%
ERW-Bereich KEF-Bereich
600
400
26%
200
0 Anfragen
Klienten
Grafik 3
74,2 % der Anfragen betrafen Erwachsene (Grafik: „ERW“), 25,8 % betrafen den Kinder-, Erziehungs- und Familienbereich (Grafik: „KEF“). 62,7 % der Klienten kamen zum SPZ für persönliche Erwachsenenthemen, 37,3 % der Klienten kamen für Erziehungs- und Familienthemen. Das bedeutet einen leichten Anstieg der Anfragen für Kinder und Erziehungsthemen im Vergleich zum Vorjahr.
2.3 Wohnort der Klienten
2015
Anzahl Klienten
Prozentsatz der Gesamtklientel
Proporz zur Gesamtbevölkerung der Gemeinde
89
5,2
1,61%
Büllingen
115
6,72
2,08%
Burg Reuland
101
5,9
2,55%
Amel
Bütgenbach
84
4,91
1,49%
Eupen
565
33,07
2,95%
Kelmis
149
8,71
1,36%
Lontzen
86
5,03
1,52%
Raeren
183
10,7
1,73%
St. Vith
207
12,11
2,16%
andere
130
7,6
Tabelle 2
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
15
Die Klienten stammen aus allen Gemeinden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (zwischen 1,3 und 3 % der Bevölkerung jeder Gemeinde). Das SPZ ist als Beratungsstelle allen Bewohnern/innen der DG zugänglich. Das Beratungsangebot des SPZ kann auch von den Deutschsprachigen genutzt werden, die in einer französischsprachigen Nachbargemeinde wohnen und dort keine Beratung in ihrer Muttersprache finden. 6,9 % der SPZ-Klienten wohnen in den umliegenden französischsprachigen Gemeinden, hauptsächlich in Bleyberg, Baelen/Membach, Weismes, Welkenraedt und Malmedy. Einige (0,7 %) haben ihren Wohnsitz in Luxemburg (6) oder in Deutschland (6). Meist handelt es sich dabei um Familienmitglieder von Klienten, die in die Beratung einbezogen werden, z.B. bei getrennt lebenden Eltern.
2.4 Nationalität der Klienten Die weitaus größte Gruppe bilden die Belgier/innen mit 82 % der Gesamtklientel, gefolgt von Westeuropäern aus den Nachbarländern: deutsche (152), niederländische (16) und luxemburgische (8) Staatsbürger/innen. Die Herkunftsländer der Klienten haben sich in den letzten Jahren vervielfacht. Deshalb scheint es uns sinnvoll, eine Rubrik mit entsprechenden Zahlen in den Tätigkeitsbericht aufzunehmen. Die Kategorien in der untenstehenden Tabelle mögen etwas willkürlich erscheinen. Sie geben aber ein relativ gutes Bild der wichtigsten Herkunftsländer wieder. Bei den Klienten/innen aus osteuropäischen, afrikanischen und asiatischen Ländern handelt es sich meist um Flüchtlinge. Nationalitäten 2015 Belgien
1401
Andere westeuropäische Länder
185
Ehemalige jugoslawische Staaten
15
Andere ehemalige Ostblock-Staaten
36
Asien – inklusive Türkei, ohne Russland
45
Afrikanischer Kontinent Amerika
25 2
Tabelle 3
Aus den Empfangszentren des Roten Kreuzes stellten 17 Asylbewerber eine Anfrage auf Beratung im SPZ: 6 Personen aus Manderfeld und 11 aus Eupen. Es haben insgesamt 96 Beratungs- oder Therapiegespräche mit Bewohnern der beiden Zentren stattgefunden. Bei 17 Klienten/innen erfolgte die Beratung mit Hilfe eines Übersetzers, weil die Betroffenen (noch) nicht in der Lage sind, sich auf Deutsch, Französisch, Englisch oder Niederländisch, (4 Sprachen, die durch Mitarbeiter/innen des SPZ beherrscht werden) auszudrücken oder die Terminkapazitäten der russischsprachigen SPZ-Mitarbeiterin überschritten.
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
16
Die meisten Übersetzungen wurden 2015 für Arabisch und Russisch angefragt, dahinter folgten die Sprache Farsi für Iraner und die Sprachen Dari und Paschtun für Afghanen. Serbokroatisch/Bosnisch wurde nicht mehr angefragt, die Klienten aus diesem Sprachraum führten ihre Gespräche auf Deutsch oder Französisch. Das SPZ arbeitet hauptsächlich mit der sozialen Übersetzungsagentur „SETIS“ aus Lüttich zusammen. SETIS schult seine Übersetzer und bietet den Übersetzungsdienst zu einem sozial verträglichen Preis an (2015: 9 € pro Stunde + Anreisekosten des Übersetzers). Das SPZ übernimmt nicht die Kosten für die Übersetzer. In manchen Situationen zahlen die Klienten das selbst, in anderen übernimmt das ÖSHZ. Bei den Klienten aus den Asylbewerberzentren werden diese Kosten mit den Zentren abgerechnet. 2.5 Tarife und Einkommenskategorien Da die Tarife für Beratungen entsprechend dem Einkommen der Klienten gestaffelt sind, gibt der nun folgende Überblick ein grobes Bild der Einkommenssituation der SPZ-Klientel wieder. Tarife
Klienten 2015
Proporz
14 € = Normaltarif pro Termin
751
44 %
9,5 € ermäßigter Tarif
213
12,50%
4,50 € ermäßigter Tarif
306
18 %
1,5 € bei Einkommen in Höhe 383 des Eingliederungseinkommens
22,50%
Tabelle 4
Hinzu kommen 3% der Klienten, die entweder ausschließlich Patienten beim Psychiater sind – dort wird der Krankenkassentarif berechnet, oder Klienten aus den Asylbewerberzentren (diese Konsultationen werden direkt mit den Häusern abgerechnet). Im Vergleich zum Vorjahr ist der Prozentsatz der Klienten, die die beiden niedrigsten Tarife zahlen, wieder um 1,5 % gestiegen. Man kann davon ausgehen, dass 40 % der SPZ-Klienten über ein kleines bis sehr kleines Einkommen verfügen.
2.6 Lebenssituation der Klienten 41 % der Erwachsenen leben in einer Familie, die aus zwei Partnern und einem oder mehreren Kindern besteht. Das ist die weitaus stärkste Gruppe. Die zweitstärkste Gruppe machen die Alleinstehenden aus mit 20 %, gefolgt von Alleinerziehenden mit 15 % und Paaren ohne Kinder mit 14 %. Von den Kindern, die im SPZ beraten werden, leben 43 % bei ihren beiden Eltern, 39,5 % bei einem Elternteil und 9% alternierend bei beiden Elternteilen. Bis 2013 stellten die Kinder, die bei beiden Eltern leben, die stärkste Gruppe der Kinder im SPZ dar; seit letztem Jahr ändert sich das. In diesem Jahr machen die Minderjährigen, die nicht mit ihren beiden Eltern in einer Familie leben, 57 % der Kinder im SPZ aus.
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
Lebenssituation
17
Erwachsene
Kinder/Jgl.
Klienten 2015
2015
Allein ohne Kinder
285
4
Allein mit Kindern
212
3
Im Paar mit Kindern
494
6
Im Paar ohne Kinder
196
3
Bei Eltern
80
132
Alternierend bei beiden Elternteilen
2
27
Bei 1 Elternteil
54
122
In Pflegefamilie
0
6
In Adoptivfamilie
0
1
Einrichtung oder WG
42
10
Sonstiges
26
4
Tabelle 5
2.7 Überweisung an das SPZ
Proporz KLIENTEN / VERMITTLER Andere
177
Schulbereich
80
C.D.S.
1
Jugendhilfe
88
Staatsanwaltschaf
7
Polizei
5
Bewährungskommission
7
Gericht
29
Jugendgericht
17
Arzt/Klinik
254
Opferbetreuung
41
SPZ
28
Privates Umfeld
167
Persönlich
808
0
Grafik 4
100
200
300
400
500
600
700
800
900
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
18
47% aller Klienten/innen kommen aus eigener Initiative zum SPZ, d.h. ohne direkte Überweisung durch einen anderen Dienst. Ca. 10 % kommen auf Empfehlung ihres privaten Umfelds. 15 % der Klienten/innen werden von Ärzten und Kliniken überwiesen. 6 % der Klienten sind zur Beratung im SPZ verpflichtet. Sie kommen im Rahmen eines Vertrages mit den Jugendhilfediensten oder einer Auflage der Justizbehörden (Richter, Bewährungskommission und „Comité de défense sociale“). 2,4% der Klienten kommen auf Vermittlung der Dienste für Opferbetreuung. Anfragen, die über den Jugendhilfedienst, das Jugendgericht und die Opferbetreuung zum SPZ kommen, werden prioritär behandelt, d.h. möglichst ohne Wartezeiten.
2.8 Gründe der Anfragen
2015
Erwachsenenbereich Kinder u. Erziehung
Anfragen
1009
74,00%
351
26,00%
Klienten
1071
62,50%
638
37,50%
Tabelle 6
Bei den Anfragen unterscheidet das SPZ zwischen 2 Arbeitsbereichen: • im Erwachsenenbereich geht es um Erwachsenenthemen. 2015 waren das 74 % der Anfragen. • Im Erziehungs- und Familienbereich geht es um Fragen, die Kinder oder Jugendliche oder Erziehungsfragen betreffen. 2015 waren das 26 % der Anfragen. Die Aufteilung der Klienten auf diese beiden Arbeitsbereiche (62,5 % im Erwachsenen- und 37,5 % im Erziehungs-/Familienbereich) macht deutlich, dass meist mehrere Personen in die Beratungen einbezogen sind, wenn sie Minderjährige betreffen: 37,5 % der Personen, die 2015 das SPZ aufsuchten, gehören zu den 26 % der Anfragen aus dem Erziehungs- und Familienbereich. Im Erwachsenenbereich wurden folgende Schwierigkeiten am häufigsten genannt: Störungen im Gefühlsbereich, z.B. Depression, Ängste, Aggressivität, ... (30,6 %), Probleme einer Lebensphase, z.B. Neuorientierung im Beruf, erwachsene Kinder verlassen das Haus, junge Erwachsene beim Start in die Eigenständigkeit, ... (16,5 %), • Beziehungsstörungen in der Familie (10,7 %), • Probleme in der Partnerschaft (10 %), • Sucht, Abhängigkeit (7,8 %), • Arbeit, Schule (5,7 %), • psychiatrische Störung ( 5,3 %) • Störung in den Grundbedürfnissen - Essen, Schlafen, Sicherheit (3,9 %) • Gewalt (3,6 %), (Mehrfachnennungen sind möglich). • •
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
19
Hier gibt es nur wenig Verschiebungen im Vergleich zu den Vorjahren. Bei der Suchtthematik steht Alkohol mit 40 % der betroffenen Klienten an erster Stelle, gefolgt von illegalen Substanzen (33 %), Polytoxikomanie (15 %) und Medikamenten (6 %). Im Vergleich zu den beiden letzten Jahren fiel die Polytoxikomanie etwas zurück (von 20 % auf 15 %), dafür nehmen die Alkoholabhängigkeit (+ 3 %) und der Konsum von illegalen Substanzen (+ 5 %) zu. Im Bereich „Familie, Erziehung, Kinder“ wurden folgende Problembereiche am häufigsten als Anlass für die Anfrage im SPZ genannt: • •
•
Beziehungsstörungen in der Familie (14,9 %), Belastungen und Störungen bei Kindern und Jugendlichen (27 %), aufgeteilt in - Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern (48 %), - Entwicklungsstörungen (21 %), - Probleme in der Schule (11 %), - Trauer (6 %); - psychische Krankheit (5 %). Bei 30 % der Anfragen im Erziehungsbereich lagen die Schwierigkeiten eher bei den Eltern: - allgemeine Erziehungsschwierigkeiten (37,8 %), - problematische Trennungssituationen (37,3 %), - Vernachlässigung der Kinder (4,4 %).
Chronische Konflikte zwischen getrennten Eltern sind weiterhin ein häufiger Grund der Beratungsanfrage für Kinder. Das Leben zwischen sich dauernd streitenden Eltern, die zeitweise nicht mehr in der Lage sind, auf die Bedürfnisse der Kinder zu achten, macht Kinder unglücklich und krank. 6 % der 1.709 Klienten, die 2015 das SPZ konsultierten, waren von Justizbehörden zur Beratung verpflichtet. 15,5 % der Klienten im Kinder- und Erziehungsbereich kamen über die Jugendhilfe-Instanzen zum SPZ (Vertrag mit dem Jugendhilfedienst im Rahmen einer freiwilligen Arbeit oder Urteil des Jugendgerichtes). Vier Fünftel der Jugendhilfe-Anfragen im SPZ betreffen Familien aus den 4 nördlichen Gemeinden der DG. 2.9 Stand der Beratung Ende 2015
Stand der Beratung
Klienten 2015
dauert an
1222
71,50%
abgeschlossen
275
16,00%
Abbruch
105
6,1 0%
Weitervermittlung
27
1,6 0%
Nur Erstkontakt
80
4,70%
Tabelle 7
%
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
20
71,5 % der Klienten des Jahres 2015 führen ihre Beratung 2016 fort. Mit 16 % der Klienten wurde die Beratung 2015 abgeschlossen. 6,1 % der Klienten haben die Beratung abgebrochen. 4,7 % der Klienten kamen nur zu einem Erstgespräch ins SPZ. 1,6 % der Klienten wurden sofort an eine andere Stelle weitervermittelt.
2.10 Indirekte Dienstleistungen Im SPZ unterscheiden wir zwischen direkten und indirekten Dienstleistungen. Von direkten Dienstleistungen reden wir, wenn der Berater oder die Beraterin einen direkten Kontakt zu Klienten hat. Es geht dabei um Diagnose-, Beratungs-, Therapie-, Behandlungs- und Koordinationsgespräche. Indirekte Dienstleistung bedeutet für uns jede Dienstleistung, die in einem direkten Bezug zu Klienten steht, wo diese selbst aber nicht anwesend waren. Z. Bsp. Berichte, Kontakte mit einer Schule, oder ähnliches. Charakteristisch für die Arbeit in einer Beratungsstelle ist die relativ hohe Anzahl der indirekten Dienstleistungen: Für viele Beratungen sind Absprachen zwischen Teamkollegen/innen oder mit anderen Dienstleistern (z.B. Ärzte), Telefonate mit anderen Beteiligten und Berichte für unterschiedliche Instanzen notwendig (14,5 % aller Dienstleistungen). Dies immer unter Berücksichtigung der beruflichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass die Klienten/innen diese Kontakte erlauben und ihren Inhalten zustimmen. Die Klienten werden so weit wie möglich in Koordinationsgespräche mit anderen Dienststellen einbezogen: entweder durch direkte Teilnahme von Klienten/innen an Koordinationsgesprächen (bei Anfragen für Kinder nehmen die Eltern als deren Vertreter teil), oder durch gemeinsame Vorbereitung und Nachbesprechung im Rahmen der Gespräche im SPZ. 2015 haben 241 Koordinationsgespräche in Anwesenheit der Klienten und 85 ohne Klienten stattgefunden. Zusätzlich gab es 122 Kontakte mit Dritten (z.B. ein guter Bekannter, eine auswärtige Bezugsperson). Es gehört zur spezifischen Aufgabe von Beratungsstellen, diese Koordination zu gewährleisten. Sie ist besonders häufig erforderlich bei Klienten mit psychiatrischen Erkrankungen und in Familiensituationen: Absprachen mit anderen Diensten, mit Schulen, mit Kinderärzten oder Kinderund Jugendpsychiatern sind fester Bestandteil der Arbeit im Erziehungsbereich des SPZ. 2.11 Dienstleistungen insgesamt 2014 haben im SPZ 11.002 Dienstleistungen stattgefunden: • 9.611 direkte Dienstleistungen, • 1.391 indirekte Dienstleistungen. Die Gesamtanzahl der Dienstleistungen ist im Vergleich zu 2014 gesunken: minus 245 direkte und minus 109 indirekte Dienstleistungen. Anfang 2015 wurde aus Finanzgründen das Stundenkapital im SPZ um eine Vollzeitstelle Psychologe gekürzt (siehe Kapitel Personal). Dass die Anzahl der Dienstleistungen nach dem Wegfall dieser Stunden nicht noch stärker gesunken ist, hat mit dem glücklichen Umstand zu tun, dass 2015 drei junge diplomierte Psychologinnen ehrenamtlich während mehrerer Monate im SPZ mitgearbeitet haben. Für die jungen ehrenamtlichen Kolleginnen war das eine Gelegenheit, ihre Praxiserfahrung auszuweiten und dabei von erfahrenen Kollegen begleitet zu werden.
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
21
3 GESPRÄCHSANGEBOTE: KLIENTEN UND IHR UMFELD
Die Art der Anfrage, die Problematik der Klienten/innen und ihre Einbindung in ihr familiäres und soziales Umfeld haben eine Auswirkung auf die Vorgehensweise, die das SPZ anbietet: • •
• • •
Bei den Einen sollte die Therapie ohne Einbeziehung des Umfeldes stattfinden. Bei den Anderen helfen Angehörige dabei, das Problem zu verstehen, und unterstützen Fortschritte in der Therapie. In manchen Familien entstehen die Lösungen durch die gemeinsame Arbeit mit mehreren Familienmitgliedern. Bei noch Anderen ist eine Kombination von „teils getrennt, teils gemeinsam“ notwendig. In manchen Situationen kann es hilfreich sein, mehrere Personen aus verschiedenen Familien, die Ähnliches erleben, zu Gruppengesprächen zusammen zu bringen. In manchen Situationen ist es hilfreich, Klienten/innen bei Kontakten zu Organisationen und Dienstleistern zu begleiten, mit deren Hilfe sie ihre soziale Integration verbessern können.
Das interdisziplinäre Team ermöglicht eine Kombination von Angeboten und die Zusammenarbeit mehrerer Fachpersonen für verschiedene Aspekte der Anfrage, z.B. • • • • • •
Traumatherapie und medikamentöse Behandlung, Kindertherapie und Elternberatung, Einzel- und Paarberatung, Einzel- und Gruppentherapie, psychologische Beratung und Sozialarbeit, Suchtberatung und Begleitung von Angehörigen.
3.1 Einzelgespräche 68 % aller Dienstleistungen waren Einzelgespräche mit Erwachsenen, Kindern oder Jugendlichen: 7.536 Einzelberatungen, 744 psychiatrische Konsultationen und 77 Einzelsitzungen mit Anwendung von Testverfahren (zur Klärung der Diagnose). Bei vielen erwachsenen Klienten werden psychiatrische Abklärung und Behandlung parallel zu Beratung und/oder Psychotherapie eingesetzt. Die Konsultationen beim Psychiater stellen 2015 insgesamt 9% aller Einzelgespräche dar. Die kurzen Wege bei den Absprachen zwischen Psychiater und Therapeut/Berater sind ein Vorteil des pluridisziplinären Teams im SPZ.
3.2 Paargespräche Bei 4 % der Anfragen fanden Paarberatungen statt: insgesamt 159 Paargespräche. Je nach Situation kann die Beratungsanfrage eines Paares unterschiedlich bearbeitet werden: • Bei starker Belastung der Partner durch ihre jeweilige Lebensgeschichte in den Herkunftsfamilien kann das SPZ jedem Partner eine Einzelberatung bei unterschiedlichen Therapeuten anbieten. Nach getrennter Bearbeitung der persönlicheren Themen können gemeinsame Gespräche zu viert (die beiden Partner und ihre Therapeuten) stattfinden und sich mehr mit dem aktuellen Miteinander der Partner befassen. • Bei anderen Paaren findet die Arbeit in umgekehrter Reihenfolge statt: Zuerst werden die Kommunikationsmuster bearbeitet, mit denen die Partner sich den Umgang miteinander erschweren, bevor jeder sich mehr seiner persönlichen Lebensgeschichte zuwendet.
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE •
22
Bei noch anderen Paaren finden ausschließlich gemeinsame Gespräche bei einem gemeinsamen Therapeuten statt, wenn es z.B. um gemeinsame Anstrengungen um eine bessere Kommunikation oder die Bewältigung einer gemeinsamen Belastung geht.
3.3 Eltern- und Familienberatung Bei 20 % der Anfragen fanden Gespräche mit mehreren Familienmitgliedern statt: • 224 Elterngespräche, d. h. Gespräche mit jeweils 2 Elternteilen, • 476 Familienberatungen, d. h. Gespräche mit Eltern oder einem Elternteil und einem oder mehreren Kindern, manchmal auch Gespräche mit Geschwistern oder Großeltern.
3.4 Gruppensitzungen Es wurden Gruppen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche unter Anleitung bzw. Mitarbeit von SPZ-Mitarbeitern/innen angeboten. Insgesamt fanden 147 Gruppensitzungen statt: Zwei Psychodrama-Gruppen für Erwachsene im SPZ Eupen: Das Angebot besteht seit vielen Jahren und arbeitet mit therapeutischen Rollenspielen nach der Methode des Psychodramas. Ziel ist, dass die Teilnehmer/innen ihre Muster des Denkens, Fühlens und Handelns in der Gruppe erkennen und schrittweise neue Wege ausprobieren, auch mit Hilfe von Rollentausch und Einüben neuer Verhaltensweisen. Nach einer ersten „Schnupperstunde“ entscheidet jeder Klient selbst, wie lange er an der Gruppe teilnimmt. Die Psychodramagruppen bleiben ein vielseitiges und therapeutisch reiches Angebot. Insbesondere werden hier das Selbstverständnis und die Spontaneität in der Kommunikation gefördert, und es entsteht ein Raum der Klärung und Weiterentwicklung in allen Arten von Beziehungsproblemen. Beide Gruppen fanden 2015 wöchentlich in der Erwachsenenbildungsstätte „Die Eiche“ statt, wo sie über ausreichend Platz und Möglichkeiten für die Inszenierungen verfügen. In beiden Gruppen gab es starke Schwankungen der Teilnehmerzahlen. •
•
Die „Montagsgruppe“ (E. Homburg und I. Kohl) von 16:30 bis 18:30 Uhr: Über das Jahr 2015 verteilt nahmen 12 Personen in unterschiedlicher Zusammensetzung an den 28 Gruppensitzungen teil; die Anwesenheiten lagen im Schnitt bei 4 Personen pro Sitzung. Die „Donnerstagsgruppe“ (E. Homburg und B. Stepien) von 18:30 bis 21:00 Uhr: Über das Jahr 2015 verteilt nahmen 11 Personen in unterschiedlicher Zusammensetzung an den 26 Gruppensitzungen teil; die Anwesenheiten lagen im Schnitt bei 5 Personen pro Sitzung.
Die beiden Gruppenangebote für Psychodrama werden 2016 fortgesetzt. Der Einstieg in ein Gruppenangebot ist meistens sofort möglich; er kann somit auch den Beginn einer therapeutischen Arbeit ermöglichen, während Klienten für eine Einzelberatung noch auf der Warteliste stehen.
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
23
Die Kindergruppen im SPZ Eupen Für manche Kinder ist ein therapeutisches Gruppenangebot eine sinnvolle Ergänzung zu Einzeltherapie und Familienberatung, für andere kann eine Gruppe das wichtigste therapeutische Werkzeug werden: Manche Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Kindern brauchen ein konkretes Handlungsfeld, in dem die Schwierigkeiten beobachtet und neue Verhaltensweisen entwickelt werden können. Das gilt sowohl für Schwierigkeiten auf Grund hoher Ängstlichkeit, als auch für die Folgen dominanten Verhaltens, und in einer Gruppe können Kinder, die mit solch unterschiedlichen Haltungen kommen, schrittweise voneinander lernen. B. Guffens und H. Simon bieten eine Gruppe für Kinder zwischen 8 und 11 Jahren, Jungen und Mädchen, an. Die Sitzungen finden im 14-Tages-Rhythmus mittwochs von 14 bis 15.30 Uhr im SPZ Eupen statt, mit Unterbrechungen während der Schulferien. In der Folge der großen Nachfrage wurde das Angebot ab Herbst 2015 verdoppelt und in eine Gruppe für die jüngeren und eine Gruppe für die älteren Kinder aufgeteilt. Ziele sind die Steigerung des Selbstbewusstseins und die Förderung der sozialen Kompetenzen, darunter insbesondere der Konfliktfähigkeit. Meist haben die teilnehmenden Kinder und ihre Eltern vorab im Rahmen einer Einzelanfrage Kontakt zum SPZ. Neue Mitglieder nehmen zuerst an einer Schnupperstunde teil und entscheiden dann, ob sie sich zur Teilnahme an einer Halbjahresstaffel verpflichten. Der Ablauf der Gruppensitzungen folgt einem festen Muster: • Begrüßung und eine kurze Runde zur aktuellen Befindlichkeit eines/einer jeden; • Bearbeitung von Themen aus dem Leben der Kinder oder aus vorigen Gruppenstunden, auf spielerische, künstlerische oder erzählende Art, die auf Lösungen ausgerichtet ist; • handwerkliche Tätigkeiten geben die Gelegenheit, Durchhaltevermögen, Genauigkeit, Frustrationstoleranz und viele andere Fähigkeiten zu trainieren. • Zum Abschluss eine strukturierte Rückmeldungsrunde und Verabschiedung. Um eine gute Arbeit zu gewährleisten, soll die Gruppengröße 7 Kinder nicht übersteigen. Insgesamt nahmen 6 Kinder an jeder Gruppe teil, von Januar bis Dezember fanden 21 Gruppensitzungen statt. Das Angebot wird 2016 fortgeführt. Die Nachfrage nimmt weiter zu. Die Gruppen wurden angeleitet durch H. Simon, im ersten Halbjahr jeweils zusammen mit B. Guffens oder den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen E. Posch und V. Orban, im zweiten Halbjahr mit der Praktikantin K. Schröder oder der Mitarbeiterin A. Weigend. Die Gruppe für Jugendliche im SPZ Eupen Aufgrund zunehmender Anfragen von Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren hatten B. Stepien und H. Simon 2014 ein Konzept für eine Gruppe erarbeitet. Ziel ist Entlastung und Unterstützung für junge Jugendliche, die in ihrer Familien- und Lebenssituation einer chronischen Belastung ausgesetzt sind und Schwierigkeiten mit ihrer sozialen Integration haben. Durch Ressourcenorientierte Arbeit sollen sie Unterstützung bei der Entfaltung ihrer Potenziale finden. Durch gezielte Übungen sollen z.B. Selbstvertrauen, die Fähigkeit zu Abgrenzung und Konfliktfähigkeit gestärkt werden. Insgesamt nahmen 9 Jugendliche an der Gruppe teil, von Januar bis Oktober fanden 13 Sitzungen statt. Die Gruppe wurde angeleitet durch H. Simon und B. Stepien. Eine Fortführung ist 2016 möglich, wenn eine ausreichende Nachfrage besteht.
