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Durch Mensch Und Tier Sowie Diebstahl Von Sachen, Die Außen Und

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Wohngebäude 2014 Gebäudebeschädigung (auch Graffiti) durch Mensch und Tier sowie Diebstahl von Sachen, die außen und fest mit dem Gebäude verbunden sind Wir übernehmen die Kosten für die Beseitigung von Schäden aus den folgenden beschriebenen Ereignissen. · Von der Außenseite der auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Gebäude werden fest verbundene Sachen (z.B. Regenfallrohr oder Fotovoltaikanlage) gestohlen. · Die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Gebäude werden an der Außenseite durch Dritte vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Als Beschädigung zählen wir auch Verunstaltungen durch Graffiti. Nicht versichert sind Schäden durch die Gefahren Feuer und Leitungswasser und Schäden durch einen Einbruch oder Einbruchversuch. · Die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Gebäude werden durch wildlebende Wirbeltiere zerstört oder beschädigt. Zu den Wirbeltieren gehören z.B. Nager, Waschbären, Wildschweine oder Vögel. Insekten gehören nicht zu den Wirbeltieren. Nicht versichert sind: o Schäden durch Exkremente sowie Schäden durch Katzen und Hunde o Folgeschäden aller Art, z.B. durch Fehlen elektrischer Spannung oder Sengschäden o Schäden durch Marderbiss oder den Biss sonstiger Kleinnager an elektrischen Leitungen und elektrischen Anlagen innerhalb der Gebäude. Jedes einzelne der Ereignisse ist ein Versicherungsfall, den wir einzeln entschädigen. Die Entschädigungsgrenze beträgt je Versicherungsfall 15.000 Euro. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wenden wir für diese Leistung nicht an Übrigens: · Die Gebäudebeschädigung durch Einbruch oder Einbruch-Versuch ist im Grundschutz versichert. Dieses gilt für Einfamilienhäuser und auch für Zweiund Mehrfamilienhäuser. Die Entschädigungsgrenze beträgt je Versicherungsfall 50.000 Euro. · Schäden an elektrischen Einrichtungen innerhalb des Gebäudes durch Marderbiss und den Biss sonstiger Kleinnager sind im Grundschutz versichert. Die Entschädigungsgrenze beträgt je Versicherungsfall 3.000 Euro.