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Energiesparpaket 2016 II gültig ab 01.05.2016 Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH (kurz: VBB GmbH)
a) Förderungen des Energievertriebs der VBB GmbH im Strombereich (BruttoSummen): 1.
Kostenloses Ausleihen von Messgeräten zur Erfassung des Stromverbrauches einzelner Geräte.
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Neben der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird ein Zuschuss auf den Bau einer Photovoltaik-Anlage (Solarstrom) von 70,00 € je installierter kW elektrischer Leistung gewährt. Gefördert werden Anlagen bis maximal 5 kW. Die Leistung der Anlage muss mindestens 800 kWh/a je kW installierte Leistung betragen. Die Auszahlung erfolgt jeweils NACH Fertigstellung der jeweiligen Anlage in der Reihenfolge der fertig gestellten Anlagen. Die Zuschussbeantragung allein sichert noch nicht die Auszahlung bzw. deren Reihenfolge. Die Zuschusssumme der VBB ist zusammen mit Position „b1“ dieses Energiesparpaketes auf insgesamt 4.000,00 € für 2016 begrenzt, ist der Topf leer, können keine weiteren Förderungen mehr gezahlt werden. Gefördert werden nur Anlagen für Strom-Kunden des Energievertriebs der VBB GmbH. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 5-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der Versorgungsbetriebe Bordesholm (VBB GmbH) für das betroffene, geförderte Objekt. Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden.
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Förderung bei der Anschaffung eines Elektroautos (nur Neuwagen) mit einem 100% elektrischen Antrieb. Bei Nachweis des Kaufs eines Elektroautos werden 2.000,- € Zuschuss gewährt. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 5-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der Versorgungsbetriebe (VBB GmbH) für das betroffene Elektroauto. Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe Bordesholm zurückgezahlt werden. Mit einem E-PKW-Stromlieferungsvertrag tanken Sie bequem per Handy an derzeit über 2.000 Ladepunkten in Deutschland. Die Zuschusssumme der VBB ist für diese Position des Energiesparpaketes auf insgesamt 6.000,00 € für 2016 begrenzt. Ist der Topf leer, können keine weiteren Förderungen mehr gezahlt werden.
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Förderung bei der Anschaffung eines neuen Elektrofahrrades / Pedelecs mit einem elektrischen Antrieb. Bei Nachweis des Kaufs eines Elektrofahrrads / Pedelecs werden 100,- € Zuschuss gewährt. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 2-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der Versorgungsbetriebe Bordesholm (VBB GmbH). Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden. Die Zuschusssumme der VBB ist für diese Position des Energiesparpaketes auf insgesamt 3.000,00 € für 2016 begrenzt. Ist der Topf leer, können keine weiteren Förderungen mehr gezahlt werden.
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Förderung für Energieeffiziente Beleuchtung (LED Beleuchtung). Bei der Anschaffung von LED Beleuchtung oder Umstellung auf LED Beleuchtung erhalten Strom-Kunden der Versorgungsbetriebe Bordesholm einen einmaligen Zuschuss von 20% auf den Kaufpreis der Leuchtmittel, maximal jedoch 200,-€ je Kunde. Als Kaufbeleg ist eine Kopie der jeweiligen Rechnung für die LED Beleuchtung bei den VBB einzureichen. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 2-jährige
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Stromlieferung durch den Energievertrieb der Versorgungsbetriebe Bordesholm (VBB GmbH). Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden. Die Zuschusssumme der VBB ist für diese Position des Energiesparpaketes auf insgesamt 3.000,00 € für 2016 begrenzt. Ist der Topf leer, können keine weiteren Förderungen mehr gezahlt werden. 6.
