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Dokumentation Der Rückfragen Und Antworten Zur

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Staatliches Bauamt München 1 Staatliches Bauamt München 1 Postfach 90 09 63 • 81509 München Europäische Schule München Annex Maßnahmen-Nr. 88122 E 0013 Neubau Grundschule für 1500 Schüler, Kindergarten und Sporthalle Wettbewerb Kunst am Bau Dokumentation der Rückfragen und Antworten zur Wettbewerbsbekanntmachung vom 03.02.2016 Im Folgenden sind die bis zum 09.03.2016 schriftlich an den Auslober eingegangenen Rückfragen und die zugehörigen Antworten des Auslobers, bzw. des Preisgerichts dokumentiert. Diese Dokumentation wird Bestandteil der Auslobungsunterlage und wird allen Beteiligten am 30.03.2016 zum Download zur Verfügung gestellt unter: www.stbam1.bayern.de/hochbau/aktuelles.php Die Rückfragen und Antworten sind, dem jeweiligen Kontext des Autors folgend, gebündelt formuliert und entsprechend des Auslobungstextes, thematisch gegliedert in: I Teil 1 Allgemeines II Teil 2 Europäische Schule München III Teil 3 Aufgabe IV Teil 4 Anlagen ... Amtssitz Staatliches Bauamt München 1 Postfach 90 09 63 81509 München Peter-Auzinger-Straße 10 81547 München 110089-21232-0 089-21232-666 Dienstgebäude Seeaustraße Seeaustraße 2 80538 München Dienstgebäude Neubiberg Fliegerhorststraße 155 85579 Neubiberg 089-21232-0 089-21232-932 E-Mail und Internet [email protected] www.stbam1.bayern.de -2- I Teil 1 Allgemeines Zu 1.2.1 Stufe 1 – Bewerberverfahren I-1: „Muss man sich unter www.vergabe.bayern.de für die Wettbewerbsteilnahme registrieren?“ Eine Registrierung zur Wettbewerbsteilnahme unter „www.vergabe.bayern.de“ ist nicht erforderlich. Es erfolgt kein Versand von Vergabeunterlagen, dementsprechend fallen keine Kosten für eine Registrierung an. I-2: „Wenn es Konzeptskizzen zu allen Bauteilen (A, B, C) gibt, müssen diese alle auf einem DIN A1 Blatt Platz finden oder kann für jeden Teilbereich ein eigenes DIN A1 Blatt abgegeben werden?“ Die Ideen- und Konzeptskizzen sind je Teilbereich (A, B, oder C) auf einem Plan zu präsentieren (1 x DIN A1, hochkant). Alle eingereichten Unterlagen (auch im Falle der Bearbeitung mehrerer Teilbereiche) sind unter der gleichen selbst gewählten Kennzahl abzugeben. Grundsätzlich ist auf den Ideen und Konzeptskizzen und auf dem Erläuterungsbericht sowohl der gewählte Standort A, B oder C als auch eine Erläuterung zu einem übergreifenden Gesamtkonzepts anzugeben. Zu 1.3 I-3: Teilnehmerbedingungen, Teilnehmerkreis „Da der Begriff ´freischaffender Künstler´ nicht eindeutig definiert ist, kommt es immer wieder zu Irritationen. Wie wird die Professionalität der Künstlerinnen und Künstler nachgewiesen?“ Gemäß Punkt 1.3 Teilnehmerbedingungen, Teilnehmerkreis der Wettbewerbsauslobung, steht die Teilnahme am Kunstwettbewerb „allen in der Bundesrepublik ... -3- Deutschland und der Europäischen Union ansässigen freischaffenden Künstlern offen.“ Die Teilnahmeberechtigung wird im anonym durchgeführten Verfahren nach Abschluss der 1. Stufe überprüft. Bei Zweifeln an der Zulassungsberechtigung sind durch die Verfasserinnen und den Verfasser folgende Unterlagen vorzulegen: - Vita und verifizierbares Ausstellungsverzeichnis - ggfls. Nachweis der Mitgliedschaft in einem Künstlerverein (z. B. BBK, GEDOK) Zu 1.7 Termine I-4: „Ist eine Begehung vor Abschluss der Stufe 1 möglich?“ Nein II Teil 2 Europäische Schule München Zu 2.1 Konzept und Zielvorstellung, Bestandteile und Grundprinzipien der Europäischen Schule(n) II-1: „Haben die Kinder überwiegend einen europäischen Background oder ist der kulturelle Hintergrund signifikant international?