KAPITEL 2: BERATUNG UND THERAPIE
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Gesprächsgruppe für trauernde Jugendliche im SPZ St. Vith Kinder und Jugendliche, die Leid erleben, aber trauern dürfen und dabei Begleitung erfahren, gehen oft gestärkt aus dieser Situation hervor. In der Folge einer Anregung aus dem Schulmilieu hatten A. Thomé (Freies PMS-Zentrum in St. Vith) und P. Kohnen (SPZ St. Vith) 2011 ein Konzept für eine Gruppe für Jugendliche entwickelt, die einen Angehörigen verloren haben. Eine erste Staffel hatte 2012 statt gefunden, 2013 und 2014 fanden sich nicht genügend Teilnehmer. Ziel der Gruppe ist es, Jugendlichen, die ein Familienmitglied oder einen Freund verloren haben, eine Möglichkeit zum Austausch über Gefühle und Gedanken und zur Trauerverarbeitung zu geben. Auf Anregung einiger Eltern und Lehrer wurde das Gruppenprogramm „Leben ohne dich“ im September 2015 wieder angeboten. In der Folge nahmen 5 Jugendliche an der Gruppe zur Trauerverarbeitung teil. 2015 fanden 3 Sitzungen statt, weitere wurden bis zum Ende des Schuljahres 2015-16 vereinbart. Die Gruppe wird angeleitet durch P. Kohnen und A. Thomé (Kaleido DG). Die erarbeiteten Materialien sind auch in der Einzelberatung hilfreich. Gruppenprojekte als Angebote für die Zukunft: In manchen Bereichen stehen Konzepte und Erfahrungen aus vorigen Gruppenangeboten zur Verfügung, die bei einer ausreichenden Anzahl Anfragen wieder organisiert werden können. In anderen Bereichen werden Konzepte für neue Gruppenangebote entwickelt, die auf neue Bedarfslagen antworten wollen, sobald genügend Anfragen eingehen. Dabei gewinnt der Aspekt „Psychoedukation“ an Bedeutung: Fachpersonal hilft Klienten (oder auch Angehörigen), ihre Krankheit oder Problematik und die erforderliche Behandlung besser zu verstehen und einen selbstverantwortlichen Umgang einzuüben. •
Projekt einer Gruppe für Klienten mit depressiver Problematik Depressive Phasen, Symptome und Erkrankungen oder ein Burnout-Syndrom bilden häufig den Anlass zu Anfragen im SPZ. Die Psychologische Einzelberatung, ggf. mit ärztlicher Behandlung beim Facharzt, kann durch Psychoedukation eine gute Ergänzung finden: Aufklärung über Depression, ihre Ursachen, ihren Verlauf, das Annehmen des eigenen Befindens und das Erlernen von Strategien für einen selbstverantwortlichen Umgang, auch in der Beziehung zu Angehörigen, leisten wichtige Beiträge zum Heilungsprozess. 2015 erarbeiteten I. Rauw und die Praktikantin K. Schröder ein Gruppenprogramm hierzu, das 2016 angeboten wird.
•
Projekt einer Gruppe für Klienten mit chronischer Schmerzproblematik Die Häufigkeit von Schmerzproblematiken bei Klienten hat das SPZ-Team dazu veranlasst, ein Gruppenprogramm in 5 Sitzungen zu erarbeiten. Zum Programm gehören "Psychoedukation" für ein besseres Verstehen der Problematik und ihren Umgang, und Vermittlung von Techniken des Selbstmanagements und imaginativen Verfahren. Das Projekt erhielt den Namen "Blickwinkel", um zu verdeutlichen, dass eine Verlagerung des Fokus von Schmerz auf Entspannung als "anderem Blickwinkel" gefördert werden soll. Die erste Durchführung wurde für Februar-März 2016 mit 6 Teilnehmern/innen vorgesehen. D. Dinant und I. Kohl erarbeiteten hierzu in 2 Versammmlungen das Konzept und die Methoden.
•
Projekt eines Gruppenangebotes für Eltern zum Thema „virtuelle Welten“ In Gesprächen mit Eltern, Jugendlichen und Familien nimmt das Thema „Computer und Online-Sein“ einen zunehmenden Platz ein. Das Suchtberatungsteam (A. Kessel, L. Kohnen, P. Kohnen, I. Rauw, O. Threinen) hat anhand einer Vorlage der Kölner Suchthilfe ein Gruppenangebot erarbeitet. Unter dem Titel „Sind Sie auch „on(line)“ mit ihrem Kind“ können Elternabende für den Umgang mit virtuellen Welten angeboten werden. Das Angebot wurde 2015 bekannt gemacht, wegen mangelnder Teilnehmerzahl jedoch noch nicht durchgeführt. Die Materialien sind auch in der Einzelberatung hilfreich.
KAPITEL 3: WERKZEUGE FÜR DIE BERATUNGSARBEIT
25
1 FACHLICHE QUALIFIZIERUNG UND TEAMARBEIT
Um die Beratungsarbeit auf dem aktuellen Stand zu halten, greift das SPZ auf Werkzeuge zurück, die im psychosozialen Bereich üblich sind:
1.1 Das interdisziplinäre Team Die unterschiedlichen Fachrichtungen der Grundausbildungen ergänzen sich in einem interdisziplinären Team bestehend aus Psychiatern, Psychologen und Sozialarbeitern. Die Sekretariate gewährleisten den Empfang und die logistischen Voraussetzungen für Beratung und Therapie. Jedes Team (Eupen, St. Vith) versammelt sich wöchentlich unter der Leitung des ärztlichen Direktors für die Absprachen zur therapeutischen Arbeit: Das therapeutische Team ist die Zentrale für alle gemeinsamen therapeutischen Entscheidungen zu Beginn und während der Behandlung, bei Therapeutenwechsel, bei Weitervermittlung an andere Einrichtungen usw. Im Laufe des Jahres 2015 wurden 728 neue Anfragen in die Teamversammlungen eingebracht.
1.2 Therapeutische Ausbildungen Ergänzend zu ihrer Grundausbildung haben die Mitarbeiter/innen in ihrem jeweiligen Fachbereich Ausbildungen in verschiedenen Methoden der Beratung und Psychotherapie absolviert, z.B. in klientenzentrierter Gesprächsführung, in systemischer Paar- und Familientherapie, in Kindertherapie, in Hypnosetherapie, in der EMDR-Methode und anderen Methoden zur Behandlung von Traumata, in Verhaltenstherapie, in Achtsamkeitstraining, in Gruppentherapie nach der Methode des Psychodrama... Die Geschäftsordnung des SPZ sieht die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers an einer therapeutischen Zusatzausbildung für neue Mitarbeitern/innen vor; diese verpflichten sich im Gegenzug zu einem mehrjährigen Arbeitsverhältnis. Bei manchen neuen Mitarbeitern/innen erfolgt die therapeutische Ausbildung praxisbegleitend zu ihrem Einstieg in die Arbeit im SPZ. Manche langjährigen Mitarbeiter/innen nehmen entsprechend der Entwicklung des Therapiebedarfs im SPZ erneut an Zusatzausbildungen teil. Im Jahr 2015 absolvierte Zusatzausbildungen: • • • • • •
Systemische Beratung und Therapie am Systemischen Institut Euregio in Eschweiler (Frau L. Kohnen). EMDR am EMDR-Institut Deutschland in Herdecke (Frau A. Kessel). Kurzzeit-Traumatherapie an der Ecole de Thérapie Brève du Trauma in Namür (H. Simon). Systemische Therapie und Familientherapie am Centre Chapelle-aux-Champs CEDORES in Brüssel (Frau E. Lampertz und Frau S. Trost). Kognitive Verhaltenstherapie an den Universitäten Brüssel und Mons (Frau J. Kohn). NLP (Neurolinguistisches Programmieren) für Therapeuten am Institut „NLP in Aachen“ (Frau I. Kohl).
KAPITEL 3: WERKZEUGE FÜR DIE BERATUNGSARBEIT
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1.3 Intervision Intervision ist die kollegiale, gegenseitige Beratung unter Therapeuten zu Fragen betreffend Diagnose, Methodik, Umgang mit Schwierigkeiten. Es erfolgen auch Absprachen zur Vorgehensweise in Fallsituationen, an denen mehrere Therapeuten/innen beteiligt sind. Intervision mit den Fachkollegen/innen aus dem jeweiligen Beratungsbereich findet SPZ-intern in folgenden Bereichen statt: • „Arbeit mit erwachsenen Einzelpersonen und Paaren“ in Eupen (2015: 6 Mitarbeiter/innen und die Praktikantinnen, 8 Versammlungen). • „Suchtberatung“: die 5 Mitarbeiterinnen des Suchtbereichs in Eupen und St. Vith (2015: 5 Versammlungen). • „Erziehung und Familie, Kindertherapie und Elternberatung“: - ein Intervisionsteam in Eupen zur Koordination der Arbeit mit Kindern und Familien (9 Mitarbeiter/innen und 3 Praktikantinnen in teils wechselnder Besetzung, 17 Versammlungen). - Intervisionsbesprechungen in St. Vith bei Bedarf. - Besprechungen zwischen Mitarbeiter/innen der Teams Eupen und St. Vith bei der gegenseitigen Übernahme von Anfragen, z.B. nach Umzug von Klienten. • „Systemiker-Peergroup“ aus SPZ Eupen und St. Vith, Tageskliniken, Netzwerkkoordination (6 Versammlungen, 6 SPZ-Mitarbeiter/innen). Intervision findet auch institutionsübergreifend mit Ausbildungsoder Berufskollegen/innen statt: als Erfahrungsaustausch unter Therapeuten mit gleicher Zusatzausbildung, die in unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten. Inhaltlich geht es um Austausch über neue therapeutische Methoden und Konzepte, besuchte Weiterbildungen, Fachliteratur und Forschungsergebnisse. Wenn Beispiele aus der Fallarbeit zitiert werden, werden diese so anonymisiert, dass eine Identifizierung der Betroffenen nicht möglich ist, und es muss ein unmittelbarer Bezug zur Fragestellung der Intervision gegeben sein. 2015 nahmen eine SPZ-Mitarbeiter/innen teil an institutionsübergreifenden Intervisionen von Verhaltenstherapeuten/innen teil. Bei vielen therapeutischen Ausbildungen gehört Intervision zum Programm, auch eine Zeit lang nach Abschluss der Ausbildung. 1.4 Die Teamversammlung Eupen-St. Vith In gemeinsamen Teamversammlungen legen die beiden Dienststellen Eupen und St. Vith den Kurs des SPZ für die Organisation und die fachliche Ausrichtung ihrer Arbeit fest, um den aktuellen Anforderungen zu begegnen und die Mitarbeit des SPZ in Projekten mit anderen Partnern zu planen. 2015 fanden 3 Versammlungen statt (26.01., 18.05., 05.10.). Bei manchen Themen zur inneren Struktur und Organisation nimmt der Geschäftsführer an der Versammlung teil. Die Themen 2015: • Begrüßung und Einführung der neuen Mitarbeiter/innen. • Öffentlichkeitsarbeit: - Themen für die Aktualisierung der Website. - Tätigkeitsbericht 2014: Nachbesprechung. Tätigkeitsbericht 2015: Themensammlung. - 40jähriges Bestehen des SPZ: Rückmeldung der Planungsgruppe und neue Aufträge. • Projekte und Netzwerkarbeit: - Beteiligung an der AG Kodex von Kabinett und Ministerium. - Entwicklungen in der AG Case- und Care-Management in der DG.
KAPITEL 3: WERKZEUGE FÜR DIE BERATUNGSARBEIT
•
• •
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- Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Therapie von Sexualstraftätern. - Die Reformen in der psychiatrischen Versorgung von Erwachsenen und Minderjährigen. - Teilnahme an aktuellen Veranstaltungen im Netzwerk. Qualitätsmanagement und innere Organisation: - Verbesserung der Erreichbarkeit des SPZ. - Aktuelle Entwicklungen der statistischen Erfassung der Arbeit. - Zwischenbilanz der Arbeit des Teamkoordinators. - Suche nach einem Psychiater in Vertretungsvertrag. Erneuerung des Geschäftsführungsvertrags: Rückmeldung aus dem Begleitausschuss und Überprüfung der inhaltlichen Darstellung der Arbeit des SPZ nach 4 Jahren. Planung des jährlichen Betriebsausflugs.
Für die Erstellung der Tagesordnung, die Moderation und die inhaltliche Vorbereitung sind jeweils 2 Mitarbeiter/innen in wechselnder Kombination zuständig.
1.5 Ständige Fortbildung Durch die Teilnahme an Kongressen, Studientagen, Seminaren und Lehrgängen halten die Mitarbeiter/innen sich zu neuen Themen und zu aktuellen Methoden von Beratung und Therapie auf dem Laufenden. Alle Mitarbeiter/innen verfügen über ein jährliches Budget und ein Stundenkapital für Fortbildung und Supervision, proportional zu ihrer Vollzeit- oder Teilzeitanstellung. Eine Gemeinsame Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen fördert den gemeinsamen Umgang mit neuen Konzepten und Methoden, gewonnene Erkenntnisse fließen in den kollegialen Austausch ein. Die Themen 2015: •
Jugend: „Trauer bei Jugendlichen“. Vorstellung des Leitfadens der Arbeitsgruppe „Trauer“, Eupen, 11.03. (1 Mitarbeiter).
•
Familien und Bindung: ° „Je suis né quelque part, laissez-moi ce repère – La parentalité partielle: des parents à part entière“. Studientag von Familles Plurielles, Louvain-la-Neuve, 19.03., Referenten: J. Barudy, G. Ausloos, V. Despret, S. Cirillo (2 Mitarbeiterinnen). ° „Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie“. Studientag des Pflegefamiliendienstes der DG, Eupen, 26.03., Referent: D. Schäfer (2 Mitarbeiterinnen). ° „Je vous aime tous le deux“. Vortrag von Open Ado, Lüttich, 21.04. (1 Mitarbeiterin). ° „L'enfant en deuil: quelle place pour mes mots, mes gestes, mes silences,...“. Studientag von Open Ado, Bierset, 07.05., Referenten: B. Feroumont, A. Javaux (2 Mitarbeiterinnen). ° „Beaux-parents: les pères-fouettards et les marâtres vous saluent bien“. Studientag von Open Ado, Lüttich, 01.06. (2 Mitarbeiterinnen). ° „L'embarras du choix. Conflit de loyauté et relation d'aide.“ Kongress von Parole d'enfants, Lüttich, 04. + 05.06., Referenten: J.-P. Mugnier, F. Van Leuven u.a. (3 Mitarbeiterinnen). ° „Être parent, un métier difficile“. Vortrag von Parole d'enfants, Ougrée, 20.10. (2 Mitarbeiterinnen). ° „L'enfant parentifié“; Vortrag von Parole d'enfants, Saint Nicolas, 03.12. (2 Mitarbeiterinnen).
KAPITEL 3: WERKZEUGE FÜR DIE BERATUNGSARBEIT
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•
Behinderung und psychische Krankheit: „Wenn wir an unsere Grenzen kommen. Behinderung und psychische Krankheit“. Workshop der Dienststelle für Personen mit Behinderung, Elsenborn, 09. und 10.04., Referent: T. Hammer (1 Mitarbeiterin).
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Schule: Zur Einführung von niederschwelliger Förderung in Regelgrundschulen. Informationsveranstaltung des Kabinetts Minister H. Mollers, Eupen, 02.07., Referenten: N. Reip und die AG Niederschwellige Förderung (1 Mitarbeiterin).
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Senioren: ° „Personnes âgées et pratiques de santé mentale ambulatoires: rencontres à géométrie variable“. Studientag des Crésam, Namür, 28.04., Referenten: N. Rigaux, G. Squelard, P. Cornelis u. a. (5 Mitarbeiter/innen). ° „Gerontopsychiatrie – häufige Krankheitsbilder“. Workshop von Eudomos und Psychiatrieverband zur Einführung in die Geontopsychiatrie und zur Thematik „Depression im Alter“. Referentin: Dr. L. Leyendecker. Der Workshop fand mit gleichem Programm im Oktober in Eupen und St. Vith statt, 3 Mitarbeiter/innen nahmen teil (01.10., 16.10., 29.10.).
•
Sucht: ° „Alkoholismus, eine Familienkrankheit“. Vortragsveranstaltung der AA und Alanon aus dem Süden der DG, Weywertz, 18.03., Referenten: Dr. A. Wieczorek und Mitglieder der AA und Alanon-Gruppe (2 Mitarbeiterinnen). ° „Ausklinken und Abschalten: Cannabiskonsum. Normalfall in unserer Leistungsgesellschaft?“. Vortragsveranstaltung der Suchthilfe Aachen, Aachen, 25.11., Referenten: H.-J. Hallmann, P. Schlimpen, G. Angenendt (4 Mitarbeiterinnen).
•
Selbstmanagement: ° „Persönlichkeitsentwicklung und Stressbewältigung durch Praxis der Achtsamkeit“. Vortrag der COK, Eupen, 28.10., Referentin Dr. Laschet (1 Mitarbeiterin). ° „Klopfenakupressurtechniken – effektive Selbsthilfe bei emotionalen Belastungen“. Vortrag der V.o.G. „Die Eiche“, Eupen, 16.04., Referent: J.M. Stein (1 Mitarbeiterin). Werkzeuge für die Beratungsarbeit 2015:
•
Ethik in der Psychotherapie: „Würde und Mitgefühl als Grundhaltung in der Therapie“. Vortragsveranstaltung der Klinik St. Josef zum 25jährigen Bestehen der Psychiatrie-Abteilung, St. Vith, 04.09. Referent: Dr. P. Abilgaard sowie Workshops (beide Teams des SPZ nahmen teil).
•
Psychotherapie für Kinder: „L'approche sensorimotrice en psychothérapie d'enfants et adolescents“. Workshop von Parole d'enfants, Lüttich, 28. und 29.9., Referenten: E. Perez und P. Ogden (1 Mitarbeiterin).
•
Burnout-Prävention in helfenden Berufen: „La gestion du stress ou comment agir concrètement et efficacement pour se préserver du burn-out au travail“. Workshop von Formapef, Grivegnée, 18.05.,19.05. und 08.06., Referent: C. Pierson (1 Mitarbeiterin).
•
Therapeutische Arbeit mit Sexualstraftätern: „La sexualité entre liberté et contrainte. Quelle responsabilité pour les professionnels?“. Ausbildungsmodul der Unité de Psychopathologie Légale, Namür, 19. und 20.01. (1 Mitarbeiter).
KAPITEL 3: WERKZEUGE FÜR DIE BERATUNGSARBEIT
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•
Traumatherapie: ° Brainspotting, ein neues Regulationsmodell für den psychotherapeutischen Prozess, insbesondere bei der Traumaverarbeitung. Workshop des Berliner Instituts für Traumatherapie, Hamburg, 26. und 27.06., Referent: O. Schubbe (1 Mitarbeiter).
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Hypnosetherapie: 20. Weltkongress Hypnose zum Thema „Racines et avenir de la conscience“, Paris, 27. bis 29.08. (1 Mitarbeiter).
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Umgang mit sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Vorstellung des Leitfadens der Arbeitsgruppe Leuchtturm, Eupen, 27.01., Referentin: N. Cormann und Mitglieder der Arbeitsgruppe (3 Mitarbeiter/innen).
1.6 Supervision der Mitarbeiter/innen In der Supervision nutzen die Therapeuten/innen die Hilfe einer außenstehenden Fachperson: Im Gespräch über schwierige Situationen aus der Beratungsarbeit entwickeln sich neue Impulse und Perspektiven für die weitere Vorgehensweise. Damit überprüfen sie auch ständig die Qualität ihrer therapeutischen Arbeit. Die Besprechung von Situationen aus der Fallarbeit erfolgt nach den Regeln der beruflichen Schweigepflicht, d.h. ohne Nennung von Namen und von erkennbaren Merkmalen, und mit einer gezielten Fragestellung für die weitere Arbeit. •
Bei den therapeutischen Ausbildungen gehört Supervision zum Ausbildungsprogramm, bei manchen auch eine Zeit lang nach Abschluss der Ausbildung.
•
Mehrere Mitarbeiter/innen Fachpersonen teil.
•
Eine dienstübergreifende Gruppensupervision wurde als gemeinsame Initiative von Mitgliedern des Netzwerk Süd eingerichtet und 2015 fortgesetzt. Eine Mitarbeiterin vertritt das SPZ im Netzwerk Süd.
•
Gruppensupervision zur systemischen Arbeit mit Familien, Eltern, Kindern, Jugendlichen: Die gemeinsame Supervision von Therapeuten/innen und Praktikantinnen des SPZ Eupen und St. Vith mit einem außenstehenden Supervisor hat sich fest etabliert und wurde 2015 fortgesetzt (3 Sitzungen in teils wechselnder Besetzung, insgesamt 9 Mitarbeiter/innen). Die Supervision bietet den SPZ-Kollegen/innen zugleich ein gutes Forum für den Austausch über ihre therapeutischen Konzepte und Methoden, die sie anhand ihrer unterschiedlichen Ausbildungen einsetzen. In manchen komplexen Familiensituationen führt die Supervision dazu, dass ein Kollege/eine Kollegin in die Beratungsarbeit mit einsteigt. In anderen Situationen ermöglicht sie Kollegen/innen, ihre Zusammenarbeit zu überprüfen.
•
Zwischen Supervision und Intervision steht die fachliche Begleitung durch Kollegen/innen: Im Rahmen regelmäßiger Besprechungen mit „Referenz-Kollegen/innen“ finden neue oder junge Mitarbeiter/innen Antworten auf ihre Fragen zur Fallarbeit, zu therapeutischem Vorgehen, zu Arbeitsabläufen im SPZ und in der Zusammenarbeit mit anderen Diensten,... Drei Kolleginnen nutzten 2015 das interne Supervisionsangebot von Frau A. Nols.
nehmen
an
Einzelsupervisionen
bei
außenstehenden
KAPITEL 3: WERKZEUGE FÜR DIE BERATUNGSARBEIT
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1.7 Ausbildungs-Praktika im SPZ Die Beteiligung an der Ausbildung von Fachkräften im Bereich der mentalen Gesundheit gehört entsprechend dem Kgl. Erlass zu den Aufgaben des SPZ. Für die Ausbildung zum Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder Psychologen bietet ein Praktikum im SPZ vielseitige Erfahrungen und Begegnungen, z.B. • Einblicke in die konkrete Ausübung des Berufs, • fachliche Anleitung und Erfahrungen im Einüben von selbständiger Gesprächsführung, • Austausch mit Kollegen und Beteiligung an der Teamarbeit, • fachliche Informationen zur Arbeit im Bereich der mentalen Gesundheit, insbesondere zu Methoden von Diagnostik und Therapien, • Teilnahme an therapeutischen Gruppen als Beobachter und Assistent, • Supervisionen und Intervisionen mit SPZ-Kollegen, • Teilnahme an themenbezogenen Arbeitsgruppen, • Informationen über das Netzwerk und die Versorgungslage in der DG, Teilnahme an Kontakten mit Akteuren aus den professionellen Netzwerken. Umgekehrt tragen Praktikanten/innen nach ihrer Einarbeitungszeit zur Entlastung des Teams bei: Sie übernehmen viele Erstgespräche und die damit verbundenen Berichte, sie bringen ihre Ideen in die therapeutischen Gruppenstunden ein, sie leisten Recherche-Arbeit z.B. zu diagnostischen Materialien,... Das SPZ hat pro Dienststelle einen Praktikumsplatz für Studentinnen/innen der Psychologie oder der Sozialarbeit. 2015 hat im SPZ Eupen Frau Katharina Schröder ein Praktikum der Sozialarbeit unter der Anleitung von I. Kohl absolviert. Praktikanten/innen haben regelmäßige Lagebesprechungen und Supervision mit ihren Praktikumsleitern/innen des SPZ: Fragen zu Arbeitsweisen und Abläufen im SPZ, zu Erstgespräch und Beratungsarbeit, zu Fachwissen und seiner Anwendung,... Es gibt im SPZ auch die Möglichkeit für Sozialarbeiter oder Psychologen mit abgeschlossener Grundausbildung, im Rahmen von ehrenamtlichen Praktika ihre berufliche Praxis zu erweitern, z.B. für ihre therapeutische Zusatzausbildung: Während einer vereinbarten Zeitspanne (z.B. 6 Monate) leisten sie Erstgespräche, übernehmen diagnostische und therapeutische Aufgaben und beteiligen sich an der Arbeit im Netzwerk der Dienste. Sie werden von Teamkollegen/innen fachlich beraten. 2015 haben im SPZ 3 Psychologinnen in diesem Status mitgearbeitet: • Frau Verena Orban absolvierte zunächst ein Praktikum im SPZ Eupen, dann im SPZ St. Vith. • Frau Eva Posch kam eigens aus Wien nach Eupen zu einem viermonatigen Praktikum im Rahmen ihrer Zusatzausbildung zur Gesundheits- und klinischen Psychologin. • Frau Alicia Weigend begann im SPZ Eupen als Praktikantin im Rahmen ihrer therapeutischen Zusatzausbildung und übernahm anschließend die Vertretung einer Kollegin.
