Transcript
Bekanntmachungsblatt der Stadt
Niedernhall
Verantwortlich für den Inhalt : Bürgermeister Achim Beck, Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall Telefon : 9125-0 • Fax : 9125-31 • E-Mail:
[email protected] • www.niedernhall.de
Nr. 49
4. Dezember
Wenn die Weihnacht naht, lass wirken in Dir Christkind’s Gnad. Zünd’ ein Licht Dir an, lass Stille an Dein Herz heran.
2015
Wenn die Weihnacht naht, sing’ Gloria, wie’s der Engel tat. Mach’ weit Dein Aug’ und offen Dein Herz, wirf ab den Kummer, wirf ab den Schmerz. Rosamunde Bushart
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AMTLICHES . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - ung und bei Aktionen verschiedener Handwerker dürfen sie sich auf tolle Angebote freuen.
Herzlich willkommen zum Niedernhaller Kelterzauber am Samstag, 05.12.2015 ab 16.00 Uhr und am Sonntag, 06.12.2015 ab 11.00 Uhr Besuchen Sie am kommenden Wochenende unseren Niedernhaller Kelterzauber und lassen Sie sich überraschen, was viele fleißige Hände im historischen Kelterareal für Sie geschaffen haben! Lassen Sie sich verzaubern von vielen vorweihnachtlichen Eindrücken, geschmückten Hütten, liebevoll dekorierten Weihnachtsbäumchen und natürlich vom Angebot der zahlreichen Teilnehmer. Bummeln Sie durch die Kelter, den Kelterhof und die Keltergasse. Staunen Sie über wunderschöne weihnachtliche Angebote und verwöhnen Sie Ihren Gaumen mit den zahlreichen kulinarischen Köstlichkeiten. Genießen Sie auch das musikalische Programm in der Kelter und vom Balkon des Kelterhofes, das Sie auf die besinnliche Zeit einstimmen wird. Und natürlich darf ein Besuch des Handwerkermarktes nicht fehlen. Auch unsere kleinen Besucher langweilen sich sicher nicht beim Kelterzauber. Bei der Kinderbetreu-
Und natürlich bieten wir in diesem Jahr für unsere Bürgerinnen und Bürger von der Giebelheide wieder den kostenlosen Bus-Shuttle im ½-Std.-Takt. Der Bus fährt Sie von den Haltestellen „Kindergarten“ und „Jugendhaus“ ins Städtle direkt vor das Rathaus und wieder zurück. Die genauen Fahrzeiten können Sie den Plänen an den Haltestellen und unserer Homepage unter www.niedernhall.de entnehmen. Bitte machen Sie regen Gebrauch von diesem Angebot! Kommen Sie und genießen Sie in einer gemütlichen, familiären Atmosphäre den Zauber der Vorweihnachtszeit. Im Namen der Stadt Niedernhall lade ich Sie ganz herzlich ein Ihr
Achim Beck Bürgermeister Kein ökum. Gottesdienst am Sonntag Der ökum. Gottesdienst am Sonntag um 10.30 Uhr wie ursprünglich im Veranstaltungskalender angekündigt- findet nicht statt.
