Preview only show first 10 pages with watermark. For full document please download

En13463.pdf

   EMBED


Share

Transcript

VEM TECHNIK mit uns bewegt sich was Bewertung der Zündgefahr bei nicht-elektrischen Geräten nach DIN EN 13463-1 Thermisches Verhalten von explosionsgeschützten Elektromotoren in Verbindung mit angeflanschten Pumpen oder anderen Betriebsmitteln, Bewertung der Zündgefahr nach DIN EN 13463-1 Ab Juli 2003 dürfen von den Herstellern nur noch explosionsgeschütze Geräte in den Umlauf gebracht werden, die der EU-Richtline 94/9/EG, besser bekannt als ATEX 95 Richtlinie, entsprechen. Während es im Bereich des elektrischen Explosionsschutzes seit langer Zeit klare und verbindliche Regeln existieren, ist der Explosionsschutz nichtelektrischer Betriebsmittel für viele Hersteller ein neues Feld – obwohl die Übergangsfrist bereits am 30. Juni diesen Jahres ausgelaufen ist. Die EN 13463-Teil1:2001 legt nun die grundsätzlichen Anforderungen an Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung von nicht-elektrischen Geräten fest, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Zeigt die Zündgefahrenbewertung, dass potenzielle Zündquellen vorhanden sind, so gilt es Maßnahmen zu treffen, um ein Explosionsereignis zu vermeiden. Zündgefahr entsteht beispielsweise durch elektrostatische Entladung, heiße Oberflächen, Reibund Schlagfunken und elektrische Funken. Bei der Kombination von Pumpen und Getrieben mit Elektromotoren gilt es zu beurteilen, inwieweit durch den Zusammenbau das thermische Verhalten des Systems verändert wird, um die Entstehung von möglichen Zündrisiken zu verhindern. Kombination von Motoren in Zündschutzart „erhöhte Sicherheit“ mit nichtelektrischen Geräten Bei Maschinen in der Zündschutzart „erhöhter Sicherheit“ darf kein Wärmeeintrag durch die Pumpe oder das Getriebe in den Motor erfolgen, da sonst die Temperaturbilanz des Motors und damit die für den Explosionsschutz relevante tE -Zeit beeinflusst wird. Weiterhin muss auch eine Beurteilung des Temperaturverhaltens im Kurzschluss erfolgen. Somit ist eine pauschale Aussage zu möglichen Zündrisiken nicht möglich und muss im Einzelfall betrachtet werden. Kombination von Motoren in Zündschutzart „Non sparking“ mit nichtelektrischen Geräten Auch hier darf kein Wärmeeintrag in den Motor erfolgen, da sonst ebenfalls die Temperaturbilanz des Motors und damit die für den Explosionsschutz relevante max. Oberflächentemperatur beeinflusst wird. Eine pauschale Aussage zu möglichen Zündrisiken ist auch hier nicht möglich und muss im Einzelfall betrachtet werden. VEM motors GmbH Carl-Friedrich-Gauß-Str. 1 D-38855 Wernigerode Postfach 10 12 52 D-38842 Wernigerode Kombination von Motoren in Zündschutzart „druckfeste Kapselung“ mit nicht-elektrischen Geräten Temperaturklasse T6 = 85 °C T5 = 100°C T4 = 135 °C Zulässige Erwärmung an der Welle 30 K 45 K 65 K Zulässige Erwärmung am Flansch 30 K 45 K 65 K Tab. Zulässige Oberflächenerwärmung bei 40 °C Umgebungstemperatur Telefon: 0 39 43 / 68 32 90 Fax: 0 39 43 / 68 24 40 e-mail: [email protected] http://www.vem-group.com Ausgabe 10.2003 Bei Maschinen in der Zündschutzart „druckfeste Kapselung“ muss sichergestellt sein, dass von einer angebauten Maschine an der Schnittstelle zum Motor (d.h. Welle, Motorflansch) keine höheren Wärmeeinträge in den Motor geleitet werden, als die in der Tabelle genannten maximalen Erwärmungen zulassen. So ist sichergestellt, dass der Motor an keiner Stelle die Temperaturklasse überschreitet.