1.8 Arbeitsgruppe „Statistik und Informatik“ Das System "TIM" wurde 2005 eingeführt und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Gemeinsam mit außenstehenden Informatikexperten, im Dialog mit der Direktion und anhand der Rückmeldungen über den Bedarf des Teams arbeitet D. Dinant am Ausbau des Systems, das folgende Daten erfasst und auswertet:
KAPITEL 3: WERKZEUGE FÜR DIE BERATUNGSARBEIT •
• • • •
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für den Tätigkeitsbericht die jährliche statistische Erhebung und Auswertung: Anzahl Klienten und Anfragen, demografisches Profil, Arten von Anfragen, Dienstleistungen in den einzelnen Beratungsbereichen, Gesamtanzahl der Dienstleistungen (s. Kapitel 2 dieses Tätigkeitsberichts), die Anzahl Teilnehmer und Dienstleistungen in einzelnen Projekten, z.B. Gruppenangebote, statistische Erhebungen zur kontinuierlichen Überprüfung der Qualitätssicherung, Buchführung und Fakturation der Dienstleistungen. Hierzu gehört auch das Löschen von Daten entsprechend den ethischen Vorgaben.
D. Dinant und F. Franzen stehen den Mitarbeitern/innen für die Lösung von Problemen und für die Einführung in neue Rubriken der Statistik zur Verfügung, H. Simon für technische Fragen und Problemlösung im Umgang mit der Informatik. Schwerpunkte 2015: • Erstellung eines Rasters für die statistische Erfassung der Zusammenarbeit mit anderen Diensten bei gemeinsamen Klienten. • Aktualisierung des Handbuchs für den Gebrauch des Programms. • Anleitung für neue Kollegen/innen.
1.9 Qualitätssicherung Entsprechend den Vorgaben des Geschäftsführungsvertrags 2006-2009 wurde im SPZ ein Prozess der Qualitätssicherung eingerichtet. Der Prozess, der alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aktiv einbezogen hat, wurde 2009 abgeschlossen. Da Qualität kein Standard ist, der ein für allemal erreicht ist, wurde gleichzeitig eine Prozedur der ständigen Qualitätssicherung im SPZ festgelegt. Die Projektleiterin, F. Franzen, ist seither interne Verantwortliche für das Qualitätsmanagement und die Aktualisierung des Qualitätshandbuchs. 2015 wurden einige, durch die Qualitätssicherung erarbeitete Themen und Prozesse fortgeführt, aktualisiert und bei Bedarf angepasst. •
Das Qualitätshandbuch beschreibt Zuständigkeiten und Abläufe in der Arbeit des SPZ und dient den Mitarbeitern/innen zur Orientierung. Insbesondere neuen Mitarbeitern/innen erleichtert es die Einarbeitung durch schriftlich festgelegte Richtlinien. F. Franzen leitet das Handbuch an neue Mitarbeiter/innen und Praktikanten/innen weiter und holt ihre Rückmeldungen darüber ein, welche Inhalte bei welchen Fragen hilfreich und welche Ergänzungen zu empfehlen sind. Das Qualitätshandbuch ist ein dynamisches Instrument. Die Einrichtung entwickelt sich, es kommen neue Themen hinzu, neue Standards werden festgelegt, und das interne Handbuch wird entsprechend aktualisiert. Die letzte Aktualisierung fand im Juli 2015 statt.
•
Der Umgang mit der Warteliste ist – besonders für das SPZ Eupen – eine ständige Herausforderung. Das Eupener Team lancierte deshalb 2015 eine thematische Supervision mit Frau Kilian-Hütten (17.09.) und eine interne Auswertung (22.10.). Dabei wurden die Kriterien für Beratungen in Dringlichkeitssituationen angepasst und die Rolle des Teams bei der Terminvergabe in diesen Situationen verstärkt. Es wurde eine Übersicht erstellt, welche Vorarbeiten während der Wartezeit geleistet werden (z.B. Koordinationskontakte mit anderen behandelnden Einrichtungen, das Einholen von Berichten, die Überweisung in fachärztliche Untersuchungen). Es entstanden Projekte für Gruppenangebote, die den Leidensdruck von Klienten während des Wartezeit abfedern sollen, z.B. eine fachlich angeleitet Gesprächsgruppe über den Umgang mit Depression. Die Arbeit an dem Thema wird 2016 fortgesetzt.
KAPITEL 3: WERKZEUGE FÜR DIE BERATUNGSARBEIT
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1.11 SPZ-interne thematische Arbeitsgruppen AG 40jähriges Bestehen des SPZ Das SPZ wurde im Juli 1976 eröffnet und feiert somit im Jahr 2016 sein 40jähriges Bestehen. Eine interne Arbeitsgruppe befasst sich seit Herbst 2014 mit der Planung der Jubiläumsveranstaltungen. Sie legte der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat ein Konzept für zwei Veranstaltungen vor: •
•
•
Eine Fachtagung findet am 19. Mai 2016 im Triangel in St. Vith statt: Frau Ines Andre-Lägel wird einen Weiterbildungstag zum Thema "Kinder psychisch kranker Eltern" gestalten. Es geht darum, die Situation, die Belastungen und Bedürfnisse, die Risikofaktoren und schützenden Einflüsse bei Kindern zu verstehen, die psychischen Erkankungen ihrer Eltern ausgesetzt sind. Es geht auch darum, das Thema kindgerecht mit ihnen zu besprechen und sie in ihrer emotionalen Lage zu begleiten. Ein Empfang für Vertreter aus Politik und Gesellschaft, für Kollegen/innen aus den Einrichtungen und für aktuelle und ehemalige Mitarbeiter/innen findet am 25. November 2016 im Alten Schlachthof statt. Hierbei werden rückblickend auch einige Schwerpunkte aus 40 Jahren Entwicklung des SPZ angesprochen werden. Das 40jährige Bestehen des SPZ im Jahr 2016 soll auch genutzt werden, die allgemeine Öffentlichkeit und die Fachöffentlichkeit verstärkt über die Arbeit des SPZ und seinen Platz im Netzwerk der Dienste in der DG zu informieren.
Das Organisationskomitee besteht aus B. Guffens, F. Franzen, A. Kessel, J. Kohn, P. Kohnen, A. Nols, H. Simon, O. Threinen, L. Weinberg und V. Wolter (2015: 4 Versammlungen). AG Neue Gruppenprojekte Wenn individuelle Anfragen zu einem Thema sich häufen, prüft das Team des SPZ, ob hierzu ein Gruppenangebot entwickelt werden kann. 2015 entstanden aus der gemeinsamen Analyse heraus zwei neue Gruppenprogramme, die nach einer Erarbeitungsphase ab 2016 angeboten werden: • eine Psychedukationsgruppe zum Thema Depression, • eine Gruppe für Klienten mit chronischer Schmerzproblematik. AG "Mobiles Team für Senioren" Die psychiatrische und sozial-psychologische Versorgung von Senioren ist vielfach nur sehr rudimentär, auch in der DG. Es fehlt ein aufsuchendes Team für die Pflege der mentalen Gesundheit, das mit Hausärzten und Heimpflegediensten oder Altenheimen zusammenarbeitet und manchen Senioren diese Dienstleistungen erstmalig zugänglich machen kann. Anhand einer Bedarfsanalyse des Psychiatrieverbandes und in Zusammenarbeit mit seiner Koordinatorin hat eine Arbeitsgruppe des SPZ 2012-13 ein Konzept und Projekt für ein Mobiles sozial-psychologisches Team für Senioren in der DG erarbeitet. Auf Anfrage von Altenheimen, Heimpflegediensten oder Hausärzten soll ein Mobiles Team künftig die oben beschriebenen Aufgaben in der Arbeit mit Senioren und Angehörigen und in der Zusammenarbeit mit den anderen Fachkräften gewährleisten. Ein solches Team kann jedoch nicht mit den vorhandenen personellen und finanziellen Mitteln des SPZ geschaffen werden: Das SPZ studiert laufend Projektaufrufe, um sich bewerben zu können, bisher passte das Projekt jedoch nicht in die Raster der Projektaufrufe.
KAPITEL 3: WERKZEUGE FÜR DIE BERATUNGSARBEIT
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2 ZUSAMMENARBEIT IM NETZWERK DER DIENSTE
Die Situation der Dienste in der DG ist auf Grund der geringen Größe eine besondere: Wo es in den anderen Gemeinschaften mehrere Anbieter im gleichen Bereich gibt (z.B. mehrere "Centres de Santé Mentale" in einer größeren Stadt), gibt es in der DG jeweils einen Dienst pro Bereich. Wo es in den anderen Gemeinschaften unterschiedlich spezialisierte Dienste gibt, sind die speziellen Zielgruppen in der DG oftmals zu klein, um spezialisierte Einrichtungen zu eröffnen. Somit müssen Dienste in der DG einerseits "allgemein" genug sein, um auf die Vielfalt der Anfragen eingehen zu können, und andererseits "spezialisiert" genug sein, um bestimmte Zielgruppen zu betreuen. Dienste in der DG arbeiten seit jeher "vernetzt": • damit ihre Angebote sich innerhalb der DG ergänzen. Z.B. in der Zusammenarbeit zwischen den Tageskliniken (für Erwachsene und Jugendliche) der Klinik St. Josef und dem SPZ: die Therapieziele der jeweiligen Betreuung in Tagesklinik und SPZ werden gemeinsam und mit der Beteiligung der Klienten festgelegt, die Resultate gemeinsam ausgewertet. • Damit sie an spezialisierte Einrichtungen außerhalb der DG gezielt überweisen können (z.B. an Suchtkliniken, psychosomatische Kliniken, kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtungen, spezialisierte Selbsthilfegruppen,...). • Die Überschaubarkeit der DG und die eingespielte Zusammenarbeit von Diensten und ihren Mitarbeitern/innen sind hierbei hilfreich. 2.1 Zuständigkeiten klären
• • • • • •
Absprachen zwischen Diensten: Beispiele für Themen Ziele der Behandlung für die Entwicklung und das Wohlergehen des Klienten vereinbaren, die Zuständigkeiten der beteiligten Dienste, Ärzte und Therapeuten bei der Betreuung des Klienten klären und die Aufgaben eines jeden vereinbaren, Übergänge zwischen den Behandlungsformen und den beteiligten Einrichtungen schaffen, sich Rückmeldungen über die Entwicklung des Klienten und seiner Situation geben, die Klienten in die weiteren Behandlungsempfehlungen einbeziehen, Empfehlungen für die soziale Integration geben, z.B. in Beruf und Freizeit.
Schweigepflicht: Entsprechend der Gesetzgebung zur beruflichen Schweigepflicht dürfen die SPZ-Mitarbeiter/innen einer anderen Privat- oder Fachperson nur mit dem Wissen und dem Einverständnis der Klienten/innen eine Auskunft erteilen. Die Auskunft muss der Behandlung nützen und darf nur Bereiche betreffen, die durch eine solche Besprechung im Interesse der Klienten/innen verbessert werden können. Entsprechend dem Grundsatz der Transparenz sind die Klienten/innen in die Absprachen einbezogen, entweder durch direkte Teilnahme an Versammlungen oder durch indirekte, gemeinsame Vor- und Nachbereitung der Versammlung mit ihrem Therapeuten. 2014 haben 292 Koordinationsgespräche stattgefunden: 244 fanden in Anwesenheit der Klienten statt, 48 ohne Klienten, aber nach gemeinsamer Vorbereitung und mit Rückmeldung über die Ergebnisse. Ausnahmen können bei Aufträgen der Justizbehörden auftreten, wenn Therapeuten auch ohne das Einverständnis des Klienten der Behörde Auskunft geben müssen, ob der Klient die Auflagen erfüllt, und ob eine Fortsetzung der Maßnahmen sinnvoll ist oder nicht. Auch hier gilt das Prinzip der Transparenz: Die Klienten sollen wissen, welche Informationen ihr Therapeut der Behörde gibt.
KAPITEL 3: WERKZEUGE FÜR DIE BERATUNGSARBEIT
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2.2 Konzertierungspartner
Die Situation vieler Klienten und Familien erfordert Absprachen mit sehr unterschiedlichen Akteuren, z.B.: • mit anderen, an der Behandlung beteiligten Kliniken, Einrichtungen, Ärzten und Sozialdiensten, • mit an der sozialen und beruflichen Eingliederung beteiligten Diensten, • mit Aufnahmestrukturen für eine angepasste Wohnsituation von Klienten, • mit Kostenträgern für die Finanzierung von spezialisierten Behandlungen oder Wohnstrukturen, • mit Angehörigen oder Personen aus dem Lebensumfeld der Klienten, • mit überweisenden Behörden (Jugendhilfe, Justiz, Dienste für Opferbetreuung,...), • bei Kindern und Jugendlichen, mit Schulen, PMS-Zentren, Diensten für die Förderung von Entwicklung und anderen spezialisierten Diensten. 2.3 Kinder- und jugendpsychiatrische Konsultation im SPZ Die psychosozialen Dienste, die in der DG mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben einen Bedarf an fachärztlicher Orientierung durch Kinder- und Jugendpsychiater. Dies zu Fragen wie: • Liegt eine psychiatrische Erkrankung vor? • Braucht ein Kind oder ein Jugendlicher Medikamente? • Ab wann ist eine stationäre Therapie notwendig? • Wo gibt es spezialisierte Angebote für spezielle Problemlagen? Antworten können eingeholt werden • auf indirektem Weg: durch fachärztlichen Rat im Rahmen von Supervisionsterminen, bei denen ein Facharzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie die Situation gemeinsam mit den Mitarbeitern/innen eines oder mehrerer Dienste analysiert (ohne Nennung des Namens des Klienten); • auf direktem Weg: durch fachärztliche Untersuchung des Kindes nach Überweisung eines Dienstes, mit Empfehlungen an das Netzwerk der Dienste für die weitere Betreuung. Dem Mangel an Fachärzten der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der DG wird seit mehreren Jahren mit einem besonderen Abkommen begegnet: Im Rahmen eines Vertrages mit dem Ministerium der DG steht den Diensten in der DG zwei Mal im Monat eine Kinder- und Jugendpsychiaterin für fachärztlichen Rat zur Verfügung. Bei Bedarf kann sie eine fachärztliche Konsultation für das Kind und seine Eltern anbieten und, wenn die Eltern einverstanden sind, den überweisenden Dienst darin einbeziehen. Bei Bedarf nach stationärer Aufnahme vermittelt sie an Kliniken, insbesondere an das Klinikum in Aachen, wo die DG zwei reservierte Plätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie hat. Im Auftrag des Ministeriums hat das SPZ diese „Sprechstunden für Fachpersonal“ seit Beginn im SPZ Eupen organisiert, und das Angebot hat 2015 weiterhin bestanden. Fachärztliche Beratung und Konsultation werden durch Frau Dr. Birgit Fiedler gewährleistet. Für Auskünfte und Terminplanung ist das Sekretariat des SPZ zuständig.
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2.4 Allgemeine Konzertierungsversammlungen 2015 Manche Besprechungen zwischen Diensten sind unabhängig von konkreten, gemeinsamen Fallsituationen und dienen allgemeineren Zielen in der Netzwerkarbeit: • gegenseitige Vorstellung des Betreuungsangebots und Klärung der Zuständigkeiten, • gegenseitige Kenntnisnahme von Aufnahme- und Ausschlusskriterien für die Betreuung, • Wege zur gegenseitigen Überweisung von Klienten, • Vereinbarungen über die Zusammenarbeit und Wege der Kommunikation, ggf. Klärung von in der Arbeit aufgetretenen Missverständnissen, • Austausch zu allgemeineren Themen der Beratungsarbeit, • Querverbindungen zwischen Vorbeugung und Therapie, • Teilnahme an Projekten im Versorgungsnetz. 2015 betraf dies insbesondere: • Die Zusammenarbeit mit dem Mobilen Team der Alexianer-Klinik Henri-Chapelle: Besuch von SPZ-Mitarbeitern/innen in Henri-Chapelle, gegenseitige Vorstellung der Zuständigkeiten und Arbeitsweisen, Klärung der Möglichkeiten der Zusammenarbeit (03.06., F. Franzen, A. Kessel, I. Kohl, A. Nahl). •
Die Zusammenarbeit mit der Abteilung für Patienten mit chronischen Schmerzen der Klinik CHPLT, Verviers: Information über das therapeutische Angebot der Abteilung. Klärung der Möglichkeiten gegenseitiger Überweisung von Klienten (04.12., D. Dinant, A. Nols).
•
Die Zusammenarbeit mit der AA und Alanon-Gruppe des Südens der DG: In der Folge einer Vortragsveranstaltung fand eine Versammlung im SPZ St. Vith statt, bei der die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit besprochen wurden (08.06., A. Kessel, L. Kohnen, P. Kohnen).
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Die Zusammenarbeit mit Fachkliniken für Suchtherapie: Besuch der Fachklinik Dormagen, ein Zentrum für Verhaltensmedizin für Patienten mit Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, mit integrativer Sucht- und Traumatherapie (20.10., A. Kessel, L. Kohnen, P. Kohnen, I. Rauw, O. Threinen).
•
Die Zusammenarbeit mit dem Justizhaus Eupen: Wege der Zusammenarbeit und der Kommunikation in der Arbeit mit Klienten, die eine Therapie-Auflage erfüllen (16.06., A. Kessel, L. Kohnen, P. Kohnen).
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Die Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfedienst der DG: ° Jährliche Bilanz- und Koordinationsversammlung zur Evaluierung und Anpassung der konkreten Zusammenarbeit (Eupen, 25.02., D. Dinant, B. Guffens, P. Kohnen). ° Klärung grundsätzlicher Fragen mit Frau V. Schmitz: Erwartungen und Zuständigkeiten auf beiden Seiten, Überprüfung der Kommunikationswege, Umgang mit Schwierigkeiten und Unterbrechungen in der Betreuung (mehrere Mitarbeiter/innen, 17.06.).
•
Den Erfahrungsaustausch mit Diensten zum Thema „Schulabwesenheiten“: Erfahrungsaustausch, auf Initiative der Tagesklinik für Jugendliche, über Profile von Situationen, in denen Schulabwesenheit die psychische und soziale Entwicklung des Jugendlichen gefährdet. Beschreibung von Arbeitsstrategien für den Umgang mit solchen Situationen (22.10., Vertreter des SPZ: D. Dinant).
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•
Die Zusammenarbeit mit den Psychologen/innen des Arbeitsamts: Austausch über die Arbeit eines jeden und die Möglichkeiten von Zusammenarbeit im Dienst der angepassten beruflichen Wiedereingliederung von Personen mit psychischen Belastungen, die eine solche Zusammenarbeit wünschen (23.04., Vertreterinnen des SPZ: I. Kohl, A. Nols).
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Die Zusammenarbeit mit Polizeidiensten bei Suizidgefahr: Informationsversammlung mit Frau M.-T. Kessler (Dienst für Opferbetreuung der föderalen Polizei) über die Rechtslage und vorgesehene Vorgehensweise, Klärung des Umgang mit künftigen Situationen (Gesamtes Team Eupen, 03.12.).
KAPITEL 4: ERFAHRUNGSWERTE
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1 AKTUELLE HERAUSFORDERUNGEN UND DIE RAHMENBEDINGUNGEN VON BERATUNG
1.1 Aktuelle Themen in Beratung und Gesellschaft Die Anfragen der Klienten und ihrer Familien zeigen auf, in welchen Lebensbereichen die Menschen leiden. Viele Gründe sind daran beteiligt: Belastungen und Ereignisse, die persönliche Lebens- und Familiengeschichte, der Gesundheitszustand und Lebensgewohnheiten, die Beziehungen und die soziale Einbindung, innere und äußere Konflikte, die Abschnitte im Lebenszyklus... Persönliche Faktoren stehen in Wechselwirkung mit gesellschaftlichen Faktoren, die das Leiden verstärken: Stress und Überforderung oder Arbeitslosigkeit und Ausschluss, Reizüberflutung und Konsumdruck, Einsamkeit und das Gefühl von Sinnlosigkeit, Ellenbogenmentalität und Überlebenskampf im beruflichen Umfeld, Werbung und Verharmlosung von Suchtverhalten, Verunsicherung und der Verlust von Bezugspunkten, Angst vor der Entwicklung des Weltgeschehens und seine Auswirkungen auf das Lebensumfeld, Teuerung und Zunahme von Armut,... Auch die Umkehrung gilt: Das gesellschaftliche Umfeld bietet Möglichkeiten, mit denen die persönliche Entwicklung der Klienten und ihrer Familien gefördert werden können. Ein Netzwerk von Diensten bietet Programme zur Stärkung von Personen, die durch persönliche Belastungen aus ihren Zusammenhängen heraus gefallen sind. Programme, die auf ein menschliches Maß zugeschnitten sind und die den Umgang mit der Problematik und die Selbstheilungskräfte bei den Klienten unterstützen: z.B. Gruppenangebote und Selbsthilfe, soziale Treffpunkte, begleitetes Wohnen, Coaching für den Wiedereinstieg und angepasste Beschäftigung, Ehrenamt, häusliche Hilfen, Erziehungsberatung zu Hause,... Therapeutische Arbeit nutzt die Wechselwirkung zwischen der psychologischen Arbeit an den persönlichen Belastungen und Ressourcen der Klienten und den gesellschaftlichen Angeboten zur Integration in ein positives Umfeld. Diese Wechselwirkung zwischen der persönlichen Lebenssituation von Klienten und Auswirkungen ihres gesellschaftlichen Umfelds werden jedes Jahr deutlich, wenn die Teamversammlung des SPZ Rückblick auf die Themen des vergangenen Jahres hält. Für 2015 nannten die Mitarbeiter/innen des SPZ folgende Themen, von denen manche durch die Statistik 2015 bestätigt werden, andere eher gehäufte Erfahrungswerte aus der Beratungsarbeit wiedergeben: 1. Depression, Burnout, Ängste, Schmerzen... Rund ein Drittel der Anfragen von Erwachsenen im SPZ betrifft depressive Symptome, Erschöpfung, Überforderung, Burnout. Der Schwerpunkt liegt dabei je nach Person unterschiedlich stark auf Antriebslosigkeit, Lustlosigkeit, Traurigkeit und Stimmungsschwankungen, Rückzug, Gereiztheit und Aggressivität, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit,... Gemeinsam ist ihnen eine Situation, der sie mit ihren bisherigen Ressourcen nicht mehr gewachsen sind. Bei manchen Klienten kommen Ängste oder eine gesteigerte allgemeine Ängstlichkeit hinzu. Bei manchen Klienten kommt eine chronische Schmerzproblematik hinzu, häufig in einer Wechselwirkung: Depression verstärkt Schmerzen oder kann sich in Form von Schmerzen äußern, und Schmerzen können depressiv machen.