“ Die Kinder sind fast ausschließlich europäischer Herkunft. II-2: „Welche Fremdsprachen werden über die genannten 7 Sprachsektionen hinaus unterrichtet?“ Es werden alle europäischen Sprachen unterrichtet, soweit Kinder in der Schule vorhanden sind, die diese als Muttersprache sprechen. ... -4- II-3: „Ab welchem Alter findet Fremdsprachenunterricht statt?“ Ab der 1. Klasse wird eine Fremdsprache formal unterrichtet. Im Kindergarten werden die Schüler spielerisch mit Fremdsprachen vertraut gemacht. II-4: „Was bedeutet klassenübergreifender Unterricht? Über Altersstufen hinweg oder innerhalb einer Jahrgangsstufe über den klassischen Klassenverband hinaus?“ Der klassenübergreifende Unterricht kann sowohl horizontal (innerhalb der Jahrgangsstufe) als auch vertikal (über die Altersstufen hinweg) stattfinden. II-5: „Wie ist die Zusammensetzung der Schüler- und Lehrerschaft in der bereits bestehenden europäischen Schule in Bezug auf die Nationalität? (Wieviel Schüler, bzw. Lehrer kommen aus welchen Ländern?)“ *Angaben ohne Gewähr - Stand: Schuljahr 2015/2016 Sprache Deutsch Englisch Französisch Griechisch Italienisch Niederländ. Spanisch Bulgar. Dänisch Estn. Finn Irish Litau Polnisch Portug Rumän. Schwed. Slowak. Slowenis Tschech Ungar. II-6: Schüler Lehrer 332 29 129 12 205 16 49 5 99 9 37 7 110 9 4 1 5 1 3 1 6 1 2 1 2 1 8 1 18 2 6 1 9 1 3 1 5 1 3 3 10 2 „Wie gestaltet sich die Nutzung des Schulgeländes. Wann beginnt und endet in der Regel der Schulbetrieb?“ Der Schulbetrieb findet von ca. 7:45 - 15:45 Uhr statt, danach bis ca. 18:30 Uhr die Nachmittagsbetreuung. II-7: „Ist das Gelände darüber hinaus zugänglich, werden z.B. Klassenzimmer, Pausenund Sporthalle auch für externe Nutzer (Sportvereine, Bildungsträger) zur Verfügung gestellt?“ ... -5- Die Sporthalle kann, sofern die schulische Nutzung es zulässt, für Externe zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist keine externe Nutzung vorgesehen. II-8: „Sind Außen- und Spielflächen z.B. während der Ferienzeiten öffentlich zugänglich?“ Nein II-9: „Gäbe es eine Kontaktperson aus der Schule, falls man einen partizipativen Projektansatz wählt?“ Die Europäische Schule München hält einen partizipativen Ansatz grundsätzlich für möglich. Wegen der Wahrung der Anonymität kann während des laufenden Wettbewerbsverfahrens jedoch keine Kontaktperson aus der Schule benannt werden. Erst nach Aufhebung der Anonymität und im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, könnte die Ausführung des Kunstwerks in Kooperation mit der Schule erfolgen. Je nach Art der Zusammenarbeit und in Abhängigkeit des erforderlichen Zeitaufwands, wird die Schule dann im Rahmen ihrer verfügbaren Ressourcen einen Ansprechpartner benennen. Zu 2.2.4 Gebäudekonzept - Bauteil Schule, 2.2.5 Gebäudekonzept - Bauteil Sporthalle, 2.2.6 Gebäudekonzept - Bauteil Kindergarten II-10: „Sind in den ausgeschriebenen Bereichen (A, B, C) Flächen als Sichtbeton geplant?“ Im Bereich der Freiflächen sind keine Sichtbetonflächen vorgesehen. Die Aussenfassade besteht hauptsächlich aus farbigen Sichtbeton-Fertigteilen. Innerhalb des Gebäudes ist Sichtbeton (ggfls. gespachtelt + gestrichen) an folgenden Bauteilen geplant: Innenseiten der Außenwände (Brüstungen, Pfeiler, Stürze) Rundstützen in der Pausenhalle ... -6- Treppenhauswänden (treppenhausseitig und flurseitig) II-11: „Teilbereich B Wie ist die Beschaffenheit der Innenwände (Wände gegenüber der Glasfassade) der Pausenhalle? Welches Material? Welche Oberfläche? Welche Farbe?