Seite 2 Sperrungen anlässlich des Kelterzaubers Von Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr ist die Hauptstraße für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Durchfahrt ist nur dem Shuttle-Bus gestattet, d.h. Pkw’s dürfen auch nicht zum Parken in die Hauptstraße einfahren. Der Kelterhof und die Keltergasse sind noch bis Montag, 07. Dezember, 16.00 Uhr gesperrt. Ausreichend Parkplätze stehen am Warrwiesenweg, am Bahnhof, an der Bachwiesenstraße, am Gemeindehaus, an der Stadthalle, beim Freibad und dem Solebad, im Schulhof des Bildungszentrums und an der kath. Kirche zur Verfügung. Der Verkehr von der Kochertalstraße/Kocherbrücke führt über den Warrwiesenweg – Warrweg – Bahnhofstraße um die Altstadt. Die Umleitung von der Giebelheide erfolgt über die Gerberstraße – Am Forellenbach – Brückenwiesenweg. Die Umleitungsstrecken sind von parkenden Autos freizuhalten. Die Haltestelle des NVH „Gerberstraße“ und „Stadthalle“ bleiben bestehen. Ticketverkauf zur Landesgartenschau Öhringen beim Kelterzauber Interessierte können am Sonntag, 06.12.2015 von 16.00 – 19.00 Uhr ihre Dauerkarten zum Vorzugspreis erwerben. Sie können sich dafür Vorort fotografieren lassen oder auch ein eigenes Bild (Papierausdruck) mitbringen und sofort Ihre Dauerkarte mitnehmen. Nachweise für Ermäßigungen bitte ebenfalls mitbringen. Weitere Infos unter www.oehringen2016.de. ---------------------------------------------------------------------
Bekanntmachungsblatt über Weihnachten und Silvester Das letzte Bekanntmachungsblatt vor Weihnachten erscheint am 18.12.2015. Bitte reichen Sie rechtzeitig Ihre Weihnachtswünsche ein. Redaktionsschluss ist Mittwoch, 16.12.2015, 12.00 Uhr. In der KW 52 erscheint aufgrund der Feiertage kein Bekanntmachungsblatt. Die letzte Ausgabe im Jahr 2015 erscheint am 31.12.2015, Redaktionsschluss bereits Dienstag, 29.12.2015, 12.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung.
--------------------------------------------------------------Holzkrippe In diesem Jahr hatte Herr Werner Kraus eine tolle Idee, um in der Adventszeit das Stadtbild zu verschönern: Eine große Krippe aus Holz soll unter dem großen Weihnachtsbaum vor dem Rathaus auf die Advents- und Weihnachtszeit einstimmen. So fertigte er in Zusammenarbeit mit Ernst Setzer und Otto Hartmann ein Werk, das sich sehen lassen kann. Das Holz hierzu spendierte die Fa. Kerl Laubhölzer e.K. Am vergangenen Montag wurde die Krippe offiziell der Stadt übergeben. Herzlichen Dank für dieses schöne Werk, das zukünftig in der Adventszeit unseren Weihnachtsbaum umschmückt.
Reinigungskraft für den städtischen Bauhof gesucht Die Stadt Niedernhall sucht auf 01.01.2016 eine Reinigungskraft für den städtischen Bauhof. Es handelt sich hierbei um eine Beschäftigung auf Stundenbasis und beinhaltet die Reinigung der Büro-, Aufenthalts- und Sanitärräume. Der wöchentliche Reinigungsaufwand beläuft sich in der Regel auf 3 Stunden und ist möglichst am Freitagnachmittag zu erbringen. Sofern Sie an dieser Tätigkeit interessiert sind, melden Sie sich einfach im Rathaus bei Herrn Bürgermeister Beck (Tel. 9125-20) oder bei Herrn Rüdenauer (Tel. 9125-13). --------------------------------------------------------------------Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 14.12.2015 statt. Die genaue Tagesordnung wird rechtzeitig im Bekanntmachungsblatt veröffentlicht.
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Adventszeit und Geschenkezeit SONDERAKTION im Solebad - Lassen Sie sich beschenken:
Wir schenken Ihnen ein flauschiges „Niedernhaller-Handtuch“ beim Kauf von zwei 10er Eintrittskarten oder vier 5er Eintrittskarten. (Aktionszeitraum 29.11. – 23.12.2015 nur direkt im Solebad!) Sie können dieses Geschenk aber auch käuflich erwerben: „Niedernhaller-Handtuch“ erhältlich in zwei Größen. Ideal zu einem der GeschenkGutscheine. Das Handtuch erhalten Sie direkt an der Solebad-Kasse, Tel. 55832.