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Die Ursachen und Hintergründe sind bei jedem Menschen individuell unterschiedlich. Es gilt, gemeinsam mit den Klienten herauszuarbeiten, welche Anteile ihrer Lebenssituation, ihres Beziehungs- und Familienlebens, ihrer Tätigkeiten und sozialen Kontakte, ihrer Gesundheit und Lebensgewohnheiten, ihrer Lebensgeschichte an dieser Phase der Verletzlichkeit beteiligt sind, z.B. Trauer, Sorgen um ein Familienmitglied, Existenzängste, Überforderung oder Unterforderung, Einsamkeit, Konflikte, das Gefühl von Sinnlosigkeit,... Bei manchen depressiven Erscheinungsformen ist die diagnostische Abklärung von Depression und die Prüfung des Bedarfs nach antidepressiver Medikation durch den Facharzt erforderlich und zur Unterstützung des psychotherapeutischen Prozesses hilfreich. Je nach Schweregrad einer depressiven Erkrankung kann mit Hilfe des Facharztes eine Überweisung an eine tagesklinische oder stationäre Behandlung erfolgen, wenn der Klient dies auch als hilfreich ansieht. So, wie man nicht sagen kann "Die Depression kommt von diesem Problem", so gibt es auch keinen direkten Weg, der die Depression heilen würde, wenn man nur das entsprechende Problem lösen könnte. Der Weg ist eher verschlungen, persönlich, mit gemischten Gefühlen verbunden, er braucht Zeit und führt mit Hilfe der Beratung zu Erkenntnissen; von der Erkenntnis zur Veränderung von Gewohnheiten oder zur Verwirklichung von neuen Zielen braucht es wieder Zeit und die Entwicklung von Entschlossenheit. Die Arbeitsweise des SPZ ist "Ressourcen orientiert": Genau so wichtig wie die Anerkennung des Leidens der Person ist die Erforschung ihrer Stärken, Talente, Erfahrungswerte. Ein Ziel des therapeutischen Prozesses ist die Förderung von Selbstmanagement bei den Klienten, das sie auch nach Abschluss der Beratung im SPZ weiter anwenden können. Hierzu setzt das SPZ verstärkt Psychoedukation ein: Therapeuten vermitteln Wissen über Krankheitsbilder und ihre unterschiedlichen Formen und bieten Training für den aktiven Umgang mit Symptomen an. Dabei fördern sie die Achtsamkeit der Klienten für die Kompetenz, die die Klienten häufig schon nutzen, wenn auch noch ungewusst oder ungezielt, und sie vermitteln Techniken des Selbstmanagements. Dies sowohl im Rahmen von Einzelgesprächen als auch in Gruppen. 2015 hat das SPZ zwei neue Gruppenangebote für Psychoedukation entwickelt, die 2016 angeboten werden (s. Seite 24): • eine Gruppe für den Umgang mit Depression, an der auch neue Klienten teilnehmen können, die für eine Einzelberatung noch auf der Warteliste stehen; • eine Gruppe für Klienten mit einer Schmerzproblematik, ergänzend zu einer laufenden oder abgeschlossenen Einzelberatung. Wenn Klienten in den Gesprächen Projekte für ihre berufliche und soziale Wiedereingliederung entwickeln, vermitteln die SPZ-Mitarbeiter/innen den Kontakt zu den zuständigen Diensten. Wenn eine angepasste Beschäftigung, darunter auch ein Ehrenamt, dem Leistungsvermögen und den Ressourcen der Person entspricht, hat Beschäftigung auch einen therapeutischen Wert für das Selbstwertgefühl und die soziale Integration. 2. Trauma Die Folgen von traumatischen Erlebnissen können Menschen dauerhaft belasten und in ihren physischen, psychischen, beruflichen und sozialen Kompetenzen erheblich einschränken. Posttraumatische Belastungsstörungen können in der Folge von Ereignissen entstehen, in denen die Person sich einem überdimensionalen Stress ausgesetzt sieht und von einer Angst um das eigene Leben überflutet wird, die sie mit ihren üblichen Strategien nicht mehr bewältigen kann, z.B. bei Unfällen, als Opfer einer Gewalttat, in Kriegsgebieten... Die psychische Wirkung der Ereignisse hängt auch von den Reaktionsmustern der Person ab. Wenn die enorme emotionale "Überflutung" in der Zeit nach dem traumatischen Ereignis nicht "abreagiert" und "eingeordnet" werden kann,
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kann sich eine Belastungsstörung entwickeln, manchmal über Jahre, z.B. in Form von chronischer Antriebslosigkeit, körperlichen Schmerzen, Unruhe und Schlafstörungen. Das ursprüngliche Trauma kann in Alpträumen wiederkehren oder als "Flashbacks", wenn eine aktuelle Situation durch ein Bild, ein Geräusch, ein Gefühl an das Trauma erinnert (Z.B. ein Hubschrauber oder ein Feuerwerk oder ein ratternder Rolladen,...). Die psychotherapeutische Behandlung von Klienten mit posttraumatischen Belastungsstörungen hat in den letzten 10 Jahren eine Vielfalt an zuverlässigen Methoden entwickelt, die entsprechend dem Befinden der Klienten ausgewählt und gemeinsam mit ihm umgesetzt werden können. Einige Mitarbeiter/innen des SPZ haben sich auf diese Behandlungen spezialisiert und halten sich durch Fortbildung auf dem Laufenden. Traumatische Situationen können jeden treffen. In den Anfragen im SPZ werden Unfälle genannt oder Notfallsituationen von Angehörigen, plötzliche Todesfälle,... Andere Klienten werden durch die Dienste für Opferbetreuung der Polizei als Opfer oder Zeugen von Gewalttaten überwiesen. Traumatische Situationen haben viele Personen erlebt, die als Flüchtlinge nach Belgien kommen: Krieg, Verfolgung und Folter, sexuelle Gewalt, chronische Bedrohung, Verschleppung von Angehörigen. Tief greifende psychische Verletzungen verursachen eine Vielzahl an körperlichen und psychischen Symptomen, die auch die soziale Integration erschweren (z.B. durch Konzentrationsstörungen im Sprachkurs). Die Folgen von posttraumatischen Belastungsstörungen belasten auch die Angehörigen schwer und können zu einer Rollenumkehrung in der Erziehung führen: "Parentifizierte" Kinder übernehmen Verantwortung für die Familie, ihre eigenen kindlichen Bedürfnisse nach Geborgenheit bei den Eltern bleiben unerfüllt. Die Auswirkungen werden oft erst im Erwachsenenalter sichtbar. Die Lebensverhältnisse mancher Migranten verursachen zusätzliche Belastungen: Das jahrelange unsichere Aufenthaltsrecht im Wirrwarr von Asylantrag, Ablehnung, Einspruchsverfahren, Duldung, drohender Abschiebung, Regularisierung usw. verursacht zusätzliche Traumatisierung, hervorgerufen durch die belgische Asylpolitik. Bei den Klienten aus Asien und Afrika sind die meisten aktuelle oder ehemalige Bewohner der Empfangszentren für Asylbewerber. Das SPZ arbeitet seit vielen Jahren mit Flüchtlingen. Einige Mitarbeiter/innen haben sich im Bereich "Interkulturalität, Kulturschock, interkulturelles Konfliktmanagement" weitergebildet. •
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Ein SPZ-Mitarbeiter hat über 10 Jahre lang im 14tägigen Rhythmus eine psychologische Erstversorgung im Asylbewerberzentrum in Manderfeld angeboten. Das Angebot wurde eingestellt, seitdem die Nachfrage nach Terminen durch die verkürzte Aufenthaltsdauer im Zentrum nachließ. Derzeit hat die Zahl der Anfragen wieder zugenommen. Diese kommen aus den beiden Zentren Manderfeld und Elsenborn. Neben dem Angebot für Asylsuchende, das gut genutzt wird, bietet das SPZ auch ein Supervisionsangebot für Mitarbeiter der Zentren an, das helfen soll, Anfragen von Bewohnern vor Ort schon aufzufangen. Bewohner des Asylbewerberzentrums in Eupen können psychologische Beratung im SPZ Eupen anfragen. Auch hier ist häufig nur ein Erstgespräch möglich, bevor der Klient das Aufnahmezentrum verlässt. In der Folge der föderalen Asylpolitik ist die Zahl der Asylbewerber rückläufig. Meist kann nur eine kurze Orientierung erfolgen, wo im Hintergrund ein großer Therapiebedarf erkennbar ist. Manche Klienten sind anerkannte Flüchtinge, andere kommen über Familienzusammenführung nach Belgien. Andere haben die belgische Nationalität erhalten, manche von ihnen sind jedoch psychisch noch nicht "in Belgien angekommen". Bei Personen mit abgelehnten Asylanträgen bedroht das Leben als "Papierlose" die Existenz in allen Bereichen, und Beratung kann hier nur etwas Unterstützung beim
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Umgang mit Angst und Resignation anbieten. Im SPZ Eupen gibt es seit Jahren eine zuverlässige Zusammenarbeit mit dem wallonischen Übersetzerdienst Setis, wenn für die Verständigung mit Klienten Dolmetscher erforderlich sind. Dies ist mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden und kann nur stattfinden, wenn der Klient selbst oder eine andere Instanz die Kosten übernehmen. Das SPZ hat hierfür kein eigenes Budget.
Das SPZ beteiligt sich auf struktureller Ebene an der Entwicklung von Integrationsförderung in der DG: •
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Im März endete ein europäisches Projekt zur Integrationsförderung bei Flüchtlingen, in dem das SPZ seit 2009 mit Info Asyl des Roten Kreuzes (heute Info Integration) und dem Dienst für Erstempfang der Stadt Eupen zusammen gearbeitet hatte. Zu den Ergebnissen siehe S. 64. Das SPZ hat sich 2013 der AG Integration des RESI (Rat für Entwicklungszusammenarbeit, Solidarität und Integration) angeschlossen und an der Erstellung eines Konzeptvorschlags für die Förderung von Integration mitgearbeitet, der seit März 2014 vorliegt und in das Regionale Entwicklungskonzept der DG aufgenommen wurde. Die Arbeitsgruppe verfolgt seither die Umsetzung der Empfehlungen und steht im Dialog mit der neuen "Arbeitsgruppe Integrationsparcours" im Ministerium. Die AG befasst sich auch mit der Frage, wie Fremdenfeindlichkeit begegnet und das Zusammenleben der Kulturen gefördert werden kann. Für 2016 ist eine Anhörung des SPZ zum Thema "Integration und mentale Gesundheitspflege" bei der Arbeitsgruppe Integrationsparcours vorgesehen. Das SPZ hat Vorschläge für die Aufnahme eines Unterrichtsmoduls zum Thema "mentale Gesundheit" in die künftigen Integrationskurse. Hierbei können Methoden aus der Psychoedukation eingesetzt werden. Die Inhalte können ggf. auch für die Sensibilisierung von Multiplikatoren verwendet werden.
Gut zu wissen: Das SPZ erstellt keine Gutachten für einen Antrag auf Bleiberecht aus medizinischen Gründen. Die Richtlinien der föderalen Behörden für die Ausstellung und Annahme solcher Berichte fordern eine verbindliche Erklärung des Therapeuten, dass der Patient im Herkunftsland keine geeigneten Behandlungsmöglichkeiten vorfindet. Die damit verbundene Recherchearbeit in den Herkunftsländern ist für Therapeuten nicht zu leisten. Die Erfahrung zeigt auch, dass die Behörden psychische Erkrankungen nicht mehr für eine Regularisierung aus medizinischen Gründen berücksichtigen. 3. Konflikthafte Trennungen und Auswirkungen auf die Kinder In der Entwicklung der Gesellschaft fallen Partnerschaft und Elternschaft nicht mehr automatisch zusammen. Die Lebenssituationen von Kindern sind heute komplex: Leben bei einem Elternteil mit Besuchen beim anderen oder alternierende Beherbergung bei beiden, zwei Lebenswelten mit unterschiedlichen Erwachsenen und Geschwistern aus verschiedenen Paarbeziehungen, oder Ortswechsel in der Folge neuer Partnerschaft eines Elternteils... In der Statistik 2015 des SPZ ist die Anzahl der Kinder, die bei einem Elternteil leben, erstmalig etwas größer als die Anzahl Kinder, die bei ihren beiden Elternteilen aufwachsen. Die Anfragen auf Hilfe sind vielfältig: •
Manche Eltern fragen psychologische Begleitung für Kinder an, die Trauer über die Veränderungen erleben und Hilfe bei der Umstellung auf die neue Situation brauchen. Hierbei gilt es auch, den Eltern die psychischen Bedürfnisse der Kinder näher zu bringen und ggf. Kompromisse anzustoßen, die den Kindern die Kontinuität ihrer Bindungen ermöglichen.
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Manche Eltern fragen Rat für die "Steuerung" der neuen Beziehungslagen, wie sie für die Kinder im Kontakt zu den neuen Partnern von Vater oder Mutter und zu deren Kindern entstehen, z.B. für den Umgang mit Eifersucht oder Ablehnung. Manche Konflikte können auch auf Loyalitätskonflikte bei den Kindern oder auf ungelöste Konflikte zwischen den ExPartnern hinweisen. In anderen Situationen belasten konflikthaft verlaufende Trennungen und Scheidungen die Kinder derart, dass sie Traumatisierungen erleben. Die Unversöhnlichkeit mancher ExPartner trübt ihren elterlichen Blick auf die Bindungsbedürfnisse des Kindes: sein Bedürfnis, mit beiden Eltern einen liebevollen und Sicherheit vermittelnden Umgang zu haben; sein Bedürfnis, dass Eltern vernünftig miteinander reden und die Angelegenheiten des Kindes kindgerecht und gemeinsam regeln. Die erste Arbeit des Therapeuten besteht oft darin, Eltern für die Bedürfnisse des Kindes zu sensibilisieren, bevor therapeutische Arbeit erst sinnvoll werden kann. In Situationen extremer Unversöhnlichkeit leistet psychologische Arbeit mit dem Kind Schadensbegrenzung zur Stärkung seines psychischen Gleichgewichts; die Einbeziehung des Jugendhilfedienstes kann ein notwendiger Schritt für das Kindeswohl sein. Therapeuten stellen die Zunahme von depressiven Symptomen und von selbstverletztendem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen fest, die in solchen chronischen Konfliktsituationen aufwachsen.
Therapeuten müssen die gesetzlichen Regelungen kennen, nach denen sie mit einem Kind arbeiten dürfen oder nicht: Bei geteiltem Sorgerecht ist das Einverständnis beider Eltern für eine psychologische Betreuung des Kindes erforderlich, und beide haben Anrecht auf eine Rückmeldung des Therapeuten über seine Arbeit mit ihrem Kind. Wenn Eltern es nicht ertragen, an einem gemeinsamen Gespräch über ihr Kind teilzunehmen, finden die Elterngespräche einzeln mit jedem Elternteil statt. Verweigert ein Elternteil sein Einverständnis, darf das SPZ nicht mit dem Kind arbeiten und muss sich auf eine Beratung für den anfragenden Elternteil beschränken. Die Arbeit mit Kindern in o.g. Situationen von Zerstrittenheit der Eltern ist aufwendiger an Zeit und Koordination und kann sich über Jahre erstrecken. Sie fällt in das Spektrum der Dienstleistungen, die eine Einrichtung mit öffentlichem Auftrag im Dienst des Kindeswohls leisten soll. Gut zu wissen: • Manche Elternteile fragen im SPZ ein psychologisches Gutachten für ein Kind an, das sie bei Gericht - gegen den anderen Elternteil - für die Regelung von Sorgerecht oder Besuchsregelung einbringen wollen. Das SPZ geht auf solche Anfragen nicht ein: Eine Fachperson kann in einer Fallsituation nicht Therapeut und Gutachter zugleich sein, und die erste Aufgabe des SPZ ist es, ein Therapieangebot für alle Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten. In manchen Situationen empfiehlt das SPZ den streitenden Parteien und ihren Anwälten, bei Gericht die Bezeichnung eines außenstehenden Gutachters zu beantragen, der ein neutrales psychologisches Gutachten des Kindes und seiner Situation erstellen kann. • Das SPZ ist kein Dienst für Mediation (also für Vermittlung und Streitschlichtung zwischen Eltern betreffend die Angelegenheiten ihrer Kinder). Das SPZ ist aber offen, wenn Eltern im Rahmen der Beratung einvernehmliche Lösungen finden und diese mit Hilfe des Beraters festlegen wollen. 4. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Folgende Themen sind in der Beratungsarbeit 2015 häufiger aufgetreten: •
In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat das Thema "Mobbing", häufig auf dem Schulhof oder auf dem Schulweg, aber auch in Freizeitanlagen, deutlich zugenommen: Eltern von "Opfern" fragen Beratung für sich und ihr Kind an, Eltern von "Tätern" kommen
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auf Empfehlung der Schule. Manche Ursachen können auf individueller Ebene mit dem Kind und seinen Eltern bearbeitet werden, z.B. Ängstlichkeit bei den "Opfern", Einfühlungsvermögen und Frustrationstoleranz bei den "Tätern", Selbstwertgefühl und soziale Kompetenz bei beiden. Bei Bedarf kann auch soziales Kompetenztraining mit Hilfe einer Gruppe erfolgen. •
Die Fragen: "Wie geht es den Kindern der Patienten mit psychischer Erkrankung, welche altersgerechten Erklärungen, welche Hilfen brauchen sie?" haben zunehmend Eingang in die Beratungsarbeit gefunden. Das SPZ hat das Thema deshalb in den Mittelpunkt seines Studientages zum 40jährigen Bestehen gerückt und mit Frau Ines Andre-Lagel eine renommierte Referentin gefunden.
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Im Bereich "Sucht- und Suchtgefährdung, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen" beteiligen SPZ-Mitarbeiter/innen sich an Tagungen und Arbeitsgruppen, die die Bedarfslage nach Betreuung und Vorbeugung in der DG klären. Das Team der Suchttherapeuten im SPZ hat sich eingehend mit "Online-Sein" und den damit verbundenen Suchtgefahren befasst und Materialien für die Elternberatung zusammengestellt, die auf Abruf bereit stehen.
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Aus den Einzelberatungen und Gruppenstunden heraus stellen Therapeuten fest, dass manche Kinder einen hohen Bedarf nach kreativer Tätigkeit haben, diesen aber nirgendwo ausleben: aus Mangel an Gelegenheiten, aus Gründen der Mobilität usw. Es wird aber auch festgestellt, dass es keine allgemeine "Werkstatt für Kinder" gibt, z.B. für Holzarbeiten. Bei manchen bietet sich der Rückgriff auf elektronische Medien als leicht zugänglicher "Ersatz" an, der sich dann so verselbständigt, dass er Suchtmechanismen auslöst. In manchen Beratungssituationen stellen Therapeuten fest, dass Kinder nur wenig Therapie, dafür aber mehr Möglichkeiten brauchen, positive Erfahrungen mit sinnvollem Tun, Aneignung von Fertigkeiten und sozialem Miteinander brauchen. Manche Kinder, die auf Grund ihres Verhaltens schwieriger integrierbar in Jugendgruppen sind, brauchen hier "Zwischenlösungen", wie sie in den Gruppen des SPZ angeboten werden. Der Bedarf ist zeitweilig höher als die verfügbaren Kapazitäten, selbst nach einer Verdoppelung der Anzahl Gruppenplätze im Jahr 2015.
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Die Thematik setzt sich bei jungen Erwachsenen fort: Therapeuten begegnen einer wachsenden Anzahl junger Erwachsener, die nur wenig positive Erfahrungen mit erfüllenden Tätigkeiten und Kontakten gemacht haben und aktuell machen können. Sie haben oft wenig familiäre, emotionale, berufliche und soziale Ressourcen erhalten und aufbauen können. Viele leben ohne Orientierung, ohne Projekt und Perspektive und überleben als "chronisch unterstützte Personen". Manche pendeln zwischen ÖSHZ und Arbeitsamt und haben Vorschalt- und Integrationsmaßnahmen durchlaufen. Die häufige Kombination von Schulabbruch, Suchtmittelkonsum und Resignation mag einen Teil ihrer Ursachen in der Lebens- und Familiengeschichte haben, sie ist aber mit ausschließlich psychologischer Betreuung nicht zu überwinden. Wie bei jedem Menschen, aber noch eindringlicher, stellt sich die Frage: Wo bieten sich passende Möglichkeiten, seinen eigenen Wert in konkretem Tun zu erfahren, und wieviel ist die Gesellschaft bereit, in Angebote für Menschen zu investieren, die sich schon lange verloren haben? Projekte, die die kreativen Anteile stimulieren und entwickeln helfen, bieten manchmal erste positive Erfahrungen auf einem langen Weg. Betreuer/innen, die in solchen Projekten mit jungen Erwachsenen arbeiten, überweisen häufiger an das SPZ.
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Das SPZ arbeitet auf mehreren Ebenen im Netzwerk des Jugendbereichs mit: - als Mitglied des "Begleitausschusses Jugendhilfe", der alle 2 Jahre das Jugendhilfeforum ausrichtet und Nachfolgeprojekte begleitet; - bei der Einführung eines Case- und Care-Managements für die Arbeit mit Familien mit Mehrfachbelastung in der DG; - in den Arbeitsgruppen des Psychiatrieverbandes: AG Kinder- und Jugendpsychiatrie, AG Verhaltensauffälligkeiten; - in der Arbeitsgruppe "Trauer bei Kindern und Jugendlichen" des Palliativpflegeverbandes; - in der Arbeitsgruppe "AG Kodex", die die Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Therapeuten im Rahmen der Gesetzgebung zum Berufsgeheimnis analysiert und Vorschläge erarbeitet; - in der Arbeitsgruppe "Leuchtturm", die fachliche Wege für den Umgang mit Situationen von vermuteter oder erwiesender sexueller Gewalt an Kindern aufzeigt; - bei der "Aktionsforschung Armut, Prekarität und soziale Verwundbarkeit", die die Universität Mons im Auftrag der Regierung der DG durchführt; - im Gesundheitsbeirat der DG. 5. Senioren
Die Anzahl Senioren in der Bevölkerung steigt stetig und liegt derzeit bei 18%. In der DG gibt es einen höheren Anteil an Senioren als in der Wallonie, und die demographische Prognose erwartet, dass bis 2040 mehr als 27% der Bevölkerung in der DG über 65 Jahre alt sein werden, davon 3.300 Personen, die 85 Jahre und älter sein werden. Auch in der Klientel des SPZ steigt der Anteil an Senioren, entspricht mit seinen 5% aber noch nicht dem Proporz in der Bevölkerung. •
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Die Bereitschaft, professionelle Hilfe für die Bewältigung schwieriger Lebens- und Beziehungslagen anzufragen, nimmt zu, insbesondere bei den “jüngeren” Senioren. Manche haben bereits auch in jüngeren Jahren Beratung in Anspruch genommen. Bei anderen treten die Schwierigkeiten erstmals im Seniorenalter auf, z.B. manche depressiven Erkrankungen, und die Sorge ihrer erwachsenen Kinder führt zu einer Anfrage im SPZ. Manche Anfragen von Senioren betreffen auch ihre Familienmitglieder: Sorge um ein erwachsenes Kind mit Suchtproblemen oder psychiatrischer Erkrankung, oder Anfrage für ein Enkelkind, um das sie sich weitgehend kümmern. Manche Großeltern sind auch Pflegefamilie für ihre Enkel. Andere Anfragen von Senioren betreffen das Leben in Partnerschaft: Sorge um einen Partner, der an Depression oder beginnender Demenz leidet, oder häufige Konflikte mit einem Partner, dessen Leben nach der Pensionierung nicht mehr ausgefüllt ist. Oder die Trauer über den Verlust des Partners, manchmal auch durch Trennung nach einer jahrzehntelangen Ehe.
Manche Senioren brauchen psychologische Betreuung, können selbst aber nicht mehr eine Beratungsstelle aufsuchen. Das SPZ hat für die Zukunft ein Projekt "Mobiles Team für Senioren" entwickelt, das aufsuchende psychologische Begleitung zu Hause oder in Altenheimen leisten soll. Hierzu fehlt jedoch bisher die Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten, die für ein solches Mobiles Team erforderlich sind: Das SPZ kann den mit aufsuchender Arbeit verbundenen Zeit- und Arbeitsaufwand nicht mit seinem jetzigen Personalbestand leisten, da die Wartelisten dann noch länger würden.
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1.2 Beratung und Therapie: Zuständigkeiten und Grenzen Therapeuten/innen müssen die vorhandenen, begrenzten, durch die öffentliche Hand finanzierten Ressourcen so wirksam und sozial gerecht wie möglich einsetzen. Deshalb prüfen sie bei jeder Anfrage und bei jedem Auftrag, ob die Voraussetzungen für Beratung oder Therapie erfüllt sind oder erarbeitet werden können: •
Die Person (bzw. das Paar oder die Familie), mit der die Beratungsarbeit stattfinden soll, muss eine eigene Erwartung an die Beratung haben oder im Laufe der ersten Gespräche entwickeln. Es muss eine Einigung darüber entstehen, woran gearbeitet werden soll (z.B. Emotionen, Verhalten, Beziehungen,...), und woran künftige Veränderungen bemerkt werden können. Wenn es einen außenstehenden "Auftraggeber für die Beratung" gibt, sind auch Vereinbarungen zwischen Therapeut, Klient und Auftraggeber darüber notwendig, welche Rückmeldungen an den Auftraggeber erfolgen sollen, und welche persönlichen Inhalte vertraulich bleiben sollen. Wenn eine Beratung im Rahmen einer Auflage der Justizbehörden oder einer Jugendhilfemaßnahme stattfindet, gibt das SPZ dem Auftraggeber immer eine Rückmeldung darüber, ob der Klient seine Termine einhält oder nicht. Für die Inhalte dieser Gespräche gelten die Regeln des Berufsgeheimnisses.
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Die Vereinbarung mit den Klienten über die Ziele der Beratung muss realistisch sein oder bleiben, d.h. zu ihrem tatsächlichen Entwicklungspotenzial passen. Manchmal gilt es, übersteigerte Erwartungen an Psychotherapie als Allheilmittel zur Überwindung aller Einschränkungen zu dämpfen. Das gilt auch bei Aufträgen von Dritten: Eine „Psychotherapie“ im Auftrag Dritter kann Klienten helfen, ein persönliches Wohlbefinden zu entwickeln, sie verändert nicht unbedingt das Verhalten des Klienten im gewünschten Sinn des Auftraggebers.