“ Zur Ausführung kommen glatte Gipskartonwände, die Farbe ist noch offen. II-12: „Können dazu Detailpläne zur Verfügung gestellt werden?“ Nein II-13: „Sind alle Wandflächen der Pausenhalle prinzipiell zur Gestaltung freigegeben, oder gibt es Bereiche, die davon ausgenommen sind?“ Prinzipiell sind alle Wandflächen der Pausenhalle zur Gestaltung freigegeben. II-13: „Gibt es Pläne mit Raumbezeichnungen / Beschriftungen? Können diese zu Verfügung gestellt werden?“ Der Plan „Schule EG, Anlage A06“, mit Raumbezeichnungen für einzelne wesentliche Erdgeschoss-Bereiche der Schule, wird den Wettbewerbsunterlagen ergänzt. Er steht zum download von unserer Homepage zur Verfügung. In den Obergeschossen der Schule sind umlaufend der Fensterflächen Unterrichtsräume und einige wenige WC/Nebenräume angeordnet. Im Erdgeschoss der Sporthalle grenzen die Geräteräume an die Halle an. Im Obergeschoss der Sporthalle grenzen die Umkleiden an die Halle an, der Gang davor ist im Sinne einer Galerie zur Halle offen. ... -7- II-14: „Sind die Einbauten (Podeste / Sitzstufen entlang der Glasfassade) in der Pausenhalle bereits abschließend geplant, oder können sie miteinbezogen werden?“ Sie können in die Gestaltung mit einbezogen werden, solange die geplante Funktion des Sitzens erhalten bleibt. II-15: „Können dazu Grundriss- und Schnittpläne zur Verfügung gestellt werden? Wie ist die Beschaffenheit der Einbauten? (Material, Oberfläche, Konstruktion?) Können dazu Detailpläne zur Verfügung gestellt werden?“ Nein, es können keine weiteren Pläne zur Verfügung gestellt werden. Den aktuellen Stand der Planung zu den Einbauten zeigen die Perspektiven der Pausenhalle (s.a. Anlagen A 10 und A11). Hinsichtlich des Materials der Einbauten sind HPL (High Pressure Laminate) oder Linoleum geplant, die Farben sind noch nicht festgelegt. II-16: „Wofür sind die in der Perspektive der Pausenhalle gezeigten Handläufe? Stehen sie zur Disposition?“ Die Handläufe sind aufgrund der Verkehrssicherheit der Rampensituation (Barrierefreiheit/Unfallschutz) erforderlich und stehen bei Wahrung ihrer Funktion zur Disposition. II-17: „Wie wird die Pausenhalle beleuchtet? Kann ein Deckenspiegel zur Verfügung gestellt werden?“ Die Beleuchtung der Pausenhalle ist aus den Perspektiven ersichtlich (s.a. Anlagen A 10 und A11). Langfeldleuchten sind in die Decke integriert. Es können keine weiteren Pläne zur Verfügung gestellt werden. II-18: „Wie wird die Pausenhalle beheizt? (Sind die Sitzstufen beheizt?) …gibt es im inneren der Gebäude Heizkörper oder Fußbodenheizung?“ ... -8- Das komplette Gebäude erhält Fußbodenheizung. (Die Sitzstufen sind nicht beheizt) II-19: „Innenbereiche Teil B und C): Können mehr Pläne (Grundrisse, Wandabwicklungen) bezüglich Pausenhalle und Kindergarten Gemeinschaftsraum, Flure zur Verfügung gestellt werden?“ Nein II-19: „Innenbereiche Teil B und C): Kann im Innenbereich auf die Farbgestaltung Einfluss genommen werden? Existiert ein Farbkonzept?“ Ja, im Innenbereich kann auf die Farbgestaltung Einfluss genommen werden. Die dargestellte Farbgestaltung ist exemplarisch. Ein Farbkonzept kann Teil des künstlerischen Entwurfs sein. II-20: „Pausenhalle und Kindergarten Gemeinschaftsraum: Können die Einbauelemente - Sitzlandschaft, Verkleidung Zwischenwände etc. mit einbezogen werden? In welchem Material (Produkt) sind diese geplant?