Bekanntmachungsblatt Nr. 49 vom 04. Dezember 2015
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ALTE KELTER – NEUE MITTE! – GEMEINSAM GESTALTEN! . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - -
Herzlich willkommen zum Beteiligungsprozess „Alte Kelter – Neue Mitte“.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Gemeinderat der Stadt Niedernhall hat sich in den vergangenen Sitzungen für die Beauftragung des Büros plan:kooperativ aus Heidelberg zur Durchführung eines Bürgerbeteiligungsprozesses entschieden. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir in den kommenden Monaten Ideen sammeln und diskutieren, um die Entwicklung unseres Kelterareals voranzubringen. Dazu haben wir am 1. Dezember 2015 verschiedene Schilder im Stadtgebiet aufgestellt, um Ihre Gedanken anzuregen und Sie zum Mitsprechen anzuregen. Über weitere Ereignisse und Veranstaltungen werden Sie in den kommenden Wochen über unser Bekanntmachungsblatt informiert. Nach der Ideensammlung wird das Büro schreiberplan aus Stuttgart einen Wettbewerb von verschiedenen Planungsbüros, die die Ideensammlung planerisch umsetzen, begleiten. Für die Entwicklung unseres Kelterareals ist es von Bedeutung, dass alle Akteure unserer Stadt, insbesondere Sie als Bürgerschaft mitwirken und mitsprechen, um ein generationenübergreifendes Projekt für die Zukunft gestalten zu können. Bereits am Sonntag, den 6. Dezember 2015 wird das Büro plan:kooperativ mit einem Stand auf unserem Kelterzauber vertreten sein und Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre Ideen mittels einer Befragung zum Kelterareal zu äußern. Ich freue mich auf Ihre Teilnahme an der aktuellen Online-Ideensammlung, aber auch beim Workshop am 20. Februar 2016, sowie den nachfolgenden Veranstaltungen. Lassen Sie uns die – Alte Kelter – Neue Mitte – gemeinsam gestalten! Ihr
Achim Beck Bürgermeister
Das Kelterareal in Niedernhall birgt ein sehr großes Potential, um Mitten im Stadtkern ein neues, modernes Quartier zu entwickeln. Deshalb ist es uns sehr wichtig, Sie als Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt in diesen Prozess einzubinden. Sie kennen unsere Stadt am besten, und wissen deshalb auch, welche Angebote in Niedernhall fehlen, und wie unser Stadtkern noch attraktiver gemacht werden kann. Der Beteiligungsprozess startet mit der OnlineIdeensammlung, bei der sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger einbringen sollen.
www.niedernhall.mitsprechen.org Diese Ideen werden ausgewertet und in einem eintägigen Bürger-Workshop weiterentwickelt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse sollen dann von mehreren Planungsbüros Vorschläge für die neue Mitte in Niedernhall gemacht werden. So gewährleisten wir, dass die Gestaltung unserer neuen Mitte von Anfang an auf Ihren Bedürfnissen und Ideen beruht.
Die Online-Ideensammlung
In der Online-Anwendung (www.niedernhall.mitsprechen.org) können Sie Ihre Ideen für das neue Kelterareal in einer digitalen Karte verorten. Bitte melden Sie sich zunächst mit Ihrer E-MailAdresse und einem Passwort Ihrer Wahl an. Sie erhalten umgehend eine E-Mail mit einem Bestätigungslink in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird nur verschlüsselt gespeichert, und nicht mit Ihren Ideen in Verbindung gebracht. Klicken Sie den Bestätigungslink in der E-Mail um direkt zur Online-Anwendung zu gelangen. Hier wählen Sie bitte Ihr Geschlecht, Ihre Altersgruppe und Ihren Wohnort. Dies hilft uns die eingegangenen Ideen sinnvoll auswerten zu können. Anschließend können Sie Ihre Ideen abgeben. Wählen Sie einfach eine Kategorie, in die Ihre Idee passt, klicken Sie auf den entsprechenden Punkt in der Karte, wo Ihre Idee erscheinen soll, vergeben Sie einen Titel und beschreiben Sie die Idee. Drücken Sie anschließend speichern. Diese Schritte können Sie so oft wiederholen wie Sie möchten. In der Live-Auswertung können Sie alle Ideen anschauen und bewerten. Auf der Teilen-Seite haben Sie die Möglichkeit, die Online-Anwendung Freunden und Bekannten zu empfehlen.