Leasing von Batteriespeicheranlagen für den Heimbetrieb. Die ideale Ergänzung zu z.B. Ihrer Photovoltaikanlage, die Ihren Eigenverbrauch aus dieser Anlage unmittelbar deutlich erhöhen wird. Eine solche Anlage ist auch dann ein großer Vorteil, wenn z.B. die EEG-Förderung für Ihre Photovoltaikanlage ausläuft. So können Sie neu oder auch weiterhin Geld in Ihrer Stromrechnung einsparen. Außerdem werden Sie ein Stück weit autark gegen möglicherweise auftretende Stromausfälle aus dem öffentlichen Netz. Eine nähere Beratung und Anleitung erhalten Sie kostenlos bei uns ! Wir bieten Ihnen folgende Anlagengrößen für Ihre Nutzung gegen eine entsprechende monatliche Nutzungsgebühr an: Nutzbares Speichervolumen: 3,90 kWh monatliche Nutzungsgebühr: 74,- € (Brutto) Nutzbares Speichervolumen: 5,85 kWh monatliche Nutzungsgebühr: 95,- € (Brutto) Nutzbares Speichervolumen: 7,80 kWh monatliche Nutzungsgebühr: 116,- € (Brutto) Die Anlagen bleiben im Eigentum der Versorgungsbetriebe und werden auch von diesen installiert und gewartet, diese Kosten sind in den monatlichen Nutzungsgebühren bereits inklusive. Es handelt sich um kompakte, transportable Einheiten. Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Nutzung, weder nach oben noch nach unten, Sie bestimmen selber, wie lange Sie unsere Speicheranlage in Ihrem Haus nutzen möchten, allerdings immer in vollen Monaten. Dieses Angebot ist gebunden an eine Stromlieferung durch den Energievertrieb der Versorgungsbetriebe (VBB GmbH). Erfolgt eine Kündigung der Energielieferung, so kann dieses Nutzungsangebot, über eine Energielieferung der VBB hinaus, nicht weiter zur Verfügung gestellt werden. Dieses Angebot der VBB ist zunächst auf 3 Anlagen im Jahr 2016 begrenzt. Zur Aktivierung dieses Angebotes setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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Förderung des Kaufs einer neuen Batteriespeicheranlage für den Heimbetrieb mit einmalig 750,€ je Anlage und Haushalt, gegen Vorlage des Kaufbeleges. Die Vorteile sind identisch zu denen von Punkt 6 hierüber. Eine nähere Beratung und Anleitung erhalten Sie kostenlos bei uns ! Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 5-jährige Stromlieferung durch den Energievertrieb der Versorgungsbetriebe Bordesholm (VBB GmbH). Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden. Die Zuschusssumme der VBB ist für diese Position des Energiesparpaketes auf insgesamt 3.000,00 € für 2016 begrenzt. Ist der Topf leer, können keine weiteren Förderungen mehr gezahlt werden.
b) Förderungen des Energievertriebs der VBB GmbH im Gasbereich (Brutto-Summen): 1.
Förderung der Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung aus Sonnenwärme durch Solarkollektor-Anlagen mit 50,- € je Netto-qm (die geförderte Kollektorfläche je Anlage wird auf 5 Netto-qm begrenzt). Die Auszahlung erfolgt jeweils NACH Fertigstellung der jeweiligen Anlage in der Reihenfolge der fertig gestellten Anlagen. Die Zuschussbeantragung allein sichert noch nicht die Auszahlung bzw. deren Reihenfolge. Die Zuschusssumme der VBB GmbH ist zusammen mit Position „a2“ dieses Energiesparpaketes auf insgesamt 6.000,00 € für 2016 begrenzt, ist der Topf leer, können keine weiteren Förderungen mehr gezahlt werden. Gefördert werden nur Anlagen von Gas-Kunden des Energievertriebs der VBB GmbH. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 5-jährige Gaslieferung durch die Versorgungsbetriebe Bordesholm für das betroffene, geförderte Objekt. Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden.
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Öltank-Ausbau zum Pauschalpreis von 600,00 € (zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer), wenn von Öl auf Erdgas umgestellt wird. Sollte eine TÜV-Abnahme erforderlich sein, erhöht sich die Pauschale um die Abnahmekosten. Der Ausbau von Öl-Erdtanks ist von diesem Angebot ausgenommen. Ein Angebot dafür bedarf einer gesonderten Anfrage bei den VBB. Der Pauschalpreis kann nur an Gas-Kunden des Energievertriebs der VBB GmbH angeboten werden. Das Pauschalpreis-Angebot ist an eine mind. 3-jährige Gaslieferung durch die Versorgungsbetriebe Bordesholm gebunden, erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss ein etwaiger Differenzbetrag zu den tatsächlichen Kosten innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden.
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Zuschuss auf die Umstellung auf Gas-Brennwerttechnik in Höhe von 150,00 € je Gebäude/ Objekt. Die Auszahlung erfolgt jeweils NACH Fertigstellung der jeweiligen Anlage. Die Zuschusssumme der VBB ist auf insgesamt 5.000,00 € für 2016 begrenzt, ist der Topf leer, können keine weiteren Förderungen mehr gezahlt werden. Gefördert werden nur Anlagen von Gas-Kunden des Energievertriebs der VBB GmbH. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 5-jährige Gaslieferung durch die Versorgungsbetriebe Bordesholm für das betroffene, geförderte Objekt. Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden.