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Die therapeutische Arbeit braucht zuverlässige Rahmenbedingungen. Dazu gehört, in intensiven Phasen der Therapie, die Regelmäßigkeit von Terminen. Die Statistik des SPZ zeigt eine relativ hohe Zahl von Terminen, die nicht stattfinden, weil Klienten sie absagen oder ohne Absage verpassen. Das SPZ muss deshalb Regeln, auch restriktiver Art, auferlegen, um mit seinen Ressourcen zu haushalten: Die Klienten müssen verpasste Termine bezahlen, und bei gehäufter Unzuverlässigkeit in der Einhaltung von Terminen kann das Team beschließen, die Beratung zu beenden und den Therapieplatz an die nächste Person auf der Warteliste zu vergeben.
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Das Problem und die Anfrage müssen in den Bereich von Beratung und Therapie fallen. Therapeutische Gespräche helfen, Abstand vom unmittelbaren Geschehen des Alltags zu nehmen: Reaktionsmuster analysieren, Emotionen und Gedanken ordnen, Zusammenhänge erkennen, Vorsätze fassen, Ressourcen mobilisieren,... Im Gegensatz dazu erfordert die Begleitung mancher Personen eher ein konkretes Coaching in der Problemsituation selbst: bei der Strukturierung des Alltags und des sozialen Lebens, im Umgang mit Konflikten und Emotionen, mit Verhaltensweisen und Regeln, mit Selbstwahrnehmung und Fremdbestimmung,... Solche Coaching-Aufgaben erfordern aufsuchende Arbeit, wie andere Dienste, z.B. Mobile Teams, sie leisten. Das SPZ kann den Kontakt zu diesen Diensten herstellen und mit ihnen und dem Klienten einen Hilfeplan vereinbaren, in dem jeder eine Aufgabe übernimmt.
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2 40 JAHRE SPZ: EIN RÜCKBLICK AUS VERSCHIEDENEN BLICKWINKELN
Die Mitarbeiter/innen des SPZ sind zu unterschiedlichen Zeiten zu den Teams Eupen und St. Vith hinzu gestoßen. Einige waren schon bei der Eröffnung des SPZ Eupen (1976) oder des SPZ St. Vith (1978) dabei, andere sind seit 30, 20 oder 10 Jahren dabei, manche seit einigen Jahren. Aus dieser bunten Mischung von Erfahrungen entstehen unterschiedliche Blickwinkel zu den Fragen: „Wie wird die Arbeit in den unterschiedlichen Jahrzehnten erlebt? Was hat sich verändert? Gibt es Konstanten, die zu allen Zeiten wirksam geblieben sind?“ In einem gemeinsamen Rückblick haben die Mitarbeiter/innen einige Schwerpunkte herausgearbeitet, die zwar einzeln beschrieben werden, aber ständig miteinander verbunden sind. Teamarbeit Auf die Frage an die Mitarbeiter/innen: „Was schätzt Du am meisten an der Arbeit im SPZ?“ lauten die häufigsten Antworten heute: „das kollegiale Arbeitsklima“, „das eigenverantwortliche therapeutische Arbeiten und die Unterstützung durch ein professionelles Team.“ Kollegiales Arbeitsklima und Teamgeist waren schon den Gründern wichtig und haben die meisten der 40 Jahre geprägt. Zur Einbindung des einzelnen in ein Fachteam stand im ersten Tätigkeitsbericht (1976): „Der Klient wird nicht von einem zum anderen geschickt, sondern eher vom gesamten Team getragen, von dem einer die Kontakte ausführt.“ Das stimmt bis heute, allerdings mit einer Verschiebung des Blickwinkels: Das Team ist weiterhin die Basis für den therapeutischen Hilfeplan jedes Klienten, für Veränderungen und Ergänzungen des individuellen Hilfeangebotes, für die fachliche Unterstützung der Mitarbeiter/innen. Insofern hat das Team auch heute eine „tragende Rolle“, es trägt aber nicht den Klienten, sondern die fachliche Arbeit seiner Mitglieder: In der beraterischen bzw. therapeutischen Situation arbeitet jeder Mitarbeiter meist „allein“ und handelt selbstverantwortlich entsprechend den fachlichen und deontologischen Standards seiner Berufsgruppe und seiner therapeutischen Ausbildung. Dabei ist es hilfreich, jederzeit den Rückhalt des Teams nutzen zu können: Es besteht eine positive Wechselwirkung zwischen dem Vertrauen des Teams und dem Engagement des einzelnen für eine Arbeit, in der die persönlichen und fachlichen Ressourcen die wichtigsten Werkzeuge sind. Offenheit unter Kollegen/innen hilft, schwierige Phasen oder Blockaden in therapeutischen Prozessen zu analysieren und zu überwinden; in manchen Situationen ist es hilfreich, zu zweit zu arbeiten. Entsprechend dem Königlichen Erlass liegt die fachliche Leitung des Teams und die Aufsicht über die Arbeit der Therapeuten in den Händen des Psychiaters; die Ärzte des SPZ haben diese Funktion auch stets auf kollegiale Weise ausgeführt. Nach einer kurzen Zeit in der Gründungsphase, in der „alle für alles zuständig waren“, hat über die therapeutischen Zusatzausbildungen schon bald eine Differenzierung und Spezialisierung innerhalb des Teams eingesetzt. Die unterschiedlichen Anfragen der Klienten in verschiedenen Themen- und Problembereichen haben die Mitarbeiter/innen dazu motiviert, unterschiedliche Ausbildungen zu absolvieren: z.B. Suchttherapie, klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie, Familientherapie, Paarberatung, Selbsterfahrung und Gruppentherapie, Kindertherapie, sozialpsychiatrische Integrationsbegleitung,.... Diese Spezialisierung wird ständig fortgesetzt. Verhaltenstherapie, hypnotherapeutische Verfahren und Traumatherapie kamen hinzu, und im Familienbereich entwickelte sich die systemische Sichtweise in den letzten 15 Jahren zu einer gemeinsamen Sprache. Das Team des SPZ hat die unterschiedlichen Ausbildungen nie als „Konkurrenz zwischen Schulen“ erlebt, sondern als gegenseitige Ergänzung.
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Psychotherapie, Selbstheilungskräfte, soziale Integration Mit den neueren therapeutischen Methoden kann die Arbeit der Therapeuten bei Bedarf „aktiver“ werden, und das Team kann bei der Auswahl des Verfahrens aus einem breiten Repertoire schöpfen. Es gilt zwar weiterhin die Grundhaltung des „aktiven Zuhörens“, wie sie den psychotherapeutischen Beruf seit einem Jahrhundert prägt, im Sinne von „Zuhören, Verstehen, Spiegeln, Verzicht auf Einmischung“ usw. Sie kann aber bei Bedarf ergänzt werden: z.B. durch Psychoedukation als Information über psychische Störungen und Vorschläge für den Umgang mit ihren Folgen, durch Training von Achtsamkeit und Selbstmanagement, durch Übungen von Selbstwirksamkeit in Gruppenstunden. Die Selbstheilungskräfte des Klienten, seine Erfahrungswerte und Kompetenzen bleiben im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Auch der therapeutische Wert von sinngebender Beschäftigung und erfüllenden sozialen Kontakten wird in der Beratung genutzt: Bei Bedarf helfen Therapeuten, den Kontakt zu entsprechenden Einrichtungen, Treffpunkten und Vereinen herzustellen. Die Wechselwirkung zwischen psychischen und sozialen Faktoren und die Nutzung des einen zur Förderung des anderen erhält seit jeher die Aufmerksamkeit des Teams. Die Wertschätzung der Kompetenz von Klienten ist seit 1976 offenkundig: Das erste Team des SPZ wählte absichtlich den Begriff „Klienten“ für die Personen, die Hilfe anfragen. Damit berief man sich auf die Ethik der klientenzentrierten Gesprächstherapie und wollte bewusst das Bild eines aktiven Gesprächspartners stärken. Der Begriff „Klient“ wird bis heute im SPZ verwendet. Die Förderung von Kompetenzen, an der Schnittstelle zwischen Beratungs- und Präventionsarbeit, zieht sich seit Beginn als roter Faden durch die Projekte des SPZ: Gruppenangebote für Selbsterfahrung während 40 Jahren, Kommunikationstraining für Lehrer und Elterntraining Anfang der 80er Jahre,... Der Aufbau einer weit reichenden Suchtprävention führte zur Gründung der „Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung“ (ASL) als einer eigenständigen Organisation. Beispiele aus der jüngeren Geschichte des SPZ sind: die Entwicklung von Kindergruppen zur Förderung von sozialen Kompetenzen (seit 1993), Gruppenangebote für Jugendliche, Psychoedukation und die Förderung von Selbstmanagement. Der Verwaltungsrat des SPZ als Arbeitgeber hat die fachlichen Anforderungen in den 40 Jahren stets mit getragen: durch Beteiligung an Ausbildungskosten, durch Gewährung von Arbeitszeit und eines Budgets für Fortbildung und Supervision der Mitarbeiter/innen. Zum geschichtlichen Hintergrund: Aufbruch in Ostbelgien Anfang der 70er Jahre machten engagierte Personen aus der Jugendarbeit und Jugendseelsorge die Erfahrung, dass die Anzahl Jugendlicher und junger Erwachsener mit psychischen Problemen, Drogenproblematik und Obdachlosigkeit zunahm. Hilfe erfolgte so gut wie möglich im Rahmen von persönlichem Engagement, in puncto professioneller Versorgung war Ostbelgien jedoch eine Wüste: keine psychiatrische Praxis, keine spezialisierte Beratungsstelle für mentale Gesundheit oder Drogenberatung, keine Aufnahmestrukturen. Der Zugang zu Behandlungen in Deutschland war oft schwierig, die Behandlung in deutscher Sprache bei stationärer Aufnahme in einer Klinik in Belgien nicht garantiert. Für die Jugendhilfe war Verviers zuständig, seit 1974 mit einem zweisprachigen Mitarbeiter, der Jugendgerichtsdienst hatte ausschließlich französischsprachiges Personal. Die Öffentlichen Unterstützungskommissionen mussten mit wenig Personal auskommen, bis die Gesetzgebung zur Schaffung von Öffentlichen Sozialhilfezentren 1976 neue Möglichkeiten für die Sozialarbeit eröffnete. In dieser Situation reifte bei den o.g. Akteuren der Jugendarbeit und Jugendseelsorge ein Konzept für die Schaffung einer professionellen Beratungsstelle. Der Jugendseelsorger Ernst Servais wusste ostbelgische Politiker aller Couleur und aller Ebenen von der Notwendigkeit einer eigenen
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Beratungsstelle für „Ostbelgien“ zu überzeugen: Psychologische Beratung und sozialpädagogische Begleitung müssen zugänglich gemacht werden und in der Sprache des Klienten erfolgen. Die intensive Unterstützung durch ostbelgische Politiker hat die Gründung des SPZ 1976 möglich gemacht. Dies entsprach dem Zeitgeist: Verschiedene politische, gesellschaftliche und kulturelle Gruppierungen hatten seit den 50er Jahren kulturelle Autonomie für die deutschsprachigen Belgier eingefordert. Ein „Rat der deutschen Kulturgemeinschaft“ war 1973 eingesetzt worden. Sozial und politisch Tätige hatten Einrichtungen und Dienste für die deutschsprachige Bevölkerung geschaffen, z.B. die „Sonderschule“ in Elsenborn (1969), den Sendebetrieb des BHF (1965, ab 1977 BRF), die Unabhängige Vereinigung für Invaliden und Behinderte (1973),... Ein neuer Königlicher Erlass (März 1975) ermöglichte die Schaffung von „Zentren für geistige Gesundheit“ und ihre Finanzierung durch die nationalen Behörden. Das Konzept eines interdisziplinären Teams für ambulante psychologische und psychiatrische Betreuung wird hierin gesetzlich festgelegt. Für die Schaffung einer Beratungsstelle für Ostbelgien musste zunächst eine Ausnahmegenehmigung unter Berufung auf die besondere sprachliche Situation erwirkt werden, um für ein Einzugsgebiet von 65.000 Einwohnern anstelle der gesetzlich erforderlichen 200.000 Einwohner zuständig sein zu dürfen. Die Trägerschaft des neuen Zentrums „Beratung und Lebenshilfe - Sozial-Psychologisches Zentrum Ostbelgien G.o.E.“ übernahmen die Gründergemeinden Eupen, Kelmis und St. Vith, die 6 weiteren kamen später hinzu. Die Finanzierung erfolgte über das Nationale Gesundheitsministerium; die 9 Gemeinden leisten bis heute einen zusätzlichen Beitrag, proportional zu ihrer Anzahl Einwohner. Nach intensiver Vorarbeit mit der Unterstützung von Politikern und Verwaltungen zog das SPZ am 1. Juli 1976 in den ehemaligen Bauernhof Schnellewindgasse 2 ein, der bald danach Eigentum der Stadt Eupen wurde. Die Gründungsmitglieder des Teams schmunzeln bis heute über manche Gegebenheiten der Anfangsphase: eine Außentoilette, Ölöfen, die mit Kannen befüllt wurden,... oder die Barauszahlung der Gehälter. Mit vereinten Kräften richteten das Team und der Eupener Bauhof das Haus ein. Erste Klienten suchten Beratung, die Mitarbeiter pendelten anfangs zwischen Beraten, über ihre Arbeit Informieren, Anstreichen und Möbel organisieren. Bis Herbst 1979 hatte die Stadt Eupen die Standards für eine angemessene Infrastruktur erfüllt (Zentralheizung, sanitäre Anlagen) und drei zusätzliche Beratungsräume im Dachboden eingerichtet. Eine ähnliche Entwicklung fand in St. Vith statt: nachdem ein SPZ-Mitarbeiter zunächst wöchentliche Sprechstunden im St. Vither Gesundheitszentrum abgehalten hatte, wurde 1978 eine Zweigstelle des SPZ in der Rodter Straße eröffnet, die eine abenteuerliche Infrastruktur beinhaltete. 1980 konnte das SPZ St. Vith in ein angemessenes Haus in der Wiesenbachstraße ziehen. Damit waren in beiden Häusern gute Arbeitsbedingungen gegeben. In der Folge der Staatsreform und der damit verbundenen Übertragung von Zuständigkeiten des Nationalstaates (der in Föderalstaat umbenannt wurde) an die Regionen und Gemeinschaften wurde 1984 die Deutschsprachige Gemeinschaft für das SPZ zuständig. Bis dahin waren die Behörden in Brüssel „weit weg gewesen“, der Kontakt beschränkte sich auf eine Inspektion alle paar Jahre. Die Nähe zu den Behörden in Eupen wurde anders spürbar. Dies in Form von kürzeren Wegen der Kommunikation, von direkten Kontakten beim Aufbau neuer Projekte und Dienstleistungen, von Arbeitsgruppen in direkter Zusammenarbeit mit dem Ministerium,... Aber auch bei den Auswirkungen der jeweiligen Finanzlage der Gemeinschaft: Einsparung von Arbeitsplätzen in der Folge von Sparmaßnahmen, bei der Refinanzierung der Gemeinschaft später dann eine Aufwertung der Gehälter, noch später die Geschäftsführungsverträge als Grundlage für die Finanzplanung des SPZ. Der Verwaltungsrat hat bei der Gründung des SPZ unterstützt, dass ein „Teammodell“ nicht nur für
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die Beratungsarbeit mit Klienten, sondern auch für die interne Organisation des SPZ während 20 Jahren funktionierte. Ein Teamsprecher, der jeweils für 2 Jahre gewählt wurde, vertrat die Anliegen des Teams vor dem Verwaltungsrat und vor externen Instanzen. Die Selbstverwaltung wurde 1997 mit der Bezeichnung eines externen Geschäftsführers und der Ernennung des ärztlichen Leiters des Teams zum Direktor des SPZ beendet. Die Teammitglieder wählten eine Personalvertretung und traten mehrheitlich einer Gewerkschaft bei. In der weiteren Entwicklung bestätigte sich seither: Auch in einem hierarchisch strukturierten Organisationsmodell ist kollegiale Zusammenarbeit zwischen den Instanzen für die Qualität der therapeutischen Arbeit unverzichtbar, damit gute Rahmenbedingungen für die Betreuung der Klienten geschaffen und unterhalten werden. An Standards hierzu wurde auch bei der Einführung eines Qualitätsmanagements (2006-2009) gearbeitet. Teil eines Netzwerks Die Schaffung von „Zentren für geistige Gesundheit“ im Jahr 1975 entsprach dem Zeitgeist des gesellschaftlichen Aufbruchs und der Reformmodelle in der psychiatrischen Versorgung: Stationäre Aufnahme in psychiatrischen Kliniken sollte verringert oder verkürzt und zielgerichteter eingesetzt werden, ambulante Betreuung im Lebensumfeld als Alternative geschaffen werden. Die neuen ambulanten Zentren sollten zur Verringerung von stationären Aufnahmen beitragen. Bei seiner Gründung schlossen das SPZ und die Klinik der Alexianerbrüder in Henri-Chapelle einen Kooperationsvertrag ab, und die Klinik stellte den ersten Psychiater, damit das SPZ gesetzeskonform starten konnte. Daraus entwickelte sich eine bis heute zuverlässige Zusammenarbeit in der Betreuung gemeinsamer Klienten, die sehr bald noch dadurch verstärkt wurde, dass jeweils zwei Mitarbeiter des SPZ auch in der Klinik gearbeitet haben und noch arbeiten. Im SPZ St. Vith wurde eine vorrangige Zusammenarbeit mit der Klinik Lierneux aufgebaut, lange bevor die DG eigene Klinikbetten bekam. Die Vielfalt an Problemlagen erfordert ein differenziertes Angebot: Beratung und Orientierung, Testverfahren und Diagnostik, Psychotherapie, Sozialarbeit und Begleitung von sozialer Integration, fachärztliche Behandlung,... Unterschiedliche Dienstleister haben unterschiedliche Angebote, die sich zum Wohl der Klienten gut ergänzen können, wenn sie koordiniert zusammen arbeiten. Zusammenarbeit zwischen Diensten im Interesse der gemeinsamen Klienten hat in Ostbelgien eine lange Tradition - die Überschaubarkeit der Dienste und die kurzen Wege zwischen ihnen erleichtern das. Mit Hilfe von kreativer Zusammenarbeit werden bis heute manche individuellen Mangelsituationen überbrückt, für die es (noch) keine spezialisierte Anlaufstelle gibt. Das SPZ war von Anfang an Teil dieses Netzwerkes, gemeinsam mit den anderen Akteuren wurden und werden individuelle Hilfepläne für die Betreuung des Klienten vereinbart, die Beiträge eines jeden festgelegt und mit dem Klienten abgesprochen, die Ergebnisse gemeinsam ausgewertet. Beim Studientag zum 10jährigen Bestehen des SPZ am 5. November 1986 stand eine Zwischenbilanz mit den Netzwerkpartnern auf dem Programm: „Die gesellschaftliche Rolle des SozialPsychologischen Zentrums im sozialen Versorgungsnetz“. Dem SPZ wurden später Aufgaben übertragen, für die es in den anderen Gemeinschaften eigene Einrichtungen gibt, z.B. für die Therapie von Sexualstraftätern oder die Opferbetreuung. Über die Arbeit mit den Klienten hinaus war und ist immer auch ein regelmäßiger allgemeiner Austausch zwischen den Diensten über die Entwicklung ihrer Angebote und über die Wege der gemeinsamen Kommunikation hilfreich. Der Tätigkeitsbericht des SPZ zeigt in jedem Jahr auf, mit welchen Netzwerkpartnern die Wege der Zusammenarbeit überprüft wurden. Aus Gemeinsamkeiten bei fachlichen Themen und Fragen entsteht auch eine dienstübergreifende Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen (aktuell z.B. Netzwerk Süd und Netzwerk Nord, Trauerbewältigung bei Kindern,...) oder in Projekten des Ministeriums (aktuell z.B. Case- und Care-Management, Beirat für Gesundheit,...).