Seite 4 Informationen zur Förderung Sanierungsgebiet „Altstadt III“ 1. Fördervoraussetzungen • Das Gebäude muss im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen • Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sie vor Beginn der Baumaßnahme zwischen dem Eigentümer, der Stadt und der STEG schriftlich vereinbart wurden.
2. Was wird gefördert? Sanierungsbedingte private Modernisierungen Eine Förderung von umfassenden Erneuerungsmaßnahmen privater Gebäude kann nur erfolgen, wenn die wesentlichen Missstände und Mängel des Gebäudes beseitigt bzw. behoben werden (umfassende Sanierung). Gefördert werden kann bis max. 25% der berücksichtigungsfähigen Kosten bei Wohnnutzung und bis max. 25% bei sonstiger (z.B. gewerbliche Nutzung). Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt und der STEG vor Beginn der Baumaßnahmen. Bei umfassender Sanierung eines „Scheunenprojektes“ im Sanierungsgebiet ist ein erhöhter Fördersatz von 35% sowie einem „Städtebau-/Denkmalzuschlag von 15% möglich. Die Entscheidung über diesen erhöhten Fördersatz trifft der Gemeinderat im Einzelfall. Förderfähige Maßnahmen sind z.B. • energetische Erneuerungen durch Verbesserung der Wärmedämmung (Dach, Türen, Wände, Fenster), • Einbau und Erneuerung der sanitären Einrichtungen (Bad, Dusche, WC), • Verbesserung der Heizungsinstallation (z.B. Zentralheizung) • Verbesserung des Wohnungsgrundrisses (z.B. Zusammenlegen von kleinen Räumen), • Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung im Gebäude
• Erneuerung der Elektroinstallation, Verbesserung im Sanitärbereich • Begradigung von Decken und Wänden • Schaffung von Wohnungsabschlüssen • Instandsetzungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Erneuerungsmaßnahmen stehen Nicht förderfähig sind: Unterlassene Instandsetzungen am bzw. im Gebäude Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“) Nicht schriftlich vereinbarte Baugewerke Maßnahme, die über den Standard hinaus geht Sanierungsbedingte private Gebäudeabbrüche Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen Gründen nicht erhalten werden kann, kann der Eigentümer bis zu 100 % der Abbruch- und Abbruchfolgekosten sowie 100 % des untergehenden Gebäudewertes erhalten. Voraussetzung ist die Abstimmung mit der Denkmalbehörde sowie eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer, der Stadt und der STEG vor Abbruch des Gebäudes. Eine Förderung des Gebäuderestwerts erfolgt nur bei Erstellung eines mit der Stadt abgestimmten Neubaus! Auch die Förderung der Abbruchkosten ist in der Regel mit der Bedingung verbunden innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums einen Neubau zu erstellen.
Ansprechpartner Stadt Niedernhall Bürgermeister Beck Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall Tel. 07940 /9125-0, Fax 07940 /9125-31
[email protected] die STEG Stadtentwicklung GmbH Herr Jaeschke Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn Tel. 07131/ 9640-14
[email protected]
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STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - -
Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit
bereits am Mittwoch, den 14.10.2015 feierten die Eheleute Helga und Valentin Gäckle das Fest der Goldenen Hochzeit. Bürgermeister Beck gratulierte nachträglich im Namen der Stadt Niedernhall und überreichte ihnen einen Geschenkkorb, sowie die Urkunde der Stadt Niedernhall und des Landes Baden-Württemberg. Im Namen der Stadt Niedernhall Ihr Bürgermeister Achim Beck