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Gewährung eines Zuschusses für die Erstellung von BHKW mit einer elektrischen Leistung bis zu 15 kW. Der Zuschuss beträgt 50,00 € je kW elektrische Leistung. Bedingung ist ein Gesamtwirkungsgrad von mind. 70% (Strom und Wärme). Die Zuschusssumme der VBB ist auf insgesamt 2.000,00 € für 2016 begrenzt, ist der Topf leer, können keine weiteren Förderungen mehr gezahlt werden. Gefördert werden nur Anlagen von Gas-Kunden des Energievertriebs der VBB GmbH. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 15-jährige Gaslieferung durch die Versorgungsbetriebe Bordesholm für das betroffene, geförderte Objekt. Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden.
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Gewährung eines Zuschusses für die Erstellung einer Geothermie-Anlagen-Einheit Der Zuschuss beträgt 200,00 € je Objekt. Die Zuschusssumme der VBB ist auf insgesamt 1.000,00 € für 2016 begrenzt, ist der Topf leer, können keine weiteren Förderungen mehr gezahlt werden. Gefördert werden nur Anlagen von Strom-Kunden des Energievertriebs der VBB GmbH. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 5-jährige Stromlieferung durch die Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH für das betroffene, geförderte Objekt. Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden.
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Zuschuss für ein Infrarot-Paket in Höhe von 80,00 €: z.B. Einsatz der Wärmebildkamera in der kalten Jahreszeit mit detaillierter Auswertung. Bezuschusst werden nur Aufnahmen von Objekten von Gas-Kunden des Energievertriebs der VBB GmbH. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 3-jährige Gaslieferung durch die Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH. Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt jeweils NACH Fertigstellung der Aufnahme. Als Nachweis muss die jeweilige Rechnung dem Antrag als Anlage beigefügt werden.
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Zuschuss zum Anschluss einer Spülmaschine an eine Warmwasserversorgung, die mit Erdgas oder Fernwärme der VBB GmbH betrieben wird, in Höhe von 80 % der nachgewiesenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 50,00 €. Gefördert werden nur Anlagen von Gas-Kunden des Energievertriebs der VBB GmbH. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 2-jährige Gaslieferung durch die Versorgungsbetriebe Bordesholm für das betroffene, geförderte Objekt. Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden.
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Zuschuss zum Kauf einer Waschmaschine, die auch einen Warmwasseranschluss hat, in Höhe von 70,00 €, wenn ein Anschluss an ein Warmwassersystem erfolgte, das mit Erdgas oder Fernwärme der VBB GmbH betrieben wird. Gefördert werden nur Anlagen von Gas-Kunden des Energievertriebs der VBB GmbH. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 2-jährige Gaslieferung durch die Versorgungsbetriebe Bordesholm für das betroffene, geförderte Objekt. Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden.
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Zuschuss für die fachgerechte Entsorgung einer elektrischen Nachtspeicherheizungsanlage 50,00 € je Heizofen, maximal 300,00 €, wenn auf Erdgas oder Fernwärme der VBB GmbH umgestellt wurde. Gefördert werden nur Anlagen von Gas-Kunden des Energievertriebs der VBB GmbH. Der Zuschuss ist gebunden an eine mind. 5-jährige Gaslieferung durch die Versorgungsbetriebe Bordesholm für das betroffene, geförderte Objekt. Erfolgt eine vorherige Kündigung der Energielieferung, so muss der Zuschuss innerhalb spät. 1 Monats nach der Kündigung entsprechend anteilig in einer Summe an die Versorgungsbetriebe zurückgezahlt werden. Als Entsorgungsnachweis ist eine Rechnung des jeweiligen Fachbetriebes in Kopie beizulegen.
c) Förderungen des Netzbetreibers der VBB GmbH im Gasbereich (Brutto-Summen): 1.
Umstellbonus von Öl auf Erdgas einmalig 200,00 €. Es handelt sich um eine Fördermaßnahme des Netzbetreibers der VBB GmbH zur Verdichtung des Gasnetzes. Daher ist an diese Förderung keinerlei Energie-/ Erdgaslieferung geknüpft. Förderungsfähig sind nur Hausanschlüsse im Bereich des Erdgas-Netzgebietes des Netzbetreibers der VBB GmbH. Der Zuschuss wird einmalig je Hausanschluss gezahlt. Nachgeschaltete Mietoder Eigentumswohnungen haben einzeln keinen Anspruch mehr auf diese Förderung.
Bahnhofstraße 13 Telefon: 04322 / 6977-77 www.vb-bordesholm.de
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