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In der Arbeit der „vorhandenen Dienste“ zeigte sich in den 80er Jahren, dass sich die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers, die Krankenhausaufnahmen mit Hilfe der ambulanten Zentren deutlich zu verringern, nicht im erwarteten Maße erfüllte. Rückmeldungen der Fachdienste und der Angehörigenvereinigungen wie Similes zeigten auf, dass Klienten mit psychiatrischer Erkrankung, schwerer psychischer Belastung oder zusätzlicher Suchtproblematik verschiedene Übergangsstrukturen zwischen stationärer und ambulanter Betreuung brauchen: aufsuchende Betreuung zu Hause, Krisenintervention, Betreutes Wohnen, Tageskliniken, Tagesstätten, stationäre Kurzeitaufenthalte mit begleiteter Rückkehr in das Lebensumfeld, sozialpädagogische Begleitung bei der Integration in angepasste Beschäftigung und soziale Einbindung,... Auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft gab es von all diesen Betreuungsformen bis 1990... keine einzige! Wenn es solche Angebote woanders gab, waren sie nicht in deutscher Sprache zugänglich. Die wenigen vorhandenen Dienste in Ostbelgien erstellten regelmäßig eine Bestandsaufnahme des Bedarfs und der herrschenden Mangelsituation in den verschiedenen Bereichen, und sie erarbeiteten Konzepte für neue Angebote. So haben Akteure in Ostbelgien, darunter das SPZ, 1984 erstmals den Bedarf nach betreuten Wohnformen definiert und ein Konzept erarbeitet. Die Politik auf Ebene der INAMI, des Nationalen Krankenhausrates und der Interministeriellen Konferenzen setzte seit Ende der 80er Jahre Reformen in Gang, die langfristig auch die Versorgungslage für die deutschsprachige Bevölkerung erheblich verbessert haben. Manche Klinikbetten im Langzeitaufenthalt wurden geschlossen, andere Formen der Betreuung finanziert und bisher unterversorgte Regionen ausgestattet. In der psychiatrischen Versorgung der DG entstanden dadurch innerhalb von 20 Jahren: die psychiatrische Abteilung in der Klinik St. Josef (1990) und das Begleitete Wohnen (1990), der psychiatrische Begleitdienst und der Dienst für Aktivation (2000), das psychiatrische Pflegeheim (2011). Das SPZ engagierte sich beim Aufbau des Begleiteten Wohnens und seiner Pilotprojekte „Begleitdienst“ und „Aktivation“, bei der fachlichen Beratung ihrer Mitarbeiter/innen, in Verwaltungsrat und Präsidentenamt. Die Reform führte auch zur Gründung der „Plates-formes de concertation en Santé Mentale“ als Dachverbände der im psychiatrischen Bereich tätigen Dienste einer Region. In der DG bildete sich dieser Dachverband 1998 unter dem Namen „Psychiatrieverband“. Das SPZ ist seit der Gründung des Verbandes aktives Mitglied, beteiligt sich an den Arbeitsgruppen und Projekten und übernimmt Vorstandsämter. Aus dieser fruchtbaren Zusammenarbeit heraus entwickelte das SPZ 2013 ein Konzept für ein Mobiles Team zur Betreuung von Senioren; hierzu fehlen bisher jedoch die Finanzierungsmöglichkeiten. Im Bereich der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung blieb die DG noch viel länger deutlich unterversorgt. Das SPZ führte die psychologische Betreuung von Kindern, Erziehungsberatung und Familientherapie 1982 ein und erhielt hierfür einige Personalerweiterungen. Eine gute Zusammenarbeit mit Diensten wie den PMS-Zentren (heute Kaleido-DG) oder den Kinderwohnhäusern (heute Zentrum Mosaik), wenn die Behandlung von Kindern es erfordert, hat eine lange Tradition. 1997 kam das Kindertherapiezentrum „KITZ“ im Netzwerk hinzu. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendschutzkomitee und späteren Jugendhilfedienst wurde schrittweise aufgebaut und intensivierte sich seit der Übernahme der Zuständigkeit für Jugendhilfe- und Jugendgerichtsdienst durch die DG (1984) und der Schaffung des Gerichtsbezirks Eupen (1988). Das SPZ übernimmt die psychologische Betreuung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Auftrag dieser Instanzen; gemeinsam wurde eine für die Familien transparente Vorgehensweise von Zusammenarbeit und Abgrenzung zwischen den Diensten erarbeitet. Auf struktureller Ebene gehört das SPZ zu den Einrichtungen, die per Dekret im Jugendhilferat bzw. im Nachfolgegremium „Begleitausschuss Jugendhilfe“ vertreten sind. Das gleiche gilt für den Verwaltungsrat der Telefonhilfe 108. Auch auf struktureller Ebene entstand ab 1986 eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Jugendhilfebereich und den Diensten für psychologische Kinder- und Familienbegleitung, zu
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denen das SPZ gehört: In der „Arbeitsgruppe zur Vorbeugung von Kindesmisshandlung“ (AVK) entwickelte man ab 1988 gemeinsam Materialien und Projekte für die Vorbeugung, organisierte Fortbildungen und Supervision, bot Beratung und Orientierung für Kollegen anderer Dienste an. Als im Herbst 1996 die „Affaire Dutroux“ das Land erschütterte, wurden die Orientierungs- und Vorbeugungsangebote in der DG ausgebaut: Die AVK spezialisierte sich auf die Beratung von Fachkollegen und benannte sich deshalb in „Arbeitsgruppe zur Vernetzung von Kinderschutz“ um, das Kürzel AVK bekam dadurch eine andere Bedeutung. Gleichzeitig beteiligten ihre Mitglieder sich am Aufbau einer neuen Arbeitsgruppe für allgemeine Vorbeugung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit („Berufsübergreifende Vorbeugung von Kindesmisshandlung“, BVK), mit einem größeren Kreis von Diensten aus vielen Bereichen. In den 14 Jahren fruchtbarer Zusammenarbeit wurden in der AVK Standards für den Umgang mit Situationen von Gewalt gegen Kinder erarbeitet und zwischen den Diensten etabliert – und dies ohne spezialisierte Einrichtung wie „S.O.S. Enfants-Familles“ in der Wallonie, sondern durch Vernetzung der in der DG vorhandenen Ressourcen. Die Arbeitsgruppe löste sich 2003 auf und legte einen Abschlussbericht vor. Der Umgang mit dieser Problematik muss immer wieder aufgefrischt werden. Aktuell erfolgt dies erneut in der „Arbeitsgruppe Leuchtturm“, die hierzu 2015 einen Leitfaden vorgestellt hat. Vernetzung allein kann manche Mangelsituationen der Versorgung dennoch nicht ausgleichen. In der DG fehlte über Jahre der gesicherte Zugang zu kinderpsychiatrischer Konsultation, ambulanter Behandlung und stationärer Aufnahme. Der Psychiatrieverband gründete hierzu 2004 eine Arbeitsgruppe mit allen betroffenen Akteuren, und 3 Lösungsvorschläge zeichneten sich ab: einen Kinder- und Jugendpsychiater als Berater für die Dienste in der DG gewinnen, Klinikplätze im Aachener Klinikum für Klienten aus der DG reservieren und eine Netzwerkkoordination schaffen, die in der Art eines „psychologischen Reisebüros“ passende Lösungen für den individuellen Betreuungsbedarf von Klienten sucht. Die Behörden der DG engagierten in der Folge einen Kinder- und Jugendpsychiater für das fachärztliche Coaching und beauftragten das SPZ mit der Organisation seiner Sprechstunden (2006), ab 2008 konnten Dienste auch mit Klienten zur fachärztlichen Beratung kommen. Die DG handelte die Reservierung von 2 Klinikplätzen in Aachen ab 2007 und die Schaffung einer Tagesklinik für Jugendliche in Eupen aus. Mit der Unterstützung des Netzwerks der Dienste reichte das SPZ ein Pilotprojekt ein, das von den föderalen Behörden bewilligt wurde: Die „Vermittlungsstelle“ funktionierte 2007-08 im SPZ als „psychologisches Reisebüro“ bei der Suche nach geeigneten Behandlungsplätzen in schwierigen Situationen. Seine Erfahrungswerte flossen in die künftige Netzwerkkoordination ein, die 2011 an der Klinik St. Josef zusammen mit einem Mobilen Team (2012) angesiedelt wurde. Bis in der DG alle gesetzlichen Anforderungen in konkrete Dienstleistungsangebote umgesetzt waren, häufig auch mit Sonderregelungen, waren auf föderaler Ebene schon wieder neue Reformen im Gang. Seit 2011 will die Reform „Psy 107“ weitere Krankenhausbetten in ambulante Betreuung von Erwachsenen durch Mobile Teams umwandeln und eine große Vernetzung in der Zusammenarbeit aller Dienstleister fördern. Im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie soll pro Provinz ein globales Netzwerk der Dienstleister entstehen, das mit Hilfe von Mobilen Teams möglichst viel psychologische Betreuung im Lebensumfeld leisten und auch Akteure wie die Dienste für Kleinkinder, PMS-Zentren und das Schulwesen, Jugendhilfe und den Bereich „Personen mit Behinderung“ einbeziehen soll. Für die DG ergibt sich bei beiden aktuellen Reformprojekten wieder eine besondere Situation, und die vorhandenen Dienste, darunter auch das SPZ, sind in die Planungen eingebunden, um für die Berücksichtigung der besonderen Situation von Klienten in der DG einzutreten. Psyche im Wandel der Gesellschaft? Ursprünglich für die ambulante Betreuung von Klienten mit psychiatrischer Erkrankung, schwerer psychischer Belastung oder Suchtproblematik geschaffen, haben die „Zentren für geistige Gesundheit“ durch ihre Arbeit seit 1975 eine neue Klientel entdeckt und erreicht, deren Bedarf nach Hilfe bis dahin nicht bekannt war oder nicht beantwortet werden konnte: Menschen „wie du
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und ich“, ohne psychiatrische Erkrankung, aber mit Schwierigkeiten und Belastungen, die so vielfältig wie das Leben sind, vom Kleinkind bis zum Senior. Menschen mit Schwierigkeiten in Partnerschaft und Familie, in der Erziehung, in der Schule oder am Arbeitsplatz und in den sozialen Kontakten, oder beim Eintritt in eine neue Lebensphase. Oder Menschen mit persönlichen Schwierigkeiten wie Ängsten oder depressiven Phasen, Aggressivität, mit Spätfolgen von traumatischen Erfahrungen, mit gesundheitlichen Problemen in der Folge von Überforderung, oder mit Suchtgefährdung bei der Suche nach Selbstheilung im Konsum von Substanzen usw. Von Anfang an wurde das psychische Leiden der Klienten im SPZ aus einem dreifachen Blickwinkel gesehen: als individuelles Leiden in einer persönlichen Lebenslage und mit einer persönlichen Lebensgeschichte, als sichtbares Anzeichen belastender Beziehungen zwischen Menschen in Familie, Paar oder sozialem Umfeld, und als Auswirkung gesellschaftlicher Faktoren, die das Leben des einzelnen und seiner Familie erschweren. Wenn ein gleiches Leiden immer mehr Menschen erfasst, muss auch die Frage gestellt werden, welche Lebensbedingungen in der Gesellschaft hieran beteiligt sind. Beratung kann diese Bedingungen nicht verändern, aber es kann in der Beratung Entlastung für Klienten bringen, wenn Zusammenhänge angesprochen werden, die über ihr persönliches Empfinden von Schuld oder Versagen hinausgehen. So z.B. Zusammenhänge zwischen Mobbing und dem Versagen des Umfelds, oder zwischen Burnout und unerfüllbaren Anforderungen, oder zwischen Suchtverhalten und dem Wunsch, dazu zu gehören. Beratung begleitet Klienten in manchen Situationen dabei, ein krank machendes Umfeld zu verlassen und sich im Rahmen ihrer Ressourcen neu zu orientieren. In seiner Organisationsform, in seinen therapeutischen Methoden und in seiner Einbindung in ein weit verzweigtes Netzwerk ist das SPZ heute ein anderes als 1976. In seiner interdisziplinären Teamarbeit im Dienst der Klienten und in seinem Arbeitsklima hat es sich bis heute viel vom Geist der Gründerzeit bewahrt. Das gesellschaftliche Umfeld der Klienten ist heute in vieler Hinsicht ein anderes als 1976. 1976 war die große Mehrheit der erwachsenen Klienten in ihrer Lebensgeschichte von einer homogenen Gesellschaft geprägt: eine Gesellschaft von Einheimischen mit ähnlichen, mehrheitlich konservativen Regeln und Werten, einer engen Sexualmoral, aufgewachsen mit einem autoritären Führungsstil, selbst in den demokratischen Institutionen. Politik, Kirche und die einzige Zeitung hatten lange Zeit die Maßstäbe gesetzt. Für den einzelnen war der Gewinn Sicherheit, der Preis Schuldgefühle und Angst vor Ausschluss. Gleichzeitig machten die Auswirkungen von „Mai '68“ sich mit Verspätung bemerkbar: Die persönliche, kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Regeln entwickelte sich, der Wert des einzelnen und seiner Bedürfnisse in seiner Beziehung zur Gesellschaft nahm zu, autoritäre Führungsstile wurden hinterfragt, die verfügbaren Medien transportierten Bilder von neuen, provozierenden Formen des Zusammenlebens und Zusammenarbeitens, der Kunst, der Sexualität, der Erziehung... Wie alle anderen Mitglieder der Gesellschaft suchten die Klienten des SPZ ihren persönlichen Weg zwischen beiden gesellschaftlichen Modellen, und Beratung wurde oft bei Erwachsenen zur „Begleitung auf dem Weg zu einer persönlichen Befreiung“, in der sie die neuen gesellschaftlichen Freiheiten erst nutzen lernen und alte Zwänge ablegen mussten, um ihre psychischen Potenziale zu entfalten. Jugendliche übten mit der ihnen eigenen Radikalität den Ausbruch aus dem vorgegebenen Rahmen, und Beratung verstand sich hier oft als „Anker, der die Verbindung aufrecht erhält“. In der weiteren Entwicklung der Gesellschaft, auch der ostbelgischen, haben sich die o.g. „alternativen“ Formen allmählich als gleichwertig zu den bisherigen etabliert, legitimiert durch neue föderale Gesetze. All dies äußert sich auch in den Beratungsgesprächen. Z.B. trat an die Stelle der einheitlichen Familienform eine Vielfalt, darunter gleichgeschlechtliche Ehen und ihr Recht auf Adoption. In der Statistik 2015 des SPZ gibt es mehr Kinder, die in anderen Familienformen leben als in einer Familie mit beiden leiblichen Eltern. In manchen Gemeinden entwickelt sich durch
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Zuzug, z.T. von Menschen mit „fremdem“ Hintergrund, eine heterogene Gesellschaft, die hohe Anforderungen an die Förderung eines Zusammenhalts stellt. Neue Bürger bringen als Klienten des SPZ neue Formen des Leidens und des therapeutischen Bedarfs mit. Und selbst in den Orten mit weiterhin homogener Bevölkerungsstruktur hat die globalisierte Gesellschaft über die Medien und das Internet Einzug gehalten: Per Mausklick sind „Welten“ erreichbar, die 1976 noch unvorstellbar waren, je nach Gebrauch zum Nutzen des einzelnen oder zu seiner Gefährdung. 1976 musste der einzelne sich oft von einer „Enge“ befreien lernen, bei manchen bleibt das auch heute der Fall, z.B. im Umgang mit manchen familiären Bindungen. 2016 muss der einzelne aber auch den Umgang mit einer „Überflutung“ lernen: Wo der Markt das Maß aller Dinge ist und rund um die Uhr verkauft, was sich verkaufen lässt, ist Reizüberflutung eine tägliche Herausforderung; wo Trends und „Fun“ an die Stelle von Werten treten, sind manche von Haltlosigkeit bedroht. Beratung ist in den letzten Jahren bei einer zunehmenden Anzahl Klienten zur „Begleitung bei der Strukturierung der Vielfalt“, zur „Begleitung bei der Selbsterziehung“ geworden, verbunden mit der Frage der Werte für das eigene Leben. Sind die Menschen heute anders als 1976? Die gesellschaftlichen Entwicklungen mögen die Menschen in ihrem Denken, Fühlen und Handeln verändern, damit sie den sich wandelnden Herausforderungen begegnen können. Vielleicht ist das aber nur eine „Oberfläche“? Zu allen Zeiten haben Menschen sich ihr Umfeld zu eigen machen müssen, Neues verarbeiten und Neues schaffen müssen, mitmachen und sich wehren müssen. In 4 Jahrzehnten Beratungsarbeit wird auch erkennbar, dass jenseits der gesellschaftlichen „Oberflächen“ Bedürfnisse zur Sprache kommen, die in ihren Ansprüchen „zeitlos“ bleiben, auch wenn sie aktuelle Angebote der Gesellschaft nutzen, um sich zu äußern. Psychische Bedürfnisse wie das Gefühl von Sicherheit, Geborgenheit, Stimulation und Entspannung, Wissbegierde und die Freude an der Entwicklung von Fähigkeiten, erfüllende Tätigkeiten und Kreativität,... Zwischenmenschliche Bedürfnisse wie zuverlässige Bindungen an vertraute Personen, Intimität und Sexualität, Lieben und Beschützen, gemeinsames Tun, Geben und Bekommen, geteilte Begeisterung, Zugehörigkeit und Anerkennung. Auch der Lebenszyklus von Wachsen, Werden und Vergehen ist zeitlos und stellt jeden Menschen vor die Herausforderung, Veränderung, Abschied und Neuorientierung bewältigen zu müssen. Vor diesem allgemein menschlichen Hintergrund besteht die Arbeit des SPZ zu weiten Teilen darin, gemeinsam mit dem Klienten nach seinen „echten Bedürfnissen“ zu suchen: Inwieweit weist sein Leiden auf unerfüllte Bedürfnisse hin? Oder auf fremdbestimmte Ziele, die er unbemerkt im Auftrag anderer erfolglos zu erfüllen sucht, manchmal seit Generationen? Oder auf Überlastung, die ihm den Zugang zu seinen Bedürfnissen verwehrt? Oder auf „unechte Bedürfnisse“, zu denen er Zuflucht sucht, und die sich in ihren Anforderungen verselbständigt haben? Wenn er seine „echten Bedürfnisse“ besser wahrnehmen kann, welche Ressourcen kann er dann mobilisieren, um sie mehr zu verwirklichen, um Hindernisse auf dem Weg dahin zu überwinden? Wie kann er auch bei unwiederbringlichen Verlusten und Einschränkungen einen Teil Erfüllung finden oder wiederfinden? Und, als soziale Komponente von Bedürfnissen: Wo kann er seine Ressourcen gesellschaftlich einbringen und Anerkennung zurück bekommen? Welchen Weg findet er zwischen seinen Bedürfnissen und seiner Verantwortung als Partner, Elternteil, Familienmitglied, Arbeitnehmer, ehrenamtlicher Helfer usw.? Und damit führt die Arbeit am persönlichen Leiden und an der mentalen Gesundheit zur Frage der persönlichen Identität, der persönlichen Ziele, des Miteinanders mit den anderen und der Ausübung von Verantwortung. Dieser „Kern“ der Arbeit bleibt zu allen Zeiten gültig und von gesellschaftlichen Stimulationen unabhängig. Die Statistik zeigt, dass jährlich 1.700 Personen Hilfe bei diesem Weg anfragen. Wir halten es für unverzichtbar, dass diese Arbeit für alle zugänglich und leicht erreichbar bleibt. P.S. Selbstverständlich gelten alle Aussagen in diesem Text gleichwertig für Männer und Frauen. Die männliche Form wurde aus Gründen der Lesbarkeit für manche Passagen gewählt.
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1 VERWALTUNGSRÄTE UND LANGFRISTIGE ARBEITSGRUPPEN
Das SPZ beteiligt sich an Arbeitsgruppen, Räten und Netzwerken von Fachkollegen und Einrichtungen. Diese arbeiten an der kontinuierlichen Förderung von Zusammenarbeit und an der Entwicklung neuer Konzepte und Projekte für den Umgang mit neuen Problemfeldern und Behandlungsbedürfnissen. Die Mitgliedschaft des SPZ in diesen Gremien ist meist gesetzlich festgeschrieben, so in den folgenden Gremien 1 bis 9. Die Themen und Projekte 2014: 1.1 Beirat für Gesundheitsförderung Einrichtungen aus dem Gesundheitsbereich und das Ministerium der DG • beraten die Regierung in Fragen der Gesundheitsförderung. Dies aus eigener Initiative oder auf Anfrage der Regierung, wenn sie dem Beirat Vorentwürfe von Dekreten und Erlassen im Bereich der Gesundheitsförderung zur Begutachtung vorlegt; • arbeiten Vorschläge zur Umsetzung des Konzeptes für Gesundheitsförderung aus und nehmen eine Bindegliedfunktion zwischen den Akteuren wahr. Der Austausch im Beirat mit den jeweiligen Akteuren im Gesundheitsbereich trägt dazu bei, dass der Informationsfluss zwischen den Organisationen gefördert wird, und dass ihre Aktionen eine breitere Bekanntheit und Zustimmung erhalten. Die Mitgliedseinrichtungen sind: Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung (ASL), Kaleido, Krankenpflegevereinigung (KPVDB), Krankenkassen, Patienten Rat und Treff, SPZ, Verbraucherschutzzentrale, Mitarbeiter des Ministeriums. Die großen Themenschwerpunkte bestimmen das Programm über mehrere Jahre: • Ernährung, Bewegung, mentale Gesundheit, • Ausarbeitung des „Programms für Ernährung und Bewegung“ (PEB), • Arbeitsgruppe „Kinder psychisch kranker Eltern“, • Herausforderungen und Chancen der 6. Staatsreform im Hinblick auf eine künftige Vision von Prävention und nachhaltige Projekte hierzu. Der Beirat hat 2015 beschlossen, den Themenschwerpunkt „Übergewicht“ bis 2017 vorrangig zu behandeln und dabei insbesondere auf die drei Aspekte „Ernährung“, „Bewegung“ und „seelische Gesundheit“ einzugehen. In einem Gutachten zu Händen des Gesundheitsministers formuliert der Beirat Empfehlungen für die Prävention. Das Thema bildet ab 2016 den Schwerpunkt der Arbeit des Beirates. Vertreterin des SPZ ist A. Nols, stellvertretendes Mitglied ist O. Threinen. (2015: 4 Versammlungen des Beirats, 4 Versammlung der Arbeitsgruppe „Schwerpunkte“). 1.2 Telefonhilfe 108 Die Telefonhilfe 108 leistet telefonische Begleitung für Menschen, die aus Notsituationen oder Einsamkeit heraus akut einen Ansprechpartner brauchen. Der Telefondienst wird durch Ehrenamtliche versehen, die die Unterstützung einer hauptamtlichen Leiterin erhalten. Den Verwaltungsrat und die Generalversammlung bilden Vertreter der Dienststelle für Personen mit Behinderung, Eudomos, Vivias und des SPZ. Das SPZ wird durch K.-D. Klauser vertreten, der seit 2013 Schriftführer ist. 2015 fanden 4 Versammlungen des Verwaltungsrates und eine Generalversammlung statt. Die Einstellung einer Nachfolgerin der bisherigen Leiterin erforderte zusätzliche Termine für Bewerbungsgespräche und Absprachen mit dem Vorstand. Für 2016 steht die Begleitung der neuen Leiterin während der Einarbeitungsphase an.
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1.3 REITOX - Europäisches Informationsnetzwerk für Drogen und Sucht Seit 2006 hat das SPZ die Aufgabe der Datensammlung für die Deutschsprachige Gemeinschaft im Bereich Drogen und steht hierzu im Austausch mit den Ministerien (föderal und DG). Diese Aufgabe beinhaltet: • Mitarbeit beim Verfassen des nationalen Drogenberichtes. • Das Aufzeigen der Hilfeangebote und der Zusammenarbeit in der DG. • Das Frühwarnsystem (Early Warning System) betreffend neue Drogen. Das SPZ ist die Verteilerstelle, um diese Informationen in der DG weiterzuleiten. • Datensammlung über ambulante und stationäre Behandlung von Suchtkranken. Das für die Datensammlung in Belgien zuständige Wissenschaftliche Institut für Volksgesundheit (WIV-ISP) und das SPZ erneuerten 2015 ihre Vereinbarung als gegenseitige Ansprechpartner zu Fragen der Datenerhebung im Suchtbereich. SPZ-Mitarbeiter: H. Simon (Sekretariat der Datensammlung). 1.4 Begleitetes Wohnen Ostbelgien Aufgabe der V.o.G. Begleitetes Wohnen ist, Personen, die eine psychiatrische Erkrankung haben oder hatten, bei ihrer Wiedereingliederung zu begleiten durch • Aufnahme und Betreuung in Wohngemeinschaften, • Unterstützung im Alltag und in ihrer Lebensgestaltung, • Förderung ihrer sozialen Integration. Hierzu unterhält die V.o.G. • 4 begleitete Wohngemeinschaften: 3 in Eupen, 1 in St. Vith, • einen Psychiatrischen Begleitdienst für Heimpflege nach einem stationären Aufenthalt, • einen Aktivationsdienst für Beschäftigung und soziale Integration. Das SPZ ist an allen Phasen der Entwicklung des Dienstes beteiligt gewesen: bei der Gründung im Jahr 1990, im Verwaltungsrat und Vorstand der V.o.G., bei der Planung und Eröffnung neuer Wohngemeinschaften, bei der Projektentwicklung von Begleitdienst und Aktivationsdienst im Jahr 2000, in der fachlichen Begleitung des Personals. E. Homburg ist langjähriges Mitglied des Verwaltungsrates und übernahm im Mai das Amt des Präsidenten. Eine steigende Nachfrage nach den Dienstleistungen geht einher mit Veränderungen in Struktur und Personalkader und erfordert zusätzliche Termine. 2015 waren dies: • Verwaltungsrat und Generalversammlung (5 Versammlungen), • Organisationsberatungen durch eine außenstehende Fachkraft (3 Versammlungen), • Klärung von organisatorischen Fragen des Sekretariats und der Buchhaltung, • Einstellungsgespräche mit neuen Mitarbeiterinnen, • Vereinbarung eines neuen Erbpachtvertrags mit der Stadt Eupen (3 Termine), • 2 Besprechungen mit einem Architekten zu baulichen Fragen des Hauses Nispert, • Beteiligung an der laufenden Geschäftsführung, • Besprechung mit dem Kabinett des zuständigen Ministers. Als therapeutischer Berater des Eupener Begleitteams nimmt E. Homburg an der wöchentlichen Versammlung mit den Wohnbegleiterinnen teil, zu den Themen: Betreuungsbedarf von Klienten, Entwicklung der Wohngemeinschaften, Verwaltung, Unterhalt der Infrastrukturen (2015: Teilnahme an 21 Teamversammlungen). Auf Anfrage der Mitarbeiterinnen führt er in besonderen Situationen Gespräche mit Bewohnern.
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1.5 Spezialisiertes Team für die Therapie von Sexualstraftätern Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist das Spezialisierte Team für die Therapie von Sexualstraftätern der Dachorganisation UPPL (Unité de Psychopathologie Légale, Tournai) angeschlossen. Das ursprüngliche spezialisierte Team muss auf Grund erfolgter oder anstehender Pensionierungen erneuert werden. H. Simon arbeitet sich derzeit in die Thematik ein und nimmt an den vorgesehenen Fortbildungen teil. In der Beratungsarbeit ist eine Zunahme der Anzahl junger Straftäter festzustellen. 1.6 Begleitausschuss der Jugendhilfe und Jugendhilfeforum Seit Bestehen von Jugendhilfegremien hat das SPZ in den jeweiligen Strukturen mitgearbeitet, deren Form und Aufgaben sich im Laufe der Jahrzehnte verändert haben: zunächst im Jugendschutzkomitee, danach im Jugendhilferat, und in der Folge des Erlasses vom 03.06.2010 im Begleitausschuss der Jugendhilfe. Dieser hat entsprechend dem Dekret folgende Aufgaben: • Organisation eines Jugendhilfeforums zur Jugendhilfeplanung und Prävention, alle 2 Jahre, mit allen betroffenen Akteuren, und Information an die Regierung über die Ergebnisse. • Kontinuierliche Ermittlung des Bedarfs an Hilfeleistungen und Analyse zur Deckung dieses Bedarfs. • Förderung von Initiativen, die dem Bedarf entsprechen. • Prüfung dieser Initiativen auf ihre Wirksamkeit. Vertreter des SPZ ist D. Dinant. Um Terminüberschneidungen mit anderen Veranstaltungen im Sozial- und Gesundheitsbereich zu vermeiden, wurde das für Herbst 2015 vorgesehene Jugendhilfeforum auf Herbst 2016 verlegt. 2015 stand ganz im Zeichen der Vorbereitung: Auswertung der Ergebnisse des Forums 2013 („Fokus auf Plus – der wertschätzende Blick als Fundament der Jugendhilfe“), Analyse aktueller Entwicklungen, Festlegung des Themas, Organisation (2015: 5 Versammlungen).
1.7 Lokaler Rat der Opferbetreuung: Psychosoziales Team Thema der Versammlungen ist die Zusammenarbeit der Dienste und Behörden in der Opferbetreuung, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Auftraggebern (Dienste für Opferbetreuung der Polizei und der Staatsanwaltschaft) und den Betreuungsdiensten, die die Beratung und Therapie gewährleisten (Jugendhilfedienst, Prisma, SPZ). D. Dinant vertritt das SPZ in diesem Gremium (2015: 2 Versammlungen).