“ Im Innenbereich der Gebäude können sie in die Gestaltung einbezogen werden, solange die geplanten Funktionen erhalten bleiben. Hinsichtlich des Materials sind HPL (High Pressure Laminate) oder Linoleum geplant. Im Außenraum des Kindergartens sind bereits Spielbereiche geplant, die nach Themen aufgeteilt und um das Gebäude arrangiert wurden, siehe hierzu Anhang A04. Eine Einbeziehung der geplanten Spielbereiche in ein Kunstkonzept ist nicht vorgesehen, zusätzliche Vorschläge sind möglich. II-21: „Flure 1. und 2. OG ... -9- In welcher Materialität sind die Wände zu geplant?“ (siehe auch Antworten zu den Fragen II-10 bis II-13) Gipskarton, glatt, in einzelnen Bereichen Beton II-22: „Können die Fußböden mit einbezogen werden? Welches Material ist geplant?“ Ja, Linoleum II-23: „Welche Belegung (nach Alter oder anderen Kriterien) ist in etwa für das 1. und 2. OG geplant?“ Hier wird keine Spezifizierung getroffen. II-24: „Warum ist das EG ausgeschlossen?“ Im Erdgeschoss sind der Treppenraum und die Pausenhalle zur Bearbeitung freigegeben – siehe Plan Anlage A10. II-25: „Teil B) Welches Material ist für die Prallschutzwände geplant?“ Für die Prallschutzwände ist Holzwerkstoff (schwer entflammbar) geplant. Die Oberfläche/Farbe ist noch nicht festgelegt. II-26: „Innenbereiche Teil C ) Kann das Konzept die Entwicklung von Spielgerät einbeziehen? Ist Spielgerät/Spielplatz geplant? Wenn ja, wie wird dieser ausgestattet?“ Im Innenraum des Teilbereichs C sind keine fest installierten Spielgeräte geplant. ... - 10 - III Teil 3 Aufgabe III-1: „Müssen jeweils immer alle unter einem Teilbereich vorgeschlagenen Standorte berücksichtigt werden? Also zum Beispiel bei der Bearbeitung von Teilbereich B (innen) sowohl die Pausenhalle als auch Haupttreppenhaus und Flure des 1. und 2. Obergeschosses? Oder ist eine räumliche Akzentuierung möglich?“ Es ist den Verfassern überlassen, welche der vorgegebenen Standorte innerhalb eines Teilbereiches gewählt werden. Auch eine räumliche Akzentuierung innerhalb eines Teilbereichs ist den Verfassern freigestellt. So ist es z.B. möglich, bei der Bearbeitung von Teilbereich B (innen) entweder die Pausenhalle und/oder das Haupttreppenhaus und/oder die Flure des 1. und 2. Obergeschosses zu bearbeiten. III-2: „Ist es erwünscht, dass ein Entwurf für den Teilbereich B die Grundschule und die Sporthalle bespielt, oder kann er sich auch nur auf ein Gebäude (beispielsweise nur Grundschule) konzentrieren?“ siehe Antwort zur Frage III-1 IV Teil 4 Anlagen Zu 4.1 Anlagen A 02 Übersicht Freianlagen A 03 Freianlagen Teilbereich A A 04 Freianlagen Teilbereich C ... - 11 - IV-1: „...es ist ein wenig verwirrend - fassen die unten stehenden Farben die Bearbeitungsbereiche zusammen, oder die Buchstaben A B C? Wodurch werden die 3 Bearbeitungsbereiche definiert?“ „Bearbeitungsbereiche: Teilbereich A: Nord- und Südzugänge zum Gelände / Toranlage Teilbereich C: Zugang zum Gelände / Toranlage Teilbereich A: Pausenhof / Einfriedung (innerhalb des Bearbeitungsbereiches) Teilbereich B: Schule /Sporthalle Teilbereich C: Kindergarten Teilbereich C: Außenbereich Kindergarten / Einfriedung (innerhalb des Bearbeitungsbereiches)“ Der Übersichtsplan verortet die drei Teilbereiche A, B, C und deren mögliche Standorte für die Kunst mithilfe der farblichen Markierungen. Da einige Standorte, wie z. B. die Zugänge extra hervorgehoben werden, gibt es farbliche Überschneidungen und mehr Farben als Teilbereiche. Definiert werden die Teilbereiche ausschließlich durch die Beschreibung im Auslobungstext. Aufgestellt am 30.3.2016, Petra Römer, Staatliches Bauamt München 1, Abt. L3.2