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1.8 Psychiatrieverband der Deutschsprachigen Gemeinschaft Der Psychiatrieverband ist der Dachverband der psychiatrischen und sozial-psychologischen Einrichtungen und Dienste in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Entsprechend der föderalen Gesetzgebung von 1990 ist er Bindeglied zwischen den Behandlungseinrichtungen und den Behörden. Es gibt 13 Verbände in Belgien, davon einen für die DG, der 1998 gegründet wurde. Die Finanzierung des Verbandes erfolgte bisher seitens der föderalen Behörden, in der Folge der 6. Staatsreform erfolgt sie seit 2015 durch die DG. Ziel seiner Arbeit ist die ständige Verbesserung der psychiatrischen Versorgungslage in der DG durch • Feststellung von Bedarfslagen in der psychiatrischen Versorgung, • Konzertierung zwischen den Partnern und im Netzwerk der Einrichtungen, • Gutachten für die politischen Entscheidungsträger, • Entwicklung neuer Projekte, • Beteiligung an den Reformprojekten der psychiatrischen Versorgung in Belgien, • Gewährleistung eines Mediationsangebotes im Rahmen der Rechte von Patienten. Die Mitglieder: • Klinik St. Josef, • Begleitetes Wohnen Ostbelgien mit Psychiatrischem Begleitdienst und Aktivationsdienst, • SPZ, • Psychiatrische Klinik der Alexianer Henri-Chapelle mit beratender Stimme, • Kindertherapiezentrum (KITZ), • Oikos, • St. Nikolaus-Hospital Eupen, • Psychiatrisches Pflegewohnheim Haus Vitus, • das Ministerium der DG mit beratender Stimme. Verwaltungsrat und Vorstand: • 2015 hat der Verwaltungsrat der V.o.G. 7 Mal getagt, die Generalversammlung 2 Mal. • Vertreter des SPZ im Verwaltungsrat 2015: A. Nahl. • Die Mitgliedseinrichtungen des Verbandes wechseln sich bei der Übernahme von Vorstandsämtern ab und leisten dort die Geschäftsführung. A. Nahl übt 2014-16 weiterhin das Amt des Präsidenten aus. Die hauptamtliche Koordinatorenstelle des Psychiatrieverbandes: • Der Psychiatrieverband verfügt über eine Halbzeitstelle für die Koordinationsarbeit. Die hauptamtliche Koordinatorin (Frau Martine Engels) arbeitet dem Vorstand und Verwaltungsrat zu, leistet logistische Unterstützung für die Arbeitsgruppen, vertritt den Verband bei manchen Versammlungen und aktualisiert die Website. • Psychiatrieverband und SPZ haben vereinbart, das Büro des Koordinators in räumlicher Nähe zum amtierenden Präsidenten anzusiedeln. Das Büro verblieb somit 2015 weiterhin im SPZ Eupen. Das SPZ gewährleistet die Arbeitgeberfunktion gegen Erstattung der Kosten durch den Verband. • Zu den Aufgaben des Präsidenten gehört die Begleitung der Arbeit, die die hauptamtliche Koordinatorin in den Arbeitsgruppen und bei der Entwicklung von Projekten leistet. 2015 gehörten dazu: - die Aktualisierung der Website des Verbandes, - die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, - die Kenntnisnahme der Vorgaben zur Reform der Kinder- und Jugendpsychiatrie, - die Organisation eines Austauschs von Akteuren in der DG, die mit Patienten aus der Forensischen Psychiatrie arbeiten (23.02.),
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- eine Besprechung mit den Forschern der Aktionsforschung Armut (28.05.), - Textbeiträge zur Tagesordnung der AG kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung, - Textbeiträge zum Tätigkeitsbericht. Arbeitsgruppen des Verbandes, an denen das SPZ sich 2015 beteiligte: •
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Arbeitsgruppe „Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung in der DG“: bei einer jährlichen Versammlung der Dienste erfolgt eine Bestandsaufnahme zur aktuellen Versorgungslage: neue Angebote, Ausbau der Vernetzung, Feststellung von Lücken in der Versorgung. Die Tagesordnung der Versammlung vom 18.06.2015: - Reformprojekt der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Belgien und die Situation in der DG, - Vorstellung eines Projekts der wallonischen Mediatoren zum Thema „Mediation im Kinderund Jugendbereich“. (Vertreter des SPZ 2015: H. Simon, A. Nahl). Arbeitsgruppe „Verhaltensauffälligkeiten bei Jugendlichen“: Mitglieder: Jugendhilfedienst, Kaleido, Courage, Oikos, TZU, Mobiles Team, SPZ. - Bestandsaufnahme der Problemlage, der Angebote und Maßnahmen, - Erarbeitung von Vorschlägen und Lösungen, - Informationsaustausch zwischen betroffenen Diensten, - Planung einer Fortbildungsveranstaltung in ca. jährlichem Rhythmus. Für 2016 hat die AG eine Veranstaltung mit Frau B. Ollefs zum Thema „Elterncoaching“ organisiert. Vertreter des SPZ in der Arbeitsgruppe ist H. Simon (2015: 4 Versammlungen). „Groupe de travail pédopsychiatrie“: eine monatliche Arbeitsgruppe des Psychiatrieverbandes Lüttich zur Versorgungslage der Kinder- und Jugendpsychiatrie und zu neuen Projekten in der Provinz Lüttich. Seit der Einführung der Reform der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung ist die Arbeitsgruppe der zentrale Ort des Austauschs zwischen den Diensten: Vorstellung der Entwicklung der Projekte, Rückmeldung der Akteure. In der AG werden auch Einrichtungen aus der Wallonie vorgestellt, an deren Beratungsangebot sich Einrichtungen aus der DG inspirieren können. (A. Nahl, 2015 Teilnahme an 4 Versammlungen). „AG Gerontopsychiatrie“: Anhand einer Bedarfsanalyse hatten Mitglieder des Psychiatrieverbandes und Mitarbeiter/innen ein Konzept für ein Mobiles Team entwickelt, das aufsuchende psychologische Betreuung bei Senioren und fachliches Coaching zu Themen der mentalen Gesundheit für Pflegepersonal leisten soll. Während der Psychiatrieverband in Zusammenarbeit mit Eudomos bereits Fortbildungsveranstaltungen für Pflegepersonal organisiert, liegt das Projekt des Mobilen Teams solange auf Eis, bis eine Möglichkeit zur Finanzierung von zusätzlichem Personal gefunden wird. Auch 2015 haben sich noch keine Aussichten auf ein Finanzierungsmodell ergeben.
Außenkontakte 2015 •
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Die 8 Verbände aus der Wallonie, Brüssel und der DG treffen sich in der „Inter PlatesFormes Wallonie-Bruxelles-DG“ zu einem Erfahrungsaustausch. 2015 betraf dies die landesweiten Reformprojekte in der Erachsenenpsychiatrie (Psy 107) und in der kinderund jugendpsychiatrischen Versorgung. Unterschiedliche Ausgangslagen in den einzelnen Provinzen (Bevölkerungsdichte, vorhandene Betreuungsstrukturen und Anzahl Betten in den Kliniken) führen zu unterschiedlichen Bedingungen bei der Umsetzung der Reformen. (2015: Teilnahme von A. Nahl an 5 Versammlungen). Vertretung des Verbandes bei der Vorstellung des ersten Berichts der Aktionsforschung Armut (Eupen, 23.01., A. Nahl).
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Reformprojekt der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung Mit einer gemeinsamen Erklärung hat die Konferenz der belgischen Gesundheitsminister (der föderalen Regierung, der Regionen und Gemeinschaften) 2012 eine Reform der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung angestoßen. Eine nationale Arbeitsgruppe erstellte in der Folge einen Leitfaden mit den Grundsätzen und Methoden der Reform, der 2015 in Kraft trat. Hauptziel ist eine stärkere Vernetzung der Arbeit aller Beteiligten, sowohl innerhalb der mentalen Gesundheitspflege, als auch in ihrer Zusammenarbeit mit dem Schulwesen, dem Kleinkindbereich, dem Behindertenbereich, dem Jugendhilfebereich, den Diensten für soziale Integration usw. Außerdem soll eine stärkere Einbeziehung der Klienten bzw. der Eltern in die Betreuungspläne erfolgen. Hierzu erfolgen seit 2015 Projektaufrufe zu Netzwerkkoordination, Mobilen Teams, Projekten für die Langzeitbetreuung usw. Einzugsgebiet der Projekte ist jeweils die Provinz, in der sie angesiedelt sind. In der DG ist die Anwendung der Reform schwieriger als anderswo: Der Bedarf nach Verbesserung der Vernetzung ist in der überschaubaren DG weitaus geringer als in den großen Provinzen, und der in der DG dringendste Bedarf nach Vermittlung in stationäre Aufnahme (in Deutschland oder der Wallonie, ja nach Sprache des Jugendlichen) wird durch die Reformprojekte nicht abgedeckt. Für die DG müssen eigene Lösungen erarbeitet und mit den föderalen Behörden ausgehandelt werden. 2015 nahm A. Nahl im Auftrag des SPZ an folgenden Terminen des Psychiatrieverbandes zum Reformprojekt teil: •
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interne Besprechungen von Akteuren der DG und dem Psychiatrieverband zum Studium der Dokumente und zur Erarbeitung eines spezifischen Konzeptvorschlags für die DG (5 Versammlungen sowie Textbeiträge). Ein Bilanzgespräch der Behörden mit der Tagesklinik für Jugendliche, darunter mit Ausblick auf die Reform und die Rolle von Netzwerkkoordination der Klinik und Koordinatorin des Verbandes (01.04.). Die Vorstellung des Projekts „Réalism“ betreffend die Provinz Lüttich ohne DG (08.09.). Korrespondenz mit föderalen Behörden zur spezifischen Situation in der DG. Besprechung zwischen Herrn Minister Antoniadis, Psychiatrieverband, Kabinett und Ministerium (16.11.) über die spezifische Bedarfslage in der DG.
Mehr zum Psychiatrieverband und zu seinem Tätigkeitsbericht: www.psychiatrieverband.be
1.9 Psychiatrie-Reform: Pilotprojekte Psy 107, Netzwerk Ost für mentale Gesundheit Die Reform der Erwachsenenpsychiatrie in Belgien: In einer gemeinsamen Absichtserklärung hatten die belgischen Gesundheitsminister 2002 eine Reform der psychiatrischen Versorgung beschlossen. Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, hierzu ein Modell zu erstellen, und diese legte 2010 einen Leitfaden vor. Die Reform heißt „Psy 107“, weil sie sich auf Artikel 107 bezieht, der die Finanzierung von Krankenhäusern gesetzlich regelt. •
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Ziel der Reform ist, ein differenziertes und vernetztes Versorgungsangebot aufzubauen, das den unterschiedlichen Bedürfnissen der psychiatrischen Patienten in ihren unterschiedlichen Lebenslagen so gut wie möglich Rechnung trägt: leicht zugängliche Pflege, geeignete Wohnformen, angepasste Beschäftigung. Patienten sollen möglichst in ihrem Lebensumfeld verbleiben, dort nach einem individuell zugeschnittenem Hilfeplan betreut werden und Unterstützung bei ihrer sozialen Eingliederung finden. Es soll weniger stationäre Aufnahmen geben, und wenn, dann kürzere, mit begleiteter Rückkehr in das Lebensumfeld und mit häuslicher Pflege. Im Rahmen von mehrjährigen Pilot-Projekten können Kliniken einen Teil ihrer
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Langzeitbetten in ambulante Betreuungsformen umwandeln (z.B. in Mobile Teams) und in ein Netzwerk von Partnern der ambulanten Versorgung einbringen. Für die Begleitung beim Aufbau des Netzwerkes finanzieren die föderalen Behörden einen Koordinator. Die neuen Netzwerke der Versorgung sollen für Einzugsgebiete von mindestens 250.000 Einwohnern zuständig sein. Die verschiedenen Arten von Einrichtungen in diesem Einzugsgebiet sollen ihre Arbeit und ihre Angebote so aufeinander abstimmen, dass sie sich gegenseitig ergänzen. Die Vereinigungen der Hausärzte werden in die Reform einbezogen. In 5 verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeiten 5 Gruppen von Einrichtungen ein Konzept für ein vernetztes Pflegeangebot. Ein übergeordnetes „Netzwerkkomitee“ führt alle Teilaspekte zu einem geordneten Ganzen für das Einzugsgebiet zusammen. Es gibt 19 Projekte, die ca. 2/3 des belgischen Territoriums abdecken. Für das fehlende Drittel sollen zusätzliche Projekte gefördert werden.
Réseau de Santé Mentale de l'Est – Netzwerk Ost für mentale Gesundheit: Auf Initiative der Klinik Henri-Chapelle und mit Beteiligung der Klinik Lierneux gibt es seit 2011 ein Psy 107-Projekt für den Bezirk Verviers. •
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Alleinstellungsmerkmal ist, dass hier 3 sehr unterschiedliche Einzugsgebiete in ein Projekt gefasst werden, um die Zuständigkeit für 250.000 Einwohner zu erreichen: der städtische Raum von Verviers, der ländliche Raum von Lierneux und der teils kleinstädtische, teils ländliche Raum der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit 27% der Einwohner des Bezirks. Es gibt bereits natürlich gewachsene Arbeitsbeziehungen zwischen den Teilgebieten und ihren Einrichtungen, über die Sprachengrenze hinweg: stationäre Aufnahme von Patienten aus der DG in den Kliniken Henri-Chapelle und Lierneux, von Patienten aus dem Raum Malmedy-Stavelot in St. Vith, Beratung und Betreuung in der DG von deutschsprachigen Klienten aus den wallonischen Nachbargemeinden, usw. Die Herausforderungen für den Aufbau eines gemeinsamen Netzwerks sind hoch: Es gibt unterschiedliche Sprachbedürfnisse, unterschiedliche Ausgangslagen im Bereich Mobilität, und es gibt eine Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die dem Projekt nicht angehören (z.B. deutsche Kliniken für Patienten aus der DG). Gemeinsam mit anderen Einrichtungen aus der DG ist das SPZ Partner im Projekt 107 des Bezirks Verviers. A. Nahl vertritt das SPZ im Begleitausschuss (2015: 5 Versammlungen). Vorrangige Themen waren dort: - Ergebnisse einer wissenschaftlichen Begleitstudie. - Nahtstellen zwischen Reform der Erwachsenen- und der Kinder- und Jugendpsychiatrie. - Pflegekreisläufe für die Wiedereingliederung von Forensik-Patienten. - Modell eines Betreuungsplans für die koordinierte Zusammenarbeit der Betreuer aus den verschiedenen Bereichen („plan d'accompagnement individuel“). - Rückmeldungen aus den Arbeitsgruppen. - Vorgaben und Evaluierung des Projekts seitens der Aufsichtsbehören.
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Jede Einrichtung, die Partner im Projekt ist, nimmt entsprechend ihrem Handlungsfeld an einer der 5 Arbeitsgruppen teil. Seit 2014 vertritt D. Dinant das SPZ in der Arbeitsgruppe „Groupe fonction n° 1“. Die Einrichtungen, die ambulante Beratung, Diagnostik und Therapie gewährleisten, bearbeiteten in 9 Versammlungen vorrangig folgende Themen: - Raster zur Vorstellung der Einrichtungen, - Erstellung einer Liste von Psychiatern. - Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Betreuung von Patienten und Nutzung des Betreuungsplans. - Der Platz der ambulanten Betreuung im Gesamtkonzept der Betreuung. - Die Einbeziehung von Patienten und ihren Angehörigen.
Das SPZ wird sich auch 2016 als Partner an Netzwerkkomitee und Arbeitsgruppe Nr. 1 beteiligen.
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1.10 Netzwerk Süd In dieser Arbeitsgruppe analysieren Mitarbeiter/innen der sozialen Einrichtungen im Süden der DG das soziale Netz in den Bereichen „Wohnen, Arbeit, Mobilität“. Schwerpunkt ist die Förderung gesellschaftlicher Integration von Jugendlichen und Erwachsenen unter besonderer Berücksichtigung des Themas „Armut“. Das Netzwerk • fördert die Zusammenarbeit, Koordination und Vernetzung von Diensten, • bietet den Akteuren des Sozialbereichs einen Ort für Austausch und Supervision und zum Starten gemeinsamer Initiativen, • erarbeitet Projektvorschläge und Lösungen zur Schließung von Versorgungslücken, • sucht den Dialog mit politischen Entscheidungsträgern, • sensibilisiert die Bevölkerung für verschiedene soziale Themen. Die Versammlungen finden im Patchwork St. Vith statt (2015: 2 Versammlungen). Vertreterin des SPZ im Netzwerk Süd ist L. Kohnen.
1.11 Netzwerk Nord Nach dem Modell des Netzwerks Süd hatte sich beim Jugendhilfeforum 2011 eine Arbeitsgruppe „Netzwerk Nord“ gegründet. Ziel ist der fachliche und bereichsübergreifende Austausch zwischen den Diensten des Nordens der DG über ihre Angebote und ihre Zusammenarbeit, zu aktuellen Themen und zu Veranstaltungen. 2012 hatte das SPZ seine Arbeit dort vorgestellt, 2013 wurde es Mitglied. Themen 2015: • • • •
aktuelle Informationen zur Arbeit und zu den Projekten der Dienste, Klärung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit an gemeinsamen Themen, Austausch über die Flüchtlingsthematik und das Thema Integration, Austausch mit Herrn Minister Antoniadis über Erfahrungen im Sozialbereich.
Für das SPZ nehmen I. Rauw und O. Threinen am Netzwerk Nord teil (2015: 4 Versammlungen).
1.12 Verwaltungsrat Kaleido-DG Nach der Fusion der früheren PMS- und Gesundheitszentren und des Dienstes für Kind und Familie zu „Kaleido – Dienst für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“ wurde ein neuer Verwaltungsrat eingesetzt, dem das SPZ als stellvertretendes Mitglied angehört (H. Simon).
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2 PROJEKTE IM NETZWERK DER DIENSTE
Manche aktuellen Themen und Projekte führen zu einer zeitweiligen Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Gremien im Rahmen gemeinsamer Projekte. 2015 waren dies die Themen: 2.1 Arbeitsgruppe Leuchtturm Thema der Arbeitsgruppe ist der fachliche Umgang mit Situationen, in denen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vermutet oder festgestellt wird. Mitgliedseinrichtungen sind: Jugendhilfedienst, Kaleido-DG, Kindertherapiezentrum KITZ, Zentrum Mosaik, Opferbeistand der Polizei, Teilzeitunterricht Eupen, Zentrum für Förderpädagogik, Prisma, Praxis Siebenstern, SPZ. • • • •
Die AG sammelt fachliche Informationen und nimmt an Weiterbildungen teil. Sie beobachtet aktuelle Entwicklungen und kann hierzu Projekte entwickeln. Sie leistet Sensibilisierungsarbeit. Sie bietet Beratung für andere Fachkräfte an und informiert über Vorgehensweisen und zu ergreifende Maßnahmen.
fachliche
Das SPZ ist seit 2014 Mitglied der Arbeitsgruppe. Seine Vertreterin ist B. Guffens. Die Tätigkeiten im Rahmen von 4 Terminen waren 2015: • • •
Vorstellung eines Leitfadens für Fachkräfte zum Umgang mit Situationen von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Austausch mit der Direktorin des ASBL Kaléidos Lüttich, Frau Samira Bourhaba. Erarbeitung eines Leitfadens für Lehrer und eines Faltblatts für Animatoren und Tagesmütter in 2 Untergruppen, die in regelmäßigem Austausch stehen.
2.2 Therapeutisches Angebot für Kinder Weite Teile der Entwicklungsförderung und psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern und der Erziehungsberatung mit ihren Eltern werden in der DG durch die Frühhilfe, das Kindertherapiezentrum KITZ und das SPZ geleistet. Jede dieser 3 Einrichtungen hat spezifische Zuständigkeiten (z.B. das Alter der Kinder, die Art ihrer Problematik, das Behandlungsangebot und seine Aufnahmebedingungen...). In der Folge der 6. Staatsreform ist die DG jetzt auch für das KITZ und damit für alle 3 Einrichtungen zuständig. Dies verstärkt die Möglichkeiten zu Vereinbarungen für ein vernetztes Arbeiten mit der Unterstützung der gleichen Aufsichtsbehörde. Vertreter der 3 Einrichtungen haben 2014 begonnen und 2015 weiter daran gearbeitet, das jeweilige Profil ihrer Zuständigkeiten, Zielgruppen und therapeutischen Angebote anhand eines gemeinsamen Rasters zu erstellen. Ziel ist, die gegenseitige Ergänzung ihrer bereits bestehenden Angebote sichtbarer zu machen und ihre Zusammenarbeit auszubauen. Im gleichen Prozess werden auch Lücken in der Versorgung spezifischer Zielgruppen deutlich, zu denen für die Zukunft gemeinsam mit der DG Lösungen erarbeitet werden müssen. 2015 wurde auch ein Dokument zu den deontologischen Grundsätzen der Arbeit verfasst. Die Ergebnisse des Austauschs zwischen den Diensten werden innerhalb des SPZ weiter bearbeitet. Vertreter des SPZ in der fachlichen Arbeitsgruppe ist D. Dinant (2015: 3 Versammlungen).
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2.3 Arbeitsgruppe Kodex Beim Jugendhilfeforum 2011 war festgestellt worden, dass es in der Kommunikation zwischen therapeutischen Diensten und dem Schulbereich beim Thema „Berufsgeheimnis“ zu Missverständnissen oder Konflikten kommen kann. Das liegt auch an der Asymmetrie der Situation: Therapeutische Dienste sind an die strikten Vorgaben der Gesetzgebung zur beruflichen Schweigepflicht und an den deontologischen Kodex ihrer Berufsgruppen gebunden, während Lehrer eine Diskretionspflicht mit anderen gesetzlichen Grundlagen haben. Ein „geteiltes Berufsgeheimnis“ kann im strengen Sinne nur zwischen therapeutischen Einrichtungen gelten. Andererseits ist eine gute Zusammenarbeit zwischen beiden Bereichen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oft hilfreich. Zur Klärung dieser Asymmetrie hatten A. Nahl (SPZ) und S. Klöcker (Provinziales PMS-Zentrum) anhand unterschiedlicher Quellen einen Text erarbeitet und in einer „Arbeitsgruppe Berufsgeheimnis“ mit Vertretern der verschiedenen Berufszweige ergänzt (für das SPZ: D. Dinant). Im Juni 2013 legte die Arbeitsgruppe ein Dokument mit folgenden Inhalten vor: • Begriffsbestimmung von „Berufsgeheimnis“, „Diskretionspflicht“ und „geteiltem Berufsgeheimnis“ anhand einer Analyse der gesetzlichen Grundlagen, • Klärung der Notwendigkeiten von Zusammenarbeit, • Handlungsempfehlungen für einen transparenten Umgang mit der Asymmetrie, • Handlungsempfehlungen für Informations- und Sensibilisierungsarbeit bei den verschiedenen Berufszweigen. Dieses Dokument • fand auch Eingang in die Arbeit der Arbeitsgruppe Case- und Caremanagement, in der ähnliche Fragen beantwortet werden müssen; • war am 27.01.2014 dem damaligen Minister für Unterrichtswesen, Herrn Paasch, und Vertretern des Ministeriums der DG vorgestellt worden. Eine zusätzliche Aktualität bekam das Dokument der Arbeitsgruppe dadurch, dass das neue Dekret zu den Aufgaben des Zentrums Kaleido die Möglichkeit vorsieht, Lehrer unter bestimmten Bedingungen in das Berufsgeheimnis einzubeziehen. Auf Grund dieses Bezugs zum Kaleido-Dekret der DG hatten Mitarbeiterinnen aus Kabinett und Ministerium 2014 angekündigt, dass zur vollständigen Umsetzung des „Kaleido-Dekrets“ eine Fortsetzung der Arbeiten am Thema „Berufsgeheimnis und Diskretionspflicht“ notwendig ist. Die Mitglieder der früheren Arbeitsgruppe wurden gebeten, sich einer neuen „Arbeitsgruppe Kodex“ anzuschließen und ihre bisherige Arbeit dort mit einzubringen. Auf Einladung von Herrn Minister Mollers startete die AG am 04.12.2015 (Vertreter des SPZ: A. Nahl).
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2.4 Trauer bei Kindern und Jugendlichen Manche Kinder und Jugendliche sind mit dem Tod eines nahen Angehörigen oder Freundes konfrontiert. Jeder Trauerprozess verläuft anders, Begleitmaßnahmen können hilfreich sein. Um Hilfen für Kinder und Jugendliche zu erarbeiten, mit denen sie bei Trauerprozessen unterstützt werden können, besteht auf Initiative des Palliativpflegeverbandes eine Arbeitsgruppe, an der sich Kaleido, die Kliniken St. Josef und St. Nikolaus, das Jugendbüro, der Palliativpflegeverband und das SPZ beteiligen. •
•
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Seit 2007 hat die Arbeitsgruppe folgende Initiativen lanciert: Erstellung eines „fliegenden Koffers“ für Kinder mit Materialien für den Umgang mit Trauer und dem Thema „Tod“ (2007), eine europäische Schulung von Multiplikatoren aus der Jugendarbeit (2011), Weiterbildung für Jugendheimleiter (2012). 2012 wurde eine interaktive Ausstellung zum Thema „Tod“ erarbeitet, die sich insbesondere an Jugendliche, aber auch an die Öffentlichkeit allgemein richtete. 2013 wurde die Ausstellung „Leblos“ erstmalig im Kulturzentrum Triangel in St. Vith vorgestellt. Sie war auch im März 2015 für die Schulen des Nordens der DG im Kolpinghaus Eupen zugänglich. Die Arbeitsgruppe hat Mitarbeiter/innen des Jugendbüros für die Führung durch die Ausstellung geschult. Die Gruppe plant derzeit, Werkzeuge für die Sensibilisierung von erwachsenen Multiplikatoren (darunter Lehrkräfte, Jugendgruppen- und Jugendtreffleiter) für den Umgang mit dem Thema „Sterben, Tod, Trauer im Erleben von Jugendlichen“ zu erarbeiten.
Das SPZ ist seit Gründung der Arbeitsgruppe beteiligt und dort seit 2012 durch Frau P. Kohnen vertreten (2015: 6 Versammlungen der Arbeitsgruppe und 3 Termine für die Beteiligung an der Ausstellung).
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2.5 Abschluss des Europäischen Projekts (F.E.R.) für die koordinierte Betreuung von Asylbewerbern
Zu Beginn der 2000er-Jahre nahm die Anzahl Anfragen von Asylbewerbern und Migranten mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus im SPZ und bei anderen Dienstleistern deutlich zu. Spezifische therapeutische Methoden, insbesondere bei schweren Traumastörungen, und angepasste Rahmenbedingungen, z.B. die Arbeit mit Dolmetschern, wurden erforderlich. Die Projekte 2009 bis 2014 Da passte es gut, dass der Europäische Flüchtlingsfonds (FER) Projekte für die Betreuung von Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen unterstützte. Das SPZ beteiligte sich an einem gemeinsamen Projekt mit dem Infoasyl des Roten Kreuzes und der Stadt Eupen: Erstempfang und Orientierung für die Integration (Stadt Eupen), Beratung zu Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts (Infoasyl), psychologische Betreuung (SPZ). Infoasyl übernahm die Koordination und fungierte als Referenzzentrum für das Netzwerk der Dienste. Das Projekt wurde seitens des Europäischen Flüchtlingsfonds von Anfang 2009 bis Ende 2014 unterstützt und erhielt Kofinanzierung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Stadt Eupen. Ziel war, gemeinsam die Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu fördern, indem jeder Partner spezifische Aufgaben erfüllte und in ein gemeinsames Netzwerk der Versorgung einbrachte. Ein Netzwerk, in das weitere Partner einbezogen wurden. Das SPZ hat seine spezifischen Kenntnisse zur Psychologie und Betreuung von Menschen mit Flüchtlingshintergrund, mit traumatischen Erlebnissen und mit Integrationsschwierigkeiten weiter entwickelt und in das Projekt eingebracht: • • • • • • •
bei der psychologischen, psychiatrischen oder psychotherapeutischen Betreuung von Migranten aller Altersstufen, mit therapeutischen Gruppenangeboten, mit Supervisionen für Fachpersonal von Einrichtungen, mit der Organisation von Weiterbildungen für Therapeuten, mit einer Arbeitsgruppe für Therapeuten, mit der Erstellung von Dokumenten, mit der Mitarbeit an einem Konzeptvorschlag für die Integrationsförderung in der DG.
Mit Hilfe der europäischen Kofinanzierung richtete das SPZ 2009 eine zusätzliche Halbzeitstelle ein: Frau A. Deruisseau übernahm die Koordination und alle organisatorischen Aspekte des Projekts und beteiligte sich an der therapeutischen Arbeit mit den Migranten, die durch das gesamte Team gewährleistet wurde. Trotz intensiver Suche nach neuen Finanzquellen konnte das Projekt nach dem Ende der FERUnterstützung nicht fortgesetzt werden. Eine kurze Verlängerung mit Hilfe eines Restbudgets ermöglichte noch, dass Frau A. Deruisseau Anfang 2015 einen ausführlichen Abschlussbericht zur Arbeit des SPZ im Rahmen des FER-Projekts verfassen konnte. Ihre Arbeitsstelle konnte danach jedoch nicht weiter finanziert werden. Was bleibt 2015 und darüber hinaus? Das FER-Projekt hat viele wertvolle Erfahrungen ermöglicht und bleibende Spuren hinterlassen: •
Die psychotherapeutische Arbeit mit Migranten wurde um spezialisierte Aspekte erweitert: zusätzliche Methoden der Traumatherapie und der Gruppenangebote, Erfahrung in der Arbeit mit Dolmetschern, Einbeziehung von interkulturellen Aspekten und von Auswirkungen des Kulturschocks. Im Kontakt zu Ausbildern und zu Migranten mit
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langjähriger Integrationserfahrung entwickelte sich auch ein breiteres Verständnis der Kulturen und ihrer Auswirkungen auf die therapeutische Arbeit. •
Im Netzwerk der Dienstleister entstanden Verbindungen, die weiterhin für die Zusammenarbeit hilfreich sind. Die AG Migration wird weiter geführt: Mitarbeiter aus unterschiedlichen Einrichtungen (TZU, Netzwerkkoordination, KITZ, Kaleido, SPZ) treffen sich zu einem Erfahrungsaustausch über die Rahmenbedingungen und Methoden in der Arbeit mit Migranten (2015: 3 Versammlungen, Vertreter des SPZ ist H. Simon).
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Die AG Integration des RESI (Rat für Entwicklungszusammenarbeit, Solidarität und Integration in der DG) hatte einen Vorschlag für ein Integrationskonzept für die DG erarbeitet und im März 2014 vorgestellt (s. „www.resi.be“). Das SPZ hatte Beiträge zum Thema „mentale Gesundheitspflege“ eingebracht. Der Konzeptvorschlag wurde seitens der Regierung zu weiten Teilen in das Regionale Entwicklungskonzept aufgenommen und dient in vieler Hinsicht als Vorlage. Die Arbeitsgruppe besteht weiter: Sie verfolgt die Entwicklung der Umsetzung des Konzeptvorschlags, unterhält den Dialog mit den Akteuren und tauscht ihre aktuellen Erfahrungen in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern aus. Das SPZ nahm 2015 an 2 Versammlungen teil (H. Simon, I. Rauw).
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Eine durch A. Deruisseau erstellte Datenbank enthält Informationen über Fachliteratur.
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Faltblätter informieren über die Arbeit des SPZ: Neben der deutschen und französischen Fassung stehen sie seit dem FER-Projekt auch auf Russisch, Serbokroatisch, Türkisch und Arabisch zur Verfügung; Migranten melden zurück, dass Faltblätter in ihrer Muttersprache ihnen helfen, die Arbeit des SPZ besser zu verstehen.
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Der Abschlussbericht „Therapeutische Arbeit mit Menschen mit Migrationshintergrund. Erfahrungsbericht“, verfasst durch Frau A. Deruisseau, bleibt ein reichhaltiges Dokument. Es leistet einen Beitrag zur Qualitätssicherung und dient als Inspirationsquelle für die weitere Arbeit, auch bei Veröffentlichungen und Vorträgen.
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2.6 Case- und Care-Management in der DG Das Netzwerk der Dienste in der DG arbeitet mit vielen Familien mit Mehrfachbelastungen, die eine Kombination von Problematiken wie soziale Benachteiligung und Armut, Gesundheitsprobleme, Bildungs- und Arbeitsmarktferne, Entwicklungs- und Erziehungsprobleme bewältigen müssen. Die Arbeit mit diesen Familien erfordert ein hohes Maß an Koordination zwischen den Dienstleistern, und die DG hat hierzu die Einführung eines Systems für Case- und Caremanagement angestoßen: 25 Dienste, die in der DG mit Familien mit Mehrfachbelastung arbeiten, haben 2012 an einer intensiven Weiterbildung teilgenommen, die Methoden der Koordination in der Einzelsituation (Case-Management) und im Netzwerk (Care-Management) vermittelte. Als Dienstleister im Netzwerk hat das SPZ an den Weiterbildungen im Case-und CareManagement teilgenommen. Eine Steuerungsgruppe begleitet den Schulungsprozess und die Verknüpfung zwischen Case- und Care-Management. Für das SPZ nimmt F. Franzen an der dienstübergreifenden Steuerungsgruppe teil (2015: 1 Versammlung). Das Pilotprojekt lief 2014 aus. 2015 wurde in der Steuerungsgruppe überlegt, ob und wie dieses Case-Management Konzept in Zukunft strukturell in den DG-Diensten angesiedelt werden soll. F. Franzen ist für den Informationsfluss zwischen der Steuerungsgruppe und dem SPZ-Team zuständig. Die SPZ-interne Kommunikation über den Stand der Dinge erfolgt sowohl bei der gemeinsamen Teamversammlung Eupen-St. Vith als auch bei aktuellen Anlässen in den einzelnen lokalen Teams.
2.7 Aktionsforschung Armut, Prekarität und soziale Verwundbarkeit Im Auftrag der Regierung der DG untersucht ein Forscherteam der Universität Mons die Lage in der DG im Bereich Armut und Prekarität. Die Ergebnisse fließen in Berichte ein, in denen anhand der Bestandsaufnahme ein Wegweiser mit künftigen Handlungsempfehlungen formuliert werden. Ein Bericht zur Phase 1 der Untersuchung wurde im Oktober 2014 vorgelegt und am 23.01.2015 im Ministerium der DG zwischen den Forschern und den Akteuren diskutiert (Teilnahme für das SPZ: O. Threinen).
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3 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT & KONTAKTE 2015
Öffentlichkeitsarbeit dient der Bekanntmachung des Angebotes des SPZ in der Öffentlichkeit und im Netzwerk der Dienste, sowie der Information und Sensibilisierung zu aktuellen Themen und Problembereichen. Dies in Form von • Beteiligung an öffentlichen oder fachlichen Veranstaltungen (Vorstellung des SPZ, Referate zu fachlichen Themen, Beteiligung an Podien oder Radiosendungen...); • Informationsversammlungen mit Kollegen/innen anderer Einrichtungen; • eigenen Veröffentlichungen oder Beiträgen zu Verzeichnissen von Diensten. 3.1 Die Website des SPZ Seit Dezember 2008 hat das SPZ eine eigene Website unter der Adresse www.spz.be. H. Simon ist für die Wartung und Aktualisierung der Website zuständig. 2015 erfolgte eine Aktualisierung und Neu-Strukturierung der Website, die die Handhabung vereinfacht und die Verständlichkeit der Inhalte verbessert (Textbeiträge: H. Simon, A. Nahl). Die Themen: • Willkommen und Vorstellung des SPZ (auf Deutsch, Französisch, Niederländisch). • Zugang und Öffnungszeiten, geografische Lage, Tarife. • Unsere Arbeit: Erstgespräch, Beratung und Therapie. • Unsere Teams in Eupen und St. Vith. • Unser Leitbild und Qualitätsmanagement. • Arbeitsgruppen und Projekte. • Downloads, darunter der aktuelle Tätigkeitsbericht und Faltblätter in mehreren Sprachen. • Links zu anderen Einrichtungen und Informationsquellen. Rückmeldungen zeigen, dass die Website häufig konsultiert wird, und eine zunehmende Anzahl Neuanfragen findet über sie den Weg zum Erstgespräch.
3.2 Vorstellung des SPZ und fachlicher Themen •
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•
„Computerspiele und ihr Suchtpotenzial“. Im Rahmen der Projektwoche der Pater Damian Schule hielt ein SPZ-Mitarbeiter 2 Vorträge mit Fragerunde in 2 Schulklassen und verwies dabei auch auf das Beratungsangebot des SPZ (Eupen, 06.05., H. Simon). „Virtuelle Welten und Online Spiele“. Vortragsveranstaltung auf Einladung des Elternrates der Bischöflichen Schule St. Vith. Nach einem Vortrag von J. Hilgers (JIZ St. Vith) haben zwei Mitarbeiterinnen des SPZ das Beratungsangebot vorgestellt und auf das Angebot von 3 Workshops zum Umgang mit virtuellen Welten und neuen Medien hingewiesen. Für die Workshops fanden sich in der Folge nicht genügend Teilnehmer (St. Vith, 21.10. L. Kohnen, P. Kohnen). Vortrag und Austausch mit Sozialarbeiterinnen und Direktion des ÖSHZ Raeren zum Umgang mit Suchtkranken und psychisch kranken Klienten, auf Anfrage des ÖSHZ. (Raeren, 23.06., O. Threinen und I. Rauw).
KAPITEL 5: THEMENARBEIT IM NETZWERK DER DIENSTE
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3.3 Vertretung des SPZ und Kontakte • • • •
Klinik „La Citadelle“ in Lüttich: Einweihung der kinder- und jugendpsychiatrischen Station nach Umbau (D. Dinant, 05.03.). Soziale Integration und Alltagshilfe (SIA): Einweihung des neuen Hauses und Austausch über Möglichkeiten der Zusammenarbeit (23.06., F. Franzen, A. Nols). Sozial-Pädagogisches Zentrum Mosaik in Eupen: Einweihung der neuen Trainingswohnungen (28.08., B. Guffens). Wohnraum für Alle, in St. Vith: Vorträge und kreative Beiträge zum 20jährigen Bestehen des Dienstes. (01.10., L. Kohnen).
3.4 Dokumente •
O. Threinen aktualisiert jährlich eine Liste von Kliniken mit Schwerpunkt auf Behandlung von Suchtkranken, zur Orientierung der Therapeuten/innen: Kontaktadressen, Ziel- und Altersgruppen, Konzepte, Behandlungsdauer,...
•
Die Vorstellung des SPZ im Vademekum des Psychiatrieverbandes wird regelmäßig aktualisiert: Beratungsangebote und Zuständigkeiten, Zugang, praktische Modalitäten.
•
Eine 2014 aktualisierte Neuauflage des SPZ-Flyers mit Vorstellung der Arbeit und Kontaktdaten ist weiterhin in mehreren Sprachen erhältlich.
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In der Folge der Beteiligung des SPZ an der Arbeitsgruppe zur Suizidvorbeugung auf Ebene der Provinz Lüttich, "Un pas dans l´impasse", wurde das SPZ in das Verzeichnis der Dienstleister auf der Website der Initiatoren aufgenommen.
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Eine Kurzinformation zum SPZ findet sich im Verzeichnis "Le Guide Social" bei den Zentren für mentale Gesundheitspflege.
KAPITEL 6: ORGANISATION
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1 DIE GESETZLICHEN GRUNDLAGEN
Aufbau und Aufgaben des SPZ werden geregelt durch den Königlichen Erlass vom 20. März 1975 über die Anerkennung der Dienste für geistige Gesundheit und die Zuschussvergabe zu ihren Gunsten. Ergänzende Grundlagen sind Erlasse der Regierung der DG, die Statuten und die Geschäftsordnung der V.o.G., die Arbeitsordnung des SPZ, der Geschäftsführungsvertrag mit der Regierung der DG (2010-14, wurde für das Jahr 2015 abgeändert und verlängert). 2 DER TRÄGER
Das SPZ besteht seit 1976. Es ist eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (Nr. 891076, Gerichtsbezirk Eupen) und hat je eine Dienststelle in Eupen und St. Vith. Das SPZ wird von der Regierung der DG und den 9 deutschsprachigen Gemeinden bezuschusst. Träger des SPZ ist die V.o.G. „SOZIAL-PSYCHOLOGISCHES ZENTRUM“. Die Generalversammlung bilden Vertreter/innen aller 9 Gemeinden und Sozialhilfezentren der DG. Die Generalversammlung des SPZ wird alle 6 Jahre neu zusammengesetzt, jeweils in der Folge der Gemeinderatswahlen und der Wahlen der Sozialhilferäte. Das Mandat seiner Mitglieder dauert 6 Jahre. Die Einsetzung des aktuellen Verwaltungsrates erfolgte am 3. Juni 2013. Die Sitzungen 2015: ordentliche Generalversammlung am 20.04., außerordentliche Generalversammlung am 14.12., Verwaltungsrat am 26.01, 15.06. und 21.09. Der Leistungsauftrag des SPZ wird jeweils in einem mehrjährigen Geschäftsführungsvertrag mit der DG verbindlich beschrieben. Die Konzertierung zwischen der Regierung der DG und dem SPZ erfolgt im Rahmen eines Begleitausschusses. Die Vertretung des Personals in Generalversammlung und Verwaltungsrat erfolgte 2015 weiterhin durch Frau E. Vomberg-Franssen, stellvertretender Delegierter war Herr K.-D. Klauser.
3 DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG
Für die Geschäftsführung im Auftrag des Verwaltungsrates ist der Geschäftsführungsausschuss zuständig. Ursprünglich bestand der Ausschuss aus dem Geschäftsführer (Herr E. Krings), dem ärztlichen Direktor (Dr. R. Lohmann) und der Sachbearbeiterin Gremien (Frau V. Wolter). Seit Ende 2014 ist ein Personalmitglied (A. Nahl) mit der Aufgabe eines Teamkoordinators betraut und nimmt in Vertretung für den erkrankten ärztlichen Direktor an den Sitzungen des Geschäftsführungsausschusses und des Verwaltungsrates teil, um den Kommunikationsfluss zu fachlichen Fragen zwischen den therapeutischen Teams, der Geschäftsführung und dem Träger zu unterstützen. Präsident und Vize-Präsident der V.o.G. nehmen bei Bedarf an den Sitzungen des Geschäftsführungsausschusses teil. Mitarbeiter/innen, die für bestimmte Themen im Team zuständig sind (z.B. Statistik und Informatik, Vertretung in Gremien, neue Projekte), können am Geschäftsführungsausschuss teilnehmen. Der Ausschuss tagt wöchentlich.
KAPITEL 6: ORGANISATION
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4 AKTUELLE THEMEN ZUR ORGANISATION DES SPZ 2015
Folgende Themen bildeten in Generalversammlung und Verwaltungsrat die Schwerpunkte des Jahres 2015: • Konzertierung mit Regierung und Ministerium der DG im Rahmen des Begleitausschusses zur Erneuerung des Geschäftsführungsvertrags. Verabschiedung eines Dienstleistungsvertrags für 2016. • Konsolidierung der Finanzlage 2015 und 2016. Anpassung der Tarifordnung. • Erneuerung der Informatik. • Personalangelegenheiten: Einstellungen, Vertretungen, Bewilligung von Zusatzausbildungen, ehrenamtliche Praktika im Rahmen von therapeutischen Ausbildungen. • Initiativen zur Besetzung von Psychiaterstunden. • Das Ende des FER-Projekts und seine Auswirkungen auf das Angebot des SPZ und seinen Mitarbeiterstab. • Zur Vernetzung der Arbeit zwischen SPZ, Kindertherapiezentrum und Frühhilfe. • 40 Jahre SPZ. • Neubesetzung der Ämter des Präsidenten und Vize-Präsidenten. • Vorstellung aktueller Themen durch Personalmitglieder: Statistik und Tätigkeitsbericht 2014: D. Dinant und A. Nahl (20.04.15).
5 DIE MITGLIEDER DER GENERALVERSAMMLUNG
Die Generalversammlung wurde am 03.06.2013 eingesetzt, mit einem Mandat für die Dauer von 6 Jahren: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
Frau ARIMONT-BEELDENS Hilde Herr BAUMGARTEN Werner Herr BODEM Rolf Frau BONGARTZ-PALM Martina Frau BRÜLS Martha Herr DELLER Ulrich, Vizepräsident bis zum 21.09.2015, ab da Präsident Frau DENIS Monique Frau DONIS Anne Frau DUPONT Mélanie Frau ESFAHLANI-EHLERT Heike Herr FRANZEN Daniel Frau GENTGES-BARTH Véronique Frau HEINEN-CURNEL Nicole Herr JAEGERS Lambert Frau KALBUSCH-MERTES Irene, Präsidentin bis zum 21.09.2015 Frau KOHNEN-BERENS Pia Herr KRINGS Elmar, Geschäftsführer Frau KROTT-SCHMITZ Irmgard Frau MALMENDIER-OHN Irmgard Frau MERTENS-LAMPERTZ Iris Herr MICHELS Willy Frau NIESSEN Claudia Herr OHN Mathieu Frau PARENT-FALKENSTEIN Helga
KAPITEL 6: ORGANISATION • • • •
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Herr SCHMITZ Gerd, Vizepräsident seit dem 14.12.2015 Frau STOFFELS-LENZ Celestine Herr STROUGMAYER Marcel Herr WIESEN Helmuth
Die Vertreterin der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft • Frau PAQUET Sarah Das Kollegium der Kommissare 2015 • Herr HEINEN Patrick • Herr JAKUBOWSKI Jean-Marie Die Personalmitglieder • Herr NAHL Achim, Teamkoordinator in Vertretung für Herrn Dr. LOHMANN Roland, ärztlicher Direktor • Frau WOLTER Vera, Sachbearbeiterin Gremien Die Vertreter des Personals 2015 • Frau FRANSSEN-VOMBERG Edith, Delegierte des Personals • Herr KLAUSER Klaus-Dieter, Delegierter des Personals
KAPITEL 6: ORGANISATION
6 DAS PERSONAL
6.1 Das SPZ Eupen 2015
• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
CLOOT-NOLS Alexandra - Psychologin - 19 St./Woche DERUISSEAU Aline - Psychologin - 38 St./Woche DINANT Daniel - Psychologe - 38 St./Woche ENGELS Martine - Erzieherin - 19 St./Woche (Koordinatorin Psychiatrieverband) FRANSSEN-VOMBERG Edith - Sozialarbeiterin - 19 St./Woche GUFFENS Barbara - Psychologin - 26,6 St./Woche HOMBURG Elmar - Psychologe - 19 St./Woche KOHL Ilona - Sozialarbeiterin - 19 St./Woche KRZYSKOW-STEPIEN Beata - Psychologin - 19 St./Woche Dr. med. LABISCH-ZIESMANN Ursula - Psychiaterin-Psychotherapeutin - 10 St./Woche LAMPERTZ Eva - Psychologin - 9,5 St./Woche Dr. med. LOHMANN Roland - Psychiater-Psychotherapeut - 9,5 St./Woche NAHL Achim - Psychologe - 30,4 St./Woche NAHL-FRANZEN Franziska - Sozialarbeiterin - 19 St./Woche RAUW-KONWERSKA Iwona - Sozialarbeiterin - 22,8 St./Woche SIMON Harry - Sozialarbeiter - 38 St./Woche THIELEN-THREINEN Odette - Sozialarbeiterin - 15,2 St./Woche WEIGEND Alicia - Psychologin - 11 St./Woche WEINBERG Lydia – Sachbearbeiterin Finanzen - 28,5 St./Woche WOLTER Vera – Sachbearbeiterin Gremien - 38 St./Woche VANDENSTEEN Michael - Raumpfleger - 10 St./Woche
6.2 Das SPZ St. Vith 2015 • • • • • • • • •
ARENS-HEINEN Vera – Sachbearbeiterin Personal - 19 St./Woche BACKES-KOHNEN Petra - Sozialarbeiterin - 19 St./Woche KESSEL Annelinde - Psychologin - 26,6 St./Woche KLAUSER Klaus-Dieter - Psychologe - 30,4 St./Woche KOHN Jennifer - Psychologin - 19 St./Woche Dr. med. LOHMANN Roland - Psychiater-Psychotherapeut - 9,5 St./Woche TROST Stéphanie - Psychologin - 19 St./Woche VLIEGEN-KOHNEN Linda - Sozialarbeiterin - 19 St./Woche WELING Claudia - Psychologin - 19 St./Woche
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6.3 Personalveränderungen 2015
Die Vertretung von Personalmitgliedern aus unterschiedlichen Gründen (Elternurlaub, Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen, Zeitkredit, Reduzierung der Arbeitszeit, Arbeitszeitreduzierung von über 50jährigen Arbeitnehmern,...) und für unterschiedliche Teilzeiten erfolgte im Jahr 2015 durch folgende Mitarbeiter/innen: • • • •
Frau B. GUFFENS für Herrn A. NAHL (7,6 Stunden). Frau B. GUFFENS für Frau F. NAHL-FRANZEN (19 Stunden). Frau A. KESSEL für Herrn K.-D. KLAUSER (7,6 Stunden). Frau J. KOHN für Frau C. WELING (19 Stunden).
Dr. R. Lohmann ist seit dem 01.12.2014 aus gesundheitlichen Gründen abwesend. Eine Vertretung für die Stelle des Psychiaters in Eupen und St. Vith und Ärztlichen Direktors des SPZ konnte trotz zahlreicher Kontaktaufnahmen 2015 nicht gefunden werden. Die fachärztliche Arbeit mit den Klienten und die fachärztliche Beratung des Teams wurden 2015 durch Frau Dr. U. Labisch-Ziesmann im Rahmen eines Honorarvertrags gewährleistet. Kurzzeitige Vertretungen: • Frau A. WEIGEND für Frau B. GUFFENS (11 Stunden ab 01.10.15). • Frau P. KOHNEN für Frau B. GUFFENS (8 Stunden ab 01.10.15). • Frau A. NOLS für Frau B. GUFFENS (7,6 Stunden ab 01.10.2015). Dienstaustritte: • Frau C. Weling kündigte nach Beurlaubung seit 2013. Frau J. Kohn hatte ihre Vertretung gewährleistet und wurde 2015 definitiv eingestellt. • Frau A. Deruisseau verließ das SPZ zum Ende des FER-Projekts Ende Februar 2015 und in der Folge der Einsparung einer Psychologen-Halbzeitstelle. Praktika und Ehrenamt: • Frau Verena ORBAN übte vom 16.12.2014 bis zum 30.06.2015 eine ehrenamtliche Tätigkeit als Psychologin im SPZ Eupen unter der Anleitung von A. NAHL aus, und vom 01.09.2015 bis zum 31.01.2016 im SPZ St. Vith unter der Anleitung von K.-D. Klauser. • Frau Eva POSCH absolvierte vom 24.02.2015 bis zum 23.07.2015 im Rahmen ihrer Zusatzausbildung ein ehrenamtliches Praktikum unter der Anleitung von A. NAHL. • Frau Alicia WEIGEND übte vom 01.07.2015 bis zum 15.09.2015 eine ehrenamtliche Tätigkeit als Psychologin im SPZ Eupen unter der Anleitung von D. DINANT aus. • Frau Eva MICHELS absolvierte im Rahmen des Studiums der Sozialarbeit vom 15.09.2014 bis zum 16.01.2015 ein Praktikum im SPZ Eupen unter der Anleitung von Frau B. GUFFENS. • Frau Katharina SCHRÖDER absolvierte vom 15.09.2015 bis zum 15.12.2015 im Rahmen des Studiums der Sozialarbeit ein Praktikum im SPZ Eupen unter der Anleitung von Frau I. KOHL.
SOZIAL-PSYCHOLOGISCHES ZENTRUM V.o.G. Gegründet 1976
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Der Tätigkeitsbericht 2015 befindet sich als Download auf der Website:
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